Kaution und verjährte Ansprüche: Was Vermieter zur Rückzahlung der Mietkaution wissen müssen

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Kaution und verjährte Ansprüche: Was Vermieter zur Rückzahlung der Mietkaution wissen müssen

Am Ende eines Mietverhältnisses kommt es häufig zu Konflikten, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht, insbesondere wenn der Vermieter wegen Schäden Forderungen aufstellt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn in der Wohnung oder dem Haus bereits länger zurückliegende Schäden vorhanden sind. Vermietern erleichtert der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch die Aufrechnung von verjährten Ansprüchen bezüglich des Kautionsguthabens. Bisher wurden solche Fällen von den Amts- und Landesgerichten unterschiedlich beurteilt. Doch nach einer Entscheidung des BGHs soll diese Aufrechnung ab sofort leichter – und mit einem erhöhten Maß an Flexibilität – möglich sein, insbesondere wenn es um den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung einer Barkaution geht. Dieser Artikel informiert Mieter und Vermieter über die wichtigsten Fakten. 

Rückzahlung der Mietkaution – Der Hintergrund des Streitfalls

Nach Ende des Mietverhältnisses und der Rückgabe ihrer Wohnung im November 2019 forderte die Klägerin die Rückzahlung der Kaution in der Höhe von 780 EUR. Der Vermieter rechnete Mai 2020 über die Kaution ab – er erklärte die Aufrechnung damit, dass Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden in den Wohnräumen entstanden sind, welche die Höhe des Kautionsbetrags überstiegen. Doch hatte sich die Klägerin auf die Verjährung berufen.

In den Vorinstanzen hatte die Klage des Mieters auf Rückzahlung der Kaution Erfolg. Das Berufungsgericht (Landesgericht) begründete dies damit, dass die Schadensersatzansprüche des Vermieters bereits verjährt waren. Grundsätzlich sieht § 215 Alt. 1 BGB vor, dass eine Aufrechnung trotz Verjährung möglich ist, wenn die aufzurechnende Forderung zu einem Zeitpunkt hätte geltend gemacht werden können, als sie noch nicht verjährt war. Diese Regelung kam im vorliegenden Fall jedoch nicht zur Anwendung. Der Grund dafür war, dass in der Zeit vor der Verjährung keine Grundlage für eine Aufrechnung bestand.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache und die Forderung des Mieters auf Rückzahlung der Barkaution nicht gleichartig sind. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für die Aufrechnung. Der Schadensersatzanspruch des Vermieters richtet sich zunächst auf Naturalrestitution, also die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietsache. Zwar hätte der Vermieter gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB auch einen Geldbetrag für die Reparatur fordern können. Dies hätte jedoch vorausgesetzt, dass er innerhalb der Verjährungsfrist von dieser Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und statt der Reparatur einen konkreten Geldbetrag verlangt. Da dies nicht geschehen ist, blieb es bei der fehlenden Gleichartigkeit der Forderungen, wodurch eine Aufrechnung ausgeschlossen war.

Der Vermieter war mit der Entscheidung des Landesgerichts nicht einverstanden und legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit dieser Revision hatte er Erfolg. Die Richter des BGH kamen zu einer anderen Einschätzung als das Landesgericht: Sie urteilten, dass der Zweck einer Mietkaution darin besteht, dem Vermieter als Sicherheit zu dienen. Daher sollte es dem Vermieter möglich sein, die Kaution auch für Schadensersatzansprüche zu verwenden, selbst wenn er nicht ausdrücklich innerhalb der Verjährungsfrist einen konkreten Geldbetrag für Reparaturen gefordert hat.

Das Landesgericht hatte zwar die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten korrekt angewendet, aber nach Ansicht des BGH die Interessen beider Parteien – Vermieter und Mieter – in einem Wohnraummietverhältnis nicht ausreichend berücksichtigt. Der BGH betonte, dass die formale Forderung eines Geldbetrags statt einer Reparatur (die sogenannte “Ausübung der Ersetzungsbefugnis”) lediglich eine Formalie sei und nicht über die Berechtigung des Vermieters entscheiden sollte, die Kaution für Schäden zu verwenden.

Aufgrund dieser Überlegungen hob der BGH das Urteil des Landesgerichts auf. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um die Frage des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung der Kaution neu zu prüfen. Dies bedeutet, dass das Landesgericht den Fall unter Berücksichtigung der Vorgaben des BGH neu beurteilen muss. Für Mieter und Vermieter bedeutet diese Entscheidung, dass Vermieter grundsätzlich auch nach Ablauf der Verjährungsfrist die Mietkaution für Schäden an der Wohnung einbehalten können, sofern die Schäden selbst rechtzeitig geltend gemacht wurden. Mieter sollten sich bewusst sein, dass die Rückforderung der Kaution in solchen Fällen schwieriger sein kann.

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Die wichtigsten Kernpunkte der BGH-Entscheidung in Bezug auf Kautionsrückzahlung

Damit Vermieter und Mieter die Regelungen zur Mietkaution besser verstehen können, fasst dieser Abschnitt die wichtigsten Punkte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zusammen:
  • Faire Berücksichtigung aller Interessen: Bei Wohnungsmietverhältnissen müssen die Interessen beider Parteien – Vermieter und Mieter – angemessen berücksichtigt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn es darum geht, wie die Vereinbarung zur Barkaution im Mietvertrag ausgelegt wird.
  • Zweck der Kaution: Die Mietkaution dient in erster Linie als Sicherheit für den Vermieter. Sie soll ihn vor finanziellen Verlusten schützen, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Vereinfachung für Vermieter: Der BGH hat entschieden, dass Vermieter nicht zwingend innerhalb der Verjährungsfrist (in der Regel sechs Monate nach Mietende) einen konkreten Geldbetrag für Schäden fordern müssen. Diese sogenannte “Ausübung der Ersetzungsbefugnis” wird vom Gericht als reine Formalität betrachtet.
  • Schutz der Vermieterrechte: Schadensersatzansprüche des Vermieters sollen nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil er es versäumt hat, rechtzeitig einen konkreten Geldbetrag zu fordern. Solange der Vermieter die Schäden selbst rechtzeitig geltend gemacht hat, kann er grundsätzlich auch später noch die Kaution dafür verwenden.
  • Konsequenzen für Mieter: Aufgrund dieser Entscheidung werden Klagen von Mietern auf Rückzahlung der Kaution möglicherweise abgewiesen, wenn der Vermieter berechtigte Ansprüche geltend macht – auch wenn diese erst nach der üblichen Verjährungsfrist in einen konkreten Geldbetrag umgewandelt wurden.
Diese Regelungen sollen einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern schaffen. Mieter sollten sich bewusst sein, dass die Rückforderung der Kaution schwieriger sein kann, wenn der Vermieter Schäden geltend macht. Vermieter hingegen haben mehr Flexibilität bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche, müssen aber dennoch Schäden rechtzeitig melden und nachweisen könne

Mit diesen Auswirkungen müssen Vermieter rechnen

Für Vermieter ergeben sich aufgrund des BGH-Urteils ab sofort erweiterte Möglichkeiten, um Schäden geltend zu machen. Somit kann auch für Mängel, die bereits länger zurückliegen. Vermieter haben heute also mit ihren Forderungen also gute Chancen auf Erfolg.

Dafür empfiehlt es sich jedoch, etwaige Schäden bei der Wohnungsübergabe genau zu dokumentieren. Somit haben Vermieter im Streitfall handfeste Beweise für vorliegende Mängel.

Geht es um die Abrechnung der Kaution, existiert es nun ein höheres Maß an Flexibilität. An der fehlenden Ausübung der Ersetzungsbefugnis in der unverjährte Zeit dürfen Schadensersatzansprüche von Vermietern nämlich nicht mehr scheitern. Die Kaution kann übrigens nicht nur mit der Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet werden. Auf den Geldbetrag kann der Vermieter während des Mietverhältnisses beispielsweise dann zurückgreifen, wenn beispielsweise ein Mietrückstand vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn eine derartige Verrechnung im Interesse des Mieters liegt.

Verjährte Ansprüche: Was darf der Vermieter in Bezug auf die Kaution

Bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängel haben Vermieter mit der Entscheidung des BGH zur Kaution ein höheres Maß an Flexibilität. Es lohnt sich für die betroffenen Parteien also durchaus, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Das gilt selbst dann, wenn Schäden bereits länger zurückliegen – wichtig ist jedoch eine genaue Dokumentation der Mängel bei der Wohnungsübergabe.

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Online-Eigentümerversammlung – ein Leitfaden für digitale Eigentümerversammlung

Onlinemeeting mit mehrere Teilnehmern

Online-Eigentümerversammlung – ein Leitfaden für digitale Eigentümerversammlung

Die Durchführung von Eigentümerversammlungen ist ein zentrales Element des gemeinschaftlichen Wohnens in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Hier werden wesentliche Entscheidungen getroffen, die die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums betreffen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung stellt sich die Frage, ob solche Versammlungen auch online als Online-Eigentümerversammlung durchgeführt werden können. Der Bundestag hat kürzlich dazu eine Gesetzesänderung beschlossen.

Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen für Eigentümerversammlungen online

Am 3. Juli 2024 hat der Bundestag eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es Wohnungseigentümergemeinschaften erlaubt, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten. Dies bedeutet, dass die physische Anwesenheit der Eigentümer an einem Versammlungsort nicht mehr zwingend erforderlich ist. Die Gesetzesänderung tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wohnungseigentümer können nun mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Durchführung rein virtueller Versammlungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren beschließen.

Notwendigkeit einer Präsenzversammlung

Trotz der neuen Optionen für virtuelle Versammlungen bleibt die Präsenzversammlung bis Ende 2028 teilweise Pflicht. Wohnungseigentümer müssen, wenn sie bis Ende 2027 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, bis Ende 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung abhalten. Nur bei einstimmigem Verzicht aller Miteigentümer entfällt diese Verpflichtung. Diese Übergangsregelung wurde eingeführt, um den Wohnungseigentümern ausreichend Zeit zu geben, sich an das neue Format zu gewöhnen. Dies soll auch sicherstellen, dass technikferne Eigentümer nicht benachteiligt werden, wenn Sie nicht online teilnehmen können.

Erforderliche Mehrheit für digitale Eigentümerversammlung

Für den Beschluss, Eigentümerversammlungen künftig online abzuhalten, ist eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der in der Versammlung abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese hohe Hürde stellt sicher, dass die Entscheidung breit abgestützt ist und die Interessen aller Eigentümer berücksichtigt werden. Die Befristung auf drei Jahre garantiert, dass die Eigentümergemeinschaft die Option hat, ihre Entscheidung nach einer gewissen Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Vorteile einer digitalen Teilnahme

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Flexibilität und Zeitersparnis

Ein wesentlicher Vorteil einer Online-Eigentümerversammlung ist die Flexibilität. Eigentümer können von überall aus an der Versammlung teilnehmen, was insbesondere für Berufstätige, ältere Menschen oder Eigentümer, die weit entfernt wohnen, eine große Erleichterung darstellt. Zudem entfallen Anfahrtszeiten und -kosten, was zu einer erheblichen Zeitersparnis führt.

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Erhöhte Teilnahme

Durch die Online-Option steigt die Chance, dass mehr Personen an den Versammlungen teilnehmen. Dies führt zu einer stärkeren Einbindung der Eigentümer in die Entscheidungsprozesse und erhöht die Akzeptanz der gefassten Beschlüsse. Auch Eigentümer, die aufgrund gesundheitlicher oder mobilitätsbedingter Einschränkungen nicht an Präsenzversammlungen teilnehmen können, bekommen so die Chance, sich aktiv durch Online-Teilnahme einzubringen.
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Kosteneffizienz einer Online-Eigentümerversammlung

Online-Versammlungen sind kostengünstiger als Präsenzveranstaltungen, besonders wenn es um rein virtuelle Eigentümerversammlungen geht. Es entfallen Kosten für die Anmietung von Versammlungsräumen und Verpflegung. Zudem werden Verwaltungskosten reduziert, da Einladungen und andere Dokumente elektronisch versandt werden.

Herausforderungen und Lösungsansätze

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Technische Voraussetzungen

Eine der größten Herausforderungen bei der Durchführung einer Online-Eigentümerversammlung sind die technischen Voraussetzungen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer über die notwendige Hardware (Computer, Tablet, Smartphone) und eine stabile Internetverbindung verfügen. Zudem sollte eine benutzerfreundliche Plattform gewählt werden, die auch für technikunerfahrene Teilnehmer leicht zugänglich ist.

