Sanieren mit staatlicher Förderung und Unterstützung: Was sich 2023 für Immobilieneigentümer ändert

Saniertes Haus

Sanieren mit staatlicher Förderung und Unterstützung: Was sich 2023 für Immobilieneigentümer ändert

Möchten Sie Ihre Immobilie auf Vordermann bringen, eine energetische Sanierung durchführen oder einfach nur modernisieren? Dann haben Sie gerade jetzt die Möglichkeit, von verschiedenen Förderprogrammen des Bundes zu profitieren und Ihre Investitionskosten zu reduzieren. Allerdings gibt es seit diesem Jahr einige neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Doch keine Sorge: Mit den richtigen Informationen und Tipps wird die Beantragung von Zuschüssen und Krediten nicht nur finanziell machbar, sondern auch sinnvoll und lohnenswert. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, damit Sie als Immobilieneigentümer bestens vorbereitet sind, um Ihre Sanierungspläne in die Tat umzusetzen.

Energiesanierung sollte erleichtert werden: Bundesförderung wird erweitert

Unabhängig davon, ob Sie eine Renovierung planen oder bereits damit begonnen haben, fragen Sie sich vielleicht, was als Nächstes kommt. Nun, es gibt einige Änderungen bei der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Ab dem 1. Januar 2023 wird es für Hausbesitzer einfacher als je zuvor sein, ihre energetischen Sanierungen mit diesem Zuschuss zu finanzieren.

Im Rahmen der Bundesförderung erhalten Hausbesitzer Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung ihrer Modernisierungsmaßnahmen. Künftig werden auch die Materialkosten für Heimwerkerarbeiten bezuschusst, d. h. Hausbesitzer, die selbst Hand anlegen, können vom Staat einen Zuschuss von bis zu 20 % erhalten, z. B. für Dämmmaterial. Weiterhin erhalten Hausbesitzer, die ihr energetisch besonders schlechtes Haus umfassend sanieren, einen höheren Tilgungszuschuss auf das Darlehen und können sich auf diese Weise einen Zinsvorteil sichern.

Auch in den kommenden Jahren wird es weitere Änderungen geben: Die Mindestanforderungen an die Effizienz und die Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft und die zulässigen Feinstaubwerte für Biomasseanlagen gesenkt. Außerdem gibt es einen neuen Bonus für die serielle Sanierung.

Trotz all dieser Änderungen bleibt die Sanierungsförderung sehr attraktiv und soll Hauseigentümer dazu anregen, ihr Haus energetisch zu sanieren. Sanieren ist nicht nur für die Umwelt sinnvoll und eine Investition in die Zukunft, wirkt sich aber auch positiv auf die Verkaufsfähigkeit Ihres Hauses aus. Eine gut geplante und durchgeführte Renovierung kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und noch mehr, wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie geht.

Eigenleistungen bei Sanierungsmaßnahmen können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden

Seit Anfang des Jahres übernimmt der Staat bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle. Wer selbst saniert, kann jetzt Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Der Zuschuss gilt nur für Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachbetrieb muss bestätigen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Wichtig ist auch, dass die Rechnungen nicht bar ausgezahlt werden dürfen, sondern mit Ihrem Namen versehen sein müssen und nur förderfähige Positionen enthalten dürfen.

Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für den hoch geförderten Heizungsaustausch. Hier gibt es ohne entsprechende Fachkenntnisse bis zu 40 Prozent Zuschuss, allerdings ist es nicht ratsam, die Heizung in Eigenleistung auszutauschen, da dies nur von Hausbesitzern durchgeführt werden sollte, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen und z. B. in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.

Unterstützung für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen: Optionen für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen

Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen sowie verstärkte Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach, neue Fenster und Lüftungsanlagen oder den Austausch von Heizungsanlagen. Diese Zuschüsse können bis zu 20 Prozent der Kosten der Maßnahmen betragen.

Bei einer Heizungserneuerung liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent – je nach Art des alten Kessels und der neuen Heiztechnik. Bis zu 40 Prozent Zuschuss gibt es zum Beispiel für eine Erdwärmepumpe, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Ansonsten dürfen seit Januar 2023 neu installierte Biomasseanlagen in geförderten Effizienzhäusern nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie die Feinstaubemissionen von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert des bisherigen Innovationsbonus für Einzelmaßnahmen.

Außerdem können Biomasseheizungen, die üblicherweise mit 20 Prozent gefördert werden, nur noch gefördert werden, wenn sie zum Beispiel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Ab Januar 2024 gelten in geförderten Effizienzhäusern mit Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens fünf Dezibel niedriger sein als in der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Differenz auf zehn Dezibel steigen. Überdies dürfen ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.

Mit diesen neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass in neuen geförderten Effizienzhäusern effiziente und umweltfreundliche Geräte installiert werden und gleichzeitig ein maximaler Komfort für Hausbesitzer und Bewohner gewährleistet ist.

Förderprogramme für Komplettsanierungen: Gelder für nachhaltige Gebäudemodernisierungen

Die Bundesregierung bietet für Komplettsanierungen Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung in der Größenordnung von 15 Prozent. Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere Worst-Performing-Building-Bonus. Diesen Bonus gibt es für bisher weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingestuft sind. Er wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte angehoben. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die in Serie saniert werden.

Der Bonus für die “Seriensanierung” von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten besondere Bedingungen, wie z. B. die Verwendung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die Seriensanierung eignet sich besonders für mehrere identische Wohngebäude.

Bei der Planung sollten Sie noch ein paar Dinge beachten. Zunächst einmal können Sie die Effizienzhaus-Förderung nur dann mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung kombinieren, wenn sie zeitlich klar voneinander getrennt sind. Wer also seine Einzelmaßnahmenförderung bereits für andere Projekte ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr ohne Weiteres über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen lassen.

Das heißt, wer jetzt mit Einzelmaßnahmen beginnt und dafür Fördermittel erhält, muss diese zunächst abschließen und kann erst später eine Effizienzhaus-Förderung beantragen.

Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen: BAFA und KfW helfen weiter

BAFA und KfW sind zwei der wichtigsten Organisationen in Deutschland, wenn es darum geht, Hauseigentümern zu helfen, ihr Haus energieeffizienter zu machen. Sie bieten eine breite Palette von Fördermöglichkeiten, vom Darlehen mit Tilgungszuschuss bis zur Einzelmaßnahme.

Anträge auf Zuschüsse für Einzelmaßnahmen müssen von Hausbesitzern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anträge auf Darlehen mit Tilgungszuschuss für die umfassende Sanierung eines Effizienzhauses werden von der KfW-Förderbank bearbeitet. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, sonst erhalten Sie keine Förderung.

Das Wichtigste im Überblick über die staatliche Förderung bei Sanierung von Immobilien

Die Bundesregierung bietet eine breite Palette von Subventionen für Renovierungen an, einschließlich Komplettsanierungen. Hier die Zusammenfassung:

  • Hausbesitzer erhalten Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen.
  • Materialkosten für selbst durchgeführte Maßnahmen werden bezuschusst.
  • Höherer Tilgungszuschuss auf das Darlehen für umfassende Sanierungen von energetisch besonders schlechten Häusern.
  • Mindestanforderungen an Effizienz und Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft.
  • Zulässige Feinstaubwerte für Biomasseanlagen werden gesenkt.
  • Neuer Bonus für serielle Sanierung.
  • Sanieren ist eine Investition in die Zukunft und steigert den Wert der Immobilie.
  • Staat übernimmt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle.
  • Zuschüsse für Materialkosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen.
  • Bestätigung durch Energieeffizienzexperten oder Fachbetrieb nötig.
  • Rechnungen müssen nicht bar ausgezahlt werden, sondern mit Namen versehen sein und förderfähige Positionen enthalten.
  • Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für Heizungsaustausch.
  • Die Bundesregierung unterstützt Einzelmaßnahmen, Komplettsanierungen und Dämmmaßnahmen.
  • Zuschüsse können bis zu 20 % der Kosten betragen.
  • Bei Heizungserneuerungen liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent.
  • Biomasseanlagen müssen seit Januar 2019 eine Feinstaubemission von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Biomasseheizungen können nur noch mit anderen Systemen kombiniert gefördert werden.
  • Ab Januar 2024 gelten strengere Anforderungen an die
  • Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen.
  • Ab 2028 dürfen nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.
  • Die Bundesregierung bietet Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent für Komplettsanierungen.
  • Es gibt eine Zinsverbilligung von 15 Prozent.
  • Der Worst-Performing-Building-Bonus wurde von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht.
  • Seriensanierung von Wohngebäuden kann einen Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten.
  • Die Effizienzhaus-Förderung kann nicht mit der Einzelmaßnahmenförderung kombiniert werden, wenn sie zeitlich nicht getrennt sind.
  • Wer die Einzelmaßnahmenförderung bereits ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr damit bezuschussen lassen.
  • Einzelmaßnahmen müssen abgeschlossen sein, bevor eine Effizienzhaus-Förderung beantragt werden kann.
  • Anträge bei BAFA und KfW für Zuschüsse rechtzeitig einreichen.
  • Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, um Förderung zu erhalten.
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Wann braucht man eine Hausverwaltung?

