Mittersendling: Neue Eigentumswohnungen in der Nähe von Harras

Mittersendling neue Wohnungen

Mittersendling: Neue Eigentumswohnungen in der Nähe von Harras

Westlich von Harras an der Hansastraße Ecke Konrad-Peutinger-Straße entstehen insgesamt 107 moderne Eigentumswohnungen. Das Gebäude wird in L-förmiger Bauweise mit Innenhof vom Münchner Bauträger WOWOBAU errichtet.

Hochwertige und moderne Wohnungen

Angeboten werden praktische Apartments, sowie 2 bis 4-Zimmer-Wohnung in unterschiedlichen Größen in hochwertiger Bauweise. Auch sehr großzügigen Dachterrassenwohnungen mit Dachgarten stehen zur Auswahl und teilweise mit Alpenblick. Alle Wohnungen werden mit Fußbodenheizung sowie Echtholzparkett ausgestattet und die bodentiefen Fenster sorgen für lichtdurchflutetes Wohnen. Energetisch erfüllt das Wohngebäude die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 55 (EnEV 2014, Anforderung 2016). Die Käufer können auf attraktive Fördermöglichkeiten zugreifen.

Hervorragende Lage in München-Sendling

Sendling ist sehr gut nachgefragtes Stadtteil in München. Die Infrastruktur ist ausgezeichnet. Die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Banken, Ärzte, Schulen sowie der bekannte Stemmer-Bauernhof mit seinem Bioangebot sind hervorragend zu erreichen. Vor allem die Anbindung an die Münchner Innenstadt mit der U-Bahn und S-Bahn ist ausgezeichnet.
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Energieausweis für den Immobilienverkauf – das sollten Sie wissen

Energieausweis Immobilienverkauf

Energieausweis für den Immobilienverkauf – das sollten Sie wissen

Ein Energieausweis ist mittlerweile beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie als Eigentümer eine Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie sich vorab erkundigen, ob ein Energieausweis vorhanden ist, damit der Wohnungs- oder Hausverkauf am Ende nicht an diesem scheitert. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Dokument und warum ist es so wichtig? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Energieausweis beim Immobilienverkauf wissen sollten. Wir klären auf, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind, wie der Energieausweis erstellt wird, wann Sie ihn benötigen, woher Sie ihn bekommen, welche Ausnahmen es gibt, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben und welche Vorteile er für Immobilieneigentümer bietet. Lesen Sie weiter, um sich umfassend zu informieren und den Energieausweis erfolgreich in den Verkauf Ihrer Immobilie zu integrieren.

Die Bedeutung des Energieausweises beim Verkauf und Vermietung einer Immobilie

Der Energieausweis – manchmal auch Energiepass genannt – hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, vor allem beim Immobilienverkauf. Aber auch bei Vermietung ist er unverzichtbar. Das Dokument liefert wichtige Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie und gibt potenziellen Käufern und Mietinteressenten Aufschluss über den energetischen Zustand des Objekts. Bei einem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf sollten Kaufinteressenten einen detaillierteren Eindruck darüber erhalten, welche monatlichen Energiekosten auf sie zukommen. Auf diese Weise soll ein optimaler Vergleich zwischen Objektangeboten ermöglicht und verhindert werden, dass Kaufinteressenten von eventuell enorm hohen Energiekosten überrascht werden. So ermöglicht der Ausweis eine bessere Einschätzung der zukünftigen Energiekosten und unterstützt bei der Entscheidungsfindung.

Ein guter Energieausweis kann den Wert einer Immobilie steigern und ihre Attraktivität auf dem Markt erhöhen. Zudem trägt er zur Transparenz bei und erleichtert den Vergleich verschiedener Objekte. Im Zuge der Energiewende und der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit ist der Energieausweis somit ein entscheidendes Kriterium beim Immobilienverkauf und Vermietung geworden.

Da die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten sich Immobilieneigentümer frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und sich über die verschiedenen Aspekte des Ausweises informieren. Dazu gehört die Wahl des richtigen Ausweistyps, die Beauftragung eines qualifizierten Energieberaters und die Kenntnis der eigenen Informations- und Vorlagepflichten.

Zudem ist dieser Artikel auch für potenzielle Käufer und Mieter interessant, die sich einen Überblick über die Bedeutung des Energieausweises verschaffen wollen. So können sie besser einschätzen, welche Rolle das Dokument bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie spielt und welche Informationen sie daraus ableiten können.

Energieausweis einfach erklärt

Der Energiepass ist wie ein persönlicher Steckbrief für Ihr Wohngebäude und gibt Ihnen einen Einblick in die Energieeffizienz Ihres Zuhauses. Neben wichtigen Informationen zu den Gebäudedaten enthält das Dokument auch nützliche Tipps, wie Sie Ihr Haus kostengünstig modernisieren können. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen, welche Informationen im Ausweis enthalten sind.

Um den energetischen Zustand von Gebäuden beurteilen zu können, fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in vielen Fällen die Erstellung eines Energieausweises. Dieser gibt Ihnen allgemeine Informationen über das Haus, die verwendeten Heizstoffe (z. B. Gas, Holzpellets oder Strom) und die Energiekennwerte des Gebäudes. Ähnlich wie bei Elektrogeräten, weist der Energieausweis für Wohngebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H aus.

Falls es sich um ein reines Wohngebäude handelt, wird der Energieausweis für das gesamte Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung ausgestellt. Bei Gebäuden, die sowohl Wohnungen als auch Räume für andere Zwecke beinhalten, gilt der Energieausweis lediglich für den Wohnbereich. Der Ausweis muss den Anforderungen des geltenden GEG entsprechen. Darüber hinaus muss die Person, die den Ausweis ausstellt, ihren Namen, ihre Adresse, ihre Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben und den Ausweis entweder eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschreiben. Ein farbiger Ausdruck ist nicht erforderlich.

Gebäudeenergieausweise haben jedoch eine begrenzte Gültigkeitsdauer, nach der sie erneuert werden müssen. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre, nachdem sie ausgestellt wurden. Nach Ablauf der Frist muss der Energieausweis erneuert werden, um die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.

Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die saniert oder modernisiert wurden. Sie müssen den Ausweis nur neu ausstellen lassen, wenn während einer Sanierung genaue Berechnungen zum Energiebedarf gemacht werden. Ohne diese Berechnungen bleibt der Ausweis gültig. In einfachen Worten steht im Gesetz (GEG, §80 Abs. 2): Wenn Sie Änderungen an Ihrem Gebäude vornehmen, die das Energieniveau betreffen, müssen Sie einen neuen Energiebedarfsausweis erstellen lassen. Dieser bezieht sich auf die neuen energetischen Eigenschaften des veränderten Gebäudes. Dafür sind Berechnungen für das gesamte Gebäude nötig.

Im Grunde genommen stehen sanierte und modernisierte Gebäude heute in Sachen Energieeffizienz besser als zum Zeitpunkt der ersten Ausstellung des Energieausweises. Das wirkt sich positiv auf den Wert der Immobilie und die Heizkosten aus.

Es ist wichtig, dass Immobilienbesitzer die Gültigkeitsdauer ihres Energieausweises im Auge behalten und sich rechtzeitig um eine Erneuerung kümmern. Ein abgelaufener Gebäudeenergieausweis kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch potenzielle Käufer oder Mieter abschrecken. Insgesamt ist die Gültigkeitsdauer und Erneuerung von Energieausweisen ein wichtiger Aspekt der Gebäudeeffizienz und -transparenz. Durch die regelmäßige Aktualisierung der Energieausweise können Eigentümer sicherstellen, dass sie den aktuellen Standards entsprechen. Potenzielle Interessenten erhalten umfassende Informationen zur Energieeffizienz ihres Gebäudes inklusive eventueller Modernisierungsempfehlungen.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Ausweisarten dienen dazu, Eigentümer, Käufer und Mieter über den energetischen Zustand einer Immobilie zu informieren.
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Bedarfsausweis (bedarfsorientiert)

Der Bedarfsausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes auf Grundlage des Energiebedarfs berechnet. Dabei werden Faktoren wie die Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftungssysteme, Wärmeschutz, Warmwasserversorgung und weitere technische Aspekte berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt anhand einer theoretischen Analyse, die von einem Energieberater oder Sachverständigen durchgeführt wird. Der Bedarfsausweises sollte genauere Informationen über die energetische Beschaffenheit des Gebäudes liefern.

Ein Bedarfsausweis ist in bestimmten Fällen verpflichtend, zum Beispiel bei Neubauten oder bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1978. Auch wenn eine Immobilie saniert oder modernisiert wurde, ist häufig ein Bedarfsausweis erforderlich.

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Verbrauchsausweis (verbrauchsorientiert)

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Er wird anhand der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre mit Hilfe der Heizkostenabrechnungen erstellt. Der Verbrauchsausweis gibt somit einen Überblick über den durchschnittlichen Energieverbrauch der Bewohner. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der tatsächliche Verbrauch auch von individuellen Gewohnheiten abhängt. Der Verbrauchsausweis ist für die meisten Gebäude ausreichend, die nicht unter die Bedarfsausweis-Pflicht fallen. Er ist in der Regel einfacher und kostengünstiger zu erstellen als der Bedarfsausweis.

Zusammenfassend sind der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen, die verschiedene Herangehensweisen zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes nutzen. Während der Bedarfsausweis auf einer theoretischen Analyse basiert, zeigt der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner. Beide Ausweisarten sind jedoch wichtig, um Transparenz und Verständlichkeit in Bezug auf die energetische Qualität von Immobilien zu gewährleisten.

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Energieausweis für Nichtwohngebäude

Einen Energieausweis für Nicht-Wohngebäude/Gewerbeimmobilien dürfen lediglich Hochschulabsolventen aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau sowie Bauingenieurwesen und Physik ausstellen. Hier liegt der Unterschied zum Energieausweis für Wohnimmobilien darin, dass zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Energieausweis gewählt werden kann.
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Gemischt genutzte Gebäude

Befinden sich in einem Gebäude Gewerbe-/Büroräume und eine/mehrere Wohnungen, sind in der Regel zwei oder mehrere voneinander getrennte Energieausweise zu beantragen. Ausnahmen können bestehen, wenn Räumlichkeiten innerhalb des Wohnraums gewerblich genutzt werden bzw. das eine in das andere nahtlos übergeht.

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Energieausweis für Neubauten

In der Regel kümmern sich der Architekt und/oder Bauherr darum, dass der Neubau nach Fertigstellung einen gültigen Energieausweis besitzt. Als Eigentümer ist darauf zu achten, dass dieser spätestens bei Übergabe des Neubaus ausgehändigt wird, damit einem raschen Hausverkauf nichts im Wege steht. Es ist wichtig zu beachten, dass die Datenerhebung erst nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass die ermittelten Werte dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entsprechen.