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Datenschutz und Sicherheit

Die verwendete Software muss eine sichere Datenübertragung gewährleisten und die Privatsphäre der Teilnehmer schützen. Hierzu gehört beispielsweise die End-to-End-Verschlüsselung der Kommunikation. Zudem sollten bei einer Online-Eigentümerversammlung Maßnahmen ergriffen werden, damit nur berechtigte Personen an der Versammlung teilnehmen können.
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Umgang mit technischen Problemen

Technische Probleme stören die Durchführung einer Online-Eigentümerversammlung erheblich. Es sollte daher ein klarer Plan existieren, wie mit solchen Problemen umgegangen wird. Dies kann unter anderem die Bereitstellung eines technischen Supports während der Versammlung umfassen. Es ist auch ratsam, vor der eigentlichen Versammlung eine Testphase durchzuführen, in der die Teilnehmer die Technik ausprobieren.

Praktische Umsetzung

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Vorbereitung und Durchführung

Jede Online-Eigentümerversammlung erfordert eine sorgfältige Planung. Dazu gehört die Auswahl der geeigneten Software, die Einrichtung der technischen Infrastruktur und die Schulung der Teilnehmer. Die Einladungen sollten rechtzeitig verschickt und klare Anweisungen zur Teilnahme an der Online-Versammlung gegeben werden. Während der Versammlung sollte ein Moderator dafür sorgen, dass die Tagesordnung eingehalten und die Diskussionen geordnet geführt werden.
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Abstimmungsverfahren bei digitalen Eigentümerversammlungen

Das Abstimmungsverfahren bei Online-Versammlungen sollte transparent und nachvollziehbar sein. Es gibt verschiedene Abstimmungsoptionen, beispielsweise durch Abstimmung per Videokonferenz, über spezielle Abstimmungstools oder per E-Mail. Wichtig ist, dass das Verfahren klar kommuniziert wird und alle Teilnehmer die Chance haben, ihre Stimme abzugeben.
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Protokollierung der Online-Eigentümerversammlung

Auch bei Online-Versammlungen muss ein Protokoll geführt werden, das die gefassten Beschlüsse dokumentiert. Dies geschieht entweder durch eine automatische Aufzeichnung der Versammlung oder durch eine manuelle Protokollführung. Das Protokoll sollte den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt werden, um eventuelle Einwände rechtzeitig klären zu können.

Rechtliche Aspekte und Beschlussfähigkeit

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Gültigkeit von Online-Beschlüssen

Alle Beschlüsse, die in einer Online-Eigentümerversammlung gefasst werden, sind grundsätzlich gültig, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt wurde und die erforderlichen Mehrheiten erreicht wurden. Es ist jedoch wichtig, dass die Beschlüsse transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind. Im Falle von Anfechtungen haben alle Teilnehmer so eine klare Grundlage.
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Anfechtbarkeit von Beschlüssen bei digitaler Versammlung

Beschlüsse, die in einer Online-Versammlung gefasst wurden, können wie bei Präsenzversammlungen angefochten werden. Gründe für eine Anfechtung sind beispielsweise formale Fehler bei der Einberufung der Versammlung, technische Probleme oder Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Es ist daher ratsam, alles sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen.

Hybride Form von Eigentümerversammlungen

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Definition und Vorteile

Eine hybride Eigentümerversammlung kombiniert die Vorteile von Präsenz- und Online-Versammlungen. Dabei können Eigentümer entweder vor Ort an der Versammlung teilnehmen oder sich online zuschalten. Diese Form der Versammlung garantiert maximale Flexibilität und hilft, sowohl die Vorteile der persönlichen Interaktion als auch die der digitalen Teilnahme zu nutzen.
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Herausforderungen und Lösungen

Die Durchführung hybrider Versammlungen stellt besondere Anforderungen an die technische Ausstattung und die Organisation. Es muss sichergestellt werden, dass die Teilnehmer, die online zugeschaltet sind, gleichberechtigt an der Versammlung teilnehmen. Dies erfordert eine leistungsfähige technische Infrastruktur für eine reibungslose Kommunikation und Abstimmung. Zudem sollte ein Moderator dafür sorgen, dass die vor Ort anwesenden und die online zugeschalteten Teilnehmer gleichermaßen in die Diskussionen eingebunden werden.

Fazit

Die Einführung einer Online-Eigentümerversammlung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften dar. Sie verspricht zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf Flexibilität und Teilnahmechancen, erfordert jedoch auch eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung technischer sowie rechtlicher Aspekte.

Mit den richtigen Maßnahmen werden Herausforderungen gemeistert und Vorteile voll ausgeschöpft, sodass alle Eigentümer gleichermaßen von dieser neuen Versammlungsform profitieren. Die Zukunft der Eigentümerversammlungen wird digitaler, flexibler und inklusiver sein, was letztlich zu einer stärkeren Einbindung und Zufriedenheit der Eigentümer führt.

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Energetische Sanierung und Steuer: Aktuelle steuerliche Förderung für Immobilien und Änderungen im Überblick

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Energetische Sanierung und Steuer: Aktuelle steuerliche Förderung für Immobilien und Änderungen im Überblick

Wer eine energetische Sanierung an seinem selbstgenutzten Eigenheim durchführt, kann jetzt von erweiterten steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Bundesregierung hat die Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Neben den Zuschüssen aus der BEG können Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen nun auch steuerlich geltend gemacht werden. Der § 35c EStG ermöglicht es, diese Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden mit bis zu 40.000 EUR steuerlich abzusetzen. Diese Version ist kürzer und enthält dennoch alle wesentlichen Informationen.

Neue Regelungen zur steuerlichen Förderung: So funktioniert’s jetzt – Energetische Sanierung und Steuer

Die Bestimmungen der Verordnung gelten für alle Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 starten. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen wie der sommerliche Wärmeschutz, die Modernisierung oder Verbesserung von Heizungsanlagen sowie die Installation von digitalen Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs und -betriebs.

Für Neubauten finden diese Regelungen keine Anwendung.

Der zentrale Text des Entwurfs lautet:

“Mit der Verordnung werden verschiedene Änderungen der zuwendungsrechtlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen in den Anlagen der ESanMV und damit in der steuerlichen Förderung nachvollzogen.

Dies betrifft unter anderem die Anforderungen an Energieeffizienz und Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen. Die neuen Vorgaben zum Staubausstoß von Biomasseheizungen (Einhaltung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, 1. BImSchV) orientieren sich an der Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen.

Die Ausführungen zu Heizungsoptimierungen werden gestrafft und um Maßnahmen zur gering investiven Umstellung von wasserstofffähigen Heizungen auf den 100-prozentigen-Wasserstoffbetrieb sowie zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen erweitert.

Nicht fortgeführt wird die für die Steuerermäßigung des § 35c EStG nicht relevante Kategorie der innovativen Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien.”

Mit der neuen Verordnung werden verschiedene Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude umgesetzt, die sich auf Einzelmaßnahmen und deren steuerliche Förderung beziehen.

Wichtige Punkte der Änderungen zur energetischen Sanierung

  • Energieeffizienz und Wärmepumpen: Es werden neue Anforderungen an die Energieeffizienz und die Leistungsfähigkeit von Wärmepumpen festgelegt.
  • Staubausstoß von Biomasseheizungen: Die neuen Vorschriften für den Staubausstoß von Biomasseheizungen richten sich nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) und orientieren sich an den Grundförderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
  • Heizungsoptimierungen: Die Richtlinien zur Optimierung von Heizungen werden vereinfacht und um zusätzliche Maßnahmen erweitert. Diese Maßnahmen umfassen die kostengünstige Umstellung von Heizungen auf 100 % Wasserstoffbetrieb sowie die Reduktion von Emissionen bei Biomasseheizungen.
  • Innovative Heiztechnik: Die Kategorie der innovativen Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, die für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nicht relevant ist, wird nicht weitergeführt.

Steuerliche Förderung: Welche Kosten absetzbar sind

Die Steuerermäßigung umfasst 20 Prozent der anfallenden Kosten, bis zu einem Maximum von 200.000 EUR. Das bedeutet, die höchste steuerliche Förderung kann bis zu 40.000 EUR betragen.

Finanzamt-Nachweis: Neue Bescheinigungsanforderungen

Um den Steuerbonus zu erhalten, sind Bescheinigungen vom ausführenden Fachunternehmen notwendig. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) informiert, dass die entsprechenden Formulare aktualisiert wurden. Diese Bescheinigungen dienen als Nachweis für das Finanzamt, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt und den gesetzlichen Vorschriften entsprochen haben.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Musterformulare entwickelt. Für energetische Maßnahmen im Jahr 2024 wurden diese Muster um zusätzliche Angaben zu sogenannten Umfeldmaßnahmen erweitert.

BMF-Schreiben “Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung”

Ausschlusskriterien für Steuerliche Förderung bei Energetischen Sanierungen

Wenn Sie finanzielle Unterstützung von der KfW-Bank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten haben, können Sie diese Kosten nicht zusätzlich von der Steuer absetzen, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Möglichkeiten bei Verzicht auf Förderungen

Wenn Sie auf staatliche Förderungen verzichten oder diese nicht erhalten haben, können Sie stattdessen einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Mit den entsprechenden Bescheinigungen können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 20 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Dies funktioniert wie folgt:
  • In den ersten beiden Jahren können jeweils sieben Prozent der Aufwendungen abgesetzt werden, allerdings maximal 14.000 EUR pro Jahr.
  • Im dritten Jahr können noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen abgesetzt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 EUR.

Wenn Sie 200.000 EUR in energetische Sanierungen investieren, können Sie bis zu 40.000 EUR an Steuern sparen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit vorbereitender Maßnahmen laut BdSt

Der Steuerzahlerbund weist darauf hin, dass diese steuerliche Förderung nur dann greift, wenn die Kosten nicht bereits anderweitig, etwa als Werbungskosten, abgesetzt wurden. Eine doppelte steuerliche Entlastung ist nicht möglich.

Abzugsfähigkeit von Umfeldmaßnahmen

Selbst wenn Steuerzahler die Materialien selbst kaufen und nur die Arbeiten vom Fachunternehmen durchführen lassen, können sie diese Kosten steuerlich geltend machen. Diese sogenannten Umfeldmaßnahmen umfassen alle zusätzlichen Kosten, die zur Vorbereitung einer förderfähigen Maßnahme erforderlich sind. Auch hierfür sind Bescheinigungen erforderlich. Das Fachunternehmen bestätigt dabei, dass die Maßnahme notwendig war und die Materialien verwendet wurden.

Förderung für neue Gasheizungen gestrichen

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gilt für energetische Sanierungsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 begonnen und abgeschlossen werden (§ 52 Abs. 35 a Satz 1 2. Halbsatz EStG).

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden bestimmte Einzelmaßnahmen, die von den Programmen der Gebäudeförderung – seit dem 1. Januar 2024 unter der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – als förderwürdig anerkannt sind.

Streichung der Förderung für Gasheizungen

Die Förderung für gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen nach § 35c EStG wurde zum 1. Januar 2023 eingestellt. Grund dafür ist, dass diese Technologien die technischen Mindestanforderungen der “Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV” nicht mehr erfüllen.

Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)

Die ESanMV legt fest, welche Mindestanforderungen energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden erfüllen müssen. Diese Verordnung trat am 1. Januar 2020 in Kraft und ist ein Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Wichtige Änderungen der ESANMV

  • Erste Änderung: Am 26. März 2021 beschloss der Bundestag die erste Änderung der ESanMV, um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von November 2020 umzusetzen.
  • Zweite Änderung: Am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat einer weiteren Änderung der ESanMV zu.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur energetischen Sanierung und steuerlicher Förderung

Kann man energetische Sanierung von der Steuer absetzen?

Ja, energetische Sanierungen können steuerlich abgesetzt werden. Es können 20 Prozent der Kosten für bestimmte Einzelmaßnahmen über drei Jahre verteilt von der Steuer abgezogen werden, bis zu einem Maximum von 40.000 EUR pro Wohnobjekt. Darüber hinaus können 50 Prozent der Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung abgesetzt werden.

Wie werden energetische Maßnahmen in der Steuererklärung eingetragen?

