Photovoltaikanlage kaufen – Worauf Sie als Immobilieneigentümer achten sollten

Photovoltaikanlage kaufen was beachten

Photovoltaikanlage kaufen – Worauf Sie als Immobilieneigentümer achten sollten

Immer mehr Hauseigentümer denken darüber nach, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Kein Wunder, ermöglicht sie ihnen doch eine umweltfreundliche Stromgewinnung für den eigenen Bedarf und bringt durch die Einspeisung ins öffentliche Netz auch finanzielle Einsparungen mit sich. Doch worauf sollten Sie als Immobilienbesitzer achten, wenn Sie den Kauf einer Photovoltaikanlage planen? In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Aspekte für Ihre Entscheidung.

Vorabklärungen: Ist mein Dach überhaupt geeignet?

Bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden, sollten Sie abklären, ob die Installation einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach überhaupt möglich ist. Wichtige Faktoren sind die Ausrichtung und Neigung des Daches sowie mögliche Verschattungen durch Bäume oder andere Gebäude. Holen Sie hierzu am besten eine Einschätzung von einem Fachbetrieb oder Energieberater ein. Auch die Statik des Daches sollte überprüft werden, denn Module und Unterkonstruktionen bringen einiges an Gewicht mit sich. Stimmen die grundsätzlichen Voraussetzungen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Anbringung einer PV-Anlage auf dem Dach.

Die passende Größe für Ihre Photovoltaikanlage ermitteln

Bei der Planung der optimalen Anlagengröße sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

Je größer die Photovoltaikanlage, desto günstiger fallen in der Regel die Kosten pro Kilowatt Leistung aus. Der Grund dafür sind die fixen Kosten, etwa für die Installation, die unabhängig von der Anlagengröße anfallen. Orientieren Sie sich bei der Dimensionierung am verfügbaren Platz auf Ihrem Dach und Ihrem häuslichen Stromverbrauch.

Denken Sie auch an die zukünftige Anschaffung eines Elektroautos. Mit einer größeren PV-Anlage könnte dessen Batterie bequem zu Hause geladen werden. Allerdings bedeutet eine sehr große Anlage auch, dass Sie einen Teil des Stroms zu einem vergleichsweise niedrigen Tarif ins öffentliche Netz einspeisen müssen.

Eine Option ist, zwei getrennte Photovoltaikanlagen auf Ihrem Dach zu installieren. Eine kleinere versorgt nur Ihren Eigenbedarf, die größere dient als reine Einspeiseanlage. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine höhere Vergütung. Informieren Sie in diesem Fall aber den Netzbetreiber, damit er die Anlagen korrekt erfasst.

Zu guter Letzt: Ab einer Leistung von 25 Kilowatt müssen PV-Anlagen fernsteuerbar sein. Der Netzbetreiber kann die Einspeisung dann drosseln, um das Stromnetz stabil zu halten.

Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage berechnen

Eine entscheidende Frage ist, ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage für Sie finanziell lohnt. Hier kommen verschiedene Faktoren ins Spiel: Die Investitionskosten setzen sich aus den Modulen, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Installation zusammen. Dazu kommen laufende Kosten für Wartung und Versicherung. Dem gegenüber stehen Ihre potenziellen Ersparnisse: Einen Teil des erzeugten Stroms nutzen Sie selbst und sparen so Ihre bisherigen Stromkosten. Den Rest können Sie gegen Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Beziehen Sie zudem mögliche Fördermittel in die Kalkulation ein. So lässt sich die Amortisationsdauer ermitteln. Diese liegt derzeit bei guten Voraussetzungen im Bereich von 10 bis 15 Jahren.

Die verschiedenen Komponenten der Photovoltaikanlage

Bei der Wahl der Komponenten gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Photovoltaik-Module wandeln das Sonnenlicht in Gleichstrom um. Hier haben sich hauptsächlich kristalline Solarzellen durchgesetzt, welche in Monokristallin und Polykristallin unterteilt werden. Für dachmontierte Anlagen eignen sich beide Typen gut. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom dann in netztauglichen Wechselstrom um. Achten Sie hier auf einen Wirkungsgrad von über 98 %. Bei der Unterkonstruktion sind vorrangig eine einfache Montage und gute Hinterlüftung wichtig. Der Anschluss an das Stromnetz erfolgt in der Regel über einen Zwei-Wege-Zähler.

Jetzt oder später: Wann ist ein Batteriespeicher für Ihre Photovoltaikanlage sinnvoll?

Ein Batteriespeicher ermöglicht eine effizientere Nutzung von Solarstrom. Ob er wirtschaftlich ist, hängt von seinen Kosten und seiner Haltbarkeit ab. Ein Speicher sollte für 15 Jahre Nutzung nicht über 600 EUR pro Kilowattstunde liegen.

Zukünftig könnten Speicherpreise fallen. Das Fraunhofer-Institut prognostiziert bis 2030 eine Preissenkung um 20 Prozent. Für 10-kWh-Modelle entspricht das einer Ersparnis von ca. 2000 EUR.

Ein späterer Kauf birgt keine Nachteile. Wird ein Speicher später hinzugefügt, fällt genauso wenig Mehrwertsteuer an wie bei einem Direktkauf mit einer PV-Anlage. Bei geplanter späterer Integration sollte man allerdings bei der Erstinstallation der PV-Anlage einen Hybrid-Wechselrichter berücksichtigen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Angebote vergleichen und den besten Anbieter finden

Es empfiehlt sich, Angebote von mindestens drei regionalen Anbietern einzuholen. Vergleichen Sie dabei die angebotenen Produkte und Leistungen in Bezug auf Preise, Konditionen und gegebenenfalls Service. Wichtig ist auch, dass der Anbieter über Referenzen von bereits durchgeführten Projekten verfügt. Achten Sie zudem auf Zertifizierungen und Mitgliedschaften in Fachverbänden. Mit dem besten Angebot haben Sie eine solide Grundlage für Ihre Investition.

Von Preis bis Leistung: Was in Ihrem Angebot enthalten sein sollte

Ein vollumfängliches Angebot für eine Solaranlage sollte jeden Kostenpunkt abdecken, von den Materialien über die Gerüstaufstellung und Modulmontage bis zur kompletten Elektroverbindung und einem eventuell benötigten neuen Zählerschrank. Ein detaillierter Preis pro Posten erleichtert den Angebotsvergleich, auch wenn dies in der Branche nicht immer Standard ist.

Weiterhin sollte das Angebot zwei wesentlichen Normen entsprechen: Die VDE-AR-N 4105, die Installations- und Anschlussdetails regelt, und die DIN EN 62446, die die notwendigen Überprüfungen bei der Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Kundendokumente bestimmt.

Der Vertrag und die Installation der PV-Anlage

Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, wird ein Vertrag über die Lieferung und Installation abgeschlossen. Wichtig ist ein Wartungsvertrag, der die regelmäßige Prüfung und Wartung der Anlage sicherstellt. Bei der Installation sind elektrotechnische Vorschriften und die Vorgaben des Netzbetreibers zu beachten. Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Von Preis bis Leistung: Was in Ihrem Angebot enthalten sein sollte

Ein vollumfängliches Angebot für eine Solaranlage sollte jeden Kostenpunkt abdecken, von den Materialien über die Gerüstaufstellung und Modulmontage bis zur kompletten Elektroverbindung und einem eventuell benötigten neuen Zählerschrank. Ein detaillierter Preis pro Posten erleichtert den Angebotsvergleich, auch wenn dies in der Branche nicht immer Standard ist. Weiterhin sollte das Angebot zwei wesentlichen Normen entsprechen: Die VDE-AR-N 4105, die Installations- und Anschlussdetails regelt, und die DIN EN 62446, die die notwendigen Überprüfungen bei der Inbetriebnahme sowie die erforderlichen Kundendokumente bestimmt.

Vorbereitet in das Projekt: Fragen vor der Anschaffung und Errichtung eines Photovoltaiksystem

Bevor Immobilienbesitzer eine Photovoltaikanlage kaufen, sollten sie eine Reihe von Fragen stellen, um sicherzustellen, dass die Anlage ihren Bedürfnissen entspricht und eine rentable Investition darstellt. Hier sind einige wesentliche Fragen, die die Immobilienbesitzer in Erwägung ziehen sollten, bevor sie eine Photovoltaikanlage erwerben:
  • Eignung des Standortes: Wie geeignet ist mein Dach oder mein Grundstück für eine PV-Anlage hinsichtlich Ausrichtung, Neigung und Beschattung?
  • Anlagengröße: Welche Größe und Kapazität sollte meine Anlage haben, um meinen jährlichen Stromverbrauch zu decken?
  • Kosten und Rentabilität: Wie sieht die Kosten-Nutzen-Rechnung aus? Wann werde ich den Break-Even-Point erreichen? Welche staatlichen Förderungen oder Steuervorteile kann ich in Anspruch nehmen?
  • Technologie und Qualität: Welche Technologie (z. B. monokristallin, polykristallin) ist für mich am besten geeignet? Wie steht es um die Qualität und Lebensdauer der vorgeschlagenen Module und Wechselrichter?
  • Speichermöglichkeiten: Sollte ich einen Batteriespeicher in Erwägung ziehen? Wie würde dies die Rentabilität beeinflussen?
  • Wartung und Garantie: Wie oft muss die Anlage gewartet werden? Welche Garantien werden auf die Module, den Wechselrichter und die Arbeit angeboten?
  • Installation: Wer wird die Installation vornehmen? Welche Qualifikationen und Referenzen hat dieser Installateur?
  • Energieverkauf: Gibt es Möglichkeiten, überschüssige Energie ins Netz einzuspeisen? Zu welchen Konditionen?
  • Monitoring: Wie kann ich den Ertrag und die Effizienz meiner Anlage überwachen? Gibt es ein Monitoring-System?
  • Versicherung: Benötige ich eine spezielle Versicherung für die PV-Anlage? Sind Schäden durch z. B. Sturm oder Hagel abgedeckt?
  • Zukunftssicherheit: Wie einfach ist es, die Anlage in der Zukunft zu erweitern oder zu modernisieren?
  • Vorschriften und Genehmigungen: Welche behördlichen Genehmigungen sind erforderlich, und wer kümmert sich darum?
  • Energetische Sanierung: Wäre es sinnvoll, zuerst energetische Sanierungen am Gebäude vorzunehmen, um den Energiebedarf zu reduzieren?
  • Moduleigenschaften: Wie verhalten sich die Module bei unterschiedlichen Wetterbedingungen, wie z. B. bei hoher Hitze oder niedrigen Temperaturen?
  • Amortisationszeitraum: Wie lange wird es dauern, bis sich die Anlage selbst finanziert hat?
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Welche Finanzierungsoptionen stehen zur Verfügung, und welche passt am besten zu meiner finanziellen Situation?
  • Ersatzteile und Reparaturen: Wie leicht sind Ersatzteile verfügbar? Gibt es lokale Dienstleister, die Reparaturen durchführen können?
  • Leistungsrückgang: Wie stark nimmt die Leistung der Panels im Laufe der Zeit ab?
  • Netzunabhängigkeit: Inwieweit kann ich mit dieser Anlage eine Unabhängigkeit vom Stromnetz erreichen?
  • Einspeisevergütung: Wie hat sich die Einspeisevergütung in den vergangenen Jahren entwickelt und welche Prognosen gibt es für die Zukunft?
  • Erweiterbarkeit: Wie modular ist die Anlage? Kann ich in den kommenden Jahren weitere Module oder einen zusätzlichen Speicher hinzufügen?
  • Umweltauswirkungen: Welche Umweltauswirkungen haben die Herstellung, der Transport und die Entsorgung der Module?
  • Lebenszykluskosten: Welche Gesamtkosten erwarten mich über die gesamte Lebensdauer der Anlage, einschließlich Wartung, möglicher Reparaturen und Ersatz?
  • Sicherheit: Welche Sicherheitsvorkehrungen sind für die Installation und den Betrieb der Anlage erforderlich?
  • Rezensionen und Empfehlungen: Kann der Anbieter Kundenbewertungen oder Referenzen von bisherigen Installationen vorweisen?

Durch das Stellen dieser Fragen können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass sie eine fundierte Entscheidung treffen und das Beste aus ihrer Investition in eine Photovoltaikanlage herausholen.

Fazit – Mit der richtigen Vorbereitung zur optimalen PV-Anlage

Wenn Sie als Immobilienbesitzer den Kauf einer Photovoltaikanlage planen, kommt es auf die sorgfältige Prüfung aller Rahmenbedingungen und eine gute Angebotsauswahl an. Berücksichtigen Sie die aufgeführten Aspekte, können Sie eine Photovoltaikanlage finden, die technisch zu Ihrer Immobilie passt und sich finanziell lohnt. So leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende und senken langfristig Ihre Stromkosten.
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Das Risiko von Bauträgerinsolvenzen: Eine ernstzunehmende Gefahr für Immobilienkäufer

Bauträgerinsolvenz

Das Risiko von Bauträgerinsolvenzen: Eine ernstzunehmende Gefahr für Immobilienkäufer

In der jüngsten Zeit ist ein alarmierender Anstieg von Bauträgerinsolvenzen zu beobachten. Eine Vielzahl namhafter Branchenakteure haben entweder schon Insolvenz beantragt oder stehen kurz davor, einen solchen Schritt zu gehen. Die direkten Auswirkungen können für Immobilienkäufer, die in solche Projekte investiert haben, schwerwiegend sein. Sie riskieren, erhebliche finanzielle Verluste zu erleiden oder ihre geplante Investition gänzlich zu verlieren. Der folgende Artikel untersucht, ob diese Insolvenzen tatsächlich überraschend kommen.

Die Systematik von Bauträgerinsolvenzen

Es erscheint keinesfalls ungewöhnlich, dass in der Bauträgerbranche Insolvenzen vorkommen. Im Kontext des üblichen Geschäftsmodells vieler Bauträger ist ein gewisses Risiko inhärent. Die Mehrheit der Bauträger gründet für jedes neue Bauprojekt ein separates Unternehmen. Sollte eine dieser Einheiten insolvent gehen, ist das Mutterunternehmen rechtlich abgesichert. Doch für betroffene Käufer kann der entstehende Schaden beträchtlich sein.
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Die strategische Nutzung der Insolvenz durch Bauträger

In bestimmten Fällen zeigt sich die Insolvenz einer Projektgesellschaft für den Bauträger als wirtschaftlich vorteilhaft. Sollte ein Projekt ins Wanken geraten oder seine Rentabilität verlieren, kann das Mutterunternehmen eine Insolvenz für diese Projektgesellschaft beantragen. Hierbei bleiben die Verluste innerhalb der insolventen Firma, während die Hauptfirma rechtlich geschützt ist. Die Käufer jedoch tragen die Konsequenzen und müssen miterleben, wie ihr Traum vom Eigenheim zerbricht.
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Das Risiko von Bauträgerinsolvenzen: Oft von Käufern unterschätzt

Leider sind viele Käufer dieser Praxis nicht gewahr und unterschätzen daher das Insolvenzrisiko von Bauträgern. Oft wird blindlings darauf vertraut, dass alles ohne Komplikationen verläuft. Dabei wird übersehen, wie essenziell es ist, sowohl Verträge als auch Geschäftsmodelle eingehend zu überprüfen.

Ratschläge von Immobilienexperten: Gewissenhaftigkeit beim Kauf

Immobilienexperten betonen die Notwendigkeit von Achtsamkeit und Prüfung. Wer eine Immobilie von einem Bauträger erwirbt, sollte sämtliche Vertragsbedingungen sorgfältig studieren und dabei besonders auf Klauseln im Falle einer Insolvenz achten. Ebenso entscheidend ist es, die finanzielle Lage des Bauträgers im Auge zu behalten und bei ersten Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten juristischen Beistand zu holen, um potenzielle Schadenersatzansprüche abzusichern.