Hausverwaltung für ein Mehrfamilienhaus.

Wann braucht man eine Hausverwaltung?

In einer Wohneigentümergemeinschaft sind die verschiedensten Entscheidungen bezüglich der Immobilie mit den anderen Eigentümern abzusprechen. Dazu zählt beispielsweise die Erneuerung einer zum Haus gehörenden Treppe oder das Streichen der Fassade. Dementsprechend besteht ein hohes Konfliktpotenzial, das zu Streitigkeiten führen kann. Um dies zu vermeiden, oder um gegebenenfalls zu schlichten, wird zumeist eine externe Hausverwaltung als neutrale Instanz eingesetzt. Zusätzlich übernimmt die Verwaltung vielfältige, weitere Aufgaben.

Was macht eine Hausverwaltung für Vermieter?

Eine Hausverwaltung ist jedoch weitaus mehr als nur ein Streitschlichter. So gehören zum Aufgabengebiet einer Verwaltung vor allem folgende Punkte:

  • Mieter-Kontakt: Ob als Ansprechpartner bei diversen Problemen, Schwierigkeiten zwischen verschiedenen Miet-Parteien, Besichtigungen der Immobilie oder dem Eintreiben offenstehender Zahlungen: Die Hausverwaltung steht dem Vermieter in vielerlei Hinsicht zur Seite. Dazu gehören beispielsweise auch Kündigungen sowie die Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen. Ebenso helfen Verwaltungen bei Zwangsräumungen.
  • Technische Hilfe: Von Heizungen über Warmwasseranlagen bis hin zu Aufzügen sind Immobilien heutzutage mit umfangreicher Technik ausgestattet. Eine Verwaltung übernimmt beispielsweise die Wartung und Instandsetzung. Außerdem kümmert sie sich unter anderem um deren Sanierungen, die Termin-Koordination von Mietern und Handwerkern sowie gegebenenfalls notwendige Mietvertrags-Anpassungen.
  • Dienstleistungsverträge: Hausverwaltungen sind ebenfalls dazu berechtigt, notwendige Verträge zur Reinigung und zum Unterhalt der Immobilie abzuschließen. In diesem Zuge werden beispielsweise auch Versicherungs- und Hausmeisterverträge überprüft sowie die dementsprechenden Abrechnungen vorgenommen. Treten Schäden am Gebäude auf, kontaktieren Verwaltungen die Versicherungen und setzen sich für den Schadensersatz ein.
  • Alltägliches: Ebenso nimmt die Hausverwaltung den Vermietern diverse alltägliche Aufgaben ab. Dazu gehören etwa Verbuchungen der Mieteinnahmen und Dienstleister-Rechnungen. Von Berichten bezüglich des Gebäudezustandes und dessen Wirtschaftlichkeit, bis hin zur jährlichen Betriebskostenabrechnung, übernehmen die Verwaltungen ein sehr breit gefächertes Einsatzgebiet.
  • Vermietung: Außerdem helfen die Unternehmen bei der Suche nach neuen Mietern und setzen einen passenden Mietpreis sowie die monatlichen Abschläge der Nebenkosten fest. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Vermieter.
  • Rentabilität: Nicht zuletzt gehört es zu den Aufgaben einer Hausverwaltung, die Rentabilität der Immobilie zu gewährleisten. Hierzu gehört nicht nur die Erwirtschaftung der höchstmöglichen Rendite, sondern ebenfalls die Wert-Erhaltung und -Erhöhung.

Außerdem stehen Hausverwaltung häufig in Kontakt mit den unterschiedlichsten Unternehmen, wie zum Beispiel Gärtner, Rechtsanwälte und Hausmeister. Dementsprechend ist es häufig einfacher, kompetente sowie seriöse Firmen zu finden.

Was passiert, wenn man keine Hausverwaltung hat?

Scheidet die Hausverwaltung aus, bleibt die Wohneigentümergemeinschaft dennoch weiterhin bestehen. Es existiert somit vonseiten des Gesetzgebers keine explizite Pflicht, eine externe Verwaltung einzusetzen. Der Hintergrund hierfür ist, dass laut Paragraf 18, Absatz 1, Wohneigentumsgesetz, die Verwaltung des kompletten, gemeinschaftlich vorhandenen Eigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft in deren Gesamtheit unterliegt. Dazu gehört auch, dass bei Nicht-Vorhandensein einer externen Verwaltung die Wohnungseigentümer selbst die gemeinschaftliche Vertretung in deren Gesamtheit übernehmen.

Da in einem solchen Fall alle Eigentümer generell gemeinschaftlich die Wohneigentümerschaft zusammen vertreten sowie verwalten, ist diese jedoch kaum handlungsfähig. Vor allem bei großen Gebäuden ist das sehr schwierig.

Wichtig ist hierbei auch, dass die sogenannte Selbstverwaltung zunächst gemeinschaftlich beschlossen werden muss. Stimmt nur ein Eigentümer dagegen, ist eine externe Verwaltung zu bestimmen.

Kann die Hausverwaltung einen Mieter abmahnen?

Sofern der Vermieter die Verwaltung mit einer dementsprechenden Vollmacht ausgestattet hat, ist der Verwalter dazu berechtigt, eine Abmahnung zu erteilen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Mieter seinen Vertragspflichten nicht nachgekommen ist.

Wie schnell muss eine Hausverwaltung reagieren?

Reagiert die Hausverwaltung beispielsweise nicht auf Anweisungen oder setzt festgelegte Beschlüsse nicht durch, können die Eigentümer schriftlich auf die Durchführung hinweisen beziehungsweise bestehen. Laut Paragraf 27, Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes, ist die Verwaltung dazu verpflichtet, eine bestimmte, in der Wohneigentümerversammlung bereits beschlossene Maßnahme, durchzuführen. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierfür keine genaue Frist vor. Aufgrund dessen ist in dem Schreiben unbedingt eine geeignete Frist anzugeben. Dies gilt ebenfalls für ausbleibende Jahresendabrechnungen. Hier verfügt jeder Eigentümer über einen Individualanspruch, wodurch keine Zustimmung der Eigentümerversammlung notwendig ist.

Reagiert der Verwalter nicht auf die Fristsetzung, kann eine formlose, schriftliche Abmahnung erfolgen. Hierzu ist jeder Eigentümer eigenständig berechtigt, wobei es mehr Eindruck hinterlässt, wenn sämtliche Eigentümer die Abmahnung unterschreiben.

Achtung: Handelt es sich um eine eilige Maßnahme, die von der Verwaltung nicht umgesetzt wird, ist von Alleingängen dringend abzuraten. Denn hier handelt der betreffende Eigentümer eigenständig und nicht als Stellvertreter der Wohneigentümergemeinschaft. Dementsprechend ist es möglich, dass die anfallenden Kosten vollständig selbst zu bezahlen sind.

Reagiert die Verwaltung weiterhin nicht, kann eine regelrechte oder außerordentliche Eigentümerversammlung anberaumt werden. Hier ist das weitere Vorgehen gemeinschaftlich zu klären. Ist das Vertragsverhältnis zwischen der Verwaltung und der Wohneigentümergemeinschaft nachhaltig gestört, ist eine Abberufung möglich.

