Grundstück in ruhiger Lage und mit perfekter Infrastruktur

Forstenried Grundstück verkaufen

Grundstück in ruhiger Lage und mit perfekter Infrastruktur

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 81476 München–Fürstenried-Ost
Objekt: Grundstück zum Kauf
Grundfläche: ca. 607 m²

Kosten

Erfolgreich vermittelt

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Die ersten Eindrücke

Attraktives Grundstück in kleiner Anliegerstraße. Optimale Ausrichtung und perfekte Infrastruktur.

Forstenried Grundstück verkaufen

Ruhige Lage in kleiner Anliegerstraße

Tolles Grundstück mit perfekter Infrastruktur

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Perfekte Infrastruktur mit vielen Einkaufsmöglichkeiten

Immobilienbeschreibung

Auf dem rechteckigen Grundstück befindet sich derzeit ein Einfamilienhaus, das im Jahr 1980 errichtet wurde. Das Grundstück selbst liegt in einer ruhigen Anliegerstraße und ist optimal ausgerichtet.

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Somit ist für die mögliche baurechtliche Ausnutzung des Grundstücks nach § 34 BauGB entscheidend. Die zukünftige Bebauung muss sich in die Umgebung einfügen. Im Flächennutzungsplan ist die Art der Nutzung das „Reines Wohngebiet“ eingetragen. Die Immobilie wird im Bestand verkauft, Sanierung, Ausbau oder einer möglicher Abbruch und Neubebauung sind nicht Gegenstand des Verkaufs und alleine Sache des Käufers. Die gute Lage in Verbindung mit einem entsprechenden Neubaupotential sorgen bei diesem Grundstück im Besonderen für ein nachhaltig interessantes Investment.

Vorteile der Immobilie

  • Ruhig gelegen
  • Ideal für Familien
  • Südausrichtung
  • U-Bahn in der Nähe
  • Perfekte Infrastruktur

Lagebeschreibung

Wer hier wohnt, muss auf nichts verzichten, denn bei dieser Immobilie kann man die absolut ruhige Lage genießen und von der hervorragenden Infrastruktur profitieren. Die Immobilie liegt in einer kleinen und ruhigen Anliegerstraße in München Fürstenried-Ost, von der Sie schnell und auch zu Fuß alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, die öffentliche Verkehrsanbindung in nur paar Minuten erreichen. Die unmittelbare Umgebung ist durch ansprechende Grundstücke mit attraktiver Bebauung geprägt. Die Wohngegend lässt sich als familienfreundlich bezeichnen.

Der südlich gelegene Münchner Stadtteil zählt zu den bevorzugten Wohnlagen und bietet viele Vorteile. Diese Wohnlage ist ausgesprochen beliebt. Die Infrastruktur ist hervorragend. Die U-Bahn-Station Forstenrieder Allee – U3 befindet sich in der Nähe. Mit der U-Bahn erreicht man in ca. 15-20 Minuten die Innenstadt. Die Anbindung mit dem Pkw ist auch als ideal zu bezeichnen: Der Mittlerer Ring ist bestens erreichbar und somit die Anbindung in alle Richtungen Münchens mit allen Autobahnanschlüssen. Vor allem die Autobahn 95 Richtung Starnberg und Garmisch-Partenkirchen ist in nur wenigen Minuten erreichbar.

Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich in der Nähe. Diverse Fachärzte, Apotheken, Banken etc. sind ebenfalls vorhanden. Die Freizeit kann man u. a. in dem nahegelegenen Wald- und Erholungsgebiet Forstenrieder Park genießen, der wunderbare Spazierwege bietet.
Außerdem können Sie auch die Freizeitangebote des südlichen Münchner Umlands sowie die Berge schnell erreichen. Diese Wohnlage bietet Ihnen eine hervorragende Lebensqualität. Sowohl City als auch die Natur sind hier zum Greifen nahe. Hier lässt es sich einfach perfekt wohnen.

Verkehrsanbindung

  • U-Bahn U3 Forstenrieder Allee, 81476 München: Entfernung – 300 m
  • Bus Linien 63 & 132, Limmatstraße, 81476 München: Entfernung – 450 m
  • Bus Linien 63 & 132, Forstenrieder Allee, 81476 München: Entfernung – 450 m

Einkaufen

  • Rewe, Forstenrieder Allee 70-72, 81476 München: Entfernung – 270 m
  • Äskulap Apotheke, Forstenrieder Allee 78, 81476 München: Entfernung – 300 m
  • Rewe, Züricher Straße 92, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Ärztehaus, Züricher Straße 92, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Ritter Apotheke, Winterthurer Str. 5, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Bäckerei Konditorei Zöttl, Knöpflerstraße 1, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Bäcker Bachmeier, Forstenrieder Allee 61, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Vitalia – Reformhaus, Winterthurer Str. 2, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Penny, Forstenrieder Allee 59-65, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Traudl’s Früchteparadies, Züricher Str. 37, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Felice’s Feinkost, Forstenrieder Allee 80, 81476 München: Entfernung – 400 m
  • Hofpfisterei, Forstenrieder Allee 63, 81476 München: Entfernung – 450 m
  • Alnatura Super Natur Markt, Kistlerhofstraße 243A, 81379 München: Entfernung – 1 km
  • Aldi, Meglingerstraße 33, 81477 München: Entfernung – 1,5 km

Bildung

  • Kinderkrippe, München, Forstenrieder Allee 61, 81476 München: Entfernung – 450 m
  • Waldorfkinderhaus, Züricher Str. 13, 81476 München: Entfernung – 550 m
  • Freie Waldorfschule, Züricher Str. 9, 81476 München: Entfernung – 550 m
  • Thomas-Mann-Gymnasium, Drygalski-Allee 2, 81477 München: Entfernung – 700 m
  • Städt. Kindertagesstätte, Berner Str. 6, 81476 München: Entfernung – 750 m
  • Grundschule, Berner Str. 6, 81476 München: Entfernung – 800 m
  • Staatl. Mittelschule, Zielstattstraße 74, 81379 München: Entfernung – 2 km
  • Huber Gymnasium, Baierbrunner Str. 42, 81379 München: Entfernung – 2,9 km