Die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen werden als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Es ist keine vorherige Antragstellung erforderlich. Für den Nachweis müssen Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens oder einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (z. B. Energieberater) eingereicht werden. Diese Bescheinigungen müssen einem amtlichen Muster entsprechen, das der Einkommensteuererklärung beigefügt wird.

Welche Förderung gibt es für energetische Sanierung?

Neben der steuerlichen Förderung gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden bietet. Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung werden mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Zusätzlich gibt es die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), die 80 Prozent der Beratungskosten übernimmt, bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 EUR für größere Gebäude.

Welche Nachweise für energetische Maßnahmen?

Für die steuerliche Förderung müssen Bescheinigungen vom ausführenden Fachunternehmen oder von Energieberatern vorgelegt werden. Diese Bescheinigungen müssen bestätigen, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es sind amtliche Musterbescheinigungen zu verwenden, die über das Bundesministerium der Finanzen abrufbar sind.

Was fällt unter energetische Maßnahmen?

Folgende Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind förderfähig:
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Ersatz oder Einbau sommerlichen Wärmeschutzes
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre)
  • Energetische Baubegleitung und Fachplanung
Zusätzlich müssen diese Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen der “Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung” (ESanMV) erfüllen.
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Grunderwerbsteuer 2024: Sinkt die Steuer beim Immobilienkauf?

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Grunderwerbsteuer 2024: Sinkt die Steuer beim Immobilienkauf?

Seit vielen Jahren müssen Immobilienkäufer in Deutschland tief in die Tasche greifen. Ein Grund dafür ist die Grunderwerbsteuer, die in den meisten Bundesländern in Deutschland immer weiter angehoben wurde. Doch jetzt gibt es ein wenig Hoffnung für alle, die vom eigenen Heim träumen: In einigen Regionen könnte die Steuer bald sinken. Was bedeutet das für Sie als Käufer?

Was ist die Grunderwerbsteuer überhaupt?

Kaum haben Immobilienkäufer den Kaufvertrag unterschrieben, klopft auch schon das Finanzamt an die Tür. Der Grund: die Grunderwerbsteuer. Jeder, der eine Immobilie erwirbt, muss diese Abgabe an den Fiskus entrichten – oft in Höhe von mehreren Tausend Euro. Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, muss neben dem eigentlichen Kaufpreis auch Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer einplanen. Diese Steuer fällt für das erworbene Grundstück und die darauf stehenden Gebäude an. Je nach Bundesland liegt der Steuersatz aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. 

Warum könnte sich die Höhe der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf bald ändern?

Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Die meisten haben diese Möglichkeit seitdem für regelmäßige Erhöhungen genutzt. Doch jetzt gibt es erste Anzeichen für eine Trendwende und eine Senkung der unbeliebten Steuer:
  • In Thüringen soll die Grunderwerbsteuer ab Januar 2024 von 6,5 % auf 5 % sinken.
  • Auch in Schleswig-Holstein und NRW wird über Steuersenkungen diskutiert.
  • Für Erstimmobilien könnte es sogar Freibeträge geben.
Klar ist: Wenn Käufer weniger Steuern zahlen müssen, wird der Immobilienerwerb attraktiver und leichter finanzierbar. Experten rechnen mit Tausenden zusätzlichen Käufern, vor allem unter jungen Familien.

Wie lässt sich die Grunderwerbsteuer sparen? Die besten Tipps für Immobilienkäufer

Es gibt ein paar clevere Möglichkeiten, die Steuerlast beim Immobilienerwerb zu senken oder sogar ganz zu vermeiden. Hier verraten wir die effektivsten Tricks.
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Einrichtung bzw. bewegliche Gegenstände benennen: Küche und Sauna separat abrechnen

Ein einfacher, aber wirkungsvoller Tipp: Lassen Sie teure Einrichtungsgegenstände wie eine Einbauküche oder Sauna gesondert im Kaufvertrag aufführen. Denn nur fest verbaute Elemente zählen bei der Grunderwerbsteuer mit. Für separat ausgewiesenes Inventar müssen Sie keine Abgaben entrichten. So können Sie die Steuerbasis um mehrere Tausend Euro drücken.
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Erst Grundstück, dann Haus

Auch bei Neubauten gibt es Sparpotenzial: Kaufen Sie zunächst nur das Grundstück und beginnen Sie erst später mit dem Hausbau. Dann fällt die Grunderwerbsteuer nämlich lediglich für den Grundstückspreis an. Die Baukosten bleiben außen vor – das macht schnell einen großen Unterschied.

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Immobilien in der Familie weitergeben

Die beste Nachricht für Käufer mit Verwandtschaft: Wer eine Immobilie von engen Angehörigen erwirbt, zahlt gar keine Grunderwerbsteuer. Steuerfrei sind Verkäufe zwischen:
  • Eheleuten
  • Eltern und Kindern (auch Adoptivkinder)
  • Großeltern und Enkeln
  • Schwiegereltern und Schwiegerkindern
  • Ex-Partnern im Zuge der Scheidung
Nur bei Geschwistern greift die Steuerbefreiung leider nicht. Wer also die Möglichkeit hat, ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung innerhalb der Familie zu übernehmen, sollte diese Chance unbedingt nutzen.
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Steuertricks für Profis - Share Deals

Große Immobilieninvestoren haben noch ein weiteres Ass im Ärmel: den Share Deal. Dabei kaufen sie keine einzelnen Objekte, sondern Anteile an Wohnungsgesellschaften. Liegt die erworbene Beteiligung unter 90 %, entfällt die Grunderwerbsteuer komplett. Für Privatleute ist diese Variante aber meist zu komplex und aufwendig.

Unterm Strich gilt: Zwar lässt sich die Grunderwerbsteuer nicht immer vermeiden, doch mit der richtigen Strategie können auch Otto Normalverbraucher ihre Steuerlast beim Kauf einer Immobilie deutlich drücken. Es lohnt sich also, schon vor dem Immobilienkauf alle Optionen gründlich zu prüfen und clever zu planen. So bleibt am Ende mehr Geld für die Verwirklichung des Eigenheim-Traums übrig…

Fazit: Lohnt sich der Immobilienkauf 2024?

Ob und wo die Grunderwerbsteuer tatsächlich sinkt, bleibt abzuwarten. Doch die Zeichen stehen gut, dass Käufer künftig in einigen Bundesländern entlastet werden. Zusammen mit den aktuell eher stagnierenden Immobilienpreisen könnte 2024 also ein gutes Jahr werden, um den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Eines ist aber klar: Auch eine reduzierte Grunderwerbsteuer macht den Immobilienkauf nicht zum Schnäppchen. Käufer sollten alle Kosten genau im Blick haben und sorgfältig durchkalkulieren, was sie sich leisten können. Dann steht dem Einzug ins neue Zuhause hoffentlich nichts mehr im Weg!

FAQ: Oft gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer

Kann man die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, die ausschließlich privat genutzt werden soll, haben Sie leider keine Möglichkeit, die Anschaffungskosten oder Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt erkennt in diesem Fall weder den Kaufpreis noch sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb an.

Ganz anders verhält es sich jedoch, wenn Sie die Immobilie vermieten oder geschäftlich nutzen möchten. Dann dürfen Sie die Grunderwerbsteuer zusammen mit dem Kaufpreis, den Notarkosten und den Grundbuchgebühren über mehrere Jahre als Werbungskosten abschreiben. So können Sie Ihre Steuerlast auf lange Sicht deutlich reduzieren.

Selbst wenn Sie die erworbene Immobilie teilweise selbst bewohnen und teilweise vermieten, ist eine anteilige Absetzung der Grunderwerbsteuer möglich. Gleiches gilt, wenn Sie einen Raum als Arbeitszimmer nutzen. Für Arbeitnehmer gibt es hierbei allerdings gewisse Einschränkungen – so darf beispielsweise am Arbeitsplatz kein Büro zur Verfügung stehen. Selbstständige hingegen können das Arbeitszimmer ohne zusätzliche Voraussetzungen absetzen.

Ein cleverer Tipp, um beim Immobilienkauf Grunderwerbsteuer zu sparen: Erwerben Sie bestimmte Einrichtungsgegenstände wie eine Einbauküche, Möbel, Markisen oder eine Sauna separat. Da diese nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, fällt hierfür keine Grunderwerbsteuer an. Wichtig ist nur, dass Sie für diese Objekte einen eigenen Kaufvertrag abschließen und sie nicht im Hauptvertrag aufführen. Mit der richtigen Strategie lässt sich also durchaus ein Teil der Grunderwerbsteuer einsparen oder später von der Steuer absetzen. Lassen Sie sich am besten frühzeitig von einem Experten beraten, um alle Möglichkeiten beim Kauf einer Immobilie optimal für sich zu nutzen.

An welches Finanzamt muss ich mich bei der Grunderwerbsteuer wenden?

Die Antwort hängt vom Bundesland und der Kommune ab, in der sich das erworbene Objekt befindet. In manchen Ländern gibt es spezielle Grunderwerbsteuerstellen, die sich um diese Angelegenheit kümmern. Sie sind meist in größeren Städten zu finden und bündeln die Zuständigkeit für das gesamte Bundesland oder bestimmte Regionen. In anderen Fällen ist das örtliche Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, Ihr Ansprechpartner.

Aber keine Sorge: In der Regel müssen Sie selbst gar nicht tätig werden, um das zuständige Finanzamt zu ermitteln. Diese Aufgabe übernimmt nämlich der Notar, der Ihren Kaufvertrag beurkundet. Er meldet den Erwerb der Immobilie automatisch bei der zuständigen Behörde und leitet alle erforderlichen Unterlagen weiter. Sie können sich also entspannt zurücklehnen und darauf warten, dass das Finanzamt auf Sie zukommt. Sobald die Grunderwerbsteuer festgesetzt wurde, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit allen wichtigen Informationen, wie dem Steuerbetrag und den Zahlungsmodalitäten. Sollten Sie unsicher sein, welches Finanzamt in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie auch einfach beim Notar nachfragen. Er hat die nötigen Informationen und kann Ihnen sagen, an wen Sie sich bei Rückfragen wenden können.

Fazit: Die Zuständigkeit für die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und Kommune. In vielen Fällen kümmert sich aber der beurkundende Notar um die Meldung beim richtigen Finanzamt, sodass Sie selbst nicht aktiv werden müssen.

In welchem Bundesland ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?

Seit 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, den Steuersatz selbst festzulegen – und davon haben viele Gebrauch gemacht. Doch es gibt einen Ausreißer nach unten: Bayern. Der Freistaat ist das einzige Bundesland, das seit der Föderalismusreform an einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent festhält. Damit liegt Bayern deutschlandweit auf dem niedrigsten Niveau.

Zum Vergleich: In den meisten anderen Ländern müssen Immobilienkäufer deutlich tiefer in die Tasche greifen. Spitzenreiter ist aktuell Thüringen mit einer Steuerlast von 6,5 Prozent. Das macht bei einer Immobilie für 400.000 EUR immerhin einen Unterschied von 12.000 EUR aus.

Wer also die Möglichkeit hat, seinen Immobilienkauf regional zu steuern, sollte einen Blick auf die Grunderwerbsteuer werfen. In Bayern lässt sich derzeit am meisten sparen. Allerdings gilt es auch andere Faktoren wie die Immobilienpreise und die Lebenshaltungskosten vor Ort zu berücksichtigen.

Tipp: Neben Bayern haben auch andere Länder wie Sachsen, Hamburg und Berlin vergleichsweise niedrige Steuersätze. Es lohnt sich also, beim Immobilienkauf über den Tellerrand hinauszublicken und verschiedene Standorte zu vergleichen.

Quelle Handelsblatt

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Staatliche Förderung 2024: Neue Zuschüsse für Ihre Photovoltaik

Solarstrom Förderung 2024

Staatliche Förderung 2024: Neue Zuschüsse für Ihre Photovoltaik

Sie möchten Ihr eigenes kleines Kraftwerk auf dem Dach haben, das Sonnenlicht in Strom verwandelt – entweder um Ihre eigenen Geräte zu betreiben oder um den überschüssigen Strom zu verkaufen? Aber klar, so eine Solaranlage, auch Photovoltaikanlage genannt, und vielleicht noch ein Speicher dazu, damit Sie auch nachts Sonnenstrom nutzen können, das kostet zunächst einiges. Wir reden hier über einige tausend Euro. In diesem Ratgeber nehmen wir Sie an die Hand und zeigen Ihnen, welche Förderungen es gibt und wie Sie davon profitieren können. Egal, ob Sie ganz neu in der Welt der Solaranlagen sind oder schon ein wenig Vorwissen mitbringen, wir möchten, dass Sie sich gut informiert fühlen und die beste Entscheidung für sich und Ihr Zuhause treffen können.

