Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Basiszins

Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt 2x pro Jahr, und zwar zum 1.1. und 1.7. Seit sechs Jahren weist der Basiszins einen negativen Wert auf. Der Basiszinssatz liegt zum Anfang des Jahres 2019 weiterhin bei minus 0.88 Prozent. Dies entspricht dem Basiszinssatz aus dem Jahr 2018, eine Änderung wurde nicht vorgenommen.

Welche Funktion erfüllt der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Wenn Verträge (zum Beispiel bei Kauf einer Immobilie) zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden, liegen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkt über dem Basiszins. Dies ist im BGB § 288 Abs. 1 geregelt.

Vermieter, die Gewerbeimmobilien vermieten, sind berechtigt als Mindes-Verzugsschaden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).

Allerdings spielt bei der Berechnung der Verzugszinsen die Dauer des Mietverhältnisses eine Rolle. Wenn der gewerbliche Mietvertrag vor dem 29.07.2014 abgeschlossen wurde, liegen die Verzugszinsen für Mieten, die bis Juni 2016 fällig waren, lediglich 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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Aktuelle Basiszinssätze nach § 247 BGB

Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2019
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.7.2015
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2015
Zinssatz: – 0,73 Prozent, gültig seit 1.7.2014
Zinssatz: – 0,63 Prozent, gültig seit 1.1.2014
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Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor

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Tipps für den notariellen Kaufvertrag

Immobilienverkauf Tipps notarieller Kaufvertrag

Tipps für den notariellen Kaufvertrag

Für viele ist der Immobilienverkauf oder Immobilienkauf keine alltägliche Angelegenheit. Eine notarielle Beurkundung ist immer erforderlich, wenn der Immobilienbesitz wechselt. Wenn Sie sich fragen, welche Elemente ein Kaufvertrag enthalten sollte, bieten wir Ihnen hier einige hilfreiche Tipps.

  • Der Kaufvertrag muss alle Vertragsparteien nennen, und zwar mit: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift.
  • Die Vertragsparteien müssen sich gegenüber dem Notar ausweisen (z. B. mit Personalausweis oder Reisepass), außer die betreffende Vertragspartei ist dem Notar persönlich bekannt.
  • Das Grundstück muss im Kaufvertrag genannt werden. Hierzu sollte zumindest das Grundbuch und Grundbuchblatt richtig festgehalten werden. Auch Eigentumswohnungen sind in diesem Sinne Grundstücke.
  • Wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen oder kaufen, sollte in dem Kaufvertrag vermerkt werden, in welcher Entwicklungsstufe sich das Grundstück baurechtlich befindet (z. B. Bauerwartungsland, baureifes Land etc.)
  • Liegt Ihnen ein aktueller Grundbuchauszug vor und welche Belastungen sind darin vermerkt?
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  • Es ist von großer Bedeutung, eventuell vorhandene Belastungen im Grundbuch zu kennen und im Kaufvertrag entsprechend zu berücksichtigen. Im Einzelnen sollte geprüft werden:
    – Ist die Immobilie mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
    – Wer sind die Gläubiger und ihre Forderungen?
    – Valutieren die eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken noch? Wenn ja, in welcher Höhe?
    Möchte der Immobilienkäufer die bestehenden Verbindlichkeiten übernehmen? Dies kann bei guten Konditionen vorteilhaft sein.
    – Wird das Grundstück von dem Gläubiger freigegeben?
    – Wenn die Hypotheken bereits getilgt sind, ist dann die Frage nach der Erteilung einer Löschungsbewilligung aktuell.
  • Wann ist der Kaufpreis fällig? Wird ein konkreter Zeitpunkt in dem Kaufvertrag genannt?
  • An wen soll der Kaufpreis gezahlt werden? An das Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer?
  • Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises wird die Immobilie übergeben.
  • Es ist ratsam, vor der Zahlung des Kaufpreises eines unbebauten Grundstücks sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Hierzu zählen beispielsweise eine Teilungsgenehmigung des zuständigen Bauamts, falls das Grundstück noch nicht geteilt wurde.
  • Es ist wichtig, im Kaufvertrag klar zu vereinbaren, dass der Verkäufer eine Vormerkung beantragt und bewilligt. Nur durch diese Vormerkung ist es möglich, den Käufer als rechtmäßigen Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.
  • Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.

    Der Notar ist, anders als ein Rechtsanwalt, immer zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, er darf Sie also nicht über den Kaufpreis beraten. Ist der Notartermin bestimmt, können Sie dem Notar, bzw. dem Notargehilfen alle Fragen stellen, die den Kaufvertrag betreffen. Die Notargebühren sind einheitlich festgeschrieben und er darf Ihnen keinen Rabatt einräumen. Sie müssen ca. 1,5 % vom Kaufpreis an Notargebühren kalkulieren. Sollte sich eine Partei vor der Beurkundung vom Kaufvertrag zurückziehen, so zahlt derjenige die Stornogebühren, der den Notar beauftragt hat.