Ausnahmen zur Energieausweispflicht

Die Energieausweispflicht bei Verkauf und Vermietung betrifft viele Wohn- und Nichtwohngebäude und basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Im §2 GEG gibt es jedoch einige Kriterien, die bestimmte Gebäude von dieser Pflicht befreien. Keinen Energieausweis benötigen folgende Gebäude:
  • Gebäude ohne Heizung oder Kühlung durch Energieeinsatz
  • Gebäude mit einer energetischen Nutzfläche unter 50 Quadratmetern
  • Baudenkmäler laut Landesrecht
  • Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden
  • Wohngebäude mit begrenzter jährlicher Nutzung, deren Energieverbrauch weniger als 25% des Jahresverbrauchs beträgt
  • Handwerks-, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude mit bestimmten Temperatur- und Nutzungsvoraussetzungen
  • Betriebsgebäude, die aufgrund ihrer Nutzung offen gehalten werden müssen
  • Gebäude für Tierhaltung und -aufzucht
  • Gewächshäuser und Pflanzenzuchträume
  • Unterirdische Bauten
  • Traglufthallen und Zelte
  • Wiederholt auf- und abbaubare Gebäude sowie provisorische Bauten mit einer Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
  • Gebäude für Gottesdienste oder religiöse Zwecke
In diesen Fällen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.

Energieeinsparverordnung (EnEV): Die Basis für Energieausweise

Die rechtlichen Grundlagen und Pflichten von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die EnEV ist eine Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Sie legt unter anderem fest, welche Gebäude einen Energieausweis benötigen, welche Informationen in einem Energieausweis enthalten sein müssen und welche Verfahren zur Erstellung von Energieausweisen zulässig sind. Die EnEV ist damit die grundlegende rechtliche Grundlage für Energieausweise in Deutschland.
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Pflicht zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf und Vermietung

Gemäß der EnEV sind Eigentümer von Gebäuden verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Dieser muss dem potenziellen Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Seit 2014 müssen bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden wichtige Informationen zum Energieverbrauch gegeben werden. Diese Auskünfte stehen im Energieausweis:
  • Welche Art von Energieausweis ist es – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
  • Daten über Energiebedarf oder Energieverbrauch pro Quadratmeter
  • Art der Heizung
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse (gilt für Energieausweise ab 1. Mai 2014). Bei älteren Ausweisen kann diese umgerechnet werden, aber das ist nicht zwingend notwendig.

Für Immobilienanzeigen in Zeitungen und auf kostenpflichtigen Internetseiten gelten bestimmte verpflichtende Informationen aus dem Energieausweis: Baujahr des Gebäudes, Energieeffizienzklasse, Energieträger für die Wärmeversorgung, Angaben zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowie die Art des Energieausweises. Bei der Besichtigung einer Immobilie müssen Makler oder Verkäufer den Energieausweis zeigen, auch ohne dass danach gefragt wird. Das kann zum Beispiel durch Aushang bei der Besichtigung oder per Post oder E-Mail geschehen. Das ganze Dokument, auch mit Empfehlungen zur Modernisierung, muss gezeigt werden. Wenn der Eigentümer oder Immobilienmakler einen Energieausweis vorlegt, der nach dem 1.5.2014 (EnEV 2014) ausgestellt wurde, entfallen die Angaben zu Energiebedarf, Energieverbrauch und Energieträger. Stattdessen stehen in der Anzeige die Effizienzklassen A+ (Effizienzhaus 40) bis H (nicht modernisiert).

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, schon einen Energieausweis haben und diese verkaufen oder vermieten wollen, prüfen Sie, ob der Ausweis noch gültig ist. Viele Ausweise sind älter als zehn Jahre und daher ungültig.

Notare prüfen vor der Vorbereitung des Kaufvertrags, ob ein Energieausweis vorliegt und dem Kaufinteressenten ausgehändigt wurde. Selbst wenn Käufer und Verkäufer auf die Vorlage verzichten, sind immer weniger Notare bereit, den Kaufvertrag ohne Energieausweis zu beurkunden. Das liegt daran, dass die Vorlagepflicht eine gesetzliche Verpflichtung ist. Wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist, gibt der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis. Wenn der Verkäufer das nicht tut, drohen hohe Strafen seit dem 15. Mai 2015.

Ziel der gesetzlichen Vorgaben ist es, die Transparenz in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und Verbraucher eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

Regelung für Nicht-Wohngebäude/Gewerbeobjekte: Gewerbeobjekte ab einer Größe von 500 Quadratmeter sowie öffentliche Räumlichkeiten ab einer Größe von 250 Quadratmeter unterliegen einer weiteren Regelung, wenn ein reger Publikums-/Kundenverkehr stattfindet. Hierbei ist der bestehende, gültige Energieausweis an einem Ort anzubringen, sodass er leicht ersichtlich ist. Ist das Gebäude geräumt/geschlossen, ist keine sichtbare Anbringung des Energieausweises erforderlich.

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Sanktionen bei Nichteinhaltung

Werden die Pflichten zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung nicht erfüllt, können Sanktionen drohen. In der Regel wird eine Geldbuße verhängt, die je nach Schwere des Verstoßes und der Art des Gebäudes unterschiedlich hoch ausfallen kann. Die Höhe der Bußgelder ist in der EnEV festgelegt und kann bis zu 15.000 EUR betragen.

Stichprobenartige Kontrollen von Energieausweisen

Seit Mai 2014 haben Energieausweise eine Registriernummer, die von den Ausstellerinnen und Ausstellern beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt wird.

Die Registriernummer ermöglicht es den zuständigen Behörden, Energieausweise stichprobenartig zu kontrollieren und so die Qualität der Dokumente zu verbessern. Untersuchungen, einschließlich solcher von Verbraucherzentralen, haben in der Vergangenheit leider einige Qualitätsmängel aufgedeckt. Daher soll eine bestimmte Anzahl neuer Energieausweise kontrolliert werden. Die Behörden wählen diese Stichproben anhand der Registriernummern aus.

Die Aussteller müssen Kopien der von ihnen erstellten Energieausweise zwei Jahre lang aufbewahren und sie auf Anfrage den Kontrollbehörden zur Verfügung stellen. Dabei müssen die Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Die Überprüfung der Ausweise kann auf verschiedene Weise erfolgen, sogar bis hin zu einer vollständigen Prüfung der Eingabedaten und der Ergebnisse. Falls jedoch eine Vor-Ort-Besichtigung des Gebäudes notwendig sein sollte, brauchen Sie als Gebäudeeigentümer zunächst zuzustimmen, jedoch sind Sie dazu nicht verpflichtet.

Was ist bei der Erstellung eines neuen Energieausweises zu beachten?

Um einen gültigen Energieausweis zu erhalten, sollte ein qualifizierter Energieberater beauftragt werden. Dieser Experte analysiert das Gebäude und sammelt alle erforderlichen Daten, um den Energieausweis zu erstellen. Achten Sie darauf, dass der Energieberater über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt, um einen korrekten Energieausweis auszustellen. Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Ausweistyp und dem Umfang der erforderlichen Analyse. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger und kann bereits für unter 100 Euro erstellt werden. Ein Bedarfsausweis hingegen erfordert eine umfangreichere Untersuchung und kann mehrere hundert Euro kosten. Die Dauer der Erstellung eines Energieausweises hängt ebenfalls von der Art des Ausweises und dem Umfang der Analyse ab. In der Regel sollten Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis vier Wochen rechnen.
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Wer ist zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt?

Wer einen Energiepass für bestehende Wohnimmobilien wegen Hausverkauf oder Wohnungsverkauf ausstellen darf, ist über die EnEV geregelt. Für Neubauten und Wohneigentum, das in einem Rahmen saniert oder umgebaut wurden, sodass eine neue Energieeffizienz und folglich andere Energiekosten vorliegen, sieht das Gesetz derzeit noch keine Regelung für ausstellungsberechtigte Personen vor. In der Regel wird dies aber vom Heizungsinstallateur übernommen oder „automatisch“ über den Architekten/Bauherren geregelt. Eine Ausstellungsberechtigung besitzen:
  • Personengruppen, welche über eine Berechtigung des jeweiligen Landes gemäß bauordnungsrechtlicher Vorschriften verfügen, welche ihnen erlaubt, bautechnische Nachweise in den Bereichen Wärmeschutz und Energieeinsparungen bei Gebäudeerrichtungen zu unterschreiben.
  • Personen mit erfolgreich abgeschlossenem Architektur-, Hochbau- und Bauingenieurwesen sowie Physik-Studium. Alternativ sind Hochschulabsolventen aus anderen technischen und/oder naturwissenschaftlichen Bereichen, deren Ausbildungsschwerpunkte sich auf oben genannte Ausbildungsschwerpunkte beziehen.
  • Hochschulabsolventen aus der Fachrichtung Innenarchitektur.
  • Staatlich anerkannte, geprüfte Techniker aus Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, welche Studiumsschwerpunkt „energiesparendes Bauen“ nachweisen können. Liegt ein anderer Studiumsschwerpunkt vor oder eine Fortbildung in „energiesparendes Bauen“, hat eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Hochbau vorzuliegen.
  • Meister aus dem Handwerkswesen, deren hauptsächlichen Berufstätigkeiten sich auf das Bauhandwerk, den Heizungsbau sowie -installationen bezieht. Ebenfalls sind Schornsteinfegermeister sowie solche Handwerker berechtigt, welche ohne Meister-Qualifikation dieses Handwerk auf selbstständiger Basis ausüben.

Was kostet ein Energieausweis

Auf welche Summe sich die Ausstellung von einem Energieausweis beläuft, hängt von dem Umfang der Datenerhebung ab, welcher sich aus der Gebäudenutzung, Gebäudegröße, Gebäudeart sowie Art der Beantragung und Ausweisart ergibt. Folgende Preise gelten als reine Richtwerte und stellen lediglich die durchschnittlich üblichen Kostenhöhen dar:
  • Verbrauchsausweis für Einfamilienhäuser: zwischen 70 und 120 EUR
  • Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser: circa 300 EUR
  • Bedarfsausweis für Einfamilienhäuser inkl. Prüfung direkt am Objekt: zwischen 400 und 500 EUR
  • Bedarfsausweis für Mehrfamilienhäuser inkl. Vorort-Prüfung: pauschal 400 EUR zuzüglich zwischen 30 – 50 EUR pro Wohneinheit
  • Bedarfsausweis online beantragen: circa 100 EUR
  • Bedarfsausweis für Eigentumswohnungen: die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft.

Energieeffizienzklassen verstehen: Was sagen sie aus?