Sonnige Aussichten: So unterstützt 2024 Ihre Solaranlage – Investition

Jetzt die gute Nachricht: 2024 winken in vielen Orten besondere Angebote, die Ihnen dabei helfen, diese Kosten zu stemmen. Kommunen, also die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, schnüren Pakete, die Ihnen einen ordentlichen Batzen Geld zuschieben, wenn Sie sich für eine Solaranlage entscheiden – mit oder ohne extra Akku zum Speichern des Stroms. Auch einige Bundesländer haben solche Unterstützungsangebote parat. Aber da ist noch mehr: Der Staat selbst steht Ihnen zur Seite. Er verspricht Ihnen, dass er Ihnen für den Strom, den Ihre Anlage produziert und Sie ins Netz einspeisen, einen festen Preis zahlt. Das ist die sogenannte Einspeisevergütung. Außerdem können Sie über die KfW-Bank, eine staatliche Förderbank, günstige Kredite für Ihr Solarprojekt bekommen.

Förderung 2024: Berlin bietet als einziges Bundesland direkten Zuschuss für PV-Anlagen

In Berlin ist die Lage ziemlich einzigartig. Nur hier gibt es staatliche Zuschüsse, die Ihnen helfen, sowohl eine Solaranlage in üblicher Größe als auch einen Batteriespeicher zu finanzieren. Berlin ist 2024 der einzige Ort in Deutschland, der solche direkte Hilfe anbietet. Ein ähnliches Programm in Schleswig-Holstein wurde leider vorerst pausiert. Obwohl jedes Bundesland die Freiheit hat, seine eigenen Förderprogramme zu schnüren, haben viele sich in der Vergangenheit darauf konzentriert, speziell die Anschaffung von Batteriespeichern zu unterstützen. Orte wie Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und einige andere waren da ganz aktiv. Allerdings sind viele dieser Programme mittlerweile ausgelaufen, weil schlicht das Geld dafür aufgebraucht wurde. Aber keine Sorge, es gibt auch gute Nachrichten: Viele Städte springen ein und bieten ihre eigenen Zuschüsse an, speziell für den Bau von Solaranlagen. Und wenn Sie nur eine kleine Anlage für Ihren Balkon ins Auge gefasst haben, gibt es auch dafür spezielle Förderungen – sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene im Jahr 2024. Ein wichtiger Punkt ist, dass jede Förderung daran geknüpft ist, dass Ihre Anlage ans öffentliche Stromnetz angeschlossen und im jeweiligen Bundesland installiert ist. Das heißt, Sie müssen in dem Bundesland wohnen, in dem Sie die Förderung beantragen möchten, um von diesen Programmen zu profitieren.
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Energie der Zukunft: Berlin bezuschusst Solaranlagen und Batteriespeicher

In Berlin gibt es gute Nachrichten für alle, die ihr Zuhause umweltfreundlicher machen wollen: Seit September 2022 ist das Solar-Plus-Programm am Start. Stellen Sie sich das vor wie einen finanziellen Schub von der Stadt, damit Sie Sonnenenergie noch besser nutzen können. Egal, ob Sie einen Batteriespeicher benötigen, um den Solarstrom für später zu speichern, oder eine Solaranlage an einer besonderen Stelle – wie an der Fassade Ihres Hauses oder sogar an einem denkmalgeschützten Gebäude – installieren möchten, Berlin hilft Ihnen dabei.

Kurz gesagt, das Programm sieht so aus:

  • Für kleine Häuser (Ein- oder Zweifamilienhäuser) gibt es bis zu 15.000 EUR für Batteriespeicher – das sind 300 EUR für jede gespeicherte Kilowattstunde.
  • Bei größeren Wohngebäuden können Sie mit Unterstützung von bis zu 65 % der Kosten für Batteriespeicher rechnen, mit einem Maximum von 30.000 EUR.
  • Besitzen Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude? Dann unterstützt Berlin bis zu 65 % der extra Kosten, die für die Installation einer Solaranlage anfallen, im Vergleich zu einem gewöhnlichen Gebäude.
  • Und wenn Sie eine Solaranlage nicht auf dem Dach, sondern an der Fassade anbringen möchten, gibt es ebenfalls bis zu 65 % der zusätzlichen Kosten zurück.

Zusätzlich gibt es auch noch einen kleinen Bonus: Die Stadt bezahlt Ihnen einmalig 226,10 EUR für eine erste Beratung mit einem Steuerberater, unterstützt die Kosten für ein Dachgutachten und den Umbau von Messplätzen, wie zum Beispiel den Einbau eines neuen Zählerschranks.

Wer ein Haus besitzt, kann direkt einen Antrag stellen. Falls Sie eine Wohnung besitzen, übernimmt das die Hausverwaltung für Sie. Die Anträge werden von der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) angenommen – und das sowohl auf Papier als auch über ein Online-Portal.

Also, wenn Sie in Berlin wohnen und überlegen, auf Solar umzusteigen, könnte jetzt ein guter Zeitpunkt sein, um den Schritt zu wagen und dabei staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Ihr Weg zur Photovoltaik-Förderung in München

In München gibt es gute Nachrichten für alle, die ihr Haus umweltfreundlicher gestalten möchten: Die Stadt unterstützt Sie finanziell beim Einsatz von Solarenergie. Seit 2022 ist das Programm “Klimaneutrale Gebäude” aktiv. Es hilft nicht nur bei der Modernisierung von Häusern, um Energie zu sparen, sondern auch beim Einbau von Solaranlagen und anderen umweltfreundlichen Technologien wie Wärmepumpen. Hier ein einfacher Überblick über die Unterstützung, die Sie für Solaranlagen bekommen können (Stand: Januar 2024):
  • Für jede Kilowattstunde Leistung, die Ihre Solaranlage auf einem Wohnhaus produzieren kann, gibt es 265 EUR.
  • Haben Sie ein denkmalgeschütztes Haus oder möchten die Solarpanels direkt in das Dach integrieren? Dann gibt’s obendrauf 253 EUR für jede Kilowattstunde Leistung.
  • Wenn Sie sich für besonders robuste Glas-Glas-Module entscheiden, kommen 44 EUR pro Kilowattstunde dazu.
  • Und falls Sie Ihre Solaranlage mit einem begrünten Dach kombinieren, gibt es sogar zusätzlich 88 EUR pro Kilowattstunde Leistung.
Für neue Nichtwohngebäude gibt es seit 2023 eine Vorschrift in Bayern, die besagt, dass dort Solaranlagen installiert werden müssen. Das Förderprogramm konzentriert sich daher auf Projekte bei bestehenden Gebäuden oder bei Neubauten, die nicht unter diese Regelung fallen. Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie online gehen. Über ein spezielles Portal können Sie Ihren Antrag stellen. Sobald Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten, dass Mittel für Sie reserviert wurden, können Sie loslegen und einen Kaufvertrag für Ihre neue Solaranlage unterschreiben. Es lohnt sich, in die Zukunft zu investieren und München macht es Ihnen jetzt noch leichter.

Förderprogramm für Solarstrom: Der KfW 270 Photovoltaik – Kredit

Wenn Sie Ihr Dach in eine umweltfreundliche Energiequelle verwandeln möchten, dann gibt es für Ihr Projekt  eine Unterstützung durch die KfW-Bank. Die KfW-Bank wird vom Staat unterstützt, um solche umweltfreundlichen Vorhaben zu fördern. Mit dem Programm namens “270 Erneuerbare Energien – Standard” können Sie günstige Kredite bekommen, um eine Solaranlage oder sogar einen Batteriespeicher zu finanzieren. Das Beste daran? Es spielt keine Rolle, wo in Deutschland Sie wohnen. Im Jahr 2021 zum Beispiel haben über 6.400 glückliche Besitzer von Solaranlagen solche Kredite bekommen und insgesamt etwa 300 Millionen Euro finanziert. Diese Kredite sind nicht nur für den Kauf der Anlage selbst gedacht, sondern decken auch alles ab, was dazugehört – von der ersten Planung bis zur Installation. Auch wenn Sie sich für eine gebrauchte Anlage entscheiden, steht Ihnen diese Unterstützung offen, einschließlich KfW-Kredit Möglichkeiten. Das gilt für Anlagen, die noch keine 12 Monate in Betrieb sind oder für ältere, die Sie so aufrüsten, dass sie mehr Leistung bringen. Aber Achtung: Die Zinsen für diese Kredite sind 2024 nicht mehr ganz so niedrig wie früher. Es lohnt sich also, auch mal bei anderen Banken zu schauen, was die für Kredite anbieten. Noch etwas Wichtiges: Die KfW arbeitet mit Partnerbanken zusammen, das heißt, Sie bekommen den KfW-Kredit über Ihre eigene Bank. Manche Banken finden das allerdings bei kleineren Beträgen nicht so spannend und bieten diese Kredite gar nicht erst an. Keine Sorge, es gibt noch andere Wege, Ihre Solaranlage zu finanzieren, die wir in einem speziellen Ratgeber für Sie gesammelt haben.
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Von KfW 270 bis maßgeschneiderte Lösungen: Professionelle Beratung für die Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage

Um Ihr Solarprojekt optimal zu finanzieren, steht Ihnen nicht nur der KfW 270 Kredit für Photovoltaikanlagen zur Verfügung, sondern auch unsere unabhängige Finanzberaterin. Sie bringt Licht ins Dunkel der Finanzierungsmöglichkeiten und hilft Ihnen, das beste Angebot zu finden. Während der KfW 270 Kredit attraktive Konditionen für die Installation Ihrer Solaranlage bietet, kann unsere Expertin darüber hinausgehen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentieren. Sie prüft nicht nur die Konditionen des KfW-Kredits, sondern vergleicht auch alternative Finanzierungsangebote, um sicherzustellen, dass Sie die kosteneffizienteste und vorteilhafteste Option für Ihr Projekt wählen. Mit dieser Kombination aus staatlich geförderter und individuell angepasster Finanzierung steht Ihrem Weg zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung nichts mehr im Wege.

Wie hoch ist Ihre Ersparnis durch erneuerbaren Energien und den produzierten Strom?

Mit einer Solaranlage auf Ihrem Dach können Sie erheblich sparen, wenn Sie Ihren eigenen Strom mithilfe der Sonnenenergie erzeugen. Dies ist nicht nur wegen der Umweltfreundlichkeit eine gute Idee, sondern auch finanziell sehr attraktiv. Grundsätzlich bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten: Sie nutzen den Strom selbst und reduzieren dadurch Ihre Stromrechnung, oder Sie speisen den überschüssigen Strom ins Netz ein und erhalten dafür eine Vergütung.

Um es konkret zu machen: Der Strom aus Ihrer eigenen Solaranlage kostet Sie umgerechnet nur etwa 10 bis 16 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich dazu zahlen Sie für den Strom aus der Steckdose oft das Dreifache.

In der Regel können Sie rund 20 bis 30 Prozent des selbst erzeugten Stroms direkt verbrauchen. Nehmen wir an, Sie benötigen jährlich 5.000 Kilowattstunden (kWh). Ihre eigene PV-Anlage könnte Ihnen davon 1.500 kWh liefern. Die Ersparnis beläuft sich auf etwa 500 EUR im Jahr – abhängig davon, was Sie aktuell für den Strom aus dem öffentlichen Netz zahlen. Da die Sonneneinstrahlung über das Jahr variiert, wird es schwer sein, den gesamten eigenen Strombedarf ganzjährig selbst zu decken. Im Sommer speisen Sie wahrscheinlich mehr Strom ins Netz ein als im Winter.

Den Solarstrom, den Sie nicht selbst nutzen, führt Ihre Solaranlage dem allgemeinen Stromnetz zu. Für die Einspeisung von beispielsweise 3.500 kWh aus unserem Beispiel zahlt der Netzbetreiber Ihnen im Jahr 2024 etwa 284 EUR. Diese Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert. Würden Sie die gesamten 5.000 kWh einspeisen, bekämen Sie 644 EUR.

