Der Energieausweis ist Pflicht für Verkauf und Vermietung
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches unter standardisierten Normungsrandbedingungen ausgestellt wird. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität von Bestandsgebäuden oder über energetische Anforderungen bei Neu- und Ausbauten sowie Sanierungsmaßnahmen. Damit ermöglicht der Energieausweis den Vergleich der Energiekosten einzelner Gebäude.
Für alle Vermieter und Verkäufer wird der Energieausweis ab 2013 zur Pflicht. Der Ausweis sollte nicht erst bei Nachfrage vorgelegt werden. Die EU-Richtlinien schreiben vor, dass der Energiekennwert bei kommerziellen Anzeigen genannt werden muss. Die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis wird künftig stichprobenartig von Experten geprüft. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben droht den Vermietern oder den Verkäufern ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.
Der Energieausweis kann verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ausgestellt werden. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden die ausgewerteten Daten über die sogenannte Energieverbrauchskennzahl ermittelt. Dieses erfolgt in der Regel über die Heizkosten- und Energieabrechnungen oder durch Verbrauchsmessungen. Da der Verbrauch von Nutzer zu Nutzer unterschiedlich ist und vielen Einflüssen, wie Klima und Lage des Gebäudes unterliegen, kann die Energieverbrauchskennzahl erheblich vom realen Verbrauch der zukünftigen Bewohner abweichen. Der Energieverbrauch muss mindestens 36 Monate erfasst und witterungsbereinigt werden, und wird dann zu einem Durchschnittswert erfasst.
Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst die energetisch bewerteten Daten des Gebäudes, wie Außenwände, Fenster, Dachflächen, Bodenplatte, alle Außenbauteile und die Anlagentechnik. Mithilfe von Software und Simulation werden diese Daten unter einheitlichen Randbedingungen ausgewertet und die Energiebedarfskennzahl errechnet. Mit diesem Energieausweis lassen sich Gebäude und Wohnungen besser vergleichen. Er ist nicht abhängig vom individuellen Verbrauch der Bewohner.
Viele energiebewusste Hauseigentümer haben schon in Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie investiert. Der Strom, der damit erzeugt wird, muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen und vorrangig im Gebäude selbst genutzt werden. Nur dann kann er in die Berechnungen aufgenommen und vom Energiebedarf abgezogen werden. Grundsätzlich gilt, je geringer die Energiekennzahl ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude und umso geringer sind die zu erwartenden Energie- und vor allem Heizungskosten.
Momentan existieren noch enorme Qualitätsunterschiede beim Ausstellen des Energieausweises. Die Ausstellungsberechtigung für Baumaßnahmen ist zwar klar im Baurecht der Bundesländer und für Bestandsgebäude bundeseinheitlich geregelt, wird aber in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt. Je nach Bundesland erbringen die Voraussetzungen zu Ausstellung des Energieausweises Sachverständiger, Architekten oder der Handwerker. Einige Ausweise sind sogar online zu erhalten. Dabei wird die Ausstellung des Energieausweises von der Selbstauskunft des Hauseigentümers abhängig gemacht. Ob der Energiekennwert den Tatsachen entspricht, lässt sich dann nur noch durch Kontrolle eines Experten nachvollziehen.
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Für die Vermietung und den Verkauf ist die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen in der Energieeinsparverordnung geregelt. Für die Ausstellung eines Energieausweises existieren keine einheitlichen Vergütungssätze. Je nach Aufwand bei der Datenerfassung muss der Preis vereinbart werden. Für die Zusammenstellung verwertbarer Verbrauchsmessungen liegt der Hauptaufwand beim Energieverbrauchsausweis beim Hauseigentümer.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis ist der Aufwand zur Erfassung und Verarbeitung wesentlich größer. Wer aber ein zuverlässiges und genaues Ergebnis bei den Bemessungen haben möchte, sollte darauf achten, dass die Daten so genau wie möglich sind und qualifizierte Ausweisaussteller bevorzugen. Diese findet man zum Beispiel über Energieagenturen, Verbraucherzentralen, Verbänden und Ausstellerlisten bei den Kammern. Letztendlich haben wir alle etwas von den Energieeinsparungen. Ob Mieter oder Vermieter, Käufer oder Verkäufer, Kommunen oder Staat und nicht zu vergessen, unsere schöne zu erhaltende Umwelt.
Vermieten oder verkaufen – was ist sinnvoller?
Im Laufe Ihres Lebens stehen viele Immobilienbesitzer irgendwann vor der Frage, wie sie mit ihrer Immobilie weiter verfahren sollen. Besonders im Alter kann eine veränderte Lebenssituation dafür sorgen, dass das einstige Traumhaus nicht mehr länger den eigenen Bedürfnissen entspricht. In dem Fall stellt sich die Frage: Vermieten oder Verkaufen? Der folgende Artikel zeigt auf, welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten haben und worauf Sie jeweils achten müssen.
Wenn Sie Ihr Haus an Nachbarn oder Bekannten verkaufen möchten
Beabsichtigen Sie einen Hausverkauf, kann es schnell passieren, dass Nachbarn, Freunde oder Verwandte auf Ihre Immobilie aufmerksam werden. Was auf den ersten Blick als eine gute Gelegenheit erscheint, das Haus schnell und ohne großen Aufwand zu verkaufen, kann sich jedoch schnell als kostspielige und nervenaufreibende Angelegenheit entpuppen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Risiken Immobiliengeschäfte unter Nachbarn und Bekannten bergen und weshalb Sie nicht sofort auf das erstbeste Angebot eingehen sollten.
Für viele Eigentümer ist ein Hausverkauf eine emotionale Angelegenheit
Ein Hausverkauf ist für die Eigentümer nicht selten eine hohe emotionale Angelegenheit. Oftmals stellt sich jedoch genau dies als entscheidender Nachteil heraus. Beim Verkauf von Immobilien führt eine nüchterne Herangehensweise meist eher zum Erfolg. Hierdurch sparen Verkäufer nicht nur Zeit, sondern erzielen womöglich auch einen höheren Verkaufspreis und verunsichern nicht die Käuferseite.
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