Seit dem 1. Mai 2014 enthalten Energieausweise eine Klassifizierung in Energieeffizienzklassen. Dabei zeigt eine Effizienzklasse weiter vorne im Alphabet und weiter links auf der Skala an, dass der energetische Zustand des Gebäudes besser ist. Dies spiegelt sich auch in der Farbgebung wider. Einteilung der Energieeffizienzklassen nach EnEV:
  • A+ gilt für Endenergie bis 30 kWh/(m²a) – Passivhaus, KfW-40+-Haus
  • A von 31 bis 50 kWh/(m²a) – Gebäude, die mindestens den EnEv 2016-Standard erfüllen, z. B. KfW-70-Häuser
  • B von 51 bis 74 kWh/(m²a) – Gebäude, die den Standards der EnEv 2014 entsprechen
  • C von 75 bis 99 kWh/(m²a) – Gebäude, das der Wärmeschutzverordnung von 1995 mindestens entspricht
  • D von 100 bis 129 kWh/(m²a)
  • E von 130 bis 159 kWh/(m²a) – Gebäude, das etwa den Standard der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982 erfüllt
  • F von 160 bis 199 kWh/(m²a)
  • G von 200 bis 249 kWh/(m²a)
  • H von 250 kWh/(m²a) und mehr – unsanierte Altbauten

Quelle: EnEV 2014, Anlage 10

Sollte der EU-Plan tatsächlich umgesetzt werden, wären alle Wohngebäude in Deutschland bis zum Jahr 2033 dazu angehalten, ihre Energieeffizienz maximal die Energieeffizienzklasse D zu erreichen und beizubehalten.

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Wichtige Anmerkung zu älteren Energieausweisen

Bei älteren Energieausweisen fehlt die Einteilung in Effizienzklassen, und die Skala war vor 2014 anders, sie reichte bis 400 kWh/(m2a). Von 2007 bis 2009 galt ein Gebäude mit 200 kWh/(m2a) als “energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus”. Bei Energieausweisen, die bis April 2014 ausgestellt wurden, galt ein Haus mit 150 kWh/(m2a) als energetisch gut saniert. Heutzutage ist für diese Einstufung ein Endenergiebedarf von 70 bis 100 kWh/(m2a) erforderlich. Daher ist ein Vergleich mit neueren Ausweisen schwierig.

Was können Eigentümer tun, wenn der Energiewert im roten Bereich liegt?

Wenn das Label des Energieausweises rot ist, könnten Immobilieneigentümer eine Gebäudeenergieberatung in Betracht ziehen. Sie kann die bis zu 80 Prozent gefördert werden. Es ist vorteilhaft die Erstellung eines Energieausweises mit einer Energieberatung zu verbinden, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) entsteht. Diese Beratung wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Für jede Sanierungsmaßnahme, die aus dem iSFP resultiert, erhalten Eigentümer einen Zusatzbonus von fünf Prozent der Kosten.
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Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Kein blauer Himmel über München? Macht nichts, hier die Indoor-Tipps!

Indoor Tipps München

Kein blauer Himmel über München? Macht nichts, hier die Indoor-Tipps!

Spielt das Wetter in München einmal nicht mit, da es nass und kalt ist, sollten Sie sich davon nicht die gute Laune verderben lassen. Die bayerische Landeshauptstadt hält viele Sehenswürdigkeiten, Kulturstätten und sportliche Einrichtungen bereit, mit denen erst gar keine Langeweile aufkommt. Für jeden ist das Richtige dabei, egal, ob Sie in Nostalgie schwelgen, aktiv sein oder einfach nur die Seele baumeln lassen möchten.

München erkunden mit der 19er-Tram

Für wenig Geld, nur mit einem normalen Fahrschein, können Sie an regnerischen Tagen mit der 19er-Tram eine Stadtrundfahrt durch die bayerische Landeshauptstadt unternehmen. Die besten Plätze sichern Sie sich, wenn Sie an einer der beiden Endhaltestellen Pasing oder Berg am Laim einsteigen. Die Tram hält am Lenbachplatz, in der Theatinerstraße und am Max-Joseph-Platz. Sie kommen am beeindruckenden Bau der Regierung von Oberbayern und am Maximilianeum vorbei. Hier gibt es die Minifahrpläne der MVG.

Streifzüge durch das Deutsche Museum

Das Deutsche Museum in München ist immer wieder einen Besuch wert. Spannung für kleine Besucher bietet das Kinderreich. Einen Einblick in die Arbeit der Bergleute gewinnen Sie beim Gang durch das Bergwerk. Auch der Bereich Schifffahrt ist sehenswert. Hier geht es zu den Öffnungszeiten und Eintrittspreisen des Deutschen Museums.

Kunst auf vier Rädern in der BMW Welt

Schon rein äußerlich besticht die BMW Welt in München durch ihre moderne Architektur. Alle Fans von eleganten Autodesigns kommen hier auf ihre Kosten. In der Markenwelt sind eigene Fahrzeuge von BMW sowie Fahrzeuge anderer Hersteller ausgestellt. Im benachbarten BMW Museum sind immer wieder spannende Wechselausstellungen zu sehen.

Olympiaturm mit Indoor-Programm

München von oben können Sie vom Olympiaturm aus erleben. Bei regnerischem Wetter müssen Sie nicht lange am Lift warten und sich die Aussichtsplattform nicht mit anderen Besuchern teilen. Gleich nebenan befindet sich das Sea Life, in dem Sie mehr als 4.000 Meeresbewohner erwarten.

Exotische Pflanzen im Botanischen Garten

Die drei großen Gewächshäusern im Botanischen Garten in München begeistern nach der Renovierung mit lichtdurchlässigen Scheiben und einer verbesserten Wärme-Isolation. In der tropischen Pflanzenwelt mit Agaven, Orchideen, Palmen und anderen Exoten ist es angenehm warm. In der Eingangshalle beeindrucken riesige Kakteen.

Beach38 mit Strandfeeling

Strandfeeling können Sie in München im Beach38 erleben. Wer sportlich aktiv sein möchte, kann auf fünf Indoor-Courts Beachvolleyball spielen. Zur Belohnung können Sie anschließend an der Beachbar tropische Drinks genießen.

Das Richtige für schlechtes Wetter: Bouldern und Bowlen

Bowlen können Sie in München an trüben Tagen auf Bowling-Bahnen, die in der ganzen Stadt verteilt sind. Haben Sie Lust zum Bouldern, dem Sportklettern ohne Seil und Gurt, können Sie im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-Süd und -Nord luftige Höhen erklimmen. Hier die Links zu DAV München Süd und DAV München Nord.

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Springen, Hüpfen und Saltos üben

Lust auf Springen? Im Airhopp Trampolinpark kommen Sie garantiert hoch hinaus und schaffen bestimmt ein Salto Mortale. Die vielen kleinen Hüpfer um einen machen es vor. Aus eigener Erfahrung wissen wir, wenn einer mal quakt, dann bestimmt, weil der große Zeh nicht in den weichen Schaumstoffwürfel gelandet ist.

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Geerbtes Haus oder geerbte erfolgreich verkaufen – was beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?

Geerbte Immobilie verkaufen

Geerbtes Haus oder geerbte erfolgreich verkaufen – was beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten?

Sie haben eine Immobilie geerbt, wissen aber nicht ganz genau, wie sie den Hausverkauf oder Wohnungsverkauf oder Grundstücksverkauf angehen sollen. Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der neben dem emotionalen auch einen finanziellen Aspekt birgt. Um diesen Prozess so reibungslos und gewinnbringend wie möglich zu gestalten, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Hier ist Ihr Leitfaden, der Sie durch diesen komplexen Prozess führt und beantwortet zahlreiche Fragen. Was ist zu beachten? Wie kann man Erbschaftssteuer sparen? Was bedeutet eigentlich Spekulationssteuer? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.

Geerbtes Eigentum: Ein Vermächtnis mit Verantwortung

Das Erben einer Immobilie ist ein tiefgreifendes Ereignis. Es geht um mehr als Erhalt von Quadratmetern und Grundstücksgrenzen. Es ist ein Paket, das sowohl Vermögenswerte als auch potenzielle Verbindlichkeiten umfasst. Erben verbindet uns auf eine besondere Weise mit jenen, die nicht mehr unter uns sind. Es ist ein Zeichen des Vertrauens und der Wertschätzung, wenn uns jemand eine Immobilie hinterlässt. Doch neben den emotionalen Aspekten erbt man auch die rechtlichen und finanziellen Bedingungen. Diese zu verstehen und angemessen zu handhaben, ist ein wichtiger Schritt, um das Erbe im Sinne des Verstorbenen zu ehren und zugleich im besten Interesse der Erben zu handeln.
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Einblick und Überblick: Die Rolle des Grundbuchs und Fristen beachten

Um eine wohlüberlegte Entscheidung über das geerbte Eigentum treffen zu können, ist es unerlässlich, sich eingehend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Das Grundbuch spielt hierbei eine zentrale Rolle, denn es gibt Auskunft über etwaige Lasten, Hypotheken oder Dienstbarkeiten, die auf der Immobilie liegen. Dieses Wissen ermöglicht es Ihnen, das Erbe in seinem vollen Umfang zu begreifen und eine Entscheidung zu treffen, die sowohl den Respekt vor dem Vermächtnis als auch die praktischen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Wenn geplant wird, eine Erbschaft abzulehnen, muss dies innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen erfolgen. Sämtliche Rechte, aber ebenso Pflichten gehen nun auf den Erben über. Sobald er bezüglich des Nachlasses in Kenntnis gesetzt wird, beginnt sie. Innerhalb der kommenden sechs Wochen muss beim Nachlassgericht eine entsprechende Erklärung eingereicht werden, ansonsten gilt die Erbschaft als angenommen.

Daher ist es wichtig, wenn man erfährt, dass man eine Immobilie erbt, sich schnellstmöglich einen Überblick über die vorliegenden Vermögensverhältnisse und Schulden zu machen. Erben haften ebenso für die Schulden von Verstorbenen, oftmals mit dem eigenen Vermögen. Wenn die Immobilie schuldenfrei ist oder der Vermögenswert die Verbindlichkeiten übersteigt, dann ist es für Sie sowie die Miterben vorteilhaft, das Erbe anzunehmen.

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Mit Bedacht und Respekt: Das Erbe annehmen oder ausschlagen?

Die Entscheidung, eine geerbte Immobilie anzunehmen oder abzulehnen, ist eine zutiefst persönliche. Sie erfordert eine sorgfältige Abwägung der emotionalen und materiellen Werte sowie der Verpflichtungen, die mit dem Erbe einhergehen. Es ist ratsam, sich dabei von Fachleuten beraten zu lassen, um alle Aspekte des Erbes zu verstehen und eine Entscheidung zu treffen, die dem Andenken des Verstorbenen gerecht wird und gleichzeitig Ihre eigenen Interessen wahrt.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Erbe? Professionelle Unterstützung durch einen Notar oder Steuerberater bringt Licht ins Dunkel.