Um jedoch von Ihrem eigenen Solarstrom profitieren zu können, ist zunächst eine Investition notwendig: Rechnen Sie grob mit 1.400 EUR pro Kilowatt-Peak (kWp) Leistung für den Kauf einer PV-Anlage. Dabei gilt: je größer die Anlage, desto günstiger der Preis pro kWp. Anlagen mit mehr als 10 kWp Leistung können unter Umständen sogar günstiger sein. Bei kleineren Anlagen ist 1.400 EUR pro kWp ein guter Richtwert.

Mehr als 1.800 EUR pro kWp sollten Sie für eine Anlage zur Eigenversorgung möglichst nicht ausgeben. Für eine Anlage mit 5 kWp Leistung liegen die Investitionskosten somit bei etwa 9.000 EUR. Ein zusätzlicher kleiner Stromspeicher, der es Ihnen ermöglicht, etwa 50 Prozent Ihres Solarstroms selbst zu nutzen, würde nochmals mehrere Tausend Euro kosten.

Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Strom komplett ins Netz einzuspeisen, hängt Ihr Gewinn davon ab, wie günstig Sie Ihre Solaranlage anschaffen und wie niedrig Ihre laufenden Kosten sind.

So fördert der Staat Ihre Investition in Solarenergie

Der Staat steht Ihnen zur Seite, wenn Sie überlegen, Ihr Haus mit einer Solaranlage umweltfreundlicher zu gestalten. Seit 2023 ist der Kauf von Solaranlagen und Batteriespeichern sogar steuerfrei, da keine Mehrwertsteuer mehr darauf erhoben wird. Das macht die Anschaffung gleich attraktiver.
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Wie Sie für Ihren Solarstrom belohnt werden

Für den Strom, den Ihre Anlage produziert und Sie ins Netz einspeisen, gibt es Geld – die sogenannte Einspeisevergütung. Installieren Sie Ihre Anlage zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2024 und sie hat bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung, erhalten Sie 8,11 Cent für jede Kilowattstunde (kWh), die Sie ins Netz geben. Diesen Betrag bekommen Sie nicht nur einmal, sondern 20 Jahre lang jedes Jahr.

Falls Ihre Anlage größer ist, gilt der Satz von 8,11 Cent weiterhin für die ersten 10 kWp. Alles darüber wird mit 7,03 Cent pro kWh vergütet, bis die Anlage 40 kWp erreicht. Beachten Sie, dass diese Vergütungssätze alle sechs Monate um 1 Prozent sinken werden, beginnend ab Februar 2024.

Wenn Sie sich entscheiden, all Ihren Strom ins Netz einzuspeisen, profitieren Sie sogar von höheren Vergütungssätzen: Für die ersten 10 kWp gibt es dann 12,87 Cent pro kWh. Und für Leistungen bis zu 100 kWp, die zwischen Februar und Juli 2024 in Betrieb genommen werden, liegen die Sätze bei 10,79 Cent pro kWh.

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Unterstützung bei der Planung

Eine Solaranlage ist eine große Entscheidung, besonders wenn man den Ausbau erneuerbarer Energien betrachtet. Wie groß sollte sie sein? Lohnt sich das überhaupt für Ihr Haus? Um diese Fragen zu klären, gibt es staatlich geförderte Energieberatungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zum Beispiel eine Förderung an, bei der bis zu 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden – bis zu 1.300 EUR für kleinere und bis zu 1.700 EUR für größere Wohngebäude. Auch die Verbraucherzentralen bieten mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft Beratungen an, die teils kostenlos, teils sehr günstig sind.

Um sich einen Überblick über die Fördermöglichkeiten zu verschaffen, nutzen Sie den Fördermittel-Check von CO2online, einem gemeinnützigen Portal. Hier finden Sie auch Informationen zu weiteren Unterstützungen, beispielsweise für den Heizungsumbau oder die energetische Sanierung Ihres Hauses.

Anpassungen der Einspeisevergütung für Solarstrom

Wenn Sie als Hauseigentümer eine Solaranlage besitzen, können Sie damit viele Ihrer elektrischen Geräte wie die Spülmaschine, Waschmaschine, den Kühlschrank, Ihr Elektroauto oder die Wärmepumpe betreiben. So nutzen Sie günstigen Solarstrom und sparen sich die Kosten für den teureren Strom aus dem öffentlichen Netz. Den Strom, den Sie nicht selbst nutzen, können Sie zurück ins Netz geben und bekommen dafür eine Bezahlung, die sogenannte Einspeisevergütung.

Allerdings wird diese Vergütung für neu installierte Anlagen bald wieder sinken. Nach einer Pause in der Senkung der Vergütungssätze wegen der Energiekrise im Jahr 2022, wird ab dem 1. Februar 2024 die Vergütung, die Sie für 20 Jahre erhalten, um ein Prozent reduziert. Das bedeutet, für jede Kilowattstunde Strom, die Sie ins Netz einspeisen, bekommen Sie dann 8,11 Cent statt 8,2 Cent. Diese Vergütung sinkt weiter: Ab dem 1. August 2024 sind es 8,03 Cent und ab dem 1. Februar 2025 dann 7,94 Cent pro Kilowattstunde.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese angepassten Vergütungssätze nur für Anlagen gelten, die nach diesen Stichtagen in Betrieb genommen werden. Jede dieser Anlagen wird dann 20 Jahre lang die jeweils festgelegte, etwas geringere Vergütung erhalten.

Wie sich die Anschaffungskosten für Photovoltaik-Anlage verändern

Die Kosten für eine Solaranlage auf Ihrem Dach hängen von den Anschaffungskosten ab. In letzter Zeit, besonders 2023, sind diese Kosten wegen der steigenden Energiepreise, der großen Nachfrage und Schwierigkeiten bei der Lieferung deutlich höher geworden. Aber jetzt sieht es so aus, als ob diese Phase der steigenden Preise vorbei ist und die Kosten für Solaranlagen wieder sinken.

Wenn Sie unter anderem eine Solaranlage mit 10 Kilowatt Leistung für Ihr Dach in Betracht ziehen, dann haben sich die Preise von durchschnittlich etwa 1.800 EUR pro Kilowatt schon reduziert. Jetzt können Sie mit Kosten zwischen 1.300 und 1.600 Euro pro Kilowatt rechnen. Das bedeutet auch, dass der Strom, den Sie mit der Solaranlage erzeugen, günstiger wird.

Wie Sie das beste Angebot für Ihre PV-Anlage sichern

Wenn Sie sich für den Kauf einer Solaranlage interessieren, ist es klug, nicht gleich beim ersten Angebot zuzuschlagen. Stattdessen sollten Sie sich mehrere Angebote einholen und diese sorgfältig miteinander vergleichen. Das geht besonders einfach über Internetportale, die speziell für Photovoltaik-Anlagen gedacht sind. Hier können Sie mit wenig Aufwand Anfragen an verschiedene Fachfirmen senden.

Sobald Sie verschiedene Angebote gesammelt haben, nehmen Sie sich die Zeit, diese zu vergleichen. Es ist wichtig, nicht vorschnell zu entscheiden. Überprüfen Sie selbst, ob die Anlage für Sie finanziell sinnvoll ist. Glauben Sie nicht blind den Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Ihnen vorgelegt werden. In unserem ausführlichen Ratgeber zum Kauf einer PV-Anlage finden Sie im vierten Schritt hilfreiche Tipps, worauf Sie achten sollten. Ein guter Anhaltspunkt für einen fairen Preis ist alles, was 1.800 EUR pro Kilowatt-Peak (kWp) und darunter liegt.

Auch wenn wir Empfehlungen aussprechen, ist es wichtig, dass Sie kritisch bleiben, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Beratung und der angebotenen Komponenten durch die vermittelten Installationsfirmen. Natürlich können Sie auch einen Solarinstallateur direkt in Ihrer Nähe kontaktieren oder selbstständig nach weiteren Firmen suchen. Hilfreich dabei sind das Firmenverzeichnis des Photovoltaikforums, die Datenbank mit Solarfirmen des Bundesverbands Solarwirtschaft und die Datenbank mit Elektrohandwerksbetrieben des Zentralverbands der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).

Steuervorteile für Solaranlagenbesitzer: Keine Umsatz- und Einkommenssteuer mehr

Die Umsatzsteuer für neue Solaranlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt wurde von 19 % auf 0 % reduziert. Dieser Steuervorteil, der Anfang des Jahres 2023 eingeführt wurde, bleibt jetzt dauerhaft bestehen – auch nach 2023. Das hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Zusätzlich dazu müssen Sie seit 2022 auch keine Einkommenssteuer mehr auf die Einnahmen zahlen, die Sie durch den erzeugten Solarstrom bekommen. Das macht Solaranlagen noch attraktiver und erschwinglicher.

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Sanierungspflicht für Wohnhäuser: Alles, was Hausbesitzer über die EU-Sanierungspflicht wissen müssen

EU-Sanierungspflicht

Sanierungspflicht für Wohnhäuser: Alles, was Hausbesitzer über die EU-Sanierungspflicht wissen müssen

Die Europäische Union hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Bis zum Jahr 2050 soll der Kontinent klimaneutral sein. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung, den die EU-Kommission getätigt hat, ist die Reform der Gebäuderichtlinie, die Ende 2023 entscheidende Neuerungen erfahren hat. Diese Reform ist mehr als nur ein bürokratischer Akt – sie ist ein zentraler Baustein in der EU-Strategie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung nachhaltiger, energieeffizienter Wohn- und Arbeitsumgebungen.

Die Gebäuderichtlinie, offiziell als die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) bekannt, ist ein Instrument, das darauf abzielt, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu reduzieren. Wohngebäude stehen dabei besonders im Fokus, da sie einen bedeutenden Anteil am Gesamtenergieverbrauch in der EU ausmachen. Die jüngsten Änderungen in der Richtlinie spiegeln die Dringlichkeit wider, mit der die EU ihre Klimaziele erreichen möchte. Sie setzen neue Standards für Energieeffizienz und eröffnen gleichzeitig neue Perspektiven und Herausforderungen für Immobilieneigentümer.

Wegfall der Sanierungspflicht in der EU-Gebäuderichtlinie: neue Standards für den Gebäudesektor

Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, hat die Europäische Union im Rahmen einer Überarbeitung ihrer Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärfte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Immobilien beschlossen. Am 7. Dezember 2023 erreichten die Vertreter des Europäischen Parlaments einen Durchbruch in den Verhandlungen über die kontrovers diskutierte Richtlinie für EU-Gebäude.

In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, eine verbindliche Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser nicht aufzunehmen. Gemäß der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird erwartet, dass der Energieverbrauch in Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent reduziert wird.

Diese Neuregelung, die von Immobilienbesitzerverbänden und der Wohnungswirtschaft begrüßt wurde, rückt von der früheren Forderung des EU-Parlaments ab, speziell schlecht isolierte private Wohngebäude zu sanieren. Organisationen wie Haus & Grund hatten zuvor vor einem erheblichen Wertverlust der Immobilien durch eine verpflichtende Sanierung gewarnt. Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW) betrachtet den erzielten Kompromiss als ein positives Zeichen und betont erneut die Wichtigkeit von Quartierskonzepten.

Es wurden folgende neue Bestimmungen der EU-Kommission für den Gebäudesektor festgelegt:

  • Zielvorgaben für Neubauten ab dem Jahr 2030: Zukünftig sollen Neubauten emissionsfrei sein.
  • Verringerung des Primärenergieverbrauchs in Wohngebäuden: Bis zum Jahr 2030 ist eine Reduktion um mindestens 16 Prozent vorgesehen, bis 2035 soll eine Senkung von 20 bis 22 Prozent erreicht werden. Die EU-Mitgliedsstaaten sind angehalten, entsprechende Strategien zu implementieren.
  • Sanierungsmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden: Es ist geplant, bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der am schlechtesten bewerteten Gebäude zu sanieren.
  • Einführung einer Solaranlagenpflicht: Bis zum Jahr 2030 sollen schrittweise Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden, Nichtwohngebäuden sowie bei Neubauten installiert werden, sofern dies aus technischer und wirtschaftlicher Sicht umsetzbar ist.
  • Schrittweiser Verzicht auf fossile Heizbrennstoffe bis zum Jahr 2040: Ab 2025 ist eine Subventionierung dieser Brennstoffe in der EU nicht mehr vorgesehen. Jedoch bleiben finanzielle Anreize für Hausbesitzer mit Hybridheizsystemen bestehen.
  • Ausnahmeregelungen: Diese beziehen sich auf landwirtschaftliche Gebäude, Baudenkmäler und Gebäude von besonderem historischem Wert.