Sport & Freizeit

  • Restaurant & Bowling, Forstenrieder Allee 74, 81476 München: Entfernung – 270 m
  • Südpark, 81379 München: Entfernung – 1 km
  • Trattoria La Scogliera, Fritz-Baer-Straße 1, 81476 München: Entfernung – 1,1 km
  • Sports4You!, Drygalski-Allee 41, 81477 München: Entfernung – 1,2 km
  • McFIT Fitnessstudio, Meglingerstraße 19, 81477 München: Entfernung – 1,2 km
  • body + soul: Fitness & Wellness, Staffelseestr. 6-8, 81477 München: Entfernung – 1,3 km
  • Bad Forstenrieder Park, Stäblistraße 27B, 81476 München: Entfernung – 1,5 km
  • Alter Wirt, Forstenrieder Allee 187, 81476 München: Entfernung – 1,6 km
  • Kieser Training, Geisenhausenerstraße 15, 81379 München: Entfernung – 1,9 km

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Haben Sie Fragen zu der Immobilie? Wir sind für Sie sehr gerne da. Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir melden uns bei Ihnen so bald wie möglich.

089 70065020

Grundstück in Forstenried

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Kaufvertrag: Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr

Besitzübergang Kaufvertrag

Kaufvertrag: Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr

Jeder Kaufvertrag beinhaltet die Vereinbarung, wann die Immobilie an den Käufer übergeben wird. Denn mit der Übergabe ist die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Immobilie verbunden. Des Weiteren gehen auch die Nutzungen und Lasten an den Käufer über. Hier ein Überblick, die wichtigsten Begriffe in diesem Zusammenhang:

Besitz

Unter dem Begriff Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, hier also über das Grundstück oder auch über ein Recht. Zum Beispiel, der Mieter einer Wohnung ist der Besitzer (nicht zu verwechseln mit Eigentümer), weil er die Wohnung tatsächlich beherrscht.

Nutzen

Nutzungen sind alle Erträge des Grundstücks z. B. die Mieteinnahmen oder Pachteinnahmen.

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  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
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  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Lasten

Lasten eines Grundstücks können öffentlich-rechtlicher Natur sein oder es kann sich um private Vereinbarungen handeln. Zu den Lasten gehören etwa die Grundsteuern oder die Schornsteinfegergebühren.

Gefahr

In dem Kaufvertrag muss der Zeitpunkt festgelegt werden, wann der Käufer das Risiko einer zufälligen Zerstörung der Immobilie z. B. durch Brand oder durch zufällige Verschlechterung zu tragen hat. Wenn etwa das Haus nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, aber vor Kaufpreiszahlung und Grundbuchumschreibung abbrennt, hat der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Der Gefahrenübergang ist maßgeblich für das Einreichen von Gewährleistungsrechten. Den Übergang von den oben genannten Rechten und Pflichten unterscheidet sich von dem Übergang des Eigentums. Denn der Übergang des Eigentums ist die eigentliche Eintragung des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch. Dies geschient in der Regel einige Wochen später.

Auszug aus dem Kaufvertrag

Die Besitzübergabe erfolgt am Tage der vollständigen Kaufpreiszahlung. Vom gleichen Zeitpunkt an gehen die Gefahr der zufälligen Beeinträchtigung, die Nutzungen und alle öffentlichen Lasten und Abgaben, einschließlich der Verkehrssicherungspflichten auf den Käufer über. Das Vertragsobjekt wird derzeit noch vom Verkäufer selbst bewohnt. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Vertragsobjekt spätestens zum 15. Mai 2016 vollständig besenrein zu räumen.

Zu irgendwelchen Ausbesserungs- und Renovierungsarbeiten ist er nicht verpflichtet. Die Übergabe des Vertragsobjekts hat in dem Zustand zu erfolgen, wie es sich derzeit befindet, wobei eine übliche Abnutzung zulässig ist. Für den Fall, dass der Verkäufer das Vertragsobjekt nicht fristgerecht räumt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die der Notar erläutert hat. Wegen der Verpflichtung zur Räumung und Übergabe des Vertragsobjekts unterwirft sich der Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. Vollstreckbare Ausfertigung ist dem Käufer jederzeit ohne weitere Nachweise zu erteilen.

Bzgl. Teileigentumseinheit:
Der Käufer tritt bzgl. der Teileigentumseinheit in die bestehende Miteigentümergemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten ein. Die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung ist dem Käufer bekannt.

Der Käufer übernimmt alle für den Zeitraum ab Besitzübergang anfallenden Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, insbesondere das laufende Hausgeld und alle messbaren Verbrauchskosten und befreit den Verkäufer von allen derartigen Zahlungsverpflichtungen.

Der Verkäufer versichert, dass
a) alle fälligen Zahlungen bis zum Besitzübergang an die Gemeinschaft voll beglichen sind,
b) nach seiner Kenntnis keine außergewöhnlichen Lasten offen sind und keine unerledigten Beschlüsse der Gemeinschaft über außerordentliche Reparaturen vorliegen.

Etwaige Ausgleichsbeträge aufgrund der nächsten Jahresabrechnung sowie Kosten, die nicht nach Verbrauch messbar sind, werden zeitanteilig zwischen den Vertragsteilen aufgeteilt. Vom Besitzübergang an bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer zur umfassenden Ausübung der Eigentümerrechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft, primär zur Ausübung des Stimmrechts in der Eigentümerversammlung, sofern die Gemeinschaftsordnung dies zulässt.