Tipp: Um der Verwaltung zu kündigen, sind zwei verschiedene Dinge notwendig: So ist einerseits im Rahmen der Eigentümerversammlung durch einen Mehrheitsbeschluss dessen Abberufung festzulegen und andererseits die Kündigung des Verwaltervertrags zuzustimmen beziehungsweise durchzuführen. Anschließend übernimmt die Wohneigentümergemeinschaft entweder selbst die Hausverwaltung oder es wird eine neue, externe Verwaltung eingesetzt.

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Immobilie als Inflationsschutz: Warum Immobilieninvestments eine solide Absicherung bieten

Immobilien als Inflationsschutz

Immobilie als Inflationsschutz: Warum Immobilieninvestments eine solide Absicherung bieten

Kennen Sie die Worte „Das Geld wir immer weniger wert“, „Früher war alles billiger!“, und „Wo soll das mit der Inflation bloß hinführen?“ Jahr für Jahr beschweren sich Menschen über den Verlust der Kaufkraft. Die Inflation, auch als „kleiner Dieb“ bezeichnet, nagt immer wieder an unseren Geldvermögen und lässt es peu à peu schwinden. Geldsparer sind oft seit Jahren die Verlierer.  Spannend ist allerdings, dass Sachwerte seit Jahrzehnten an Wert zulegen. Deshalb entscheiden sich viele Anleger nach sicheren Häfen in Immobilien suchen. Sie wissen, dass die Immobilienwerte im Laufe der Zeit weiter steigen werden und einen Puffer gegen die Inflation bieten.

Was versteht man unter Inflation?

Inflation ist ein Begriff, der die Rate beschreibt, mit der die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen. Sie wird in der Regel als Prozentsatz ausgedrückt und berechnet, indem der Durchschnittspreis eines Warenkorbs, der in einem Jahr gekauft wurde, mit dem gleichen Warenkorb in einem anderen Jahr verglichen wird.

Die Inflation wird durch einen Anstieg der Geldmenge verursacht, d. h. mehr Geld jagt weniger Waren und Dienstleistungen hinterher. Infolgedessen müssen die Menschen mehr Geld ausgeben, um dieselben Dinge zu kaufen, die sie zuvor gekauft haben, weil diese Dinge jetzt teurer sind. Inflation tritt auf, wenn die Geldmenge zunimmt und dadurch die Preise steigen.

Nehmen wir an, Sie haben 10 EUR in Ihrem Geldbeutel. Wenn Sie in den Laden gehen und feststellen, dass dort alles 2 % mehr kostet als im letzten Jahr, dann können Sie mit Ihren 10 EUR nicht mehr so viel kaufen wie früher, auch wenn immer noch „10 EUR“ draufsteht.

In den Wirtschaftswissenschaften bezieht sich der Begriff Inflation auf eine Erhöhung der Geldmenge. Im Gegensatz dazu bezeichnet Deflation eine Verringerung der Geldmenge. Inflation lässt sich zum Beispiel daran messen, wie viel teurer ein Produkt im Vergleich zu anderen Produkten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlicher Qualität ist; umgekehrt lässt sich Deflation daran messen, wie viel billiger ein Produkt im Vergleich zu anderen Produkten mit ähnlichen Merkmalen und ähnlicher Qualität ist. Wenn der Wert des Geldes steigt, haben die Menschen mehr Kaufkraft. Das bedeutet, dass sie mit demselben Geldbetrag mehr Waren und Dienstleistungen kaufen können.

Im Januar 2023 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 7,9 Prozent. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzt als Ziel eine Inflationsrate von etwa zwei Prozent fest. Damit sollen Verbraucher und Unternehmer dazu angeregt werden, ihr Geld jetzt auszugeben, anstatt Investitionen aufzuschieben. Wenn die Preise steigen, haben sie einen Anreiz, ihr Geld auszugeben, anstatt es zu sparen.

Inflation, Deflation und ihre Auswirkung auf Immobilien

Es ist wichtig zu verstehen, wie sich Inflation oder Deflation auf Immobilien auswirken, denn sie können deren Wert beeinflussen. So können Anleger bessere finanzielle Entscheidungen treffen.

Im Grunde ist die Geldentwertung gut für Immobilien, weil die Schulden auf einer Immobilie konstant bleiben, während der tatsächliche Wert des Geldes sinkt. Das bedeutet, dass die Immobilie mehr wert ist als zum Zeitpunkt des Kaufs, obwohl die Schulden noch immer gleich hoch sind. Da der Nominalwert Ihrer Schulden gleich bleibt und Ihre tatsächlichen Schulden durch die Geldentwertung sinken, steigt gleichzeitig der Wert der erworbenen Immobilie.

Eine Deflation hingegen kann sich negativ auf Immobilien auswirken. Eine Deflation erhöht zwar den Wert des Geldes, aber sie verringert auch den Wert aller anderen Dienstleistungen, Produkte sowie Sachwerte, also auch den Immobilienwert.

Inflationsschutz bei Immobilien

Bei Immobilien hängt das Ausmaß des Inflationsschutzes davon ab, wie Sie die Immobilie nutzen. Inflationssichere Immobilien sind solche, die im Wert steigen. Dabei spielt eine Rolle, ob die Immobilie selbst genutzt oder nicht selbst genutzten wird.

Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Neubauimmobilien, Bestandsimmobilien und renovierungsbedürftigen Immobilien. Auch die jeweiligen Auswirkungen auf Inflationsschutz sind unterschiedlicher Natur.

Selbstgenutzte Immobilie und der Inflationsschutz

Niemand kann heute vorhersagen, wie sich die Mietpreise in den nächsten Jahren entwickeln werden. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass eine Senkung der Mieten in der Zukunft unwahrscheinlich ist. Vor allem in guten Lagen und Metropolen, wie München, werden die Mieteinnahmen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weiter steigen. Prinzipiell sind Sachwerte mehr wert als Geld – und können daher für selbst genutzte Immobilien einen Schutz vor Inflation bieten.
Für die Planung von Ruhestand kann eine Immobilie eine hervorragende Option sein. Als Kapitalanleger können Sie die Einnahmen aus Ihrer Immobilie zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten verwenden oder sie auf ein separates Konto einzahlen, wo sie wachsen, während Sie Ihre Hypothek weiter abbezahlen.

Sobald Ihre Immobilie abbezahlt ist, können Sie die Mieteinnahmen, die sonst anfallen würden, für andere Zwecke oder zur Erfüllung von Wünschen verwenden. Das bedeutet, dass zwar die Betriebs- und Nebenkosten mit der Inflation steigen, gleichzeitig aber auch der Wert der Immobilie zunimmt – eine Win-win-Situation!

Kapitalanleger investieren gerne in Wohnimmobilien oder auch Gewerbeimmobilien, um die Einkommensströme zu diversifizieren und zu erweitern.

Wie inflationsgeschützt sind nicht selbst genutzte Immobilien?

Wenn Sie erwägen, eine Immobilie zu kaufen und sie zu vermieten, sollten Sie wissen, dass der Inflationsschutz ganz anders aussieht als bei selbst genutzten Immobilien. Der Inflationsschutz für nicht selbst genutzte Immobilien kann knifflig sein, denn es geht nicht nur darum, dass der Wert der Immobilie steigt, sondern auch darum, dass die Kosten für die Instandhaltung oft höher sind als die Geldentwertung.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, steigt mit der Inflation auch der Wert Ihrer Immobilie. Als Vermieter erleben Sie jedoch zwei Effekte gleichzeitig: Einerseits steigen die Mietzahlungen, was bedeutet, dass mehr Geld hereinkommt; andererseits steigen aber auch die Betriebs- und Nebenkosten, und diese Kosten können höher sein als die Einnahmen aus den erhöhten Mietzahlungen. Bestimmte Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden, sog. umlagefähigen Kosten. Die Kosten für Instandhaltung bleiben bei dem Eigentümer.

Die einzige Möglichkeit, diesen Effekt auszugleichen, besteht darin, die Mieteinnahmen noch weiter zu erhöhen, was jedoch schwierig sein kann, wenn sich die Immobilie nicht an einem guten Standort befindet. Daher ist es wichtig, bei dem Erwerb auf die Lage der Immobilie zu achten. Die Mieten für Wohnungen und Häuser in München sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Neben diesem Risikofaktor gibt es noch weitere Faktoren, die eine Rolle spielen. Zum Beispiel: Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt sowie die gesetzliche Rechtsprechung (s. Mietpreisbremse) können sich darauf auswirken, wie einfach oder schwierig es für Sie ist, den Mietzins zu erhöhen, ohne den Mieter zu verlieren.

