Neubau: Großzügige Gartenwohnung mit gehobener Ausstattung

Lerchenau Gartenwohnung Wohnzimmer

Neubau: Großzügige Gartenwohnung mit gehobener Ausstattung

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 80935 München-Lerchenau
Objektart: Maisonette-Wohnung und TG-Stellplatz
Baujahr: 2018
Wohnfläche: ca. 71,45 m²
Nutzfläche: ca. 97,34
Zimmer: 2,5
Etage: Erdgeschoss und Untergeschoss
Terrasse: ja, zum Süden und Westen
Garten: ja, mit ca. 175 m²
Anzahl der Bäder:  2
Boden: Parkett, Fliesen
Heizung: Fußbodenheizung
Parken TG-Stellplatz, Einzelstellplatz
Bezugstermin: ab sofort möglich

Kosten

ERFOLGREICH VERMITTELT

Energiewerte

Bedarfsausweis
Baujahr: 2018
Baujahr Wärmeerzeuger: 2018
Energiebedarf: 17,7 kWh/(m²*a)
Energieklasse: A+
Energieträger: Strom-Mix
Erneuerbare Energien: Wärmepumpe
Ausgestellt am: 20.08.2018
Gültig bis: 19.08.2028

Germering Hausansicht-1795

Die ersten Eindrücke

Ihr Zuhause im Grünen: Idyllische Gartenwohnung in ruhiger Lage von Lerchenau

Lerchenau Gartenwohnung offene Küche

Offene Küche mit hochwertiger Einbauküche

Weiteres Zimmer im Erdgeschoss

Lerchenau Gartenwohnung Zimmer
Lerchenau Gartenwohnung Bad

Edles Badezimmer mit Tageslicht

Schlafzimmer im Untergeschoss

Lerchenau Gartenwohnung Schlafzimmer
Lerchenau Gartenwohnung Duschbad

Weiteres Badezimmer

Immobilienbeschreibung

In einer kleinen, ruhigen Anliegerstraße in Lerchenau verborgen liegt diese hochwertige und großzügig gestaltete Gartenwohnung, die ideale City-Wohnlage mit den Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten des Landlebens kombiniert. Mit einer ausgesuchten Ausstattung, hervorragender Raumaufteilung und einem exklusiven Garten zu Ihrer alleinigen Nutzung, strahlt diese Immobilie Charme und Eleganz aus.

Der erste Eindruck der Wohnung: Lichtdurchflutet und strahlend! Große Fenster tauchen die Räumlichkeiten in eine angenehme Helligkeit und erzeugen eine behagliche Wohnatmosphäre, die Sie lieben werden. Der unaufdringliche, charmante Stil im Inneren spiegelt dabei das fundierte Auge für gehobene Wohnansprüche wider.

Vorteile der Immobilie

  • Garten zur alleinigen Nutzung
  • Hochwertige Einbauküche
  • Zwei edle Badezimmer
  • Ruhige Lage
  • Hervorragende Infrastruktur
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und erstreckt sich über zwei Etagen (Erdgeschoss und Untergeschoss) mit einer gesamten Nutzfläche von etwa 97,34 m², welche sich wie folgt verteilt:
  • Wohnzimmer mit Zugang zu den sonnenverwöhnten Terrassen und dem gepflegten Garten.
  • Eine offene Küche, die mit einer modernen Einbauküche ausgestattet, zu Ihrem Wohnzimmer hin geöffnet ist.
  • Ein weiteres Zimmer im Erdgeschoss.
  • Ein elegante sowie großzügiges Badezimmer im Erdgeschoss.
  • Über eine komfortable Treppe gelangen Sie in das Souterrain mit einem weiteren Zimmer, einem zusätzlichen Badezimmer und weiterem Eingang.

Garten & Terrasse
Der gepflegte Garten erstreckt sich über etwa 175 m² und bildet mit den zum Süden und Westen ausgerichteten Terrassen ein idyllisches Outdoor-Wohnerlebnis. Der Garten ist eingezäunt und steht Ihnen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Bodentiefe Fenster schaffen eine luftige Atmosphäre und lassen die Sonnenstrahlen ein- und ausziehen, während Sie den herrlichen Blick ins Grüne genießen und Entspannung finden.

Qualität & Energieeffizienz
Das im Jahr 2018 fertiggestellte Gebäude zeichnet sich durch eine hochwertige Bauweise, ansprechende Architektur und perfekte Energiewerte aus. Sie finden einen barrierefreien Zugang und einen Lift für Ihre Bequemlichkeit.

Weitere Annehmlichkeiten
Zur Wohnung gehört ein bequemer Tiefgaragen-Stellplatz (Einzelstellplatz) für zusätzliche 110 EUR/mtl. Von der Garage aus erreichen Sie die Wohnung trockenen Fußes. Ein eigener Anschluss für
Waschmaschine und Trockner steht Ihnen im gemeinschaftlichen Waschraum zur Verfügung. Ein gehobenes Wohnkonzept, das keine Wünsche offen lässt.

Lerchenau Gartenwohnung Hausansicht Lerchenau Gartenwohnung Garten Lerchenau Gartenwohnung Hausansicht Lerchenau Gartenwohnung Hausansicht Lerchenau Gartenwohnung Terrasse Lerchenau Gartenwohnung Terrasse

Ausstattung

Die neuwertige sowie hochwertige 2,5-Zimmer-Wohnung ist auf höchstem Niveau ausgestattet und bietet Ihnen ein Wohnambiente, das durch liebevolle Details und harmonische Materialauswahl besticht. Hier ein Überblick über die herausragenden Ausstattungsmerkmale:
  • Edle Bodenbeläge: Hochwertiger Landhausdielen-Parkettboden in der gesamten Wohnung für Stil und Wärme.
  • Komfortable Wärmetechnik: Individuell steuerbare Fußbodenheizung in jedem Raum für angenehme Raumtemperaturen.
  • Ansprechende Badezimmer: Zwei Badezimmer mit hochwertigen Wand- und Bodenfliesen und erstklassiger Sanitärausstattung von renommierten Markenherstellern. Duschbad und Wannenbad vorhanden. Beide Bäder bieten Waschbecken und Toilette.
  • Elektrische Rollläden: Alle Fenster verfügen über elektrisch bedienbare Rollläden für optimalen Sicht- und Sonnenschutz.
  • Hochwertige Verglasung: Große Fensterflächen mit 3-fach-Isolierverglasung sorgen für Schall- und Wärmeschutz sowie Tageslichtflutung.
  • Sicherheit und Schallschutz: Schallgedämmte Wohnungseingangstür mit Sicherheitsbeschlag für erhöhte Sicherheit und Ruhe.
  • Stilvolle Innentüren: Weiße Innentüren passen harmonisch ins Gesamtbild der Wohnung.
  • Energieeffizienter Wohnkomfort: Moderne Bauweise und Energieeffizienz-Standards für langfristige Kosteneinsparungen.
  • Edler Aufzug: Ein eleganter Aufzug sorgt für bequeme und barrierefreie Zugänglichkeit.
Die hochwertige Neubauwohnung verbindet erstklassige Ausstattung und höchsten Wohnkomfort, um Ihnen ein luxuriöses Wohnen auf überdurchschnittlichem Niveau zu garantieren.

Grundriss: Erdgeschoss und Untergeschoss

Lerchenau Gartenwohnung Grundriss EG
Lerchenau Gartenwohnung Grundriss UG

Lagebeschreibung

Die hochwertige Neubauwohnung liegt sehr ruhig in dem beliebten Stadtteil München-Lerchenau gelegen, welcher durch seine ansprechende Kombination aus Einfamilien- und Doppelhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern besticht. Diese etablierte Wohngegend im Nordwesten der Stadt wird wegen ihrer zahlreichen Annehmlichkeiten und Verkehrsanbindungen hochgeschätzt.

Verkehrsanbindung
Die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist durch eine nahegelegene Bushaltestelle hervorragend gewährleistet. Ein Bus bringt Sie zur U-Bahn-Linie U2, die Ihnen eine schnelle Fahrt in die Innenstadt ermöglicht, lediglich 15 Fahrminuten zum Hauptbahnhof. Auch die Anbindung mit dem persönlichen Fahrzeug ist ausgezeichnet, mit schnellem Zugang zum Mittleren Ring und somit Verbindungen in alle Richtungen Münchens sowie zu den Autobahnen bringt. Der Flughafen ist in einer kurzen, 30-minütigen Fahrt erreichbar.

Nahversorgung
Die wichtige Infrastruktur ist nicht weit von Ihrer Haustür entfernt. Eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Apotheken, Arztpraxen, Kindergärten und Schulen sind in einem nahen Umkreis oder wenigen Autominuten erreichbar. Das nahegelegene Olympia-Einkaufszentrum bietet Ihnen ein vielfältiges Shopping-Angebot mit zahlreichen Geschäften und Dienstleistungen.