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Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Bei uns erwartet Sie wahrer Kundenservice, der auf Offenheit, Transparenz und Erfolg basiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

Ihre Nachricht an uns

Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren – 089 70065020 – oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

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Kostenloses und praxiserprobtes Übergabeprotokoll zum Download

Übergabeprotokoll kostenlos

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Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung ein Übergabeprotokoll anzufertigen, aber es ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter vorteilhaft. Ist das Übergabeprotokoll sorgfältig angefertigt, werden dadurch Mietrechtsstreitigkeiten vermieden. Ein Protokoll sollte daher bei jedem Mieterwechsel, -auszug und -einzug unbedingt erstellt werden, um sich späteren viel Ärger zu ersparen. Wir als erfahrener Immobilienmakler in München, bieten Ihnen ein kostenfreies Übergabeprotokoll zum Download an, das sich in der Praxis vielfach bewährt hat.

Welche Informationen sollte ein Übergabeprotokoll beinhalten?

In dem Übergabeprotokoll sollte auf alle Fälle der Zustand der Immobilie beschrieben werden. Ist die Immobilie oder Teile davon gerade renoviert, ist die Wohnung frisch gestrichen worden, ist es ein Erstbezug etc.? Diese Informationen gehören auf alle Fälle in das Übergabeprotokoll.
Des Weiteren sollte in dem Übergabeprotokoll auch die Ausstattung vermerkt werden. Gibt es eine Einbauküche, welche Geräte werden mit vermietet, ist im Bad ein Spiegel oder Spiegelschrank etc.?

Wenn Sie als Vermieter mit jedem Mieterwechsel eine steigende Anzahl von unansehnlichen Dübellöchern im Bad vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen einen Spiegelschrank im Bad anbringen zu lassen. Wir stellen immer wieder fest, dass in Bädern, die vom Vermieter aus mit einem Spiegelschrank ausgestattet sind, der Mieter keinen Bedarf hat Dübellöcher zu bohren und somit steigt die Attraktivität der Wohnung bei einer Neuvermietung.

Es ist wichtig, in dem Übergabeprotokoll vorhandene Mängel festzuhalten. Unter Mängeln versteht man alle Beschädigungen an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinaus gehen. Kleinere Kratzer im Parkett oder ein nach vielen Jahren abgewetzter Teppichboden werden in der Regel dem üblichen Verschleiß zugeordnet.

Die sorgfältige Protokollierung von Mängeln bei Wohnungsübergabe und -abnahme ist entscheidend, denn da zeigt sich, welche Schäden während der Mietzeit entstanden sind und für welche der Mieter haftbar gemacht werden kann. Weiterhin ist es wichtig, die Anzahl der übergebenen Schlüssel festzuhalten. Wir empfehlen genau aufzulisten, welche Schlüssel der Mieter bekommt bzw. zurückgibt und auch die Schlüsselnummern vermerken.

Zählerstände für Strom, eventuell Gas, Kaltwasser, Heizwasser etc. sollten im Übergabeprotokoll zusammen mit der jeweiligen Zählernummer notiert werden. Außerdem sollte auch das Ablesedatum festgehalten werden. Die Heizungsablesung sollte ebenfalls nicht vergessen werden. Die ermittelten Zahlen sollten zeitnah an den jeweiligen Versorger übermittelt werden. Somit gibt es später keine Streitigkeiten darüber, wer für welchen Verbrauch verantwortlich ist. Bei den meisten Mehrfamilienhäusern sind die Stromzähler aus Sicherheitsgründen abgesperrt, deswegen ist es notwendig den Hausmeister einzubeziehen. Er kann entweder bei der Wohnungsübergabe anwesend sein oder wird den Stromstand selbst ermitteln und die Daten Ihnen mitteilen.

Selbstverständlich sollte das Übergabeprotokoll sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterschrieben werden, denn dadurch stimmen beide Seiten dem Inhalt des Protokolls zu. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien oder gar Verweigerung einer Unterschrift ist es sinnvoll zusätzlich aussagekräftige Fotos anzufertigen.

Rogers Immobilien führt regelmäßig Wohnungsabnahmen und -übergaben durch. Bei den Übergaben vertreten wir den Vermieter, oft auch in seiner Abwesenheit. Gerne stehen wir Ihnen als Münchner Immobilienmakler mit Rat und Tat bei einer Wohnungs- oder Hausübergabe zur Verfügung. Falls Sie einen Makler außerhalb München und Bayern suchen, können Sie uns gerne ansprechen, wir sind Ihnen auf der Suche nach einem guten Makler für Sie kostenfrei behilflich! Kontaktieren Sie uns noch heute.

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  • Eine hochwertige Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung mit Marktanalyse.
  • Geeignet für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Hier unser kostenloses-Wohnungsübergabeprotokoll zum Download als PDF:

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann erfahren Sie über unsere Dienstleitung für den Immobilienverkaufs-Service für Eigentümer.
Sie planen, Ihre Wohnung oder Haus zu vermieten? Wir bieten Ihnen unseren Immobilienvermietungs-Service an.

Nicht vergessen: Als Vermieter müssen Sie dem Mieter und den Personen, die in dem neuen Haushalt leben, eine Vermieterbescheinigung ausstellen. Nähere Information hierzu und das Formular finden Sie auf dieser Seite Vermieterbescheinigung laut Meldegesetz.

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  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
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  • Es erwartet Sie ein echter Service: professionell, transparent und erfolgsorientiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

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Gartenwohnung vermieten: Tipps für die Vermietung

Gartenwohnung vermieten

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Eine Gartenwohnung in München bietet meistens einen großen Mehrwert und deswegen sind Gartenwohnungen bei Mietern sehr beliebt. Aber eine Gartenwohnung muss gut im Schuss gehalten werden, damit es am Ende des Mietverhältnisses keine unangenehmen Überraschungen gibt. Wer also seine Gartenwohnung vermietet, sollte beachten, dass die Pflege des Gartens in dem Mietvertrag richtig geregelt wird.

Wer ist für Gartenarbeiten zuständig?

