Happy New Year 2021

HAPPY NEW YEAR 2021

Wir haben das ereignisreiche Jahr 2020 hinter uns und sind bereit 2021 mit offenen Armen zu begrüßen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, ganz viel Liebe, Freude und Glück sowie ein gutes neues Jahr mit bester Gesundheit.

Herzliche Grüße
Katerina & Thomas Rogers

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Der Energie­ausweis ist Pflicht für Verkauf und Vermietung

Energieausweis Verkauf Vermietung

Der Energie­ausweis ist Pflicht für Verkauf und Vermietung

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches unter standardisierten Normungsrandbedingungen ausgestellt wird. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität von Bestandsgebäuden oder über energetische Anforderungen bei Neu- und Ausbauten sowie Sanierungsmaßnahmen. Damit ermöglicht der Energieausweis den Vergleich der Energiekosten einzelner Gebäude.

Mieter oder Kaufinteressenten können den Energiekosten- und Heizungskostenbedarf für die Zukunft besser einschätzen. Für den Hauseigentümer ergibt sich bei energieeffizienten Gebäuden ein höherer Marktwert. Bei Gebäude mit schlechteren Werten bietet der Energieausweis die Möglichkeit, sich eine Schwachstellenanalyse oder eine Energieberatung einzuholen. Der Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Mieter oder Kaufinteressenten können den Energiekosten- und Heizungskostenbedarf für die Zukunft besser einschätzen. Für den Hauseigentümer ergibt sich bei energieeffizienten Gebäuden ein höherer Marktwert. Bei Gebäude mit schlechteren Werten bietet der Energieausweis die Möglichkeit, sich eine Schwachstellenanalyse oder eine Energieberatung einzuholen. Der Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Für alle Vermieter und Verkäufer wird der Energieausweis ab 2013 zur Pflicht. Der Ausweis sollte nicht erst bei Nachfrage vorgelegt werden. Die EU-Richtlinien schreiben vor, dass der Energiekennwert bei kommerziellen Anzeigen genannt werden muss. Die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis wird künftig stichprobenartig von Experten geprüft. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben droht den Vermietern oder den Verkäufern ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.

Der Energieausweis kann verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ausgestellt werden. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden die ausgewerteten Daten über die sogenannte Energieverbrauchskennzahl ermittelt. Dieses erfolgt in der Regel über die Heizkosten- und Energieabrechnungen oder durch Verbrauchsmessungen. Da der Verbrauch von Nutzer zu Nutzer unterschiedlich ist und vielen Einflüssen, wie Klima und Lage des Gebäudes unterliegen, kann die Energieverbrauchskennzahl erheblich vom realen Verbrauch der zukünftigen Bewohner abweichen. Der Energieverbrauch muss mindestens 36 Monate erfasst und witterungsbereinigt werden, und wird dann zu einem Durchschnittswert erfasst.

Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst die energetisch bewerteten Daten des Gebäudes, wie Außenwände, Fenster, Dachflächen, Bodenplatte, alle Außenbauteile und die Anlagentechnik. Mithilfe von Software und Simulation werden diese Daten unter einheitlichen Randbedingungen ausgewertet und die Energiebedarfskennzahl errechnet. Mit diesem Energieausweis lassen sich Gebäude und Wohnungen besser vergleichen. Er ist nicht abhängig vom individuellen Verbrauch der Bewohner.

Viele energiebewusste Hauseigentümer haben schon in Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie investiert. Der Strom, der damit erzeugt wird, muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen und vorrangig im Gebäude selbst genutzt werden. Nur dann kann er in die Berechnungen aufgenommen und vom Energiebedarf abgezogen werden. Grundsätzlich gilt, je geringer die Energiekennzahl ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude und umso geringer sind die zu erwartenden Energie- und vor allem Heizungskosten.

Momentan existieren noch enorme Qualitätsunterschiede beim Ausstellen des Energieausweises. Die Ausstellungsberechtigung für Baumaßnahmen ist zwar klar im Baurecht der Bundesländer und für Bestandsgebäude bundeseinheitlich geregelt, wird aber in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt. Je nach Bundesland erbringen die Voraussetzungen zu Ausstellung des Energieausweises Sachverständiger, Architekten oder der Handwerker. Einige Ausweise sind sogar online zu erhalten. Dabei wird die Ausstellung des Energieausweises von der Selbstauskunft des Hauseigentümers abhängig gemacht. Ob der Energiekennwert den Tatsachen entspricht, lässt sich dann nur noch durch Kontrolle eines Experten nachvollziehen.

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Für die Vermietung und den Verkauf ist die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen in der Energieeinsparverordnung geregelt. Für die Ausstellung eines Energieausweises existieren keine einheitlichen Vergütungssätze. Je nach Aufwand bei der Datenerfassung muss der Preis vereinbart werden. Für die Zusammenstellung verwertbarer Verbrauchsmessungen liegt der Hauptaufwand beim Energieverbrauchsausweis beim Hauseigentümer.

Beim bedarfsorientierten Energieausweis ist der Aufwand zur Erfassung und Verarbeitung wesentlich größer. Wer aber ein zuverlässiges und genaues Ergebnis bei den Bemessungen haben möchte, sollte darauf achten, dass die Daten so genau wie möglich sind und qualifizierte Ausweisaussteller bevorzugen. Diese findet man zum Beispiel über Energieagenturen, Verbraucherzentralen, Verbänden und Ausstellerlisten bei den Kammern. Letztendlich haben wir alle etwas von den Energieeinsparungen. Ob Mieter oder Vermieter, Käufer oder Verkäufer, Kommunen oder Staat und nicht zu vergessen, unsere schöne zu erhaltende Umwelt.

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Wenn Sie Ihr Haus an Nachbarn oder Bekannten verkaufen möchten

Hausverkauf an Nachbarn

Wenn Sie Ihr Haus an Nachbarn oder Bekannten verkaufen möchten

Beabsichtigen Sie einen Hausverkauf, kann es schnell passieren, dass Nachbarn, Freunde oder Verwandte auf Ihre Immobilie aufmerksam werden. Was auf den ersten Blick als eine gute Gelegenheit erscheint, das Haus schnell und ohne großen Aufwand zu verkaufen, kann sich jedoch schnell als kostspielige und nervenaufreibende Angelegenheit entpuppen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Risiken Immobiliengeschäfte unter Nachbarn und Bekannten bergen und weshalb Sie nicht sofort auf das erstbeste Angebot eingehen sollten.

Verwandte und bekannte als Interessenten

Ein Immobilienverkauf wird von vielen als stressige und zeitintensive Angelegenheit betrachtet. Endlose Telefonate von vermeintlichen Interessenten, ständig Zeit für Besichtigungstermine finden und komplexe Verhandlungen um den Preis und die Vertragsdetails. Wenn in solch einer Situation plötzlich ein langjähriger Nachbar, Bekannter oder gar ein Verwandter auf den Plan tritt, der Interesse an Ihrer Immobilie äußert, ist die Freude bei vielen schnell groß.

Der Hausverkauf an bekannte Personen bietet auf den ersten Blick eine Reihe von Vorteilen. Man kennt sich bereits seit Jahren und weiß, wie zuverlässig das Gegenüber ist. Besichtigungen fallen vielleicht ebenfalls weg, weil man sich ja schon öfters gegenseitig besucht hat und daher weiß, wie das Haus des anderen von innen aussieht. Auch die Verhandlungen über den Preis gehen in freundschaftlicher Atmosphäre sicherlich schneller über die Bühne als mit Wildfremden. Doch diese vermeintlichen Vorteile können sich schnell in ihr Gegenteil verkehren.

Eine Frage des Preises

Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Haus- oder Wohnungsverkauf ist es, den Wert der eigenen Immobilie zu kennen. Immobilienpreise richten sich nicht nur nach der Größe und Ausstattung des Hauses sowie der Fläche des Grundstückes. Auch die Lage und Eigenheiten der Umgebung können einen großen Einfluss auf den Preis haben.