Freizeitmöglichkeiten
Für Freizeitaktivitäten und Erholung bietet die Gegend gleichfalls vielfältige Möglichkeiten. Der nahegelegene Lerchenauer See, die Seen Fasaneriesee und Feldmochinger See, der Olympiapark und das Schleißheimer Schloss sind perfekte Ausflugsziele für Wochenendtrips oder den Feierabend. Zusätzlich gibt es eine Reihe von attraktiven Restaurants und einladenden Biergärten in der Umgebung.

Die umfangreiche Infrastruktur, die Balance zwischen Stadt- und Naturleben, und die Nähe zu den wichtigsten Einrichtungen, machen diese Wohngegend ideal für ein komfortables und erfülltes Leben. Hier lässt es sich einfach perfekt wohnen!

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Mehr Informationen

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Haben Sie Fragen zu der Immobilie? Sehr gerne stellen wir Ihnen die Immobilie und das Erweiterungspotenzial vor. Wir sind für Sie sehr gerne da. Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir melden uns bei Ihnen so bald wie möglich.

Gartenwohnung in Lerchenau

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Komfortable Wohnung mit großem Südbalkon

Untermenzing Wohnung Hausansicht

Komfortable Wohnung mit großem Südbalkon

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 80997 München-Untermenzing
Objektart: Eigentumswohnung
Wohnfläche: ca. 62,13 m²
Nutzfläche: ca. 69,13
Baujahr: 1991
Zimmer: 3
Etage: 1. Obergeschoss
Balkon: ja, überdacht und zur Südseite ausgerichtet
Anzahl der Bäder:  1
Boden: Laminat, Fliesen
Fenster: Überwiegend Holzfenster vom Baujahr, in der Küche Kunststofffenster
Heizung: Zentralheizung
Nutzung: Vermietet
Hausgeld: 495 EUR/mtl.

Kosten

ERFOLGREICH VERMITTELT

Energiewerte

Verbrauchsausweis
Baujahr: 1991
Baujahr Wärmeerzeuger: 2008
Energieverbrauch: 144,9 kWh/(m²*a)
Energieklasse E
Energieträger: Erdgas E
Ausgestellt am: 04.10.2018
Gültig bis: 03.10.2028

Untermenzing Wohnung Park

Die ersten Eindrücke

Sehr gute Lage mit perfekter Infrastruktur und hervorragende Raumaufteilung

Untermenzing Wohnung Wohnzimmer

Wohnzimmer mit Zugang zum Südbalkon

Schlafzimmer

Untermenzing Wohnung Schlafzimmer
Untermenzing Wohnung Kinderzimmer

Kinderzimmer

Immobilienbeschreibung

Die ideal geschnittene Wohnung in München-Untermenzing befindet sich im 1. Stock eines gepflegten Mehrfamilienhauses, das im Jahr 1991 gebaut wurde. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Die Lage ist ruhig, trotzdem profitieren Sie von einer hervorragenden Infrastruktur. Die Wohnung zeichnet sich durch eine optimale Aufteilung aus, die Ihnen sicher gefallen wird.

Es erwartet Sie:

  • Großzügiges Wohnzimmer mit Zugang zum Südbalkon.
  • Zwei weitere Zimmer, die sich durch einen sehr guten Schnitt auszeichnen.
  • Halboffene Küche mit Fenster.
  • Hell gefliestes Bad mit Wanne und Fenster.
  • Diele mit praktischem Abstellbereich.

Vorteile der Immobilie

  • Sehr guter Schnitt
  • Großer Südbalkon
  • Bad mit Fenster
  • Hervorragende Infrastruktur
Das Wohnzimmer ist zum Süden und die beiden weiteren Zimmer nach Norden. Die Küche hat zusätzlich ein Fenster zum Osten. Der ruhige Balkon bietet einen schönen Blick ins Grüne und bieten ausreichend Platz für Gartenmöbel. Die Wohnung ist derzeit vermietet.

Eine gemeinschaftliche Waschmaschine und Wäschetrockner sind im Unterschoss vorhanden. Außerdem ist im Haus ein Fahrradraum und Raum für Kinderwagen vorhanden. Zu der Wohnung gehört ein abschließbares Kellerabteil.

Durchgeführte Modernisierungen

2012: Renovierung der Fassade
2009: Erneuerung der Heizung, Laminat im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Diele (guter Zustand), Kunststofffenster in der Küche

Untermenzing Wohnung Eingang Untermenzing Wohnung Umgebung Untermenzing Wohnung Bad Untermenzing Wohnung Treppenhaus Untermenzing Wohnung Hausansicht Untermenzing Wohnung Hausansicht

Ausstattung

Die Wohnung verfügt über folgende Ausstattung:
  • Laminatboden im Wohnzimmer, den beiden Schlafzimmern und in der Diele. Der Laminatboden wurde im Jahr 2009 verlegt und befindet sich in einem sehr guten Zustand. Der Boden in der Küche ist gefliest.
  • Das Bad ist mit Wanne, Waschbecken sowie einer Toilette ausgestattet und verfügt über ein Fenster.
  • Große Holzfenster mit Isolierverglasung in den meisten Räumen, die Küche verfügt über ein Kunststofffenster.
  • Großzügiger Balkon mit Blick ins Grüne und Südausrichtung. Der Boden vom Balkon ist mit Steinplatten verlegt.
  • Abschließbares Kellerabteil.

Grundriss

Untermenzing Wohnung Grundriss

Lagebeschreibung

Die attraktive Wohnung liegt sehr ruhig in München-Untermenzing. Untermenzing ist ein beliebter und ausgezeichnet nachgefragter Wohnort mit vielen Erholungsflächen. Der Stadtteil besticht durch seine grüne Umgebung sowie stilsichere Bebauung.

Die Verkehrsanbindung ist optimal. Die Anbindung an die Innenstadt, aber auch an die Naherholungsgebiete außerhalb der Landeshauptstadt ist bestens gewährleistet: Die Bushaltestelle Gruithuisenstraße, ist nur 3 Gehminuten erreichbar. Die Busse 162 / 163 erreichen nur in ca. 8 Minuten die U-Bahn-Station Moosach Bahnhof (Linie U3). Zur S-Bahn-Station sind es nur 15 Gehminuten von der Wohnung entfernt. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln benötigt man ca. 25 bis 30 Minuten in die Innenstadt zum Marienplatz. Den Mittleren Ring erreichen Sie mit dem Auto in nur 10 Minuten. Der Münchner Flughafen ist ca. 30 Autominuten entfernt. Diverse Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, Apotheke, Ärzte sind in Gehweite bequem zu erreichen.

Auch für Erholung ist hier bestens gesorgt. Das nahe gelegene Landschaftsschutzgebiet Angerlohe mit ökologischen Ausgleichs- und schönen Erholungsflächen ist ein wunderbarer Ort für ausgedehnte Spaziergänge sowie verschiedene Sportaktivitäten.

Die gewachsene Infrastruktur bietet alles, was man zum komfortablen Leben benötigt – sowohl Natur als auch City – und alles zum Greifen nahe. Hier lässt es sich einfach perfekt wohnen!

Verkehrsanbindung

  • Bus-Haltestelle, Gruithuisenstraße, 80997 München – Entfernung 300 m
  • Bus-Haltestelle, Korbinian-Beer-Straße, 80997 München – Entfernung 350 m
  • S-Bahn-Station Untermenzing, 80999 München – Entfernung 1,1 km

Einkaufen

  • Norma, Manzostraße 37a, 80997 München – Entfernung 300 m
  • Edeka, Allacher Str. 196, 80997 München – Entfernung 700 m
  • Bäckerei Schmid, Rueßstraße 18, 80997 München – Entfernung 900 m
  • toom Baumarkt München-Moosach, Allacher Str. 80, 80997 München – Entfernung 1,6 km
  • Paul Isaak Bäckerei, Stöcklstraße 1, 81247 München – Entfernung 1,7 km
  • Café La Perla, Eversbuschstraße 7, 80999 München – Entfernung 1,9 km
  • VollCorner Biomarkt, Franz-Nißl-Straße 41, 80999 München – Entfernung 2,2 km
  • Aldi, Georg-Reismüller-Straße 16, 80999 München – Entfernung 2,2 km
  • Lidl, Georg-Reismüller-Straße 28, 80999 München – Entfernung 2,4 km
  • Dehner Garten-Center, Dachauer Str. 543, 80993 München – Entfernung 2,4 km
  • Kaufland, Bunzlauer Pl. 5-7, 80992 München – Entfernung 2,5 km