    Spartipp: Um die Grunderwerbsteuer zu senken, können Sie die beweglichen Einrichtungsgegenstände, wie z. B. die Einbauküche aus dem gesamten Kaufpreis gesondert aufstellen. Dieser Betrag sollte jedenfalls realistisch sein, ansonsten könnte dies vom Finanzamt moniert werden.

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    • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
    • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

    Was sagen unsere Kunden

    Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

    … Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

    H.-G. J.

    Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
    W. O.

    Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

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    Umschuldung von Altkrediten: Aus teuren Darlehensverträgen aussteigen

    Umschuldung Altkredit

    Umschuldung von Altkrediten: Aus teuren Darlehensverträgen aussteigen

    Für Besitzer von Immobilien kann es zahlreiche Gründe geben, einen Altkredit umzuschulden. Viele Baufinanzierer wollen vor ihrem Ruhestand schuldenfrei sein oder ihre Immobilie verkaufen. Auch historisch niedrige Zinsen verleiten dazu, einen teureren Immobilienkredit abzulösen und auf die preiswertere Variante umzuschulden.

    Zu Beginn des Jahrtausends lagen die Zinsen für Immobilienkredite im Durchschnitt noch zwischen sechs und sieben Prozent. Heute verharren sie noch immer bei durchschnittlich vier Prozent. Wer ein altes Darlehen durch ein neues ersetzt, kann seine Zinsbelastung also erheblich reduzieren. Was aber könne Darlehensnehmer machen, die ihre Immobilien mit einer laufenden Zinsfestschreibung finanzieren und aussteigen wollen?

    Was die Banken dürfen

    Wollen Hausfinanzierer ihre Immobilien mit einem günstigeren Anschlusskredit weiter finanzieren, muss zunächst die Bank mitspielen. Denn wer mit seinem alten Darlehensgeber nicht geschickt verhandelt, bleibt auf seinem Altkredit sitzen oder er verliert beim Ausstieg viel Geld. Die Kreditinstitute lassen sich den Ausstieg aus einem Hypothekendarlehen vor dem Ende der Zinsbindung nämlich recht vernünftig entschädigen.

    Die von vielen Immobilienfinanzierern zu Recht gefürchtete Zahlung nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung. Auf diese haben Kreditinstitute juristisch einen Anspruch. Immerhin haben Darlehensgeber und Darlehensnehmer einst freiwillig dem Abschluss des Kreditvertrages zugestimmt. Steigt der Darlehensnehmer vor der Zeit aus einem laufen Vertrag aus, könnten der Bank als Darlehensgeber die Zinsen für die restliche Laufzeit entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist also eine Art Schadensersatz.

    Schlecht fahren Kreditinstitute als Darlehensgeber für Immobilien selbst für den Fall nicht, dass der Darlehensnehmer umschuldet und damit vorzeitig abspringt. Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) hat für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Belastung von 10.000 EUR für Darlehensnehmer errechnet, die nach fünf Jahren aus einem Darlehen über 200.000 EUR aussteigen wollen, für das ursprünglich eine Laufzeit von zehn Jahren vereinbart war. Zum Vergleich: Österreich fordert nach Deutschland die zweithöchste Vorfälligkeitsentschädigung. Hier wird nur die Hälfte der Summe fällig.

    Was die Rechtslage aussagt

    Vollkommen verwehren dürfen Kreditinstitute den Ausstieg aus Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz auch in der Bundesrepublik nicht. Das haben Gerichte in einer großen Zahl von Urteilen entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberste rechtliche Instanz hat Darlehensnehmern in zwei Fällen ein berechtigtes Interesse zuerkannt, Altkredite vorzeitig abzulösen. Ohne Einwilligung der kreditgebenden Bank geht das, wenn Immobilien verkauft werden sollen. Das ist bei einer laufenden Finanzierung nämlich nicht ohne eine Ablösung des Darlehens und der damit einhergehenden grundpfandrechtlichen Belastung möglich.

    Ein berechtigtes Interesse liegt auch dann vor, wenn Grundstücke oder Immobilien zur Beleihung eines zusätzlichen Darlehens benötigt werden, das aber nur von einem anderen Institut kommen kann. Eine Entschädigung steht der Bank auch bei berechtigtem Interesse des Kreditnehmers zu. Ganz ohne Zahlung klappt ein Ausstieg nur, wenn der Zins über mehr als zehn Jahre vereinbart worden ist. Nach dem Ablauf von zehn Jahren und mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten darf der Darlehensnehmer ohne zusätzliche Kosten aussteigen.

    Übrigens: Zwar dürfen die Kreditinstitute für die Ablösung eines Hypothekendarlehens vor der Zeit eine Entschädigung verlangen. Dem Kunden gegenüber sind sie jedoch zu Transparenz verpflichtet. Dieser muss nachvollziehen können, wie die Ausfallforderung berechnet worden ist. Auch das hat der BGH in mehreren Urteilen vorgegeben.

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    Welche Interessen Banken haben

    Kann der Kunde kein berechtigtes Interesse vorweisen, muss er unter Umständen kämpfen. Für Banken und Sparkassen sind zwei Argumente interessant, den Besitzern von Immobilien einen frühzeitigen Ausstieg aus einem Kredit mit einem festen Zinssatz zu erlauben. Handelt es sich zum Beispiel um gute Kunden, sind Kreditinstitute an einem weiterhin ungestörten Geschäftsverhältnis interessiert.