Was ist ein Erbschein und wofür wird er beim Verkauf benötigt?

Um über eine geerbte Immobilie verfügen zu können, ist der Erbschein als Nachweis erforderlich, der die aufgeführten Personen als rechtmäßige Erben ausweist. Der Erhalt des Erbscheins erfolgt durch einen Antrag beim Amtsgericht, bevor ein Haus- oder Wohnungsverkauf erfolgen kann. Der Erbschein berechtigt zudem zur Einsichtnahme und Eintragung in das Grundbuch. Für die Ausstellung werden Gebühren berechnet. Die genaue Höhe hängt vom Wert der Erbschaft ab.

Zustand des Hauses oder der Wohnung prüfen

Bei der Erbschaft einer Immobilie ist es wichtig, deren Zustand gründlich zu prüfen. Ist sie zum Beispiel sehr alt oder wurde lange nicht renoviert oder modernisiert, sollte genau überlegt werden, ob man Eigentümer werden möchte oder ein Verkauf mehr Sinn ergibt, da die Immobilie den eigenen finanziellen Rahmen überschreitet. Dabei spielen Aspekte wie Instandhaltung und Instandsetzung eine wichtige Rolle. Gerade bei Häusern kann der anstehende Renovierungsbedarf hoch ausfallen. Ferner ist es empfehlenswert, durch diverse Maßnahmen eine Wertsteigerung zu erzielen und dann die Veräußerung vorzunehmen.

Guter Tipp:  Erben und Nachlassgläubiger sind berechtigt, beim Nachlassgericht eine sogenannte Nachlassverwaltung zu beantragen. Bei einem unübersichtlichen Nachlass soll sie eine Gläubigerbefriedigung sicherstellen und gleichzeitig die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken.

Navigieren durch die Herausforderungen des Immobilienverkaufs in der Erbengemeinschaft

Das Erben einer Immobilie bringt nicht nur Vermögenswerte in Ihr Leben, sondern oft auch unerwartete Herausforderungen, besonders wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind. Im Gegensatz zu einem Gelderbe lässt sich eine Immobilie nicht ohne Weiteres unter den Erben aufteilen. Erben mehrere Personen eine Immobilie, müssen sich die Miterben gemeinsam darüber verständigen, was mit dem Haus, der Wohnung oder dem Grundstück passieren soll. Auch die Erbengemeinschaft benötigt einen Erbschein. Eine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft bezüglich des Immobilienverkaufs kann dazu beitragen, unnötige Konflikte zu vermeiden. Der Verkaufserlös kann im Anschluss unter allen Miterben gerecht aufgeteilt werden.
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Gemeinsam zu einer Entscheidung kommen

Innerhalb einer Erbengemeinschaft ist Konsens gefragt. Die Entscheidung über die Zukunft einer geerbten Immobilie muss von allen Miterben gemeinsam getroffen werden. Hierbei stehen Ihnen grundsätzlich drei Wege offen:
  • Ein Erbe wird zum Hauptnutzer: Ein Mitglied der Erbengemeinschaft zieht in die Immobilie ein, entweder indem es die anderen auszahlt oder ihnen Miete zahlt. Dieser Weg bietet eine persönliche Nutzung und bewahrt das Erbe innerhalb der Familie.
  • Vermietung der Immobilie: Die Erbengemeinschaft agiert als Vermieter. Dies kann eine sinnvolle Option sein, um Einkünfte zu generieren und gleichzeitig das Eigentum zu behalten.
  • Gemeinsamer Verkauf: Die Immobilie wird auf dem Markt angeboten. Ein Verkauf ist allerdings nur möglich, wenn alle Erben zustimmen. Dies kann eine gute Lösung sein, um den Wert des Erbes gerecht unter den Miterben aufzuteilen.
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Was tun, wenn sich die Erbengemeinschaft beim Verkauf einer geerbten Immobilie nicht einig ist?

Nicht immer finden Erbengemeinschaften zu einer einvernehmlichen Lösung. Wenn der Knoten nicht zu durchschlagen ist, führt der Weg oft zur Teilungsversteigerung. Diese Option sollte jedoch als letztes Mittel betrachtet werden, da der erzielte Verkaufspreis meist unter dem Marktwert liegt und zusätzliche Kosten verursacht, was den Gesamterlös mindert.

Für die Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. Das Gericht verfährt dann nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Zwangsversteigerung. Nach dem Verkauf steht die Herausforderung der gerechten Verteilung des Erlöses an, was ohne Einigung eine weitere Hürde darstellen kann.

Steuern beim Erben: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer bzw. deren genaue Höhe spielt eine wichtige Rolle, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird. Sofern der Wert des Nachlasses, abzüglich der Verbindlichkeiten, den gesetzlich geregelten Erbschaftssteuerfreibetrag übersteigt, müssen Erbschaftssteuern bezahlt werden. In Deutschland sind Erbschaften grundsätzlich steuerpflichtig. Die Erbnehmer sind verpflichtet, das Finanzamt über die Erbschaft zu informieren, und zwar spätestens drei Monate, nachdem sie von dem Erbe erfahren haben. Der Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Verkehrswert des Hauses. Eine engere Verwandtschaft führt zu einem höheren Freibetrag.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie der Verkehrswert einer Immobilie im Erbfall ermittelt wird. Das Finanzamt berechnet den Verkehrswert einer Immobilie anhand starrer Kriterien und Vorgaben, um den Wert der Erbmasse festzustellen. Auf der anderen Seite berücksichtigt der Makler bei der Bewertung alle Eigenschaften der Immobilie. Weiterhin verfügt ein regionaler Makler über einen weitreichenden Vorteil – denn er hat die regionale Expertise und kann bei der Immobilienbewertung das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfragen in Betracht ziehen. Nur so ist es möglich, den bestmöglichen Kaufpreis für die geerbte Immobilie zu erzielen.

Wie hoch ist der Freibetrag beim Verkauf ihrer geerbten Immobilie??

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 EUR
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 EUR
  • Enkel: 200.000 EUR
  • Eltern und Großeltern: 100.000 EUR
  • alle weiteren Erben: 20.000 EUR
Durch den Freibetrag soll gewährleistet werden, dass der Erbe seinen Lebensunterhalt fortwährend bestreiten kann. Im Falle von Schulden und Begräbniskosten des Verstorbenen können diese zusammen mit dem Immobilienwert von der Erbschafsumme abgezogen werden. Sollte der Erbnehmer knapp über dem Freibetrag liegen, kann man demnach die Besteuerung wahrscheinlich umgehen. Das Gleiche gilt, wenn die Schulden hoch sind.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Hierbei wird zwischen drei Erbschaftssteuerklassen unterschieden, je nachdem, wie der Erbnehmer mit dem Erblasser verwandt war:

1. Erbschaftssteuerklasse: Dazu gehören Eltern, Ehegatten (auch gleichgeschlechtlich), eingetragene Lebenspartner und Kinder (auch adoptiert). Sie erhalten die meisten Begünstigungen bzw. den niedrigsten Steuersatz. Er beträgt sieben Prozent für ein maximal 75.000 EUR teures Erbe.

2. Steuerklasse: Hierzu zählen die Geschwister und deren Kinder, Schwiegerkinder und die Schwiegereltern oder ehemalige Ehepartner des Erblassers. Die Erbschaftssteuer beträgt 15 bis 43 Prozent.

3. Steuerklasse: Diese Erbschaftssteuerklasse umfasst alle weiteren Erbnehmer. Hierbei belaufen sich die Steuern auf mindestens 30 Prozent.

Erbschaftssteuer sparen: Welche wertvollen Tipps gibt es?

Unter der Vorlage gewisser Voraussetzungen kann es jedoch möglich sein, dass der Erbe keine Erbschaftssteuer entrichten muss. Das trifft zu, wenn das geerbte Haus bis zum Tod des Verstorbenen entweder von ihm selbst bewohnt wurde und die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt. Alternativ gilt dies, wenn es innerhalb der nächsten zehn Jahre nach dem Erbfall vom Ehepartner, Lebenspartner oder Kind des Verstorbenen bewohnt wird. Diese Regelung gilt auch für die Enkelkinder, wenn ihre Eltern verstorben sind. Wird die Immobilie weniger als zehn Jahre lang bewohnt, wird die Erbschaftssteuer nachträglich bzw. rückwirkend fällig.

Erfolgreicher Verkauf der geerbten Immobilie: Praxisnahe Hinweise

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Die Grundlage schaffen: Eigentumsübertragung ins Grundbuch

Beginnen wir am Anfang: Wenn Sie die geerbte Immobilie verkaufen möchten, dann müssen Sie das Grundbuch nicht gleich berichtigen lassen. Hier aber ein wichtiger Hinweis für Sie: Wenn die Korrektur im Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall vorgenommen wird, fallen laut § 60 Absatz 4 der Kostenordnung (KostO) keine Gerichtsgebühren an. Das Grundbuchamt benötigt für die formelle Anerkennung der Eigentümer bestimmte Dokumente – sei es ein Testament, ein Erbvertrag oder ein Erbschein. Diese belegen Ihr Recht auf das Erbe und sind der erste entscheidende Schritt, um die Immobilie legal verkaufen zu können.

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Wert ist alles: Ermittlung des realistischen Immobilienwerts beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Der Wert Ihrer Immobilie wird nicht nur durch das Gebäude selbst bestimmt, sondern auch durch seine Lage sowie zahlreiche weitere Aspekte. Um den realistischen Marktwert zu ermitteln, empfiehlt es sich, einen Immobilienmakler zurate zu ziehen. Dieser bringt nicht nur Fachkenntnis mit, sondern betrachtet Ihre Immobilie auch aus der Perspektive eines Vermarktungsexperten, was Ihnen hilft, den bestmöglichen Preis zu erzielen.