Sie als Vermieter müssen beachten, dass die Gartenpflegearbeiten grundsätzlich Sache des Vermieters ist. Allerdings können Sie diese auch an Ihre Mieter übertragen. Die Mieter haben damit meistens keine Probleme, denn sie haben eine Gartenwohnung gezielt gesucht und die Betätigung im Garten ist für sie keine Belastung. Sie sollten beachten, dass sie möglichst genau und detailliert im Mietvertrag die Art und Weise sowie den Umfang der auszuführenden Arbeiten festlegen.
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Im Mietvertrag die Gartenpflegearbeiten auf dem Mieter übertragen

Sehr gerne können wir Ihnen eine Formulierung für die Pflegearbeiten kostenfrei zur Verfügung stellen! Damit Sie sicherstellen, dass Ihre Gartenwohnung gut gepflegt wird. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass wir keine Rechtsberatung gewähren dürfen.

Sie können uns anrufen unter Tel. 089 70065020 oder eine Nachricht zusenden, am besten über unser Kontaktformular.

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Wichtige Hinweise zur Beurkundung von notariellem Kaufvertrag

Immobilienverkauf Hinweise zur Beurkundung

Wichtige Hinweise zur Beurkundung von notariellem Kaufvertrag

Gemäß deutschem Recht muss der Verkauf einer Immobilie durch einen Notar beurkundet werden. Im Unterschied zu Anwälten agiert ein Notar dabei unabhängig und unvoreingenommen. Denn dieser hat die Rechte und Pflichten des Verkäufers, wie auch des Käufers zu wahren und sachgemäß zu beraten, um Risiken zu vermeiden. Schließlich handelt es sich beim Immobilienverkauf häufig um ein bedeutendes Vermögen. Niemand will beim Verkauf seiner Immobilie den angemessenen Preis verlieren und am Ende ohne den vereinbarten Kaufpreis dastehen. Angesichts dessen haben wir ein paar wichtige Aspekte über die notarielle Abwicklung und Beurkundung beim Immobilienverkauf mit Direktzahlung (Standardabwicklung) für Sie zusammengefasst.

Wie ist das Verfahren vor dem Beurkundungstermin

Bevor man eine Immobilie verkaufen möchte, ist es unerlässlich, zuallererst das Grundbuch der betreffenden Immobilie einzusehen. Wir, als Immobilienmakler, holen beim zuständigen Grundbuchamt diesen Grundbuchauszug ein und stellen diesen dem Käufer zur Verfügung. Wir, Makler, gehen gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer alle verkaufsrelevanten Informationen durch und übermitteln diese dem Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrages für Ihren Immobilienverkauf. Der Notar wird für die Vorbereitung des Kaufvertrages selbst Einsicht in das Grundbuch einnehmen und erstellt dann den Vertragsentwurf. Dieser wird dem Verkäufer und dem Käufer zugesandt. Sofern Sie Unklarheiten haben oder Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen als Ihr Immobilienmakler gerne zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir eventuelle Unklarheiten beseitigen und gegebenenfalls Anpassungen oder Ergänzungen vornehmen.

Sollte trotz alledem noch etwas übersehen werden, können diese Sachverhalte können diese bis zum Beurkundungstermin geklärt werden. Eventuelle Schreibfehler können auch noch beim Beurkundungstermin korrigiert werden. Wir, als Immobilienmakler, begleiten Sie persönlich zur notariellen Beurkundung.

Aufgaben und Pflichten des Notars während beim Immobilienverkauf

Der Vertrag beim Immobilienverkauf ist kompliziert. Er muss individuell auf konkrete Situationen abgestimmt werden. Notare sind streng haftbar und verantwortlich für die Sicherung der Interessen von Käufer und Verkäufer bei Immobilienverkäufen. Während der Beurkundung ist es ihre Verpflichtung, den gesamten Vertragstext vorzulesen. Es ist erforderlich, dass wesentliche Passagen klar erklärt und Ihre Fragen vollständig und zufriedenstellend beantwortet werden. Außerdem hat er inhaltliche Änderungen auf Wunsch der Vertragsparteien beim Protokollierungstermin vorzunehmen, wenn diese nicht gegen Gesetzte verstoßen.

Für eine rechtmäßige Beurkundung des Immobilienverkaufs benötigt der Notar bei der Terminvereinbarung von Privatpersonen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Steueridentifikationsnummer. Für Gewerbetreibende und Freiberufler ist hingegen die Wirtschafts-Identifikationsnummer erforderlich, da auch die Weitergabe von Informationen an das Finanzamt bezüglich der Grunderwerbssteuer zu den Aufgaben des Notars gehört.

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Was geschieht nach der notariellen Beurkundung

Mit der Beurkundung beim Immobilienverkauf ist die Arbeit des Notars noch lange nicht beendet. Im Grundbuch müssen jetzt Änderungen und Eintragungen vorgenommen werden, wie die Auflassungsvormerkung, die Grundschuld und die Eigentumsumschreibung. Vormerkung bedeutet, dass der Notar den Rechtserwerb an einer Immobilie ankündigt. Die Eintragung einer Grundschuld ist immer dann nötig, wenn die verkaufte Immobilie mit einem Darlehen belastet wird.

Umgekehrt wird der Notar die Löschung dieser Eintragung veranlassen, wenn das Darlehen getilgt wurde. Und zu guter Letzt die Eigentumsumschreibung. Dafür bestimmt der Notar unter Übernahme der vollständigen Haftung die Kaufpreisfälligkeit und sorgt dafür, dass die Eigentumsumschreibung nicht vor Eingang des vollständigen Kaufpreises beim Verkäufer erfolgt.

Die Einholung alle Bescheinigungen und Genehmigungen, die zum vollständigen Immobilienverkauf benötigt werden, ist Aufgabe des Notars. Dazu wird das eine oder andere Mal auch Ihre Mithilfe vonnöten sein. Wir stehen Ihnen als Ihr Immobilienbüro in diesen Angelegenheiten immer mit Rat und Hilfe zur Verfügung.