    Damit der Kunde nicht spätestens dann zur Konkurrenz abwandert, wenn der Kreditvertrag ausläuft, machen Institute sogar freiwillig ein Angebot zur Umschuldung. Weiterhin müssen Darlehensgeber bei der sofortigen Rückzahlung eines Hypothekenkredites keinen Kreditausfall mehr fürchten. Das kann die Bereitschaft der Banken, den Kunden ziehen zu lassen, ebenfalls fördern.

    Wann sich eine Umschuldung lohnt

    Eine Umschuldung vor Ende der Laufzeit muss sich natürlich auch für Besitzer von Immobilien rechnen. Eines der wichtigsten Kriterien dabei ist, welche Zinsentwicklung der Baufinanzierer für die kommenden Jahre erwartet. Sind die Zinsen für alle folgenden Anschlussfinanzierungen günstig, hebt die Ersparnis die doch sehr hohen Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen auf. Eine belastbare Berechnung dazu kann ein Fachmann für Immobilienfinanzierung anstellen.

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    Was sagen unsere Kunden

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    Viele gute Gründe für den Immobilienkauf

    Gründe für Immobilienkauf

    Viele gute Gründe für den Immobilienkauf

    Vom eigenen Heim träumen viele Menschen. Eine Immobilie bringt Freiheit und Unabhängigkeit. Sie bedeutet Sicherheit und ist eine Geldanlage. Wer den Immobilienkauf plant, kann in Zeiten niedriger Zinsen von günstigen Immobiliendarlehen profitieren. Für verschiedene Maßnahmen können unter bestimmten Bedingungen staatliche Förderungen genutzt werden. Egal, ob Baugrundstück, Eigenheim oder Eigentumswohnung – die Investition in eine Immobilie kann sich aus mehreren Gründen lohnen.

    Mehr Lebensqualität mit einer Immobilie

    Der Immobilienkauf bringt mehr Lebensqualität. Für Besitzer von Eigenheimen bereitet es deutlich mehr Freude, das Heim zu bewohnen, zu gestalten und den Garten zu pflegen als für Bewohner von Mietobjekten. Ein Mietobjekt ist kein Eigentum und bietet nicht immer Sicherheit, denn der Vermieter kann Eigenbedarf anmelden.

    Wer in einem Eigenheim wohnt, wird daher bei der Auswahl der Materialien und Produkte für die Gestaltung mehr auf Qualität als auf einen günstigen Preis achten als ein Bewohner eines Mietobjekts. Zu mehr Lebensqualität gehört mehr Freiheit. Das ist ein wichtiges Argument für den Immobilienkauf. Solange niemand gestört wird, ist ein Eigentumsbesitzer auf seinem Grund und Boden keinen Zwängen unterworfen.

    Auch wenn diese Tatsache häufig unter den Tisch gekehrt wird, ist eine Immobilie ein Statussymbol. Besitzer von Eigentum genießen in der Gesellschaft mehr Ansehen als Bewohner von Mietobjekten. Ein Beispiel dafür sind Verhandlungen über Kredite. Eine abgezahlte Immobilie ist eine hervorragende Sicherheit und wirkt sich günstig auf die Konditionen für das Darlehen aus.

    Wertzuwachs und reale Werte

    Der Immobilienkauf ist mit Wertzuwachs und realen Werten verbunden. Die eigene Immobilie ist ein realer Wert, anders als die Investition in Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere. Während eine Immobilie nur selten an Wert verliert, können andere Geldanlagen bereits in kurzer Zeit stark an Wert verlieren. Auch Totalverluste sind nicht auszuschließen.

    In der Regel gewinnt eine Immobilie ständig an Wert. Modernisierungsmaßnahmen tragen zu einer Wertsteigerung bei. Ein bedeutungsvoller Aspekt ist die Lage. Immobilien in attraktiver Lage sind begehrt, weshalb sie an Wert gewinnen.

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    Die Immobilie als Altersversorgung

    Ein Grund für den Immobilienkauf ist die Altersversorgung. Über die Entwicklung der Renten und der Mietpreise in der Zukunft kann nur spekuliert werden. Ziemlich sicher ist jedoch, dass Menschen, die heute mitten im Berufsleben stehen oder gerade erst im erwerbsfähigen Alter sind, nur mit einer geringen Rente rechnen können. Auch künftig werden die Lebenshaltungskosten steigen. Eine schuldenfreie Immobilie bedeutet Sicherheit im Alter, da keine Miete mehr bezahlt werden muss. Besitzer abgezahlter Immobilien müssen keine Mieterhöhungen oder Kündigungen fürchten und haben auch mit einer niedrigen Rente einen gewissen Lebensstandard.

    Das Darlehen für den Immobilienkauf sollte so geplant werden, dass es beim Eintritt in das Rentenalter getilgt ist. Lediglich für eventuell erforderliche Reparaturen sollten Rücklagen gebildet werden.

