Befristeter Mietvertrag – Welche Regeln Vermieter Zeitmietvertrag zu beachten haben

Befristeter Mietvertrag

Befristeter Mietvertrag – Welche Regeln Vermieter Zeitmietvertrag zu beachten haben

Befristete Mietverträge sind ein wesentliches Element des deutschen Mietrechts, das Flexibilität und Sicherheit in unterschiedlichen Lebenssituationen ermöglicht. Aber was genau verbirgt sich hinter einem Zeitmietvertrag und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind damit verbunden? In unserem Artikel beleuchten wir die Unterscheidung zwischen unbefristeten und befristeten Mietverhältnissen, erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Zeitmietvertrag abgeschlossen werden kann, und gehen auf die spezifischen Befristungsgründe ein. Ob Sie Vermieter oder Mieter sind, die Kenntnis über diese Vertragsart kann entscheidend sein, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und zu wahren. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der Zeitmietverträge und entdecken Sie, wie sie gestaltet werden müssen, damit sie ihren Zweck erfüllen und rechtlich Bestand haben.

Was ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB?

Das Mietrecht unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Mietverträgen. Der unbefristete Mietvertrag hat keine Laufzeit. Er endet, wenn einer der Parteien kündigt. Die zweite Vertragsart ist ein Zeitmietvertrag (s. § 575 BGB). Er endet nach Ablauf nach einer zuvor festgelegten Frist. Die Begründung für die zeitliche Befristung muss genau formuliert und in den Vertrag mit aufgenommen werden. Der Vermieter muss auf Verlangen die entsprechenden Dokumente nachweisen. Muss eine Befristung verlängert werden, weil sich zum Beispiel die Baumaßnahmen verzögern, dann muss auch dies schriftlich nachgewiesen werden.

Hier der Auszug zum § 575 über Zeitmietvertrag: 

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Gründe zur Befristung: Wann ist ein befristeter Mietvertrag zulässig?

Für eine vertragliche Befristung gibt es nicht viele anerkannte Gründe. Folgende Befristungsgründe sind erlaubt:
  • Eigenbedarf
  • Renovierung oder Abriss
  • Hausmeisterwohnung beziehungsweise Werkswohnung
  • Vorübergehende Vermietung
Andere Gründe sind bei Mietvertrag über Wohnraum nicht erlaubt und werden auch nicht anerkannt. Bereits bei Vertragsabschluss müssen die Gründe angegeben werden. Geschieht dies nicht, gilt eine Befristung nicht und das Mietverhältnis wird fortgesetzt. 
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Befristungsgrund: Eigenbedarf beim Zeitmietvertrag

Der Vermieter darf einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs befristen. Dazu muss der Vermieter vor Abschluss des Vertrages schriftlich mitteilen, wer in die Wohnung ziehen will und wann. In der Regel sind das die Kinder des Vermieters oder andere Familienangehörige. Wer bereits weiß, wann ein Familienmitglied die Wohnung benötigt, sollte grundsätzlich einen befristeten Mietvertrag wählen. Eine Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs zu kündigen, ist dann nicht mehr so einfach und eine. Ist jedoch im Haus eine andere Wohnung frei, so muss der Vermieter dem Mieter zunächst diese Wohnung anbieten. Dabei ist es unerheblich, ob der Mieter einen Zeitmietvertrag oder einen unbefristeten Mietvertrag hat.

Sollte in einem Zeitmietvertrag lediglich der Vermerk Eigenbedarf stehen, dann kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Wird ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarf befristet, dann muss der zukünftige Bewohner auch bezeichnet werden.

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Befristungsgrund: Abriss oder Renovierung

Ein befristeter Mietvertrag darf auch dann zustande kommen, wenn eine Renovierung oder ein Abriss ansteht. Aus diesen Gründen darf er aber nur dann vereinbart werden, wenn das Mietverhältnis durch die Baumaßnahmen erschwert werden würde. Konkrete Baupläne müssen nicht vorgelegt werden, aber die Absicht sollte ernst gemeint sein. Sollten jedoch nur kleinere Renovierungsarbeiten ausgeführt werden, darf der Vertrag deshalb nicht befristet sein. Der Vermieter ist verpflichtet, Auskunft über die geplanten Baumaßnahmen zu geben.

