Saniertes Haus

Sanieren mit staatlicher Förderung und Unterstützung: Was sich 2023 für Immobilieneigentümer ändert

Immobilien News

Möchten Sie Ihre Immobilie auf Vordermann bringen, eine energetische Sanierung durchführen oder einfach nur modernisieren? Dann haben Sie gerade jetzt die Möglichkeit, von verschiedenen Förderprogrammen des Bundes zu profitieren und Ihre Investitionskosten zu reduzieren. Allerdings gibt es seit diesem Jahr einige neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Doch keine Sorge: Mit den richtigen Informationen und Tipps wird die Beantragung von Zuschüssen und Krediten nicht nur finanziell machbar, sondern auch sinnvoll und lohnenswert. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, damit Sie als Immobilieneigentümer bestens vorbereitet sind, um Ihre Sanierungspläne in die Tat umzusetzen.

Energiesanierung sollte erleichtert werden: Bundesförderung wird erweitert

Unabhängig davon, ob Sie eine Renovierung planen oder bereits damit begonnen haben, fragen Sie sich vielleicht, was als Nächstes kommt. Nun, es gibt einige Änderungen bei der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Ab dem 1. Januar 2023 wird es für Hausbesitzer einfacher als je zuvor sein, ihre energetischen Sanierungen mit diesem Zuschuss zu finanzieren.

Im Rahmen der Bundesförderung erhalten Hausbesitzer Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung ihrer Modernisierungsmaßnahmen. Künftig werden auch die Materialkosten für Heimwerkerarbeiten bezuschusst, d. h. Hausbesitzer, die selbst Hand anlegen, können vom Staat einen Zuschuss von bis zu 20 % erhalten, z. B. für Dämmmaterial. Weiterhin erhalten Hausbesitzer, die ihr energetisch besonders schlechtes Haus umfassend sanieren, einen höheren Tilgungszuschuss auf das Darlehen und können sich auf diese Weise einen Zinsvorteil sichern.

Auch in den kommenden Jahren wird es weitere Änderungen geben: Die Mindestanforderungen an die Effizienz und die Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft und die zulässigen Feinstaubwerte für Biomasseanlagen gesenkt. Außerdem gibt es einen neuen Bonus für die serielle Sanierung.

Trotz all dieser Änderungen bleibt die Sanierungsförderung sehr attraktiv und soll Hauseigentümer dazu anregen, ihr Haus energetisch zu sanieren. Sanieren ist nicht nur für die Umwelt sinnvoll und eine Investition in die Zukunft, wirkt sich aber auch positiv auf die Verkaufsfähigkeit Ihres Hauses aus. Eine gut geplante und durchgeführte Renovierung kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und noch mehr, wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie geht.

Eigenleistungen bei Sanierungsmaßnahmen können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden

Seit Anfang des Jahres übernimmt der Staat bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle. Wer selbst saniert, kann jetzt Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Der Zuschuss gilt nur für Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachbetrieb muss bestätigen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Wichtig ist auch, dass die Rechnungen nicht bar ausgezahlt werden dürfen, sondern mit Ihrem Namen versehen sein müssen und nur förderfähige Positionen enthalten dürfen.

Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für den hoch geförderten Heizungsaustausch. Hier gibt es ohne entsprechende Fachkenntnisse bis zu 40 Prozent Zuschuss, allerdings ist es nicht ratsam, die Heizung in Eigenleistung auszutauschen, da dies nur von Hausbesitzern durchgeführt werden sollte, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen und z. B. in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.

Unterstützung für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen: Optionen für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen

Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen sowie verstärkte Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach, neue Fenster und Lüftungsanlagen oder den Austausch von Heizungsanlagen. Diese Zuschüsse können bis zu 20 Prozent der Kosten der Maßnahmen betragen.

Bei einer Heizungserneuerung liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent – je nach Art des alten Kessels und der neuen Heiztechnik. Bis zu 40 Prozent Zuschuss gibt es zum Beispiel für eine Erdwärmepumpe, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Ansonsten dürfen seit Januar 2023 neu installierte Biomasseanlagen in geförderten Effizienzhäusern nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie die Feinstaubemissionen von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert des bisherigen Innovationsbonus für Einzelmaßnahmen.

Außerdem können Biomasseheizungen, die üblicherweise mit 20 Prozent gefördert werden, nur noch gefördert werden, wenn sie zum Beispiel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Ab Januar 2024 gelten in geförderten Effizienzhäusern mit Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens fünf Dezibel niedriger sein als in der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Differenz auf zehn Dezibel steigen. Überdies dürfen ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.