Bildung

  • Diakonie Hasenbergl Kinderkrippe, Gruithuisenstraße 22, 80997 München – Entfernung 230 m
  • Städtische Kindertageseinrichtung, Gruithuisenstraße 8, 80997 München – Entfernung 260 m
  • Naturkindergarten Waldwichtl, Manzostr. 105, 80997 München – Entfernung 850 m
  • Haldenberger Grundschule, Haldenbergerstraße 27, 80997 München – Entfernung 1,4 km
  • Städt. Louise-Schroeder-Gymnasium, Pfarrer-Grimm-Straße 1, 80999 München – Entfernung 2,1 km
  • Städtische Carl-Spitzweg-Realschule, Zwiedineckstraße 35, 80999 München – Entfernung 2,2 km

Sport & Freizeit

  • Pizzeria Corretto, Haldenbergerstraße 28, 80997 München – Entfernung 1,2 km
  • Ristorante Menzingers, Menzinger Str. 123, 81247 München – Entfernung 1,5 km
  • CrossFit F2, Elly-Staegmeyr-Straße 20, 80999 München – Entfernung 1,7 km
  • Papà Franco Untermenzing, Prof.-Eichmann-Straße 11, 80999 München – Entfernung 2 km
  • Insel Mühle Hotel Restaurant Biergarten, Von-Kahr-Straße 87, 80999 München – Entfernung 2,1 km
  • Botanischer Garten München-Nymphenburg, Menzinger Str. 65, 80638 München – Entfernung 3,4 km
  • See Allacher Lohe, Naturschutzgebiet, 80995 München – Entfernung 4 km

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Ein Buch über das eigene Haus schreiben lassen?

Ein Buch schreiben lassen über das eigene Haus

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Jeder Besitzer einer Immobilie mit historischer Bausubstanz kommt früher oder später an den Punkt, an dem er sich mit der spannenden Frage nach dem Davor beschäftigt: Wie viele Abendveranstaltungen gab es bereits in diesen vier Wänden? Welche Feste wurden im Garten gefeiert? Wer hat den Flieder an der Hauswand gepflanzt? Welche Entscheidungen wurden in diesem Haus gefällt? Und welche Lebenswege verliefen hier?

GESCHICHTE EINER BOGENHAUSENER VILLA

Diese Fragen stellte sich auch der Eigentümer einer hundertjährigen Villa im Bogenhausener Herzogpark. Über Jahre ließ er Haus und Garten originalgetreu restaurieren und wollte im Zuge dessen mehr wissen: Was war in den letzten hundert Jahren in diesem Haus passiert? Wer waren die Menschen, die für die vielen Farbschichten, die man im Zuge der Restaurierung aufdeckte, verantwortlich zeichneten? Er beauftragte die auf Archivarbeit und historische Hintergründe spezialisierte Abteilung Corporate Publishing des renommierten Carl Hanser Verlags, sich der Sache anzunehmen und zu recherchieren.

EIN HAUS ALS SPIEGEL DER DEUTSCHEN GESCHICHTE

Heraus kam die faszinierende Biografie eines Hauses, in der sich ein Jahrhundert deutscher Geschichte widerspiegelt: Der Erbauer der prachtvollen Villa, ein Bankier, lud in den 1920er-Jahren zu rauschenden Tanzabenden und „kleiner Bowle“, bevor die Weltwirtschaftskrise dem bunten Treiben ein jähes Ende bereitete. 1937 kaufte ein berühmter jüdischer Kunsthändler das große Anwesen und wurde bereits kurze Zeit später von den Nationalsozialisten in die Emigration gezwungen; es war ihm nie vergönnt, lange in seinem eigenen Haus zu wohnen. Nach dem Zweiten Weltkrieg residierte ein Literaturverlag in der Villa am Herzogpark und prägte über Jahrzehnte das gesellschaftliche Leben Münchens.

Carl Hanser Verlag
Carl Hanser Verlag
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EIN BUCH ÜBER DIE EIGENEN VIER WÄNDE

Akribische Recherche und historisches Handwerk hatten aufsehenerregende Details und bisher ungeahnte Geschichten zu Tage gefördert, die von Erfolgen und Misserfolgen, von Liebe und Trennungen, schreiender Ungerechtigkeit und Visionen erzählten. Und all diese Geschichten, die gesamte Biografie des Hauses, kann man jetzt in einem prachtvoll ausgestatteten und reich bebilderten Band nachlesen, der sich in der Ausstattung auf die Villa und ihre architektonischen Besonderheiten bezieht: Das Cover nimmt die außergewöhnliche, ochsenblutrote Farbe des Hauses auf, ein edler Kupferschnitt orientiert sich an den kupferfarbenen Gauben des Anwesens. Und die verwendete Schrift stammt aus der Feder des berühmten Gestalters Lucien Bernhard, der auch für die Inneneinrichtung der Villa in den 1920er Jahren verantwortlich zeichnete. Entstanden ist ein Buch zum Blättern und Verweilen, Staunen und Schmökern: Wenn es stimmt, dass es die Menschen sind, die einem Haus Leben einhauchen, dann ist die Villa jetzt lebendiger als je zuvor.

SIE MÖCHTEN AUCH EINE BIOGRAFIE IHRES HAUSES SCHREIBEN LASSEN?

Interessieren Sie sich für die Geschichte Ihres Hauses und die Geschichten, die darin stattfanden? Dann sprechen Sie unsere Partner bei Hanser Corporate Publishing an, sie beraten Sie gerne telefonisch, per Mail oder auch direkt vor Ort. Sie erreichen sie per Mail unter cp@hanser.de oder telefonisch unter 089 99830508.
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Manche Immobilienverkäufer fragen sich, warum sie einen Makleralleinauftrag erteilen und sich für nur einen Makler entscheiden sollten. Es ist aber eine Tatsache, dass die Beauftragung von möglichst vielen Maklern die Verkaufschancen der Immobilie nicht erhöht....

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Was sagen unsere Kunden

Wir setzen auf die Zufriedenheit unserer Kunden als oberste Priorität. Deshalb möchten wir Ihnen gerne die Erfahrungen von Verkäufern, Käufern, Vermietern und Mietern näherbringen, die bereits mit uns zusammengearbeitet haben.

Lesen Sie die Bewertungen unserer Kunden, um mehr über unsere Arbeitsweise zu erfahren. Wir sind stets bestrebt, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und wir Ihnen einen erstklassigen Service bieten können.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

Ihre Nachricht an uns

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Das erweiterte Umwandlungsverbot für München ist da

Umwandlungsverbot in München

Das erweiterte Umwandlungsverbot für München ist da

Ab Juni 2023 tritt in Bayern ein neues Umwandlungsverbot für Mietwohnungen in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den zunehmenden Druck auf den Wohnungsmarkt zu reduzieren und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stellt in Ballungsräumen eine Herausforderung dar, da sie häufig zu steigenden Mieten und einer Verknappung von bezahlbarem Wohnraum führt. Allerdings wird oft kritisiert, dass das Umwandlungsverbot keine neuen Wohnungen schafft. In diesem Artikel werden die Hintergründe und Auswirkungen des neuen Umwandlungsverbots erläutert.

Hintergrund des Umwandlungsverbots

In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Wohnraum in den Ballungsräumen Bayerns kontinuierlich gestiegen. Insbesondere in Städten wie München, Nürnberg und Augsburg sind die Mieten rasant angestiegen, und bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und den Mietwohnungsmarkt zu stabilisieren, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen einzuführen.

Das neue Gesetz

Ab Juni 2022 wird es in Bayern verboten sein, Mietwohnungen ohne eine entsprechende Genehmigung in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2025 und betrifft vor allem Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Entscheidung darüber, welche Gebiete als “angespannt” gelten, liegt bei den jeweiligen Kommunen.

Ausnahmen vom Umwandlungsverbot
In bestimmten Fällen kann eine Genehmigung zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erteilt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Die Umwandlung erfolgt im Rahmen einer sozialen Wohnraumförderung
  • Die betreffenden Wohnungen sind bereits seit mindestens zehn Jahren im Eigentum des Antragstellers
  • Die Umwandlung dient der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum

Auswirkungen auf Mieter und Vermieter

Das Umwandlungsverbot soll dazu beitragen, dass der Bestand an Mietwohnungen in Bayern erhalten bleibt und die Mieten stabilisiert werden. Für Mieter bedeutet dies größere Sicherheit, da sie weniger Gefahr laufen, durch den Verkauf von Eigentumswohnungen verdrängt zu werden. Vermieter hingegen müssen sich auf längere Frist mit dem Mietwohnungsmarkt arrangieren und können nicht mehr so einfach auf den lukrativeren Eigentumswohnungsmarkt ausweichen.