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Steuern beim Verkauf im Blick: Die Zehnjahres- und Dreijahresfrist

Ein oft übersehener Aspekt beim Verkauf geerbter Immobilien ist die Spekulationssteuer, die unter bestimmten Bedingungen anfällt. Durch die Beachtung der Zehnjahres- bzw. Dreijahresfrist können Sie diese Steuer umgehen und somit Ihren Gewinn maximieren. Ein tiefgehendes Verständnis dieser Fristen kann Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile bringen.
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Der erste Eindruck zählt: Präsentation und Unterlagen für den Verkauf

Ein Schlüssel zum Erfolg liegt in der hochwertigen Präsentation Ihrer Immobilie. Eine ansprechende, verkaufsfördernde Darstellung, unterstützt durch alle notwendigen Unterlagen, macht Ihr Angebot attraktiv für potenzielle Käufer. Sorgen Sie daher dafür, dass alles bereit und ansprechend präsentiert ist, um den besten Eindruck zu hinterlassen.
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Expertise nutzen: Der Wert eines Immobilienmaklers

Während der Verkauf in Eigenregie verlockend klingen mag, bringt die Beauftragung eines erfahrenen Immobilienmaklers zahlreiche Vorteile mit sich. Nicht nur kann ein Makler in der Regel einen höheren Verkaufspreis erzielen, er gewährleistet auch, dass der gesamte Verkaufsprozess reibungslos und sicher abläuft. Dies ist besonders wertvoll, wenn Sie keine vorherige Erfahrung mit Immobilienverkäufen haben.

Was ist die Immobilie wert? Expertenantworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Bewertung

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Wie wird der Wert einer geerbten Immobilie festgestellt und wer ist hierfür zuständig?

Um die Erbschaftssteuer festzulegen, bestimmt das Finanzamt den Marktwert der Immobilie. Wenn Sie planen, Ihre geerbte Immobilie zu veräußern oder zu vermieten, ist es ratsam, einen lokalen Immobilienmakler für die Bewertung hinzuzuziehen.
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Welche Vorteile bietet die Bewertung durch einen Immobilienmakler gegenüber dem Finanzamt?

Das Finanzamt setzt bei der Bewertung einer Immobilie im Erbfall auf feste Kriterien, um den Wert des Nachlasses festzustellen. Diese Methode mag zwar standardisiert sein, aber sie kann die einzigartigen Merkmale und den wahren Wert Ihrer Immobilie unter Umständen nicht vollständig einfangen. Hier kommt die Rolle eines Immobilienmaklers ins Spiel, der nicht nur die individuellen Eigenschaften und das Potenzial Ihrer Immobilie in den Blick nimmt, sondern auch einen unschätzbaren lokalen Marktüberblick bietet. Ein Makler, der sich auf die regionale Marktlage spezialisiert hat, versteht es, Angebot und Nachfrage geschickt in seine Bewertung einzubeziehen.

Dieser tiefgreifende Einblick ermöglicht es ihm, eine realistische Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie vorzunehmen, die oft über die starren Schätzungen des Finanzamtes hinausgeht. Dieser tiefgreifende Einblick ermöglicht es ihm, eine realistische Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie vorzunehmen. Oft geht diese Einschätzung über die starren Schätzungen des Finanzamtes hinaus. Indem er diese Faktoren berücksichtigt, kann der Makler dafür sorgen, dass Sie den maximal möglichen Verkaufspreis für Ihre geerbte Immobilie erzielen. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber den traditionellen Bewertungsmethoden durch Sachverständige und Gutachter. Diese Methoden schöpfen möglicherweise nicht die volle Bandbreite des Marktpotenzials aus.

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Wie erfolgt die Bewertung von Häusern und Wohnungen im Erbfall

Die Bewertung des Werts einer Immobilie ist ein vielschichtiger Prozess, der weit über die bloße Betrachtung von Zustand, Bauweise und Ausstattung hinausgeht. Wesentlich ist dabei vor allem die Lage, die als entscheidender Faktor den Wert maßgeblich beeinflusst. Hinzu kommen zahlreiche individuelle Merkmale der Immobilie, die in die Bewertung einfließen und ihren Wert einzigartig machen. Ein regionaler Immobilienmakler bringt zusätzlich eine tiefgehende Analyse der aktuellen Marktsituation in den Bewertungsprozess ein. Er berücksichtigt dabei sowohl das bestehende Angebot als auch die Nachfrage, um einen Verkaufspreis zu ermitteln, der nicht nur realistisch, sondern auch marktgerecht ist. Wir sind auf die Bewertung von Häusern und Wohnung in München um Umland seit 2004 spezialisiert und Sie können von unserer langjährigen Erfahrung profitieren. Kontaktieren Sie uns einfach!

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Wie bestimmt man den Wert eines geerbten Grundstücks?

Die Bodenrichtwerte stellen eine wichtige Orientierungshilfe dar, um den Wert eines Grundstücks einzuschätzen. Diese Werte basieren auf den Verkaufspreisen, die in der Vergangenheit für ähnliche Grundstücke in der gleichen Gegend erzielt wurden. Sie bieten somit eine solide Basis für die Bewertung des Grundstückswertes, indem sie einen Überblick über den durchschnittlichen Marktwert in einem bestimmten Bereich geben. Jedoch ist es entscheidend, die spezifischen Eigenschaften und Besonderheiten eines jeden Grundstücks zu berücksichtigen. Dies kann von besonderer Bedeutung sein, wenn es um geerbte Grundstücke geht, da diese oft emotionalen Wert besitzen oder unter besonderen Umständen vererbt werden.

Um eine genaue Bewertung zu erhalten, ist es daher ratsam, die Dienste eines Fachexperten in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Experte kann das Grundstück detailliert untersuchen und eine Bewertung vornehmen, die sowohl die einzigartigen Merkmale des Grundstücks als auch den aktuellen Markt berücksichtigt. Dieser Schritt ist unerlässlich, um den realistischen Wert des Grundstücks zu bestimmen und fundierte Entscheidungen hinsichtlich einer möglichen Veräußerung oder Bebauung treffen zu können. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um den Wert Ihres geerbten Grundstücks zu erfahren. 

Geerbte Immobilien verkaufen: Häufige Fragen und Antworten

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Was ist eine Spekulationssteuer bei einer geerbten Immobilie?

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind laut Gesetzgeber steuerpflichtig, insofern es sich hierbei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dies trifft auf Immobilien zu. Wird ein Haus aus Privatbesitz verkauft und aufgrund einer Wertsteigerung ein Gewinn erzielt, muss davon an den Staat eine Steuer abgeführt werden, die Spekulationssteuer genannt wird. Der Aufwand für Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten, Notarkosten und Maklergebühren lassen sich in vielen Fällen absetzen. Zum Schutz des privaten Verkäufers wurde vom Gesetzgeber eine Spekulationsfrist eingeführt. Wenn man die Frist beachtet, kann man die Spekulationssteuer vermeiden und somit einen steuerfreien Verkauf seines Hauses vornehmen.

Wenn das geerbte Wohneigentum mindestens zwei Jahre lang selbst oder durch die Kinder, die währenddessen Kindergeld bezogen haben, bewohnt wird, kann sie im folgenden Jahr verkauft werden. Auch in diesem Fall wird keine Spekulationssteuer erhoben. Hier zählt das jeweilige Datum des notariellen Kaufvertrags. Zu guter Letzt gibt es die 10-Jahres-Grenze. Danach kann die Immobilie immer ohne Spekulationssteuer verkauft werden.

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Die geerbte Immobilie vermieten – wann lohnt sich das?

Die emotionale Bindung zum Elternhaus oder zur Eigentumswohnung spielt bei der Frage, ob ein Verkauf erfolgen soll, oftmals eine wichtige Rolle. In dem Fall kann es sinnvoll sein, die Immobilie zu vermieten, wenn sie nicht selbst genutzt werden kann. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn laufende Mieteinnahmen eine höhere Rendite einbringen als eine Selbstnutzung oder ein Verkauf. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Vermietung nur in seltenen Fällen sinnvoll. Zudem entsteht ein großer bürokratischer Aufwand, bei vergleichsweise geringen Mieteinnahmen, beispielsweise durch die Versteuerung, Erstellung von regelmäßigen Nebenkostenabrechnungen und Instandhaltung der Immobilie. Oft genügen die Mieteinnahmen nicht, um Letzteres dauerhaft zu finanzieren.

Die meisten Erben entscheiden sich für einen Verkauf. Dies ist vor allem lohnenswert, wenn keine oder geringe Steuern abgeführt werden müssen. Auch bei einer Erbengemeinschaft empfiehlt es sich eher, das Immobilienerbe zu verkaufen. Dies gilt umso mehr, wenn es um den Verkauf eines geerbten Hauses geht und Konfliktpotenzial zwischen den Miterben vorliegt. So wird Streit um die Zuständigkeiten rund um die Vermietung vermieden.

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Ist die Renovierung der Immobilie von der Steuer absetzbar?

Obwohl man die Mieteinnahmen versteuern muss, können die anfallenden Ausgaben zur Instandhaltung des geerbten Hauses von den Steuern abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Renovierungs-, Modernisierungs- und Wartungskosten. Entsprechende Angaben können bei der Steuererklärung unter “Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung” getätigt werden. Hierfür ist es wichtig, alle Belege der Ausgaben aufzuheben. Eine Renovierung ist übrigens nicht nur bei einer Vermietung, sondern ebenso bei einem geplanten Verkauf sinnvoll, um eine Wertsteigerung der geerbten Immobilie zu erzielen.
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Gibt es Fristen bei einer geerbten Immobilie?

In einem Erbfall gibt es einige Fristen, die zu beachten sind. Dies beginnt mit der Eröffnung des Testaments. Erbberechtigte müssen sich überlegen, ob sie ihr Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Wer in den kommenden sechs Wochen nichts unternimmt, tritt das Erbe an. Dies ist eine endgültige Entscheidung. Ob man überhaupt erbberechtigt ist, darüber gibt das Nachlassgericht Auskunft. Es besteht die Möglichkeit, die Entscheidung innerhalb eines Jahres anzufechten, wenn man damit nicht einverstanden ist. Der Pflichtteil kann innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
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Kann ich eine geerbte Immobilie gleich verkaufen?

Wenn Sie der rechtmäßige Erbe sind, dann können Sie das geerbte Haus oder Grundstück oder die Eigentumswohnung sofort verkaufen. Es ist jedoch vorteilhaft, sich einen Überblick über die eventuellen Fristen zu verschaffen, um die Spekulationssteuer zu sparen. Dabei handelt sich es um die Zehnjahresfrist beziehungsweise Dreijahresfrist, mit der Sie die o.g. Besteuerung umgehen können. Als erfahrene Immobilienmakler beraten wir alle Auftraggeber individuelle und umfallend. Dabei weisen wir auf die Steuerfristen hin und stellen sicher, dass es nach dem Verkauf keine unerwarteten Überraschungen gibt.
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Wann ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei?

Die Entscheidung zum Verkauf eines Hauses sollte sorgfältig und unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte getroffen werden. Bei privaten Veräußerungen kann es zur Erhebung der Spekulationssteuer auf den erzielten Verkaufserlös kommen. Die Pflicht zur Zahlung dieser Steuer bei einer geerbten Immobilie wird durch zwei zentrale Faktoren bestimmt:
  • Die Nutzung der Immobilie
  • Die Dauer des Besitzes durch den Verstorbenen
In vielen Fällen sind die geerbten Immobilien das von dem Erblasser selbst bewohnte Familienheim, welches über einen langen Zeitraum in seinem Besitz war. Für solche Immobilien wird in der Regel keine Spekulationssteuer fällig.
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Vererbung: Wie wird der Grundbucheintrag geändert?