Fazit

Zusammenfassend kann ein Kauf bei einem Bauträger dann abgesichert sein, wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Dennoch ist zu betonen, dass ein blindes Vertrauen riskant sein kann. Bauträgerinsolvenzen stellen eine reale und häufig unterschätzte Gefahr dar. Es obliegt daher den Käufern, bei Ihren Immobilieninvestitionen stets wachsam zu bleiben.
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Die zukünftige Sanierungspflicht: Essentielles Wissen für Eigentümer älterer Immobilien

Sanierungspflicht

Die zukünftige Sanierungspflicht: Essentielles Wissen für Eigentümer älterer Immobilien

Steht bald eine Umweltwende bei unseren Heizungen an? Eine entscheidende Frage, die im Moment in Deutschland diskutiert wird, ist, ob bald ein neues Gebäudeenergiegesetz verabschiedet wird. Dieses Gesetz könnte Hausbesitzer dazu verpflichten, umweltfreundlichere Heizsysteme, wie etwa Wärmepumpen, in ihren Immobilien zu installieren. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass neben der nationalen politischen Debatte rund um das Heizungsgesetz, auch die mögliche EU-Regelung eine bedeutende Rolle spielt und derzeit weniger im Fokus der Öffentlichkeit steht. Dabei könnten auch hier erhebliche Kosten auf Immobilienbesitzer zukommen, weshalb die Baubranche zunehmend alarmiert ist.

Wir empfehlen den Eigentümern älterer Gebäude, sich bereits jetzt intensiv mit dem Aspekt der Wärmedämmung auseinanderzusetzen, um für mögliche gesetzliche Änderungen gerüstet zu sein. Vor diesem Hintergrund plant die Europäische Union (EU) größte Bemühungen, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Ein geplantes Werkzeug dazu ist die Klassifizierung von Wohngebäuden in Effizienzklassen, basierend auf ihrer Heizintensität. Auch wenn es noch keine offizielle Sanierungspflicht auf ein bestimmtes Effizienzniveau gibt, zeigt sich eine klare Tendenz in diese Richtung, und die EU ist bereits damit beschäftigt, eine entsprechende Gebäuderichtlinie auszuarbeiten.

In unserem dynamischen Umfeld von umweltpolitischen Regulierungen und technologischen Durchbrüchen ist es essenziell für Immobilieneigentümer, gut informiert zu sein. Was dies für Eigentümer bedeutet und welche Informationen sie dazu benötigen, werden wir im Folgenden erklären. Willkommen in der Zukunft der Immobilien!

Hintergrundwissen: Die Entstehung einer neuen Gebäuderichtlinie, die zur Sanierungspflicht führen kann

Gebäuden zu senken und ein Klassifizierungssystem zur Effizienzbeurteilung einzuführen. Obwohl es aktuell keinen Zwang zur Instandsetzung älterer, ineffizienter Gebäude gibt, wird eine passende EU-Richtlinie in Arbeit sein.

Die EU erarbeitet eine neue Gebäuderichtlinie, welche die energetische Verbesserung aller Gebäudetypen anstrebt, losgelöst von bereits bestehenden nationalen Vorschriften. Das bedeutet primär, dass Gebäude mit der schlechtesten Isolation priorisiert saniert werden müssen. Denkbar sind unter anderem Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden und Dächern, der Austausch der Fenster oder die Isolation der Kellerdecke. Die Durchschnittskosten für derartige Sanierungen können sich, selbst für Einfamilienhäuser, auf über 100.000 EUR belaufen.

In Deutschland werden Immobilien in neun verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt, die durch das Gebäudeenergiegesetz festgelegt werden. Diese Klassen reichen von A+ bis H und sind abhängig von der benötigten Energiemenge für Heizen, Lüften, Kühlen und Warmwasserbereitung. Ein Gebäude der Effizienzklasse A+ benötigt maximal 30 Kilowattstunden jährlich pro Quadratmeter Nutzfläche, während ein Gebäude der Klasse H mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbraucht. Der genaue Energieeffizienzwert der 19 Millionen Wohnhäuser in Deutschland ist allerdings noch unbekannt.

Somit könnten ältere, energieineffiziente Gebäude bald der Vergangenheit angehören, zumindest nach den Plänen der EU. Sollte das EU-Parlament seine geplante Verpflichtung zur Gebäudesanierung beschließen, müssten sich viele Eigentümer in der Europäischen Union auf eine Flut neuer Gebäudevorschriften einstellen. Was könnte diese bevorstehende Sanierungspflicht bedeuten?

Es ist klar, dass die Umsetzung der notwendigen Sanierungen kostspielig sein wird. Viele Eigentümer blicken bereits mit Sorge auf die anfallenden Kosten. Vor allem jene Hausbesitzer, die nicht als Investoren tätig sind, ihren Wohnraum also selbst nutzen und über nur begrenzte finanzielle Reserven verfügen, werden ohne finanzielle Unterstützung nicht auskommen. Experten gehen davon aus, dass die neuen Richtlinien eine größere Belastung darstellen könnten als das jüngst verabschiedete Heizungsgesetz der Regierung.

Typische Sanierungen für ältere Gebäude

Bei der energetischen Sanierung geht es um verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung des Wohnkomforts. Hier einige Beispiele:
  • Wärmedämmung: Damit gemeint ist das Isolieren von Wänden, Dächern und Decken. Die Decken können zwischen Wohn- und Kellergeschoss liegen oder auch zwischen den verschiedenen Stockwerken eines Hauses.
  • Heizungsanlage: Die Erneuerung der Heizungsanlage kann ebenfalls zu Energieeinsparungen beitragen. Wenn eine Heizungsanlage schon älter als zwei Jahre ist, kann auch eine Optimierung helfen, sie effizienter zu machen.
  • Fenster- und Türerneuerung: Alte Fenster und Außentüren können ausgetauscht werden, um Wärmeverlust zu vermindern.
  • Lüftungsanlagen: Der Einbau oder die Erneuerung von Lüftungsanlagen kann dabei helfen, frische Luft ins Haus zu bringen und gleichzeitig Energie zu sparen.
  • Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes: Hier kommt es darauf an, im Sommer unerwünschte Aufheizung zu verhindern.
  • Digitale Systeme: Der Einbau von digitalen Systemen kann helfen, den Energieverbrauch besser zu überwachen und zu optimieren.

Sanierungspflicht: Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten

Um die neuen Vorgaben der neuen Gebäuderichtlinie auf Bundesebene umzusetzen, müsste das jährliche Investitionsvolumen auf mehr als 180 Milliarden Euro steigen. Zurzeit liegt dieses Volumen bei etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. Die Energieeinsparungen, die durch diese Investitionen erzielt werden können, decken oft nicht die Kosten für die durchgeführten Modernisierungen ab.

Staatliche Institutionen bieten finanzielle Unterstützung für Eigentümer, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Die KfW stellt verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die energetische Modernisierungsmaßnahmen unterstützen. Die Höhe der möglichen Zuschüsse hängt von den geplanten Maßnahmen und weiteren Faktoren ab. Beachten Sie bitte, dass viele Förderprogramme bereits vor Baubeginn beantragt werden müssen.

Aber auch einige Banken, wie die Umweltbank, bieten besondere Darlehen mit reduzierten Zinsen für energetische Sanierungsprojekte an. Was genau mit diesen Programmen gefördert wird, hängt jeweils von den Konditionen des Finanzpartners ab.

Immobilienmakler können Eigentümer auch dabei unterstützen, einen regionalen Energieberater zu finden. Ebenso kann ein Finanzierungsberater beraten und helfen, das bestmögliche Darlehen oder Förderprogramm für Ihr Projekt zu finden.

Wir arbeiten mit bankunabhängigen Finanzierungspartnern zusammen, die Ihnen bei der Beschaffung einer Finanzierung für die Sanierung Ihrer Immobilie helfen können. Diese Partner sind nicht an bestimmte Banken oder Finanzinstitute gebunden und können daher eine breite Palette von Finanzierungsprodukten anbieten. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie als Eigentümer die bestmöglichen Konditionen für Ihr Sanierungsvorhaben bekommen. Dies kann Ihnen dabei helfen, sowohl bei den Zinskosten als auch bei der Tilgung der Finanzierung eine erhebliche Menge Geld zu sparen. Sie analysieren Ihre individuelle Situation und finden die passendste Finanzierungslösung, die Ihnen maximale finanzielle Einsparungen ermöglicht. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine unverbindliche Beratung wünschen. Unsere Finanzierungspartner sind sehr gerne für Sie da.

Entkommen Sie der Sanierungspflicht – Verkauf als Option zur Sanierung

Nicht jeder Immobilienbesitzer ist bereit oder in der Lage, eine energetische Sanierung durchzuführen und überlegt daher, seine bestehende Immobilie zu verkaufen. Insbesondere Eigentümer, die nicht unter die Ausnahmeregelung des neuen Heizungsgesetzes fallen, stehen vor einer schwierigen Entscheidung – sowohl finanziell als auch emotional. Beim Verkauf einer älteren Immobilie wird deutlich, dass die Energieeffizienz auf dem Energieausweis für potenzielle Käufer und Banken zunehmend relevanter wird.

Die Nachfrage nach Objekten mit schlechter energetischer Bilanz sinkt. Wenn sich dennoch Interessenten für die Immobilie finden, werden die Sanierungskosten als wesentlicher Faktor in die Verhandlungen einbezogen und oft in den Verkaufspreis eingerechnet. Allerdings ist die Energieeffizienz nur eines von vielen Bewertungskriterien. Ein Makler kann den tatsächlichen Wert der Immobilie professionell einschätzen und hat ausgezeichnete Kenntnisse über den Immobilienmarkt in Ihrer Region. Er kann Ihnen dabei helfen, einen marktkonformen Verkaufspreis festzulegen.

Ob Sie Unterstützung bei der energetischen Sanierung benötigen oder mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu verkaufen, wir stehen Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, und wir beraten Sie gerne!

Strategien für Immobilieneigentümer

In der heutigen Zeit wird es für Immobilieneigentümer immer wichtiger, sich mit den Themen Sanierungspflichten und Energiesparmaßnahmen auseinanderzusetzen. Sowohl nationale als auch europäische Initiativen zielen aktuell auf eine nachhaltigere, energiesparende Gestaltung unseres Wohnraums ab. Dabei sind vielfältige Maßnahmen denkbar – von der Wärmedämmung über die Modernisierung der Heizungsanlage bis hin zur Implementierung digitaler Systeme zur Energieoptimierung.

Diese energetischen Anforderungen und Sanierungspflichten können jedoch erhebliche Kosten verursachen. Es ist daher sinnvoll und notwendig, vorhandene Finanzierungsmöglichkeiten, wie Förderprogramme der KfW oder Darlehen von Umweltbanken, in Betracht zu ziehen.

Die frühzeitige Beschäftigung mit diesen Themen ist von entscheidender Bedeutung. Zum einen ermöglicht sie es Immobilieneigentümern, sich auf mögliche gesetzliche Änderungen vorzubereiten. Zum anderen kann eine frühzeitige Modernisierung der Gebäudeinfrastruktur auch einen Wertzuwachs für die Immobilie bedeuten. Vor allem im Falle eines geplanten Verkaufs kann eine hohe Energieeffizienzklasse ein Pluspunkt sein und gegebenenfalls höhere Verkaufspreise ermöglichen.

Es lohnt sich also, aktiv zu werden und den Energiesparmaßnahmen nicht nur als Pflichtaufgabe, sondern auch als Chance zu sehen. Es gilt, die Zukunft der Immobilienbranche aktiv mitzugestalten und einen Beitrag zu einer umweltfreundlicheren, nachhaltigeren Welt zu leisten.

Strategien für den Immobilienverkauf

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt, ist der Zeitpunkt des Verkaufs einer Immobilie. Sollte eine energetische Sanierung der eigenen Immobilie aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar sein, kann der Verkauf eine geeignete Alternative darstellen.

Es ist dabei ratsam, den Verkauf frühzeitig anzustreben, insbesondere wenn die Immobilie noch nicht saniert ist. Bei einer zunehmenden Anzahl energetischer Sanierungspflichten ist abzusehen, dass immer mehr unsanierten Immobilien auf den Markt kommen werden. Dies könnte längerfristig zu einer Degradierung unsanierter Immobilien führen und ihren Verkaufswert erheblich reduzieren.

Dem kann man entgegenwirken, indem man seine unsanierte Immobilie zu einem Zeitpunkt veräußert, in dem der Markt nicht mit ähnlichen Objekten übersättigt ist. So kann man möglicherweise noch einen höheren Verkaufspreis erzielen, als dies in Zukunft der Fall sein könnte. Es empfiehlt sich, sich hierfür professionellen Rat einzuholen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann beurteilen, wann der ideale Zeitpunkt für einen Verkauf gekommen ist und wie Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie erzielen können.

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Aktuelle Hausmodernisierungskosten: Mit welchen Kosten Sie aktuell rechnen sollten

Modernisierungskosten 2023

Aktuelle Hausmodernisierungskosten: Mit welchen Kosten Sie aktuell rechnen sollten

Vielen Immobilieneigentümer möchten über die Höhe der Modernisierungskosten informiert sein. In der heutigen Zeit sind Hausmodernisierungen keine Seltenheit mehr. Obwohl es darum geht, den Wert eines vorhandenen Hauses zu steigern, eine frisch erworbene, jedoch renovierungsbedürftige Immobilie zu verbessern, energetisch aufzuwerten oder einfach den Traum eines modernen Wohnraums zu verwirklichen – die Gründe für eine Hausmodernisierung können vielfältig sein. In jedem Fall bringt eine solche Maßnahme stets einen finanziellen Aufwand mit sich.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen vor, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten, wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Immobilie zu modernisieren oder vielleicht sogar im Begriff sind, eine Immobilie zu erwerben, die eine Modernisierung erfordert. Besonders wenn Sie ein Haus mit Renovierungsbedarf erwerben, nehmen Sie sich die Zeit, um sich dieses Thema näher anzusehen. Die Klärung der potenziellen Kosten im Voraus kann Ihnen dazu verhelfen, Ihre Finanzen effektiv zu managen und sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihrem Haus herausholen können. Lesen Sie weiter und finden Sie heraus, was bei Ihrer geplanten Hausmodernisierung auf Sie zukommt.

Beachten Sie die Preisentwicklung bei Ihrer Modernisierungsplanung

Es ist wichtig zu verstehen, dass die von uns genannten Preise als breite, unverbindliche Richtwerte zu verstehen sind, die alle Aspekte, wie Montagekosten und Mehrwertsteuer, umfassen. Generell hängen die tatsächlichen Kosten jedoch immer von mehreren Faktoren ab. Unterschiede in der Bauweise des Hauses, regionale Preisunterschiede und die individuellen Umsetzungsdetails Ihrer Modernisierungsprojekte können dazu führen, dass die Kosten erheblich variieren.

Weiterhin ist die gegenwärtige wirtschaftliche Unsicherheit – aufgrund substantieller globaler Störungen, die sowohl die Produktion als auch die Lieferketten betreffen – ein Faktor, den Sie auf Ihrem Radar haben sollten. Dies könnte in den folgenden Monaten zu möglichen Preiserhöhungen führen. Es ist eine Herausforderung, genaue Vorhersagen zu treffen, da sich die wirtschaftlichen Bedingungen ständig ändern und dadurch potenzielle Auswirkungen auf unsere Schätzungen haben.