Außerdem sollten Sie auf eine optimale Mietvertragsgestaltung achten, um den Wert Ihrer Immobilie nicht nur zu erhalten, sondern auch zu erhöhen.

Inflationssicherheit bei Neubauten und renovierungsbedürftigen Immobilien

In der Regel eignen sich neuere Immobilien besser für den Inflationsschutz als renovierungsbedürftige Objekte. Der Grund dafür ist, dass neuere Immobilien eine größere Chance haben, in Zukunft zu höheren Preisen verkauft zu werden und somit Kapitalverluste zu vermeiden. Ist eine Immobilie hingegen renovierungsbedürftig, kann sich der Inflationsschutz ins Gegenteil verkehren. Dies liegt an den anfallenden Sanierungskosten, die eingerechnet werden müssen.

Ist die Investition in Immobilien eine gute Möglichkeit, sich vor der Inflation zu schützen?

Wenn Sie nach einer Möglichkeit suchen, sich vor der Inflation zu schützen, könnten Immobilien die Antwort sein.
Immobilieninvestitionen können ein wirksamer Schutz gegen die Inflation sein, wenn Sie bei Ihrer Suche einige grundlegende Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass der Wert einer Immobilie von einer Reihe von Faktoren abhängt – nicht nur vom Standort. Tatsächlich tragen viele Faktoren zum Gesamtwert bei: der Zustand der Immobilie und ob sie renovierungsbedürftig ist oder nicht, Angebot und Nachfrage auf dem Markt und sogar die Art der Immobilie (z. B. selbst genutzt oder vermietet).

Im Allgemeinen ist es jedoch wahrscheinlicher, dass gut gepflegte Immobilien im Laufe der Zeit ihren Wert behalten. Wenn Sie erwägen, in Immobilien zu investieren, um sich gegen die Inflation abzusichern, ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, ob Ihre Immobilie im Laufe der Zeit ihren Wert behalten kann – und welche Bedingungen ihre Fähigkeit dazu beeinflussen könnten.

Auswirkung von Inflationsphasen auf Immobilienkredite

Die Inflation ist ein wichtiger Faktor, wenn es um die Finanzierung von Bauvorhaben und Immobilien geht. Als Immobilienkreditnehmer fragen Sie sich vielleicht, welchen Einfluss die Inflation auf Ihre bestehende Baufinanzierung hat. Grundsätzlich können Sie von einer steigenden und nachhaltigen Inflation profitieren, da der reale Wert Ihrer Schulden sinkt. Allerdings hängt der positive Einfluss von verschiedenen Faktoren ab.

Warum variable Darlehen bei steigender Inflation keine Vorteile bieten.
Wenn Sie ein variables Darlehen abgeschlossen haben, bei dem der Zinssatz mehrmals im Jahr angepasst wird, profitieren Sie nicht von der steigenden Inflation. Denn die finanzierende Bank wird die Bauzinsen in der Regel an die Inflationsrate anpassen.

Annuitätendarlehen: Warum eine hohe Inflation ein Segen sein kann

Wenn Sie dagegen ein Annuitätendarlehen gewählt haben, um eine Immobilie für den Eigenbedarf zu finanzieren, können Sie von einer hohen und andauernden Inflation profitieren. Denn bei der Berechnung des Zinssatzes lässt die finanzierende Bank auch die erwartete Entwicklung der Inflation einfließen.

Steigt die Inflation höher und länger als erwartet, werden Ihre Schulden stärker entwertet, was sich positiv auf Ihre Baufinanzierung auswirkt. Allerdings hängt der positive Effekt auch von Ihren Einnahmen ab. Wenn Ihr Gehalt nicht zügig an die steigende Inflation angepasst wird, müssen Sie mehr Geld für den Lebensunterhalt ausgeben und der positive Effekt könnte sich in „Luft auflösen“.

Warum eine Immobilie als Kapitalanlage von Inflation profitiert

Wenn Sie eine Immobilie als Kapitalanlage besitzen, profitieren Sie noch stärker von einer steigenden und nachhaltigen Inflation. Das ist der Fall, wenn Sie einen Indexmietvertrag mit Ihren Mietern abschließen, bei dem sich die Mieteinnahmen am Verbraucherpreisindex orientiert. Steigt der VPI, steigt im selben Verhältnis die Miete und damit auch Ihre Einnahmen. Gleichzeitig werden durch die Geldentwertung Ihre Schulden entwertet, was Ihre Baufinanzierung günstiger macht. Allerdings dürfen Vermieter nur eine Mieterhöhung pro Jahr vornehmen.

Insgesamt können Sie also als Immobilienkreditnehmer von einer steigenden und nachhaltigen Inflation profitieren, wenn Sie die richtige Art von Darlehen gewählt haben und Ihre Einnahmen entsprechend ansteigen. Wenn Sie jedoch ein variables Darlehen haben und Ihre Einnahmen nicht mit der steigenden Inflation Schritt halten, könnte der positive Effekt auf Ihre Baufinanzierung gering ausfallen. Unsere Finanzierungspartner stellen sicher, dass unsere Kunden die bestmögliche Finanzierung für ihr Projekt bekommen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und sich unverbindlich beraten lassen.

Zusammenfassung zu Immobilieninvestments und Inflationsphasen

Der wichtigste Faktor, um festzustellen, ob eine Investition für den Inflationsschutz geeignet ist oder nicht, ist die aktuelle Marktlage. Für Investitionen, die auf eine langfristige Nutzung ausgelegt sind, wie z. B. Häuser oder Geschäftshäuser, muss das Gebiet langfristig gute Aussichten und eine stabile Wirtschaft aufweisen.

Immobilienanlagen gelten als „Anlageklasse“, weil sie in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wie Rezessionen oder anderen wirtschaftlichen Abschwüngen, als sichere Anlage gelten. Sie gleichen die Geldentwertung aus. Außerdem bieten sie den Anlegern höhere Renditen als die meisten anderen Anlageklassen-Renditen, die dazu beitragen können, die Auswirkungen steigender Zinssätze und inflationärer Zeiten auszugleichen. Auch wenn es bei Investitionen keine Garantien gibt, können Sie mit Immobilien als Inflationsschutz die Nase vorn haben. Immobilien können vor der Inflation schützen oder sogar von ihr profitieren.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu dem Thema Immobilien und Inflationssicherheit

Steigen die Mieten im Falle einer Inflation?
Mieten werden als monatliche Kreditraten gezahlt. Wurde eine zur Vermietung erworbene Immobilie durch die Aufnahme eines Kredits finanziert, werden die monatlichen Kreditraten indirekt vom Mieter gezahlt. Steigen die Preise und Zinssätze für das Darlehen aufgrund der Inflation, kann unter Umständen auch eine höhere Miete für die gemietete Immobilie verlangt werden. Dem Mieter würden also inflationsbedingte Mehrkosten entstehen. Wichtig ist, dass die Gestaltung des Mietvertrags die aktuelle Rechtsprechung beachtet und eine Mieterhöhung möglich ist. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Mieterhöhung bei bestimmten Arten von Mietobjekten nicht automatisch möglich ist. Ist der Vermieter beispielsweise an die Mietpreisbremse gebunden, kann er die Mieten im Falle einer Inflation nicht immer erhöhen. Hier ist es ratsam, vor der Vermietung mit einem erfahrenen Immobilienmakler sprechen, der Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Mietvertrags umfassend aufklärt. So stellen Sie sicher, dass sich Ihre Kapitalanlage rentiert.

Welche weiteren Investitionen können einer Inflation sinnvoll sein?
Die Inflation ist ein ernstes Problem für Anleger, aber es gibt Alternativen, Ihr Geld zu schützen. Eine geeignete Möglichkeit ist die Investition in Aktien, Anleihen und andere Finanzinstrumente, mit denen Sie angesichts der Inflation Geld verdienen können.