    Geringer Energieverbrauch und Umweltschutz

    Besitzer von Eigenheimen haben viele Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Das ist mit verschiedenen Maßnahmen zur Wärmedämmung, mit einer Fotovoltaikanlage, einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder mit einer Wärmepumpenheizung möglich. Der Ausstoß von Schadstoffen kann reduziert werden. Auch bei den Kosten für Strom und Heizung zahlt sich das aus.

    Nicht zuletzt wird die Lebensqualität verbessert. Für solche Maßnahmen ist zwar zunächst eine Investition erforderlich, doch langfristig zahlt sie sich aus. Verschiedene Maßnahmen können staatlich gefördert werden.

    Finanzierung mit günstigen Darlehen

    In einer Niedrigzinsperiode ist der Immobilienkauf interessanter denn je, da sich Immobilienkäufer mit dem Immobiliendarlehen langfristig günstige Zinsen sichern können. Waren noch vor ungefähr zehn Jahren Zinssätze für Hypothekendarlehen um sechs Prozent üblich, so sind die Zinsen für Immobiliendarlehen jetzt so günstig wie nie.

    Abhängig von der Bank und von der Bonität des Darlehensnehmers liegen die Zinsen zwischen einem und zwei Prozent. Da ein Immobiliendarlehen durch eine hohe Summe und eine lange Laufzeit gekennzeichnet ist, wird eine Zinsbindungsperiode festgelegt, in der sich die Zinsen nicht verändern. Bei diesem historischen Zinstief können sich Immobilienkäufer mit einer langen Zinsbindungsperiode langfristig günstige Zinsen sichern. Das Darlehen sollte so geplant werden, dass die Immobilie beim Renteneintritt schuldenfrei ist.

    Staatliche Förderungen ausschöpfen

    Für den Immobilienkauf, aber auch für verschiedene Maßnahmen an der gekauften Immobilie werden verschiedene staatliche Förderungen angeboten. Wer den Immobilienkauf plant, kann Wohn-Riester nutzen und dabei von einer Förderung profitieren. Denkmalgeschützte Objekte sind steuerlich interessant, da Erhaltungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Für energiesparende Maßnahmen, die zum Umweltschutz beitragen, werden verschiedene Förderprogramme von der KfW angeboten.

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    • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
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    12 Tipps für den notariellen Immobilienkaufvertrag

    Immobilienkauf Tipps notarieller Kaufvertrag

    12 Tipps für den notariellen Immobilienkaufvertrag

    Für viele ist der Immobilienverkauf oder Immobilienkauf keine alltägliche Angelegenheit. Der Wechsel des Immobilienbesitzes muss immer notariell beurkundet werden. Viele fragen sich, was ein Kaufvertrag beinhalten muss. Hier finden Sie einige wichtige Tipps.

    1) Der Kaufvertrag muss alle Vertragsparteien nennen, und zwar mit: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift.

    2) Die Vertragsparteien müssen sich gegenüber dem Notar ausweisen (z. B. mit Personalausweis oder Reisepass), außer die betreffende Vertragspartei ist dem Notar persönlich bekannt.

    3) Das Grundstück muss im Kaufvertrag genannt werden. Hierzu sollte zumindest das Grundbuch und Grundbuchblatt richtig festgehalten werden. Auch Eigentumswohnungen sind in diesem Sinne Grundstücke.

    14) Wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen oder kaufen, sollte in dem Kaufvertrag vermerkt werden, in welcher Entwicklungsstufe sich das Grundstück baurechtlich befindet (z. B. Bauerwartungsland, baureifes Land etc.).

    5) Liegt Ihnen ein aktueller Grundbuchauszug vor und welche Belastungen sind darin vermerkt?

    6) Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.

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    6) Wenn Belastungen im Grundbuch vorhanden sind, ist es wichtig diese zu kennen und in dem Kaufvertrag entsprechend zu behandeln. Im Einzelnen sollte geprüft werden:
    • Ist die Immobilie mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
    • Wer sind die Gläubiger und die Forderungen?
    • Valutieren die eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken noch? Wenn ja, in welcher Höhe?
    • Möchte der Immobilienkäufer die bestehenden Verbindlichkeiten übernehmen? Dies kann bei guten Konditionen vorteilhaft sein.
    • Wird das Grundstück von dem Gläubiger freigegeben?
    • Wenn die Hypotheken bereits getilgt sind, ist dann die Frage nach der Erteilung einer Löschungsbewilligung aktuell

    7) Wann ist der Kaufpreis fällig? Wird ein konkreter Zeitpunkt in dem Kaufvertrag genannt?

    8) An wen soll der Kaufpreis gezahlt werden? An das Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer?

    9) Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Die Übergabe der Immobilie erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

    10) Bei Kauf eines unbebauten Grundstücks sollten vor der Zahlung des Kaufpreises alle notwendigen Genehmigungen vorliegen (wie z. B. Teilungsgenehmigung des Bauamts bei einem noch nicht geteiltem Grundstück)

    11) In dem Kaufvertrag sollte auch eindeutig geregelt sein, dass der Verkäufer eine Vormerkung bewilligt und beantragt. Diese Vormerkung ist notwendig, damit der Käufer in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden kann.