Es ist daher immer ratsam, einen gewissen Spielraum in Ihr Budget einzuplanen, um auf unerwartete Kostenänderungen vorbereitet zu sein und dennoch Ihre Modernisierungspläne in die Tat umsetzen zu können. Bleiben Sie also flexibel und informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Preisentwicklungen, um Ihre Kostenplanung anzupassen.

Optionen für Dacheindeckungen und ihre Kosten

Wenn es um Dacheindeckungen geht, gibt es verschiedene Materialien zur Auswahl, die sich in ihren Kosten und Eigenschaften unterscheiden. Günstige Optionen sind Betondachpfannen, Bitumenschindeln oder Stahlpfannen – diese bieten eine solide Qualität bei einer erschwinglichen Preislage. Tonziegel hingegen sind eine teurere Alternative, wobei die Kosten je nach Ziegelform und gewählter Deckungsart erheblich variieren können. Für Liebhaber von regionalen Dachtypen, wie Schiefer- oder Reetdächer, ist zu beachten, dass diese Optionen in der Regel kostenintensiver sind. Die Lebensdauer einer Dacheindeckung beträgt in der Regel zwischen 30 und 40 Jahren, was zeigt, dass eine Investition in ein qualitativ hochwertiges Dachmaterial langfristig von Vorteil sein kann. Des Weiteren sollten Sie bei der Kostenplanung das Verhältnis von Material- zu Arbeitskosten berücksichtigen. Im Durchschnitt entfallen hier etwa 30 Prozent der Kosten auf das Material und 70 Prozent auf die Arbeitsleistung. Dies ist jedoch ein Richtwert und kann je nach individuellem Projekt und gewählten Materialien variieren.

Kosten und Optionen für Dachdämmung

Die Kosten für eine Dachdämmung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, dazu zählen das verwendete Material, die Dämmstärke, die Dachform und die gewählte Dämmungsmethode. Eine teure, aber effiziente Lösung ist die Aufsparrendämmung, die besonders sinnvoll ist, wenn gleichzeitig auch die Dacheindeckung erneuert wird. Alternative Optionen sind die Zwischensparren- oder Untersparrendämmung. Die Lebensdauer einer Dachdämmung liegt zwischen 20 und 40 Jahren. Das Verhältnis von Material- zu Arbeitskosten beträgt etwa 20/80 Prozent, wobei diese Werte stark abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Projektes sind. Die Kosten pro Quadratmeter für einen U-Wert von 0,2 liegen ungefähr bei:
  • 60 EUR für eine Innendämmung ohne Verkleidung
  • 100 EUR für eine Innendämmung mit Verkleidung
  • 200 bis 300 EUR für eine Aufsparrendämmung
Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur Richtwerte sind und je nach individuellen Faktoren variieren können.

Optionen und Kosten bei Dachausbau-Projekten

Ein Dachausbau kann erheblichen Mehrwert schaffen, indem ungenutzter Raum in wohnliche Flächen verwandelt wird. Die tatsächlichen Kosten variieren jedoch stark, je nach geplantem Nutzungszweck und vorhandenem Ausgangszustand des Dachgeschosses.

Einige wesentliche Maßnahmen, die für einen Dachausbau anfallen können, sind Dämmung und Verkleidung, Elektro- und Heizungsinstallationen sowie der Einbau neuer Fenster. Dachflächenfenster bieten eine kostengünstige Lösung, während Gauben teurer sind, jedoch mehr Raum und Stehhöhe erzeugen. Falls ein Badezimmer im Dachgeschoss integriert werden soll, erhöhen sich die Ausgaben entsprechend.

Die Lebensdauer eines ausgebauten Dachgeschosses liegt, ähnlich wie bei der Dacheindeckung, zwischen 30 und 40 Jahren. Das Verhältnis von Material- zu Arbeitskosten hängt vom Umfang und der Komplexität der einzelnen Gewerke ab.

Als grober Richtwert für die Kosten sind, je nach Art des Ausbaus, 600 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche für einen reinen Innenausbau und bis zu 1.200 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche für eine umfassende Komplettsanierung anzusetzen. Bedenken Sie jedoch, dass diese Werte je nach individuellem Projekt und örtlichen Gegebenheiten variieren können.

Fassadendämmung: Optionen und Kosten

Eine effektive Methode zur Wärmedämmung an der Fassade ist die Außendämmung. Ein gängiges und in der Regel kosteneffizientes System ist das sogenannte Wärmedämmverbundsystem (WDVS), bei dem die Dämmung direkt auf die Wand aufgebracht und verputzt oder verkleidet wird. Hochwertigere Alternativen sind Vorhangfassaden mit Dämmung und einer Verkleidung aus Materialien wie Holz, Schiefer oder Metall, die jedoch kostspieliger sind. Fassadendämmungen haben eine Lebensdauer von etwa 40 Jahren. Das Verhältnis von Material- zu Arbeitskosten beträgt ungefähr 20/80 Prozent, wobei dies abhängig vom gewählten System und individuellen Projektdetails ist. Die Kosten pro Quadratmeter liegen etwa bei:
  • 100 bis 200 EUR für ein WDVS

Zusätzliche Kosten können für das Einrüsten der Baustelle, das Anarbeiten von Laibungen, Fensteranschlüssen, Dachvorsprüngen oder das Sockelmauerwerk anfallen. Beachten Sie, dass die angegebenen Preise nur Richtwerte sind und je nach Projekt und örtlichen Gegebenheiten variieren können.

Innendämmung der Außenwände: Optionen und Kosten

Der Preis für eine Innendämmung der Außenwände kann je nach Materialwahl stark variieren. Gängige und in der Regel kostengünstigere Materialien sind Mineralwolle und Polyurethan. Sollten Sie auf nachhaltige Alternativen Wert legen, so bieten Öko-Dämmstoffe wie Wolle und Flachs eine umweltfreundlichere, allerdings teurere Option. Ein fachgerechter Einbau der Innendämmung umfasst neben der Installation des Dämmmaterials auch die Anbringung einer Dampfbremse und Verkleidung mit Profilbrettern oder Gipskartonplatten. Die Lebensdauer einer solchen Innendämmung beträgt etwa 30 Jahre. Das Verhältnis der Material- zu den Arbeitskosten liegt in der Regel bei etwa 20/80 Prozent, kann aber je nach spezifischen Projektdetails variieren. Bezüglich der Kosten pro Quadratmeter können Sie von folgenden Richtwerten ausgehen:
  • 60 bis 200 EUR für eine Innendämmung
Diese Werte sind nur Richtwerte, da die tatsächliche Menge je nach Material und örtlichen Gegebenheiten stark variieren kann.

Außenanstrich: Materialoptionen und Kosten

Die Auswahl des richtigen Anstrichs für eine Außenfassade kann starken Einfluss auf Kosten und Haltbarkeit haben. Während Kalkfarbe oder Kunststoff-Dispersionsfarbe in Weiß zu den günstigsten Möglichkeiten gehören, empfehlen sich die widerstandsfähigeren und teureren Silikat- oder Siloxanprodukte, um eine länger anhaltende Wirkung zu erzielen. Es ist zu beachten, dass die Fassade vor dem Anstrich sorgfältig überprüft werden muss. Eventuell lockerer oder beschädigter Putz sollte saniert werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.

Ein Außenanstrich hat in der Regel eine Lebensdauer von 5 bis 10 Jahren. Das Verhältnis der Material- zu den Arbeitskosten liegt oft bei etwa 20/80 Prozent, kann jedoch abhängig von der Beschaffenheit der Fassade und der gewählten Farbe variieren.

In Bezug auf die Kosten pro Quadratmeter können Sie mit folgenden Richtwerten rechnen:

  • Ab etwa 40 EUR für den Außenanstrich
Es ist zu beachten, dass diese Angaben nur Richtwerte sind und sich je nach den genauen Anforderungen und Umständen Ihres Projekts ändern können.

Dämmung der Kellerdecke: Faktoren und Kosten

Die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Dämmung der Kellerdecke hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen das gewählte Dämmmaterial, die Dicke der Dämmschicht und die Raumaufteilung im Kellerbereich. Abhängig von diesen Faktoren können unterschiedliche Dämmmethoden und Materialien zum Einsatz kommen, um eine effektive Wärmedämmung zu gewährleisten. Für die Lebensdauer der Kellerdeckendämmung sind aufgrund der unterschiedlichen Materialien und Umstände keine allgemeingültigen Angaben möglich. Das Verhältnis der Material- zu Arbeitskosten liegt im Regelfall bei etwa 20/80 Prozent, kann jedoch je nach gewähltem Dämmmaterial und individuellen Projektanforderungen variieren. Hinsichtlich der Kosten pro Quadratmeter können Sie grob mit folgenden Werten rechnen:
  • 60 bis 100 EUR für die Dämmung der Kellerdecke
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Angaben lediglich als Richtwerte dienen und je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Projekts und den örtlichen Gegebenheiten variieren können.

Heizungsanlage: Optionen und Kosten

Die Auswahl einer passenden Heizungsanlage ist ein wichtiger Aspekt in der energetischen Sanierung jedes Hauses. Eine Gasbrennwertheizung kann zwar kostengünstiger sein, doch aufgrund von zukünftigen gesetzlichen Vorgaben ist diese Option unter Umständen ab 2024 nicht mehr realisierbar. Als Alternativen auch für Altbauten stehen eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe zur Verfügung. Sollten Sie sich für den Weiterbetrieb der bestehenden Heizungsanlage entscheiden, könnte der Austausch der Umwälzpumpe durch ein effizienzsteigerndes Modell sinnvoll sein. Für Heizungsanlagen beträgt die durchschnittliche Lebensdauer rund 15 Jahre. Das Verhältnis der Material- zu Arbeitskosten hält sich etwa die Waage und liegt bei 50/50 Prozent. Die folgende Kostenübersicht gibt Ihnen eine grobe Vorstellung von den möglichen Preisen für die verschiedenen Heizungsoptionen in einem Einfamilienhaus mit ca. 140 Quadratmeter Wohnfläche:
  • Gasbrennwertheizung: 9.000 bis 13.000 EUR
  • Luft-Wärmepumpe: 25.000 EUR
  • Erd-Wärmepumpe (mit Erdkollektoren): 40.000 EUR
  • Holzpellets (inklusive Vorratsbehälter, Fördersystem, Speicher): 35.000 EUR
Zusätzliche Kosten entstehen möglicherweise für:
  • Neuer Brauchwasserspeicher: ab etwa 2.000 EUR
  • Hocheffizienzpumpe: ab 350 EUR inklusive Einbau
  • Neue Heizkörper: ab etwa 400 EUR inklusive Einbau
Die genannten Werte dienen dabei als Richtwerte und können individuell variieren. Bitte beachten Sie, dass diese ungefähren Kosten vom Umfang Ihres Projekts und den regionalen Gegebenheiten abhängig sind.

Installation einer Solarthermieanlage: Faktoren und Kosten

Die Installation einer Solarthermieanlage, die Solarkollektoren mit einem modernen Heizkessel kombiniert, kann die Kosten für Gas, Öl oder andere Energiequellen erheblich reduzieren. Die Gesamtkosten für eine solche Anlage variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei spielen die Art der Kollektoren, die Größe der Kollektorfläche, das Speichervolumen der Anlage sowie deren Leistungsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung für eine Solarthermieanlage ist die Bestimmung des Verwendungszwecks: Soll die Anlage ausschließlich zur Warmwassererzeugung dienen, oder planen Sie, sie auch zur Unterstützung der Heizung zu nutzen? In der Regel geht man bei Solarthermieanlagen von einer Lebensdauer von 20 Jahren aus. Auch hinsichtlich des Kostenaufwands für Material und Arbeit gibt es eine Orientierung. Im Schnitt liegen die Materialkosten bei 40 Prozent, die Arbeit bei 60 Prozent. Zur Abschätzung der Kosten für verschiedene Arten von Solarkollektoren liefert folgender Überblick Richtwerte:
  • Preis pro m² Kollektorfläche für Flachkollektoren: ab etwa 800 EUR
  • Preis pro m² Kollektorfläche für Röhrenkollektoren: um die 1.500 EUR
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen lediglich als grobe Richtschnur dienen und je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Projekts sowie eventuellen regionalen Preisschwankungen variieren können.

Elektroinstallation: Optionen, Lebensdauer und Kosten

Heutzutage müssen bei der Neuinstallation von Elektroleitungen nicht unbedingt Wände aufgestemmt werden. Alternativ bieten Fertiginstallationen die Möglichkeit, Kabel in Fußleisten oder Deckenprofilen zu verlegen. Eine besondere und aufwendigere Option ist die Installation eines Bus-Systems, welches für eine intelligente Haussteuerung erforderlich ist.

Eine elektrotechnische Anlage hat in der Regel eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren. Hinsichtlich der Kostenverteilung zwischen Material und Arbeit liegt der Anteil der Materialkosten bei etwa 20 Prozent, während der Arbeitsaufwand für den überwiegenden Anteil von 80 Prozent steht.

Der durchschnittliche Preis für Elektroinstallationen kann pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche wie folgt beziffert werden:

  • 120 bis 170 EUR inklusive Montage von Schaltern und Steckdosen
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben auf Durchschnittswerten beruhen und je nach Ausführung und individuellen Anforderungen variieren können.

Fensterauswahl und -installation: Faktoren, Lebensdauer und Kostenaufwand

Die Kosten für die Fensterauswahl und -installation variieren je nach verschiedenen Faktoren wie der Anzahl, der Art und der Größe der gewählten Fenster sowie der Art der Verglasung. In Fällen, in denen die Fensterrahmen noch nutzbar sind, könnte eine Kostenersparnis durch den bloßen Austausch der Verglasung statt des kompletten Fensters gegeben sein.

Die Lebenserwartung von Fenstern beträgt in der Regel etwa 30 Jahre. Im Hinblick auf das Verhältnis von Material- zu Arbeitskosten, könnten Sie erwarten, dass etwa 30 % der Gesamtkosten auf Material und 70 % auf Arbeitsleistung entfallen.

Die Kosten für ein einzelnes Fenster hängen stark vom gewählten Material und der Größe ab. Hier sind einige Durchschnittskosten zum Vergleich:

  • Für ein Standardfenster (1,23 x 1,48 Meter) mit Dreifachverglasung:
  • Kunststoff: ca. 760 EUR
  • Holz-Aluminium: bis zu 1.300 EUR
Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur als Richtwerte gelten und die tatsächlichen Kosten je nach Anbieter, Region und spezifischen Installationsanforderungen variieren können.

Türenmodernisierung: Faktoren, Lebensdauer und Kostenaufwand

Die Modernisierungskosten von Türen variieren je nach Material, Verarbeitung, Wärmedämmung und Einbruchsicherheit. Bei Innentüren sind vorrangig das Material und die Verarbeitung ausschlaggebend, während bei Haustüren zusätzlich Wärmedämmung und Einbruchsicherheit eine Rolle spielen.

Die Lebensdauer von Türen beträgt in der Regel etwa 30 Jahre. In Bezug auf das Verhältnis von Material- zu Arbeitskosten, können folgende Richtwerte genannt werden:

  • Haustür: ca. 40 % Materialkosten und 60 % Arbeitskosten
  • Innentüren: ca. 30 % Materialkosten und 70 % Arbeitskosten
Die durchschnittlichen Kosten für unterschiedliche Türen inklusive Einbau sind:
  • Innentür mit Zarge: ca. 200 bis 700 EUR
  • Außentür: 2.000 bis 8.000 EUR
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben als Richtwerte dienen und die tatsächlichen Kosten je nach Anbieter, Region und individuellen Anforderungen variieren können.