Bestehen Immobilienfonds den Inflationstest?
Immobilienfonds sind eine beliebte Investition in Sachwerte und bieten genauso wie Immobilien einen gewissen Schutz vor Inflation. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Teil der Erträge steuerfrei bleibt, dank der sogenannten Teilfreistellung. Wenn der Fonds eine Immobilienquote von mindestens 51 Prozent aufweist, wird eine steuerliche Teilfreistellung von 60 Prozent auf die Erträge gewährt. Bei Fonds mit einer niedrigeren Immobilienquote entfällt diese steuerliche Begünstigung und sämtliche Erträge sind zu 100 Prozent zu versteuern.
Es ist ratsam, sich vorab von einem Experten beraten zu lassen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Was sind mögliche krisensichere Geldanlagen?
In Zeiten von wirtschaftlichen Turbulenzen stellt sich oft die Frage nach sicheren Geldanlagen. Hierbei handelt es sich um Anlageoptionen, die weniger von konjunkturellen Schwankungen beeinflusst werden. Beispiele hierfür sind Sachwerte wie Immobilien sowie Edelmetalle.


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Lohnt es sich noch, eine Immobilie mittels Darlehen zu erstehen?

Darlehen für ein Haus

Lohnt es sich noch, eine Immobilie mittels Darlehen zu erstehen?

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für die meisten Menschen nur mithilfe eines Immobiliendarlehens möglich. Während die Immobilienzinsen sich viele Jahre lang auf einem niedrigen Niveau befanden, steigen diese mittlerweile wieder deutlich an; und das sogar schneller, als im Allgemeinen gedacht wurde.

Wie hoch sind derzeit die Immobilienkredite?

Laut Sparkasse betragen die Baufinanzierungszinsen derzeit durchschnittlich effektiv 3,5 bis 4,0 Prozent. Die schlussendliche Höhe des Zinssatzes hängt von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Bonität des Kreditnehmers und der Höhe des Darlehens, ab.

Dabei fällt auf, dass die Zinsen seit Beginn des Jahres 2022 durchschnittlich um 2,5 bis 3,0 Prozentpunkte höher sind.

Wie funktioniert ein Immobiliendarlehen?

Die meisten Menschen benötigen zum Erwerb einer Immobilie einen Bankkredit. Um diesen zu erhalten, muss der Antragsteller jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine positive Auskunft der Schufa, beziehungsweise eine dementsprechend gute Bonität sowie ein Einkommen in einer ausreichenden Höhe. Außerdem setzen die Banken in der Regel die Einbringung von Eigenkapital voraus. Ebenso sind in den meisten Fällen Sicherheiten vonnöten. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen und Lebensversicherungen. Des Weiteren kommt es gemeinhin zur Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilien.

Bei der Vergabe eines Immobilienkredits gehört zur üblichen Vorgehensweise der Banken auch, dass die Zinsen für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich zumeist um fünf, zehn, zwölf oder sogar 15 Jahren. Dank der Zinsfestschreibung ist es dem Darlehensnehmer möglich, die Zahlungen in dem betreffenden Zeitraum fest einzuplanen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung ist die Darlehensschuld in den meisten Fällen jedoch noch nicht vollständig beglichen, sodass ein Anschlussdarlehen notwendig ist. Da es sich hierbei um einen komplett neuen Kredit handelt, werden sämtliche Konditionen neu verhandelt; und somit auch die Zinsen. Das Anschlussdarlehen muss nicht zwangsläufig bei derselben Bank aufgenommen werden, es ist auch möglich, zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln.

Die Rückzahlung eines Immobiliendarlehens erfolgt in den meisten Fällen in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. Diese enthalten üblicherweise neben der Tilgungssumme auch die jeweils anteiligen Zinsen.

Achtung: Bei einem Immobiliendarlehen handelt es sich um einen sogenannten zweckgebundenen Kredit. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer dazu verpflichtet ist, den Darlehensbetrag lediglich zum Kauf der gewünschten Immobilie zu verwenden. Die Bank fordert die dementsprechenden Nachweise beim Darlehensnehmer an.

Kreditangebote vergleichen

Der Finanzmarkt ist im Allgemeinen hart umkämpft. So kommt es auch, dass sich die Kreditangebote der Banken durchaus voneinander unterscheiden. Aufgrund dessen ist es unbedingt empfehlenswert, die diversen Offerten gut miteinander zu vergleichen. So kann es zum Beispiel sein, dass eine Bank einen günstigeren Zinssatz anbietet als die Konkurrenz. Dementsprechend ist davon abzuraten, lediglich die Hausbank aufzusuchen, um den benötigten Immobilienkredit zu erhalten.

Tipp: Mithilfe eines kostenlosen Online-Vergleichs ist es einfach und schnell machbar, eine Vielzahl an Darlehensangeboten miteinander zu vergleichen.

Wann beginnt bei einem Immobiliendarlehen die Widerrufsfrist?

Im Allgemeinen gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen; gerechnet ab dem Vertragsschluss. Manche Kreditinstitute vergeben jedoch auch die Möglichkeit, 30 Tage lang den Vertrag zu widerrufen. Unter Umständen steht einem Kreditnehmer sogar noch eine längere Frist zu. Das ist etwa dann der Fall, wenn im Immobilienkreditvertrag nicht sämtliche, vorgeschriebenen Informationen enthalten sind. Dann beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn dem Darlehensnehmer alle Daten vorliegen. Bei einer solchen Situation sind es jedoch insgesamt 30 Tage.

Tipp: Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler, ist es möglich, dass sie keinerlei Wirkung ausübt. Hier kann es dann sogar noch Jahre später machbar sein, den Vertrag zu widerrufen.

Kann eine Immobilienfinanzierung per E-Mail widerrufen werden?

Der Widerruf eines Immobilienkredits muss der Bank eindeutig mitgeteilt werden. Was in dem Schreiben jedoch nicht enthalten sein muss, ist der Grund des Widerrufs. Zudem existiert vonseiten des Gesetzgebers kein bestimmtes Formular, das hierfür zu verwenden ist. Es ist jedoch unabdingbar, dass der Widerruf in schriftlicher Form erfolgt. Ob dies allerdings per E-Mail, Brief oder Fax der Fall ist, ist irrelevant. In der Regel wird jedoch empfohlen, einen Brief als Einschreiben zu versenden, um einen dementsprechenden Nachweis in der Hand zu halten.

Weiterer Ablauf nach dem Widerruf?

Darlehensnehmer, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs von dem Kreditinstitut keine Gelder bekommen haben, müssen nichts weiter tun. Hat die Bank jedoch bereits den im Kreditvertrag genannten Betrag überwiesen, ist die Summe allerspätestens nach 30 Tagen an das Kreditinstitut zurückzubezahlen.

Achtung: In diesem Fall ist der Kreditnehmer dazu verpflichtet, für die Zeit zwischen der Kreditauszahlung und der Rückzahlung der Darlehenssumme, die dementsprechenden Zinsen an die Bank zu bezahlen. Das Kreditinstitut berechnet die angefallenen Zinsen auf den Tag genau. Deren Höhe richtet sich nach dem im Immobilienvertrag genannten Sollzins. Manche Banken verzichten jedoch unter Umständen auf die Zinszahlungen im Falle eines Widerrufs. Dies ist im Darlehensvertrag nachlesbar.

Lohnt sich ein Immobiliendarlehen noch?

Obwohl die Zinsen angestiegen sind, kann im Allgemeinen sicherlich dennoch gesagt werden, dass sich die Aufnahme eines Immobiliendarlehens lohnt. Immerhin ist sonst für viele Menschen der Traum vom Eigenheim nicht zu realisieren. Unbedingt anzuraten ist jedoch, nicht das erstbeste Kreditangebote anzunehmen, sondern verschiedene Darlehensofferten miteinander zu vergleichen.

Immobilienbewertung München

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An wen man sich bei zu starkem Baulärm in München wenden kann

Baustellen München

An wen man sich bei zu starkem Baulärm in München wenden kann

In München wird fleißig gebaut. München ist eine der schnellstens wachsenden Großstädte Deutschlands und jedes Jahr gibt es mehr als 2.000 Baustellen in der Landeshauptstadt. Mit so vielen Baustellen kommt es regelmäßig zu Beeinträchtigungen für die Anwohner und Nachbar, wie Lärm, Staub, Erschütterungen und Verkehrsbehinderungen. Die Interessen von den Beteiligten und Anwohner sind manchmal unterschiedlich, wobei die eine Seite einen schnellen Ablauf und die andere Seite ein Bedürfnis nach Ruhe hat. Um die Beeinträchtigungen zu minimieren, ist es wichtig, die Ursachen zu identifizieren. Wenn es sich um Lärm auf Baustellen handelt, gibt es bestimmte Regelungen und Serviceangebote der Landeshauptstadt München, die helfen können.