    12) Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.

    Der Notar ist, anders als ein Rechtsanwalt, immer zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, er darf Sie also nicht über den Kaufpreis beraten. Ist der Notartermin bestimmt, können Sie dem Notar, bzw. dem Notargehilfen alle Fragen stellen, die den Kaufvertrag betreffen. Die Notargebühren sind einheitlich festgeschrieben und er darf Ihnen keinen Rabatt einräumen. Sie müssen ca. 1,5 % vom Kaufpreis an Notargebühren kalkulieren. Sollte sich eine Partei vor der Beurkundung vom Kaufvertrag zurückziehen, so zahlt derjenige die Stornogebühren, der den Notar beauftragt hat.

    Spartipp: Um die Grunderwerbssteuer zu senken, können Sie die beweglichen Einrichtungsgegenstände, wie z. B. die Einbauküche aus dem gesamten Kaufpreis gesondert aufstellen. Dieser Betrag sollte jedenfalls realistisch sein, ansonsten könnte dies vom Finanzamt moniert werden.

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    • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen in München.
    • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
    • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
    • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
    • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
    • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
    • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

    Was sagen unsere Kunden

    Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

    … Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

    H.-G. J.

    Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
    W. O.

    Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

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    Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

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    Immobilienkauf: Wichtige Hinweise zur Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags

    Immobilienkauf Hinweise zur Beurkundung

    Immobilienkauf: Wichtige Hinweise zur Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags

    Der Immobilienverkauf muss nach deutschem Recht von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten ist ein Notar grundsätzlich unparteiisch. Denn dieser hat die Rechte und Pflichten des Verkäufers, wie auch des Käufers zu wahren und sachgemäß zu beraten, um Risiken zu vermeiden. Schließlich handelt es sich beim Immobilienverkauf häufig um ein bedeutendes Vermögen. Keiner möchte beim Immobilienverkauf seine Immobilie verlieren, ohne den entsprechenden Preis auch wirklich zu erhalten. Angesichts dessen haben wir ein paar wichtige Aspekte über die notarielle Abwicklung und Beurkundung beim Immobilienverkauf mit Direktzahlung (Standardabwicklung) für Sie zusammengefasst.

    Wie ist das Verfahren vor dem Beurkundungstermin

    Vor dem Immobilienverkauf muss als erstes Einsicht in das Grundbuch der zu verkaufenden Immobilie genommen werden. Wir, als Immobilienmakler, holen beim zuständigen Grundbuchamt diesen Grundbuchauszug ein und stellen diesen dem Käufer zur Verfügung. Wir, Makler, gehen gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer alle Verkaufs-relevanten Informationen durch und übermitteln diese dem Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrages für Ihren Immobilienverkauf. Der Notar wird für die Vorbereitung des Kaufvertrages selbst Einsicht in das Grundbuch einnehmen und erstellt dann den Vertragsentwurf. Dieser wird dem Verkäufer und dem Käufer zugesandt.

    Ergeben sich Fragen, oder ist etwas nicht verständlich für Sie formuliert, können Sie sich sehr gern an uns, als Ihren Immobilienmakler, wenden. Wir werden zusammen mit dem Notar Fragen klären, Änderungen und Ergänzungen vornehmen. Sollte trotz alledem noch etwas übersehen werden, können diese Sachverhalte können diese bis zum Beurkundungstermin geklärt werden. Eventuelle Schreibfehler können auch noch beim Beurkundungstermin korrigiert werden. Wir, als Immobilienmakler, begleiten Sie persönlich zur notariellen Beurkundung.

    Aufgaben und Pflichten des Notars während beim Immobilienverkauf

    Der Vertrag beim Immobilienverkauf ist kompliziert. Er muss individuell auf konkrete Situationen abgestimmt werden. Jeder Notar unterliegt einer strengen Haftung und hat für die erforderliche Sicherung des Käufers und Verkäufers zu sorgen. Es gehört zu seiner Pflicht, während der Beurkundung den gesamten Text des Vertrages vom Immobilienverkauf vorzulesen. Wichtige Stellen müssen verständlich erläutert und Ihre Fragen ausreichend und zufriedenstellend beantwortet werden. Außerdem hat er inhaltliche Änderungen auf Wunsch der Vertragsparteien beim Protokollierungstermin vorzunehmen, wenn diese nicht gegen Gesetzte verstoßen.

    Um die Beurkundung beim Immobilienverkauf durchzuführen, benötigt der Notar von Ihnen zum Beurkundungstermin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Steueridentifikationsnummer. Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer benötigt. Denn auch die Angaben an das Finanzamt zwecks Grunderwerbssteuer gehören zur Pflicht eines Notars.

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    Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

    Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind Sie bei uns richtig.

    Sie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.

    Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:

    • Eine hochwertige und umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
    • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
    • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

    Was geschieht nach der notariellen Beurkundung

    Mit der Beurkundung beim Immobilienverkauf ist die Arbeit des Notars noch lange nicht beendet. Im Grundbuch müssen jetzt Änderungen und Eintragungen vorgenommen werden, wie die Vormerkung, die Grundschuld und die Eigentumsumschreibung. Vormerkung bedeutet, dass der Notar den Rechtserwerb an einer Immobilie ankündigt. Die Eintragung einer Grundschuld ist immer dann nötig, wenn die verkaufte Immobilie mit einem Darlehen belastet wird.

    Umgekehrt wird der Notar die Löschung dieser Eintragung veranlassen, wenn das Darlehen getilgt wurde. Und zu guter Letzt die Eigentumsumschreibung. Dafür bestimmt der Notar unter Übernahme der vollständigen Haftung die Kaufpreisfälligkeit und sorgt dafür, dass die Eigentumsumschreibung nicht vor Eingang des vollständigen Kaufpreises beim Verkäufer erfolgt.

    Die Einholung alle Bescheinigungen und Genehmigungen, die zum vollständigen Immobilienverkauf benötigt werden, ist Aufgabe des Notars. Dazu wird das eine oder andere Mal auch Ihre Mithilfe notwendig sein. Wir stehen Ihnen als Ihr Immobilienbüro in diesen Angelegenheiten immer mit Rat und Hilfe zur Verfügung.

    Noch einen Hinweis zum Schluss

    Da wir hier von einer Standardabwicklung beim Immobilienverkauf ausgegangen sind, weisen wir zuletzt noch einmal darauf hin, dass die Abwicklung unter gegebenen Umständen auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Das könnte zum Beispiel bei Erbengemeinschaften, ungeklärten Altlasten usw. der Fall sein. Dann ist es empfehlenswert, ein Notaranderkonto einzurichten. Das bedeutet, dass der Kaufbetrag erst einmal auf dieses Konto gelagert wird, bis alle Unstimmigkeiten geklärt wurden und der Übergang von Besitz, Lasten und Nutzung trotz langwieriger Abwicklung frühzeitig gewährleistet werden kann.
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    Immobilienverkauf: zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

    Immobilienverkauf - Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung

    Immobilienverkauf: zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

    Ein bedeutender Fortschritt im Verkaufsprozess einer Immobilie ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar, der eine offizielle Beurkundung des Vertrags durchführt. Viele Käufer stellen sich die Frage, was nach der Beurkundung passiert und mit welcher zeitlichen Abfolge zu rechnen ist. Hier können Sie sich über den groben zeitlichen Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag informieren. Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei nur um geschätzte Werte handelt, die von Fall zu Fall anders verlaufen und auch deutlich überschritten werden können.

    Der Kaufvertrag ist vor ca. 1 Woche beurkundet worden

    Eine notariell beglaubigte Abschrift vom Kaufvertrag wird dem Käufer und Verkäufer wenige Tage nach der Beurkundung zugesandt. Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassung beim Grundbuchamt für den Käufer. Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung ist für jeden ersichtlich, dass der Käufer Anrecht an der verkauften Immobilie hat.

    Der Kaufvertrag ist vor ca. 2 Wochen beurkundet worden

    Ist der Kaufvertrag beurkundet, kann der Käufer, falls er zur Finanzierung des Immobilienkaufs einen Kredit aufnehmen muss, eine notarielle Grundschuldbestellung vornehmen lassen. Dafür benötigt der Käufer ein Grundschuldbestellungsformular seiner finanzierenden Bank, welches er dem Notar vorlegen muss. Die Grundschuldbestellung kann gleich im Anschluss nach der Verlesung und Unterzeichnung des Kaufvertrags stattfinden.

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    Unsere Immobilienbewertung für Sie:

    • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
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    • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

    Der Kaufvertrag ist vor 4 bis 10 Wochen beurkundet worden

    Etwa vier bis neun Wochen nach dem der Kaufvertrag notariell wirksam wurde, wird der Käufer vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbssteuer erhalten. Diese sollte er auch fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen, denn erst nach Bezahlung erhält er die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Eigentumsumschreibung benötigt wird.
    Grundsätzlich wird der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erst an den Käufer schicken, wenn er garantieren kann, dass der Käufer im Falle einer Zahlung auch vertragsgemäß das Eigentum erhält. Dazu gehört die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an vereinbarter Rangstelle, die Löschung der alten Lasten, falls diese vom Käufer nicht übernommen werden und beim Verkauf einer Wohnung die Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft.

    Beim Verkauf von Grundstücken wird außerdem noch ein Negativattest der Gemeinde, dass sie auf Ihr Vorkaufsrecht verzichtet benötigt. Bei der Beschaffung der Unterlagen sind wir als Ihr Immobilienbüro auch gerne behilflich. Hat der Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekommen, hat er Zeit, den Kaufpreis bis zur im Kaufvertrag vereinbarten Frist zu überweisen. Übernimmt der Käufer den Restkredit der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld der Bank des Verkäufers, erhält der Verkäufer nur den Restbetrag des Kaufpreises auf sein Konto.