Kostenaufwand für eine Badezimmermodernisierung: Material- und Arbeitskosten

Bei der Modernisierung eines Badezimmers gibt es verschiedene Möglichkeiten, von einer Standardausführung bis zu luxuriösen Ausstattungen. Die kostengünstigste Variante umfasst die Erneuerung der Fliesen, Sanitärmöbel, einer neuen Dusche oder Badewanne sowie kleineren Umbauarbeiten. Die teuerste Option wäre eine komplette Sanierung mit hochwertigen Markenprodukten und individueller Gestaltung.

Die Lebensdauer eines modernisierten Badezimmers liegt zwischen 15 und 25 Jahren. Hinsichtlich des Verhältnisses von Material- und Arbeitskosten entfallen hierbei etwa 40 % auf die Materialkosten und 60 % auf die Arbeitskosten.

Die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter (m²) für die Modernisierung variieren je nach dem Grad der Eigenleistung und ob die Arbeiten von einem Fachmann durchgeführt werden:

  • 1.000 bis 3.500 EUR pro m² bei Eigenleistung
  • 3.000 bis 5.000 EUR pro m² für eine vollständige Badezimmermodernisierung als professionelle Leistung
Es ist zu beachten, dass diese Kosten als Orientierungshilfe dienen und von Anbieter zu Anbieter, der Region und den individuellen Wünschen und Anforderungen abhängig sind.

Bodenmodernisierung: Materialauswahl, Lebensdauer und Kostenaufwand

Neben der Auswahl des neuen Bodenmaterials wie Laminat, Parkett, Fliesen, Steinplatten, Teppich etc., sollten Sie auch den Zustand des bestehenden Untergrunds und ob ein vorhandener Altbelag entfernt werden muss, berücksichtigen. Diese Faktoren können bedeutenden Einfluss auf den Zeitaufwand und die Kosten der Modernisierung haben. Die zu erwartende Lebensdauer von Bodenbelägen liegt in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren. Das Verhältnis zwischen Material- und Arbeitskosten variiert je nach Art des gewählten Bodenmaterials. Die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter, inklusive Material und Verlegung, für verschiedene Arten von Bodenbelägen sind:
  • PVC: 40 bis 50 EUR
  • Teppichboden: ca. 40 bis 70 EUR
  • Holzdielen: ca. 80 bis 170 EUR
Die Gesamtkosten einer Bodenbelagsmodernisierung in einem Haus lassen sich nur individuell ermitteln. Die verschiedenen Räume könnten je nach Nutzungsart und individuellen Vorlieben unterschiedliche Bodenbeläge erfordern. Bitte beachten Sie, dass diese Preise als Richtwerte dienen und die tatsächlichen Kosten je nach Anbieter, Region und spezifischen Anforderungen variieren können.

Individuelle Finanzierungsberatung für Eigentümer

Wir bei Rogers Immobilien verfügen über ein breites Netzwerk von Finanzierungsexperten und können Ihnen daher bei Bedarf einen kompetenten Finanzierungsberater empfehlen. Dieser Berater ist bankenunabhängig und bietet somit eine objektive Beratung, die sich ausschließlich an Ihren individuellen Bedürfnissen und finanzieller Situation orientiert. Unsere empfohlenen Finanzierungsberater sind darin spezialisiert, Eigentümer bei der Suche nach der optimalen Finanzierungslösung für ihre Immobilienprojekte zu unterstützen. Sie profitieren von einer maßgeschneiderten Beratung und erhalten Zugang zu einer Vielfalt an Finanzierungsmöglichkeiten. So wird sichergestellt, dass Sie die beste Finanzierungsoption für Ihr Projekt finden.

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Entscheidungshilfe für Immobilienkäufer 2023: Wie man die größten Herausforderungen bewältigt

Herausforderungen beim Immobilienkauf 2023

Entscheidungshilfe für Immobilienkäufer 2023: Wie man die größten Herausforderungen bewältigt

Der Immobilienmarkt im Jahr 2023 ist geprägt von Veränderungen, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für angehende Immobilienkäufer mit sich bringen. In solch spannenden Zeiten ist es wichtiger denn je, gut informiert und vorbereitet zu sein, um die richtige Entscheidung für den eigenen Wohntraum zu treffen.

Eine gut durchdachte Entscheidung beim Immobilienkauf ist entscheidend, da sie nicht nur eine der größten finanziellen Investitionen im Leben einer Person darstellt, sondern auch erheblichen Einfluss auf ihre Lebensqualität und finanzielle Sicherheit hat. Um den Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen und mögliche Fallstricke zu vermeiden, ist es unerlässlich, die wichtigsten Fragen und Herausforderungen im Immobilienmarkt zu kennen und zu bewältigen.

In diesem Artikel werden wir Ihnen eine Entscheidungshilfe. Dabei werden wir uns auf die wichtigsten Fragen und Herausforderungen konzentrieren, die Sie als Immobilienkäufer im Jahr 2023 bewältigen müssen, um sicherzustellen, dass Sie gut informiert und bestens gerüstet sind, um Ihre Immobilie zu finden und erfolgreich zu erwerben.

Optimale Immobilienfinanzierung: Individuelle Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Immobilientraum finden

Bei der Immobilienfinanzierung ist eine sorgfältige Budgetplanung unerlässlich. Sie hilft Ihnen dabei, Ihre finanziellen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und einen Überblick über die gesamten Kosten des Immobilienkaufs zu erhalten. Beginnen Sie mit der Auflistung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben, um ein Verständnis für Ihre finanzielle Situation zu gewinnen. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche zukünftige Veränderungen, wie Gehaltserhöhungen oder zusätzliche Ausgaben.
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Ermittlung des verfügbaren Budgets

Nachdem Sie Ihre finanzielle Situation analysiert haben, gilt es, das verfügbare Budget für die Immobilienfinanzierung zu ermitteln. Dieses Budget sollte sowohl die Anzahlung als auch die monatlichen Kreditraten abdecken. Berücksichtigen Sie hierbei auch Ihre Ersparnisse und eventuelle finanzielle Unterstützung von Familie oder Freunden. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Ermittlung Ihres Budgets realistisch bleiben und sich nicht finanziell übernehmen.
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Berücksichtigung von Nebenkosten und Finanzierungsmöglichkeiten

Bei der Immobilienfinanzierung ist es wichtig, die anfallenden Erwerbsnebenkosten und unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Nebenkosten können beispielsweise Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren oder Renovierungskosten umfassen. Diese zusätzlichen Ausgaben sollten in Ihrer Budgetplanung einkalkuliert werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Was die Finanzierungsmöglichkeiten angeht, so gibt es verschiedene Optionen, wie Hypothekendarlehen, Bausparverträge, staatliche Förderprogramme oder private Darlehen von Familie und Freunden. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und Konditionen, um die beste Finanzierungslösung für Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu finden.

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Auswahl der passenden Finanzierungsmöglichkeiten

Bei der Immobilienfinanzierung ist es wichtig, die passenden Finanzierungsmöglichkeiten zu wählen, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen entsprechen. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Optionen, wie zum Beispiel Hypothekendarlehen, Bausparverträge, staatliche Förderprogramme oder private Darlehen von Familie und Freunden. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.
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Vergleich von Kreditangeboten und Zinssätzen

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Immobilienfinanzierung ist der Vergleich von Kreditangeboten und Zinssätzen. Da die Zinssätze und Konditionen von Banken und anderen Kreditgebern variieren können, ist es entscheidend, mehrere Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen, um die besten Konditionen für Ihre Finanzierung zu finden.

Bei der Bewertung von Kreditangeboten sollten Sie nicht nur auf den nominalen Zinssatz achten, sondern auch auf den effektiven Jahreszins, der alle zusätzlichen Kosten und Gebühren berücksichtigt. Darüber hinaus ist es ratsam, die Flexibilität der Kreditangebote zu prüfen, wie zum Beispiel die Möglichkeit von Sondertilgungen, Anpassungen der Tilgungsrate oder die Option, den Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum festzuschreiben.

Um den Vergleich von Kreditangeboten und Zinssätzen zu erleichtern, können Sie Online-Vergleichsportale nutzen, die eine Übersicht über die aktuellen Konditionen verschiedener Kreditgeber bieten. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, sich von einem unabhängigen Finanzberater unterstützen zu lassen, der Ihnen bei der Auswahl des passenden Kreditangebots und der Verhandlung der besten Konditionen behilflich sein kann.

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Hohe Zinsen: Ist der Immobilienkauf dennoch möglich?

Lassen Sie sich nicht von der Sehnsucht nach extrem niedrigen Zinsen entmutigen, denn sie werden in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht zurückkehren. Wenn Sie einen Zinssatz von etwa 3% für eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren festlegen können, könnte es sich lohnen, einen Darlehensvertrag mit diesem Zinssatz abzuschließen. Dies bedeutet, dass die Immobilienfinanzierung derzeit deutlich teurer ist als zu Beginn des Jahres 2022.

Jedoch: Bei den sehr niedrigen Zinsen der Vorjahre verlangten die Banken häufig eine Tilgung von 2,5% oder 3%; zusammen mit einem Zinssatz von 1,2% ergab sich oft eine monatliche Belastung von etwa 4%. Bei Zinssätzen von etwa 4% und einer heute wieder mit den Banken vereinbaren Tilgungsrate von 1% beträgt die monatliche Gesamtbelastung etwa 5% der Darlehenssumme. Dies führt zwar zu einer höheren Gesamtbelastung für den Haushalt, aber die Finanzierungskosten haben sich nicht vervierfacht.

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Sollte ich eine geringere Tilgung in Betracht ziehen?

Wenn Sie den Wunsch verspüren, eine Immobilie zu erwerben, sollten Sie zunächst darauf achten, wie hoch die maximale monatliche Kreditrate (Zins und Tilgung) für Sie sein darf. Eine längere Laufzeit bei geringerer Tilgung können Sie möglicherweise durch Sondertilgungen verkürzen. Wenn die monatliche Rate jedoch mit Ihrem verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen vereinbar ist, könnte der richtige Zeitpunkt für den Immobilienkauf gekommen sein. Daher sollten Sie sich eher von der Erschwinglichkeit der Immobilie leiten lassen als von der Laufzeit eines Kreditvertrags.
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Welchen Eigenkapitalanteil sollte ich 2023 für den Immobilienerwerb einplanen?

Kurz gesagt: Je höher Ihr Eigenkapitalanteil beim Immobilienkauf ist, desto einfacher wird es, eine Finanzierung für die Immobilie zu erhalten. Eine gängige Faustregel besagt, dass mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorhanden sein sollten. Im Jahr 2023 bedeutet dies: Je mehr als 20 Prozent Eigenkapital, desto besser. Prüfen Sie, ob Sie innerhalb Ihrer Familie Geld leihen können, ob zusätzliche Mittel durch ein Arbeitgeberdarlehen oder einen Verbraucherkredit möglich sind, um die verbleibende Eigenkapitallücke zu schließen. Vielleicht besitzen Sie einen Bausparvertrag, den Sie in Ihre Finanzierung einbinden können? Sollte dies nicht möglich sein, dann erwägen Sie den Abschluss eines neuen Bausparvertrags, um auf diese Weise Eigenkapital aufzubauen.

Insgesamt ist die Immobilienfinanzierung ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Recherche erfordert. Indem Sie die passenden Finanzierungsmöglichkeiten auswählen und Kreditangebote und Zinssätze gründlich vergleichen, können Sie sicherstellen, dass Sie die beste Finanzierungslösung für Ihre Traumimmobilie finden und somit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum Eigenheim meistern.

Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Dienstleistungen eines unabhängigen Finanzberaters in Anspruch zu nehmen. Wir empfehlen Ihnen gerne unsere hervorragenden Partner.

Gibt es einen signifikanten Preisrückgang

Im 4. Quartal 2022 verzeichneten viele Regionen in Deutschland einen leichten Preisrückgang, wobei die Preise für Wohnungen und Einfamilienhäuser um etwa fünf Prozent sanken. In einigen Fällen waren auch größere Rückgänge zu beobachten, insbesondere wenn ein Markt zuvor stark überhitzt war oder die Eigentümer unrealistische Preisvorstellungen hatten. Im ersten Halbjahr 2023 zeigten die meisten Regionen Deutschlands eine seitwärts gerichtete Preisentwicklung. Bis April 2023 waren keine weiteren größeren Preisrückgänge zu verzeichnen.

Gibt es im Vergleich zum letzten Jahr mehr Verhandlungsspielraum bei den Preisen?

Der zu zahlende Preis für eine Immobilie hängt von Angebot und Nachfrage ab. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in einer Region suchen, in der momentan mehrere Objekte auf dem Markt sind und die Nachfrage eher gering ist, könnte es einen größeren Verhandlungsspielraum bei den Kaufpreisverhandlungen mit dem Eigentümer geben. Wenn es jedoch drei oder vier potenzielle Käufer gibt, die dieselbe Immobilie zum geforderten Preis erwerben möchten, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Eigentümer einem der Interessenten preislich entgegenkommt, eher gering.

Wie sieht es mit den laufenden Nebenkosten aus?

Im Herbst 2022 sorgten die Heizkosten für großes Aufsehen. Allerdings erreichten die Energiepreise im 2. Quartal 2023 wieder ein Niveau ähnlich dem von 2021, sodass keine übermäßig starken Steigerungen der Heizkosten im Vergleich zu bestehenden Verträgen zu erwarten sind. Mithilfe eines Vergleichsportals können Sie jedoch aktuelle Informationen über die monatlichen Kosten für Strom oder Gas einholen, falls Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten. Dies erleichtert die Berechnung der zukünftigen monatlichen Belastung erheblich.

Stellt die lange Laufzeit von Finanzierungen nicht einen erheblichen Unsicherheitsfaktor dar

Die lange Laufzeit eines Kreditvertrags in der Immobilienfinanzierung kann für viele Immobilienkäufer als große Herausforderung erscheinen. Mit einem aktuellen Zinssatz von etwa vier Prozent und einer Tilgung von einem Prozent kommt man auf eine Gesamtlaufzeit des Kreditvertrags von rund 41 Jahren. Das ist die Dauer, in der das gesamte Darlehen samt Zinsen zurückgezahlt wird. Aber keine Sorge, durch Sondertilgungen und die Möglichkeit, das Darlehen am Ende jeder Zinsbindungsfrist (meist 10 Jahre) vollständig zurückzuzahlen, lässt sich die Gesamtlaufzeit deutlich verkürzen.

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Langfristige Investitionen: Die Bedeutung von Immobilienentscheidungen

Immobilien gelten als langfristige Investitionen, weshalb es wichtig ist, Entscheidungen nicht aufgrund kurzfristiger Marktschwankungen zu treffen. Zudem rate ich Ihnen, besonderes Augenmerk auf die Lage und Qualität der Immobilie zu legen. Objekte in begehrten Ballungsräumen werden immer an Wert gewinnen, und moderne, nachhaltige Immobilien verursachen niedrigere Instandhaltungskosten. Wenn Ihre Finanzplanung solide ist und die Lage sowie Qualität der Immobilie überzeugen, zögern Sie nicht und ergreifen Sie die Gelegenheit. Grundstücks- und Immobilienpreise werden auf hohem Niveau verharren, insbesondere wenn die Infrastruktur in der Umgebung gut ausgebaut ist.

Angesichts der hohen Zuwanderung und des nahezu stagnierenden Wohnungsneubaus wird sich die Marktlage weiter verschärfen. Obwohl es momentan so aussieht, als stünde Käufern ein größeres Angebot zur Verfügung, ist es wahrscheinlich, dass die Zinsen im Vergleich zu den Mietpreisen bald das kleinere Übel darstellen. Da bisher trotz der unsicheren Situation keine großen Preisstürze zu verzeichnen waren, können wir davon ausgehen, dass die Käufer wieder auf den Immobilienmarkt stärker zurückkehren.