Wirtschafts- und Bauministerium gegen verpflichtende Gebäudesanierungen

Bereits vor den finalen Verhandlungen zur Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) positionierte sich die Bundesregierung klar gegen eine verpflichtende Sanierung einzelner Wohngebäude. Dies bestätigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Minister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) in einer Mitteilung, die im September 2023 von der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” online zitiert wurde. Habeck erklärte ausdrücklich, dass solche Zwangssanierungen nicht vorgesehen seien.

Auch die Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach sich gegen eine derartige Zwangssanierung aus. Sie äußerte sich gegenüber dem “Spiegel” besorgt über die möglichen Belastungen für die Eigentümer. Geywitz betonte, dass die Pflicht zur Sanierung nicht nur finanzielle Herausforderungen mit sich bringen würde, sondern auch hinsichtlich der Durchführung der Baumaßnahmen eine enorme Belastung darstellen könnte.

Ministerin Geywitz äußerte sich positiv über den erzielten Kompromiss in den Trilog-Verhandlungen. Sie hob hervor, dass dieser Kompromiss realistisch sei und niemanden überfordern würde – weder die Familie im Einfamilienhaus auf dem Land noch kleinere Betriebe wie Bäckereien. Abschließend betonte sie, dass die Klimaziele dennoch erreicht werden könnten, etwa durch das Einbeziehen ganzer Stadtviertel in die Energieeffizienz-Strategie.

EU-Parlament und die strenge Sanierungspflicht: Die ursprünglichen Pläne.

Am 14. März 2023 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit für verschärfte Anforderungen in der Überarbeitung der Gebäuderichtlinie (EPBD) gestimmt. Ziel des Plans ist es, dass bis 2030 alle Wohnhäuser mindestens der Energieeffizienzklasse “E” entsprechen und bis 2033 mindestens in die Klasse “D” aufsteigen sollen. Um einen besseren Eindruck von dieser Einteilung zu bekommen: Gebäude der Klasse “G” gehören zu den 15 Prozent energieeffizientesten in einem Land, während diejenigen in Klasse “A” als energetisch optimal gelten.

Ciarán Cuffe, der Abgeordnete der Grünen, der zusammen mit der EU-Kommission im EU-Parlament maßgeblich für diese Initiative verantwortlich ist, wies darauf hin, dass es Ausnahmen geben würde. Diese betreffen beispielsweise kleinere Gebäude mit einer Fläche von weniger als 50 Quadratmetern oder Ferienhäuser. Laut einer Mitteilung des Parlaments dürfen die EU-Mitgliedstaaten weitere Ausnahmen zulassen, wenn die Renovierungsarbeiten aus wirtschaftlicher und technischer Sicht nicht umsetzbar sind oder es an qualifizierten Arbeitskräften mangelt.

Fit for 55: EU setzt auf Gebäudesanierung zur Emissionsminderung

In der Europäischen Union sind Gebäude eine bedeutende Quelle für CO2-Emissionen. Tatsächlich gehen etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU auf das Konto von Gebäuden. Dieser Sachverhalt führte zu einer wichtigen Entscheidung, die auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurückgeht, der vor ungefähr zwei Jahren eingereicht wurde.

Eine bessere Dämmung von Häusern und der Einsatz moderner Heizsysteme können den Energieverbrauch erheblich reduzieren. Diese Änderungen sind ein zentraler Bestandteil des “Fit for 55”-Klimapakets der EU. Ziel dieses Pakets ist es, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Werten von 1990 zu senken. Mit solchen Maßnahmen will die EU einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig die Energieeffizienz in Gebäuden steigern.

EU-Sanierungspflicht: Welche Gebäude sind von der Energieeffizienzrichtlinie betroffen?

In ganz Europa müssen Millionen von Immobilien aufgrund neuer Energieeffizienzziele umgerüstet werden. Jedes EU-Land soll dabei einen individuellen Plan erstellen, der festlegt, welche Gebäude wann und nach welchen Kriterien saniert werden müssen. Ein Problem dabei ist die fehlende einheitliche Messskala für den Energieverbrauch. Während manche Länder eine Skala von A bis E verwenden, reicht sie in Deutschland von A bis H.

Es wird erwartet, dass zunächst die am wenigsten effizienten Gebäude, in Deutschland also diejenigen der Stufen G und H, saniert werden. Diese Maßnahme ist besonders sinnvoll, da diese Gebäude den größten Energieverlust verursachen. Anstatt viele kleinere Sanierungen durchzuführen, die nur geringe Einsparungen bringen würden (wie von Stufe E auf D), konzentriert man sich besser auf die großen “Energiefresser”.

Um zu überprüfen, wie energieeffizient die eigene Immobilie ist, kann ein Blick in den Energieausweis helfen. Dieser gibt meistens einen guten Überblick. Allerdings entsprechen die dort genannten Verbrauchs- oder Bedarfswerte nicht immer den Energiewerten, die bei der Planung von Energiesanierungen verwendet werden.

Lohnt sich die Sanierung von Altbauten?

Unabhängig von gesetzlichen Anforderungen bietet die Sanierung älterer Gebäude zahlreiche Vorteile. Immobilieneigentümer können damit nicht nur ihre Energiekosten reduzieren, sondern tragen auch aktiv zum Klimaschutz bei. Zusätzlich verlangt das Ende 2023 in Kraft getretene Heizungsgesetz, dass Bestandsgebäude mittelfristig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Für viele Immobilien könnte dies den Einbau einer Wärmepumpe erforderlich machen. Diese arbeitet in einem energetisch sanierten Gebäude deutlich effizienter, was die Sanierung noch attraktiver macht.

Wie Hausbesitzer proaktiv auf die EU-Sanierungspflicht reagieren können

Auch wenn Sie als langjähriger Immobilieneigentümer momentan nicht direkt von den deutschen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betroffen sind, lohnt es sich, schon jetzt an die bevorstehenden EU-weiten Sanierungsvorschriften zu denken.

Ein guter Anfangspunkt für erste Ideen zur Energieeffizienz-Verbesserung ist der Energieausweis Ihrer Immobilie. Auf dessen vierter Seite finden Sie meistens einfache und kostengünstige Vorschläge zur energetischen Modernisierung. Bei umfangreicheren Sanierungsprojekten empfiehlt es sich jedoch, einen Fachexperten hinzuzuziehen, etwa eine Energieberaterin oder einen Energieberater.

Hier sind einige Maßnahmen, die Sie schrittweise umsetzen können, um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern:

  • Wärmedämmung des Daches, der Kellerdecke oder des Spitzbodens.
  • Isolierung der Außenwände.
  • Austausch alter Fenster oder Verglasungen.
  • Installation einer energieeffizienten Haustür.
  • Dämmung der Heizungsrohre.
  • Einbau von Thermostatventilen zur besseren Temperaturregelung.
  • Installation von Solaranlagen oder Lüftungssystemen.
Durch diese Maßnahmen können Sie nicht nur Energie sparen, sondern auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und sich auf zukünftige Anforderungen vorbereiten.

Das BEG-Förderprogramm: Investitionen in Gebäudeeffizienz

Seit dem 1. Januar 2024 ist das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Lange war unklar, wie die staatliche Unterstützung für den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizungen aussehen würde, besonders nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kurz vor Ende des Jahres wurde jedoch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die auf dem GEG basiert, im Haushaltsausschuss genehmigt. Diese Förderung sieht einige Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Plan vor. Nun gibt es eine einheitliche Basisförderung von 30 Prozent der Kosten für den Austausch alter fossiler Heizungen gegen neue, auf erneuerbaren Energien basierende Heizsysteme in bestehenden Gebäuden.

Zusätzlich wurde ein Einkommensbonus von 30 Prozent für private Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 EUR pro Jahr eingeführt. Für die Einkommensberechnung von Hausbesitzern wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung herangezogen.

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Heizung: Zusatzbonus für schnellen Heizungstausch

Darüber hinaus gibt es bis 2028 einen zusätzlichen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch von alten, besonders ineffizienten fossilen oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Ab 2029 wird dieser Bonus schrittweise um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre reduziert, bis er ab 2037 komplett entfällt. Für neue Biomasseheizungen ist der Bonus nur verfügbar, wenn sie mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage kombiniert werden. Zuvor war dies nur bei Hybridheizungen eine Förderbedingung.
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Sanierungspflicht für Wohngebäude: Wer hat Anspruch auf die Förderung für die Sanierung?

Die Grundförderung steht privaten Hauseigentümern und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen zu. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch liegt bei 30.000 EUR für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnungseinheit in einem Mehrfamilienhaus, was einen maximalen staatlichen Zuschuss von bis zu 21.000 EUR bedeutet. Für jede weitere Wohnungseinheit gelten jeweils andere Höchstgrenzen.

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Weitere Förderungen für Effizienzmaßnahmen

Zusätzlich zu den Heizungsförderungen gibt es spezielle Zuschläge, wie einen 5-Prozent-Effizienzbonus für Wärmepumpen und einen Emissionsminderungszuschlag für effiziente Biomasseheizungen. Auch Investitionen in wasserstofffähige Heizsysteme werden unterstützt, während fossile Heizsysteme grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. Für andere Effizienzmaßnahmen, wie Dämmen des Gebäudes oder Verbesserungen an der Heizungstechnik, können Hausbesitzer bis zu 20 Prozent Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.
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Kombinationsmöglichkeiten und Antragsstellung

Die verschiedenen Förderhöchstgrenzen können miteinander kombiniert werden, und bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich die maximale Fördersumme. Ab 2024 wird die Heizungsförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet. Sollte die Antragssoftware noch nicht verfügbar sein, können Antragsteller die Maßnahmen beginnen und später einen Antrag stellen, allerdings nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
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Die weiße monolithische Yacht: Wenn ein Werbefilm zur Inspiration der Gestaltung wird

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Die weiße monolithische Yacht: Wenn ein Werbefilm zur Inspiration der Gestaltung wird

Ein großes, bereits erworbenes Grundstück, ein unverbauter Blick ins Grüne und ein Paar, das sich nach langem Warten endlich den Traum vom eigenen Wohnhaus erfüllen möchte. Ein großes, bereits erworbenes Grundstück, ein unverbauter Blick ins Grüne und ein Paar, das sich nach langem Warten endlich den Traum vom eigenen Wohnhaus erfüllen möchte.

Auf der anderen Seite gravierende bauliche Zwänge und Bauherren, welche unterschiedliche Geschmäcker und Auffassungen vom Wohnen haben. Die Herausforderung dieser Aufgabenstellung war es jedoch, dem Kunden das Verständnis zu vermitteln, dass der Wohnraum auch im kleinen Maßstab den Traum vom Wohnen erfüllen kann. Denn die Großzügigkeit des Grundstücks durfte aufgrund der einschränkenden baulichen Vorgaben nicht in vollen Zügen genutzt werden.

Auf einer vorgegebenen Grundfläche von 9,5 × 14,5 entstand schließlich ein Lebensraum auf drei Ebenen. Das Untergeschoss mit direktem Zugang zum Garten ist ein Ort für die Seele. Sport, Schwimmen und Feiern in Gemeinschaft. Das Erdgeschoss bietet in versetzten Ebenen Platz zum Miteinander. Kochen, Essen und Leben in verschiedenen Bereichen. Im obersten Geschoss ist der Schlafbereich, sowie ein autarker Gästebereich untergebracht.

Verbunden werden die einzelnen Ebenen durch eine Treppenskulptur, welche im letzten Abschnitt einem Bootssteg gleichend in den privaten Bereich führt. Pragmatisch verlief ein großer Teil der Planung. Der wichtigere Part war es jedoch, die emotionalen Grundsteine aller Beteiligten zu vereinen. In Gesprächen stellte sich heraus, dass kurze und längere Aufenthalte in Italien und die damit verbundene „la dolce Vita“, das Zusammenleben nachhaltig positiv prägten. Das gemeinsame Segeln erfüllt die Familie mit wertvollen Momenten, an welche sich gerne zurückerinnert wird. Durch Zufall stieß der Innenarchitekt auf einen Werbeclip eines italienischen Autoherstellers, der eben genau dieses Lebensgefühl und den zelebrierenden Lebensstil in einem Kleinwagen treffend kommunizierte.