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, müssen die Erben eine Grundbuchberichtigung beantragen, da es unrichtig geworden ist: Im Grundbuch ist noch der Erblasser als Eigentümer eingetragen, doch aufgrund der gesetzlichen Erbfolge sind die Erben mittlerweile zu Eigentümern geworden. Der Antrag ist schriftlich an das Grundbuchamt, das beim Amtsgericht angesiedelt ist, zu richten. Der Nachweis der Erbfolge durch die Vorlage eines privat schriftlichen Testaments oder Erbscheins ist hierfür erforderlich. Die Eigentumsumschreibung ist innerhalb der ersten zwei Jahre ab Eintreten des Erbfalls gebührenfrei. Wenn ein Verkauf der geerbten Immobilie geplant ist, ist zunächst einmal keine Eintragung im Grundbuch zwingend erforderlich.

Zusammenfassung

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt und das Erbe annimmt, muss die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch beantragen. Das geschieht in der Form einer Grundbuchberichtigung. Dies entfällt bei einem geplanten Immobilienverkauf. Bei einem Erbe fallen Erbschaftssteuern an, allerdings gibt es die genannten Möglichkeiten, Steuern zu sparen oder sogar gänzlich zu vermeiden. Die Erbschaftssteuerklasse bestimmt die Höhe der Erbschaftssteuer und sollte nicht mit einer eventuellen Spekulationssteuer verwechselt werden.

Um den bestmöglichen Verkaufserlös zu erzielen, ist es ratsam, einen Immobilienmakler bei einem Verkauf der geerbten Immobilie hinzuzuziehen. Der Makler verfügt über das notwendige Fachwissen, um die Marktfähigkeit der Immobilie optimal zu bewerten. Eine Vermietung der geerbten Immobilie lohnt sich nur selten. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt und das Erbe annimmt, muss die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch beantragen. Das geschieht in der Form einer Grundbuchberichtigung. Dies entfällt bei einem geplanten Immobilienverkauf. Bei einem Erbe fallen Erbschaftssteuern an, allerdings gibt es die genannten Möglichkeiten, Steuern zu sparen oder sogar gänzlich zu vermeiden. Die Erbschaftssteuerklasse bestimmt die Höhe der Erbschaftssteuer und sollte nicht mit einer eventuellen Spekulationssteuer verwechselt werden.

Um den bestmöglichen Verkaufserlös zu erzielen, ist es ratsam, einen Immobilienmakler bei einem Verkauf der geerbten Immobilie hinzuzuziehen. Der Makler verfügt über das notwendige Fachwissen, um die Marktfähigkeit der Immobilie optimal zu bewerten. Eine Vermietung der geerbten Immobilie lohnt sich nur selten. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Wir empfehlen Ihnen, für Klärungen zu Ihrer rechtlichen und finanziellen Situation entsprechende Experten wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Finanzberater hinzuzuziehen. Obwohl wir mit großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche arbeiten, können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir begrüßen daher entsprechende Hinweise und Rückmeldungen.

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Die Grundsteuerreform – Wissenswertes für Immobilienbesitzer

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Die Grundsteuerreform – Wissenswertes für Immobilienbesitzer

Die Reform der Grundsteuer beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit am 18. Oktober 2019. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018, das die bisher geltende Regelung wegen einer „gravierenden Ungleichbehandlung“ von Immobilienbesitzern für verfassungswidrig erklärte. Voraussichtlich wird die neue Berechnung 2025 in Kraft treten und alle Haushalte im gesamten Bundesgebiet betreffen – sowohl Eigentümer wie auch Mieter, da die Steuer auf die Miete umgelegt werden kann.

Warum verstößt die geltende Grundsteuer gegen das Grundgesetz?

Nach dem bisher angewendeten Modell berechnet sich die Höhe der Abgaben für einen Immobilienbesitzer nach unterschiedlichen Faktoren wie die Art des Grundstücks, die Bebauung und dem Hebesatz einer Kommune. Darüber hinaus besteht ein Unterschied zwischen den alten und den neuen Bundesländern, da unterschiedliche Steuersätze gelten: Im ehemaligen Westdeutschland sind diese durch das Grundsteuergesetz von 1973 definiert, während in den neuen Ländern die 1935 erlassene Vorschrift für die Erhebung der Steuermesszahlen auf Grund- und Immobilienbesitz Anwendung findet.

Problematisch sah das Gericht allerdings in erster Linie die Verwendung von veralteten Einheitswerten. Eigentlich sieht das Gesetz eine Neubewertung von Immobilien in einem regelmäßigen Turnus von sechs Jahren vor – faktisch wurde diese wegen des hohen Aufwands nur in Ausnahmen wie umfassenden Sanierungen, Neubauten oder dem Aufteilen bestehender Objekte auf mehrere Eigentümer vorgenommen. Aufgrund dieser fehlenden Aktualität gelten für einige Grundstücke und Bauwerke Berechnungen, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen und nicht die aktuelle Entwicklung widerspiegeln. Das führte dazu, dass ähnliche Immobilien von der Grundsteuer vollständig unterschiedlich betroffen sind – statt eines Realwerts ist das Baujahr und das Datum der Feststellung entscheidend.

Wer profitiert direkt von der Grundsteuer?

Eine Begründung für die Einziehung der Grundsteuern ist, dass die Kommunen für ihre Einwohner eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen – also Wege bauen und erhalten, öffentliche Verkehrsmittel bereitstellen und die Energie- und Wasserversorgung sicherstellen und überwachen. Diese Leistungen, von denen die Allgemeinheit und jeder Bewohner profitieren, sollen die Kommunen durch die Einnahmen aus der Grundsteuer erbringen. Es handelt sich deshalb um eine kommunale Steuer, die in die Kassen der örtlichen Verwaltung fließt.

Was ist die Öffnungsklausel?

Die Öffnungsklausel ist ursprünglich ein Instrument aus dem Tarifgesetz, das es zulässt, bei verschiedenen Bedingungen von der allgemeinen Regelung abzuweichen. Sie ermöglicht es, entsprechend den lokalen Gegebenheiten in einem fest definierten Rahmen von der einheitlichen Grundlage abzuweichen und eigene Prioritäten zu setzen. Konkret bedeutet dies, dass die nationale Gesetzgebung lediglich einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich die untergeordneten Instanzen nach eigenem Ermessen bewegen können.

Besonders das Bundesland Bayern bestand bei der Reform der Grundsteuer darauf, dass durch die Öffnungsklausel ein Freiraum geschaffen wird, innerhalb dessen die Beteiligten agieren können. Ein Argument dafür war, dass eine bundesweit einheitliche Bestimmung die regionalen Unterschiede auf nicht ausreichend reflektieren könne und deshalb in jedem Fall eine kommunale Anpassung erforderlich mache.

Welche Kontroversen existieren um die Grundsteuerreform?

Es ist parteiübergreifend unbestritten, dass das derzeitige Modell nicht zeitgemäß ist und dringend verändert werden muss, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Es bestehen allerdings erhebliche Differenzen über die Art der Anwendung und der Umlage auf den Mieter. In der Diskussion haben sich vor allem in zwei Punkten konträre Standpunkte herausgebildet. Der Erste befasst sich mit der Frage, ob die Grundsteuer weiterhin als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden darf. Der Zweite betrifft den Länderfinanzausgleich, der sich ebenfalls aus dem Steuereinkommen berechnet. Erheben finanzstarke Bundesländer nur eine niedrige Basissteuer, müssen sie weniger in diesen Fond einzahlen – Kritiker befürchten, dass dieses Verfahren für politische Zwecke missbraucht werden könnte.

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Wie wirkt sich die Grundsteuerreform konkret auf Immobilienbesitzer aus?

Es sind noch nicht alle Details der künftigen Erhebung bekannt, da diese – wie oben dargestellt – lediglich einen verbindlichen Rahmen vorgibt. Ziel ist in erster Linie, die Steuer innerhalb einzelner Bezirke zu vereinheitlichen, während die konkrete Höhe nach wie vor dem entsprechenden Wohnort abhängt. Aus diesem Grund ist noch nicht abzuschätzen, ob sich die Belastung für den Besitzer einer Immobilie erhöhen oder verringern wird. Zunächst sollen alle Immobilien bis 2022 neu evaluiert werden, um den aktuellen Grundstückswert zu ermitteln. Sollte sich allerdings bis zum 1. Januar 2020 keine Mehrheit in dem Bundesrat finden, fiele die Grundsteuer ersatzlos weg.
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Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist es wichtig, durch niedrigen Verbrauch Kosten zu senken. Das gilt auch für Besitzer von Ölheizungen.
Neben Tipps wie antizyklischem Kauf von Heizöl oder dem Einsatz erneuerbarer Energien in Verbindung mit einer bestehenden Ölheizung lassen sich auch durch verändertes Verhalten nennenswerte Einsparungen erzielen.

Veränderung der Einstellungen

Sehr effizient und kostenlos ist die Prüfung der Heizungs- und Thermotateinstellungen. So sollte man zunächst prüfen, ob an der Ölheizung eine Nachtabsenkung eingestellt ist. Das ist auch vom Empfinden her unproblematisch, sind doch niedrigere Raumtemperaturen in der Nacht generell empfehlenswert. In Verbindung hiermit sind auch die konkreten Zeiten interessant, zu denen eine Nachtabsenkung definiert ist. Wenn man früher ins Bett geht, kann auch eine Nachtabsenkung vorgezogen werden.

Auch in der Heizphase am Tag kann durch einen niedrigeren Verbrauch Geld gespart werden, und zwar in dem man eine niedrigere Raumtemperatur einstellt. Ist diese gefühlt vielleicht sogar zu hoch, stellt sich neben dem Spareffekt auch ein gesteigertes Empfinden ein.

Veränderung des Verhaltens

Neben den genannten Einstellungsoptionen an der Heizung selbst, kann auch im täglichen Ablauf einiges gespart werden. Hierbei ist insbesondere an ein optimiertes Lüftungsverhalten zu denken. Statt Fenster zum Lüften immer wieder „auf Kippen“ zu stellen, sollte mehrmals täglich durch komplettes Öffnen der Fenster ca. 5 Minuten stoß gelüftet werden.