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Stärkere Förderung von Balkonkraftwerken durch gesetzliche Erleichterungen ab Mai 2023

Gesetzliche Erleichterungen für Balkonkraftwerke 2023

Stärkere Förderung von Balkonkraftwerken durch gesetzliche Erleichterungen ab Mai 2023

Balkonkraftwerke, auch als Mini-Photovoltaikanlagen oder Plug-and-Play-Solarmodule bezeichnet, sind kleine, kompakte Solaranlagen, die auf Balkonen, Terrassen oder Fassaden installiert werden können. Sie ermöglichen es, den selbst erzeugten Solarstrom direkt zu verbrauchen und so die Stromkosten zu reduzieren. Bisher war die Installation von Balkonkraftwerken in Deutschland jedoch an strenge Vorschriften und rechtliche Hürden gebunden. Nun soll die Installation von Balkonkraftwerken gesetzlich erleichtert werden, um den Einsatz von erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben und die Energiewende zu unterstützen.

Neuer Gesetzentwurf: Balkonkraftwerke für Mieter und Wohnungseigentümer in Planung

Bald könnte es für Mieter und Wohnungseigentümer einfacher werden, Balkonkraftwerke zu installieren, denn ein Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht einen gesetzlichen Anspruch darauf vor. Momentan gibt es viele rechtliche Hürden, die oft zu Streitigkeiten vor Gericht führen.

Das Bundesjustizministerium möchte die Installation von Stecker-Solargeräten, auch als Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen bekannt, für Mieter und Wohnungseigentümer erleichtern. Sie sollen gesetzlich das Recht bekommen, solche Geräte anbringen zu dürfen.

Der Entwurf wurde am 24. Mai 2023 zur Abstimmung zwischen den Ressorts vorgelegt. Wann das Gesetz im Kabinett besprochen wird, ist noch unklar. Diese Pläne gehören zur Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung, die im Jahr 2023 umgesetzt werden soll. Außerdem hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf für den schnelleren Ausbau von Balkonkraftwerken präsentiert.

Mini-Solaranlagen: Einfacher und schneller installieren

Der vorliegende “Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen” beinhaltet geplante Änderungen sowohl im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern und den Zugang zu umweltfreundlichen Technologien, wie Steckersolargeräten, zu erleichtern.

Darüber hinaus zielt der Entwurf darauf ab, die Organisation und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen in virtueller Form zu ermöglichen, um den Bedürfnissen der heutigen digitalen Gesellschaft gerecht zu werden.

Es ist geplant, dass Steckersolargeräte in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen gemäß § 20 Abs. 2 WEG aufgenommen werden, sodass Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben. Ebenso soll im Mietrecht, gemäß § 554 Abs. 1 BGB, die Liste der baulichen Maßnahmen erweitert werden, für die Mieter eine Genehmigung beanspruchen können. Dadurch würde die Notwendigkeit entfallen, einen gesonderten Antrag für die Installation von Steckersolargeräten beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung einzureichen und zu begründen.

Der Entwurf unterstreicht, dass die vorgeschlagene Änderungen weniger Aufwand im Vergleich zu den aktuellen Regelungen bedeuten. Insbesondere bei Wohnungseigentum wird eine größere Zeitersparnis erwartet, da die Installation von Steckersolargeräten in derzeitigen Wohnungseigentümerversammlungen oft umfangreiche Diskussionen erfordert.

Zudem beabsichtigt das Justizministerium, durch dasselbe Gesetz die Durchführung von virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen zu vereinfachen. Diese sollen stattfinden können, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer zustimmen. Dadurch soll die Flexibilität und Effizienz solcher Versammlungen erhöht werden, um den Bedürfnissen der Eigentümer besser gerecht zu werden.

Balkonkraftwerke – Die gegenwärtige Rechtslage

Momentan sind die rechtlichen Hürden für kleine Photovoltaikanlagen auf Balkonen und Terrassen recht hoch, und sie führen häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Um Streitigkeiten mit Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Nachbarn zu vermeiden, sollten Mieter und Wohnungseigentümer bestimmte Hinweise beachten.
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Begrenzung und Anmeldepflichten für Solarstrom von Balkonen

Bei der Erzeugung von Solarstrom auf Balkonen ist gesetzlich festgelegt, dass die Leistung maximal 600 Watt betragen darf. Zudem müssen sich Besitzer von Balkonkraftwerken in manchen Fällen beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Verteilnetzbetreiber anmelden. Es ist wichtig zu beachten, dass weder Eigentümer noch Mieter automatisch das Recht haben, ein Balkonkraftwerk zu betreiben.
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Genehmigung für Balkonkraftwerde durch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft und bauliche Änderungen

Die Notwendigkeit, Vermieter über eine Photovoltaikanlage zu informieren oder deren Zustimmung einzuholen, hängt entscheidend davon ab, wo die Module angebracht werden. Experten raten, vor dem Kauf das Gespräch mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu suchen und eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Wenn die Anlage an der Balkonbrüstung, der Außenwand oder dem Dach installiert wird, gilt dies als bauliche Veränderung. In diesem Fall ist die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, wobei für letztere eine einfache Mehrheit ausreichend ist.

Möglicherweise enthält der Mietvertrag bereits Informationen darüber, ob Solarmodule an Fassaden oder Balkonen erlaubt sind und ob eine Zustimmung erforderlich ist. Dabei können bestimmte Bedingungen festgelegt sein, wie beispielsweise die Installation durch einen Fachbetrieb oder ein Tragfähigkeitsnachweis des Balkons. Eine Zustimmung ist auch dann notwendig, wenn für den Betrieb der Anlage eine neue Steckdose installiert oder der Stromzähler ausgetauscht werden muss, da dies einen Eingriff in die Elektroinstallation darstellt.

Uneinheitliche Urteile bei Gerichtsverfahren zu Photovoltaik auf Balkonen

In den meisten Gerichtsverfahren, die sich mit Balkonkraftwerken befassen, gibt es zwei Hauptgründe für Unstimmigkeiten:
  • Fehlende Genehmigung durch Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Optische Beeinträchtigung der Gebäudefassade
Die Urteile in solchen Fällen sind oft uneinheitlich, was die Rechtslage komplexer gestaltet.
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Bauliche Veränderungen: Auswirkungen auf die Fassade

In der Vergangenheit haben Gerichte unterschiedlich entschieden, wie es bei solchen Fällen erklärt wird. Zum Beispiel hat das Amtsgericht Konstanz (Baden-Württemberg) im Februar 2023 einer Wohnungseigentümergemeinschaft Recht gegeben, da die von den Eigentümern installierte kleine Solaranlage auf dem Balkon das Erscheinungsbild der Fassade negativ beeinflusste. Es ist klar, dass bauliche Veränderungen der Zustimmung der Eigentümer bedürfen.

(AG Konstanz, Urteil vom 2.2.2023, Az. 4 C 369/22)

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Sicherheitsrichtlinien für Solarmodule an Balkongeländern

Ein Mieter einer Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) in Ilmenau (Thüringen) installierte Solarmodule auf unkonventionelle Weise oberhalb des Balkongeländers, was gegen die geltenden Vorschriften verstieß. Trotz klarer Gerichtsentscheidungen weigerte er sich, die Anlage abzubauen, was schließlich zu einer Räumungsklage führte. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks eine Genehmigung vom Vermieter einzuholen. Dies stellt sicher, dass die Installation den Sicherheitsvorschriften entspricht und keine rechtlichen Probleme entstehen.
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Anspruch auf Entfernung: nur bei berechtigtem Anlass

In einem ähnlichen Fall in Stuttgart widersetzte sich eine Vermieterin der Installation eines Balkonkraftwerks durch ihre Mieter. Trotzdem nahmen die Mieter die Anlage in Betrieb, woraufhin die Vermieterin vor dem Amtsgericht Stuttgart (Baden-Württemberg) auf Beseitigung klagte und den Prozess verlor. Zwar hätte die Vermieterin grundsätzlich einen Anspruch auf Entfernung der Anlage, wenn ihre Zustimmung fehlt. Allerdings müsste dafür ein triftiger Grund vorliegen.

Das Gericht stellte fest, dass die betreffende Anlage baurechtlich erlaubt, optisch unauffällig, leicht demontierbar und fachgerecht installiert war, ohne die Mietsache zu verschlechtern. Darüber hinaus wurde die Anlage als vorteilhaft im Hinblick auf die politisch angestrebte Energiewende angesehen. Aufgrund dieser Umstände entschied das Gericht, dass die Vermieterin die Anlage hinnehmen müsse.

(AG Stuttgart, Urteil vom 30.3.2021, Az. 37 C 2283/20)

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Vorsicht vor Blendeffekten bei Solarmodulen

Die Blendwirkung von Solarmodulen sollte ebenfalls nicht vernachlässigt werden, In einem Fall aus Neustadt (Rheinland-Pfalz) musste ein Ehepaar auf Anweisung des Landgerichts (LG) Frankenthal ihre Mini-Solaranlage zwar nicht entfernen, aber neu ausrichten, um die Blendwirkung zu verringern.

(LG Frankenthal, Urteil vom 12.8.2022, Az. 9 O 67/21)

Mehr Unabhängigkeit durch eigene Stromerzeugung

Steckersolargeräte ermöglichen es, umweltfreundlichen Solarstrom direkt im eigenen Zuhause zu nutzen. Sie tragen zur Unabhängigkeit von externen Stromquellen bei und unterstützen eine nachhaltige Energieversorgung.

Ein Steckersolargerät besteht aus einem Solarmodul, das Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandelt. Ein Wechselrichter konvertiert diesen Strom in den für Haushaltsgeräte geeigneten Strom. Anschließend wird das Gerät mit dem Stromkreislauf in der Wohnung verbunden. Dadurch fließt der erzeugte Solarstrom zu den Elektrogeräten, und es wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz benötigt.

Fazit

Ab Mai 2023 sollen gesetzliche Erleichterungen die Installation von Balkonkraftwerken fördern. Diese Mini-Photovoltaikanlagen ermöglichen es, selbst erzeugten Solarstrom direkt zu nutzen und Stromkosten zu reduzieren. Bisher waren strenge Vorschriften und rechtliche Hürden ein Hindernis, doch ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums plant, diese Hürden abzubauen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu unterstützen.

Der Entwurf beinhaltet Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch, um den Zugang zu umweltfreundlichen Technologien, wie Steckersolargeräten, zu erleichtern. Wohnungseigentümer und Mieter sollen gesetzlich das Recht bekommen, solche Geräte zu installieren. Zudem soll die Organisation und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen in virtueller Form ermöglicht werden.

Aktuell sind die rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke hoch und führen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die geplanten Änderungen sollen den Aufwand reduzieren und eine größere Zeitersparnis ermöglichen. Mit den geplanten gesetzlichen Erleichterungen könnten Balkonkraftwerke zukünftig eine größere Rolle in der Energiewende spielen.

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Das erweiterte Umwandlungsverbot für München ist da

Umwandlungsverbot in München

Das erweiterte Umwandlungsverbot für München ist da

Ab Juni 2023 tritt in Bayern ein neues Umwandlungsverbot für Mietwohnungen in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den zunehmenden Druck auf den Wohnungsmarkt zu reduzieren und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stellt in Ballungsräumen eine Herausforderung dar, da sie häufig zu steigenden Mieten und einer Verknappung von bezahlbarem Wohnraum führt. Allerdings wird oft kritisiert, dass das Umwandlungsverbot keine neuen Wohnungen schafft. In diesem Artikel werden die Hintergründe und Auswirkungen des neuen Umwandlungsverbots erläutert.

Hintergrund des Umwandlungsverbots

In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Wohnraum in den Ballungsräumen Bayerns kontinuierlich gestiegen. Insbesondere in Städten wie München, Nürnberg und Augsburg sind die Mieten rasant angestiegen, und bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und den Mietwohnungsmarkt zu stabilisieren, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen einzuführen.

Das neue Gesetz

Ab Juni 2022 wird es in Bayern verboten sein, Mietwohnungen ohne eine entsprechende Genehmigung in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2025 und betrifft vor allem Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Entscheidung darüber, welche Gebiete als “angespannt” gelten, liegt bei den jeweiligen Kommunen.

Ausnahmen vom Umwandlungsverbot
In bestimmten Fällen kann eine Genehmigung zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erteilt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Die Umwandlung erfolgt im Rahmen einer sozialen Wohnraumförderung
  • Die betreffenden Wohnungen sind bereits seit mindestens zehn Jahren im Eigentum des Antragstellers
  • Die Umwandlung dient der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum

Auswirkungen auf Mieter und Vermieter

Das Umwandlungsverbot soll dazu beitragen, dass der Bestand an Mietwohnungen in Bayern erhalten bleibt und die Mieten stabilisiert werden. Für Mieter bedeutet dies größere Sicherheit, da sie weniger Gefahr laufen, durch den Verkauf von Eigentumswohnungen verdrängt zu werden. Vermieter hingegen müssen sich auf längere Frist mit dem Mietwohnungsmarkt arrangieren und können nicht mehr so einfach auf den lukrativeren Eigentumswohnungsmarkt ausweichen.

Kontroverse Diskussionen um das neue Umwandlungsverbot

Es gibt verschiedene Sichtweisen auf das Umwandlungsverbot für Mietwohnungen. Einige Befürworter sehen darin einen wichtigen Schritt, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. Sie argumentieren, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Ballungsräumen häufig zu steigenden Mieten und einer Verknappung von bezahlbarem Wohnraum führt.
Kritiker hingegen sehen in dem Umwandlungsverbot eine Einschränkung der Eigentumsrechte und der Investitionsfreiheit. Sie argumentieren, dass Vermieter durch das Verbot in ihrer unternehmerischen Freiheit beschränkt werden und dass es die Schaffung von neuem Wohnraum behindern könnte.
Ein Umwandlungsverbot ist allerdings nicht die Lösung für das Problem der Wohnungsnot und es schafft keine neuen Wohnungen. Es ist wichtig zu betonen, dass das Umwandlungsverbot ein Schutzmechanismus für den bestehenden Wohnraum ist und nicht dazu gedacht ist, neue Wohnungen zu schaffen. Um die Wohnungsnot zu bekämpfen und den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere der Bau neuer Wohnungen, die Förderung von sozialem Wohnungsbau oder die Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Wohnungsbau.

Zusammenfassung

Das Umwandlungsverbot für Mietwohnungen in München und zahlreichen Gemeinden, das ab Juni 2023 greift, ist eine Maßnahme, um den Druck auf den Wohnungsmarkt zu reduzieren und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Obwohl es den Bestand an Mietwohnungen erhalten und die Mieten stabilisieren könnte, schafft es keine neuen Wohnungen und ist daher keine alleinige Lösung für die Wohnungsnot. In Zukunft wird es entscheidend sein, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Wohnungsproblematik effektiv zu bekämpfen. Dazu gehören der Bau neuer Wohnungen, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die Schaffung von finanziellen Anreizen für Investitionen in neue Wohnungen. Die Debatte über das Umwandlungsverbot wird weiterhin unterschiedliche Perspektiven und Meinungen offenbaren, aber nur die Zeit wird zeigen, wie sich die tatsächliche Umsetzung dieser Verordnung auf die Mieter und Vermieter im Alltag auswirkt.