Welche Regelungen gibt es, um von Beeinträchtigungen durch Baustellen zu vermeiden?

Nach Artikel 9 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen Baustellen so organisiert werden, dass vermeidbare Belästigungen, wie Baulärm, vermieden werden. Es gibt auch die Möglichkeit, lärmintensive Arbeiten auf bestimmte Tageszeiten zu beschränken. In schwerwiegenden Fällen kann sogar die Stilllegung von Maschinen oder der gesamten Baustelle veranlasst werden. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden. Ob die Beeinträchtigungen vermeidbar sind, wird von der Lokalbaukommission entschieden, die die Logistik der Baustellenabwicklung und die Arbeitsmethoden untersucht.

Verantwortung der Baustellenbetreiber bei Lärm und Staub

Betreiber einer Baustelle sind gemäß § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Geräusche, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, verhindert und dass Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Minimum zu beschränken. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm eingehalten werden. Im Falle von Beeinträchtigungen durch Lärm im privaten Bereich, wie beispielsweise Heimwerkertätigkeiten, ist das Ordnungsamt oder die Polizei die richtige Anlaufstelle für die betroffenen Anwohner. Neben dem Lärm gibt es auch Beeinträchtigungen durch Staub und Erschütterungen, die durch Baustellen verursacht werden können. Um diese Beeinträchtigungen zu minimieren, gelten bestimmte Regelungen und Empfehlungen, die von den zuständigen Referaten der Landeshauptstadt München an die Baustellenbetreiber weitergegeben werden. Es ist wichtig, dass diese Regelungen und Empfehlungen von den Baustellenbetreibern beachtet werden, um die Belastungen für die Anwohner und die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kommunikation. Baustellenbetreiber sollten sich bemühen, die Anwohner über die geplanten Arbeiten und die geplante Lärmbelastung rechtzeitig zu informieren. Entscheidend ist, dass sie schnell auf Beschwerden reagieren und Lösungen anbieten.

Serviceangebote und Kommunikation für Anwohner in München

Die Landeshauptstadt München bietet ihren Bürgern Serviceangebote an, um die Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen durch Baustellen zu melden. Es ist wichtig, dass die Schmutz- und Lärmbelästigungen von den Baustellenbetreibern eingehalten werden und dass es eine gute Kommunikation zwischen Baustellenbetreibern und Anwohnern gibt, um eine gute Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden.

Bei Fragen können sie sich an folgende Stelle wenden:

Bei Lärm durch Straßenbau
Baureferat
Friedenstraße 40
81671 München

Telefon: 089 233–96211
E-Mail: baureferat@muenchen.de

oder für weitere Fragen steht ihnen das Servicetelefon der Stadt München zur Verfügung:
Telefon 089 233–964 84

Immobilienbewertung München

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Immobilienbesitzer: Wichtige Änderungen der Erbschaftsteuer ab 2023

Erbschaftsteuer 2023

Immobilienbesitzer: Wichtige Änderungen der Erbschaftsteuer ab 2023

Die Erbschaftsteuer gehört zu den Dingen, über die man sich erst Gedanken macht, wenn es zu spät ist. Sie kann wie ein abstraktes Thema erscheinen – etwas, das einen nicht sofort betrifft. Im Alltag ist man mit so vielen verschiedenen Projekten und Aufgaben beschäftigt, dringend erledigt werden müssen. Das Thema Erbschaftssteuer rückt meistens in den Hintergrund. Es ist aber ratsam, sich mit der Erbschaftssteuer rechtzeitig zu beschäftigen, um sich und die Familie auf die Zukunft vorzubereiten. Hier erfahren Sie, wie sich die neuen Regelungen bei der Erbschaftssteuer auf Erben auswirken.

Gesetzliche Vorgaben haben Auswirkungen auf die Steuerlast bei Immobilien

Ab 2023 werden die Werte von Immobilien aufgrund verfassungsgerichtlicher Vorgaben bundesweit vereinheitlicht und marktgerechter ermittelt werden. Dies hat eine direkte Auswirkung auf die Bemessung der Höhe der Steuerlast bei Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Da die Werte von Immobilien künftig realistischer dargestellt werden, kann es passieren, dass selbst bei Freibeträgen, höhere Steuern gezahlt werden müssen.

Diese Veränderung wird zu steigenden Immobilienwerten führen, da die Wertbestimmung auf einer objektiveren Basis erfolgt.

Die Änderungen basieren auf dem Gesetz, das vom Bundesinnenministerium verabschiedet und nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt wurde.

Welche konkreten Änderungen sind in Kraft getreten?

Kurz gesagt, handelt es sich um eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien. Dadurch kann sich der Wert einer Immobilie auf dem Papier in einigen Regionen stark erhöhen, was sich auch auf die Höhe der Erbschaftssteuer auswirkt. Die betreffende Passage im JStG 2022 lautet: “Anpassungen der Vorschriften zur Immobilienbewertung”. Hier geht es um zwei gängige Bewertungsmethoden für Immobilien: Substanzwert und Ertragswert.

Je nachdem, um welche Art von Immobilie es sich handelt, wird eine dieser beiden Methoden für die Bewertung einer geerbten oder sogar geschenkten Immobilie verwendet. Um den Steuerwert von Immobilien näher an ihren tatsächlichen Marktwert heranzuführen, enthält der Gesetzentwurf einige Änderungen:
Im Sachwertverfahren soll der sogenannte Sachwertfaktor um 0,4 Punkte erhöht werden. Je nach Region liegt er derzeit zwischen 0,9 und 1,1 Punkten.

All diese aufgelisteten Faktoren führen zu einer Erhöhung des steuerlichen Immobilienwerts. Der Bewertungsstichtag ist der 31. Dezember 2022.

      • Die Nutzungsdauer einer Immobilie wurde um 10 Jahre auf 80 Jahre verlängert. Dadurch verlängert sich die Restnutzungsdauer, was zu einer Verringerung des Altersabschlags führt. In anderen Worten, der Wert der Immobilie steigt.
      • Für die Immobilienbewertung im Sachwertverfahren wird ein Regionalfaktor eingeführt. Je nach Region kann dieser 1,1 oder höher sein. Stark nachgefragte Gebiete können so den Immobilienwert noch weiter erhöhen.
      • Im Ertragswertverfahren ist der Liegenschaftszinssatz zu kürzen. Dieser beschreibt das zukünftig zu erwartende Verhältnis zwischen Ertrag und Kaufpreis der Immobilie. Je niedriger der Liegenschaftszinssatz, desto höher der Immobilienwert. Dies treibt die Steuerlast in die Höhe.
      • Ferner ist auch eine Änderung bei der Ermittlung der Betriebskosten im Ertragswertverfahren beschlossen.

 All diese aufgelisteten Faktoren führen zu einer Erhöhung des steuerlichen Immobilienwerts. Der Bewertungsstichtag ist der 31. Dezember 2022.

Wird die Erbschafts- oder Schenkungssteuer in jedem Fall erhöht?

Sofern die individuellen Freibeträge nicht überstiegen werden, bleiben die Veränderungen ohne Konsequenzen. Die Freibeträge sehen derzeit wie folgt aus: 500.000 EUR können sich Ehegatten gegenseitig vererben oder schenken, ohne dass Steuern anfallen. Kinder können von jedem Elternteil 400.000 EUR steuerfrei erhalten. 200.000 EUR – das ist der Betrag, den Großeltern ihren Kindern steuerfrei vererben können. Für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gilt ein Freibetrag von 20.000 EUR.

Bei Schenkungen ist es möglich, diese Freibeträge alle zehn Jahre auszuschöpfen.

Wer wird von der gestiegenen Steuerlast betroffen?

Einfamilienhäuser, Wohnungen und Grundstücke in Großstädten und hohen Immobilienpreisen übersteigen die Freibeträge mühelos um ein Vielfaches. Konkret heißt das: Wer in einer Region mit hohen Immobilienpreisen wie München ein Haus oder eine Wohnung geschenkt oder vererbt bekommt, dem greift der Staat tief in die Taschen.