Kontroverse Diskussionen um das neue Umwandlungsverbot

Es gibt verschiedene Sichtweisen auf das Umwandlungsverbot für Mietwohnungen. Einige Befürworter sehen darin einen wichtigen Schritt, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. Sie argumentieren, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Ballungsräumen häufig zu steigenden Mieten und einer Verknappung von bezahlbarem Wohnraum führt.
Kritiker hingegen sehen in dem Umwandlungsverbot eine Einschränkung der Eigentumsrechte und der Investitionsfreiheit. Sie argumentieren, dass Vermieter durch das Verbot in ihrer unternehmerischen Freiheit beschränkt werden und dass es die Schaffung von neuem Wohnraum behindern könnte.
Ein Umwandlungsverbot ist allerdings nicht die Lösung für das Problem der Wohnungsnot und es schafft keine neuen Wohnungen. Es ist wichtig zu betonen, dass das Umwandlungsverbot ein Schutzmechanismus für den bestehenden Wohnraum ist und nicht dazu gedacht ist, neue Wohnungen zu schaffen. Um die Wohnungsnot zu bekämpfen und den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere der Bau neuer Wohnungen, die Förderung von sozialem Wohnungsbau oder die Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Wohnungsbau.

Zusammenfassung

Das Umwandlungsverbot für Mietwohnungen in München und zahlreichen Gemeinden, das ab Juni 2023 greift, ist eine Maßnahme, um den Druck auf den Wohnungsmarkt zu reduzieren und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Obwohl es den Bestand an Mietwohnungen erhalten und die Mieten stabilisieren könnte, schafft es keine neuen Wohnungen und ist daher keine alleinige Lösung für die Wohnungsnot. In Zukunft wird es entscheidend sein, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Wohnungsproblematik effektiv zu bekämpfen. Dazu gehören der Bau neuer Wohnungen, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die Schaffung von finanziellen Anreizen für Investitionen in neue Wohnungen. Die Debatte über das Umwandlungsverbot wird weiterhin unterschiedliche Perspektiven und Meinungen offenbaren, aber nur die Zeit wird zeigen, wie sich die tatsächliche Umsetzung dieser Verordnung auf die Mieter und Vermieter im Alltag auswirkt.

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  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen in München.
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  • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

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Heizungswende: Alternativen zu Gas- und Ölheizungsverbot

Heizungswende Gasverbot  Ölheizungsverbot

Heizungswende: Alternativen zu Gas- und Ölheizungsverbot

Die Heizungswende in Deutschland soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Indem in saubere Energie investiert und die Effizienz erhöht wird, verfolgt man das zielgerichtete Bestreben, die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren. Ab 2024 dürfen keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr in Deutschland eingebaut werden. Stattdessen müssen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Doch was sind die Alternativen zu den herkömmlichen Heizungen? In diesem Artikel werden verschiedene Alternativen vorgestellt, die den neuen Anforderungen entsprechen und eine umweltfreundlichere Alternative bieten. Überdies werden die Auswirkungen der Heizungswende auf Immobilienbesitzer, Vermieter und Mieter diskutiert sowie Informationen über Fördermöglichkeiten und Kosten der Umstellung bereitgestellt. Die Heizungswende ist ein wichtiger Schritt, um den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Optionen im Zusammenhang mit der Heizungswende in Deutschland.

Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit: Heizungswende und Energiewende

Die Heizungswende in Deutschland hat ihren Ursprung in der Energiewende, einem umfassenden politischen und gesellschaftlichen Programm zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Notwendigkeit einer Heizungswende ergibt sich aus der Tatsache, dass Heizungen in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt etwa zwei Drittel der Emissionen im Wohnbereich ausmachen. Der individuelle Beitrag zur Klimaveränderung durch die Heizung ist abhängig vom jeweiligen Energieträger. Hierbei variieren die Unterschiede zwischen Öl, Kohle, Erdgas und erneuerbaren Energien erheblich. Um die Klimaziele zu erreichen und die Emissionen zu reduzieren, ist es unerlässlich, den Fokus auf nachhaltige Heizungssysteme zu legen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzen eingeführt, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im November 2020 in Kraft getreten ist. Das GEG legt fest, dass ab 2024 keine neuen Gas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Ausnahmen gelten nur, wenn erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs decken.

Die Heizungswende beinhaltet somit die schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl hin zu umweltfreundlicheren Heizungssystemen. Diese umfassen unter anderem Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen sowie Nah- bzw. Fernwärmenetze, die zu einem großen Teil aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Neben der Einführung von Vorschriften und Gesetzen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern, möchte die Bundesregierung auch finanzielle Anreize anbieten, um Hauseigentümer, Vermieter und Mieter bei der Umstellung auf umweltfreundliche Heizungssysteme zu unterstützen. Dazu gehören Förderungen, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vorteile, die den Umstieg auf nachhaltige Heizungslösungen erleichtern sollen. Es sollte auch die Forschung und Entwicklung neuer Technologien unterstützt werden, die die Nutzung erneuerbarer Ressourcen für die Heizung erleichtern. Dazu könnte die Suche nach Möglichkeiten gehören, Sonnenenergie tagsüber zu speichern, die nachts genutzt werden kann, oder die Entwicklung effizienterer Wärmepumpen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Ersetzung von Heizungsgeräten, die momentan noch auf fossilen Energieträgern basieren.

Ein Überblick über die empfohlenen Regelungen:

  • Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen betrifft lediglich den Einbau neuer Heizsysteme. Ausnahmen sind zugelassen, und in besonderen Härtefällen können Eigentümer von dieser Pflicht entbunden werden.
  • Bestehende Heizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben, und defekte Anlagen können instand gesetzt werden.
  • Sollte eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel beschädigt sein (Heizungsausfall), sind pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen vorgesehen, sodass der Wechsel zu einer erneuerbaren Heizungsanlage nicht sofort erforderlich ist.
  • Die geplante Regelung ist technologieneutral. In bereits bestehenden Gebäuden dürfen Gasheizungen weiterhin installiert werden, sofern sie mit 65 Prozent des “grünem Gas” betrieben oder in Kombination mit einer Wärmepumpe genutzt werden. Somit stehen verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung, um die Anforderungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
  • Die Regierung plant, insbesondere die unteren und mittleren Einkommensgruppen bei der Umstellung auf alternative Energiequellen finanziell zu unterstützen.

Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen betrifft lediglich den Einbau neuer Heizsysteme. Ausnahmen sind zugelassen, und in besonderen Härtefällen können Eigentümer von dieser Pflicht entbunden werden.

Bestehende Heizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben, und defekte Anlagen können instand gesetzt werden.

Sollte eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel beschädigt sein (Heizungsausfall), sind pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen vorgesehen, sodass der Wechsel zu einer erneuerbaren Heizungsanlage nicht sofort erforderlich ist.

Die geplante Regelung ist technologieneutral. In bereits bestehenden Gebäuden dürfen Gasheizungen weiterhin installiert werden, sofern sie mit 65 Prozent des “grünem Gas” betrieben oder in Kombination mit einer Wärmepumpe genutzt werden. Somit stehen verschiedene Technologieoptionen zur Verfügung, um die Anforderungen für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.

Die Regierung plant, insbesondere die unteren und mittleren Einkommensgruppen bei der Umstellung auf alternative Energiequellen finanziell zu unterstützen.

Nachhaltiges Wohnen durch die Heizungswende: Auswirkungen auf alle Beteiligten und die Umwelt

Die Heizungswende hat weitreichende Auswirkungen auf die verschiedene Akteure in Deutschland, insbesondere auf Immobilienbesitzer, Vermieter, Mieter und natürlich die Umwelt. Der Gesetzesvorschlag ist noch nicht verabschiedet. Derzeit geht der Entwurf davon aus, dass ab kommendem Jahr alle neu eingebauten Heizungsgeräte mindestens 65 Prozent ihrer Heizenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Laut verschiedenen Experten ist dies lediglich mit alternativen Systemen wie Wärmepumpen oder der Fernwärme realisierbar. Ab 2045 sollen dann alle Heizungen vollständig auf erneuerbaren Energien basieren – also nur etwa zwei Jahrzehnte später. Die Lebensdauer einer Heizung beträgt ungefähr 30 Jahre. Das bedeutet, dass gegenwärtige Investitionen darauf abzielen sollten, ein Gebäude bis 2045 klimaneutral zu machen. Es wäre sinnlos, Gebäude aus 1950er oder 1960er-Jahren nur teilweise zu dämmen, um lediglich eine neue Heizungsanlage zu installieren. Um bis 2045 eine Klimaneutralität zu erreichen, wäre eine umfangreiche und tiefgreifende Renovierung notwendig. Dies ist mit sehr hohen Kosten verbunden.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien in größeren Städten leichter sein wird als auf dem Land. Die Gebäude in Großstädten und Ballungsräumen zeichnen sich in der Regel durch hohe Immobilienwerte aus. Dies erleichtert die Finanzierbarkeit der Investitionen. Die notwendige Technologie ist in der Regel bereits vorhanden und es gibt immer eine Lernkurve, die mit technologischem Fortschritt verbunden ist. Das Hauptproblem besteht darin, dass der dafür benötigte Strom aus erneuerbaren Quellen stammen müsste.