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Heizungswende: Alternativen zu Gas- und Ölheizungsverbot

Heizungswende Gasverbot Ölheizungsverbot

Heizungswende: Alternativen zu Gas- und Ölheizungsverbot

Die Heizungswende in Deutschland soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Indem in saubere Energie investiert und die Effizienz erhöht wird, verfolgt man das zielgerichtete Bestreben, die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren. Ab 2024 dürfen keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr in Deutschland eingebaut werden. Stattdessen müssen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Doch was sind die Alternativen zu den herkömmlichen Heizungen? In diesem Artikel werden verschiedene Alternativen vorgestellt, die den neuen Anforderungen entsprechen und eine umweltfreundlichere Alternative bieten. Überdies werden die Auswirkungen der Heizungswende auf Immobilienbesitzer, Vermieter und Mieter diskutiert sowie Informationen über Fördermöglichkeiten und Kosten der Umstellung bereitgestellt. Die Heizungswende ist ein wichtiger Schritt, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Optionen im Zusammenhang mit der Heizungswende in Deutschland.

Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit: Heizungswende und Energiewende

Die Heizungswende in Deutschland hat ihren Ursprung in der Energiewende, einem umfassenden politischen und gesellschaftlichen Programm zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Notwendigkeit einer Heizungswende ergibt sich aus der Tatsache, dass Heizungen in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt etwa zwei Drittel der Emissionen im Wohnbereich ausmachen. Der individuelle Beitrag zur Klimaveränderung durch die Heizung ist abhängig vom jeweiligen Energieträger. Hierbei variieren die Unterschiede zwischen Öl, Kohle, Erdgas und erneuerbaren Energien erheblich. Um die Klimaziele zu erreichen und die Emissionen zu reduzieren, ist es unerlässlich, den Fokus auf nachhaltige Heizungssysteme zu legen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzen eingeführt, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im November 2020 in Kraft getreten ist. Das GEG legt fest, dass ab 2024 keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Ausnahmen gelten nur, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs decken.

Die Heizungswende beinhaltet somit die schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl hin zu umweltfreundlicheren Heizungssystemen. Diese umfassen unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen sowie Nah- bzw. Fernwärmenetze, die zu einem großen Teil aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Neben der Einführung von Vorschriften und Gesetzen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern, möchte die Bundesregierung auch finanzielle Anreize anbieten, um Hauseigentümer, Vermieter und Mieter bei der Umstellung auf umweltfreundliche Heizungssysteme zu unterstützen. Dazu gehören Förderungen, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vorteile, die den Umstieg auf nachhaltige Heizungslösungen erleichtern sollen. Es sollte auch die Forschung und Entwicklung neuer Technologien unterstützt werden, die die Nutzung erneuerbarer Ressourcen für die Heizung erleichtern. Dazu könnte die Suche nach Möglichkeiten gehören, Sonnenenergie tagsüber zu speichern, die nachts genutzt werden kann, oder die Entwicklung effizienterer Wärmepumpen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Ersetzung von Heizungsgeräten, die momentan noch auf fossilen Energieträgern basieren.

Ein Überblick über die empfohlenen Regelungen:

  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen betrifft lediglich den Einbau neuer Heizsysteme. Ausnahmen sind zugelassen, und in besonderen Härtefällen können Eigentümer von dieser Pflicht entbunden werden.
  • Bestehende Heizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben, und defekte Anlagen können instand gesetzt werden.
  • Sollte eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel beschädigt sein (Heizungsausfall), sind pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen vorgesehen, sodass der Wechsel zu einer erneuerbaren Heizungsanlage nicht sofort erforderlich ist.
  • Die geplante Regelung ist technologieneutral. In bereits bestehenden Gebäuden dürfen Gasheizungen weiterhin installiert werden, sofern sie mit 65 Prozent des “grünem Gas” betrieben oder in Kombination mit einer Wärmepumpe genutzt werden. Somit stehen verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung, um die Anforderungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
  • Die Regierung plant, insbesondere die unteren und mittleren Einkommensgruppen bei der Umstellung auf alternative Energiequellen finanziell zu unterstützen.

Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen betrifft lediglich den Einbau neuer Heizsysteme. Ausnahmen sind zugelassen, und in besonderen Härtefällen können Eigentümer von dieser Pflicht entbunden werden.

Bestehende Heizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben, und defekte Anlagen können instand gesetzt werden.

Sollte eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel beschädigt sein (Heizungsausfall), sind pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen vorgesehen, sodass der Wechsel zu einer erneuerbaren Heizungsanlage nicht sofort erforderlich ist.

Die geplante Regelung ist technologieneutral. In bereits bestehenden Gebäuden dürfen Gasheizungen weiterhin installiert werden, sofern sie mit 65 Prozent des “grünem Gas” betrieben oder in Kombination mit einer Wärmepumpe genutzt werden. Somit stehen verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung, um die Anforderungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.

Die Regierung plant, insbesondere die unteren und mittleren Einkommensgruppen bei der Umstellung auf alternative Energiequellen finanziell zu unterstützen.

Nachhaltiges Wohnen durch die Heizungswende: Auswirkungen auf alle Beteiligten und die Umwelt

Die Heizungswende hat weitreichende Auswirkungen auf die verschiedene Akteure in Deutschland, insbesondere auf Immobilienbesitzer, Vermieter, Mieter und natürlich die Umwelt. Der Gesetzesvorschlag ist noch nicht verabschiedet. Derzeit geht der Entwurf davon aus, dass ab kommendem Jahr alle neu eingebauten Heizungsgeräte mindestens 65 Prozent ihrer Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Laut verschiedenen Experten ist dies lediglich mit alternativen Systemen wie Wärmepumpen oder der Fernwärme realisierbar. Ab 2045 sollen dann alle Heizungen vollständig auf erneuerbaren Energien basieren – also nur etwa zwei Jahrzehnte später. Die Lebensdauer einer Heizung beträgt ungefähr 30 Jahre. Das bedeutet, dass gegenwärtige Investitionen darauf abzielen sollten, ein Gebäude bis 2045 klimaneutral zu machen. Es wäre sinnlos, Gebäude aus 1950er oder 1960er-Jahren nur teilweise zu dämmen, um lediglich eine neue Heizungsanlage zu installieren. Um bis 2045 eine Klimaneutralität zu erreichen, wäre eine umfangreiche und tiefgreifende Renovierung notwendig. Dies ist mit sehr hohen Kosten verbunden.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien in größeren Städten leichter sein wird als auf dem Land. Die Gebäude in Großstädten und Ballungsräumen zeichnen sich in der Regel durch hohe Immobilienwerte aus. Dies erleichtert die Finanzierbarkeit der Investitionen. Die notwendige Technologie ist in der Regel bereits vorhanden und es gibt immer eine Lernkurve, die mit technologischem Fortschritt verbunden ist. Das Hauptproblem besteht darin, dass der dafür benötigte Strom aus erneuerbaren Quellen stammen müsste.

Für ländliche Gebiete ist die Umstellung auf neue Heiztechnologien mehr als eine Herausforderung und mit sehr hoher finanziellen Belastung verbunden. Kostspielige energetische Sanierungen sind die Voraussetzung für den Einsatz klimafreundliche Heiztechnologien. So kann es sein, dass sich die Investitionen gar nicht lohnen, wenn sie höher liegen als der Wert der Immobilie selbst. Hier ist die Frage, wie die Förderungen für strukturschwache Gegenden ausfallen. Ansonsten könnte es dazu führen, dass bei bestimmten Objekten ein Leerstand entsteht.

Allein durch die Ankündigung des Gesetzes könnten Immobilien, die mit Gas- und Ölheizungen ausgestattet sind, an Wert einbüßen. Ähnlich verhält es sich mit den bestehenden Gebäuden mit hohem Energieverbrauch, die für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt werden. Dies ist bereits jetzt bei der Nachfrage spürbar. Eine mögliche Alternative zu einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen wäre eine noch stärkere staatliche Förderung alternativer Technologien. Jedoch, dass dies für den Staat bzw. uns Steuerzahler kostspielig und es würde noch länger dauern, bis die erwünschten Fortschritte erzielt werden.

Für die Immobilienbesitzer – sowohl Eigennutzer als auch Vermieter bedeutet die Heizungswende, dass sie in den nächsten Jahren ihre Heizungssysteme modernisieren und auf umweltfreundliche Alternativen umsteigen müssen. Dies wird zunächst mit teilweise hohen Investitionen verbunden sein, aber langfristig werden viele von niedrigeren Energiekosten und einer verbesserten Energieeffizienz profitieren. Zudem erhöht ein modernes Heizungssystem den Wert der Immobilie und macht sie attraktiver für potenzielle Käufer. Darüber hinaus kann ein energieeffizientes Heizungssystem dazu beitragen, dass die Immobilie für Mieter attraktiver wird, da sie von niedrigeren Heizkosten profitieren. Dies führt zu niedrigeren Heizkosten und einem besseren Raumklima. Zudem leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie weniger CO2-Emissionen verursachen. Gleichzeitig kann der Vermieter eine höhere Kaltmiete für seine energieeffiziente Immobilie verlangen.

Die Heizungswende hat eine positive Auswirkung auf die Umwelt, da sie den CO2-Ausstoß im Wohnbereich reduziert. Durch den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien wird der Anteil der Treibhausgasemissionen, der auf Heizungen zurückzuführen ist, verringert. Dies trägt wiederum dazu bei, die globale Erwärmung und den Klimawandel zu bekämpfen.
Insgesamt wird die Heizungswende zwar kurzfristig Investitionen von Immobilienbesitzern und Vermietern erfordern, aber langfristig profitieren alle Beteiligten von den positiven Auswirkungen auf die Umwelt, die Energieeffizienz und die Wohnkosten.

Innovative Heizungsoptionen für eine nachhaltige Zukunft

In der Debatte über den Klimawandel und den damit verbundenen Herausforderungen wird immer deutlicher, dass wir unser Verhalten und unsere Gewohnheiten im Hinblick auf Energie und Ressourcen ändern müssen. Eine der Maßnahmen, die wir ergreifen können, um unseren CO2-Fußabdruck zu reduzieren, ist die Umstellung auf alternative Heizungsoptionen, die den neuen Anforderungen entsprechen.

Außerdem sind in jüngster Zeit die Ölpreise erneut gestiegen und vor allem die Gaspreise bereiten den Menschen in Deutschland Sorgen. Die Notwendigkeit, von fossilen Brennstoffen unabhängig zu werden, ist durch die aktuelle Krise in der Ukraine eindrücklicher denn je. Angesichts dieser Situation fühlen sich viele dazu motiviert, nach alternativen Heizlösungen zu suchen, um sich von Gas- und Ölheizungen zu trennen. Aber welche Optionen stehen zur Verfügung und welche Vor- und Nachteile bieten sie? Im Folgenden finden Sie hilfreiche Informationen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung für einen Wechsel behilflich sein können.
Hier ist eine Liste von Heizsystemen, die ohne den Einsatz von Gas oder Öl auskommen: 

  • Wärmepumpe
  • Solarthermie
  • Pellet- und Holzheizung
  • Infrarotheizung
  • Brennstoffzellen / Blockheizkraftwerke
  • Hybridheizungen (eine Kombination aus erneuerbaren und fossilen Energien)

Diese Optionen bieten eine nachhaltigere Art der Wärmeerzeugung und können Ihnen helfen, langfristig Geld zu sparen. Doch welche dieser Möglichkeiten ist die beste für Ihre Bedürfnisse? Eine gründliche Recherche und Beratung durch Experten kann Ihnen dabei helfen, die beste Wahl zu treffen.

Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch
Ab dem 1. Januar 2025 ist geplant, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Experten sind zuversichtlich, dass dies mit Wärmepumpenheizungen erreicht werden kann – vorausgesetzt, sie sind richtig dimensioniert und installiert.

Wärmepumpen gelten als umweltfreundliche und zukunftssichere Alternativen zu Öl- und Gasheizungen. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 40 Prozent der Neubauten mit diesen Systemen ausgestattet. Dies könnte auch daran liegen, dass Wärmepumpen staatlich gefördert werden. Eine Wärmepumpe verwendet die in der Umgebung (Luft, Erde, Wasser) gespeicherte Sonnenenergie. Mit Strom wird diese Umgebungswärme in Heizenergie umgewandelt. Zu den Vorteilen zählen geringe CO2-Emissionen und eine kostenlose Energiequelle. Der Nachteil ist, dass die Stromkosten steigen können. Zudem kann die Installation einer Wärmepumpe aufwendig sein, jedoch gibt es Förderungen, die dies unterstützen.

Sonnenwärme nutzen: Solarthermie als Heizalternative
Hierfür sind Solaranlagen auf dem Dach erforderlich, die auch zur Stromerzeugung eingesetzt werden können. Allerdings gibt es bei diesem System einige Herausforderungen: Wenn die Sonne nicht scheint (was im Winter häufig vorkommt), kann die Heizleistung eingeschränkt sein. Zudem ist die erzeugte Wärme oftmals nicht ausreichend, um ein ganzes Haus zu beheizen. Dennoch bietet die Solarthermie Vorteile, wie die vergleichsweise einfache Installation und Bedienung, und auch dieses Heizsystem wird staatlich gefördert.

Infrarotheizung: Effiziente Wärmelösungen mit Elektroheizungen
Infrarotheizungen zählen zu den Elektroheizungen und können in manchen Fällen einen hohen Stromverbrauch verursachen. Dennoch besteht die Möglichkeit, diese Heizsysteme effizient einzusetzen und somit den Verbrauch von Öl und Gas zu reduzieren. Ein weiterer Vorteil von Infrarotheizungen ist ihre unkomplizierte Installation, die sie sogar für Mietwohnungen attraktiv macht.

Heizen mit Holzpellets: Warum sie als CO2-neutrale Alternative gelten
Beim Heizen mit Holz entstehen selbstverständlich CO2-Emissionen. Dennoch wird diese Heizmethode als CO2-neutral bezeichnet. Der Grund dafür ist, dass die freigesetzten Emissionen genau der Menge entsprechen, die der Baum während seines Wachstums der Luft entzogen hat. So entsteht ein geschlossener Kreislauf ohne zusätzliche Emissionen. Das Heizen mit Holz und Pellets kann somit eine gute Alternative sein. Allerdings sollte man bedenken, dass Heizkessel häufig einen hohen Wartungsaufwand mit sich bringen. Zudem ist es notwendig, den Brennstoff regelmäßig zu beschaffen, was je nach Wohnlage unterschiedlich aufwändig sein kann.

Blockheizkraftwerke (BHKW) und Brennstoffzellen: Die perfekte Kombination für umweltbewusstes Heizen
Brennstoffzellenheizungen erfreuen sich gerade großer Beliebtheit, denn sie erzeugen sowohl Wärme als auch Strom. Durch eine chemische Reaktion in den Zellen wird die Heizenergie gewonnen. Zwar werden häufig Erdgas-betriebene BHKWs eingesetzt, aber es gibt auch umweltfreundliche Alternativen wie Biomethan. Der klare Vorteil besteht darin, dass man sowohl emissionsfreie Wärme als auch emissionsfreien Strom gewinnt und zudem noch in den Genuss von Fördermitteln kommen kann.

Hybride Heizsysteme: Vereintes Potenzial von Gas-Solar-Heizungen und mehr
Die zuvor erläuterten Heizsysteme lassen sich auch wunderbar mit fossilen Heizsystemen kombinieren. Viele Menschen finden den Wechsel zu einer Hybridheizung angenehmer, als direkt komplett auf erneuerbare Energien umzusteigen. So lassen sich Solarthermie und Wärmepumpen hervorragend mit Erdgas verbinden – daraus entstehen Gas-Solar-Heizungen. Aktuell wird der Umstieg auf hybride Heizsysteme sogar gefördert.

