Der Erbschein

Der Erbschein: Was Sie hierzu wissen müssen

Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument für die Erben, da er eine Person als Erbe ausweist und als Erbnachweis dient. Wenn Sie ein Erbe sind, haben Sie viel zu tun und wissen oft nicht, wo Sie anfangen sollten. Sie haben nicht nur mit Trauer und Schock zu kämpfen, sondern auch mit einem komplexen rechtlichen Verfahren, das stressig sein kann.

Eines der ersten Dinge, die Sie erledigen müssen, ist die Beantragung eines Erbscheins. Banken und andere Institutionen verlangen manchmal dieses Dokument, wenn Sie auf die Konten einer verstorbenen Person zugreifen wollen. Allerdings kann es sein, dass Sie ein Erbschein nicht zwingend benötigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Erbschein wissen müssen.

Was ist ein Erbschein und warum brauchen Sie ihn?

Ein Erbschein ist ein Dokument, das bestätigt, dass Sie der rechtmäßige Erbe einer verstorbenen Person sind. Ohne dieses Dokument haben Sie möglicherweise Schwierigkeiten, an Geld oder andere Vermögenswerte, die Ihnen gehören, heranzukommen. Wenn eine verstorbene Person ein Testament hinterlassen hat, können Sie den Erbschein beim Nachlassgericht des Wohnorts der Person erhalten.

In den meisten Fällen geht das Vermögen einer verstorbenen Person über den Nachlass, bevor es an die Begünstigten geht. Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes besaß; dazu können Immobilien, Fahrzeuge oder Bankkonten gehören. Wenn jedoch kein Testament vorhanden ist, kann es zu Komplikationen kommen, wenn es darum geht, wer welchen Teil des Nachlasses erhalten soll.

Wenn Sie gesetzlicher Erbe des Nachlasses einer Person sind, benötigen Sie unbedingt einen Erbschein. Wurde aber ein notarielles Testament verfasst, aus dem hervorgeht, dass Sie erbberechtigt sind, dann, ist der Erbschein oft nicht erforderlich.

Wenn Sie im Besitz eines privatschriftlichen Testaments sind oder als Erbe eingesetzt werden, ohne eine gesetzliche Erbeinsetzung erhalten zu haben, müssen Sie einen Erbschein beim Grundbuchamt beantragen.

Vorteil einer Vollmacht über das Bankkonto

Sollten Sie zu Lebzeiten Ihres Angehörigen eine Kontovollmacht erhalten haben, benötigen Sie den Erbschein möglicherweise gar nicht! In diesem Fall hat jeder, dem zu Lebzeiten eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde, auch ohne Erbschein Zugriff auf die Konten und sie sind in gewissem Maße handlungsfähig.

Das bedeutet: Wenn Ihr Angehöriger Ihnen vor seinem Tod eine Kontovollmacht erteilt hat, können Sie als Erbe bei Bedarf Zahlungen in seinem Namen leisten. Sie können etwa die Beerdigungskosten oder andere mit dem Ableben und der Bestattung verbundene Kosten, ohne dass Sie ein Gericht anrufen oder auf offizielle Dokumente des Gerichts warten müssen. Da diese Vollmachten auch nach dem Tod wirksam sind (d. h. sie erlöschen nicht mit dem Tod des Ausstellers), bedeutet dies, dass die Bank nicht infrage stellt, ob sie widerrufen wurde.

Weitere Nachweise für die Bank, damit Erben Zugriff auf das Konto des Erblassers erhalten

Was ist, wenn Sie keinen Erbschein haben und auf das Bankkonto des Verstorbenen zugreifen möchten? Wenn Sie ein berechtigter Erbe sind und das nicht beweisen können, brauchen Sie einen Erbschein von einem Notar. Aber was ist, wenn Sie es beweisen können? Ist dieser Schein dann noch notwendig?

Nach deutschem Recht dürfen Banken nicht darauf bestehen, dass Sie als Erbe einen Erbschein vorlegen. Sie können Ihre Erbenstellung auch in anderer Form nachweisen, zum Beispiel durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Auch eine beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsprotokoll kann als Nachweis genügen (BGH, 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15).

In einem Fall musste die Bank die Kosten von 1.770 EUR für einen nicht notwendigen Erbschein erstatten (BGH, 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15). Es lohnt sich, beim Gespräch mit der Bank auf diesen Punkt hinzuweisen!

Einen Erbschein brauchen Sie also, wenn es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich Erbe wird, oder wenn konkrete Zweifel an Ihrer ausgewiesenen Erbfolge bestehen (OLG Düsseldorf, 22.10.2021, Az 7 U 139/21).

Wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen und festgelegt hat, wer die Erträge daraus erhalten soll, ist kein Erbschein erforderlich. Diese Summe wird nicht in den Nachlass einbezogen und Ihr Nachlass ist davon nicht betroffen.

