
Angebotspreis – Unterschied zu Verkaufspreis, Verkehrswert oder tatsächlicher Immobilienpreis
Beim Angebotspreis auf Preisgrenzen reagieren
Beim Hausverkauf ist es wichtig, zuerst den Verkehrswert einer Immobilie anhand der Wertermittlung festzustellen. Dieser Preis basiert auf dem aktuellen Markt und wird voraussichtlich erreicht. Dies wiederum ist ein wichtiger Faktor, der den Angebotspreis beeinflusst.
Daher sollte er nicht zu hoch über dem Verkehrswert angesetzt werden, da Kaufinteressenten damit abgeschreckt würden und sich überhaupt nicht melden.
Wenn Sie Ihre Immobilie zu einem Preis verkaufen, der über dem Marktwert liegt, müssen Sie möglicherweise den Preis senken, um Käufer zu finden. In diesem Fall sind Sie gezwungen, einen geringeren Preis als den erhofften zu akzeptieren, was dazu führen kann, dass sich Ihre Immobilie nur langsam verkauft.
Wie komme ich zum richtigen Vermarktungsverfahren?
Wer also sein Haus oder seine Wohnung im klassischen Vermarktungsverfahren an den Mann bringen möchte, der legt den Angebotspreis über den Marktpreis fest. Üblich sind fünf bis zehn Prozent. Bei starker Nachfrage könnte es sein, diesen Preis tatsächlich zu erzielen oder bei den Verhandlungen einen Preis über den Marktpreis zu erzielen.
Beim Bieterverfahren ist es jedoch naheliegend, den Preis unter dem Marktwert anzusetzen, denn nur so werden potenzielle Käufer bereit sein, ein höheres Gebot abzugeben.
Beim Angebotspreis auf Preisgrenzen reagieren
Zusätzlich zum Vermarktungsverfahren muss auf sogenannte Preisschwellen reagiert werden. Liegt der Preis zum Beispiel bei 401.000 EUR ist es besser ihn mit 399.000 EUR anzubieten. Das hört sich nicht nur attraktiver an, sondern ist auch bei der Suche in den Immobilienportalen und verschiedenen Suchmaschinen von Belang, wenn nach Immobilien unter 400.000 gesucht wird. Liegt der Preis über diese Grenze, würde das Suchergebnis ohne die Immobilie ausgegeben werden.
Vom Angebotspreis zum Verkaufspreis
Der Angebotspreis ist jener Preis, mit dem der Verkäufer auf den Markt geht, also sein Wunschpreis, den er mit dem Verkauf erzielen will. Als Verkäufer möchten Sie sicherstellen, dass der Käufer bereit ist, Ihre Immobilie zu erwerben. Da jedoch die meisten Käufer ein positives Verhandlungsergebnis erzielen wollen, d. h. den Preis drücken möchten, ist ein Aufschlag von fünf bis zehn Prozent in der Regel sinnvoll.
Wird die Immobilie dann verkauft, spricht man vom Verkaufspreis. Die Differenz ergibt sich auch der Zahlungsbereitschaft der Interessenten und der Nachfrage.
Trotzdem sollte dieser Preis nicht zu hoch angesetzt werden, da viele Kaufinteressenten nicht reagieren.
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