Es ist wichtig zu betonen, dass es keine einheitliche Lösung gibt, die für alle Gebäude und alle Anforderungen geeignet ist. Jedes Gebäude hat unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse, und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, wie die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Bewohner und die geografische Lage.
In jedem Fall sollten Sie in Ihrer Pläne Fachleute einbeziehen, um sicherzustellen, dass Sie für Ihre Immobilie die bestmögliche Lösung finden.

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Heizungstausch

 Wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen möchten, können Sie dafür einen Zuschuss bei der BAFA beantragen. Wenn Sie eine Maßnahme aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzen, können Sie sogar noch einen Zusatzbonus erhalten. Und das gilt nicht nur für den Austausch der Heizung, sondern auch für Verbesserungen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Es lohnt sich also, einen iSFP erstellen zu lassen und die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, um von den zusätzlichen Förderungen zu profitieren.

Oft warten Eigentümer mit dem Austausch ihrer Heizung, bis sie nicht mehr funktioniert. Dabei wird die Investition in eine neue Heizung so lange wie möglich hinausgezögert. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig eine Beratung einzuholen, denn auch die Verbesserung Ihres bestehenden Heizungsgeräts kann gefördert werden. Wenn Ihre Anlage älter als zwei Jahre ist, können Sie für die Heizungsoptimierung Fördermittel erhalten. Bei Gebäuden, die älter als fünf Jahre sind, ist ein Heizungsaustausch durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderbar.
Eine ausführliche Energieberatung wird sogar bis zu 80 Prozent vom BAFA gefördert. Lassen Sie sich den Beratungsbericht als individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, um bei der Sanierung in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung von einem zusätzlichen Bonus von 5 Prozent (iSFP-Bonus) zu profitieren.

Wärmepumpen: Förderung für Neuanschaffung und Nachrüstung
Wenn Sie in eine neue Wärmepumpe investieren möchten, können Sie sich über Fördermöglichkeiten freuen! Die Anschaffung von Wärmepumpen wird gefördert, sofern sie hauptsächlich für die folgenden Anwendungen eingesetzt werden:

  • Raumheizung in Gebäuden
  • Kombination aus Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Wärmebereitstellung für ein Wärmenetz
Zudem wird die Nachrüstung von bivalenten Systemen mit einer Wärmepumpe ebenfalls gefördert. Eine Liste der förderfähigen Anlagen können Sie direkt beim BAFA einsehen. Biomasseanlagen (Scheitholz, Pellets, Holzschnitzel): Förderung und umweltfreundliche Lösungen Die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen zur Wärmeversorgung wird gefördert, sofern die Anlagen eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW aufweisen. Dazu zählen:
  • Kessel für die Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit integrierter Wassertasche
  • Kombinationskessel, die sowohl Biomassepellets bzw. -hackgut als auch Scheitholz verbrennen
  • Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Eine Liste der förderfähigen Biomasseanlagen steht beim BAFA zur Verfügung. file:///Users/krogers/Downloads/beg_biomassenanlagen%20(1).pdf
Bei der Verbrennung von Biomasse sind Emissionen zu berücksichtigen.

Die geltenden Grenzwerte sind:

  • CO: 200 mg/m³ (Nennwärmelastbereich) und 250 mg/m³ (Teillastbereich)
  • Feinstaub: höchstens 2,5 mg/m³
Bitte beachten Sie, dass der Innovations-Bonus von zusätzlichen 5 % nicht länger gewährt wird. Förderungen für Solarthermie-Anlagen Der Bau oder die Erweiterung von Solarthermieanlagen kann vom Staat gefördert werden, wenn damit mindestens eines der genannten Zwecke erfüllt wird:
  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Solare Kälteerzeugung
  • Lieferung von Wärme und/oder Kälte an das Netz eines Gebäudes.
Beim BAFA finden Sie eine Liste mit förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen. Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen: Umweltfreundliche Kombinationslösungen Die Erneuerbare-Energien-Hybridheizung (EE-Hybride) ist eine innovative Heizungslösung, die Solar-, Biomasse- und/oder Wärmepumpentechnologien kombiniert. Die Förderung für EE-Hybridheizungen erfolgt nun ausschließlich über steuerliche Vorteile gemäß § 35c EStG. Wärmenetz/Fernwärme: Förderung für umweltfreundliche Wärmeversorgung Statt einer eigenen Heizung kann der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) eine umweltfreundliche Alternative sein. Die Förderung dafür ist möglich. Gebäudenetz: Förderung für umweltbewusste Wärmeversorgung Die Errichtung oder Erweiterung eines privaten Gebäudenetzes wird gefördert, wenn es ausschließlich für die Eigenversorgung von mindestens 2 und höchstens 16 Gebäuden dient. Diese Gebäude sollten sich auf einem oder mehreren Grundstücken der Eigentümer oder Eigentumsgemeinschaften befinden. Die Wärmeerzeugung muss zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Der Einsatz fossiler Brennstoffe ist dabei nicht erlaubt. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht darin, dass der Anschluss an ein förderfähiges Gebäudenetz unterstützt wird. Heizungsoptimierung: Förderung für effiziente Heizsysteme Unterstützt werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Heizungsverteilsystems: Durchführung des hydraulischen Abgleichs Erneuerung von Heizungspumpen Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung Isolierung von Rohrleitungen Installation von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Für detaillierte Informationen zur Heizungsoptimierung besuchen Sie bitte die Internetseite des BAFA. Förderhöhe: Abhängig von Maßnahme und Kosten Die Höhe der Förderung hängt von der jeweiligen Maßnahme und den förderfähigen Kosten ab und wird als prozentualer Zuschuss gewährt. Heizungs-Tausch-Bonus: Wenn Sie Ihre funktionierende Öl-, Gas- (mindestens 20 Jahre alt), Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine effizientere und umweltfreundlichere Anlage ersetzen, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent. Die neue Heizungsanlage muss eine der folgenden Optionen sein:
  • Wärmepumpe
  • Brennstoffzellenheizung
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Biomasseanlage mit Scheitholz, Pellets oder Holzschnitzeln
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

    Zusätzliche Förderung durch iSFP-Bonus: Energieberatung für Wohngebäude
    Das BAFA unterstützt auch die Energieberatung für Wohngebäude. Wenn Sie einen Beratungsbericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellen lassen oder bereits einen besitzen, können Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten. Der Bonus wird gewährt, wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme durchführen, die im Bericht vorgesehen ist.

    Kombinieren Sie verschiedene Förderprogramme für den Heizungsaustausch
    Der Heizungsaustausch kann zusätzlich auch durch Landesprogramme, einige Kommunen und Energieversorgungsunternehmen unterstützt werden. Dies ermöglicht Ihnen, einen noch höheren Zuschuss zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen der einzelnen Förderprogramme variieren können. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erlaubt eine Kombination von Förderungen bis zu maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Maßnahme auf Landes- oder Kommunalebene gefördert wird, jedoch nicht auf Bundesebene.

    Aktualisierte Neubau-Förderung
    Seit dem 1. März 2023 gibt es Anpassungen bei der Neubau-Förderung. Unter dem Titel “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)” stehen für Verbraucher momentan zwei zentrale KfW-Förderprodukte für umweltfreundliche Wohngebäude zur Verfügung. Beide Produkte bieten auch eine Variante mit dem Qualitätssiegel Nachhaltigkeit (KFWG-Q). Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, können Sie einen höheren Förderbetrag beantragen.
    KfW Produktnummer 297 – Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) mit privater Selbstnutzung
    KfW Produktnummer 298 – Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)

    Die angegebenen Kosten bilden die Basis für die Förderentscheidung und können später nicht mehr erhöht werden. Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte das Online-Verfahren. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, können Sie eine andere Person dazu ermächtigen. Sobald Ihr Antrag mithilfe des elektronischen Formulars eingereicht wurde, dürfen Sie mit Ihrem geplanten Vorhaben starten. Für weitere Details zum Antragsprozess wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

    Denken Sie weiter als nur bis zum Heizungskeller
    Geförderte Heizsysteme können Ihre laufenden Heizkosten reduzieren – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen passen. Zum Beispiel arbeitet eine Wärmepumpe effizienter in gut gedämmten Häusern. Das Gleiche gilt für Pelletheizungen und andere Systeme: Je weniger Wärme benötigt wird, desto geringer kann die Leistung der Heizung ausfallen. Dies macht sie sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb kostengünstiger. Daher ist es oft ratsam, zunächst Wärmeverluste durch Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu reduzieren, bevor eine neue Heizung installiert wird. Für Dämmmaßnahmen, die mindestens 15 Prozent gefördert werden, können Zuschüsse seit dem 15. August 2022 ebenfalls beim BAFA beantragt werden. Alternativ zur BEG können Privatpersonen 20 Prozent der förderfähigen Kosten über einen Zeitraum von 3 Jahren von ihrer Steuerschuld absetzen.

    Neue Vorschriften und Fristen für Heizungen im Jahr 2023

    Um die Klimabilanz im Gebäudesektor Deutschlands zu optimieren, hat die Bundesregierung 2020 ein Gesetz eingeführt, welches Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, umweltschädliche Heizungen bis zu einem festgelegten Termin auszutauschen.
    Dies betraf bereits in den vergangenen zwei Jahren viele Eigentümer. Auch im Jahr 2023 erreichen zahlreiche Heizungen die gesetzliche Altersgrenze, ab der ein Austausch erforderlich ist.

    Hausbesitzer, die Gas- oder Ölheizkessel nutzen, welche vor dem 1.1.1994 installiert wurden, müssen diese Heizungsanlagen bis 2023 erneuern, da ältere Modelle häufig weniger effizient sind. Dies wird durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Besitzer von Niedrigtemperatur-Heizkesseln oder Brennwertkesseln sind von dieser Austauschpflicht ausgenommen. Dies betrifft jedoch nur wenige Eigentümer, da solche Modelle in den 1990er-Jahren noch nicht weit verbreitet waren. Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt dürfen ebenfalls bestehen bleiben.
    Falls Sie in den vergangenen Jahren ein Haus erworben haben und der Heizkessel (Öl oder Gas) bald 30 Jahre alt wird, sollten Sie in Betracht ziehen, ihn durch ein modernes Modell zu ersetzen. Um staatliche Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Fristablauf entsprechende Pläne zu schmieden.
    Eine zusätzliche Ausnahmeregelung gilt für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst nutzen und bereits vor dem 1. Februar 2002 eingezogen sind. Wenn sich nach diesem Datum die Eigentumsverhältnisse ändern, erhalten die neuen Eigentümer zwei Jahre Zeit, um die gesetzliche Austauschpflicht der Heizung zu erfüllen. Falls Sie unsicher sind, wie alt Ihre Heizanlage ist, können Sie das Baujahr auf dem Typenschild des Heizkessels nachschauen. Normalerweise sind dort auch Hersteller und Modelltyp angegeben.

    Sanktionen bei Missachtung der Austauschpflicht: Hohe Bußgelder drohen

    Ab 2026 wird der Einbau von reinen Ölheizungen (sowie Heizkesseln, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen wie Kohle betrieben werden) aus Gründen des Klimaschutzes untersagt. Öl- oder Kohleheizungen dürfen dann nur noch in Neubauten und bestehenden Gebäuden installiert werden, die zumindest teilweise mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
    Ausnahmen gelten für Gebäude, in denen keine alternativen Wärmequellen zu Öl verfügbar sind oder die nicht an Gas- oder Fernwärmenetze angeschlossen sind. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Austausch unwirtschaftlich ist. Hybridlösungen sollen sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden ebenfalls nach 2026 weiterhin möglich sein.
    Wenn Eigentümer die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bezüglich der Austauschpflichten für Heizgeräte nicht beachten, können hohe Kosten entstehen. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 EUR vor. Dies betrifft ebenso die Einschränkungen bei Ölheizungen ab dem Jahr 2026.

    Zukünftige Entwicklungen und Innovationen im Heizungsmarkt im Zusammenhang mit der Heizungswende

    In den kommenden Jahren werden sowohl technologische Innovationen als auch politische und wirtschaftliche Faktoren die Zukunft der Heizungswende beeinflussen. Welche Entwicklungen und Trends sind die in den nächsten Jahren zu erwarten?

    Erneuerbare Energien und effizientere Heizungssysteme
    Eines der Hauptziele der Heizungswende ist die Integration erneuerbarer Energien in die Heizsysteme von Wohn- und Geschäftsgebäuden. In Zukunft werden immer mehr Gebäude mit Solarkollektoren, Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Energiequellen ausgestattet, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. Gleichzeitig werden fortschrittliche Technologien wie Brennstoffzellen und Mikrokraftwerke eine immer wichtigere Rolle bei der dezentralen Energieerzeugung spielen.

    Smarte Heizungssysteme und vernetzte Gebäude
    Die zunehmende Entwicklung von IoT (Internet der Dinge) und smarter Technologie könnte auch im Bereich der Heizungswende eine wichtige Rolle spielen. Intelligente Thermostate, Sensoren und Steuerungen ermöglichen es, Heizsysteme effizienter und bedarfsgerechter zu betreiben, wodurch Energie gespart und die Umwelt geschont wird. Vernetzte Gebäude, die Heizung, Lüftung und andere Systeme miteinander verbinden, werden ebenfalls dazu beitragen, den Energieverbrauch zu optimieren und den Komfort für die Bewohner zu erhöhen.

    Energieeffizienz und Gebäudesanierung
    Ein weiterer wichtiger Aspekt der Heizungswende ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Dies beinhaltet sowohl die Sanierung von Bestandsgebäuden, um Wärmeverluste zu reduzieren und den Energieverbrauch zu optimieren, als auch den Bau von energieeffizienten Neubauten. Neue Materialien und Technologien wie Wärmedämmung, Fenster mit hoher Wärmedämmung und energieeffiziente Lüftungssysteme werden dabei eine wichtige Rolle spielen.

    Regulatorische Rahmenbedingungen und politische Initiativen
    Die Heizungswende wird auch von politischen Entscheidungen und regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Regierungen und lokale Behörden setzen Anreize, um den Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien zu fördern. Dies kann beispielsweise in Form von Subventionen, Steuervorteilen oder gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz erfolgen. Solche Initiativen werden in Zukunft noch wichtiger werden, um die Heizungswende voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen.

    Fazit
    Die Heizungswende ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien, smarter Technologien und energieeffizienter Gebäude können wir den Energieverbrauch reduzieren, die CO2-Emissionen senken und zu einer besseren Lebensqualität beitragen. In den kommenden Jahren sollten technologische Innovationen, politische Initiativen und wirtschaftliche Anreize entscheidend sein, um diese Veränderungen zu beschleunigen und die Heizungswende erfolgreich umzusetzen.

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    Sanieren mit staatlicher Förderung und Unterstützung: Was sich 2023 für Immobilieneigentümer ändert

    Saniertes Haus

    Sanieren mit staatlicher Förderung und Unterstützung: Was sich 2023 für Immobilieneigentümer ändert

    Möchten Sie Ihre Immobilie auf Vordermann bringen, eine energetische Sanierung durchführen oder einfach nur modernisieren? Dann haben Sie gerade jetzt die Möglichkeit, von verschiedenen Förderprogrammen des Bundes zu profitieren und Ihre Investitionskosten zu reduzieren. Allerdings gibt es seit diesem Jahr einige neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Doch keine Sorge: Mit den richtigen Informationen und Tipps wird die Beantragung von Zuschüssen und Krediten nicht nur finanziell machbar, sondern auch sinnvoll und lohnenswert. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, damit Sie als Immobilieneigentümer bestens vorbereitet sind, um Ihre Sanierungspläne in die Tat umzusetzen.