Unter Umständen hat der Nachbar oder der Verwandte bereits vor einigen Jahren ein anderes Haus in der Nähe gekauft. Falls die beiden Immobilien ähnlich beschaffen sind, könnte er Ihnen nun einen Preis vorschlagen, welcher sich an dem vorherigen Kaufpreis orientiert. Wenn Sie diesen Preis annehmen, besteht jedoch die Gefahr, dass Sie sich eine Menge Geld entgehen lassen.

Falls Ihr Nachbar an einer viel befahrenen Hauptstraße wohnt, Ihr Haus jedoch an einer ruhigeren Seitenstraße liegt, können sich hieraus bereits erhebliche Preisunterschiede ergeben. Auch Immobilien, welche relativ nah beieinander liegen, können gleichfalls aufgrund der jeweiligen Lagen deutliche Unterschiede beim Verkehrswert aufweisen. Diese Feinheiten sind einer der Gründe, weshalb ein Hausverkauf eine komplexe Angelegenheit sein kann.

Verhandeln unter Freunden

Bei Geschäften verfolgen alle involviertenParteien stets ihre eigenen Interessen. Das ist auch beim Hausverkauf unter Freunden oder Nachbarn nicht anders. Unter Umständen haben Sie jedoch Hemmungen, mit einem Bekannten oder Verwandten um den Verkaufspreis Ihrer Immobilie zu verhandeln. Dies fällt umso schwieriger, wenn Sie aufgrund mangelnder Marktkenntnisse das erste Angebot bereits als gut erachtet haben.

Spätestens wenn nun andere Interessenten bei Ihnen vorstellig werden und evtl. bessere Angebote unterbreiten, kann es schnell unangenehm werden. Es ist durchaus verständlich, wenn es Ihnen schwer fällt, Ihrem Bekannten in einer solchen Situation mitzuteilen, dass sein Angebot nun doch nicht gut genug ist. Vielleicht haben Sie Angst, ihn vor den Kopf zu stoßen. Beim Hausverkauf sollten derartige Überlegungen jedoch hinten anstehen, weil ansonsten die Gefahr besteht, ein erhebliches Verlustgeschäft zu machen.

In solchen Situationen ist es daher besser, sich gleich an einen professionellen Partner zu wenden. Ein Immobilienmakler schaltet sich zwischen Sie und die möglichen Interessenten. Zum einen verschafft er Ihrer Immobilie eine deutlich höhere Sichtbarkeit und Reichweite. Dadurch erhöhen sich die Zahl der Interessenten und somit die Wahrscheinlichkeit ein besseres Angebot zu erhalten. Zum anderen unterstützt ein Makler Sie beim Immobilienverkauf auch bei den Verhandlungen. Als neutrale Partei kann er dabei falls notwendig zwischen Ihnen und Ihrem Bekannten vermitteln und einen fairen Kompromiss aushandeln, welcher beide Seiten zufriedenstellt.

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Die Risiken von Handschlaggeschäften beim Hausverkauf

Ein Hausverkauf ist eine komplexeAngelegenheit. Auch wenn Ihnen ein Handschlaggeschäft unter Bekannten auf den ersten Blick als attraktive Möglichkeit erscheint, den Prozess zu beschleunigen, ist hierbei höchste Vorsicht geboten. Vielleicht kennt Ihr Nachbar Ihre Immobilie doch nicht so gut wie gedacht. Sollten sich in einer solchen Situation im Nachhinein Mängel am Haus offenbaren, von welchen Sie Ihrem Nachbarn nichts erzählt haben, kann es schnell Ärger geben.

Auch zwischen Verwandten besteht hier ein erhebliches Potenzial für erbitterte Streitigkeiten. Bei einem Immobilienverkauf geht es womöglich um mehrere Hunderttausend Euro. Bei solchen Summen können auch Freundschaften und Familienbande auf die Probe gestellt werden. Im ungünstigsten Fall kann hieraus sogar ein Streit vor Gericht erwachsen.

Um sicherzustellen, dass Ihr Hausverkauf ohne Probleme abläuft, sollten Sie daher dringend von solchen Handschlaggeschäften absehen. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass vor dem Geschäft alle erforderlichen Unterlagen beisammen sind. Ihren Bekannten mag das Fehlen eines Energieausweises vielleicht nicht sonderlich stören. Der Staat sieht dies jedoch meist anders, weshalb Sie unter Umständen hohe Bußgelder riskieren könnten.

All dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihr Haus am Ende nicht trotzdem an Ihren Nachbarn oder einen Verwandten verkaufen können. Allerdings sollten Sie dies nicht als Möglichkeit betrachten, den Hausverkauf schnell und inoffiziell über die Bühne zu bringen. Eine professionelle Herangehensweise und die Zuhilfenahme eines Fachmannes garantiert, dass am Ende alle Beteiligten mit dem Geschäft zufrieden sind.

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Mit diesen Tipps gelingt die perfekte Immobilien­beschreibung

Immobilienbeschreibung

Mit diesen Tipps gelingt die perfekte Immobilien­beschreibung

Immobilien-Portale sind eine beliebte Möglichkeit, die eigene Immobilie einem möglichst breiten Interessentenkreis zugänglich zu machen. Damit der geplante Hausverkauf auch wirklich zum Erfolg wird, sollten bei der Immobilienbeschreibung einige grundlegende Dinge beachtet werden. Das perfekte Immobilien-Inserat ist der erste Schritt hin zu einem schnellen Verkauf.

Warum die richtige Überschrift so wichtig ist

Der erste Eindruck ist meist der wichtigste. Das gilt auch beim Immobilienverkauf. Auf den gängigen Online-Portalen tummeln sich jederzeit zahlreiche Immobilienangebote. Um aus der breiten Masse herauszuragen, ist es daher wichtig, mit einer aussagekräftigen Überschrift das Interesse potenzieller Käufer zu wecken.

Hierbei gilt es, die richtige Balance zu finden. Zum einen sollte die Überschrift die wichtigsten Verkaufsargumente hervorheben. Hierfür sollten Sie sich überlegen, wodurch sich die Immobilie besonders auszeichnet. Sind Wohnzimmer oder Küche auffallend geräumig? Gibt es eine exklusive Ausstattung, welche man so nicht überall antrifft? Eventuell ist die Lage auch besonders attraktiv.

Zum anderen sollten Sie aber auch nicht nur die reinen Fakten aufzählen. Der Platz für die Überschrift ist begrenzt und die Aufzählung bloßer Daten kann schnell als sehr trocken rüberkommen. Beim Hausverkauf spielen durchaus auch Emotionen eine Rolle. Eine lebendige Umschreibung spricht viele Interessenten daher unter Umständen besser an als bloße Fakten. Gleichzeitig sollten Sie hierbei aber nicht übertreiben. Wer zu reißerisch schreibt, riskiert, unseriös rüberzukommen.

Wie Bilder die Immobilie ins rechte Licht rücken

Neben der Überschrift dient das Hauptbild der Immobilie als weiterer Blickfang. Wenn Sie einen Hausverkauf planen, sollten Sie sich daher ausreichend Zeit nehmen, um ansprechende Fotos vom eigenen Haus aufzunehmen. Für das erste Bildmotiv im Inserat eignet sich üblicherweise ein Bild von der Außenansicht. Das Foto sollte unter optimalen Lichtverhältnissen aufgenommen worden sein. Vegetation und parkende Autos sollten den Blick aufs Haus nicht unnötig verstellen.

Ein Problem, welches häufiger bei Privatinseraten auftritt sind sogenannte “stürzende Linien”. Hierbei scheint das Haus nach hinten wegzukippen. Dieses Phänomen rührt daher, dass viele Verkäufer ihr Handy beim Abfotografieren nicht parallel zu den vertikalen Linien des Gebäudes ausrichten. Um dies zu vermeiden, sollten Sie nicht aus der Hocke heraus fotografieren. Nehmen Sie das Bild zudem nach Möglichkeit aus einer weiteren Entfernung auf, da sich der Effekt dadurch abschwächt.

Weshalb Ehrlichkeit am längsten währt

Wird für den Haus- oder Wohnungsverkauf eine Bestandsaufnahme gemacht, fallen schnell diverse Mängel an der eigenen Immobilie auf. Manche sind offensichtlich. Andere lassen sich womöglich erst bei einer genaueren Inspektion erkennen. Hier kann die Versuchung schnell groß sein, unschöne Aspekte bei der Beschreibung auszulassen oder zu verschleiern.