Für ländliche Gebiete ist die Umstellung auf neue Heiztechnologien mehr als eine Herausforderung und mit sehr hoher finanziellen Belastung verbunden. Kostspielige energetische Sanierungen sind die Voraussetzung für den Einsatz klimafreundliche Heiztechnologien. So kann es sein, dass sich die Investitionen gar nicht lohnen, wenn sie höher liegen als der Wert der Immobilie selbst. Hier ist die Frage, wie die Förderungen für strukturschwache Gegenden ausfallen. Ansonsten könnte es dazu führen, dass bei bestimmten Objekten ein Leerstand entsteht.

Allein durch die Ankündigung des Gesetzes könnten Immobilien, die mit Gas- und Ölheizungen ausgestattet sind, an Wert einbüßen. Ähnlich verhält es sich mit den bestehenden Gebäuden mit hohem Energieverbrauch, die für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt werden. Dies ist bereits jetzt bei der Nachfrage spürbar. Eine mögliche Alternative zu einem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen wäre eine noch stärkere staatliche Förderung alternativer Technologien. Jedoch, dass dies für den Staat bzw. uns Steuerzahler kostspielig und es würde noch länger dauern, bis die erwünschten Fortschritte erzielt werden.

Für die Immobilienbesitzer – sowohl Eigennutzer als auch Vermieter bedeutet die Heizungswende, dass sie in den nächsten Jahren ihre Heizungssysteme modernisieren und auf umweltfreundliche Alternativen umsteigen müssen. Dies wird zunächst mit teilweise hohen Investitionen verbunden sein, aber langfristig werden viele von niedrigeren Energiekosten und einer verbesserten Energieeffizienz profitieren. Zudem erhöht ein modernes Heizungssystem den Wert der Immobilie und macht sie attraktiver für potenzielle Käufer. Darüber hinaus kann ein energieeffizientes Heizungssystem dazu beitragen, dass die Immobilie für Mieter attraktiver wird, da sie von niedrigeren Heizkosten profitieren. Dies führt zu niedrigeren Heizkosten und einem besseren Raumklima. Zudem leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie weniger CO2-Emissionen verursachen. Gleichzeitig kann der Vermieter eine höhere Kaltmiete für seine energieeffiziente Immobilie verlangen.

Die Heizungswende hat eine positive Auswirkung auf die Umwelt, da sie den CO2-Ausstoß im Wohnbereich reduziert. Durch den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien wird der Anteil der Treibhausgasemissionen, der auf Heizungen zurückzuführen ist, verringert. Dies trägt wiederum dazu bei, die globale Erwärmung und den Klimawandel zu bekämpfen.
Insgesamt wird die Heizungswende zwar kurzfristig Investitionen von Immobilienbesitzern und Vermietern erfordern, aber langfristig profitieren alle Beteiligten von den positiven Auswirkungen auf die Umwelt, die Energieeffizienz und die Wohnkosten.

Innovative Heizungsoptionen für eine nachhaltige Zukunft

In der Debatte über den Klimawandel und den damit verbundenen Herausforderungen wird immer deutlicher, dass wir unser Verhalten und unsere Gewohnheiten im Hinblick auf Energie und Ressourcen ändern müssen. Eine der Maßnahmen, die wir ergreifen können, um unseren CO2-Fußabdruck zu reduzieren, ist die Umstellung auf alternative Heizungsoptionen, die den neuen Anforderungen entsprechen.

Außerdem sind in jüngster Zeit die Ölpreise erneut gestiegen und vor allem die Gaspreise bereiten den Menschen in Deutschland Sorgen. Die Notwendigkeit, von fossilen Brennstoffen unabhängig zu werden, ist durch die aktuelle Krise in der Ukraine eindrücklicher denn je. Angesichts dieser Situation fühlen sich viele dazu motiviert, nach alternativen Heizlösungen zu suchen, um sich von Gas- und Ölheizungen zu trennen. Aber welche Optionen stehen zur Verfügung und welche Vor- und Nachteile bieten sie? Im Folgenden finden Sie hilfreiche Informationen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung für einen Wechsel behilflich sein können.
Hier ist eine Liste von Heizsystemen, die ohne den Einsatz von Gas oder Öl auskommen: 

  • Wärmepumpe
  • Solarthermie
  • Pellet- und Holzheizung
  • Infrarotheizung
  • Brennstoffzellen / Blockheizkraftwerke
  • Hybridheizungen (eine Kombination aus erneuerbaren und fossilen Energien)

Diese Optionen bieten eine nachhaltigere Art der Wärmeerzeugung und können Ihnen helfen, langfristig Geld zu sparen. Doch welche dieser Möglichkeiten ist die beste für Ihre Bedürfnisse? Eine gründliche Recherche und Beratung durch Experten kann Ihnen dabei helfen, die beste Wahl zu treffen.

Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch
Ab dem 1. Januar 2025 ist geplant, dass jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Experten sind zuversichtlich, dass dies mit Wärmepumpenheizungen erreicht werden kann – vorausgesetzt, sie sind richtig dimensioniert und installiert.

Wärmepumpen gelten als umweltfreundliche und zukunftssichere Alternativen zu Öl- und Gasheizungen. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 40 Prozent der Neubauten mit diesen Systemen ausgestattet. Dies könnte auch daran liegen, dass Wärmepumpen staatlich gefördert werden. Eine Wärmepumpe verwendet die in der Umgebung (Luft, Erde, Wasser) gespeicherte Sonnenenergie. Mit Strom wird diese Umgebungswärme in Heizenergie umgewandelt. Zu den Vorteilen zählen geringe CO2-Emissionen und eine kostenlose Energiequelle. Der Nachteil ist, dass die Stromkosten steigen können. Zudem kann die Installation einer Wärmepumpe aufwendig sein, jedoch gibt es Förderungen, die dies unterstützen.

Sonnenwärme nutzen: Solarthermie als Heizalternative
Hierfür sind Solaranlagen auf dem Dach erforderlich, die auch zur Stromerzeugung eingesetzt werden können. Allerdings gibt es bei diesem System einige Herausforderungen: Wenn die Sonne nicht scheint (was im Winter häufig vorkommt), kann die Heizleistung eingeschränkt sein. Zudem ist die erzeugte Wärme oftmals nicht ausreichend, um ein ganzes Haus zu beheizen. Dennoch bietet die Solarthermie Vorteile, wie die vergleichsweise einfache Installation und Bedienung, und auch dieses Heizsystem wird staatlich gefördert.

Infrarotheizung: Effiziente Wärmelösungen mit Elektroheizungen
Infrarotheizungen zählen zu den Elektroheizungen und können in manchen Fällen einen hohen Stromverbrauch verursachen. Dennoch besteht die Möglichkeit, diese Heizsysteme effizient einzusetzen und somit den Verbrauch von Öl und Gas zu reduzieren. Ein weiterer Vorteil von Infrarotheizungen ist ihre unkomplizierte Installation, die sie sogar für Mietwohnungen attraktiv macht.

Heizen mit Holzpellets: Warum sie als CO2-neutrale Alternative gelten
Beim Heizen mit Holz entstehen selbstverständlich CO2-Emissionen. Dennoch wird diese Heizmethode als CO2-neutral bezeichnet. Der Grund dafür ist, dass die freigesetzten Emissionen genau der Menge entsprechen, die der Baum während seines Wachstums der Luft entzogen hat. So entsteht ein geschlossener Kreislauf ohne zusätzliche Emissionen. Das Heizen mit Holz und Pellets kann somit eine gute Alternative sein. Allerdings sollte man bedenken, dass Heizkessel häufig einen hohen Wartungsaufwand mit sich bringen. Zudem ist es notwendig, den Brennstoff regelmäßig zu beschaffen, was je nach Wohnlage unterschiedlich aufwändig sein kann.

Blockheizkraftwerke (BHKW) und Brennstoffzellen: Die perfekte Kombination für umweltbewusstes Heizen
Brennstoffzellenheizungen erfreuen sich gerade großer Beliebtheit, denn sie erzeugen sowohl Wärme als auch Strom. Durch eine chemische Reaktion in den Zellen wird die Heizenergie gewonnen. Zwar werden häufig Erdgas-betriebene BHKWs eingesetzt, aber es gibt auch umweltfreundliche Alternativen wie Biomethan. Der klare Vorteil besteht darin, dass man sowohl emissionsfreie Wärme als auch emissionsfreien Strom gewinnt und zudem noch in den Genuss von Fördermitteln kommen kann.