Noch einen Hinweis zum Schluss

Da wir hier von einer Standardabwicklung beim Immobilienverkauf ausgegangen sind, weisen wir zuletzt noch einmal darauf hin, dass die Abwicklung unter gegebenen Umständen auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Das könnte zum Beispiel bei Erbengemeinschaften, ungeklärten Altlasten usw. der Fall sein. Dann ist es empfehlenswert, ein Notaranderkonto einzurichten. Das bedeutet, dass der Kaufbetrag erst einmal auf dieses Konto gelagert wird, bis alle Unstimmigkeiten geklärt wurden und der Übergang von Besitz, Lasten und Nutzung trotz langwieriger Abwicklung frühzeitig gewährleistet werden kann.
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Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Bavaria Towers: Wichtige Impulse für Münchens Osten

Bavaria Towers Bogenhausen

Bavaria Towers: Wichtige Impulse für Münchens Osten

Als „eines der größten Bauprojekte der vergangenen Jahre“ bezeichnete die Süddeutsche Zeitung die Bavaria Towers in Bogenhausen bereits im Jahr 2017. Auf einer Gesamtfläche von 23.000 m² entstehen drei Office-Tower sowie ein Hotelturm. Das Areal gehört der Von der Heyden Group und einem institutionellen Investor. Entwickler des Projekts ist das Unternehmen Bayern-Projekt GmbH. Für Sven Renz, den geschäftsführenden Alleingesellschafter von Bayern Projekt, sind die Bavaria Towers nicht zuletzt ein Beitrag, um den Osten von München weiter aufzuwerten.

Attraktives Ensemble aus drei Bürotürmen und einem Hotelturm

Die Website des Projekts beschreibt die Bavaria Towers als „Münchens modernstes Immobilien-Ensemble“. Dieses Ensemble besteht aus drei Bürotürmen und einem Hotelturm. Die drei Office-Tower heißen Blue, Sky und Star Tower. Gemeinsam kommen sie auf eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 62.000 m². Ausgestattet sind sie unter anderem mit zwei Tiefgaragen (798 Stellplätze). Der vierte Turm ist der White Tower, der als Hotel geplant ist. Die H-Hotels AG eröffnet hier ein Hyperion Business Superior Hotel mit 345 Zimmern und Panoramasuiten. Darüber hinaus soll es diverse Restaurants geben.

Der höchste der vier Türme ist der Sky Tower mit 83,60 Metern, der niedrigste der Star Tower mit 46,10 Metern. Die vom Architekturbüro Nieto Sobejano Arquitectos aus Madrid entworfenen Türme umgeben einen zentralen Platz. Mit Gastronomieangeboten sowie Wasser- und Grünflächen soll er für „hohe Aufenthaltsqualität und Anziehungskraft“ sorgen.

Bavaria Towers: Nachhaltigkeit trifft auf Komfortausstattung

Bayern-Projekt setzt bei den Bavaria Towers auf ein „energetisch effizientes Gesamtkonzept“. Die Türme werden mit einer zweischaligen Fassadenkonstruktion gebaut und mit Fernwärme und Geothermie geheizt. Die Gebäudeteile sollen nach DGNB Silber bzw. LEED Gold zertifiziert werden. Zur Komfortausstattung gehören in den Bürotürmen High-Speed-Aufzüge sowie eine raumhohe Verglasung bei einer lichten Raumhöhe von drei Metern in den Mietflächen. Darüber hinaus gibt es Dachterrassen im Star Tower und im Sky Tower: Von hier aus hat man einen attraktiven Blick auf Bayerns Hauptstadt.
Immobilienbewertung München

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Unsere Immobilienbewertung für Sie:

  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Beim Stadtbild geht es um die Qualität von Architektur

Renz positioniert sich im Interview auch gegen das Negativimage, das Hochhäuser in München oftmals haben. Zwar ist aus seiner Sicht durchaus eine Diskussion sinnvoll, welche Bebauung mit dem Münchner Stadtbild verträglich ist. Allerdings dürfe es dabei nicht ausschließlich um die Sichtbarkeit höherer Häuser gehen. Vor allem sollte man die Qualität der Architektur thematisieren. Kritik wie die, dass Hochhäuser ineffizient oder viel zu teuer sein, könne er so nicht stehen lassen, sagt Renz im Interview mit ManagementCircle.
Immobilienmakler München Rogers

Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich  Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, in München.
  • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
  • Wir kennen den Münchner Immobilienmarkt sehr gut und Sie profitieren von unserem Wissen außerordentlich.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie.
  • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

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Großzügiges Grundstück mit Südausrichtung in ruhiger Lage

Obersendling Grundstück

Großzügiges Grundstück mit Südausrichtung in ruhiger Lage

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 81369 München–Sendling
Objekt: Grundstück zum Kauf
Grundfläche: ca. 745 m²
Bebauung: Einfamilienhaus und Garage
Geschosse: EG + OG + KG
Baujahr: 70er-Jahre

Kosten

Erfolgreich vermittelt

Energiewerte

Verbrauchsausweis
Energieverbrauch: 150,1 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis: 16.11.28
Energieausweis ausgestellt: 16.11.18
Zentralheizung: ja
Energieträger: Gas
Baujahr: 70er-Jahre
Baujahr Anlagetechnik: 1999

Obersendling Grundstück

Die ersten Eindrücke

Attraktives Grundstück mit Bestand in einer kleinen Anliegerstraße.

Obersendling Grundstück

Südausrichtung – Blick zum Haus

Sonnige Südlage mit Weitblick

Obersendling Grundstück
Obersendling Grundstück

Traumhafte Lage in Sendling

Immobilienbeschreibung

Auf dem attraktiven Grundstück mit insgesamt 745 m² befindet sich derzeit ein Einfamilienhaus und eine Garage. Das Grundstück selbst liegt in einer ruhigen Anliegerstraße und ist optimal nach Süden ausgerichtet.

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Somit ist für die mögliche baurechtliche Ausnutzung des Grundstücks nach § 34 BauGB entscheidend. Die zukünftige Bebauung muss sich in die Umgebung einfügen. Im Flächennutzungsplan ist die Art der Nutzung das „Reines Wohngebiet“ eingetragen. Die Immobilie wird im Bestand verkauft, Sanierung, Ausbau oder einer möglicher Abbruch und Neubebauung sind nicht Gegenstand des Verkaufs und alleine Sache des Käufers.