Die Gründe für eine Befristung muss dem Mieter bei Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Unterlässt der Vermieter dies, dann gilt der Mietertrag auf unbestimmte Zeit. Sollte der Grund für eine Befristung nicht mehr gültig sein, kann der Mieter einen unbefristeten Mietvertrag verlangen.

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Befristungsgrund: Hausmeisterwohnung oder Firmenwohnung

Dieser Befristungsanlass kommt sehr selten vor. Nicht jeder Arbeitgeber oder Vermieter eines Hauses stellt auch den entsprechenden Wohnraum für seine Mitarbeiter zur Verfügung. Eine solche Firmenwohnung oder Hausmeisterwohnung wird in der Regel nur dann den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, solange diese für das Unternehmen arbeiten. Diese Mitarbeiter müssen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Wohnung verlassen.

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Befristungsgrund: Befristeter Vertrag wegen vorübergehender Vermietung

Es gibt Wohnungen, die ohne Beschränkungen befristet vermietet werden dürfen. Das sind zum Beispiel Ferienwohnungen oder Wohnungen in einem Studentenwohnheim. Bei dieser Art der Vermietung steht bereits zu Anfang fest, dass die Wohnung nur für einen bestimmten Zeitraum gemietet werden soll. Zeitmietverträge enden automatisch nach dem erreichten Datum und es erfolgt keine separate Kündigung. Ebenso kann ein Zeitmietvertrag auch verlängert werden. Es ist aber auch möglich, das zeitlich befristete Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis umzuwandeln.

Ausschluss einer Kündigung bei einem Mietvertrag auf Zeit

Es besteht die Möglichkeit, den zeitlichen Mietvertrag mit einem Kündigungsausschluss zu versehen. Das bedeutet im Klartext, dass weder Vermieter noch Mieter diesen kündigen können. Beim Wegfall der Befristung muss der Vermieter vier Monate vor Ablauf der zeitlichen Befristung dem Mieter mitteilen, ob die Gründe für diese Befristung noch aktuell sind. Versäumt  er dies, dann hat der Mieter das Recht, den Vertrag zu verlängern. Fallen die Gründe für eine Befristung während des Zeitraums weg, kann der Mieter darauf bestehen, einen unbefristeten Mietvertrag zu bekommen.
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Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel

Ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklause nach altem Mietrecht ist zulässig. Hat ein Mieter einen solchen Mietvertrag abgeschlossen, kann er nach Ablauf der Befristung schriftlich erklären, dass er eine Verlängerung in Anspruch nehmen möchte. Dies muss zwei Monate vor Ablauf der festgelegten Mietzeit schriftlich erklären. Dieser neue Mietvertrag hat dann eine unbefristete Laufzeit, sofern der Vermieter keinen Kündigungsgrund angibt.
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Darf ein Zeitmietvertrag durch den Vermieter oder Mieter vorzeitig gekündigt werden?

Ein befristeter Mietvertrag braucht nicht gekündigt zu werden, denn er läuft automatisch aus. Das gilt für beide Vertragsparteien. Es gibt allerdings die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder gegen die Hausordnung verstößt. Ein anderer Grund wäre, wenn von der Wohnung eine gesundheitliche Gefahr ausgehen würde. Die Höhe der Miete bleibt während der Befristung gleich. Eine Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Verschiebt sich der Grund für einen Zeitmietvertrag, dann kann der Mieter dennoch zum vorher vereinbarten Termin ausziehen. Will er in der Wohnung bleiben, muss er dies geltend machen.
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Die Laufzeit eines Zeitmietvertrags

Nach der alten Rechtsprechung war ein Mietvertrag auf Zeit auf höchstens fünf Jahre befristet. Das hat sich mit der Gesetzesänderung vom 1.9.2001 geändert. Erlaubt sind jetzt Zeiträume von bis zu 30 Jahren. Für Vermieter und Mieter ergibt sich daraus einen Vorteil, denn für die Dauer des Mietverhältnisses kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Das verschafft Planungssicherheit und schützt beide vor vorzeitiger Kündigung. Ein befristetes Mietverhältnis kann aber durchaus verlängert werden.

Befristetes Mietverhältnis – Was sind die Nachteile beim Vermieten?