Auch vermeintliche Binsenweisheiten wie das komplette Abschalten von Heizkörpern in Abwesenheitszeiten oder Urlauben sollte man außer Acht lassen. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass die Wände nicht auskühlen, da ansonsten bei der erneuten Inbetriebnahme der Heizkörper überproportional viel Energie zur erneuten Erwärmung vonnöten ist. Auch bei längerer Abwesenheit sollte also gerade bei niedrigen Außentemperaturen die Heizkörper nicht komplett abgestellt, sondern auf ein vernünftiges Maß reduziert werden.

Immobilienbewertung München

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Modifikationen an der Heizungsanlage

​Der Heizungsverbrauch lässt sich gerade bei älteren Anlagen auch durch eine teilweise Erneuerung bestimmter Bauteile reduzieren. Vor einer solchen Erneuerung sollte man gut durchkalkulieren, ob die erwarteten Einsparungen durch die Renovierung der Anlage die Kosten hierfür übersteigen. Nur in einem solchen Fall ist eine Erneuerung wirtschaftlich sinnvoll.

Bei einer Ölheizung sind einige Bauteile typischerweise Ziel einer energetischen Renovierung. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen können dabei stark variieren. Eine generelle Wartung und Reinigung ist dabei sowohl obligatorisch als auch vergleichsweise günstig. Teurer kommen hingegen Punkte wie eine Erneuerung des Öl-Gebläse-Brenners, der Heizkreispumpen, der Öl-Kesselanlage oder ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlage. Je nach Vorhaben, konkreter Ausgestaltung desselben im Einzelfall und Anbieter können hierbei Kosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro entstehen. Ein Vergleich mehrerer Angebote von Fachfirmen kann bei gleicher Leistung Einsparpotenziale aufzeigen.

Zum richtigen Zeitpunkt bestellen

Die Heizölpreise unterliegen im Jahresverlauf erheblichen Schwankungen. Der Preis am Tag der Bestellung entscheidet somit darüber, ob es für den Verbraucher eine günstige Heizperiode wird oder nicht. Für den Heizölkunden ist es daher notwendig, sich zum richtigen Zeitpunkt mit neuem Heizöl einzudecken. Erfahrungsgemäß ist Heizöl in den vergangenen Jahren im Januar und im Februar am günstigsten gewesen. Dies sind natürlich nur Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, weshalb Verbraucher den Heizölpreis immer über einen längeren Zeitraum im Auge behalten sollten.

Vom Wettbewerb der Händler profitieren

Wer beim Einkauf zusätzlich sparen möchte, sollte zudem die Preise mehrerer Händler in seiner Umgebung vergleichen. Hierfür eignen sich Heizölportale im Internet, wie z. B. heizoelpreise24.net, oder oelbestellung.de.

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

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  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Unsere oberste Priorität liegt in der Zufriedenheit unserer Kunden. Deshalb möchten wir Ihnen gerne die Erfahrungen von Verkäufern, Käufern, Vermietern und Mietern vorstellen, die bereits mit uns zusammengearbeitet haben. Lesen Sie die Bewertungen unserer Kunden, um mehr über unsere Arbeitsweise zu erfahren. Wir sind immer bestrebt, Ihre Fragen und Anliegen optimal zu beantworten und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ihr Wohlbefinden ist uns wichtig, und wir möchten sicherstellen, dass Sie sich bei uns rundum gut betreut fühlen.

…  Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

Ihre Nachricht an uns

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Hochwertige Maisonette-Wohnung mit großzügigem Garten

Aubing Wohnung

Hochwertige Maisonette-Wohnung mit großzügigem Garten

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 81249 München
Objekt: Maisonette-Wohnung zum Kauf
Wohnfläche: ca. 143,25 m²
Baujahr: 2012
Geschosse: EG + OG + KG
Zimmer: 4,5
Terrasse: ja, zur Südwestseite ausgerichtet
Garten: ca. 265 m², zur Südwestseite ausgerichtet
Einbauküche: ja
Anzahl der Bäder: 2
Keller: ja
Heizung: Eigene Heizung, Wasser-Wärmepumpe
Fußbodenheizung: ja
Parken: Parklift-Doppelgarage, unterer Stellplatz

Kosten

Erfolgreich vermittelt

Energiewerte

Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch 13,2 kWh/(m²*a)
Effizienzklasse A+
Energieträger Strom
Ausgestellt am 16.10.2019
Gültig bis 15.10.2029
Baujahr 2012

Aubing Wohnung

Die ersten Eindrücke

Ideales Zuhause für Familien, die hochwertiges Wohnen schätzen

Aubing Wohnung
Hochwertige Küche mit Kochinsel
Lichtdurchflutete Räume
Aubing Wohnung
Aubing Wohnung
Edles Badezimmer

Immobilienbeschreibung

Diese edle, sehr großzügig gestaltete Wohnung überzeugt auf den ersten Blick. Hier erwarten Sie lichtdurchflutete Räume, gehobene Ausstattung, perfekter Grundriss und repräsentativer Charakter. In einer kleinen sowie ruhigen Anliegerstraße in Aubing liegt das hochwertige, top gepflegte Dreifamilienhaus.

Das Haus wurde im Jahr 2012 in massiver Bauweise errichtet. Sie profitieren von gesunder Bauweise und zeitloser Architektur. Die Maisonette-Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang, Garten und Keller.

Sie ist eine der Immobilien, in denen man sich spontan wohlfühlt: großzügige und helle Räume, gut durchdachter Grundriss sowie eine großzügige Terrasse für das Frühstück am Morgen und zum Entspannen am Abend. Vorteilhaft ist der nach Südwesten ausgerichtete Garten mit insgesamt ca. 265 m². Die Wohnung bietet Ihnen Stil, Ambiente und repräsentativen Charakter.

Vorteile der Immobilie

  • Gesunde Bauweise
  • Ideal für Familien
  • Tolle Raumaufteilung
  • Hochwertige Ausstattung
  • Perfekte Infrastruktur

3D virtuelle Besichtigung für Immobilie in 81249 München – Aubing

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a) Um sich manuell vorwärtszubewegen, klicken Sie auf eine beliebige Bildstelle.
b) Für eine Drehung, bewegen Sie mit gedrückter Maustaste das Bild.

In der modernen Wohnung erwartet Sie:
  • Sehr großzügiges Wohnzimmer und offene Küche mit insgesamt ca. 37,24 m²
  • Drei sehr gut geschnittene Schlafzimmer
  • Zwei edle Badezimmer mit Fenster
  • Zwei praktische Dielen
  • Ein Windfang mit ausreichend Platz für Garderobe
  • Großzügiger Hobbyraum im Untergeschoss
Die Terrasse mit dem Garten können Sie vom Wohnzimmer aus betreten. Durch die großen bodentiefen Fenster verschmilzt die Wohnung mit der grünen Umgebung. Die Wohnung hat außerdem einen eigenen Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschinen- und Trockneranschluss, einen eigenen Kellerraum sowie eine eigene Heizung. Zu der Wohnung gehört ein unterer Stellplatz der Parklift-Doppelgarage mit elektrischer Torsteuerung und Funkfernbedienung.

Da das Mehrfamilienhaus lediglich aus drei Wohneinheiten besteht, ist keine Hausverwaltung vorhanden. Jeder Eigentümer verrechnet die Nebenkosten direkt mit dem jeweiligen Versorger und legt Rücklagen in Eigenregie zurück.

Aubing Wohnung Wohnzimmer Aubing Wohnung Wohnzimmer Aubing Wohnung Wohnzimmer Aubing Wohnung Wohnzimmer Aubing Wohnung Küche Aubing Wohnung Essplatz Aubing Wohnung Wohnzimmer Aubing Wohnung Kinderzimmer Aubing Wohnung Kinderzimmer Aubing Wohnung Kinderzimmer Aubing Wohnung Kinderzimmer Aubing Wohnung Badezimmer Aubing Wohnung Badewanne Aubing Wohnung Aubing Wohnung Aubing Wohnung Treppe Aubing Wohnung Garten Aubing Wohnung Schlafzimmer Aubing Wohnung Aubing Wohnung Aubing Wohnung Gäste-WC Aubing Wohnung Gäste-WC Aubing Wohnung Aubing Wohnung Außenansicht Aubing Wohnung Garten Aubing Wohnung Garten Aubing Wohnung Umgebung

Ausstattung

Die Wohnung bietet Ihnen hochwertiges Wohnen, das Sie bestimmt genießen werden. Die Räume sind liebevoll ausgestattet und haben einen unaufdringlichen, charmanten Stil.
  • Edler Parkettboden im Wohnzimmer, offene Küche und ein Schlafzimmer. Sehr hochwertiger Laminatboden in zwei Schlafzimmern und im Hobbyraum in Eichenoptik.
  • Fußbodenheizung in der gesamten Wohnung inkl. Hobbyraum mit raumweiser thermostatischer Steuerung.
  • Große bodentiefe Fenster mit Dreifach-Isolierverglasung, die den Räumen viel Helligkeit schenken. Die Fenster sind wärmegedämmt und witterungsbeständig.
  • Fensterbänke in Echtholz
  • Kunststoffrollläden mit Lüftungsschlitzen, teilweise elektrisch zu bedienen
  • Zeitlose Einbauküche in hochwertiger Ausführung mit einer Kochinsel. Die Einbauküche ist mit Cerankochfeld, Backofen, Geschirrspülmaschine und Kühlschrank ausgestattet.
  • Zwei edle Badezimmer mit Fenster: Das Fenster im Obergeschoss ist mit Wanne, Waschbecken mit Unterwaschtisch, Dusche und Toilette ausgestattet. Das Bad im Erdgeschoss ist mit Dusche, Waschbecken mit Unterwaschtisch und Toilette ausgestattet. Des Weiteren verfügt das Duschbad im Erdgeschoss über eine breite Schiebetüre. Beide Bäder zeichnen sich durch zeitlosen Design aus.
  • Hochwertige gemauerte Treppe mit Trittstufen aus Eiche
  • Eingebaute Spotlights
  • Hochwertige weiße Türen in zeitlosem Design
  • Großzügige Terrasse mit Markise zum Entspannen mit Blick ins Grüne
    Eigener Garten mit insgesamt ca. 265 m²
  • Praktisches Gartenhaus für Geräte ca. 10 m²
  • Anschluss für Waschmaschine und Trockner im Hauswirtschaftsraum (UG)
  • Stahlarmierte Eingangstüre aus Aluminium-Kunststoff-Verbundkonstruktion
  • Eigene sparsame Heizung – Wasser-Wärmepumpe

Wissenswertes zu der Immobilie

Fundament: wärmegedämmt und wasserundurchlässige Stahlbetonbodenplatte
Keller: 25 cm wasserundurchlässiger Stahlbeton und 12 cm starke Perimeter-Dämmung
Außenmauer: 24 cm Ziegel, 120 mm Wärmedämm-Verbund-System
Dach: Begrünt, Überprüfung findet jährlich statt
Energie: EnEV2009, KfW – Energieeffizienzhaus 85

Lagebeschreibung

Die Wohnung liegt sehr ruhig in einer kleinen Anliegerstraße (Sackgasse) in München Aubing in der Nähe eines Naturschutzgebiets. Der Stadtteil Aubing liegt im Westen Münchens. Im alten Aubing ist der traditionelle Mittelpunkt für die Grund- und Nahversorgung bis heute erhalten geblieben. Die Umgebung ist durch kleinere und attraktive Ein-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie viel Grün geprägt.