Hybride Heizsysteme: Vereintes Potenzial von Gas-Solar-Heizungen und mehr
Die zuvor erläuterten Heizsysteme lassen sich auch wunderbar mit fossilen Heizsystemen kombinieren. Viele Menschen finden den Wechsel zu einer Hybridheizung angenehmer, als direkt komplett auf erneuerbare Energien umzusteigen. So lassen sich Solarthermie und Wärmepumpen hervorragend mit Erdgas verbinden – daraus entstehen Gas-Solar-Heizungen. Aktuell wird der Umstieg auf hybride Heizsysteme sogar gefördert.

Es ist wichtig zu betonen, dass es keine einheitliche Lösung gibt, die für alle Gebäude und alle Anforderungen geeignet ist. Jedes Gebäude hat unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse, und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, wie die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Bewohner und die geografische Lage.
In jedem Fall sollten Sie in Ihrer Pläne Fachleute einbeziehen, um sicherzustellen, dass Sie für Ihre Immobilie die bestmögliche Lösung finden.

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Heizungstausch

 Wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen möchten, können Sie dafür einen Zuschuss bei der BAFA beantragen. Wenn Sie eine Maßnahme aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzen, können Sie sogar noch einen Zusatzbonus erhalten. Und das gilt nicht nur für den Austausch der Heizung, sondern auch für Verbesserungen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Es lohnt sich also, einen iSFP erstellen zu lassen und die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, um von den zusätzlichen Förderungen zu profitieren.

Oft warten Eigentümer mit dem Austausch ihrer Heizung, bis sie nicht mehr funktioniert. Dabei wird die Investition in eine neue Heizung so lange wie möglich hinausgezögert. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig eine Beratung einzuholen, denn auch die Verbesserung Ihres bestehenden Heizungsgeräts kann gefördert werden. Wenn Ihre Anlage älter als zwei Jahre ist, können Sie für die Heizungsoptimierung Fördermittel erhalten. Bei Gebäuden, die älter als fünf Jahre sind, ist ein Heizungsaustausch durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderbar.
Eine ausführliche Energieberatung wird sogar bis zu 80 Prozent vom BAFA gefördert. Lassen Sie sich den Beratungsbericht als individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, um bei der Sanierung in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung von einem zusätzlichen Bonus von 5 Prozent (iSFP-Bonus) zu profitieren.

Wärmepumpen: Förderung für Neuanschaffung und Nachrüstung
Wenn Sie in eine neue Wärmepumpe investieren möchten, können Sie sich über Fördermöglichkeiten freuen! Die Anschaffung von Wärmepumpen wird gefördert, sofern sie hauptsächlich für die folgenden Anwendungen eingesetzt werden:

  • Raumheizung in Gebäuden
  • Kombination aus Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Wärmebereitstellung für ein Wärmenetz
Zudem wird die Nachrüstung von bivalenten Systemen mit einer Wärmepumpe ebenfalls gefördert. Eine Liste der förderfähigen Anlagen können Sie direkt beim BAFA einsehen. Biomasseanlagen (Scheitholz, Pellets, Holzschnitzel): Förderung und umweltfreundliche Lösungen Die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen zur Wärmeversorgung wird gefördert, sofern die Anlagen eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW aufweisen. Dazu zählen:
  • Kessel für die Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit integrierter Wassertasche
  • Kombinationskessel, die sowohl Biomassepellets bzw. -hackgut als auch Scheitholz verbrennen
  • Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Eine Liste der förderfähigen Biomasseanlagen steht beim BAFA zur Verfügung. file:///Users/krogers/Downloads/beg_biomassenanlagen%20(1).pdf
Bei der Verbrennung von Biomasse sind Emissionen zu berücksichtigen.

Die geltenden Grenzwerte sind:

  • CO: 200 mg/m³ (Nennwärmelastbereich) und 250 mg/m³ (Teillastbereich)
  • Feinstaub: höchstens 2,5 mg/m³
Bitte beachten Sie, dass der Innovations-Bonus von zusätzlichen 5 % nicht länger gewährt wird. Förderungen für Solarthermie-Anlagen Der Bau oder die Erweiterung von Solarthermieanlagen kann vom Staat gefördert werden, wenn damit mindestens eines der genannten Zwecke erfüllt wird:
  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung
  • Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Solare Kälteerzeugung
  • Lieferung von Wärme und/oder Kälte an das Netz eines Gebäudes.
Beim BAFA finden Sie eine Liste mit förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen. Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen: Umweltfreundliche Kombinationslösungen Die Erneuerbare-Energien-Hybridheizung (EE-Hybride) ist eine innovative Heizungslösung, die Solar-, Biomasse- und/oder Wärmepumpentechnologien kombiniert. Die Förderung für EE-Hybridheizungen erfolgt nun ausschließlich über steuerliche Vorteile gemäß § 35c EStG. Wärmenetz/Fernwärme: Förderung für umweltfreundliche Wärmeversorgung Statt einer eigenen Heizung kann der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) eine umweltfreundliche Alternative sein. Die Förderung dafür ist möglich. Gebäudenetz: Förderung für umweltbewusste Wärmeversorgung Die Errichtung oder Erweiterung eines privaten Gebäudenetzes wird gefördert, wenn es ausschließlich für die Eigenversorgung von mindestens 2 und höchstens 16 Gebäuden dient. Diese Gebäude sollten sich auf einem oder mehreren Grundstücken der Eigentümer oder Eigentumsgemeinschaften befinden. Die Wärmeerzeugung muss zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Der Einsatz fossiler Brennstoffe ist dabei nicht erlaubt. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht darin, dass der Anschluss an ein förderfähiges Gebäudenetz unterstützt wird. Heizungsoptimierung: Förderung für effiziente Heizsysteme Unterstützt werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Heizungsverteilsystems: Durchführung des hydraulischen Abgleichs Erneuerung von Heizungspumpen Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung Isolierung von Rohrleitungen Installation von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Für detaillierte Informationen zur Heizungsoptimierung besuchen Sie bitte die Internetseite des BAFA. Förderhöhe: Abhängig von Maßnahme und Kosten Die Höhe der Förderung hängt von der jeweiligen Maßnahme und den förderfähigen Kosten ab und wird als prozentualer Zuschuss gewährt. Heizungs-Tausch-Bonus: Wenn Sie Ihre funktionierende Öl-, Gas- (mindestens 20 Jahre alt), Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine effizientere und umweltfreundlichere Anlage ersetzen, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent. Die neue Heizungsanlage muss eine der folgenden Optionen sein:
  • Wärmepumpe
  • Brennstoffzellenheizung
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Biomasseanlage mit Scheitholz, Pellets oder Holzschnitzeln
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

    Zusätzliche Förderung durch iSFP-Bonus: Energieberatung für Wohngebäude
    Das BAFA unterstützt auch die Energieberatung für Wohngebäude. Wenn Sie einen Beratungsbericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erstellen lassen oder bereits einen besitzen, können Sie einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozent in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten. Der Bonus wird gewährt, wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme durchführen, die im Bericht vorgesehen ist.

    Kombinieren Sie verschiedene Förderprogramme für den Heizungsaustausch
    Der Heizungsaustausch kann zusätzlich auch durch Landesprogramme, einige Kommunen und Energieversorgungsunternehmen unterstützt werden. Dies ermöglicht Ihnen, einen noch höheren Zuschuss zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen der einzelnen Förderprogramme variieren können. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erlaubt eine Kombination von Förderungen bis zu maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Maßnahme auf Landes- oder Kommunalebene gefördert wird, jedoch nicht auf Bundesebene.

    Aktualisierte Neubau-Förderung
    Seit dem 1. März 2023 gibt es Anpassungen bei der Neubau-Förderung. Unter dem Titel “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)” stehen für Verbraucher momentan zwei zentrale KfW-Förderprodukte für umweltfreundliche Wohngebäude zur Verfügung. Beide Produkte bieten auch eine Variante mit dem Qualitätssiegel Nachhaltigkeit (KFWG-Q). Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, können Sie einen höheren Förderbetrag beantragen.
    KfW Produktnummer 297 – Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) mit privater Selbstnutzung
    KfW Produktnummer 298 – Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)

    Die angegebenen Kosten bilden die Basis für die Förderentscheidung und können später nicht mehr erhöht werden. Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte das Online-Verfahren. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, können Sie eine andere Person dazu ermächtigen. Sobald Ihr Antrag mithilfe des elektronischen Formulars eingereicht wurde, dürfen Sie mit Ihrem geplanten Vorhaben starten. Für weitere Details zum Antragsprozess wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

    Denken Sie weiter als nur bis zum Heizungskeller
    Geförderte Heizsysteme können Ihre laufenden Heizkosten reduzieren – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen passen. Zum Beispiel arbeitet eine Wärmepumpe effizienter in gut gedämmten Häusern. Das Gleiche gilt für Pelletheizungen und andere Systeme: Je weniger Wärme benötigt wird, desto geringer kann die Leistung der Heizung ausfallen. Dies macht sie sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb kostengünstiger. Daher ist es oft ratsam, zunächst Wärmeverluste durch Fassade, Fenster, Kellerdecke und Dach zu reduzieren, bevor eine neue Heizung installiert wird. Für Dämmmaßnahmen, die mindestens 15 Prozent gefördert werden, können Zuschüsse seit dem 15. August 2022 ebenfalls beim BAFA beantragt werden. Alternativ zur BEG können Privatpersonen 20 Prozent der förderfähigen Kosten über einen Zeitraum von 3 Jahren von ihrer Steuerschuld absetzen.

