Erwerbsnebenkosten

Erwerbsnebenkosten bzw. Kaufnebenkosten

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, sollte die Zusatzkosten nicht unterschätzen. Der Kaufpreis stellt die größte Belastung beim Kauf einer Immobilie dar.

Mit welchen Kosten sollte man rechnen?

Beim Erwerb einer Immobilie entstehen zusätzliche Kosten, sog. Erwerbsnebenkosten, die über den Kaufpreis hinausgehen. Diese Kosten sollte jeder, der eine Immobilie zum Kauf sucht, rechtzeitig einplanen. Die Erwerbskosten sind zeitnah nach dem Kauf der Immobilie fällig, deswegen sollten sie aus liquiden Mitteln beglichen werden.

Zu Erwerbsnebenkosten zahlen folgende Kosten:

  • Für die Beurkundung des Kaufvertrags fallen Notarkosten an, da jeder Kaufvertrag gesetzlich verpflichtend notariell beurkundet werden muss. Die Höhe der Notargebühren ist gesetzlich geregelt und wird staatlich überwacht. Das bedeutet, dass die Gebühren beim jedem Notar gleich hoch sind.
  • Für den Großteil der Käufer ist eine Finanzierung ihrer Immobilie unumgänglich, wobei eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden muss. Dies erfordert eine notarielle Beurkundung und geht mit weiteren Gebühren einher. Diese Notarkosten liegen bei ca. 1 % bis 2 % des Kaufpreises.
  • Kosten für die Umschreibung des Eigentums und Eintragungen im Grundbuch. Sie betragen ca. 0,5 % des Kaufpreises.
  • Eventuell eine Maklerprovision. Die Höhe der Provision kann je nach Region unterschiedlich ausfallen, in der Regel bewegt sie sich zwischen 3 % bis 6 % zzgl. MwSt.
  • Grunderwerbsteuer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Sie liegt mindestens bei 3,5 % des Gesamtkaufpreises, in manchen Bundesländern sogar bei 6,5 % (Stand 2016). Die Höhe der Grunderwerbsteuer in Bayern liegt bei 3,5 % (Stand 2019). Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer zu tragen.
  • Normalerweise dient der Kaufpreis als Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Gleichwohl fallen Einrichtungsgegenstände, die sich in der Immobilie befinden, nicht unter die Grunderwerbsteuer. Wenn sich also im Haus unter anderem eine Einbauküche befindet und der Wert dieser Küche im Kaufvertrag beziffert wird, wird die Grunderwerbsteuer entsprechend gemindert. Es müssen alle Einrichtungsgegenstände in einer Inventarliste inkl. des jeweiligen Preises aufgelistet werden.
Unter folgendem Artikel können Sie weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer erfahren. Wir haben eine Übersicht der Höhe der Grunderwerbsteuer für Sie erstellt, die Informationen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer

Bayern: 3,5 %
Baden-Württemberg: 5,0 %
Berlin 6,0 % seit 1.1.2014
Brandenburg 6,5 % seit 1.7.2015
Bremen 5,0 % seit 1.1.2014
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 % seit 1.8.2014
Mecklenburg-Vorpommern 6,5 %
Niedersachsen 5,0 % seit 1.1.2014
Nordrhein-Westfalen 6,5 % seit 1.1.2015
Rheinland-Pfalz 5,0 % seit 2012
Saarland 6,5 % seit 1.1.2015
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 % seit 2014
Thüringen 6,5 % seit 2017
Stand: 21. Februar 2019

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