Die Wohnung zeichnet sich durch eine sehr gute Verkehrsanbindung aus: Eine Bushaltestelle ist ca. 150 m vom Hauseingang entfernt. Die Buslinie sorgt für eine Anbindung zur S-Bahn in Lochhausen und zum Pasinger Bahnhof. In ca. 30 Minuten erreicht man die Innenstadt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Anbindung mit dem Pkw ist ebenfalls sehr gut. Bus, S-Bahn und auch die Autobahnen A 8 und A 99 mit ihren Anschlussstellen sorgen für das schnelle Erreichen der Wohnung. Der Metrobus, der regelmäßig von Aubing fährt, sorgt für die Anbindung an das U-Bahn-Netz Münchens.

Gute Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf bzw. Apotheke, Ärzte befinden sich in der nahen Umgebung. Darüber hinaus befinden sich im gesamten Stadtteil traditionelle Wirtshäuser, Biergärten und Cafés. Auch für die Erholung ist bestens gesorgt. Aubing hat zahlreiche Wald- und Grünflächen mit Biotopen und Landschaftsschutzgebieten. Die Aubinger Lohe und der See von Langwied bieten Erholung und Ausgleich vom Alltagsstress.

Außerdem können Sie die Freizeitangebote des südlichen Münchner Umlands sowie die Berge schnell erreichen. Diese Wohnlage bietet Ihnen eine hervorragende Lebensqualität. Hier ist die City und die Natur zum Greifen nahe. Wer hier wohnt, kann beides genießen!

Verkehrsanbindung

  • Bus-Haltestelle Allinger Straße, 81249 München – Entfernung 150 m
  • S-Bahn-Station Lochhausen, 81249 München – Entfernung 1,2 km (S3 Mammendorf – Holzkirchen)
  • S-Bahn-Station Aubing, 81245 München – Entfernung 1,5 km (S4 Geltendorf – Trudering)
  • S-Bahn-Station Langwied, 81245 München – Entfernung 2,4 km (S3 Mammendorf – Holzkirchen)

Einkaufen

  • Rewe, Ubostraße 61, 81245 München – Entfernung 750 m
  • Aubinger ÖkoLaden, Altostraße 46, 81245 München – Entfernung 800 m
  • Bäckerei und Konditorei Rackl, Altostraße 29, 81245 München – Entfernung 850 m
  • Kleiner Hofladen – Monika Hagl, Ubostraße 27, 81245 München – Entfernung 1 km
  • Bäckerei-Konditorei Richard Mayer, Altostraße 20, 81245 München – Entfernung 1,1 km
  • Naturkost Aubing, Altostraße 28, 81245 München – Entfernung 1,1 km
  • Lidl, Bergsonstraße 147, 81245 München – Entfernung 1,8 km
  • 
Café – Bäckerei, Colmdorfstraße 27, 81249 München – Entfernung 2 km
  • Edeka, Colmdorfstraße 27, 81249 München – Entfernung 2 km

Bildung

  • AWO Kindergarten- Heilpädagogischer Hort, Wildenrother Str. 6, 81245 München – Entfernung 850 m
  • Kinderkrippe, Rassogasse 7, 81245 München – Entfernung 850 m
  • Grundschule, Gotzmannstraße 19, 81245 München – Entfernung 900 m
  • Städtische Kindertagesstätte, Ubostraße 23, 81245 München – Entfernung 1,1 km
  • Montessori Kinderhaus, Limesstraße 1, 81243 München – Entfernung 1,6 km
  • Kinderkrippe, Kastelburgstraße 80, 81245 München – Entfernung 1,8 km
  • Grundschule, Limesstraße 38, 81243 München – Entfernung 2 km

Sport & Freizeit

  • Kolibri Ballettschule, Altostraße 25, 81245 München – Entfernung 850 m

  • Aubinger’s Zwicklwirt, Marzellgasse 1, 81245 München – Entfernung 1 km
  • Ballettakademie, Henschelstraße 1A, 81249 München – Entfernung 1,3 km
  • Bäckerei Konditorei Cafe´Martin Reicherzer, Limesstraße 14, 81243 München – Entfernung 1,7 km
  • Aubinger Wirtshaus, Kastelburgstraße 77, 81245 München – Entfernung 1,9 km
  • Shiv – Indisches Restaurant, Limesstraße 30, 81243 München – Entfernung 1,9 km
  • Bayrisches Schnitzel- & Hendlhaus, Limesstraße 63, 81243 München – Entfernung 2,4 km
  • Sportverein Lochhausen, Bienenheimstraße 7, 81249 München – Entfernung 2,6 km
  • Waldwirtschaft Bienenheim, Bienenheimstraße 11, 81249 München – Entfernung 2,7 km
  • Landgasthof Deutsche Eiche, Ranertstraße 1, 81249 München – Entfernung 2,7 km
  • ASM Futur Fitness, Aubinger Str. 90A, 81243 München – Entfernung 2,9 km
  • Langwieder See, 81249 München – Entfernung 5,5 km
  • Schloss Blutenburg, 81247 München – Entfernung 5,7 km

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Haben Sie Fragen zu der Immobilie? Wir sind für Sie sehr gerne da. Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir melden uns bei Ihnen so bald wie möglich.

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Maisonette-Wohnung in Aubing

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Betriebskosten: Die zweite Miete

Betriebskosten zweite Miete Immobilien

Betriebskosten: Die zweite Miete

Auf der Suche nach einer hübschen Immobilie zur Miete schauen viele Interessenten zuerst auf die monatliche Kaltmiete. Auch potenzielle Käufer interessieren sich vorrangig für den Kaufpreis, denn er ist die Basis für die anfallenden Kaufnebenkosten und muss außerdem häufig finanziert werden. Doch in den vergangenen Jahren haben vor allem steigende Betriebskosten für Immobilien zu immer höheren Belastungen für Mieter und Eigentümer gesorgt.

Sie prägten den Begriff von der „zweiten Miete“, die jeden Monat zu zahlen ist. Jetzt veröffentlicht der Deutsche Mieterbund eine aktuelle Auflistung der durchschnittlichen Betriebskosten für Immobilien in Deutschland. Sie ist für Mieter und Eigentümer gleichermaßen interessant.

Betriebskosten für Immobilien sind genau definiert

Der Blick auf die im Mietvertrag und in der Jahresabrechnung enthaltenen Positionen mag auf den ersten Blick verwirrend sein: Hier findet man mehrere Kostenarten aufgelistet, die in den vergangenen Jahren meist kontinuierlich gestiegen sind. Für Mieter und für Eigentümer ist es deshalb gut zu wissen, dass die Betriebskosten für Immobilien zur Miete und zum Kauf genau festgelegt sind.

Die juristischen Grundlagen sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgehalten. Dort ist verankert, dass 17 Kostenarten als Betriebskosten für Immobilien erhoben werden dürfen. Sowohl für Mieter als auch für Eigentümer ist es ratsam, die Betriebskosten regelmäßig im Auge zu behalten, um im Fall eines gravierenden Anstiegs schnell reagieren zu können. Dabei hilft die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Die Betriebskostenabrechnung offenbart Handlungsbedarf

Für Mehrfamilienhäuser oder Reihenhaussiedlungen wird durch die Hausverwaltung in der Regel eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt. Aus dieser Abrechnung ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben an Betriebskosten. Eigentümer und Mieter von Immobilien sind gut beraten, ihre Abrechnung sorgfältig zu prüfen. Vor allem bei den Energiekosten berichten Verbraucherschützer regelmäßig von falschen Ablesungen, die sich unmittelbar als überteuerte Heizkosten niederschlagen. Jede Abrechnung sollte deshalb genau überprüft werden, ob der berechnete Energiebedarf realistisch ist und dem Verbrauch des Vorjahres entspricht. Ist das nicht der Fall, lohnt sich eine Klärung mit dem Versorger.

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Viele Betriebskosten sind beeinflussbar

Aus der neuesten Auflistung des Deutschen Mieterbundes geht unter anderem hervor, an welchen Standorten in Deutschland die Mieter und Eigentümer von Immobilien mit besonders hohen Betriebskosten zu rechnen haben. Ein Blick auf die Analyse ist lohnenswert. Sie offenbart, ob sich die Betriebskosten für die eigenen Immobilien in einem durchschnittlichen Rahmen halten. Stellt man fest, dass einige Positionen überteuert erscheinen, lohnt sich eine genauere Prüfung. Viele Betriebskosten sind nämlich durchaus zu beeinflussen.

Versicherungen, Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Gebäudereinigung oder Kabelanschlussgebühren sind die üblichen Positionen auf einer Abrechnung, die man für alle Immobilien beeinflussen kann. Ein Wechsel des Anbieters kann helfen, die Kosten nachhaltig zu senken.

Die Energiekosten als größter Kostentreiber

Die Kosten für Strom, Gas und Öl sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Lassen sich die erhöhten Auslagen anhand der Betriebskostenabrechnung nachweisen, kommt unter Umständen ein Wechsel des Versorgers in Betracht. Die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die bisher lokalen Anbieter deutschlandweit tätig werden dürfen. Deshalb finden Eigentümer und Mieter von Immobilien heute ein breites Spektrum an Versorgern.

Hat der eigene Anbieter seine Energiepreise in der jüngeren Vergangenheit kontinuierlich erhöht, kann ein Wechsel zur Konkurrenz angebracht sein. Der Wechsel des Versorgers ist nach sorgfältiger Prüfung aller Angebote recht schnell erledigt, sofern der bestehende Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. So lassen sich die Betriebskosten von Immobilien für Mieter und für Eigentümer senken und auf ein angemessenes Niveau reduzieren.

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Was sagen unsere Kunden

Wir setzen einen hohen Wert darauf, dass unsere Kunden zufrieden sind. Daher möchten wir Ihnen ermöglichen, die Erfahrungen von Verkäufern, Käufern, Vermietern und Mietern, die bereits mit uns gearbeitet haben, kennenzulernen. Lesen Sie die Bewertungen unserer Kunden, um einen Einblick in unsere Arbeitsweise zu erhalten.

Wir sind stets bestrebt, Ihre Fragen und Anliegen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Unser oberstes Ziel ist es, dass Sie sich bei uns rundum wohl und gut betreut fühlen.

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