Den besonderen Vorteil hat der Vermieter, denn der Mieter kann während der Laufzeit nicht kündigen. Das verschafft dem Vermieter Planungssicherheit. Der Mieter muss bei einem befristeten Mietvertrag auf eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten verzichten. Die Vertragspartner können jedoch mit einem Auflösungsvertrag das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Der Mieter kann zwar nicht kündigen, aber er hat die Möglichkeit, einen Nachmieter vorzuschlagen. Für einen Auflösungsvertrag muss ein triftiger Grund vorhanden sein.

Für den Vermieter kann ein befristeter Mietvertrag auch Nachteile haben. Während der Mietzeit darf er die Miete nicht erhöhen. Die einzige Ausnahme wäre, wenn eine Mieterhöhung im Vertrag vereinbart wurde. Der Vermieter sollte einen befristeten Mietvertrag sorgfältig prüfen. Gibt es keinen gesetzlichen Grund für die Befristung, dann ist ein befristeter Mietvertrag nicht möglich. In diesem Fall gilt das Mietverhältnis als unbefristet und beide Seiten können den Mietvertrag kündigen. Grundsätzlich sollte man sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen. 

Die Vorteile bei einem zeitlich festgelegten Mietvertrag

Es gibt auch Vorteile bei einem zeitlich befristeten Mietvertrag. Der Mieter ist vor einer Mieterhöhung geschützt, sofern diese nicht explizit vertraglich vereinbart wurde. Außerdem kann der Mieter während der Mietzeit nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Ein befristeter Mietvertrag kann für den Mieter auch dann sinnvoll sein, wenn dieser plant, nur kurze Zeit in der Wohnung zu wohnen. Gründe dafür sind zum Beispiel ein geplanter Umzug in eine andere Stadt zu einem späteren Zeitpunkt.

Befristung für eine möblierte Wohnung

Mittlerweile werden sehr viele möblierte Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt angeboten. Besonders üblich ist das bei Kurzzeitmieten oder mittelfristigen Aufenthalten. Ist eine Wohnung möbliert, dann darf der Vermieter einen Aufschlag auf die Miete anrechnen. Dieser Aufschlag sollte den Wert der Möbel nicht übersteigen.

FAQ zu befristetem Mietvertrag

Darf ein befristeter Mietvertrag verlängert werden?

Ja, er kann beliebig oft verlängert werden, solange die Gründe dafür noch vorliegen. Es besteht jedoch auch die Option, diesen in einen  Mietvertrag ohne Befristung umzuwandeln.

Welche Gründe machen einen befristeten Mietvertrag ungültig?

Wenn der Vermieter es versäumt hat, den Grund für eine Befristung des Mietverhältnisses festzuhalten, dann ist er unwirksam. Das Mietverhältnis geht dann automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis über. Der Vermieter kann auch nicht im Nachhinein behaupten, dass das Mietverhältnis nur befristet ist. Ein befristeter Mietvertrag darf nur aus den bereits erwähnten Gründen abgeschlossen werden.

Welche formalen Bedingungen müssen bei einem befristeten Mietvertrag beachtet werden?

Ein Mietvertrag auf eine festgelegte Mietdauer muss bestimmte formale Inhalte nachweisen. Dazu gehören natürlich die Namen des Mieters und Vermieters. Außerdem muss der Mietvertrag eine genaue Beschreibung des Mietobjektes enthalten. Der Vertrag muss als befristet gekennzeichnet sein und den Beginn und das Ende der Mietzeit enthalten. Ebenso muss der Mietzins enthalten sein.

Sollen Mieterhöhungen geplant sein, so müssen auch diese im Vertrag festgehalten werden. Die Nebenkosten gehören ebenfalls in einen zeitlich begrenzten Mietvertrag. Die Höhe der Kaution muss ebenfalls festgelegt werden. Eventuelle Sondervereinbarungen zwischen den Vertragsparteien müssen ebenfalls im Mietvertrag eingetragen werden. Überdies sollten Regelungen für eventuelle Schönheitsreparaturen getroffen werden. Das Halten von Haustieren gehört auch in einen befristeten Mietvertrag.

Kann ein Staffelmietvertrag vereinbart werden?

