
Das Eigenheim gut absichern – Wichtige Versicherungen für Hausbesitzer
Ob Brand, Wasser, Sturm oder Hagel: Eine Liste an möglichen Schäden, die an Immobilien auftreten können, ist lang. Daher ist ein ausreichender Versicherungsschutz für Eigentümer unumgänglich. Obwohl der Gesetzgeber Hausbesitzer nicht verpflichtet, Versicherungen abzuschließen, ist jeder Eigentümer zumindest einen gewissen Basisschutz unbedingt abschließen. Wir gehen der Frage nach, welche Versicherungen für die eigene Immobilie wichtig und sinnvoll sind.
Unbedingt notwendig: Die Wohngebäudeversicherung
Schäden an Immobilien können recht schnell im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen. Eine solche Summe zahlt niemand nebenbei vom Ersparten. Daher ist die verbundene Wohngebäudeversicherung zunächst die wichtigste aller Versicherungen. Wie teuer sie ausfällt, hängt zum einen vom Wert, zum anderen von der Lage der Immobilien ab. Versichert sind damit das Haus selbst sowie alle Objekte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z. B. Heizungen, Einbauküchen, aber auch Garagen oder Gartenschuppen. Abgedeckt werden Schadensursachen durch Feuer, Leitungswasser (z. B. durch Rohrbrüche) sowie Sturm und Hagel. Deswegen ist die Wohngebäudeversicherung die wichtigste Versicherung für Eigentümer.
Wichtig ist es, vor Beginn der Versicherung genau zu klären, welche Dinge mitversichert werden sollen. Nicht immer ist der günstigste Tarif ratsam, sondern einer, der lohnenswerte Deckungserweiterungen beinhaltet, wie z. B. die Solarmodule einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, welche bei Hagel Schäden erleiden können.
Einen besonders umfassenden Schutz bietet die erweiterte bzw. kombinierte Elementarschadenpolice. Sie schützt vor Naturgewalten wie Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen, haftet aber auch bei Schäden durch Schneelasten oder Starkregen. Diese sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt, sondern müssen zusätzlich über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden.
Diese Art der Police macht nicht nur Sinn für Immobilieneigentümer in gefährdeten Wohnlagen in Fluss- oder Hangnähe: In Zeiten immer häufiger auftretender Wetterkapriolen ist diese Police für jeden Eigentümer sinnvoll.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Auch die Hausratversicherung ist unumgänglich, da durch die Wohngebäudeversicherung nur Schäden am Gebäude selbst, jedoch keine Wert- oder Einrichtungsgegenstände versichert sind. Hierzu gehören nicht nur teure mediale Geräte wie Fernseher, sondern z. B. auch Teppich- oder Parkettböden. Für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, ist eine Haftpflichtversicherung dringend anzuraten. Denn kommt es auf dem Grundstück zu Schäden, haftet der Eigentümer. Dies kann besonders teuer werden, wenn Menschen zu Schaden kommen, z. B. bei Glätte. Hier fallen Schmerzensgeld und Behandlungskosten an, im schlimmsten Fall kann es sogar zur Zahlung einer lebenslangen Rente kommen. Immobilieneigentümer, die ihr Haus selber bewohnen, haben dies bereits mit ihrer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Rechtsschutz besonders für Vermieter von Immobilien ratsam
Wer seine Immobilien vermietet, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Oft genug kommt es zu Streitigkeiten mit Mietern, die nicht selten vor Gericht enden. Dies gilt auch für Unstimmigkeiten mit anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn. Hier ist die Hilfe von entsprechenden Fachanwälten ratsam. Prozesskosten bei verlorenen Fällen können schon bei kleineren Streitwerten größere Summen verursachen. Auch Berufungsverfahren können sich in die Länge ziehen und kostenintensiv ausfallen. Daher lohnt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung oder aber der Beitritt in einen Interessenverband, der gleichzeitig Rechtsschutz anbietet.
Für den finanziellen Notfall ausreichend vorsorgen
Der Erwerb einer Immobilie ist mit einer enormen finanziellen Last über Jahre hinweg verbunden. Wer einen hohen Kredit aufnimmt, sollte sich unbedingt für schlechte Zeiten absichern. Möglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. So muss im Ernstfall, wenn der Job wegfällt, nicht zusätzlich das Haus aufgegeben werden. Eine weitere Alternative ist eine Risikolebensversicherung. So entsteht im Todesfall kein finanzielles Risiko für die Hinterbliebenen in Form eines hohen Schuldenbergs. Eine Sonderform der Risikolebensversicherung stellt die Restschuldversicherung dar. Beim Ableben, Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit wird der Bau- oder Kaufkredit ganz oder größtenteils übernommen oder die noch fälligen Raten gezahlt. Häufig wird diese Form direkt mit dem Baukredit angeboten.