Die wichtigste Botschaft bestand jedoch darin, dass Komfort, Stil und die italienische Lässigkeit nicht an Opulenz und Größe gebunden sind. Man ging noch einen Schritt weiter und beschloss, dem Haus den Namen „Villa Sanssouci“ zu geben. Vor der Tür bleiben die Sorgen – ganz wie in Italien. Die emotionale Brücke zwischen Planer, Bauherr und dem neu entstehenden Haus war geschlossen. Die entstehende Gestaltung des Hauses war ab diesem Zeitpunkt pragmatisch, logisch und begründet. Der Bauherr beschrieb nach der Fertigstellung das Ergebnis als „unseren perfekten Maßanzug, den wir täglich gerne tragen“, passend zum Werbeclip mit Adrian Brody.

Architektur & Innenarchitektur gestaltet und umgesetzt von der Planungsgesellschaft roomcode GmbH.

Wir bieten maßgeschneiderte Gestaltung für private und öffentliche Bauherren.

Homepage: roomcode.com

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Genießen Sie die Feiertage und die besinnlichen Stunden im Kreise Ihrer Lieben.
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Das Gebäudeenergiegesetz in der Praxis: Was kostet der Wechsel zur Wärmepumpe?

Kosten Wärmepumpe

Das Gebäudeenergiegesetz in der Praxis: Was kostet der Wechsel zur Wärmepumpe?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik, insbesondere für Immobilieneigentümer. Es legt den Grundstein für eine nachhaltigere, umweltfreundlichere Zukunft und zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Ein zentrales Element dieses Wandels ist der Trend hin zur Wärmepumpe. Als effiziente und umweltfreundliche Alternative zu traditionellen Heizsystemen wie Gas- und Ölheizungen gewinnt die Wärmepumpe immer mehr an Bedeutung. Doch was bedeutet dieser Wechsel konkret für Immobilieneigentümer, insbesondere im Hinblick auf die Kosten für Wärmepumpen? In diesem Artikel werden wir diese Frage ausführlich beleuchten und einen praxisnahen Überblick über die finanziellen Aspekte des Umstiegs auf Wärmepumpen bieten.

Von Umweltfreundlichkeit bis Kosteneffizienz: Die Vorteile von Wärmepumpen

In den vergangenen Jahren hat sich die Wärmepumpe als eine der vielversprechendsten Technologien im Bereich der Heizsysteme etabliert. Aber warum ziehen immer mehr Immobilieneigentümer diese Option in Betracht, insbesondere wenn man die Kosten für Wärmepumpen berücksichtigt?

Vorteile gegenüber traditionellen Heizsystemen:
Traditionelle Heizsysteme, insbesondere solche, die auf fossilen Brennstoffen basieren, sind oft weniger effizient und können höhere Betriebskosten verursachen. Wärmepumpen hingegen nutzen die vorhandene Energie aus der Umwelt – sei es aus der Erde, dem Wasser oder der Luft –, um Wärme zu erzeugen. Dies macht sie nicht nur effizienter, sondern oft auch kostengünstiger im Betrieb. Zudem sind sie in der Regel langlebiger und wartungsärmer als ihre traditionellen Vorgänger.

Umweltauswirkungen:
Ein weiterer entscheidender Vorteil der Wärmepumpentechnologie ist ihre positive Umweltbilanz. Im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen, die fossile Brennstoffe verbrennen und dabei CO₂ und andere Schadstoffe freisetzen, arbeiten Wärmepumpen nahezu emissionsfrei. Dies trägt erheblich zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks eines Gebäudes bei und unterstützt die globalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels.

Energieeffizienz:
Die Energieeffizienz ist ein weiterer Aspekt, der die Wärmepumpe von traditionellen Heizsystemen abhebt. Während herkömmliche Heizungen oft nur einen Teil der zugeführten Energie in Wärme umwandeln, können Wärmepumpen das Mehrfache der verbrauchten Energie als Wärme bereitstellen. Dies macht sie zu einer der effizientesten Heizoptionen auf dem Markt, was langfristig zu großen Einsparungen bei den Energiekosten führen kann. In Anbetracht all dieser Vorteile und der Tatsache, dass die Kosten für Wärmepumpen durch staatliche Förderungen und die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten oft wettgemacht werden, ist es kein Wunder, dass immer mehr Immobilieneigentümer den Wechsel in Erwägung ziehen.

Betriebskosten und Wartung:
Obwohl Wärmepumpen in der Regel energieeffizienter sind als herkömmliche Heizsysteme, entstehen dennoch Betriebskosten. Diese Kosten sind jedoch oft niedriger, da Wärmepumpen die Umweltenergie nutzen. Die Wartungskosten sind im Vergleich zu traditionellen Heizsystemen in der Regel geringer, da Wärmepumpen weniger bewegliche Teile haben und daher weniger anfällig für Verschleiß sind.

Mögliche staatliche Förderungen und Zuschüsse:

Ein erheblicher Vorteil für Immobilieneigentümer, die in eine Wärmepumpe investieren möchten, sind die staatlichen Förderprogramme. Diese Programme können einen erheblichen Teil der Kosten für Wärmepumpen decken, sowohl bei der Anschaffung als auch bei der Installation. Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene, und es ist ratsam, sich im Vorfeld gründlich über die verfügbaren Optionen zu informieren.

Ein besonderes Highlight ist das Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die attraktive Darlehensmöglichkeiten für die Finanzierung von Wärmepumpen bereitstellt. Diese Darlehen können eine kostengünstige Möglichkeit bieten, die Investition in eine umweltfreundliche Heizung zu finanzieren. Für spezifische Informationen zu den KfW-Darlehen und den Bedingungen für Wärmepumpenkredite im Jahr 2024 besuchen Sie bitte KfW-Darlehen für eine Wärmepumpe.

Zusätzlich zu diesen Krediten bieten sowohl der Bund als auch die Länder verschiedene Zuschussprogramme an, die direkt auf die Senkung der Anschaffungs- und Installationskosten abzielen. Derzeit werden unter anderem Umstellungen auf Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten subventioniert. Zukünftige Pläne sehen vor, diese Unterstützung auf bis zu 70 Prozent zu erhöhen, allerdings voraussichtlich mit einem Einkommenslimit. Eine Grundförderung von 30 Prozent soll jedoch unabhängig vom Einkommen gewährt werden.

Diese staatlichen Anreize stellen eine bedeutende finanzielle Erleichterung für Immobilieneigentümer dar und machen die Investition in eine Wärmepumpe noch attraktiver. Es ist jedoch zu beachten, dass Förderbedingungen sich ändern können, weshalb eine frühzeitige und gründliche Recherche sowie die Konsultation eines Fachberaters empfohlen wird.

Kostenüberblick: Von der Anschaffung bis zur Installation von Wärmepumpen

Wenn Immobilieneigentümer den Wechsel zu einer Wärmepumpe in Erwägung ziehen, sind die Kosten für Wärmepumpen oft ein zentrales Anliegen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Gesamtkosten nicht nur die Anschaffung der Wärmepumpe selbst umfassen, sondern auch eine Reihe weiterer Faktoren.

Einfamilienhaus: Was kostet der Umstieg auf Wärmepumpe?

Die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe können je nach Modell, Größe und Art (z. B. Luft-Wasser, Sole-Wasser) variieren. Hinzu kommen die Kosten für die Installation, die je nach Komplexität des Projekts und den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen, um einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erhalten. Um eine erste Orientierung zu bekommen, können Immobilieneigentümer von unsanierten Einfamilienhäusern mit ca. mit 150 Quadratmetern für den Umstieg von einer Ölheizung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Kosten in Höhe von etwa 45.000 EUR veranschlagen. In diesem Betrag sind auch die Kosten für die Entfernung der bisherigen Heizungsanlage enthalten.

Das beschriebene Szenario stellt den einfachsten und kostengünstigsten Fall dar. Die Kosten steigen jedoch erheblich, wenn etwa eine alte Nachtspeicherheizung anstelle eines Öl- oder Gaskessels ausgetauscht und das Warmwasser mit einzelnen Durchlauferhitzern erhitzt werden muss. In solchen Fällen sind der Einbau neuer Heizkörper und die Verlegung von Rohren im gesamten Gebäude erforderlich. Zudem ist eine Anpassung des Wasserleitungssystems notwendig, da das Wasser zukünftig durch die Wärmepumpe erhitzt wird. Für solch ein Szenario können die Kosten schnell auf etwa 60.000 EUR ansteigen.

Doch enden die Überlegungen hier? Ist nicht auch eine energetische Sanierung des Gebäudes zu berücksichtigen? Es ist möglich, eine Wärmepumpe in einem Gebäude zu installieren, das bisher nicht energetisch modernisiert wurde. Wichtig ist, dass zumindest grundlegende energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wie die Isolierung der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke. Insbesondere die Dämmung der obersten Geschossdecke ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet bei vergleichsweise geringen Kosten erhebliche Vorteile.

In einem späteren Schritt könnten zusätzliche Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, wie das Einsetzen von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung. Eine vollständige Isolierung des gesamten Gebäudes wäre zwar vorteilhaft, kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein und ist in vielen Fällen nicht unbedingt erforderlich. Es ist jedoch ratsam, sich an einen Energieberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen korrekt und effizient umgesetzt werden. Ein Experte kann Sie detailliert über die Auswirkungen und Vorteile der einzelnen energetischen Maßnahmen informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie die besten Entscheidungen für Ihr Gebäude treffen und langfristig Energie und Kosten sparen.

Mehrfamilienhaus mit Wohnungen, die mit Gas-Etagenheizung ausgestattet sind: Modernisierung von 70 Quadratmetern mit neuer Heiztechnik

In diesem Szenario ist es notwendig, die individuellen Gas-Thermen in den Wohnungen durch ein zentrales Heizsystem mittels einer Wärmepumpe zu ersetzen. Für diese Umstellung müssen bestehende Heizungsleitungen in den Wohnungen mit neuen Leitungen verbunden werden, die zur zentralen Wärmepumpe im Keller des Gebäudes führen. Die geschätzten Kosten für diese Anpassungen in einer Wohnung liegen bei etwa 8000 EUR.

Sollte darüber hinaus die dezentrale Warmwasserversorgung, die aktuell über elektrische Durchlauferhitzer erfolgt, ebenfalls ersetzt werden, können die Kosten erheblich ansteigen und den Betrag von 18.000 EUR pro Wohnung übersteigen. In dieser Schätzung sind die Anschaffungskosten für die Wärmepumpe selbst bislang nicht enthalten.

Umrüstung im Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen

Für die Umrüstung von einer Ölheizung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem solchen Gebäude werden Kosten von etwa 87.000 EUR veranschlagt. Verglichen mit den Kosten für ein Einfamilienhaus erscheint dies als vorteilhaft. Die Kosten können jedoch erheblich steigen, wenn in einem solchen Haus mit sechs Wohnungen eine bestehende Elektroheizung und eine dezentrale Warmwasserversorgung durch elektrische Durchlauferhitzer durch eine zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe und eine zentrale Warmwasserversorgung ersetzt werden müssen. In solch einem Szenario könnten die Gesamtkosten bis zu 200.000 EUR betragen.

Kostenanalyse und Individualisierung: Wichtige Faktoren für Ihre Entscheidung

Die genannten Preisbeispiele basieren auf Daten aus dem Baukostenindex sowie auf branchenüblichen Erfahrungswerten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Preise lediglich Richtwerte darstellen. Je nach individuellem Fall und regionalen Gegebenheiten können die tatsächlichen Kosten variieren.

Für eine detaillierte Übersicht über die Anschaffungs- und Installationskosten verschiedener Wärmepumpentypen, einschließlich Fördermöglichkeiten und zusätzlicher Anpassungskosten, können Sie bei Wärmepumpen-24 erfragen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können.

Wärmepumpen-Investition: Zwischen aktuellen Kosten und zukünftigen Förderungen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten je nach Region, Anbieter und spezifischen Anforderungen des Projekts variieren können. Daher ist es empfehlenswert, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen, um einen genauen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erhalten. In den aufgeführten Kostenschätzungen wurden staatliche Förderungen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass Immobilieneigentümer potenziell erhebliche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten können. Derzeit werden unter anderem Umstellungen auf Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent subventioniert. Zukünftige Pläne sehen vor, diese Unterstützung auf bis zu 70 Prozent zu erhöhen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese erhöhte Förderung voraussichtlich nur für Immobilieneigentümer mit einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 40.000 EUR gelten wird. Eine Grundförderung von 30 Prozent soll jedoch unabhängig vom Einkommen gewährt werden.