In der Regel braucht der Mieter bei einem Vertrag auf Zeit Mieterhöhungen nicht zu befürchten. Allerdings kann eine Staffelmiete vereinbart werden. Die erste Anpassung darf erst nach einem Jahr erfolgen. In den meisten Fällen wird eine Staffelmiete vereinbart, wenn der Mietvertrag über eine längere Zeit läuft.

Wann ist ein befristeter Mietvertrag unwirksam?

Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn werden die Bestimmungen für ein zeitlich begrenztes Mietverhältnis nicht eingehalten, wird der Vertrag unwirksam. Das Mietverhältnis geht dann automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis über. Fehlt zum Beispiel ein anerkannter Grund für die Befristung, dann ist der Mietvertrag unwirksam. Eine Befristung muss konkret im Vertrag festgehalten werden. Pauschale Formulierungen reichen nicht aus. Es gibt auch Formfehler, die einen Mietvertrag zunichtemachen. Das ist dann der Fall, wenn der Mietvertrag nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde. 

Ist ein befristeter Mietvertrag zu empfehlen?

Ein Mietvertrag auf Zeit kann durchaus von Vorteil für den Vermieter sein. Ein solcher Vertrag verschafft Planungssicherheit. Außerdem muss der Vermieter nicht mit einer Kündigung von Seiten des Mieters rechnen, denn ein befristeter Mietvertrag kann nicht gekündigt werden. Normalerweise ist auch nicht mit Mietausfällen zu rechnen. Sollte es doch dazu kommen, kann der Vermieter vom Kündigungsrecht gebrauch machen. 

Fazit

Ein befristeter Mietvertrag ist besonders für Vermieter von Vorteil. Allerdings kann er nach § 575 Abs. 1 BGB nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden. Dazu zählen Eigennutzung der Wohnräume, umfangreiche Baumaßnahmen in der Wohnung oder wenn die Wohnung einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden soll. Andere Gründe für eine Befristung sind nicht zulässig. Die Gründe müssen genau formuliert in den Mietvertrag eingetragen werden. Der Vorteil für den Mieter kann sich daraus ergeben, dass in einem befristeten Vertrag keine Mieterhöhungen vorgesehen sind, es sei denn, sie wurden im Mietvertrag schriftlich vereinbart. Die erste Mieterhöhung darf dann aber erst nach einem Jahr erfolgen. Ein befristeter Mietvertrag wird dann ungültig, wenn keiner der drei Berechtigungsgründe existiert.

Frühestens vier Monate vor Ablauf der vereinbarten Frist, muss der Vermieter dem Mieter mitteilen, ob die Berechtigungsgründe noch existieren und eine Verlängerung des Mietverhältnisses stattfinden kann. Bleibt eine Umwandlung aus, dann endet der zeitlich begrenzte Mietvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Es gibt Vorlagen für einen befristeten Mietvertrag. Zur Konfliktminimierung und wegen der Rechtssicherheit sollten Vermieter solche Vorlagen benutzen und sich rechtlich beraten lassen.

Grundsätzlich darf ein befristeter Mietvertrag ordentlich gekündigt werden, wenn die Mietzahlungen ausbleiben oder der Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Üblich ist ein befristeter Mietvertrag auch bei Ferienwohnungen oder Ferienhäuser. Diese Unterkünfte dienen nur als Urlaubsdomizil und werden deshalb in der Regel nur befristet angeboten.

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Wie Sie einen guten Immobilienmakler in München finden: 10 Merkmale seriöser Makler

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Wie Sie einen guten Immobilienmakler in München finden: 10 Merkmale seriöser Makler

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Haus verkaufen oder vermieten möchten, wollen Sie ganz sicher gehen, dass Sie einen guten Makler finden, der sich auch hervorragend auf dem Münchner Immobilienmarkt auskennt und professionell die Immobilie vermarktet. Viele Immobilienbesitzer fragen sich, woran sie denn einen guten Immobilienmakler erkennen? Hier finden Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen bei der Suche nach einem guten Makler in München ganz sicher helfen werden.

Bestens informiert: Ein Immobilienmakler muss gute Marktkenntnisse besitzen

Eine hervorragende Marktkenntnis ist ein wichtiges Handwerkzeug für jeden Makler. Ein umfangreiches und aktuelles Wissen über den Immobilienmarkt in München ist eine Voraussetzung dafür, dass Ihre Immobilie gut verkauft oder vermietet wird. Ein Profi Immobilienmakler kann Sie über diee Immobilienpreise beraten, denn er hat über die aktuellen Angebote einen guten Überblick. Er weiß auch, welche Immobilien besonders nachgefragt sind und somit können auch hervorragende Preise erzielt werden.