Normalverdiener, die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht zahlen können, müssen die geerbte Immobilie verkaufen, auch wenn sie das nicht wollen. Bei vermieteten Immobilien droht eine Mieterhöhung, die die Erben nutzen können, um den Kredit zu tilgen, den sie wegen der Steuer aufnehmen mussten.

Experten schließen nicht aus, dass sich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer für eine Immobilie, die nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren bewertet wird, um bis zu 30 Prozent erhöhen könnte.

Gibt es Änderungen bei den Freibeträgen

Der aktuelle bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) drängt darauf, die Freibeträge zu erhöhen – gerade weil der Wert von Immobilien und damit die Besteuerung steigt. “Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Haus ihrer Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten können”, hatte er kürzlich in einem Zeitungsinterview gesagt. Die Erbschaftssteuer dürfe nicht dazu führen, dass die Übertragung von Wohneigentum von einer Generation auf die andere verhindert wird. Zu diesem Zeitpunkt ist allerdings eine Erhöhung der Freibeträge nicht vorgesehen.

Unter welchen Umständen können Sie mit einer Steuerbefreiung rechnen?

Wenn Sie eine Immobilie erben, haben Sie Anspruch auf Steuerbefreiung, wenn es sich um das Familienheim handelt. Dies ist möglich, weil Kinder, die in diese Immobilie ziehen, keine Steuern zahlen.

Um diese Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, darf Ihr neues Haus nicht größer als 200 Quadratmeter sein. Außerdem müssen die Erben mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie leben.

Haben Sie vor, Ihre Immobilie zu verkaufen?

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Rentenversicherung ansparen oder Immobilie absparen?

Altersvorsorge Immobilien

Rentenversicherung ansparen oder Immobilie absparen?

Ist es überhaupt noch zeitgemäß, eine Rentenversicherung zur Altersvorsorge besparen? Hier streiten sich die Gemüter schon seit einigen Jahren. Fakt ist, dass mit Übergang in die berufsfreien Jahre ein großer Teil des monatlichen Einkommens wegfällt, das durch adäquate monatliche Liquiditätsströme, also alternativen monatlichen Geldeingang aufgefangen werden muss, um Rentenlücke zu schließen.

Immobilien zu Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Rentenversicherung und Immobilien sind zwei wichtige Anlageoptionen für Menschen, die langfristig für ihre Altersvorsorge planen. Beide haben ihre eigenen Vorteile und Nachteile, und die Wahl zwischen beiden Optionen hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Anlegers ab.

Eine Rentenversicherung ist eine Art von Versicherung, die eine regelmäßige Rente im Alter garantiert. Sie erfordert in der Regel eine regelmäßige Einzahlung während des Arbeitslebens, und die Höhe der Rente hängt von den Beiträgen und den Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. Ein großer Vorteil einer Rentenversicherung ist, dass sie in der Regel steuerlich absetzbar ist. Dies bedeutet, dass Beiträge von der Steuer abgezogen werden können, was die Belastung des Anlegers reduziert. Zudem gibt es oft auch gesetzliche Rentenversicherungen, die zusätzlich zur privaten Versicherung beitragen.

Eine Immobilie hingegen ist ein reales Anlageobjekt, ein Sachwert, das von einer Person oder einem Unternehmen besessen und genutzt wird. Eine Immobilie kann als Wohnung oder Haus zur Selbstnutzung verwendet werden, aber auch als gewerblich genutzter Raum oder als Kapitalanlage. Ein großer Vorteil einer Immobilie als Anlage ist die Möglichkeit, durch Mieteinnahmen regelmäßige Einkommensquelle zu schaffen. Zusätzlich kommt die Wertsteigerung dazu, die der Altersvorsorge zusätzlich zugutekommen kann.

Bei dem Immobilienkauf ist es wichtig, auf die Vermietbarkeit zu achten. Weiterhin sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, um von einer Wertsteigerung profitieren zu kommen. Dabei spielt die Lage eine entscheidende Rolle, denn Immobilie ist eine langfristige Anlage. Bei Immobilienerwerb müssen Käufer auch höhere Kosten für den Notar sowie Grunderwerbsteuer berücksichtigen. Außerdem ist bei Immobilien eine höhere Eigenkapitalbindung nötig, als dies bei einer Rentenversicherung der Fall ist.

Immobilienkauf als Absicherung gegen Inflation

Bei der Frage, was tun, kennen wir die alte Bauernweisheit:
„Geld ist wie Mist. Alles auf einem ganzen Haufen stinkt’s.
Doch breiter gestreut trägt es nachhaltig reife Früchte!“

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass die Rentenversicherung über die letzten zwanzig Jahre kontinuierlich ihre Garantiezinsen und mittlerweile auch Überschüsse gesenkt haben? Haben Sie bemerkt, dass in den Jahresmitteilungen die mögliche monatliche Rente regelmäßig geringer ausfällt als im Vorjahr? Dies sind leider keine positiven Nachrichten für die Altersvorsorge, wenn man sich nur auf die Rentenversicherung verlässt.

Auf der anderen Seite werden Sie auch bestimmt gesehen haben, dass die Mieten von Wohnimmobilien die letzten zwanzig Jahre stetig gestiegen sind. Somit ist die Steigerung von Mietrendite immer nur eine Frage der Investitionszeit. Spannend ist auch die Tatsache, dass Geld in den vergangenen zwanzig Jahren immer mehr an Wert verloren hat, während Immobilien im Wert gestiegen sind. Einfach ausgedrückt:

Nach zwanzig Jahren ist ein noch bestehendes Immobiliendarlehen in Höhe von 100.000 € in der Regel weniger wert als die vor zwanzig Jahren davon für 100.000 € gekaufte Immobilie, die heute möglicherweise wesentlich mehr wert ist.

Die Entscheidung zwischen einer Rentenversicherung und einer Immobilie hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Anlegers ab. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und die Entscheidung sorgfältig zu überlegen. Eine Kombination aus beiden Anlageformen oder eine Beratung durch einen Finanzberater kann dabei helfen, die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Vorteile einer Immobilie als Altersvorsorge

Eine Immobilie als Absicherung für das Alter hat zahlreiche Vorteile. Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, durch Mieteinnahmen eine regelmäßige Einkommensquelle zu schaffen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn die gesetzliche Rente nicht zu hoch ist, denn durch die Mieteinnahmen kann der Lebensstandard im Alter aufrechterhalten bleiben. Ein weiterer Vorteil einer Immobilie ist die Möglichkeit der Wertsteigerung. Immobilien sind in der Regel inflationssicher und können im Laufe der Zeit an Wert gewinnen. Dies bedeutet, dass man im Alter die Möglichkeit hat, die Immobilie zu einem höheren Preis als zu dem ursprünglichen Kaufpreis zu verkaufen. Dadurch profitiert man zusätzlich und hat außerdem eine größere Geldsumme zur Verfügung.

Eine Immobilie kann auch als sogenannter Sicherungsanker im Alter dienen. Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kann dazu beitragen, dass man im Alter unabhängig und selbstbestimmt leben kann. Man muss sich keine Gedanken wegen einer Eigenbedarfskündigung oder eventueller Mieterhöhungen machen, sondern kann das Wohneigentum genießen. Vorzugsweise sollte das Darlehen vor dem Renteneintritt abbezahlt sein, dass sich die monatlichen Ausgaben im Rahmen halten. Entscheidend ist, dass die Immobilie von ihrer Beschaffenheit Barriere frei und für das Wohnen im Alter insgesamt gut geeignet ist. So kann man möglichst lange in den eigenen vier Wänden bequem wohnen.

Zusätzlich können Immobilien vererbt und so kann das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Wichtig ist, dass man die gesetzlichen Regelungen im Kontext der Erbschaftssteuer gut kennt und sich rechtzeitig von einem Fachmann beraten lässt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Immobilien als Altersvorsorge viele Vorteile haben und eine vielversprechende Möglichkeit ist, um sich langfristig abzusichern. Sie bieten die Möglichkeit von Mieteinnahmen, Wertsteigerungen, eine Sicherheit im Alter und eine Möglichkeit Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Wichtig ist, dass die Immobilie Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht. Außerdem ist es vorteilhaft, auch andere Anlageoptionen zu berücksichtigen und eine ausgewogene und diversifizierte Anlagestrategie zu verfolgen, um das Risiko zu minimieren und die Chancen auf eine erfolgreiche Altersvorsorge zu erhöhen, um einen möglichst hohen Lebensstandard im Alter zu genießen. Entscheidend ist, mit dem Vermögensaufbau möglichst bald anzufangen. Dies gilt besonders beim Erwerb von Immobilien. So kann sichergestellt werden, dass die Immobilie vor dem Renteneintritt abbezahlt ist.