Einem erfolgreichen Hausverkauf ist dies jedoch meist abträglich. Die meisten Mängel fallen den Interessenten spätestens bei der Besichtigung auf. Dann ist der Ärger meist groß, weil sich die potenziellen Käufer unter Umständen hinters Licht geführt fühlen. Im Endeffekt verschwenden Sie damit nur unnötig Zeit, weil Sie Interessenten durch Ihr Haus führen, welche erst gar nicht aufgetaucht wären, wenn sie von Anfang an über sämtliche Mängel Bescheid gewusst hätten.

Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass Sie jeden kleinen Mangel ins Scheinwerferlicht rücken müssen. Durch die Nennung aller relevanten Aspekte gehen Sie jedoch sicher, dass sich nur solche Interessenten bei Ihnen melden, welche die Immobilie auch mit ihren Mängeln nehmen würden. Einige Aspekte, welche Ihnen persönlich nicht gefallen, könnten sich beim Hausverkauf vielleicht sogar als Vorteile herausstellen. Ein lärmender Kinderspielplatz oder eine Bar um die Ecke sind für manche Interessenten evtl. eher Pluspunkte als Nachteile.

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Wieso es wichtig ist, die Zielgruppe zu kennen

Im Anschluss an den obigen Punkt sollten Sie sich beim Hausverkauf immer fragen, auf welche Zielgruppe Ihre Immobilie am ehesten abzielt. Junge Familien mit Kindern werden vermutlich einen großen Garten zum Spielen für die Kleinen bevorzugen. Falls der Garten dies nicht hergibt, könnte sich eine Erwähnung des nahe gelegenen Spielplatzes in der Tat lohnen.

Verfügt Ihre Immobilien hingegen über eine bodengleiche Dusche und müssen nicht viele Treppen erklommen werden? Indem Fall ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus vielleicht eher für ein älteres Ehepaar interessant. Eine kombinierte Wohnküche eignet sich hingegen meist für Singles, welche die meiste Zeit über unterwegs sind und nicht viel kochen müssen.

Ferner spielt beim Immobilienverkauf auch die Umgebung eine wichtige Rolle. Wie ist die Anbindung an den örtlichen Nahverkehr? Befindet sich evtl. ein Supermarkt in der Nähe? Das wäre vor allem für ältere Menschen ein Vorteil. Ein Fitnessstudio um die Ecke oder eine schöne Joggingstrecke ist beim Hausverkauf ein Pluspunkt für junge und sportliche Interessenten.

Welche Informationen gehören in das Inserat?

Die wichtigsten Eckdaten sowie eine aussagekräftige Beschreibung sind unentbehrlich. Auch auf wichtige Details wie z. B. eine Badewanne im Bad, die Art der Anschlüsse sowie den energetischen Zustand der Immobilie sollten Sie entsprechend eingehen. Versetzen Sie sich in die jeweilige Zielgruppe und überlegen Sie sich, welche Details für diese Klientel besonders wichtig sein könnte.

Andererseits würde kein professioneller Immobilienmakler sämtliche relevanten Informationen in einem Inserat zur Verfügung stellen. Um zu verhindern, dass Sie beim Hausverkauf unnötig viel Zeit mit unmotivierten Scheininteressenten verschwenden, ist es ratsam, bereits vorab nach ernsthaften Interessenten zu filtern.

Zusätzliche Werkzeuge wie ein virtueller Rundgang sollten erst nach einer persönlichen Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Auch die eigene Adresse sollten Sie erst dann mitteilen, wenn ein Exposé angefragt worden ist. Ernsthafte Interessenten sind bereit, einen Interessentenfragebogen auszufüllen und ihre eigenen Kontaktdaten mit anzugeben. Auf diese Weise wird eine erste Selektion vorgenommen. Dies kann Ihnen beim Hausverkauf hinterher eine Menge Zeit und Mühe ersparen.

Auch Informationen, welche zu sehr ins Detail gehen, sollten unter Umständen eher im Exposé zusammengetragen werden. Zu entscheiden, welche Informationen beim Hausverkauf in das Inserat gehören und welche besser im Exposé aufgehoben sind, ist manchmal ein Balanceakt. Profi-Makler kennen sich in diesen Fragen aus und können Ihnen damit weiterhelfen.

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Einer drohenden Zwangs­ver­steigerung zuvorkommen und gewinnbringend verkaufen

Mit Makler Zwangsversteigerung vermeiden

Einer drohenden Zwangs­ver­steigerung zuvorkommen und gewinnbringend verkaufen

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man sich als Immobilienbesitzer von seiner Immobilie trennt. Nicht alle davon sind positiver Natur. Scheidungen, plötzliche Arbeitslosigkeit oder generelle finanzielle Engpässe können zu einem Notverkauf oder gar einer Zwangsversteigerung führen. Ein professioneller Immobilienmakler kann dabei helfen, eine Zwangsversteigerung zu verhindern, und einen Verkauf aus der Not heraus in ein profitables Geschäft umwandeln.

Weshalb kommt es zu Zwangsversteigerungen?

Der häufigste Grund für eine Zwangsversteigerung sind Bankschulden, welche nicht mehr bedient werden können. Die Gründe hierfür können z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine Scheidung sein. Zuerst wird die Bank lediglich Mahnungen schicken. Spätestens wenn jedoch mit der Kündigung des Darlehens gedroht wird, ist Gefahr im Verzug.

Um an ihr Geld zu kommen, kann die Bank in diesem Fall ein Zwangsversteigerungsverfahren einleiten. Für einen Immobilienbesitzer ist dies gleich in zweierlei Hinsicht bitter. Nicht nur droht hierdurch der Verlust des Heims. Bei einer Zwangsversteigerung werden zudem regelmäßig deutlich geringere Summen erzielt, als beim freien Verkauf. Die 5/10 Grenze soll zwar verhindern, dass eine Immobilie für eine Summe, welche 50 % unter dem Verkehrswert liegt, veräußert wird. Falls sich jedoch beim ersten Termin kein Käufer findet, kann diese Grenze bei späteren Versteigerungsterminen gestrichen werden.

Was kann man tun, um dies zu verhindern?

Der erste Schritt sollte stets die Kontaktaufnahme mit der Bank sein. Dem Kreditgeber ist in den meisten Fällen durchaus bewusst, dass bei einer Zwangsversteigerung weniger Geld eingesammelt wird und daher evtl. nicht alle Schulden abgedeckt werden. Es besteht daher vonseiten der Bank meist Verhandlungsbereitschaft hinsichtlich einer Verringerung oder vorübergehenden Aussetzung der Tilgung.

In vielen Fällen reicht dies jedoch nicht aus, um sich dauerhaft aus der finanziellen Notlage zu befreien. In dem Fall kann ein freiwilliger Verkauf der Immobilie erforderlich werden. Ein solcher Schritt birgt den Vorteil, dass ein Immobilienmakler damit beauftragt werden kann, den höchstmöglichen Preis für die zu veräußernde Immobilie herauszuholen.

Ein häufiges Problem: Uneinigkeit bei einer Trennung

Ein häufiges Problem beim Immobilienverkauf können Scheidungen darstellen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die beiden Partner sich uneins darüber sind, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll. Es ist in einer solchen Situation nicht ungewöhnlich, dass sich die beiden Parteien nicht auf einen Verkaufspreis einigen können. Findet sich keine Lösung, droht schlimmstenfalls eine Teilungsversteigerung. Auch hierbei handelt es sich um eine Zwangsversteigerung, bei welcher letztlich beide Seiten mit erheblichen Verlusten rechnen müssen. Zudem kommen Mehrkosten für Gericht und Notar hinzu.

Ein Makler kann vermitteln

In einer solchen Situation kann es sich lohnen, einen Makler hinzuzuziehen. Falls bei einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie involviert ist, ist es erforderlich, den genauen Wert zu ermitteln. Ein professioneller Immobilienmakler ist zu einer präzisen Wertermittlung imstande und kann daher bei finanziellen Streitigkeiten für mehr Klarheit sorgen.