Kann der Immobilienmakler nachvollziehbare Referenzen und Empfehlungen vorweisen?

Wenn Sie mit einem Immobilienmakler zum ersten Mal zusammenarbeiten möchten, ist es empfehlenswert nach Referenzen zu fragen. Ein guter Immobilienmakler in München wird diese sicher vorweisen können. Sie können erfahren, welche Objekte der Makler vermittelt hat und wie zufrieden die Eigentümer mit seiner Immobilienvermittlung waren. Dadurch bekommen Sie einen guten Einblick in seine Tätigkeit. Außerdem sollte er Sie durch seine langjährigen Erfahrungen am Markt gut beraten können.

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Heute ist die Internetseite die Visitenkarte eines Unternehmens. Diese sollte übersichtlich, klar strukturiert und ansprechend gestaltet sein. Ein guter Immobilienmakler wird einen professionellen Internetauftritt haben. Außerdem sollte er die Vertriebskanäle von sozialen Medien nutzen, wie LinkedIn, Facebook, Twitter, Instagram etc. Dies ist in der heutigen Zeit ein Muss.

Lässt sich der Immobilienmakler bei der Beratung ausreichend Zeit?

Wenn ein Makler nicht bereit ist sich ausreichend Zeit für Sie und Ihre Anliegen zu nehmen, ist Vorsicht geboten. Ein guter Immobilienmakler wird Sie niemals zu einer Entscheidung drängen oder auf Zeit spielen. Achten Sie auch darauf, welche Versprechungen Ihnen der Immobilienmakler macht. Wenn er behauptet, dass er den richtigen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie hat und der Vertragsabschluss nur eine Formsache sei, ist dies ein Versuch Sie zu ködern. Solchen Versprechungen sollten Sie kein Ohr leihen, denn jede Immobilienvermittlung ist individuell und die Vertragsparteien müssen auch zueinander gut passen. Dies zu prüfen, erfordert Zeit und Sorgfalt.

Wie realistisch ist die Beratung des Maklers?

Ein seriöser Immobilienmakler wird Ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen, sondern Sie realistisch beraten. Die Kaufpreise und Mieten in München sind zwar hoch, aber auch sie haben ihre Grenzen. Achten Sie auch darf, wie der Immobilienmakler den Kaufpreis oder den Mietpreis begründet. Immobilien, die zu unrealistischen Preisen angeboten werden, finden keine guten Interessenten.

Begutachtet der Makler die Immobilie genau oder rennt er nur durch?

Wie genau begutachtet der Immobilienmakler Ihre Immobilie? Darauf sollten Sie ganz besonders achten, wenn er Ihre Immobilie zum ersten Mal besichtigt. Ein kompetenter Immobilienmakler wird sehr gründlich besichtigen, Fragen stellen und sich Notizen machen. Außerdem wird er mögliche Probleme und Schwierigkeiten erkennen und dafür auch Lösungsvorschläge unterbreiten können.

Nimmt sich der Immobilienmakler auch Zeit für die Besichtigung oder werden die Interessenten nur durchgeschoben?

Ein Profi Immobilienmakler wird Ihnen immer erklären, wie er bei der Vermittlung vorgehen wird. Wo wird er Ihre Immobilie inserieren und wird er das Exposé aussagekräftig und kundenorientiert erstellen? Ist er in der Lage, professionelle und hochwertige Bilder und eine 3D-Tour von Ihrer Immobilie zu erstellen? Wissenswert ist auch, wie er bei den Besichtigungen vorgeht. Leider hören wir vielfach von Interessenten und Eigentümern, dass viele Makler „Massenbesichtigungen“ anbieten, d. h. es wird eine große Anzahl von Interessenten gleichzeitig zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Natürlich ist einem Immobilienmakler aus wirtschaftlichen Gründen lieber einen Verkaufsauftrag zu erhalten, aber für die Vermietung sollte er genauso viel Einsatz bringen und auf Massenbesichtigungen verzichten.

