
Was versteht man unter dem Begriff Flurstück?
In welchem Verhältnis zueinander stehen Flur, Flurstück und Grundstück?
Was bedeutet die Flurstücksnummer?
Wie werden neue Flurstücksgrenzen gesetzt?
Bei wem kann ich eine Flukarte erhalten?
Es bestehen diverse Möglichkeiten, Einblick auf das eigene Flurstück zu erhalten. Zum einen kann dies über den jeweiligen Flurkartenauszug geschehen. Die sogenannte Flurkarte ist ein Teil des Liegenschaftskatasters. Sie bildet sämtliche Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke und Gebäude) maßstabsgetreu ab.
Ein kostenloser Einblick auf den relevanten Flurkartenauszug ist beispielsweise online möglich. Zu diesem Zweck haben die einzelnen Bundesländer eigene Geoportale eingeführt. Mit dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) existiert auch eine Bundeslandübergreifende Datenbank. Käufer und Verkäufer haben hierüber die Möglichkeit, sich über einzelnen Flurstücke in zahlreichen Regionen innerhalb Deutschlands Informationen einzuholen. Die Liegenschaftskataster für Bayern können unter www.ldbv.bayern.de/index.html und dort unter den Menüs Vermessung, Kataster und dann unter Liegenschaftskataster, finden.
Eine weitere Möglichkeit, kostenlos an Informationen über ein Flurstück zu gelangen, ist ein Anruf beim zuständigen Katasteramt. Auf diese Weise können mündliche Auskünfte bezüglich Änderungen der Lagebezeichnung, Nutzungsart oder der Vereinigung von Flurstücken eingeholt werden.
Zur Abwicklung grundbuchrelevanter Änderungen wie z. B. einem Immobilienverkauf ist allerdings ein ordentlicher Flurkartenauszug notwendig. Um diesen zu erhalten, wird beim Liegenschaftskataster ein entsprechender Antrag gestellt. Die Ausstellung eines solchen Flurkartenauszuges ist mit einer Gebühr verbunden, deren Höhe je nach Bundesland variiert. In der Regel muss mit Kosten zwischen 12 und 50 Euro gerechnet werden.
Unter Umständen besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich einen solchen Flurkartenauszug bequem online ausstellen zu lassen. Dies ist zwar ebenfalls mit Kosten verbunden. Da der Auszug jedoch als PDF-Download zur Verfügung gestellt wird, entfällt die ansonsten übliche mehrtägige bis mehrwöchige Wartezeit.
Welche Bedeutung haben Flurstücke für Grundstücksbesitzer?
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