Bei einem Immobilienverkauf sollten Emotionen hinten anstehen. In einer emotional aufgeladenen Scheidung kann dies jedoch unter Umständen schwerfallen. Ein Makler kann in einer solchen Situation mit kühlem Kopf agieren und den streitenden Parteien den optimalen Weg aufzeigen, um das Maximum aus der Immobilie herauszuholen. Die langjährige Verhandlungserfahrung, welche sich ein professioneller Immobilienmakler im Laufe der Zeit angeeignet hat, kann zudem dabei helfen, gewisse Streitigkeiten hinsichtlich der Immobilie zu schlichten.

Eine Frage der Zeit

Der private Immobilienverkauf kostet oftmals viel Zeit und Mühe. In einer finanziellen Notsituation oder während einer Scheidung können sich dies viele Immobiliensitzer jedoch unter Umständen nicht leisten. Falls die finanziellen Schwierigkeiten substanzieller Natur sind, kann evtl. auch eine Stundung des Darlehens seitens der Bank das Unausweichliche nur hinauszögern. Wer sich in einer solchen Situation befindet, muss schlimmstenfalls erhebliche Einbußen beim Verkaufspreis hinnehmen, um einer drohen Zwangsversteigerung zuvorzukommen.

Immobilienmakler verfügen über zahlreiche Möglichkeiten und Netzwerke, welche die Chance auf einen schnellen Verkaufserfolg signifikant erhöhen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn dem Immobilienbesitzer eine Frist gesetzt wurde, innerhalb derer das erforderliche Geld aufgetrieben werden muss.

Ein Immobilienmakler spart Nerven

Einer der zeitraubenden und stressigsten Aspekte des Immobilienverkaufs stellt die Organisation der Besichtigungen dar. Selbst in einer normalen Situation kann das Managen unterschiedlicher Besichtigungstermine Nerven kosten. In Ausnahmesituationen, in denen im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung droht, gestaltet sich dies erfahrungsgemäß meist besonders schwierig. Sollten zudem Scheidungsstreitigkeiten ausgefochten werden, fehlt meist die Zeit.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Interessenten von vornherein nicht als wirkliche Käufer infrage kommen. Manche wollen sich die Immobilie nur anschauen – entweder aus reiner Neugier oder weil sie selbst später verkaufen wollen.

Ein Immobilienmakler verhindert, dass es zu einem Besichtigungschaos kommt. Durch gezielte Fragestellungen verknüpft mit den eigenen Erfahrungswerten, kann ein Makler bereits im Voraus zwischen ernsthaften Interessenten und Besichtigungstouristen unterscheiden. Anschließend kann er die Besichtigungen eigenständig organisieren und durchführen, ohne dass die Immobilienbesitzer hierfür zusätzlich Zeit aufwenden müssen.

Expertise zahlt sich aus

Der entscheidende Vorteil, welchen ein Makler im Falle eines drohenden Notverkaufs bietet, ist seine Expertise. Um einen ansprechenden Verkaufserlös zu erzielen, müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Ein Profi-Immobilienmakler kann genau beurteilen, für welche Zielgruppe ein Verkaufsobjekt besonders geeignet ist. Dementsprechend kann er die Immobilie zielgerichtet vermarkten.

Zudem nutzen viele Makler neben den herkömmlichen Immobilienplattformen auch ihre eigenen, umfassenden Netzwerke. Auf diese Weise können sie die betreffende Immobilie an einen breiteren Interessentenkreis herantragen. Viele Menschen, welche umziehen möchten aber aus geschäftlichen Gründen keine Zeit haben, um sich selbst um die Suche nach einer geeigneten Immobilie zu kümmern, beauftragen Makler, um dies für sie zu erledigen. Durch einen Immobilienmakler können Verkäufer schneller mit einem solch zahlungskräftigen Käufer zusammenkommen.

Zudem verfügen Makler über das Fachwissen und Verhandlungsgeschick, welches notwendig ist, um einen höheren Verkaufspreis für ein Objekt zu erzielen. Besonders in Situationen, in denen schnell eine größere Menge an Geld aufgetrieben werden muss, um einer Zwangsversteigerung zuvorzukommen, kann dies Gold wert sein.

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Was tun, wenn die Gläubiger bereits über einen Vollstreckungsbescheid verfügen?

In dem Fall können Immobilienbesitzer ihre Immobilie nicht mehr einfach verkaufen. Hierfür müssen sie sich zuerst die Zustimmung der Bank einholen. In einer solchen Verhandlung ist es vorteilhaft, wenn man einen professionellen Immobilienmakler zurate zieht. Im Zweifelsfall ist dieser in der Lage, die Bank selbst davon zu überzeugen, dass ein freihändiger Verkauf in ihrem eigenen Interesse ist.

Wenn Sie Interesse an einem zügigen und guten Verkauf Ihrer Immobilie haben, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne mit unserem Fachwissen und sorgen dafür, dass Sie den bestmöglichen Kaufpreis erreichen.

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Für viele Eigentümer ist ein Haus­verkauf eine emotionale An­ge­legenheit

Hausverkauf

Für viele Eigentümer ist ein Haus­verkauf eine emotionale An­ge­legenheit

Ein Hausverkauf ist für die Eigentümer nicht selten eine hohe emotionale Angelegenheit. Häufig erweist sich jedoch genau diese Vorgehensweise als bedeutsamer Nachteil. Beim Immobilienverkauf ist eine sachliche Herangehensweise in der Regel erfolgversprechender. Dadurch können Verkäufer nicht nur Zeit einsparen, sondern möglicherweise auch einen besseren Verkaufspreis erzielen und die Käuferseite nicht verunsichern.

Warum ein Immobilienverkauf häufig emotional aufgeladen ist

Die eigene Immobilie wächst den Menschen im Laufe der Jahre meist sehr ans Herz. Wer sein ganzes Herzblut in das eigene Haus gesteckt und jedes Zimmer mühsam renoviert und dekoriert hat, die Kinder darin groß geworden sind, spürt für gewöhnlich selbst dann noch eine Verbindung zu den eigenen vier Wänden, wenn man sich für den Hausverkauf entschieden hat. Wer wichtige Abschnitte seines Lebens in der eigenen Immobilie verbracht hat, hat womöglich Schwierigkeiten damit, loszulassen. Genau dies kann sich beim Haus- oder Wohnungsverkauf jedoch in entscheidendem Maße nachteilig auswirken.

Welche Nachteile eine zu hohe Emotionalität mit sich bringen

Die Probleme beginnen häufig bereits bei der korrekten Bewertung der eigenen Immobilie und der Festlegung eines Verkaufspreises. Verkäufer lassen sich hierbei häufig von ihrem eigenen Empfinden leiten, anstatt eine nüchterne Bewertung der eigenen Immobilie unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Aspekte vorzunehmen. Dies führt dazu, dass viele private Verkäufer mit überzogenen Erwartungen an die Sache herangehen und einen zu hohen Preis für ihre Immobilie festsetzen. Es ist normal, mit etwas Verhandlungsspielraum in den Hausverkauf zu gehen. Sind die Forderungen allerdings zu hoch angesetzt, bleiben die Anfragen meist aus.

Eine besonders kritische Situation kann sich jedoch bei späteren Besichtigungsterminen ergeben. Jeder Käufer hat seine eigenen Vorstellungen davon, wie das persönliche Traumhaus aussehen soll. Erfahrungen zeigen, dass Interessenten während der Besichtigung gerne bestimmte Dinge wie Einrichtung, Tapeten, Bodenbeläge, usw. kritisieren. Teils ist dies auf unterschiedliche Geschmäcker zurückzuführen. Bei manchen Interessenten handelt es sich jedoch bloß um eine Taktik, um den Verkaufspreis aufgrund angeblicher Mängel zu senken.

Verkäufer, die viel Arbeit in die Renovierung und Herrichtung ihrer Immobilie gesteckt haben, könnten sich hierdurch jedoch leicht persönlich angegriffen fühlen. Der Reflex, die eigenen Entscheidungen und den persönlichen Geschmack zu verteidigen, ist besonders bei unerfahrenen Verkäufern recht ausgeprägt. Kritik am eigenen Haus wird dadurch schnell als Kritik an der eigenen Person wahrgenommen. Die daraus resultierenden Rechtfertigungsversuche können jedoch recht schnell in eine hitzige Diskussion ausarten. Derartige Streitereien helfen beim Hausverkauf jedoch in keiner Weise weiter. Am Ende reisen die Interessenten ohne Zusage wieder ab und zurückbleiben frustrierte Verkäufer, die letztlich kein Stück weitergekommen sind.