Einige Experten aus der Wärmepumpenbranche äußern Bedenken, dass die geplante Erhöhung der Förderung den derzeitigen Trend zur Wärmepumpe kurzfristig bremsen könnte. Sie vermuten, dass viele Eigentümer ihre Projekte aufschieben könnten, in der Hoffnung, im nächsten Jahr von den höheren Zuschüssen zu profitieren, insbesondere wenn die neuen Förderrichtlinien gleichzeitig mit den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 in Kraft treten. Wichtig ist auch zu betonen, dass Immobilieneigentümer nicht sofort handeln müssen, wenn ihre Heizung defekt ist. Es besteht keine unmittelbare Pflicht zum Austausch. Reparaturen sind weiterhin zulässig, solange sie machbar sind. Das GEG wird zudem erst dann vollständig umgesetzt, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist.

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Ihr Wegweiser für Einsparungen bei der Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung

Ihr Wegweiser für Einsparungen bei der Anschlussfinanzierung

Die Anschlussfinanzierung ist ein wichtiger Schritt für alle, die eine Immobilie besitzen. Es handelt sich dabei um die Finanzierung des Restbetrags Ihrer Immobilie, nachdem Sie bereits einen Teil davon abbezahlt haben. Oftmals wird diese Finanzierung notwendig, wenn die Zinsbindung Ihres ersten Darlehens ausläuft und Sie somit eine Anschlussfinanzierung benötigen, um den Restbetrag zu tilgen. Als Immobilienbesitzer stehen Sie möglicherweise vor der Herausforderung der Anschlussfinanzierung. Diese Phase kann sowohl aufregend als auch anspruchsvoll sein, da Sie die beste Lösung für Ihre finanzielle Situation finden möchten. In diesem Artikel teilen wir Ihnen einige wertvolle Tipps mit, wie Sie bei der Anschlussfinanzierung enorm sparen und Fehler vermeiden können.

Proaktive Planung der Anschlussfinanzierung: Warum Frühzeitigkeit entscheidend ist

Eine proaktive Herangehensweise an Ihre Anschlussfinanzierung ist von entscheidender Bedeutung. Es ist ratsam, die Planung der Anschlussfinanzierung nicht auf die lange Bank zu schieben, idealerweise sollten Sie fünf Jahre vor Ablauf der Erstzinsbindung damit beginnen. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre Zinskosten durch ein kostengünstiges Anschlussdarlehen erheblich zu reduzieren oder Ihre monatlichen Zahlungen und damit Ihre finanzielle Last erheblich zu mindern.

Obwohl Ihre Bank Ihnen in der Regel drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Angebot unterbreiten wird, lässt dies oft wenig Raum für die Erkundung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten mit möglicherweise niedrigeren Zinssätzen und günstigeren Bedingungen. Der Zeitpunkt, zu dem Sie sich entscheiden, kann einen erheblichen Einfluss auf die Konditionen Ihres Anschlussdarlehens haben, und sollte daher auf der Grundlage der aktuellen Bauzinsen und deren voraussichtlicher Entwicklung sorgfältig gewählt werden. Je nach Zinsniveau und den Zinsprognosen können Sie dann auf verschiedene Anschlussfinanzierungen zurückgreifen.

Anpassung der Monatsrate bei Anschlussfinanzierung durch Zinssteigerungen: Keine Panik!

Auch wenn die Zinsen für Anschlussfinanzierungen steigen, muss dies nicht zwangsläufig ein Problem sein. Haus- oder Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie seit 2013 besitzen und aktuell eine Anschlussfinanzierung benötigen, könnten Vorteile ziehen. Sie könnten durch die starke Wertsteigerung ihrer Immobilie, die bereits getätigten Rückzahlungen und mögliche Einkommenssteigerungen profitieren. Trotz eines möglicherweise etwas erhöhten Zinsniveaus können diese Aspekte helfen, die Auswirkungen zu kompensieren.

Allerdings könnten die Effekte von auslaufenden Zinsbindungen mittelfristig problematisch werden. Denn es ist immer entscheidend, wie zügig der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten begleicht und wie sich die Zinsentwicklung auf lange Sicht verhält. Wenn der Kreditnehmer seinen monatlichen Beitrag leistet, jedoch keine außerplanmäßigen Tilgungen vornimmt, wird die verbleibende Schuld nach einem Jahrzehnt noch recht hoch sein.

Die Rolle der Zinsen bei Ihrer Anschlussfinanzierung: Wann und wie lange Sie sich binden sollten

Die Entwicklung der Zinsen spielt eine entscheidende Rolle bei Ihrer Anschlussfinanzierung, insbesondere bei der Beantwortung folgender Fragen: Wann ist der optimale Zeitpunkt, um Ihr Anschlussdarlehen zu beantragen? Wie lange sollte Ihre Zinsbindung dauern? Im Folgenden finden Sie drei Szenarien, die zeigen, wie die aktuelle und zukünftige Zinsentwicklung Ihre Entscheidungsfindung beeinflussen kann:
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Szenario 1: Die aktuellen Bauzinsen sind niedriger als Ihr derzeitiger Zins

Sind die Zinsen seit Abschluss Ihrer Baufinanzierung gefallen, können Kreditnehmer aufatmen: Für die bevorstehende Finanzierungsrunde sind bessere Konditionen in Aussicht. Dies könnte darauf hindeuten, dass Sie sofort eine günstige Anschlussfinanzierung abschließen sollten. Aber was ist, wenn die Zinsen weiter fallen? Dann wäre es klüger, noch zu warten. Auch hier ist es wichtig, die Zinsprognosen im Blick zu behalten, um den perfekten Zeitpunkt abzuwarten.
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Szenario 2: Die aktuellen Bauzinsen befinden sich auf dem gleichen Niveau wie Ihr derzeitiger Zins

Hypothekenzinsen sind zum Zeitpunkt Ihrer Anschlussfinanzierung etwa genauso hoch wie der Zinssatz Ihrer aktuellen Finanzierung. Sie bleiben gleich, ohne sich dramatisch zu verschlechtern oder zu verbessern. Entscheidend ist nun die Frage: Wie wird sich der Zins in naher Zukunft entwickeln? Steigen die Zinsen, sollten Sie schnell handeln und sich die aktuellen Konditionen für die nächsten 10, 15 oder 20 Jahre sichern. Sinken die Zinsen, wäre es klüger, noch zu warten, um die Möglichkeit eines niedrigeren Zinssatzes für die nächste Runde zu nutzen.
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Szenario 3: Die aktuellen Bauzinsen sind höher als Ihr derzeitiger Zins

Die Zinsen sind inzwischen gestiegen und übertreffen Ihren alten Zinssatz. Dies ist auf den ersten Blick die ungünstigste Situation. Ihre erste Reaktion ist wahrscheinlich: warten. Aber auch hier sollten Sie die Zinsprognosen verfolgen. Es ist möglich, dass die Zinsen in der Zukunft weiter steigen, und dann wäre Warten unklug. In diesem Fall sollten Sie die Gelegenheit nutzen, sich den höheren Zinssatz zu sichern, bevor Sie noch schlechtere Konditionen akzeptieren müssen. Wenn jedoch die Zinsprognosen auf fallende Zinsen hinweisen, kann sich etwas Geduld finanziell lohnen.

Prolongation, Umschuldung, Forward-Darlehen: Welche Anschlussfinanzierung ist sinnvoll?

Kreditnehmer, die sich einem Anschlussdarlehen für ihr Haus oder ihre Wohnung nähern, stehen vor der Wahl zwischen Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen.

Prolongation: Treue zur alten Bank

Die Prolongation ist eine einfache Verlängerung Ihres bestehenden Vertrags mit Ihrer aktuellen Bank, wobei die Zinsen für die neue Zinsbindung angepasst werden. Ungefähr sechs Monate vor Ablauf Ihrer Zinsbindung sendet Ihnen die Bank ein neues Angebot zu. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass in der Regel keine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich ist. Aber Achtung: Es ist wichtig, die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung mit denen anderer Banken zu vergleichen.

Umschuldung: Neuer Wind mit einer neuen Bank

Bei einer Umschuldung kommt eine neue Bank ins Spiel. Die Hauptattraktion hier ist die Möglichkeit, von niedrigeren Zinsen und besseren Konditionen zu profitieren. Obwohl bei einer Umschuldung Kosten für Grundbuch- und Notar anfallen, holen Sie diese in der Regel schnell wieder durch die Zinsvorteile der neuen Finanzierung herein.

Forward-Darlehen: Sicherheit vorab

Ein Forward-Darlehen ermöglicht Ihnen, Ihre Anschlussfinanzierung einige Jahre vor Ablauf der Zinsbindung Ihrer aktuellen Immobilienfinanzierung abzuschließen. Im Allgemeinen lohnt sich ein Forward-Darlehen, wenn die Zinsprognose zeigt, dass die Zinsen zum Ende Ihrer Sollzinsbindung steigen werden. Ein wesentlicher Vorteil ist die Planungssicherheit, da Sie sich die aktuell günstigen Zinsen für Ihre zukünftige Anschlussfinanzierung sichern können.

Tipps für die Verhandlung mit Banken

Um das beste Angebot für Ihre Anschlussfinanzierung zu erhalten, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können:
  • Vorbereitung und Recherche: Informieren Sie sich über die aktuellen Zinssätze und Konditionen auf dem Markt. Je besser Sie vorbereitet sind, desto erfolgreicher können Sie verhandeln.
  • Vergleich von Konditionen und Angeboten: Holen Sie mehrere Angebote von verschiedenen Banken ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf andere wichtige Faktoren wie Flexibilität der Rückzahlung und mögliche Sondertilgungen.
  • Verhandlungstechniken: Seien Sie selbstbewusst und bereit, über die Konditionen zu verhandeln. Zeigen Sie der Bank, dass Sie gut informiert sind und vergleichbare Angebote erhalten haben. Dies kann Ihnen helfen, bessere Konditionen zu erhalten.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Bei der Anschlussfinanzierung sind Fehler leider nicht ungewöhnlich. Hier sind einige häufige Fehler, die vermieden werden sollten:
  • Unzureichende Planung: Es ist wichtig, frühzeitig mit der Planung der Anschlussfinanzierung zu beginnen. Lassen Sie sich genügend Zeit, um verschiedene Optionen zu prüfen und die beste Strategie für Ihre finanzielle Situation zu entwickeln.
  • Unwissenheit über Alternativen: Viele Immobilienbesitzer bleiben bei ihrer aktuellen Bank, ohne andere Optionen zu prüfen. Unterschätzen Sie nicht die Vorteile des Wechsels zu einer anderen Bank oder eines Anbieterwechsels. Informieren Sie sich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten, um möglicherweise bessere Konditionen zu erhalten.
  • Fehlende Beratung: Es kann hilfreich sein, sich von einem Finanzexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Anschlussfinanzierung erhalten. Ein Experte kann Ihnen bei der Auswahl des richtigen Angebots helfen und Ihnen bei der Verhandlung mit den Banken zur Seite stehen.

Wenn Sie weitere Informationen oder eine individuelle Beratung zur Anschlussfinanzierung wünschen, stehen Ihnen unsere bankunabhängigen Finanzierungsexperten sehr gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen und die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Fazit

Die Anschlussfinanzierung ist ein komplexer Prozess, der rechtzeitig und gut geplant sein sollte. Dabei ist eine ausführliche Recherche und das Einholen von mehreren Angeboten entscheidend, um die besten Konditionen zu erzielen. Es ist wichtig, die Entwicklung der Zinsen im Auge zu behalten und die passende Zinsbindung zu wählen. Eine Prolongation, Umschuldung oder ein Forward-Darlehen können sinnvolle Optionen sein, je nach individueller Situation.

Auch eine Beratung durch einen unabhängigen Finanzexperten kann sich lohnen, um Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Anschlussfinanzierung zu sichern. Dabei spielen sowohl die aktuellen Zinssätze als auch zukünftige Zinsprognosen eine wichtige Rolle. Letztlich sind eine gründliche Vorbereitung und Informiertheit der Schlüssel zu einer erfolgreichen Anschlussfinanzierung.

Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Wir empfehlen Ihnen, für Klärungen zu Ihrer rechtlichen und finanziellen Situation entsprechende Experten wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Finanzberater hinzuzuziehen. Obwohl wir mit großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche arbeiten, können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir begrüßen daher entsprechende Hinweise und Rückmeldungen.

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