    Der Kaufvertrag ist vor 6 bis 12 Wochen beurkundet worden

    Wurde der Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers bestätigt, wird der Antrag auf Umschreibung des Eigentums durch den Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Ebenfalls ist der Käufer dann Besitzer und berechtigt, die erworbene Immobilie zu nutzen. Aber auch alle Verpflichtungen und Lasten, wie zum Beispiel die Verkehrssicherungspflichten, gehen an den Käufer über. Erhält der Verkäufer noch Rechnungen, die mit der Immobilie zu tun haben, kann er diese an den Käufer weitergeben.

    Der Kaufvertrag ist vor 5 bis 12 Monate beurkundet worden

    In dieser Zeit erfolgt dann letztlich der Eintrag des Käufers in das öffentliche Register, dem Grundbuch, als Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks. Beide Parteien werden vom Notar durch eine Eintragungsnachricht informiert, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Außerdem geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über. Unverzüglich nach der Eigentumsumschreibung muss die Versicherungsgesellschaft der Gebäudeversicherung schriftlich informiert werden. Wer, ob Verkäufer oder Käufer dieses erledigt, ist egal. Danach hat der Käufer das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Der Eigentumswechsel ist dem Finanzamt zwecks Grundstückssteuer innerhalb von drei Monaten nach Eigentumsumschreibung anzuzeigen.

    Eine gute Vorbereitung sichert einen schnellen Ablauf

    Die Vielzahl von Vorgängen, die ein Notar zu bearbeiten hat, nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie können sicher sein, dass sich der Notar bemüht, Ihren Kaufvertrag und die weiteren Vorgänge, so schnell wie möglich zu bearbeiten. Alle erforderlichen Unterlagen und wichtige Informationen werden Ihnen automatisch vom Notariat zugesandt. Bei Nachfragen sollten Sie immer das Aktenzeichen oder Urkundennummer angeben. Sie können sich selbstverständlich auch an Ihr Immobilienbüro wenden. Wir werden Sie in allen Fragen unterstützen. Der Ablauf eines Immobilienverkaufs mag sich zwar kompliziert anhören, ist aber ein Prozess, der klar gegliedert ist. Wir als Immobilienbüro werden alles tun, dass alle Vorbereitungen getroffen werden, um die Vorgänge zu beschleunigen. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir alle Prozesse noch einmal mit Ihnen besprechen.
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    • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
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    • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
    • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
    • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
    • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
    • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

    Was sagen unsere Kunden

    Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

    … Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

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    Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
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    Immobilienkauf: Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

    Immobilienkauf zeitlicher Ablauf nach Beurkundung

    Immobilienkauf: Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

    Die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar verbunden mit der Beurkundung des Vertrags ist ein großer Meilenstein beim Immobilienkauf. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags fragen sich viele Käufer, welche Schritte als Nächstes folgen und in welchem Zeitrahmen. An dieser Stelle können Sie Informationen über den ungefähren zeitlichen Ablauf nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhalten. Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei nur um geschätzte Werte handelt, die von Fall zu Fall anders verlaufen und auch deutlich überschritten werden können.

    Der Kaufvertrag ist seit ca. 1 Woche beurkundet

    Kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhalten sowohl der Käufer als auch der Verkäufer eine notariell beglaubigte Abschrift des Vertrags. Der Notar stellt zudem einen Antrag auf Eintragung einer Auflassung beim zuständigen Grundbuchamt für den Käufer. Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung ist für jeden ersichtlich, dass der Käufer Anrecht an der verkauften Immobilie hat.

    Der Kaufvertrag ist seit ca. 2 Wochen beurkundet

    Ist der Kaufvertrag beurkundet, kann der Käufer, falls er zur Finanzierung des Immobilienkaufs einen Kredit aufnehmen muss, eine notarielle Grundschuldbestellung vornehmen lassen. Dafür benötigt der Käufer ein Grundschuldbestellungsformular seiner finanzierenden Bank, welches er dem Notar vorlegen muss. Die Grundschuldbestellung kann gleich im Anschluss nach der Verlesung und Unterzeichnung des Kaufvertrags stattfinden.

    Immobilienmakler München, Rogers Immobilien

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    Als erfahrener Immobilienmakler in München stellt Rogers Immobilien sicher, dass alle Schritte im Immobilienkaufprozess reibungslos ablaufen. Von der ersten Beratung bis zur finalen Eigentumsumschreibung im Grundbuch begleiten wir Sie bei jedem Schritt und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Vertrauen Sie auf die Expertise von Rogers Immobilien, Ihrem Makler in München, um den Kaufprozess erfolgreich abzuschließen.

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      • Zeit für Ihre Fragen und Anliegen

      Der Kaufvertrag ist seit ca. 4 bis 10 Wochen beurkundet

      Etwa vier bis neun Wochen nach dem der Kaufvertrag notariell wirksam wurde, wird der Käufer vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbsteuer erhalten. Diese sollte er auch fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen, denn erst nach Bezahlung erhält er die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Eigentumsumschreibung benötigt wird.
      Grundsätzlich wird der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erst an den Käufer schicken, wenn er garantieren kann, dass der Käufer im Falle einer Zahlung auch vertragsgemäß das Eigentum erhält. Dazu gehört die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an vereinbarter Rangstelle, die Löschung der alten Lasten, falls diese vom Käufer nicht übernommen werden und beim Verkauf einer Wohnung die Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft.