Profi-Makler wissen: Emotionen haben beim Hausverkauf nichts verloren

Professionelle Immobilienmakler wissen aus ihrer langjährigen Erfahrung, dass Emotionen beim Verkauf von Immobilien nur Nachteile mit sich bringen. Steht z. B. ein Wohnungsverkauf an, nehmen sie daher zuerst eine nüchterne und professionelle Bewertung der zu veräußernden Immobilie vor.

Die genaue Kenntnis der jeweiligen Marktsituation sowie die faktenbasierte Beurteilung des Zustandes, der Ausstattung sowie der Umgebung der Immobilie erlaubt es ihnen, eine präzise Markteinschätzung zu erstellen. Dies führt dazu, dass die Verkäufer von Anfang an Gewissheit darüber haben, welcher Preis realistischerweise erzielt werden kann. Das beugt überzogenen Erwartungen vor und beschleunigt zudem den Immobilienverkauf ganz erheblich, da potenzielle Käufer nicht sofort durch überzogene Forderungen abgeschreckt werden.

Erfahrung bei der Gesprächsführung zahlt sich aus

Vor allem während einer Besichtigung und dem daraus resultierendem Gespräch gilt es, Ruhe zu bewahren. Wer wie ein Makler jahrelange Erfahrung mit derartigen Verkaufsgesprächen hat, weiß, dass der Hinweis auf angebliche Mängel sowie Kritik an der Einrichtung und Ausgestaltung der Immobilie oftmals lediglich Verhandlungstaktiken sind. So wie die Immobilienbesitzer beim Hausverkauf bestrebt sind, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, versuchen die Interessenten im Gegenzug Gründe zu finden, um den Preis zu drücken.

Profi-Makler wissen, wie man solchen Argumenten am besten begegnet. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer genauen Kenntnis des Marktes, können sie genau einschätzen, welche Mängel vorliegen und inwiefern sich diese auf den Preis auswirken. Auch das häufig vorgebrachte Argument, woanders in der Nähe gäbe es billigere Angebote in besserem Zustand, kann ein Makler durch seine umfassende Marktkenntnis leicht entkräften.

Erfahrung in der Verhandlungsführung ermöglicht es dabei, Kritik zu entkräften, ohne den potenziellen Käufer gleichzeitig vor den Kopf zu stoßen. Durch die Ausschöpfung verschiedener Möglichkeiten wie z. B. Flexibilität beim Zahlungstermin oder dem Übergabezeitpunkt können auch zwei Parteien, welche sich anfangs uneinig waren, zusammengebracht werden. Das Ergebnis sind ein Hausverkauf und zufriedene Verkäufer.

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Wie man seine Emotionen beim Hausverkauf in den Griff bekommt

Profi-Makler empfehlen, dass man beim Immobilienverkauf seine Emotionen während des gesamten Prozesses außen vor Lassen sollte. Hierfür gibt es eine Reihe von Tipps und Tricks.

Verkäufer sollten sich klarmachen, weshalb sie sich für den Haus- oder Wohnungsverkauf entschlossen haben. Indem man sich in Erinnerung ruft, warum man sich von der eigenen Immobilien trennen möchte und welche Vorteile man sich daraus erhofft, fällt es anschließend leichter, den Verkauf nüchtern zu betrachten und rein logisch an die Sache heranzugehen. Die eigene Immobilie sollte letztlich, so hart es auch klingt, als Produkt betrachtet werden, welches es zu verkaufen gilt. Es ist jedoch ratsam, dass der Verkaufspreis stets auf Grundlage einer fachkundigen Immobilienbewertung ermittelt wird.

Eine solche faktenbasierte Markteinschätzung verschafft Verkäufern von Anfang an Klarheit und kann den Hausverkauf erheblich beschleunigen. Zudem ist eine professionelle Markteinschätzung durchaus auch kostenlos erhältlich. Bei Besichtigungen und Verkaufsgesprächen ist sowohl eine gründliche Vorbereitung als auch ein offener und zugewandter Gesprächsstil von großer Wichtigkeit. Es empfiehlt sich, alle relevanten Dokumente bereitzuhalten und digital zu organisieren. Verkäufer sollten mögliche Kritikpunkte an ihrer Immobilie von Interessenten nicht persönlich auffassen und stets ruhig auf Hinweise zu vermeintlichen Mängeln reagieren.

Indem man mit ausreichender Gelassenheit und Anpassungsfähigkeit in das Gespräch eintritt, kann man sicherstellen, dass beide Seiten, auch bei anfänglichen Differenzen, zu einer gemeinsamen Basis finden. Ein erfahrener Makler kann hierbei helfen. Auf diese Weise wird der Hausverkauf für alle Beteiligten zum Erfolg.

Wünschen Sie sich Unterstützung für Ihren Hausverkauf, dann stehen wir Ihnen gerne zu Seite. Rogers Immobilien ist langjährig auf dem Immobilienmarkt tätig und Sie profitieren auch von unseren umfangreichen Verkaufsservice und Verhandlungssicherheit.

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Lage: Der Stand­ort­faktor bei Immobilien

Lage Lage Lage

Lage: Der Stand­ort­faktor bei Immobilien

Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie wohl die größte Investition ihres Lebens. Manche herkömmlichen Kapitalanlagen verlieren vor allem in Krisen ihren Reiz, aber eine eigene Immobilie halten viele für die sicherste Form der Geldanlage. Daraus resultiert der Wunsch, das Vermögen durch die Investition in ein eigenes Zuhause oder in eine als Kapitalanlage genutzte Immobilie möglichst rentabel anzulegen.

Welche Bedeutung hat der Standort der Immobilie?

Eine der wichtigsten Regeln in der Immobilienbranche lautet: die Lage! Sie bestimmt, neben dem Zustand eines Objekts, unmittelbar den Wert einer Immobilie und entscheidet darüber, inwiefern eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück für potenzielle Käufer von Interesse ist. Als Kapitalanlage ist eine Immobilie nur dann rentabel, wenn sie Mieteinnahmen generiert. Und dieser Aspekt ist wiederum nur realisierbar, wenn das Kaufobjekt genau die Bedürfnisse erfüllt, die potenzielle Käufer bzw. Mieter an exakt diesem Ort haben.

Einfache, mittlere und gute Lage

Beim Immobilienkauf entscheiden noch weitere Punkte über die Bewertung eines Standorts. Die Mikrolage – also die unmittelbare direkte Umgebung – beeinflusst den Wert ebenfalls. Dazu gehören der Zustand der umstehenden Gebäude ebenso wie der Ausblick aus den Fenstern. Kaufinteressenten sollten sich beim örtlichen Bauamt unbedingt nach bereits erteilten oder geplanten Baugenehmigungen auf Nachbargrundstücken erkundigen, damit der schöne Ausblick nicht schon nach kurzer Zeit womöglich wieder verbaut wird.

Ein Objekt an einer lebhaften oder dicht besiedelten Straße, wo es nur wenige Grünanlagen gibt, wird beim Immobilienkauf meistens nur als mittlere Wohnlage bewertet, ein Haus in einer reinen Wohngegend mit viel Grün zählt eher zu einer guten Lage. Ausgenommen von dieser Einschätzung sind natürlich Kaufobjekte in den besten und attraktivsten Lagen der Metropolen. Für diese gelten ganz besondere Kriterien. Wir als Immobilienmakler in München stehen Ihnen mit Rat und Tat beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie. In unseren Exposés wird die Lage jeder Immobilie genau beschrieben. Sowohl die Mikro- als auch die Makrolage wird genau unter die Lupe genommen.