    Energiesanierung sollte erleichtert werden: Bundesförderung wird erweitert

    Unabhängig davon, ob Sie eine Renovierung planen oder bereits damit begonnen haben, fragen Sie sich vielleicht, was als Nächstes kommt. Nun, es gibt einige Änderungen bei der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Ab dem 1. Januar 2023 wird es für Hausbesitzer einfacher als je zuvor sein, ihre energetischen Sanierungen mit diesem Zuschuss zu finanzieren.

    Im Rahmen der Bundesförderung erhalten Hausbesitzer Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung ihrer Modernisierungsmaßnahmen. Künftig werden auch die Materialkosten für Heimwerkerarbeiten bezuschusst, d. h. Hausbesitzer, die selbst Hand anlegen, können vom Staat einen Zuschuss von bis zu 20 % erhalten, z. B. für Dämmmaterial. Weiterhin erhalten Hausbesitzer, die ihr energetisch besonders schlechtes Haus umfassend sanieren, einen höheren Tilgungszuschuss auf das Darlehen und können sich auf diese Weise einen Zinsvorteil sichern.

    Auch in den kommenden Jahren wird es weitere Änderungen geben: Die Mindestanforderungen an die Effizienz und die Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft und die zulässigen Feinstaubwerte für Biomasseanlagen gesenkt. Außerdem gibt es einen neuen Bonus für die serielle Sanierung.

    Trotz all dieser Änderungen bleibt die Sanierungsförderung sehr attraktiv und soll Hauseigentümer dazu anregen, ihr Haus energetisch zu sanieren. Sanieren ist nicht nur für die Umwelt sinnvoll und eine Investition in die Zukunft, wirkt sich aber auch positiv auf die Verkaufsfähigkeit Ihres Hauses aus. Eine gut geplante und durchgeführte Renovierung kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und noch mehr, wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie geht.

    Eigenleistungen bei Sanierungsmaßnahmen können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden

    Seit Anfang des Jahres übernimmt der Staat bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle. Wer selbst saniert, kann jetzt Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Der Zuschuss gilt nur für Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachbetrieb muss bestätigen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Wichtig ist auch, dass die Rechnungen nicht bar ausgezahlt werden dürfen, sondern mit Ihrem Namen versehen sein müssen und nur förderfähige Positionen enthalten dürfen.

    Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für den hoch geförderten Heizungsaustausch. Hier gibt es ohne entsprechende Fachkenntnisse bis zu 40 Prozent Zuschuss, allerdings ist es nicht ratsam, die Heizung in Eigenleistung auszutauschen, da dies nur von Hausbesitzern durchgeführt werden sollte, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen und z. B. in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.

    Unterstützung für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen: Optionen für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen

    Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen sowie verstärkte Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach, neue Fenster und Lüftungsanlagen oder den Austausch von Heizungsanlagen. Diese Zuschüsse können bis zu 20 Prozent der Kosten der Maßnahmen betragen.

    Bei einer Heizungserneuerung liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent – je nach Art des alten Kessels und der neuen Heiztechnik. Bis zu 40 Prozent Zuschuss gibt es zum Beispiel für eine Erdwärmepumpe, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Ansonsten dürfen seit Januar 2023 neu installierte Biomasseanlagen in geförderten Effizienzhäusern nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie die Feinstaubemissionen von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert des bisherigen Innovationsbonus für Einzelmaßnahmen.

    Außerdem können Biomasseheizungen, die üblicherweise mit 20 Prozent gefördert werden, nur noch gefördert werden, wenn sie zum Beispiel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

    Ab Januar 2024 gelten in geförderten Effizienzhäusern mit Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens fünf Dezibel niedriger sein als in der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Differenz auf zehn Dezibel steigen. Überdies dürfen ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.

    Mit diesen neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass in neuen geförderten Effizienzhäusern effiziente und umweltfreundliche Geräte installiert werden und gleichzeitig ein maximaler Komfort für Hausbesitzer und Bewohner gewährleistet ist.

    Förderprogramme für Komplettsanierungen: Gelder für nachhaltige Gebäudemodernisierungen

    Die Bundesregierung bietet für Komplettsanierungen Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung in der Größenordnung von 15 Prozent. Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere Worst-Performing-Building-Bonus. Diesen Bonus gibt es für bisher weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingestuft sind. Er wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte angehoben. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die in Serie saniert werden.

    Der Bonus für die “Seriensanierung” von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten besondere Bedingungen, wie z. B. die Verwendung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die Seriensanierung eignet sich besonders für mehrere identische Wohngebäude.

    Bei der Planung sollten Sie noch ein paar Dinge beachten. Zunächst einmal können Sie die Effizienzhaus-Förderung nur dann mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung kombinieren, wenn sie zeitlich klar voneinander getrennt sind. Wer also seine Einzelmaßnahmenförderung bereits für andere Projekte ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr ohne Weiteres über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen lassen.

    Das heißt, wer jetzt mit Einzelmaßnahmen beginnt und dafür Fördermittel erhält, muss diese zunächst abschließen und kann erst später eine Effizienzhaus-Förderung beantragen.

    Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen: BAFA und KfW helfen weiter

    BAFA und KfW sind zwei der wichtigsten Organisationen in Deutschland, wenn es darum geht, Hauseigentümern zu helfen, ihr Haus energieeffizienter zu machen. Sie bieten eine breite Palette von Fördermöglichkeiten, vom Darlehen mit Tilgungszuschuss bis zur Einzelmaßnahme.

    Anträge auf Zuschüsse für Einzelmaßnahmen müssen von Hausbesitzern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anträge auf Darlehen mit Tilgungszuschuss für die umfassende Sanierung eines Effizienzhauses werden von der KfW-Förderbank bearbeitet. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, sonst erhalten Sie keine Förderung.

    Das Wichtigste im Überblick über die staatliche Förderung bei Sanierung von Immobilien

    Die Bundesregierung bietet eine breite Palette von Subventionen für Renovierungen an, einschließlich Komplettsanierungen. Hier die Zusammenfassung:

    • Hausbesitzer erhalten Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen.
    • Materialkosten für selbst durchgeführte Maßnahmen werden bezuschusst.
    • Höherer Tilgungszuschuss auf das Darlehen für umfassende Sanierungen von energetisch besonders schlechten Häusern.
    • Mindestanforderungen an Effizienz und Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft.
    • Zulässige Feinstaubwerte für Biomasseanlagen werden gesenkt.
    • Neuer Bonus für serielle Sanierung.
    • Sanieren ist eine Investition in die Zukunft und steigert den Wert der Immobilie.
    • Staat übernimmt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle.
    • Zuschüsse für Materialkosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen.
    • Bestätigung durch Energieeffizienzexperten oder Fachbetrieb nötig.
    • Rechnungen müssen nicht bar ausgezahlt werden, sondern mit Namen versehen sein und förderfähige Positionen enthalten.
    • Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für Heizungsaustausch.
    • Die Bundesregierung unterstützt Einzelmaßnahmen, Komplettsanierungen und Dämmmaßnahmen.
    • Zuschüsse können bis zu 20 % der Kosten betragen.
    • Bei Heizungserneuerungen liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent.
    • Biomasseanlagen müssen seit Januar 2019 eine Feinstaubemission von 2,5 mg/m³ einhalten.
    • Biomasseheizungen können nur noch mit anderen Systemen kombiniert gefördert werden.
    • Ab Januar 2024 gelten strengere Anforderungen an die
    • Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen.
    • Ab 2028 dürfen nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.
    • Die Bundesregierung bietet Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent für Komplettsanierungen.
    • Es gibt eine Zinsverbilligung von 15 Prozent.
    • Der Worst-Performing-Building-Bonus wurde von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht.
    • Seriensanierung von Wohngebäuden kann einen Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten.
    • Die Effizienzhaus-Förderung kann nicht mit der Einzelmaßnahmenförderung kombiniert werden, wenn sie zeitlich nicht getrennt sind.
    • Wer die Einzelmaßnahmenförderung bereits ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr damit bezuschussen lassen.
    • Einzelmaßnahmen müssen abgeschlossen sein, bevor eine Effizienzhaus-Förderung beantragt werden kann.
    • Anträge bei BAFA und KfW für Zuschüsse rechtzeitig einreichen.
    • Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, um Förderung zu erhalten.
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    Wann braucht man eine Hausverwaltung?

    Hausverwaltung für ein Mehrfamilienhaus.

    Wann braucht man eine Hausverwaltung?

    In einer Wohneigentümergemeinschaft sind die verschiedensten Entscheidungen bezüglich der Immobilie mit den anderen Eigentümern abzusprechen. Dazu zählt beispielsweise die Erneuerung einer zum Haus gehörenden Treppe oder das Streichen der Fassade. Dementsprechend besteht ein hohes Konfliktpotenzial, das zu Streitigkeiten führen kann. Um dies zu vermeiden, oder um gegebenenfalls zu schlichten, wird zumeist eine externe Hausverwaltung als neutrale Instanz eingesetzt. Zusätzlich übernimmt die Verwaltung vielfältige, weitere Aufgaben.

    Was macht eine Hausverwaltung für Vermieter?

    Eine Hausverwaltung ist jedoch weitaus mehr als nur ein Streitschlichter. So gehören zum Aufgabengebiet einer Verwaltung vor allem folgende Punkte:

    • Mieter-Kontakt: Ob als Ansprechpartner bei diversen Problemen, Schwierigkeiten zwischen verschiedenen Miet-Parteien, Besichtigungen der Immobilie oder dem Eintreiben offenstehender Zahlungen: Die Hausverwaltung steht dem Vermieter in vielerlei Hinsicht zur Seite. Dazu gehören beispielsweise auch Kündigungen sowie die Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen. Ebenso helfen Verwaltungen bei Zwangsräumungen.
    • Technische Hilfe: Von Heizungen über Warmwasseranlagen bis hin zu Aufzügen sind Immobilien heutzutage mit umfangreicher Technik ausgestattet. Eine Verwaltung übernimmt beispielsweise die Wartung und Instandsetzung. Außerdem kümmert sie sich unter anderem um deren Sanierungen, die Termin-Koordination von Mietern und Handwerkern sowie gegebenenfalls notwendige Mietvertrags-Anpassungen.
    • Dienstleistungsverträge: Hausverwaltungen sind ebenfalls dazu berechtigt, notwendige Verträge zur Reinigung und zum Unterhalt der Immobilie abzuschließen. In diesem Zuge werden beispielsweise auch Versicherungs- und Hausmeisterverträge überprüft sowie die dementsprechenden Abrechnungen vorgenommen. Treten Schäden am Gebäude auf, kontaktieren Verwaltungen die Versicherungen und setzen sich für den Schadensersatz ein.
    • Alltägliches: Ebenso nimmt die Hausverwaltung den Vermietern diverse alltägliche Aufgaben ab. Dazu gehören etwa Verbuchungen der Mieteinnahmen und Dienstleister-Rechnungen. Von Berichten bezüglich des Gebäudezustandes und dessen Wirtschaftlichkeit, bis hin zur jährlichen Betriebskostenabrechnung, übernehmen die Verwaltungen ein sehr breit gefächertes Einsatzgebiet.
    • Vermietung: Außerdem helfen die Unternehmen bei der Suche nach neuen Mietern und setzen einen passenden Mietpreis sowie die monatlichen Abschläge der Nebenkosten fest. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Vermieter.
    • Rentabilität: Nicht zuletzt gehört es zu den Aufgaben einer Hausverwaltung, die Rentabilität der Immobilie zu gewährleisten. Hierzu gehört nicht nur die Erwirtschaftung der höchstmöglichen Rendite, sondern ebenfalls die Wert-Erhaltung und -Erhöhung.

    Außerdem stehen Hausverwaltung häufig in Kontakt mit den unterschiedlichsten Unternehmen, wie zum Beispiel Gärtner, Rechtsanwälte und Hausmeister. Dementsprechend ist es häufig einfacher, kompetente sowie seriöse Firmen zu finden.

    Was passiert, wenn man keine Hausverwaltung hat?

    Scheidet die Hausverwaltung aus, bleibt die Wohneigentümergemeinschaft dennoch weiterhin bestehen. Es existiert somit vonseiten des Gesetzgebers keine explizite Pflicht, eine externe Verwaltung einzusetzen. Der Hintergrund hierfür ist, dass laut Paragraf 18, Absatz 1, Wohneigentumsgesetz, die Verwaltung des kompletten, gemeinschaftlich vorhandenen Eigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft in deren Gesamtheit unterliegt. Dazu gehört auch, dass bei Nicht-Vorhandensein einer externen Verwaltung die Wohnungseigentümer selbst die gemeinschaftliche Vertretung in deren Gesamtheit übernehmen.

    Da in einem solchen Fall alle Eigentümer generell gemeinschaftlich die Wohneigentümerschaft zusammen vertreten sowie verwalten, ist diese jedoch kaum handlungsfähig. Vor allem bei großen Gebäuden ist das sehr schwierig.

    Wichtig ist hierbei auch, dass die sogenannte Selbstverwaltung zunächst gemeinschaftlich beschlossen werden muss. Stimmt nur ein Eigentümer dagegen, ist eine externe Verwaltung zu bestimmen.

    Kann die Hausverwaltung einen Mieter abmahnen?

    Sofern der Vermieter die Verwaltung mit einer dementsprechenden Vollmacht ausgestattet hat, ist der Verwalter dazu berechtigt, eine Abmahnung zu erteilen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Mieter seinen Vertragspflichten nicht nachgekommen ist.

    Wie schnell muss eine Hausverwaltung reagieren?

    Reagiert die Hausverwaltung beispielsweise nicht auf Anweisungen oder setzt festgelegte Beschlüsse nicht durch, können die Eigentümer schriftlich auf die Durchführung hinweisen beziehungsweise bestehen. Laut Paragraf 27, Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes, ist die Verwaltung dazu verpflichtet, eine bestimmte, in der Wohneigentümerversammlung bereits beschlossene Maßnahme, durchzuführen. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierfür keine genaue Frist vor. Aufgrund dessen ist in dem Schreiben unbedingt eine geeignete Frist anzugeben. Dies gilt ebenfalls für ausbleibende Jahresendabrechnungen. Hier verfügt jeder Eigentümer über einen Individualanspruch, wodurch keine Zustimmung der Eigentümerversammlung notwendig ist.

    Reagiert der Verwalter nicht auf die Fristsetzung, kann eine formlose, schriftliche Abmahnung erfolgen. Hierzu ist jeder Eigentümer eigenständig berechtigt, wobei es mehr Eindruck hinterlässt, wenn sämtliche Eigentümer die Abmahnung unterschreiben.

    Achtung: Handelt es sich um eine eilige Maßnahme, die von der Verwaltung nicht umgesetzt wird, ist von Alleingängen dringend abzuraten. Denn hier handelt der betreffende Eigentümer eigenständig und nicht als Stellvertreter der Wohneigentümergemeinschaft. Dementsprechend ist es möglich, dass die anfallenden Kosten vollständig selbst zu bezahlen sind.

    Reagiert die Verwaltung weiterhin nicht, kann eine regelrechte oder außerordentliche Eigentümerversammlung anberaumt werden. Hier ist das weitere Vorgehen gemeinschaftlich zu klären. Ist das Vertragsverhältnis zwischen der Verwaltung und der Wohneigentümergemeinschaft nachhaltig gestört, ist eine Abberufung möglich.

    Tipp: Um der Verwaltung zu kündigen, sind zwei verschiedene Dinge notwendig: So ist einerseits im Rahmen der Eigentümerversammlung durch einen Mehrheitsbeschluss dessen Abberufung festzulegen und andererseits die Kündigung des Verwaltervertrags zuzustimmen beziehungsweise durchzuführen. Anschließend übernimmt die Wohneigentümergemeinschaft entweder selbst die Hausverwaltung oder es wird eine neue, externe Verwaltung eingesetzt.

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