Vorteile der Immobilie

  • Gesunde Bauweise
  • Ideal für Familien
  • Tolle Raumaufteilung
  • Hochwertige Ausstattung
  • Perfekte Infrastruktur

3D virtuelle Besichtigung für Immobilie in 81369 München – Sendling

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a) Um sich manuell vorwärtszubewegen, klicken Sie auf eine beliebige Bildstelle.
b) Für eine Drehung, bewegen Sie mit gedrückter Maustaste das Bild.

Das Haus wurde in den 70er-Jahre errichtet, im Jahr 1979 wurde ein Anbau vorgenommen. Im Erdgeschoss befindet sich ein großzügiges Wohnzimmer mit Essbereich, ein halbes Zimmer (mit ca. 9 m²), eine Küche, ein Bad und eine Diele. Vom Wohnzimmer erreichen Sie die sonnige Terrasse und den wunderschönen Garten. Im Obergeschoss sind 2,5 Zimmer, eine Küche, ein Bad, eine Diele und ein großzügiger Südbalkon. Eine getrennte Nutzung vom Obergeschoss und Untergeschoss ist möglich. Das Haus ist komplett unterkellert und bietet genügend Abstellfläche.

Die gute Lage in Verbindung mit einem entsprechenden Neubaupotential sorgen bei dieser Immobilie im Besonderen für ein nachhaltig interessantes Investment.

Lagebeschreibung

Wer hier wohnt, muss auf nichts verzichten, denn bei dieser Immobilie kann man die ruhige Lage genießen und von der hervorragenden Infrastruktur profitieren. Die Immobilie liegt in einer kleinen Anliegerstraße in München-Sendling. Die unmittelbare Umgebung ist durch ansprechende Grundstücke mit attraktiver Bebauung geprägt. Die Wohngegend lässt sich als familienfreundlich bezeichnen. Der Münchner Stadtteil zählt zu den bevorzugten Wohnlagen und bietet viele Vorteile. Diese Lage ist gut nachgefragt und beliebt.

Die Infrastruktur ist hervorragend. Die U-Bahn-Station Aidenbacherstraße – U3 ist vom Haus ca. 900 m entfernt. Eine Busverbindung zu der U-Bahn-Station ist vorhanden. Mit der U-Bahn erreicht man in ca. 11 Minuten die Innenstadt. Die Anbindung mit dem Pkw ist auch als ideal zu bezeichnen: Der Mittlerer Ring ist bestens erreichbar und somit die Anbindung in alle Richtungen Münchens mit allen Autobahnanschlüssen. Vor allem die Autobahn 95 Richtung Starnberg und Garmisch-Partenkirchen ist in nur wenigen Minuten erreichbar.

Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich in der Nähe. Diverse Fachärzte, Apotheken, Banken etc. sind ebenfalls vorhanden. Darüber hinaus befinden sich im gesamten Stadtteil traditionelle Wirtshäuser, Biergärten und Cafés. Die Freizeit kann man u. a. in dem nahegelegenen Südpark sowie Wald- und Erholungsgebiet Forstenrieder Park genießen, die wunderbare Spazierwege bieten. Außerdem können auch die Freizeitangebote des südlichen Münchner Umlands sowie die Berge schnell erreicht werden. Diese Wohnlage bietet eine hervorragende Lebensqualität. Sowohl City als auch die Natur sind hier zum Greifen nahe. Hier lässt es sich einfach perfekt wohnen.

Verkehrsanbindung

  • Bus Linie 63 Murnauer Straße, 81379 München: Entfernung – 400 m
  • Bus Linie 53 Zielstattstraße, 81369 München: Entfernung – 500 m
  • U-Bahn U3 Aidenbachstraße, 81379 München: Entfernung – 700 m
  • S-Bahn S7 Mittersendling, 81369 München: Entfernung – 1,3 km

Einkaufen

  • Aldi Süd, Zielstattstraße 73, 81379 München: Entfernung – 500 m
  • Fleisch & Wurstspezialitäten, Zielstattstraße 41, 81379 München: Entfernung – 600 m
  • Netto Marken-Discount, Zielstattstraße 63, 81379 München: Entfernung – 650 m
  • Edeka, Zielstattstraße 10, 81379 München: Entfernung – 700 m
  • Bäckerei und Konditorei Rackl, Zielstattstraße 10, 81379 München: Entfernung – 700 m
  • Hagebaumarkt & Gartencenter, Hofmannstraße 10, 81379 München: Entfernung – 700 m
  • Bäckerei Konditorei Kuhn, Hofmannstraße 16, 81379 München: Entfernung – 800 m
  • Alnatura Super Natur Markt, Boschetsrieder Str. 72, 81379 München: Entfernung – 850 m
  • dm-Drogerie, Boschetsrieder Str. 72, 81379 München: Entfernung – 900 m

Bildung

  • Grundschule an der Zielstattstraße, Zielstattstraße 74, 81379 München: Entfernung – 700 m
  • Kindergruppe Panama, Gottfried-Böhm-Ring 1, 81369 München: Entfernung – 1 km
  • Grundschule, Boschetsrieder Str. 35, 81379 München: Entfernung – 1,4 km
  • Städtischer Kindergarten, Hofmannstraße 64, 81379 München: Entfernung – 1,5 km
  • Huber Gymnasium, Baierbrunner Str. 42, 81379 München: Entfernung – 1,8 km

Sport & Freizeit

  • Bürgers – Wirtshaus & Garten, Hofmannstraße 23, 81379 München: Entfernung – 900 m
  • Augustiner Schützengarten, Zielstattstraße 6, 81379 München: Entfernung – 900 m
  • Fitness-Center Bodystreet, Boschetsrieder Str. 59, 81379 München: Entfernung – 1 km
  • Eiscafé La Fantastica, Boschetsrieder Str. 118, 81379 München: Entfernung – 1 km
  • Kieser Training, Geisenhausenerstraße 15, 81379 München: Entfernung – 1,3 km
  • Südpark, 81379 München: Entfernung – 1,5 km
  • Münchner Tierpark Hellabrunn, Tierparkstr. 30, 81543 München: Entfernung – 2,5 km
  • Bad Forstenrieder Park, Stäblistr. 27B, 81476 München: Entfernung – 3,4 km

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Haben Sie Fragen zu der Immobilie? Wir sind für Sie sehr gerne da. Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir melden uns bei Ihnen so bald wie möglich.