    Neue Vorschriften und Fristen für Heizungen im Jahr 2023

    Um die Klimabilanz im Gebäudesektor Deutschlands zu optimieren, hat die Bundesregierung 2020 ein Gesetz eingeführt, welches Immobilieneigentümer dazu verpflichtet, umweltschädliche Heizungen bis zu einem festgelegten Termin auszutauschen.
    Dies betraf bereits in den vergangenen zwei Jahren viele Eigentümer. Auch im Jahr 2023 erreichen zahlreiche Heizungen die gesetzliche Altersgrenze, ab der ein Austausch erforderlich ist.

    Hausbesitzer, die Gas- oder Ölheizkessel nutzen, welche vor dem 1.1.1994 installiert wurden, müssen diese Heizungsanlagen bis 2023 erneuern, da ältere Modelle häufig weniger effizient sind. Dies wird durch das neue Gebäudeenergiegesetz geregelt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Besitzer von Niedrigtemperatur-Heizkesseln oder Brennwertkesseln sind von dieser Austauschpflicht ausgenommen. Dies betrifft jedoch nur wenige Eigentümer, da solche Modelle in den 1990er-Jahren noch nicht weit verbreitet waren. Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt dürfen ebenfalls bestehen bleiben.
    Falls Sie in den vergangenen Jahren ein Haus erworben haben und der Heizkessel (Öl oder Gas) bald 30 Jahre alt wird, sollten Sie in Betracht ziehen, ihn durch ein modernes Modell zu ersetzen. Um staatliche Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Fristablauf entsprechende Pläne zu schmieden.
    Eine zusätzliche Ausnahmeregelung gilt für Hausbesitzer, die ihr Eigenheim selbst nutzen und bereits vor dem 1. Februar 2002 eingezogen sind. Wenn sich nach diesem Datum die Eigentumsverhältnisse ändern, erhalten die neuen Eigentümer zwei Jahre Zeit, um die gesetzliche Austauschpflicht der Heizung zu erfüllen. Falls Sie unsicher sind, wie alt Ihre Heizanlage ist, können Sie das Baujahr auf dem Typenschild des Heizkessels nachschauen. Normalerweise sind dort auch Hersteller und Modelltyp angegeben.

    Sanktionen bei Missachtung der Austauschpflicht: Hohe Bußgelder drohen

    Ab 2026 wird der Einbau von reinen Ölheizungen (sowie Heizkesseln, die ausschließlich mit festen fossilen Brennstoffen wie Kohle betrieben werden) aus Gründen des Klimaschutzes untersagt. Öl- oder Kohleheizungen dürfen dann nur noch in Neubauten und bestehenden Gebäuden installiert werden, die zumindest teilweise mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
    Ausnahmen gelten für Gebäude, in denen keine alternativen Wärmequellen zu Öl verfügbar sind oder die nicht an Gas- oder Fernwärmenetze angeschlossen sind. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Austausch unwirtschaftlich ist. Hybridlösungen sollen sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden ebenfalls nach 2026 weiterhin möglich sein.
    Wenn Eigentümer die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bezüglich der Austauschpflichten für Heizgeräte nicht beachten, können hohe Kosten entstehen. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 50.000 EUR vor. Dies betrifft ebenso die Einschränkungen bei Ölheizungen ab dem Jahr 2026.

    Zukünftige Entwicklungen und Innovationen im Heizungsmarkt im Zusammenhang mit der Heizungswende

    In den kommenden Jahren werden sowohl technologische Innovationen als auch politische und wirtschaftliche Faktoren die Zukunft der Heizungswende beeinflussen. Welche Entwicklungen und Trends sind die in den nächsten Jahren zu erwarten?

    Erneuerbare Energien und effizientere Heizungssysteme
    Eines der Hauptziele der Heizungswende ist die Integration erneuerbarer Energien in die Heizsysteme von Wohn- und Geschäftsgebäuden. In Zukunft werden immer mehr Gebäude mit Solarkollektoren, Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Energiequellen ausgestattet, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. Gleichzeitig werden fortschrittliche Technologien wie Brennstoffzellen und Mikrokraftwerke eine immer wichtigere Rolle bei der dezentralen Energieerzeugung spielen.

    Smarte Heizungssysteme und vernetzte Gebäude
    Die zunehmende Entwicklung von IoT (Internet der Dinge) und smarter Technologie könnte auch im Bereich der Heizungswende eine wichtige Rolle spielen. Intelligente Thermostate, Sensoren und Steuerungen ermöglichen es, Heizsysteme effizienter und bedarfsgerechter zu betreiben, wodurch Energie gespart und die Umwelt geschont wird. Vernetzte Gebäude, die Heizung, Lüftung und andere Systeme miteinander verbinden, werden ebenfalls dazu beitragen, den Energieverbrauch zu optimieren und den Komfort für die Bewohner zu erhöhen.

    Energieeffizienz und Gebäudesanierung
    Ein weiterer wichtiger Aspekt der Heizungswende ist die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Dies beinhaltet sowohl die Sanierung von Bestandsgebäuden, um Wärmeverluste zu reduzieren und den Energieverbrauch zu optimieren, als auch den Bau von energieeffizienten Neubauten. Neue Materialien und Technologien wie Wärmedämmung, Fenster mit hoher Wärmedämmung und energieeffiziente Lüftungssysteme werden dabei eine wichtige Rolle spielen.

    Regulatorische Rahmenbedingungen und politische Initiativen
    Die Heizungswende wird auch von politischen Entscheidungen und regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Regierungen und lokale Behörden setzen Anreize, um den Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien zu fördern. Dies kann beispielsweise in Form von Subventionen, Steuervorteilen oder gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz erfolgen. Solche Initiativen werden in Zukunft noch wichtiger werden, um die Heizungswende voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen.

    Fazit
    Die Heizungswende ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien, smarter Technologien und energieeffizienter Gebäude können wir den Energieverbrauch reduzieren, die CO2-Emissionen senken und zu einer besseren Lebensqualität beitragen. In den kommenden Jahren sollten technologische Innovationen, politische Initiativen und wirtschaftliche Anreize entscheidend sein, um diese Veränderungen zu beschleunigen und die Heizungswende erfolgreich umzusetzen.

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    Sanieren mit staatlicher Förderung und Unterstützung: Was sich 2023 für Immobilieneigentümer ändert

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    Sanieren mit staatlicher Förderung und Unterstützung: Was sich 2023 für Immobilieneigentümer ändert

    Möchten Sie Ihre Immobilie auf Vordermann bringen, eine energetische Sanierung durchführen oder einfach nur modernisieren? Dann haben Sie gerade jetzt die Möglichkeit, von verschiedenen Förderprogrammen des Bundes zu profitieren und Ihre Investitionskosten zu reduzieren. Allerdings gibt es seit diesem Jahr einige neue Regelungen, die es zu beachten gilt. Doch keine Sorge: Mit den richtigen Informationen und Tipps wird die Beantragung von Zuschüssen und Krediten nicht nur finanziell machbar, sondern auch sinnvoll und lohnenswert. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, damit Sie als Immobilieneigentümer bestens vorbereitet sind, um Ihre Sanierungspläne in die Tat umzusetzen.

    Energiesanierung sollte erleichtert werden: Bundesförderung wird erweitert

    Unabhängig davon, ob Sie eine Renovierung planen oder bereits damit begonnen haben, fragen Sie sich vielleicht, was als Nächstes kommt. Nun, es gibt einige Änderungen bei der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Ab dem 1. Januar 2023 wird es für Hausbesitzer einfacher als je zuvor sein, ihre energetischen Sanierungen mit diesem Zuschuss zu finanzieren.

    Im Rahmen der Bundesförderung erhalten Hausbesitzer Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung ihrer Modernisierungsmaßnahmen. Künftig werden auch die Materialkosten für Heimwerkerarbeiten bezuschusst, d. h. Hausbesitzer, die selbst Hand anlegen, können vom Staat einen Zuschuss von bis zu 20 % erhalten, z. B. für Dämmmaterial. Weiterhin erhalten Hausbesitzer, die ihr energetisch besonders schlechtes Haus umfassend sanieren, einen höheren Tilgungszuschuss auf das Darlehen und können sich auf diese Weise einen Zinsvorteil sichern.