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Die gesamte Region im Auge haben

Ob sich der Wert einer Immobilie zum Positiven oder Negativen hin entwickelt, kann auch anhand von Faktoren wie der Entwicklung der Bevölkerungszahlen, des Arbeitsmarktes und der Kaufkraft prognostiziert werden. Hohe Arbeitslosigkeit in einer Region bedeutet nachlassende Kaufkraft und damit eine Wertminderung von Immobilien. Die Einwohnerzahl hat ebenfalls einen hohen Einfluss auf die Immobilienpreise, wie an den Preisdifferenzen zwischen deutschen Städten unschwer zu erkennen ist. In Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern kostet eine Eigentumswohnung im Schnitt 822 Euro pro Quadratmeter – in Großstädten mit ca. 500.000 Einwohnern bezahlt der Käufer für ein vergleichbares Objekt ab 1.355,00 Euro pro Quadratmeter. Dies sind aber nur grobe Richtwerte und jeder einzelner Standort muss ganz genau unter die Lupe genommen werden. – Beim Immobilienkauf macht eben die Lage den Unterschied!

Wohnen Sie in München oder Umgebung und tragen Sie sich mit den Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen? Sehr gerne erstellen wir für Sie eine Bewertung, unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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Wie Sie Ihr Bade­zimmer mit wenigen Hand­griffen aufwerten können

Badezimmer aufwerten

Wie Sie Ihr Bade­zimmer mit wenigen Hand­griffen aufwerten können

Jedes schlicht wirkendes Bad lässt sich mit einem kleinen Budget und großen Ideen in ein Wohlfühloase verwandeln. Mit ein bisschen Mut und Geschick lässt es sich in Kürze von Mauerblümchen in ein Highlight verwandeln. ​Leider entfalten viele Badezimmer nicht ihr wahres Potenzial. Sie können es aber aus dem Dornröschenschlaf aufwecken. In der Früh wird nach der Katzenwäsche eilends mit einem Frühstücksbrot in Richtung Büro aufgebrochen. Doch halt. Warum ist das so? Weil man schwer aus den Federn kommt und das Bad als erstes angesteuert wird, um es schnell wieder zu verlassen. Das Badezimmer dient nur dem Zweck. Dabei legt jedes gute Sternehotel viel Wert darauf, ein schönes und angenehmes Badezimmer zu präsentieren. Warum? Weil der Gast sich im Haus wohlfühlen soll und das schon morgens beim Aufstehen.

Farbe kann Wunder bewirken

Die Transformation von einem weißen, kalten und sterilen Badezimmer in ein lebenbejahenden, frohen und einladenden Glücksort, trägt zur Lebensqualität bei. So können Sie am frühen Morgen vor dem Arbeitsalltag in den Tag besser starten. Und auch das Aufstehen wird viel angenehmer statt ein kaltes weiß an den Wänden immer ansehen zu müssen, tauchen Sie den Pinsel in den Farbeimer und verleihen Sie Ihrem Bad die richtige Farbe. Das lässt sich vor allem gut umsetzen, wenn die Fliesen nur bis zur halben Höhe des Raumes reichen. Vielleicht ist die eine oder andere Wand nicht komplett gefliest und dies können Sie zu Ihrem Vorteil verwenden. Zum Überstreichen nehmen Sie am besten Erdfarben oder ein beruhigendes Grün. Farben sind sehr wichtig, weil sie unser Empfinden beeinflussen. Verwenden Sie ein paar Farbtupfen um Highlights zu schaffen, so wie uns es die Natur vormacht.

Gerne könne Sie auch Muster schaffen, die harmonisch wirken und auf eine Entdeckungsreise einladen. Mit goldfarbenen Einarbeitungen werten Sie Ihr Badezimmer ungemein auf. Es reicht vollkommen aus nur eine Wandfläche zu streichen, um ein komplett anderes Erscheinungsbild zu erschaffen. Eine passende Beleuchtung zum Beispiel in Form von einer Lampe, sorgt für eine behaglich Atmosphäre, Wertigkeit und bringt die neue Farbe richtig zur Geltung.

Tapeten können viel bewirken

Ein Gang in ein Tapetengeschäft kann einer Offenbarung gleichen. Es gibt von fantasiereichen orientalischen Darstellungen bis zum Mexikanischen Jungle eine große Bandbreite an Mustern und Farben. Der Fachmann vor Ort hilft Ihnen bei der Auswahl des Stils. Nehmen Sie unbedingt einen Grundriss und Fotos von ihrem jetzigen Bad mit, um passende Vorschläge vom Fachmann zu erhalten. Wenn Sie schon mit dem Gedanken spielen ihr Badezimmer mit einer Tapete zu veredeln, dann überlegen Sie sich, ob die Tapezierung der Decke eine passende Option für Ihr Bad wäre. Es ist zwar etwas ungewöhnlich, aber erhöht den Wow-Affekt. Nicht alle Tapeten eignen sich zwar für den Nassbereich, aber die Auswahl ist trotzdem sehr groß.

Mit Accessoires das Bad veredeln

Am einfachsten und schnellsten kann man ein Badezimmer von seinem Dornröschenschlaf erwecken, wenn man bereit ist einfache kleine Gegenstände auszutauschen. Zum Beispiel den Zahnputzbecher aus Plastik, die langweilige Seifenschale, den einfallslosen Spiegelrahmen, den einfarbigen Duschvorhang, die blassen Handtücher und den Badeteppich vom Supermarkt. Hier kann sich ein Besuch eines Flohmarkts, wo man kleine Schmuckstücke entdecken kann. Hier gibt es kleine Unikate aus Silber, Bronze und Holz, die günstig erworben werden können. Achten Sie darauf, dass die Handtücher gut zu den Farbtönen harmonieren. Gerne können Sie auch mit Versteinerungen von Muscheltieren oder fischen Ihr Bad verschönern.

Verteilen Sie doch mehrere Spiegel an den Wänden, denn dies gibt dem Raum noch mehr Größe. Um den Effekt zu vergrößern, können Sie große und kleine Spiegeln im Bad passend platzieren. Die Spiegel kosten nicht viel und erhöhen den Mehrwert Ihres Badezimmers.

Mit farbigen Möbeln und Armaturen das Bad aufwerten

Falls Sie die Möblierung vom Bad verändern wollen, müssen sie nicht gleich neue und kostspielige Möbel anschaffen. Mit speziellen Folien kann man die vorhandenen Möbel überkleben, um ein neues, frisches Look zu erzielen. Etwas kostspieliger ist der Austausch von Armaturen, aber wenn Sie nicht davor zurückschrecken, ist diese Maßnahme äußerst effektiv. Goldene Wasserhähne müssen es natürlich nicht sein. Es gibt eine Vielfalt an Armaturen, die nicht teuer sein müssen und ihr Bad gut aufwerten. Die gängige Handbrause aus dem Baumarkt gegen eine Wohlfühl-Regendusche auszutauschen, bewirkt viel. Unterhalten Sie sich mit einem Fachberater vom Fachmarkt und er zeigt Ihnen gerne, welche Auswahl an technischen Innovationen eine Regendusche heutzutage bietet.

Und es ward Licht

Es gibt nichts Unangenehmeres, als mit einem grellen Lichtstrahl unausgeschlafen einen Raum zu betreten. Sie können dies vermeiden, indem Sie Sensoren anbringen, die je nach Tageszeit die Lichtmenge automatisch regulieren. Händisch können sie dies aber nachjustieren. Indirektes Licht schenkt ein erhabenes Gefühl und man spürt sofort die Wertigkeit des Raumes. Es gibt LED Lichtbänder, die der Gestaltungsmöglichkeiten fast keine Grenzen setzen. Um den Badspiegel sorgen Sie für ein klares und helles Licht, das aber nicht blendet. Spotlights können Sie geschickt an kleine Statuen oder Farbflächen ausgerichtet werden, um diesen dezent Aufmerksamkeit zu schenken.

Mit Pflanzengrün das Badezimmer beleben

Es gibt Pflanzen, die sich im Badezimmer pudelwohl fühlen. Sie kommen mit wenig Licht aus und freuen sich auch über eine höhere Luftfeuchtigkeit. Fragen Sie einen Gärtner Ihres Vertrauens oder in einem guten Gartencenter nach. Die Pflanzen schenken Ihnen eine natürliche und belebende Umgebung. Diesen Touch möchten sie bestimmt nicht missen.
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Bodengestaltung im Bad

Sind sie handwerklich begabt, so können sie einen Schritt weitergehen und den typischen Fließboden gegen einen anderen Bodenbelag austauschen. Statt den kalten weißen Fliesenboden können Hölzer verwendet werden, die Sie beim Betreten nicht gleich wegen der Kälte zusammenzucken lassen. Alternativ können ohne Abrisslärm und -staub bestehende fliesen mit neuen Fließen überklebt werden. Achten Sie hierbei auf den Höhenunterschied zu den Türen.