Einige Mieterinteressenten haben uns sogar berichtet, dass sich dadurch vor dem Objekt in München und Umgebung eine 20 m lange Schlage gebildet hat und die Interessenten sozusagen „durch geschoben“ wurden. Unter diesen Umständen ist es dem Immobilienmakler überhaupt nicht möglich, die Mieterinteressenten näher kennenzulernen und sich ein Bild zu machen, wer für die Immobilie am besten als Mieter infrage kommen würde. Viele Mieterinteressenten finden solche Vorgehensweise abstoßend und entscheiden sich gegen die Immobilie, vorher diese überhaupt gesehen zu haben. Dadurch gehen gute Mieterinteressenten dem Vermieter verloren. Ein seriöser Makler wird von solcher „Massenabfertigung“ also Abstand halten. Selbstverständlich wird er den Vermieter auch regelmäßig und ausführlich über den Stand und Verlauf der Immobilienvermittlung informieren.

Haftpflichtversicherung

Wie jeder weiß, ist kein Mensch vor Fehlern gefeit, deshalb sollte jeder erfahrener und seriöser Immobilienmakler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Denn dadurch schützt er nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden vor möglichen Schäden, die wegen eines Irrtums oder ein Versehen entstehen können. Deshalb zögern Sie nicht, sich zu erkundigen, ob der Immobilienvermittler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Nachhaltige Immobilienvermittlung

Nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss ist es für einen guten Immobilienmakler selbstverständlich, dass er für den Verkäufer und Vermieter und den neuen Käufer und Mieter weiterhin mit seiner Dienstleistung zur Verfügung steht. Er wird die Wohnungs- oder Hausübergabe durchführen und ein umfangreiches Übergabeprotokoll für alle Beteiligten anfertigen. Ein kundiger Immobilienmakler wird von sich selbst die Durchführung der Übergabe anbieten.

Aktueller Wissensstand

Ein vertrauenswürdiger Immobilienmakler bildet sich regelmäßig fort, besucht Schulungen, Seminare und erweitert sein Fachwissen. Er ist nicht nur über die aktuelle Marktlage auf dem letzten Stand, sondern auch über die erfolgreichen Marketingstrategien. Dieses Wissen kommt allen Beteiligten zugute.

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Was sagen unsere Kunden

Die Kundenzufriedenheit steht bei uns im Mittelpunkt, weshalb wir Ihnen gerne aufzeigen möchten, wie unsere Dienstleistungen von Verkäufern, Käufern, Vermietern und Mietern wahrgenommen werden. Wir laden Sie herzlich ein, die Kundenrezensionen zu lesen, um sich ein umfassendes Bild von unserem Engagement und unserer Arbeitsweise zu machen. Unser Ziel ist es, auf Ihre Bedürfnisse und Fragen optimal einzugehen und Ihnen stets zur Verfügung zu stehen. Ihr Wohlergehen ist uns wichtig, und wir streben danach, dass Sie sich bei uns vollkommen wohl und bestens betreut fühlen.

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Kostenloses und praxiserprobtes Übergabeprotokoll zum Download

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Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein Übergabeprotokoll anzufertigen, aber es ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter vorteilhaft. Ist das Übergabeprotokoll sorgfältig angefertigt, werden dadurch Mietrechtsstreitigkeiten vermieden. Ein Protokoll sollte daher bei jedem Mieterwechsel, -auszug und -einzug unbedingt erstellt werden, um sich späteren viel Ärger zu ersparen. Wir als erfahrener Immobilienmakler in München, bieten Ihnen ein kostenfreies Übergabeprotokoll zum Download an, das sich in der Praxis vielfach bewährt hat.

Welche Informationen sollte ein Übergabeprotokoll beinhalten?

In dem Übergabeprotokoll sollte auf alle Fälle der Zustand der Immobilie beschrieben werden. Ist die Immobilie oder Teile davon gerade renoviert, ist die Wohnung frisch gestrichen worden, ist es ein Erstbezug etc.? Diese Informationen gehören auf alle Fälle in das Übergabeprotokoll.
Des Weiteren sollte in dem Übergabeprotokoll auch die Ausstattung vermerkt werden. Gibt es eine Einbauküche, welche Geräte werden mit vermietet, ist im Bad ein Spiegel oder Spiegelschrank etc.?