Unser Tipp für Sie: Mischen Sie Ihrem Vermögensaufbau unbedingt Immobilien bei.
Sie haben Fragen, wie das geht und welche Immobilien für Sie geeignet sind? Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und beraten Sie sehr gerne.

Möchten Sie eine Immobilie kaufen und benötigen Sie die bestmögliche Finanzierung?

Unsere Finanzierungspartnerin wird Sie hervorragend beraten und Schritt für Schritt Ihr Finanzierungsvorhaben begleiten. Durch die enge Beziehung zu 600 Banken in der regional und bundesweit, profitieren Sie von den besten Angeboten, weil Sie erfahren, welche Banken aktuell attraktive Angebote machen. Eine sorgfältige Auswahl der Bank führt nicht nur zu einer schnellen und verbindlichen Finanzierungszusage, sondern auch zu zusätzlichen Tilgungs- und Sondertilgungsoptionen für Ihre Finanzierung, sowie kostenlosen Tilgungssatzwechsel und zahlreiche weitere Vorteile. Auf diese Weise können Sie über die gesamte Finanzierungszeit viele tausende Euro sparen. Vertrauen Sie auf fachkompetente Beratung. Hier erfahren Sie mehr.

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Rogers Immobilien erneut mit BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023 Siegel ausgezeichnet

Bellevue Best Property Agents 2023 – Rogers Immobilien

Rogers Immobilien erneut mit BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023 Siegel ausgezeichnet

Seit 2006 verleiht BELLEVUE, das größte Immobilienmagazin Europas, das Qualitätssiegel BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS an empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus der ganzen Welt. Damit gehört Rogers Immobilien erneut zu den weltweit besten Immobilienunternehmen.

Bellevue Best Property Agents 2023 verliehen an Rogers Immobilien

Das Siegel, das als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister gilt, genießt ein hohes Ansehen in der Immobilienindustrie. Eine sechsköpfige Jury bestehend aus namhaften Experten der Immobilienwirtschaft und BELLEVUE-Redakteuren bewertet jedes Jahr, welche Unternehmen die Bewertungskriterien erfüllen und ausgezeichnet werden. Zu den Bewertungskriterien gehören Erfahrung, objektive Beratung, Seriosität, Fachwissen,  Marktkenntnis, attraktives Angebotsportfolio, Breitgefächertes Serviceportfolio gepaart mit beständiger Verlässlichkeit.

Zu den besten Immobilienunternehmen, die in diesem Jahr 2023 erneut das begehrte Siegel erhalten haben, gehört die Firma Katerina Rogers Immobilienvermittlung aus München.

 

Wir fühlen uns geehrt, dass unsere Firma auch in diesem Jahr wieder mit dem BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023 Siegel ausgezeichnet wurde. Es ist eine Anerkennung für unsere nachhaltig erfolgreiche Arbeit, unsere Fachkompetenz und unseren besonderen Kundenservice“, sagt Katerina Rogers, Inhaberin von Katerina Rogers Immobilienvermittlung, München.

Über BELLEVUE

BELLEVUE ist seit 1990 als Europas größtes Immobilienmagazin etabliert und betreibt das gleichnamige Immobilienportal bellevue.de. Das hochwertig gestaltete Magazin bietet alle zwei Monate fundierte Berichte über nationale und internationale Immobilienmärkte, die von erfahrenen Journalisten zuverlässig recherchiert werden.
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Mietkautionskonto: Wer trägt die Kosten?

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Mietkautionskonto: Wer trägt die Kosten?

Eine Mietkaution ist eine übliche Praxis beim Abschluss eines Mietvertrages, um dem Vermieter eine Sicherheit zu bieten, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Obwohl die Höhe der Kaution üblicherweise verzinslich angelegt wird, können in Zeiten von geringen oder negativen Zinsen Kosten für das Mietkautionskonto entstehen. Diese können aus Führungs- und Auflösungskosten, sowie Negativzinsen und Verwahrentgelten bestehen. In diesem Artikel werden die Kosten für das Mietkautionskonto erörtert und was man dabei beachten sollte. Erfahren Sie in unseren Artikel, welche finanziellen Aspekte bei einer Mietkaution zu berücksichtigen sind.

Warum entstehen Kosten für das Mietkautionskonto

Jeder kennt sie, die Sicherheitsleistungen, die beim Abschluss eines Mietvertrages gefordert werden können: Das kann eine Bürgschaft sein oder eine Barkaution, es können Sparguthaben und ähnliches verpfändet werden. Bleiben wir bei der üblichsten Form: der Barkaution. Dabei wird dem Vermieter eine gewisse Summe an Geld überlassen, die nach Ende des Mietverhältnisses wieder ausgezahlt wird. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses entstehen. Die Höhe dieser Kaution wird zwischen Vermieter und Mieter vereinbart, wobei drei Nettokaltmieten als üblich angesehen werden.

Üblicherweise, und das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, wird die Kaution verzinslich, also gewinnbringend, angelegt. Das war in der Vergangenheit so, und hat dazu geführt, dass die Summe durch die Zinsen angewachsen ist. Daraus entstand auch der übliche Begriff Kautionssparbuch.

Doch in Zeiten geringer oder sogar negativer Zinsen entstehen keine Zuwächse, sondern Verluste. Wie sind diese nun zu verbuchen? Leider gibt es dazu (noch) keine klare und eindeutige gesetzliche Regelung.

Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Kaution?

Zum einen gibt es Kosten für die Führung und Auflösung des Kontos. Diese werden dem Vermieter vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt. Hier ist die Rechtsprechung so getroffen worden, dass diese Kosten vom Konto abgezogen werden können, also die Kaution vermindern. Hierbei handelt es sich aber um einmalige oder meist geringe Kosten.

Doch die sogenannten Negativzinsen und Verwahrentgelte fallen für die gesamte Laufzeit an und können sich daher summieren. Sie werden größtenteils jährlich in Rechnung gestellt. Da die Rechtsprechung eindeutig sagt, dass Erträge des Kontos (Zinsen) dem Mieter zuzuschlagen sind, wäre das im Umkehrschluss bei negativen Erträgen (entstehenden Kosten für das Mietkautionskonto) ebenso. Ob der Zinssatz positiv oder negativ ist, fällt daher in den Risikobereich des Mieters. Allerdings ist dies nicht unumstritten, und eine eindeutige Rechtsprechung dazu steht noch aus.

Wie werden die Kosten für das Mietkautionskonto belastet?

Entstehende Kosten für das Mietkautionskonto können entweder dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, oder sie werden dem entsprechenden Kautionskonto direkt belastet. Es bleibt allerdings dem Vermieter derzeit überlassen, ob er die Kosten dem Mieter laufend in Rechnung stellt, oder sie am Ende der Mietzeit vom Kautionsbetrag abzieht.

Zieht der Vermieter die Kosten laufend vom Mietkautionskonto ab, entsteht ein neues Problem: Die Kaution schrumpft, die jedoch auf der ursprünglich vereinbarten Höhe verbleiben muss. Daher ist es die Pflicht des Mieters, diese wieder aufzufüllen.

Was ist also zu beachten?

Aufgrund der früher nicht relevanten Situation, dass auf dem Kautionskonto Belastungen statt Zugewinne entstehen, ist es anzuraten, bei der Neuanlage eine sogenannte Kostentragungsregelung in den Mietvertrag einzubinden. Diese sollte enthalten, von wem und in welcher Weise die Kosten für das Mietkautionskonto getragen werden.

Da in der momentanen Situation davon ausgegangen werden muss, dass keine Gewinne auf dem Kautionskonto entstehen, sondern lediglich Kosten für das Mietkautionskonto gebucht werden, ist die Rechtsprechung hier dringend gefragt, eine eindeutige Entscheidung zu treffen.

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