Die verschiedene varianten des Erbscheins

Es gibt mehrere Varianten von Erbscheinen, die zu bestimmten Konstellationen in Erbfällen passen.

Der Alleinerbschein wird gemäß § 2353 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben ausgestellt.

Gibt es mehrere Erben, können diese einen gemeinschaftlichen Erbschein oder einen Teilerbschein beantragen. Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird von der Erbengemeinschaft erteilt (§ 352a FamFG). Ein Teilerbschein wird den einzelnen Miterben erteilt und weist nur deren Erbrechte nach § 2353 Abs. 2 BGB aus.

Wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben will und noch keinen Erbschein von den Erben des Schuldners erhalten hat, kann er alternativ selbst einen Gläubigererbschein nach § 792 ZPO beantragen.

Der fremdrechtliche Erbschein wird erteilt, wenn das Nachlassvermögen ausländischem Erbrecht unterliegt, d. h. der Erblasser vor seinem Tod seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands hatte. In diesem Fall kann auch für ein in Deutschland befindliches Vermögen ein beschränkter Erbschein erteilt werden.

Wann sollte der Grundbucheintrag berichtigt werden?

Haben Sie eine Immobilie geerbt? Dann müssen Sie das Grundbuch entsprechend aktualisieren lassen, denn es handelt sich um das offizielle Verzeichnis der Eigentümer von Immobilien in Deutschland. Als Erbe der Immobilie, sind Sie dafür verantwortlich, dass der Grundbucheintrag aktualisiert wird, um die Änderung der Eigentumsverhältnisse widerzuspiegeln.

Die verstorbene Person wird aus dem Grundbuch gelöscht und Sie werden als neuer Eigentümer eingetragen. Hierfür benötigt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein (§ 35 Abs. 1 GBO), der als Erbnachweis dient. Wenn Sie im Besitz eines privatschriftlichen Testaments sind oder als gesetzlicher Erbe der Erbschaft eingesetzt sind, kommen Sie daher um einen Erbschein nicht herum.

Der Erbschein ist für die Grundbuchberichtigung oft nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Denn ein solches Testament reicht in der Regel aus, um die Erbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen.

Der Anspruch des Erben auf Eintragung seines Namens im Grundbuch ist nicht absolut. Es kann berechtigte Gründe geben, warum Erben das Grundbuch nicht berichtigen lassen. Zum Beispiel, wenn die zu vererbende Immobilie unmittelbar nach dem Erbfall verkauft werden soll. In einem solchen Fall können die neuen Eigentümer direkt in das Grundbuch eingetragen werden. (OLG Düsseldorf, 05.03.2021, Az. 3 Wx 192/20). Dies spart den Erben Zeit, Geld und Aufwand, die mit der Grundbuchberichtigung verbunden sind.

Wie beantragen Sie einen Erbschein?

Die Beantragung eines Erbscheins ist im Prinzip einfach. Als Erstes müssen Sie das Nachlassgericht ausfindig machen, das für das Gebiet zuständig ist, in dem der Erblasser lebte, als er starb. Sobald Sie wissen, wohin Sie sich wenden müssen, vereinbaren Sie mit dem Gericht ein Termin. Eine Erledigung per E-Mail oder per Brief ist nicht möglich. Sobald Sie einen Termin vereinbart haben, müssen Sie persönlich bei dem Nachlassgericht erscheinen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Erklärung über die Einzelheiten Ihres Falles, mit der Sie versichern, dass Ihr Antrag korrekt ist. Die Nachlassgerichte verlangen regelmäßig, dass der Antragsteller an Eides statt versichert, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit seiner Angaben widersprechen könnte. Somit handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, die an Eides statt abgegeben wird und bei Falschheit strafbar ist.

Als Erbberechtigter möchten Sie sicherstellen, dass alles korrekt und gesetzeskonform abläuft. Das kann teilweise mühsam und herausfordernd sein. Deshalb sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Notar zu beauftragen, der sich für Sie um alles kümmert.

Der erste Schritt besteht darin, sich an einen Notar zu wenden, der alles in die Wege leiten wird. Das ist etwas teurer, weil der Notar die Mehrwertsteuer auf seine Gebühren erheben muss. Aber manchmal ist es sinnvoll, wenn auch Immobilien zum Nachlass gehören.

Sobald dies geschehen ist, wird der Notar alle notwendigen Unterlagen bei Gericht einreichen und Ihnen bei allen weiteren Schritten helfen, die zu erledigen sind.

Welche Dokumente benötigt das Nachlassgericht für die Erstellung des Erbnachweises

Wenn Sie Erbe gemäß einem Testament oder Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen sind, verlangt das Nachlassgericht mehrere Dokumente, bevor der Erbschein ausgestellt wird.