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Grundstück Sendling

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Kaufvertrag: Wann ist der Kaufpreis fällig?

Kaufpreis Kaufvertrag

Kaufvertrag: Wann ist der Kaufpreis fällig?

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Vertrags beim Immobilienverkauf notwendig. Diese Serie von Artikeln erläutert ausführlich die spezifischen Inhalte eines Kaufvertrags beschäftigen. Im Einzelnen sind es: die Beteiligten, der Kaufgegenstand, der Kaufpreis, die Haftung des Verkäufers für Mängel, Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr, Kosten und Steuern, Auflassung und Grundbucheintragung. Dieser Artikel behandelt wichtige Aspekte, die mit dem Kaufpreis in Verbindung stehen. Im Einzelnen geht es um die Kaufpreisfälligkeit, den Schutz des Käufers sowie des Verkäufers und die Genehmigungen, die notwendig sind.

Kaufpreis & Fälligkeit

In jedem notariellen Kaufvertrag wird der Kaufpreis und die Fälligkeit schriftlich festgehalten. Außerdem werden die Verzugszinsen präzise festgelegt, die der Käufer im Falle des Verzugs zahlen muss. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich danach, ob der Vertrag zwischen Verbrauchern abgeschlossen wird. In dem Fall liegen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Bei anderen Vertragspartnern werden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gerechnet (s. BGB § 288 Abs. 1 und 2). Der Basiszinssatz ist variabel und kann sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Kalenderjahres ändern. Die Deutsche Bundesbank gibt den jeweils maßgeblichen Zinssatz bekannt. Der Zahlungstermin wird gewöhnlicherweise nach Vorlage bestimmter Fälligkeitsvoraussetzungen vom Notar bestimmt. In der Regel sind es 10 bis 14 Tage, nachdem die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Verkäuferschutz & Käuferschutz

Bei der Gestaltung des Kaufvertrags muss der Zeitpunkt für die Kaufpreisfälligkeit so gewählt werden, dass der Käufer ausreichend geschützt ist. Er muss die Sicherheit haben, dass er ein lastenfreies Eigentum erwirbt. Auf der anderen Seite muss auch der Verkäufer geschützt werden, dass er sein Eigentum nicht abgibt, ohne sicher zu sein, dass er den Kaufpreis vollständig bekommt. Der Notar muss also die Interessen beider Vertragspartner in dem Kaufvertrag berücksichtigen. Es muss auf alle Fälle vermieden werden, dass einer der Parteien eine Leistung erbringt, ohne die Sicherheit zu haben, dass sie die gewünschte Gegenleistung bekommt.

Einfach formuliert: Das Vermögen des Käufers ist gefährdet, wenn er den Kaufpreis zahlt, bevor sein Immobilienerwerb sichergestellt ist. Denn es könnte sein, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich neu belastet, z. B. mit einem Kredit, nochmals verkauft oder in Insolvenzverfahren gerät. Eine mögliche Hürde für den Erfolg des Vertrags könnte darin bestehen, dass eine der notwendigen Genehmigungen nicht erteilt wird.

Im Gegenzug besteht die Möglichkeit, dass die Übertragung der Immobilie auf den Käufer bereits vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises erfolgt. Der Verkäufer könnte dann große Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs bekommen. Demzufolge ist es notwendig, dass im Kaufvertrag Regelungen vereinbart werden, die für beide Seiten sichere Abwicklung des Kaufvertrags gewährleisten.

Aus der nachfolgenden Übersicht können Sie sehen, wodurch die Absicherung des Verkäufers ermöglicht wird.

  • Vollstreckungsunterwerfung
  • Notaranderkonto
  • Aussetzen oder Vollzugsaufschub der Auflassung
  • Sicherungshypothek oder Grundschuld
  • (Bank)Bürgschaft
  • Rücktrittvorbehalt & Rückauflassungsvormerkung

Um sich optimal zu schützen, kann der Verkäufer entweder die Übertragung des Eigentums vorübergehend aussetzen oder verzögern, bis der vollständige Kaufpreis entrichtet wurde. Mit anderen Worten: Die Übertragung des Eigentums auf den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Verkäufer. Dies bedeutet, dass in der Regel einige Wochen zwischen der Beurkundung des Kaufvertrags und der Übertragung des Eigentums im Grundbuch liegen. Das hängt damit zusammen, dass fast zu jedem Kaufvertrag behördliche Genehmigungen, Verzichtserklärungen etc. notwendig sind.

Absicherung des Käufers erfolgt durch:

  • Auflassungsvormerkung an rangsicherer Stelle im Grundbuch.
  • Freistellung des Kaufobjekts von nicht übernommenen Belastungen.
  • Nachweis des Nichtbestehens oder Nichtausübung gesetzlicher & sonstiger Vorkaufsrechte.
  • Vorliegen & Wirksamwerden von erforderlichen Genehmigungen.
  • Zahlung auf Notaranderkonto.

Die Absicherung des Käufers läuft vordergründig über die Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch. Wenn die Auflassungsvormerkung nicht eingetragen wird, könnte für den Käufer ein Risiko entstehen, wenn er den Kaufpreis bezahlt, bevor die Umschreibung der Immobilie gesichert ist.
Save Prompt
Es besteht das Risiko, dass der Verkäufer währenddessen das Grundstück anderweitig belastet oder sogar verkauft. Eine Zwangsvollstreckung könnte auch die Übertragung an den Käufer verhindern. Die Auflassungsvormerkung ist somit ein Schutzmechanismus für den Käufer. Außerdem kann der Käufer den Kaufpreis beim Notar auf ein sog. Notaranderkonto hinterlegen. Im Kaufvertrag wird hierzu vereinbart, dass der Notar als Treuhänder beider Parteien bezahlt werden soll. Gleichzeitig wird der Notar angewiesen, den Kaufpreis an den Verkäufer erst auszuzahlen, wenn der Käufer abgesichert ist. Es ist zu bedenken, dass damit Kosten verbunden sind. Daher sollte im Kaufvertrag festgelegt werden, wer für diese Kosten aufkommt oder wie sie aufgeteilt werden.