Wenn Sie als Vermieter mit jedem Mieterwechsel eine steigende Anzahl von unansehnlichen Dübellöchern im Bad vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen einen Spiegelschrank im Bad anbringen zu lassen. Wir stellen immer wieder fest, dass in Bädern, die vom Vermieter aus mit einem Spiegelschrank ausgestattet sind, der Mieter keinen Bedarf hat Dübellöcher zu bohren und somit steigt die Attraktivität der Wohnung bei einer Neuvermietung.

Es ist wichtig, in dem Übergabeprotokoll vorhandene Mängel festzuhalten. Unter Mängeln versteht man alle Beschädigungen an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinaus gehen. Kleinere Kratzer im Parkett oder ein nach vielen Jahren abgewetzter Teppichboden werden in der Regel dem üblichen Verschleiß zugeordnet.

Die sorgfältige Protokollierung von Mängeln bei Wohnungsübergabe und -abnahme ist entscheidend, denn da zeigt sich, welche Schäden während der Mietzeit entstanden sind und für welche der Mieter haftbar gemacht werden kann. Weiterhin ist es wichtig, die Anzahl der übergebenen Schlüssel festzuhalten. Wir empfehlen genau aufzulisten, welche Schlüssel der Mieter bekommt bzw. zurückgibt und auch die Schlüsselnummern vermerken.

Zählerstände für Strom, eventuell Gas, Kaltwasser, Heizwasser etc. sollten im Übergabeprotokoll zusammen mit der jeweiligen Zählernummer notiert werden. Außerdem sollte auch das Ablesedatum festgehalten werden. Die Heizungsablesung sollte ebenfalls nicht vergessen werden. Die ermittelten Zahlen sollten zeitnah an den jeweiligen Versorger übermittelt werden. Somit gibt es später keine Streitigkeiten darüber, wer für welchen Verbrauch verantwortlich ist. Bei den meisten Mehrfamilienhäusern sind die Stromzähler aus Sicherheitsgründen abgesperrt, deswegen ist es notwendig den Hausmeister einzubeziehen. Er kann entweder bei der Wohnungsübergabe anwesend sein oder wird den Stromstand selbst ermitteln und die Daten Ihnen mitteilen.

Selbstverständlich sollte das Übergabeprotokoll sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterschrieben werden, denn dadurch stimmen beide Seiten dem Inhalt des Protokolls zu. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien oder gar Verweigerung einer Unterschrift ist es sinnvoll zusätzlich aussagekräftige Fotos anzufertigen.

Rogers Immobilien führt regelmäßig Wohnungsabnahmen und -übergaben durch. Bei den Übergaben vertreten wir den Vermieter, oft auch in seiner Abwesenheit. Gerne stehen wir Ihnen als Münchner Immobilienmakler mit Rat und Tat bei einer Wohnungs- oder Hausübergabe zur Verfügung. Falls Sie einen Makler außerhalb München und Bayern suchen, können Sie uns gerne ansprechen, wir sind Ihnen auf der Suche nach einem guten Makler für Sie kostenfrei behilflich! Kontaktieren Sie uns noch heute.

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Hier unser kostenloses-Wohnungsübergabeprotokoll zum Download als PDF:

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Nicht vergessen: Als Vermieter müssen Sie dem Mieter und den Personen, die in dem neuen Haushalt leben, eine Vermieterbescheinigung ausstellen. Nähere Information hierzu und das Formular finden Sie auf dieser Seite Vermieterbescheinigung laut Meldegesetz.

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Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

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Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren – 089 70065020 – oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

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Gartenwohnung vermieten: Tipps für die Vermietung

Gartenwohnung vermieten

Gartenwohnung vermieten: Tipps für die Vermietung

Eine Gartenwohnung in München bietet meistens einen großen Mehrwert und deswegen sind Gartenwohnungen bei Mietern sehr beliebt. Aber eine Gartenwohnung muss gut im Schuss gehalten werden, damit es am Ende des Mietverhältnisses keine unangenehmen Überraschungen gibt. Wer also seine Gartenwohnung vermietet, sollte beachten, dass die Pflege des Gartens in dem Mietvertrag richtig geregelt wird.