Mit diesen neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass in neuen geförderten Effizienzhäusern effiziente und umweltfreundliche Geräte installiert werden und gleichzeitig ein maximaler Komfort für Hausbesitzer und Bewohner gewährleistet ist.

Förderprogramme für Komplettsanierungen: Gelder für nachhaltige Gebäudemodernisierungen

Die Bundesregierung bietet für Komplettsanierungen Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung in der Größenordnung von 15 Prozent. Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere Worst-Performing-Building-Bonus. Diesen Bonus gibt es für bisher weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingestuft sind. Er wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte angehoben. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die in Serie saniert werden.

Der Bonus für die “Seriensanierung” von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten besondere Bedingungen, wie z. B. die Verwendung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die Seriensanierung eignet sich besonders für mehrere identische Wohngebäude.

Bei der Planung sollten Sie noch ein paar Dinge beachten. Zunächst einmal können Sie die Effizienzhaus-Förderung nur dann mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung kombinieren, wenn sie zeitlich klar voneinander getrennt sind. Wer also seine Einzelmaßnahmenförderung bereits für andere Projekte ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr ohne Weiteres über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen lassen.

Das heißt, wer jetzt mit Einzelmaßnahmen beginnt und dafür Fördermittel erhält, muss diese zunächst abschließen und kann erst später eine Effizienzhaus-Förderung beantragen.

Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen: BAFA und KfW helfen weiter

BAFA und KfW sind zwei der wichtigsten Organisationen in Deutschland, wenn es darum geht, Hauseigentümern zu helfen, ihr Haus energieeffizienter zu machen. Sie bieten eine breite Palette von Fördermöglichkeiten, vom Darlehen mit Tilgungszuschuss bis zur Einzelmaßnahme.

Anträge auf Zuschüsse für Einzelmaßnahmen müssen von Hausbesitzern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anträge auf Darlehen mit Tilgungszuschuss für die umfassende Sanierung eines Effizienzhauses werden von der KfW-Förderbank bearbeitet. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, sonst erhalten Sie keine Förderung.

Das Wichtigste im Überblick über die staatliche Förderung bei Sanierung von Immobilien

Die Bundesregierung bietet eine breite Palette von Subventionen für Renovierungen an, einschließlich Komplettsanierungen. Hier die Zusammenfassung:

  • Hausbesitzer erhalten Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen.
  • Materialkosten für selbst durchgeführte Maßnahmen werden bezuschusst.
  • Höherer Tilgungszuschuss auf das Darlehen für umfassende Sanierungen von energetisch besonders schlechten Häusern.
  • Mindestanforderungen an Effizienz und Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft.
  • Zulässige Feinstaubwerte für Biomasseanlagen werden gesenkt.
  • Neuer Bonus für serielle Sanierung.
  • Sanieren ist eine Investition in die Zukunft und steigert den Wert der Immobilie.
  • Staat übernimmt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle.
  • Zuschüsse für Materialkosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen.
  • Bestätigung durch Energieeffizienzexperten oder Fachbetrieb nötig.
  • Rechnungen müssen nicht bar ausgezahlt werden, sondern mit Namen versehen sein und förderfähige Positionen enthalten.
  • Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für Heizungsaustausch.
  • Die Bundesregierung unterstützt Einzelmaßnahmen, Komplettsanierungen und Dämmmaßnahmen.
  • Zuschüsse können bis zu 20 % der Kosten betragen.
  • Bei Heizungserneuerungen liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent.
  • Biomasseanlagen müssen seit Januar 2019 eine Feinstaubemission von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Biomasseheizungen können nur noch mit anderen Systemen kombiniert gefördert werden.
  • Ab Januar 2024 gelten strengere Anforderungen an die
  • Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen.
  • Ab 2028 dürfen nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.
  • Die Bundesregierung bietet Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent für Komplettsanierungen.
  • Es gibt eine Zinsverbilligung von 15 Prozent.
  • Der Worst-Performing-Building-Bonus wurde von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht.
  • Seriensanierung von Wohngebäuden kann einen Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten.
  • Die Effizienzhaus-Förderung kann nicht mit der Einzelmaßnahmenförderung kombiniert werden, wenn sie zeitlich nicht getrennt sind.
  • Wer die Einzelmaßnahmenförderung bereits ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr damit bezuschussen lassen.
  • Einzelmaßnahmen müssen abgeschlossen sein, bevor eine Effizienzhaus-Förderung beantragt werden kann.
  • Anträge bei BAFA und KfW für Zuschüsse rechtzeitig einreichen.
  • Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, um Förderung zu erhalten.
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