Der Notar ist verpflichtet, in dem Kaufvertrag darauf hinzuweisen, dass die Wirksamkeit des Vertrages in den meisten Fällen von verschiedenen Genehmigungen abhängig ist. Die Umschreibung des Eigentums kann erst stattfinden, wenn die Genehmigungen dem Notar vorliegen. In der Regel müssen zunächst alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, bevor der Notar den Käufer zur Kaufpreiszahlung auffordert. Dies ist ein weiterer Schutz für den Käufer.

Hier einige Beispiele für Genehmigungen, die beim Immobilienverkauf notwendig sind:

  • Genehmigungen nach Baugesetzbuch
  • Genehmigungen nach Grundstücksverkehrsgesetz
  • Genehmigungen durch das Vormundschaftsgericht.
Immobilienbewertung München

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Auszug aus dem Kaufvertrag: Kaufpreis und Kaufpreisfälligkeit

Der Kaufpreis beträgt insgesamt € 680.000,00
In Worten: Euro sechshundertachtzigtausend

– und ist wie folgt zur Zahlung fällig:
Der gesamte Kaufpreis wird zur Zahlung fällig (Eingang beim Verkäufer) 10 Bankarbeitstage, nach Vorliegen der letzten der nachgenannten Voraussetzungen:
– die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch an bedungener Rangstelle eingetragen,
– die Gemeinde hat ein Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen der gesetzlichen Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch ausgestellt,
– die zur Lastenfreistellung erforderlichen Erklärungen und sonstigen Unterlagen hinsichtlich aller nicht ausdrücklich übernommenen, der Vormerkung vor- oder gleichrangigen Belastungen liegen dem Notar zur bedingungslosen Verwendung oder zu treuen Händen mit der Maßgabe vor, dass hiervon nur gegen Zahlung bestimmter, den Kaufpreis nicht übersteigender Ablösungsbeträge Gebrauch gemacht werden darf.

Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, bei Fälligkeit die zur Lastenfreistellung erforderlichen Ablösungsbeträge, einschließlich etwaiger Notargebühren sowie den entsprechend nachfolgend bezeichneter Abtretung an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank abgetreten Teilbetrag in Höhe von € 110.000,00 in Abrechnung auf den Kaufpreis für Rechnung des Verkäufers unmittelbar an die jeweiligen Gläubiger zu zahlen. Käufer und Notar brauchen nicht nachzuprüfen, ob Auflagen, von denen die Lastenfreistellung abhängt, berechtigt sind.

Die o.g. Frist beginnt, sobald der Notar an den Käufer eine schriftliche Bestätigung durch einfachen Brief abgesandt hat, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, bzw. wenn der Käufer unabhängig davon Kenntnis erlangt hat. Der Verkäufer erhält Abschrift dieses Schreibens.

Weiterhin ist der Kaufpreis jedoch nicht früher als 10 Bankarbeitstage nach Räumung des Vertragsobjektes und schriftlicher Mitteilung des Verkäufers hierüber sowie nicht vor dem 01. Mai 2015 zur Zahlung fällig; diese Fälligkeitsvoraussetzung ist vom Notar nicht zu überprüfen und mitzuteilen.

Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung mit Ablauf der o. a. Frist in Verzug. Er muss dann insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen zahlen.

Der Käufer unterwirft sich wegen der vorstehend eingegangenen Zahlungsverpflichtung ohne Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
Eine Vollstreckungsklausel kann nach der notariellen Fälligkeitsbestätigung erteilt werden.

Der Verkäufer hat die nicht zur Lastenfreistellung benötigten Kaufpreisansprüche in Höhe von € 110.000,00 an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München abgetreten. Dieser Betrag ist unwiderruflich nur auf die IBAN …, BIC …, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abtretung Kaufpreis Manfred und Manuela Muster“ zu überweisen. Der Käufer hat hierüber Kenntnis genommen.

Der verbleibende Kaufpreis ist, sofern er nicht für die Lastenfreistellung bzw. für die vorgenannte Kaufpreisabtretung benötigt wird, mit befreiender Wirkung bei Fälligkeit auf folgendes Konto des Verkäufers zu überweisen:

Bankverbindung: …

Auflassung, Anweisung
Die Beteiligten sind über den Eigentumsübergang auf den Käufer einig, bei mehreren Käufern im oben angegebenen Anteils- oder Gemeinschaftsverhältnis. Diese unbedingte Einigung enthält keine Eintragungsbewilligung und keinen Eintragungsantrag.

Die Beteiligten weisen den Notar an, Eintragungsbewilligung und Antrag auf Eintragung der Auflassung erst dann zu erklären, wenn die völlige Kaufpreiszahlung ohne Zinsen durch den Verkäufer bestätigt oder dem Notar in anderer Weise nachgewiesen worden ist. Eine unwiderrufliche Vollmacht zur Abgabe dieser Erklärungen wird dem beurkundenden Notar, seinem Sozius oder Nachfolger erteilt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Kaufpreiszahlung unverzüglich dem Notar in Textform mitzuteilen. Es genügt die Bestätigung durch einen Verkäufer.

Vorkaufsrechte
Die Vertragsteile wurden auf möglicherweise bestehende gesetzliche Vorkaufsrechte hingewiesen. Sie beauftragen den Notar, entsprechende Negativbescheinigungen einzuholen.

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
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  • Bei uns erwartet Sie wahrer Kundenservice, der auf Offenheit, Transparenz und Erfolg basiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

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