Wer ist für Gartenarbeiten zuständig?

Sie als Vermieter müssen beachten, dass die Gartenpflegearbeiten grundsätzlich Sache des Vermieters ist. Allerdings können Sie diese auch an Ihre Mieter übertragen. Die Mieter haben damit meistens keine Probleme, denn sie haben eine Gartenwohnung gezielt gesucht und die Betätigung im Garten ist für sie keine Belastung. Sie sollten beachten, dass sie möglichst genau und detailliert im Mietvertrag die Art und Weise sowie den Umfang der auszuführenden Arbeiten festlegen.
Immobilienbewertung München

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte in München und Umland sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Sie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.

Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:

  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Im Mietvertrag die Gartenpflegearbeiten auf dem Mieter übertragen

Sehr gerne können wir Ihnen eine Formulierung für die Pflegearbeiten kostenfrei zur Verfügung stellen! Damit Sie sicherstellen, dass Ihre Gartenwohnung gut gepflegt wird. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass wir keine Rechtsberatung gewähren dürfen.

Sie können uns anrufen unter Tel. 089 70065020 oder eine Nachricht zusenden, am besten über unser Kontaktformular.

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Tipps zur Immobilienvermietung

Immobilien Vermietung

Tipps zur Immobilienvermietung

Bei Immobilienvermietung muss einiges beachtet werden, denn ein Fehler kann Sie als Vermieter eine Menge Geld kosten und viel Ärger verursachen. Grundsätzlich sollten bei der Immobilienvermietung zwei Aspekte beachtet werden: Die Findung eines soliden Mieters und darüber hinaus sollte der Wert der Immobilie gesichert werden.

Selbstauskunft: schriftlich und ausführlich

Um eine zuverlässige Vermietung sicherzustellen, ist es entscheidend, dass der potenzielle Mieter vorab auf seine Zahlungsfähigkeit geprüft wird. Hierzu ist es unerlässlich, dass der Mietinteressent eine ausführliche Selbstauskunft ausfüllt und unterzeichnet, in der Angaben zur finanziellen Situation sowie zum bisherigen Vermieter gemacht werden müssen. Nur so kann eine solide Mieterschaft gewährleistet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Selbstauskunft, als Bestandteil des Mietvertrags zu erklären. Sollten Sie ein bewährtes Selbstauskunft-Formular benötigen, können Sie dieses bei uns gerne anfordern. Für die Immobilienvermietung ist ausschlaggebend, ob der Interessent, die von ihm gemachten Angaben nachweisen kann. Das Einkommen kann z. B. über die letzten Gehaltsnachweise geprüft werden und die Schufa-Auskunft kann über das Zahlungsverhalten des Interessenten wertvolle Informationen liefern.

Weiterhin kann das Nachfragen bei dem Vermieter des Interessenten viel Aufschluss geben. Hier kann man nicht nur erfahren, ob die Mieter rechtzeitig und vollständig gezahlt wurde, sondern auch Auskünfte zu dem Mietverhältnis erhalten.

Prüfen und nachweisen

Bei der Immobilienvermietung scheuen manche Vermieter das genaue Nachprüfen. Gerade dann, wenn das Auftreten des Mietinteressenten tadellos ist und er einen sehr gepflegten Eindruck macht. Der äußere Eindruck ist jedoch kein Garant für die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten und somit für die erfolgreiche Immobilienvermietung. Viele Vermieter, die sich einen Mietnomaden „ausgesucht“ haben, berichten darüber, dass er einen soliden Eindruck gemacht hat. Wenn der Mietinteressen also nicht in der Lage ist, die notwendigen Unterlagen zu liefern, dann ist Vorsicht geboten. Unter anderem sollte bei der Immobilienvermietung darauf geachtet werden, dass das Einkommen des Interessenten in einem ausgewogenen Verhältnis zur Höhe der Miete steht. Denn für eine erfolgreiche Immobilienvermietung ist es notwendig, dass die Miete vollständig und pünktlich gezahlt wird.

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Kaution ist ein muss

Auf die Zahlung der Kaution sollte der Vermieter niemals verzichten. Wenn der Mietinteressent anfragt, ob eine verspätete Zahlung der Kaution möglich ist, sollten bei dem Vermieter alle Alarmglocken klingeln.
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  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

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