Konditionen immer prüfen
Es ist ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen. Besonders bei Anbietern für Hausratversicherungen gibt es enorme Preisunterschiede, denn Deutschland ist nach Risikozonen aufgeteilt. So sind die Versicherungsbeiträge für Immobilien in Großstädten viel teurer als in ländlichen Gebieten. Außerdem sollte eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen erfolgen, sprich, was mit der jeweiligen Police alles abgedeckt ist. So verhindert man im Schadensfall böse Überraschungen.
FAQ – Diese Fragen stellen Immobilieneigentümer zu Versicherungen häufig
Mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen, damit Ihre Immobilie abgesichert ist?
Die Kosten werden durch verschiedene Parameter beeinflusst, daher ist es nicht möglich eine belastbare Kostenhöhe für eine ausreichende Absicherung, zu nennen. Das Baujahr des Gebäudes, die Wohnfläche, die Geschossanzahl, die Nutzung, die Bauartklasse, die Versicherungssumme sind Faktoren, die sich auf den Kostenbeitrag auswirken. Außerdem wird die Wertsteigerung des Hauses in den Versicherungsbeitrag eingerechnet. Das bedeutet, dass der Jahresbeitrag sich erhöht, wenn der Wert des Hauses steigt.
Was sollten Immobilienbesitzer nach dem Hauskauf oder Hausbau in Bezug auf Versicherungen beachten?
Wenn Sie ein Haus kaufen, dann ist es üblich, dass der Käufer die Gebäudeversicherung übernimmt. Der alte Hauseigentümer ist daher weiterhin der verantwortliche Versicherungsnehmer und muss somit auch die Beiträge für die Versicherung leisten. Im notariellen Kaufvertrag wird der Übergang des Nutzens, der Lasten und Gefahren an den neuen Immobilieneigentümer bestimmt. In der Regel erfolgt der Übergang mit der Übergabe des Hauses (Schlüsselübergabe) oder mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Dann können der Verkäufer und der Käufer die Kosten für die Immobilienversicherungen untereinander abrechnen.
Danach steht es, dem neuen Eigentümer frei zu entscheiden, ob er die bestehende Wohngebäudeversicherung behält oder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Käufer können die Gebäudeversicherung mit einer Frist von vier Wochen ab der Eintragung im Grundbuch kündigen. Auch die Versicherungsgesellschaft hat dieses Recht. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem das Schreiben über die Bekanntgabe des Grundbucheintrags bei dem neuen Eigentümer eingeht.
Verkäufer sollten die Gebäudeversicherung vor dem Verkauf unter keinen Umständen kündigen. Es ist elementar wichtig, dass das Haus während der gesamten Übergangsphase sowie der Eigentumsumschreibung versichert ist. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass während der Transaktion ein Schaden entsteht, der nicht durch eine Versicherungspolice ausreichend abgedeckt ist.
Wenn der Käufer die Immobilie mithilfe eines Darlehens finanziert, achtet das Kreditinstitut darauf, dass die eine ausreichende Gebäudeversicherung vorliegt und aufrechterhalten bleibt.
Als erfahrene Immobilienmakler achten wir bei Immobilienverkauf darauf, dass alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Wir klären sowohl Verkäufer und Käufer über ihre Rechte und Pflichten auf, damit der Hausverkauf oder Hauskauf auch in Bezug auf die notwendigen Versicherungen sicher abläuft.
Welche Immobilien-Versicherungen sind für Bauherren während der Bauphase sinnvoll?
Der Bau eines Hauses ist mit hohen Kosten verbunden, denn eine Immobilie stellt einen großen Wert dar. Außerdem trägt der Bauherr die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Daher ist es wichtig, dass man sich bereits vor der Errichtung eines Hauses über mögliche Risiken und eventuelle Schäden im Klaren ist. Daher ist es empfehlenswert, dass ich Bauherren rechtzeitig über mögliche Versicherungen informieren, die ihnen während der Bauphase nützlich sein können. Zunächst handelt es sich um die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert sich der Bauherr gegen Sach- und Personenschäden auf der Baustelle. Sie ist notwendig, auch wenn Sie schlüsselfertig bauen lassen und Fremdfirmen beauftragen. Bis zur Fertigstellung des Gebäudes und Schlussabnahme ist der Versicherungsschutz notwendig.
Weitere Versicherungen, die für die Bauphase von Bedeutung sind: die Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Gebäudeneubauversicherung, die Bauhilferuffallversicherung, die Feuerrohbauversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (für unbebaute Grundstücke).
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