      Beim Verkauf von Grundstücken wird außerdem noch ein Negativattest der Gemeinde, dass sie auf Ihr Vorkaufsrecht verzichtet benötigt. Bei der Beschaffung der Unterlagen sind wir als Ihr Immobilienbüro auch gerne behilflich. Hat der Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekommen, hat er Zeit, den Kaufpreis bis zur im Kaufvertrag vereinbarten Frist zu überweisen. Übernimmt der Käufer den Restkredit der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld der Bank des Verkäufers, erhält der Verkäufer nur den Restbetrag des Kaufpreises auf sein Konto.

      Der Kaufvertrag ist seit ca. 6 bis 12 Wochen beurkundet

      Wurde der Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers bestätigt, wird der Antrag auf Umschreibung des Eigentums durch den Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Ebenfalls ist der Käufer dann Besitzer und berechtigt, die erworbene Immobilie zu nutzen. Zusätzlich obliegen dem Käufer sämtliche Pflichten und Belastungen, einschließlich der Verkehrssicherungspflicht. Erhält der Verkäufer noch Rechnungen, die mit der Immobilie zu tun haben, kann er diese an den Käufer weitergeben.

      Der Kaufvertrag ist seit ca. 5 bis 12 Monate beurkundet

      In dieser Zeit erfolgt dann letztlich der Eintrag des Käufers in das öffentliche Register, dem Grundbuch, als Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks. Beide Parteien werden vom Notar durch eine Eintragungsnachricht informiert, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Außerdem geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über.

      Unverzüglich nach der Eigentumsumschreibung muss die Versicherungsgesellschaft der Gebäudeversicherung schriftlich informiert werden. Wer, ob Verkäufer oder Käufer dieses erledigt, ist egal. Nach diesem Zeitpunkt kann der Käufer die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen, entweder zum Ende der Versicherungsperiode oder mit sofortiger Wirkung. Der Eigentumswechsel ist dem Finanzamt zwecks Grundstückssteuer innerhalb von drei Monaten nach Eigentumsumschreibung anzuzeigen.

      Das Wichtigste auf einen Blick

      • 1 Woche: Notarielle Abschrift und Auflassungsvormerkung.
      • 2 Wochen: Grundschuldbestellung möglich.
      • 4–10 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid und Kaufpreisfälligkeitsmitteilung.
      • 6–12 Wochen: Überweisung des Kaufpreises und Einreichung der Umschreibung.
      • 5–12 Monate: Eintragung des Käufers als Eigentümer, Gebäudeversicherung und Anzeige des Eigentumswechsels beim Finanzamt.

      Gute Vorbereitung sichert einen schnellen Ablauf

      Die Vielzahl von Vorgängen, die ein Notar zu bearbeiten hat, nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie können sicher sein, dass sich der Notar bemüht, Ihren Kaufvertrag und die weiteren Vorgänge, so schnell wie möglich zu bearbeiten. Alle erforderlichen Unterlagen und wichtige Informationen werden Ihnen automatisch vom Notariat zugesandt. Bei Nachfragen sollten Sie immer das Aktenzeichen oder Urkundennummer angeben. Sie können sich selbstverständlich auch an Ihr Immobilienbüro wenden. Wir werden Sie in allen Fragen unterstützen.

      Der Ablauf eines Immobilienverkaufs mag sich zwar kompliziert anhören, ist aber ein Prozess, der klar gegliedert ist. Wir als Immobilienbüro werden alles tun, dass alle Vorbereitungen getroffen werden, um die Vorgänge zu beschleunigen. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir alle Prozesse noch einmal mit Ihnen besprechen.

      Ihr Immobilienmakler München: Persönliche Begleitung beim Immobilienkauf

      Sie möchten wissen, wie es nach der Beurkundung beim Immobilienkauf weitergeht? Als Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Rogers Immobilien begleiten wir Sie nicht nur bis zum Notartermin, sondern stehen Ihnen auch danach zuverlässig zur Seite. Gerade in dieser wichtigen Phase ist es hilfreich, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der den gesamten Ablauf kennt und Sie individuell unterstützen.

      Wenn Sie sich einen reibungslosen und stressfreien Immobilienkauf wünschen, profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Immobilienmakler München. Wir kümmern uns um alle Details – von der Eintragung der Auflassungsvormerkung bis zur endgültigen Grundbuchumschreibung – und sorgen dafür, dass Sie jederzeit bestens informiert sind. So können Sie sich entspannt auf Ihr neues Zuhause freuen, während wir uns um die Formalitäten kümmern.

      Sie haben Fragen zum Ablauf oder wünschen eine persönliche Beratung? Sprechen Sie uns gerne an – als Ihr Immobilienmakler München sind wir für Sie da und begleiten Sie mit Engagement, Fachwissen und Herz durch den gesamten Kaufprozess.

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