Das schöne und praktische bei der Umgestaltung des Badezimmers ist, das man an diesem sehr privaten Ort seine Fantasie laufen lassen kann. Wenn man seinen Geldbeutel schonen möchte, kann man mit der Umgestaltung beginnen und ist nicht gezwungen alles innerhalb einer kurzen Zeit umzusetzen.

Gerne können Sie uns Ihre Umsetzung zukommen lassen. Mailen Sie uns Ihre vorher und nachher Bilder mit einer kleinen Geschichte dazu. Wenn gewünscht, posten wir diese dann sehr gerne auf unserem Facebook und Instagram Account. Wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns von Ihnen zu hören.

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Häufig gestellte Fragen von Vermietern in der Corona-Krise

Nebenkostenabrechnung

Häufig gestellte Fragen von Vermietern in der Corona-Krise

​Seit der Corona-Pandemie leidet unsere Wirtschaft massiv an deren Auswirkungen. Vermehrt müssen Beschäftigte in Kurzarbeit gehen und befürchten anschließend ihren Job zu verlieren. Selbstständige und Geschäftsführer machen sich Sorgen wegen den massiven Umsatzeinbrüchen und suchen händeringend nach Alternativen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Um diese für uns alle schwierige Zeit durchzustehen, ist es wichtig, die Regeln und Pflichten zu kennen. Wir möchten Ihnen hierzu einen kleinen Ratgeber an die Hand geben und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tag zur Seite.

Ist der Mieter weiterhin verpflichtet seine Miete zu zahlen?

Ja, der Mieter muss auch weiterhin seine Mietzahlungsverpflichtungen nachkommen, auch wenn er knapp bei der Kasse ist. Entstehen Zahlungsrückstände von mehr als einem Monat, so darf der Vermieter grundsätzlich eine fristlose Kündigung aussprechen. Aufgrund von der Corona-Pandemie gibt es eine Änderung. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzug ist in der Zeit vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht möglich, wenn die Mietrückstände in dieser Zeit aufgrund der COVID-19-Pandemie auflaufen. Der Mieter muss seine Zahlungsschwierigkeiten nachweisen. Dies kann er durch eine Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder Ähnlichem tun. Jedenfalls darf der Mieter nicht einfach mit den Mietzahlungen aufhören, sondern er muss glaubhaft Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Covid-19-Pandemie nachweisen. Somit gewinnt der Mieter erst mal Zeit. Jedoch sollte er sich immer bewusst sein, dass eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen nach dem 30. Juni 2020 durchaus wieder möglich wäre.

Grundsätzlich ermöglicht eine Vorschrift im BGB die Verzugszinsen einzukalkulieren. Die Höhe der Verzugszinsen bewegt sich zwischen vier und sechs Prozent.

Wenn der Mieter absehen kann das er die Miete nicht mehr begleichen kann, ist es ratsam, dass er sich umgehend mit seinem Vermieter in Verbindung setzt. Eventuell lässt sich der Vermieter auf eine Stundung der Miete ein. In Betracht käme auch eine Ratenzahlung. Sollte der Vermieter sich darauf einlassen, geschieht dies nur auf freiwilliger Basis. Vom Gesetz her ist der Vermieter dazu nicht verpflichtet.

Der Mieter sollte sich bei zuständiger Behörde erkundigen, ob er Anspruch auf Wohngeld hat. Es kann sein, dass diese Unterstützung dem Mieter zusteht.

Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?

Kündigungen die aus dem Zeitraum vor dem 1.4.2020 stammen, bleiben weiterhin möglich. Kündigt der Eigentümer wegen Eigenbedarf oder wegen Fehlverhalten des Mieters, bleibt die Kündigung bestehen.

Wohnungsübergabe

Durch die in Bayern verhängte Ausgangssperre, ist das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt. Ein solcher triftiger Grund ist zum Beispiel die Begutachtung eines gemeldeten Schadens in der Wohnung. Komplizierter wird es bei der Wohnungsübergabe am Ende eines Mietverhältnisses. Eine gemeinsame Begehung ist nicht verpflichtend. Somit können die Mieter durch Fotos und Video die Wohnung beim Auszug dokumentieren und dies in einem Protokoll schriftlich festhalten. Die Zählerstände sind ebenfalls zu dokumentieren. Die Schlüssel können nachfolgend beim Hausmeister oder der zuständigen Hausverwaltung abgegeben werden. Diese Vorgehensweise sollten beide Parteien vorher zustimmen und schriftlich festhalten. Hat der Vermieter die Schlüssel und die Dokumentation erhalten, kann er anschließend die leer stehende Wohnung seinerseits begehen und eventuell übersehene Mängel schriftlich und durch Fotos dokumentieren. Wenn Sie für die Wohnungsübergabe ein Formular benötigen, so können Sie bei uns gerne eine Vorlage für Ihre Dokumentation der Übergabe anfordern.

Wohnungsbesichtigungen in der Corona Zeit

Grundsätzlich können Wohnungsbesichtigungen auch während der Ausgangssperre durchgeführt werden. Die Wohnungsbesichtigungen sollten nur aus triftigen Gründen stattfinden. Bei Besichtigungen dürfen Interessenten nur einzeln die Wohnung oder das Haus ansehen. Die hygiene- und Abstandsbestimmungen müssen stets eingehalten werden. Leben jedoch Personen in der Wohnung, die zu einer Risikogruppe aufgrund von Vorerkrankungen gehören oder Alter zugeordnet werden, so sind diese nicht zur Duldung einer Besichtigung verpflichtet. Wie wir als Makler Besichtigungen durchführen können Sie hier lesen.

Modernisierungsmaßnahmen stehen in der Corona-Pandemie an

Sind in Ihrer Immobilie Modernisierungsmaßnahmen geplant, dürfen sie durchgeführt werden, wenn weder Handwerker noch Bewohner dabei gefährdet werden. Auch hier gilt es die vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienestandards einzuhalten. Es ist empfehlenswert eine entsprechende Vereinbarung diesbezüglich mit dem Unternehmer zu schließen. Die kann in Form von Aushängen in denen die geltenden Bestimmungen schriftlich formuliert werden. Die Vorgehensweise bei bestätigten Erkrankungen sollten ebenfalls nicht fehlen.

Es ist zwar richtig, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einmal im Jahr eine Versammlung abhalten muss, aber diese werden währende der derzeitigen Ausgangsbeschränkungen abgesagt bzw. verschoben. Die Behörden können auch solche Versammlungen verbieten. Wird eine Eigentümerversammlung trotz einer solchen Anordnung durchgeführt, führt dies aber zu Unwirksamkeit der dort gefassten Beschlüsse. Der Verwalter kann unaufschiebbare Maßnahmen wie beim Heizungsausfall oder Wasserrohbruch auch ohne entsprechende Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen lassen. Der Wirtschaftsplan bleibt bis zum Beschluss eines neuen Plans in Kraft. Wenn die Amtszeit eines bestellten Verwalters während der Corona-Krise, dann bleibt er weiterhin im Amt bis ein neuer Verwalter bestellt wird.

Welche Handlungsmöglichkeiten hat man bei laufenden Immobiliendarlehen?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Immobilieneigentümer ihre erworbenen Immobilien über die Mieteinnahmen finanzieren. Bleiben diese Einnahmen aus, kann der Vermieter schnell in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Um hier eine Erleichterung für den Eigentümer zu schaffen, hat der Gesetzgeber Folgendes beschlossen:
  • Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen können für drei Monate gesetzlich gestundet werden, wenn sie bis zum 30. Juni 2020 fällig werden.
  • Der Darlehensvertrag wird dann um drei Monate verlängert.
  • Die Kündigung des Darlehens ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wie bereits geschildert, gelten diese Regelungen ausschließlich für Verbraucherverträge. Es stellt sich natürlich die Frage, wann ein Vermieter noch als Verbrauch im gesetzlichen Sinne handelt? Hier ist vor allem die Anzahl der vermieteten Immobilien von entscheidender Bedeutung. Wo genau die Grenze liegt muss gemäß der Rechtsprechung im Einzelfall entschieden werden.
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Mit welchen Steuererleichterungen können Vermieter und Immobilieneigentümer rechnen?

