Wohngebäudeversicherung

Tipp vom Immobilienmakler: Genau hinsehen bei der Wohngebäudeversicherung

Jeder Eigentümer eines Wohngebäudes muss die Wohngebäudeversicherung abschließen, da sie als Pflichtversicherung gilt. Ein Wohngebäude wird als ein Haus definiert, bei dem mindestens die Hälfte der Nutzung für Wohnzwecke vorgesehen ist. Selbst wenn ein Teil des Gebäudes für eine Werkstatt, ein Studio oder ähnliches genutzt wird, muss die Versicherung abgeschlossen werden. Rechtsgültig festgelegt ist die Wohngebäudeversicherung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und im HGB (Handelsgesetzbuch).

Versicherte Schadenfälle bei der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine verbundene Versicherung. D.h., in einem Versicherungsvertrag sind mehrere Schadenfälle abgedeckt, die ansonsten auch durch Einzelversicherungen gedeckt werden können. Der Verbund der Schadensfälle stellt sicher, dass wirklich die elementarsten Schäden für ein Gebäude versichert sind und damit eine umständliche Prüfung von Einzelversicherungen entfällt.

Abgedeckt werden:

  • Schäden durch Feuer – Folgen von Bränden, Schäden durch Explosion und Implosion, Schäden durch Blitzschläge
  • Sturmschäden und Hagelschäden
  • Leitungswasserschäden, Rohrbrüche infolge von Frost und anderen Ursachen

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Das gesamte Gebäude, einschließlich der Türen, Fenster, Durchfahrten, des Dachs, fester Dachaufbauten usw.
  • Fest mit dem Gebäude verbundene Anbauten und Zubehör – Terrassen, Balkone, Dachgärten, Klingel- und Briefkastenanlagen
  • Inventar, das fest mit dem Gebäude verbunden ist – Einbauschränke, Einbauküchen, fest verlegte Böden (z. B. Fliesen, Dielen usw.)
  • Installationen in Sanitärbereichen und weiteres festes Inventar

Gesondert können in den Versicherungsvertrag noch Nebengebäude auf dem Grundstück aufgenommen werden. Das sind z. B. Gartenhäuser, Geräteschuppen, Garagen und Carports, fest verbaute Fahrradunterstände.

Folgekosten von Schäden – Abdeckung durch die Versicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Folgekosten ab, die durch einen der genannten Schadensfälle entstehen:
Durch Brandschäden, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden können Wohnungen nicht mehr vollständig zweckmäßig genutzt werden. Dann kommt die Versicherung für die entstehenden Mietausfälle während der Reparaturarbeiten auf. Ebenfalls sind Mietausfälle abgedeckt, falls Wohnungen gänzlich unbewohnbar geworden sind.

In der Folge der o.g. Schadenfälle können umfangreiche Räum- und Abbrucharbeiten erforderlich sein, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Dazu zählen auch u.a. Dekontaminationskosten, Schäden durch Verlust des Zugangs zu Wasser, Kosten für Sachverständige, Räumarbeiten bei umgestürzten Bäumen. Abgedeckt sind die Kosten für die Trocknung nach Leitungswasserschäden. Ebenfalls fallen Schäden, die im Brandfall durch Löschwasser entstehen unter die Deckung durch die Versicherung. Sind Brandschäden und weitere o.g. Schäden so folgenschwer, dass das Haus zeitweilig nicht bewohnbar ist, kommt die Versicherung auch für die Hotelkosten oder andere Unterbringungskosten während der Wiederherstellung von Wohnbereichen auf.

Über die Höhe dieser Versicherungsleistungen kommt es häufig zu Streitigkeiten, die im Zweifelsfall durch ein Sachverständigenverfahren geklärt werden müssen. Der versicherte Hauseigentümer sollte dafür sorgen, dass so viel eindeutiges Beweismaterial wie möglich für die entstandenen Schäden vorliegt. Fotos von Schäden und eine fundierte Schadensaufnahme sollten so zeitnah wie möglich erstellt werden.

Was deckt die Wohngebäudeversicherung nicht ab?

Privates Eigentum, dass nicht zum festen Inventar des Gebäudes gehört, wird nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dazu zählen z. B. Möbel, diverser Hausrat, Kleidung, Kunstwerke, private, mobile Einrichtungen im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon und mehr. Diese Schäden fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hausratsversicherung. Diese Versicherung sollte sowohl vom Eigentümer, der im Gebäude wohnt sowie von Mietern mit aktuellen Deckungssummen abgeschlossen werden.

Die Wohngebäudeversicherung ist ebenfalls nicht erstattungspflichtig, wenn im Zusammenhang mit Brand-, Sturm-, Leitungswasser- oder Blitzschäden Personen verletzt werden. Hier, wie auch bei der Beschädigung von Sachen im eigenen oder fremden Gebäude ist die Haftpflichtversicherung der geeignete Versicherungsschutz.

Mieter sollten sich also nicht auf die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers verlassen, wenn sie oder ihr Eigentum zu Schaden kommen. Die eigenen Privatversicherungen sind zwar freiwillig, jedoch im Schadenfall ein unverzichtbarer Schutz.

