Dienstbarkeiten

Welche Dienstbarkeiten können im Grundbuch eingetragen sein?

Bei Verkauf und Kauf von Immobilien spielen Dienstbarkeiten eine wichtige Rolle. Manche Dienstbarkeiten sind für einen Immobilienverkauf völlig unproblematisch und stellen für den Käufer kein Problem dar.

Was versteht man unter Dienstbarkeit?

Dienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen. Es handelt sich um dingliche Rechte an Grundstücken. Diese Rechte beschränken den Eigentümer des belasteten Grundstücks und geben dem Berechtigten die Befugnis, das „dienstbar gemachte“ Grundstück in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Dieser Umfang ist genau definiert. Es gibt insgesamt drei Arten von Dienstbarkeiten, und zwar: 1. Grunddienstbarkeit 2. beschränkte persönliche Dienstbarkeit 3. Nießbrauch

Grunddienstbarkeit muss kein Nachteil sein

Von einer Grunddienstbarkeit sind immer zwei Grundstücke betroffen. Ein Grundstück ist belastet und das andere Grundstück ist im Vorteil. In diesem Zusammenhang wird vom dienenden und herrschenden Grundstück gesprochen.
Grunddienstbarkeit kann in verschiedenen Ausprägungen vorkommen. Es kann sich zum Beispiel um ein Wegerecht oder Leitungsrecht handeln. Praktisch bedeutet es, dass der Berechtigte das Recht hat, Rohrleitungen für Abwasser, Gas, usw. über das belastete bzw. dienende Grundstück zu führen. Vor allem in den Städten sind Leitungsrechte oft eingetragen und haben in der Regel keine negativen Auswirkungen auf den Verkauf oder Kauf einer Immobilie. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das benachteiligte Grundstück durch Bauverbote oder -beschränkungen beeinträchtigt wird. Beispielsweise kann ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben oder die Höhe der Gebäude begrenzt werden. Unter Umständen wird auch die gewerbliche Nutzung bestimmter Grundstücke ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Persönliche Dienstbarkeit wird immer für eine bestimmte Person bestellt. Diese Person kann, aber muss nicht, Eigentümerin des Grundstücks sein. Die Person hat das Recht auf eine genau festgelegte Nutzung des Grundstücks, die genau definiert wird. Das kann zum Beispiel das Wohnungsrecht oder Dauernutzungsrecht sein. Von persönlichen Dienstbarkeiten machen manche Eltern Gebrauch, wenn sie die Immobilie auf ihre Kinder übertrage.

Nießbrauch kann Immobilienverkauf einschränken

Nießbrauchrecht wird vor allem im erbrechtlichen Zusammenhang verwendet. Hier ein typisches Beispiel für Nießbrauch: Herr Würzer setzt seinen Sohn Franz zu seinem alleinigen Erben ein. Er trägt den Nießbrauch für das Wohnhaus, das zu seinem Nachlass gehört, auf seine Ehefrau ein. Als Nießbraucherin hat sie keine Befugnis, das Wohnhaus zu veräußern oder in anderer Weise zu belasten. Dieses Recht kann nur der Eigentümer ausüben. Immobilien, die mit Nießbrauch belastet sind, werden sehr selten auf dem offenen Immobilienmarkt angeboten
Immobilienbewertung München

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

Wollen Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen? Natürlich können Sie uns auch direkt ansprechen. Für fundierte Wertauskünfte stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 089 70065020

Unsere Immobilienbewertung für Sie:

  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Immobilienratgeber für Verkäufer, Käufer und Vermieter

Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren beliebten Immobilienratgeber vorstellen zu können. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, finden Sie in unserem Ratgeber wertvolle Informationen. Sie wollen wissen, wie Sie den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen, wie Sie den richtigen Käufer oder Vermieter finden und wie Sie häufige Fallstricke vermeiden. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Sie bei Ihren Immobiliengeschäften zu unterstützen. Hier finden Sie wertvolle Tipps, die jedoch eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Sie können sich mit Ihren Fragen jederzeit persönlich an uns wenden.
Immobilienratgeber
Immobilienmakler München Rogers

Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor!

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
  • Wir kennen den Münchner Immobilienmarkt sehr gut und Sie profitieren von unserem Wissen außerordentlich.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie.
  • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Das sagen Kunden über uns

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

…  Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.

W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

Ihre Nachricht an uns

Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

Haus und Grund Logo
Siegel von BVFI
immobilie1 Siegel
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2023
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2022
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2021
Immobilienmakler AG Siegel
ImmobilienScout24 Experte, seit 2022, Siegel
Erfahrungen & Bewertungen zu Katerina Rogers Immobilienvermittlung
Katerina Rogers Immobilienvermittlung hat 4,92 von 5 Sternen 252 Bewertungen auf ProvenExpert.com