    • Die erste ist eine eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben in Ihrem Erbscheinantrag wahrheitsgemäß sind. Diese kann vor einem Notar oder vor dem Nachlassgericht in der erforderlichen Form abgegeben werden.
    • Außerdem müssen Sie einen Identitätsnachweis vorlegen, unter anderem Ihren Personalausweis.
    • Als Nächstes folgt die Sterbeurkunde, die beweist, dass die Person, die Ihnen ihren Nachlass hinterlassen hat, tatsächlich verstorben ist.
    • Das Testament oder der Erbvertrag selbst bzw. alle Dokumente, die so etwas wie ein Testament enthalten, einschließlich Entwürfe, sowie korrigierte und verworfene Fassungen.
    • Eine eidesstattliche Erklärung, die Auskunft darüber gibt, ob es andere Verfügungen von Todes wegen gibt, die noch nicht gefunden wurden, sowie Angaben darüber, ob es Einwände gegen das Testament oder den Erbvertrag gibt.

Wenn Sie auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen Erbe werden wollen, müssen Sie Dokumente vorlegen, die Ihre Erbberechtigung belegen. Dazu gehören:

    • Familienstammbuch und/oder Geburtsurkunden und ggf. Sterbeurkunden (des Ehegatten oder Lebenspartners, der Kinder) sowie Scheidungsurkunde, wenn der Verstorbene geschieden war.
    • Eidesstattliche Erklärung, dass der Verstorbene keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat.

Wer im Besitz des Erbscheins ist, kann über den Nachlass verfügen und unter anderem Geld vom Konto des Verstorbenen abheben, Nachlassgegenstände in Besitz nehmen oder verkaufen und Immobilien auf seinen Namen im Grundbuch eintragen lassen.

Aus diesem Grund können sich Dritte auf die Richtigkeit der Angaben in einem Erbschein verlassen – insbesondere darauf, dass die mit einem Erben abgeschlossenen Geschäfte rechtsgültig sind. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Erbschein zuungunsten einer bestimmten Person ausgestellt wurde. Somit können sich die Vertragsparteien daher auf den sogenannten „öffentlichen Glauben“ berufen.

Wie viel kostet die Ausstellung eines Erbscheins?

Für die Ausstellung eines Erbscheins müssen Sie eine Gebühr entrichten. Denn die Nachlassgerichte sind gesetzlich verpflichtet, für die Ausstellung des Erbnachweises und die Beglaubigung der eidesstattlichen Erklärung Gebühren zu erheben.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Geschäftswert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes (aktiver Nachlass). Davon können die Schulden des Erblassers abgezogen werden, d. h. Schulden, die er selbst hinterlassen hat, nicht aber Schulden, die mit dem Erbfall verbunden sind, wie Pflichtteile, Vermächtnisse, Beerdigungskosten.

Wenn sich der Erbschein nur auf einen Teil des Nachlasses bezieht (z. B. nur Auslandsvermögen), so wird bei der Berechnung des Geschäftswertes nur dieser Teil berücksichtigt.

Wenn Sie Immobilien erben, können die Kosten für den Erbschein in die Höhe schnellen. Nach § 46 GNotKG müssen die Erben den Verkehrswert angeben, wenn Immobilien zur Erbmasse gehören. Bei vermieteten Immobilien kann statt des Verkehrswertes der Ertragswert angegeben werden. Den Verkehrswert oder Ertragswert der geerbten Immobilien können Sie von dem örtlichen Gutachterausschuss ermitteln lassen. Für die Erstellung der Gutachten sind ebenfalls Gebühren fällig. Die Höhe richtet sich in der Regel von dem ermittelten Wert.

Normalerweise müssen alle Kosten von der Person getragen werden, die den Erbscheinantrag gestellt hat. Wenn jedoch mehrere Erben gemeinsam einen Erbschein beantragen, müssen sie sich alle an den Kosten beteiligen.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Erbscheins?

Die Zeit, die das Nachlassgericht benötigt, um Ihr Erbe festzustellen, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Der wichtigste ist die Komplexität des Nachlasses – wenn es viele Erben und Vermögenswerte gibt oder wenn besondere Umstände vorliegen, die die Erbfolge beeinflussen. So kann es länger dauern, bis Sie Ihren Erbschein zugestellt bekommen.

In jedem Fall sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen rechnen. Fragen Sie beim Nachlassgericht nach, wann Sie den Erbschein erhalten können.

Gibt es Fristen, die mit der Erbscheinbeantragung verbunden sind?

Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es im Gesetz keine Fristen. Theoretisch können Sie noch Jahre nach dem Erbfall bei Gericht einen Erbschein anfordern. Einige Ansprüche können jedoch in der Zwischenzeit verjährt sein. So verjährt unter anderem ein Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren. Wenn das Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins verweigert, können Sie innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.

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