Nicht abgedeckt durch die Gebäudeversicherung sind Naturkatastrophen, wie z. B. Überschwemmungen, Schäden durch politische Unruhen und ähnliche Vorkommnisse.

Welche Erweiterungen gibt es für die Wohngebäudeversicherung?

Zur Basisleistung einer Wohngebäudeversicherung kann der Versicherungsvertrag individuell noch durch weitere Schadensrisiken erweitert werden.

Hinzugefügt werden können beispielsweise der Eintritt schädlicher Substanzen in Gewässer aus Anlagen des Hauses, die versichert sind. Auch Schäden, die speziell durch Versengungen und Rauchentwicklung bei einem Brand entstehen, können Zusatzbestandteile der Versicherung sein. Das sind u.a. Schäden, die insbesondere bei Schwelbränden vorkommen. Versichert werden kann das Risiko von Gefahren durch Brüche an Gasleitungen und Austritt von Gas. Regenwasser- und Schmelzwasserschäden, die in den Basisleistungen der Versicherungen nicht abgesichert sind, können als Erweiterungen aufgenommen sowie Schäden durch den Rückstau von Abwasser.

Bei einer zusätzlichen Schadenabsicherung muss immer gut abgewogen werden, in wieweit sich Risiko und Mehrkosten für die Wohngebäudeversicherung die Waage halten.

Zusätzlich erweitert werden können auch die Kostendeckungen durch die Wohngebäudeversicherung. Bestandteile solcher Erweiterungen sind z. B. eine Verlängerung des Ausgleichs für Mietausfälle, höhere Entschädigungen bei Räum- und Abbrucharbeiten, bei Wiederbepflanzungen von Grünflächen und Aufforstung umgestürzter Bäume. Zusätzlich gedeckt werden können weiterhin Lager- und Transportkosten versicherter Gegenstände. Viele Versicherungen bieten im Rahmen von Komfort- und Premiumverträgen umfassende Erweiterungen von Risiken sowie höhere Deckungssummen für die verschiedenen Schadenfälle an.

Wie die Erweiterung der Schadenfälle geht natürlich auch die höhere Kostendeckung mit höheren Kosten für die Gebäudeversicherung einher. Erweiterte Kostendeckungen können jedoch bei den unterschiedlichsten Versicherungen von Vorteil sein. Im Ernstfall ist das Risiko gemindert, dass in der Folge eines großen Schadens Eigentümer in die Schuldenfalle geraten oder gar ihr Eigentum verloren geht. Renommierte Versicherungen bieten den Kunden umfassende persönliche Beratungen zu allen Möglichkeiten der Erweiterung der Basis-Versicherung für Wohngebäude an. Abzuwägen bleibt, wie gut ein derart erweiterter Versicherungsschutz ins eigene Budget passt. Hier helfen Versicherungsvergleiche online zu den verschiedenen Tarifen einer erweiterten Wohngebäudeversicherung.

Wohngebäudeversicherung und Elementarversicherung

In der jüngsten Vergangenheit haben sich die Risiken für Elementarschäden durch Hochwasser, Lawinen, Erdrutsche zugenommen. Zu Überschwemmungen kommt es häufig auch in Regionen, die ursprünglich nicht als gefährdet galten. Die Elementarschadenversicherung kann als gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Sie wird aber auch als zusätzlicher Baustein zu einer Wohngebäudeversicherung angeboten.

Sinnvoll ist die Hinzunahme der Elementarschadenversicherung zu einer Gebäudeversicherung, wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, wo grundsätzlich ein Risiko besteht, das Risiko sich während der vergangenen Jahre erhöht hat oder wo ein zukünftig gesteigertes Risiko absehbar ist. Prognosen für Risiken für die Zukunft aufzustellen ist jedoch zu Zeiten des Klimawandels recht schwierig. Daher möchten sich viele Hauseigentümer grundsätzlich umfänglich gegen einen solchen Schadenfall absichern.

Die Hinzufügung der Elementarschadenversicherung zur Wohngebäudeversicherung ist jedoch recht teuer. Die Kosten sind gerade für Gegenden besonders hoch, die bisher nicht als Risikozonen gelten. Versicherte sollten sich sehr gründlich über den Vergleich online informieren. Da die Versicherer ihre Tarife nach eigenem Ermessen und abhängig von der Marktsituation gestalten können, ergeben sich große Kostenunterschiede für diese Zusatzversicherung.

Wichtig ist auch, beim Baustein Elementarschadenversicherung auf Klauseln zu achten, die verschiedene Risiken und Deckungen unter bestimmten Umständen einschränken oder gar ausschließen können. Auch die Gestaltung der Verträge variiert von Versicherung zu Versicherung. Neben dem Online-Vergleich kann eine versicherungsunabhängige Beratung, wie z. B. der verbraucherzentrale.de, sehr hilfreich sein.

Wer ein Haus kauft, sollte sich den bestehenden Versicherungsvertrag der Wohngebäudeversicherung sehr genau ansehen. Bei älteren Verträgen kann ein Wechsel zu einem kostengünstigeren Angebot sinnvoll sein, insbesondere, wenn Erweiterungen vorgesehen sind.

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