Wegen der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium die Regelungen für die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und der Umsatzsteuer vereinfacht. Die Beantragung erfolgt bei den zuständigen Finanzbehörden. Weiterführende Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf der Webseite der bayerischen Finanzämter:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/default.php?f=LfSt

Wenn die Grund- und Gewerbesteuer gestundet werden sollen, liegt dies in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde. Viele Kommunen signalisieren ebenfalls bereit die Steuern zu stunden. Selbstverständlich muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Die Grund- und Gewerbesteuer werden jedoch nicht erlassen, sondern nur gestundet. Praktische bedeutet es, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt an die Gemeinde gezahlt werden müssen.

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Wie Sie auf neugier­ige Käufer­fragen richtig reagieren

Neugierige Käuferfragen

Wie Sie auf neugier­ige Käufer­fragen richtig reagieren

Die Beweggründe für einen Immobilienverkauf können sehr vielfältig sein. Zu den Hauptgründen zählen finanzielle Probleme oder Umzug wegen einer neuen Arbeitsstelle. Auch familiären Änderungen sind oft entscheidend für den Verkauf einer Immobilie. Die Kinder sind größer geworden oder man hat geheiratet und möchte zusammenziehen. Die Frage zu den Beweggründen für den Verkauf der Immobilie sind von Käufern durchaus berechtigt. Eine plausible, ehrliche sowie positive Antwort bestärkt das Kaufinteresse. Zudem trägt es zur Vertrauensbildung zwischen den Verkäufer und der Käuferseite. Eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Käufer und Verkäufer schafft ein gutes Klima für einen erfolgreichen Immobilienverkauf.

Frage Nr. 1: Warum möchten Sie denn Ihre Immobilie verkaufen?

Kommen Fragen zu den Gründen für den Verkauf über E-Mail oder Telefon, so ist es ratsam, darauf eine pauschale Antwort zu geben, wie zum Beispiel „wir ziehen in die Gegend meiner Eltern“ oder „wir benötigen mehr Platz“. Vermeiden Sie auf jeden Fall Aussagen zu Ihrer finanziellen Situation, wie beispielsweise „ich bin finanziell knapp bei Kasse und muss mein Haus schnell verkaufen“. Damit geben sie dem Käufer zu verstehen, dass er den Kaufpreis nach untern drücken kann. Damit würden Sie keine gute Ausgangsposition für spätere Kaufpreisverhandlungen schaffen. Bei Scheidung oder anderen Gründen, die Sie nicht nennen möchten, sagen Sie einfach, dass Sie aus „privaten Gründen“ verkaufen möchten. Damit geben Sie dem Kaufinteressenten höflich zu verstehen, dass Sie nicht näher darüber sprechen möchten. In der Regel gibt sich der Kaufinteressent damit zufrieden.

Fragen Sie im Gegenzug den Käufer, warum er kaufen möchte. So erfahren Sie mehr über seine Motivation und können auf seine Beweggründe bei der Besichtigung vor Ort konkreter eingehen. Wenn sich der Käufer vor allem wegen der besseren Lage für die Immobilie interessiert, so können die Vorteile ihrer Lage verstärkt hervorheben.

Frage Nr. 2: Ist die Immobilie noch bewohnt?

Sollten Sie das Vorrecht haben, dass einer oder mehrere nachstehend genannte Merkmale auf Sie oder Ihre Immobilie zutreffen, sollten Sie ein gesundes Misstrauen gegenüber Interessenten haben:
  • Die Immobilie liegt in einer wohlhabenden Wohngegend.
  • Sie üben einen Beruf aus, der darauf schließen lässt, dass viel Geld vorhanden ist.
  • Sie leben in einem großen Haus.
  • Vor dem Haus stehen Ihre teuren Autos.
  • Sie gehen einem teuren Hobby nach.

Es ereignet sich nicht selten, dass Kriminelle Immobilienanzeigen verwenden, um herauszufinden, wann ein Objekt unbewohnt ist. Deswegen seien Sie sehr vorsichtig, wenn Interessenten fragen, ob die Immobilie bereits leer steht. Wir empfehlen Ihnen schon bei der Erstellung von Immobilienfotos darauf zu achten, dass keine teuren Gegenstände, wie Uhren, Gemälde, Oldtimer, familien- und Urlaubsfotos oder auch religiöse Symbole abgebildet sind.

Sind Sie ein stolzer Besitzer eines Tresors? Dann zeigen Sie ihn am besten erst nach dem Notartermin. Außer der Tresor ist leer, dann können sie ihn gleich bei der Besichtigung zeigen. Sollten Sie ein Jagdschein besitzen, ist es nicht empfehlenswert den Waffenschrank zu präsentieren.

Wenn Sie alleine in der Wohnung oder im Haus leben, ist es ratsam einen Freund zu bitten, bei Besichtigungen mit anwesend zu sein. Lassen Sie nicht zu, dass der Kaufinteressenten Fotos anfertigen oder gar alleine durch die Räume gehen. Fragen Sie auch vor der Besichtigung nach der Anzahl der Personen, die der Kaufinteressent beabsichtigt mitzunehmen.

Meldet sich ein Kaufinteressent zu einem Besichtigungstermin an, so lassen Sie sich seine Handynummer, Adresse und E-Mail durchgeben. Fragen Sie auch ruhig bei dieser Gelegenheit nach, ob seine Finanzierung steht.

Frage Nr. 3: War Ihnen die Wohnung als Familie mit zwei Hunden nicht zu klein?

Persönliche Äußerungen und Kommentare vom Kaufinteressenten über ihre Lebenssituation können manchmal unbeabsichtigt negativ wirken. Wichtig ist, dass Sie sich über Ihren Geschmack oder Lebensstil nicht persönlich angegriffen fühlen. Bleiben Sie souverän und rechtfertigen Sie sich nicht. Oft äußern sich Kaufinteressen unbedacht und spontan. Sie können die Situation mit einem lächeln leicht wegstecken und leiten Sie über zu einem unverfänglichen Thema. Werden Geräusche von einer nahen liegenden Schule angesprochen, so ist es das Beste ehrlich zu sein. Sie können zum Beispiel darauf hinzuweisen, dass der Schulbetrieb nicht in den Ferien stattfindet und der Lärm nur in den Pausenzeiten zu hören ist.
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Frage Nr. 4: Ist der Keller feucht und gibt es Schimmel?

Wenn Fragen nach möglichen Mängeln gestellt werden, ist es besonders wichtig, dass Sie diese ehrlich beantworten und nichts vertuschen. Der Gesetzgeber verpflichtet Immobilienverkäufer, auch auf nicht sofort ersichtliche Mängel hinzuweisen und darüber aufzuklären. Wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass der Verkäufer die Wahrheit bewusst verschwiegen oder Mängel vertuscht hat, dann kann er dafür haftbar gemacht werden.

Wir empfehlen, dass Verkäufer bei Besichtigungen selbst erst gar nicht anwesend sind. Auf diese Weise entfällt für sie die Beantwortung unangenehmer Fragen zu ihrem Privatleben, und sie können die Informationsweitergabe über eventuelle Mängel dem Makler überlassen. Das Besichtigungsmanagement und die Durchführung von Besichtigungen ist mit Aufwand und Kompetenz verbunden. Sie möchten den Stress vermeiden und viele Zeit sparen? Wir sind sehr gerne mit unseren Erfahrungen und Fachwissen für den Verkauf Ihrer Immobilie.

Weihnachtsgrüße und ein glückliches neues Jahr 2026

Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeiten in kleinen Dingen Mark Twain Zum Weihnachtsfest wünschen wir Ihnenund Ihren Lieben besinnliche Stunden,Zeit zur Erholung und viele glückliche Momente.Möge das neue Jahr Ihnen Gesundheit,Erfolg und Zufriedenheit bringen....

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