    Auch in den kommenden Jahren wird es weitere Änderungen geben: Die Mindestanforderungen an die Effizienz und die Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft und die zulässigen Feinstaubwerte für Biomasseanlagen gesenkt. Außerdem gibt es einen neuen Bonus für die serielle Sanierung.

    Trotz all dieser Änderungen bleibt die Sanierungsförderung sehr attraktiv und soll Hauseigentümer dazu anregen, ihr Haus energetisch zu sanieren. Sanieren ist nicht nur für die Umwelt sinnvoll und eine Investition in die Zukunft, wirkt sich aber auch positiv auf die Verkaufsfähigkeit Ihres Hauses aus. Eine gut geplante und durchgeführte Renovierung kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und noch mehr, wenn es um die Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie geht.

    Eigenleistungen bei Sanierungsmaßnahmen können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden

    Seit Anfang des Jahres übernimmt der Staat bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle. Wer selbst saniert, kann jetzt Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Der Zuschuss gilt nur für Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachbetrieb muss bestätigen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Wichtig ist auch, dass die Rechnungen nicht bar ausgezahlt werden dürfen, sondern mit Ihrem Namen versehen sein müssen und nur förderfähige Positionen enthalten dürfen.

    Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für den hoch geförderten Heizungsaustausch. Hier gibt es ohne entsprechende Fachkenntnisse bis zu 40 Prozent Zuschuss, allerdings ist es nicht ratsam, die Heizung in Eigenleistung auszutauschen, da dies nur von Hausbesitzern durchgeführt werden sollte, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen und z. B. in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.

    Unterstützung für nachhaltige Sanierungsmaßnahmen: Optionen für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen

    Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen sowie verstärkte Dämmmaßnahmen an Fassade und Dach, neue Fenster und Lüftungsanlagen oder den Austausch von Heizungsanlagen. Diese Zuschüsse können bis zu 20 Prozent der Kosten der Maßnahmen betragen.

    Bei einer Heizungserneuerung liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent – je nach Art des alten Kessels und der neuen Heiztechnik. Bis zu 40 Prozent Zuschuss gibt es zum Beispiel für eine Erdwärmepumpe, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Ansonsten dürfen seit Januar 2023 neu installierte Biomasseanlagen in geförderten Effizienzhäusern nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie die Feinstaubemissionen von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert des bisherigen Innovationsbonus für Einzelmaßnahmen.

    Außerdem können Biomasseheizungen, die üblicherweise mit 20 Prozent gefördert werden, nur noch gefördert werden, wenn sie zum Beispiel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.

    Ab Januar 2024 gelten in geförderten Effizienzhäusern mit Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens fünf Dezibel niedriger sein als in der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Differenz auf zehn Dezibel steigen. Überdies dürfen ab 2028 nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.

    Mit diesen neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass in neuen geförderten Effizienzhäusern effiziente und umweltfreundliche Geräte installiert werden und gleichzeitig ein maximaler Komfort für Hausbesitzer und Bewohner gewährleistet ist.

    Förderprogramme für Komplettsanierungen: Gelder für nachhaltige Gebäudemodernisierungen

    Die Bundesregierung bietet für Komplettsanierungen Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent. Hinzu kommt eine Zinsverbilligung in der Größenordnung von 15 Prozent. Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere Worst-Performing-Building-Bonus. Diesen Bonus gibt es für bisher weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingestuft sind. Er wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte angehoben. Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die in Serie saniert werden.

    Der Bonus für die “Seriensanierung” von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten besondere Bedingungen, wie z. B. die Verwendung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die Seriensanierung eignet sich besonders für mehrere identische Wohngebäude.

    Bei der Planung sollten Sie noch ein paar Dinge beachten. Zunächst einmal können Sie die Effizienzhaus-Förderung nur dann mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung kombinieren, wenn sie zeitlich klar voneinander getrennt sind. Wer also seine Einzelmaßnahmenförderung bereits für andere Projekte ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr ohne Weiteres über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen lassen.

    Das heißt, wer jetzt mit Einzelmaßnahmen beginnt und dafür Fördermittel erhält, muss diese zunächst abschließen und kann erst später eine Effizienzhaus-Förderung beantragen.

    Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen: BAFA und KfW helfen weiter

    BAFA und KfW sind zwei der wichtigsten Organisationen in Deutschland, wenn es darum geht, Hauseigentümern zu helfen, ihr Haus energieeffizienter zu machen. Sie bieten eine breite Palette von Fördermöglichkeiten, vom Darlehen mit Tilgungszuschuss bis zur Einzelmaßnahme.

    Anträge auf Zuschüsse für Einzelmaßnahmen müssen von Hausbesitzern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Anträge auf Darlehen mit Tilgungszuschuss für die umfassende Sanierung eines Effizienzhauses werden von der KfW-Förderbank bearbeitet. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, sonst erhalten Sie keine Förderung.

    Das Wichtigste im Überblick über die staatliche Förderung bei Sanierung von Immobilien

    Die Bundesregierung bietet eine breite Palette von Subventionen für Renovierungen an, einschließlich Komplettsanierungen. Hier die Zusammenfassung:

    • Hausbesitzer erhalten Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen.
    • Materialkosten für selbst durchgeführte Maßnahmen werden bezuschusst.
    • Höherer Tilgungszuschuss auf das Darlehen für umfassende Sanierungen von energetisch besonders schlechten Häusern.
    • Mindestanforderungen an Effizienz und Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden verschärft.
    • Zulässige Feinstaubwerte für Biomasseanlagen werden gesenkt.
    • Neuer Bonus für serielle Sanierung.
    • Sanieren ist eine Investition in die Zukunft und steigert den Wert der Immobilie.
    • Staat übernimmt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Eigenleistungen an der Gebäudehülle.
    • Zuschüsse für Materialkosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen.
    • Bestätigung durch Energieeffizienzexperten oder Fachbetrieb nötig.
    • Rechnungen müssen nicht bar ausgezahlt werden, sondern mit Namen versehen sein und förderfähige Positionen enthalten.
    • Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, auch für Heizungsaustausch.
    • Die Bundesregierung unterstützt Einzelmaßnahmen, Komplettsanierungen und Dämmmaßnahmen.
    • Zuschüsse können bis zu 20 % der Kosten betragen.
    • Bei Heizungserneuerungen liegen die Zuschüsse zwischen 10 und 40 Prozent.
    • Biomasseanlagen müssen seit Januar 2019 eine Feinstaubemission von 2,5 mg/m³ einhalten.
    • Biomasseheizungen können nur noch mit anderen Systemen kombiniert gefördert werden.
    • Ab Januar 2024 gelten strengere Anforderungen an die
    • Geräuschemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen.
    • Ab 2028 dürfen nur noch natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden.
    • Die Bundesregierung bietet Zuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent für Komplettsanierungen.
    • Es gibt eine Zinsverbilligung von 15 Prozent.
    • Der Worst-Performing-Building-Bonus wurde von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht.
    • Seriensanierung von Wohngebäuden kann einen Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten.
    • Die Effizienzhaus-Förderung kann nicht mit der Einzelmaßnahmenförderung kombiniert werden, wenn sie zeitlich nicht getrennt sind.
    • Wer die Einzelmaßnahmenförderung bereits ausgeschöpft hat, kann seinen Heizungstausch nicht mehr damit bezuschussen lassen.
    • Einzelmaßnahmen müssen abgeschlossen sein, bevor eine Effizienzhaus-Förderung beantragt werden kann.
    • Anträge bei BAFA und KfW für Zuschüsse rechtzeitig einreichen.
    • Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, um Förderung zu erhalten.
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    Wann braucht man eine Hausverwaltung?

    Hausverwaltung für ein Mehrfamilienhaus.

    Wann braucht man eine Hausverwaltung?

    In einer Wohneigentümergemeinschaft sind die verschiedensten Entscheidungen bezüglich der Immobilie mit den anderen Eigentümern abzusprechen. Dazu zählt beispielsweise die Erneuerung einer zum Haus gehörenden Treppe oder das Streichen der Fassade. Dementsprechend besteht ein hohes Konfliktpotenzial, das zu Streitigkeiten führen kann. Um dies zu vermeiden, oder um gegebenenfalls zu schlichten, wird zumeist eine externe Hausverwaltung als neutrale Instanz eingesetzt. Zusätzlich übernimmt die Verwaltung vielfältige, weitere Aufgaben.

    Was macht eine Hausverwaltung für Vermieter?

    Eine Hausverwaltung ist jedoch weitaus mehr als nur ein Streitschlichter. So gehören zum Aufgabengebiet einer Verwaltung vor allem folgende Punkte:

    • Mieter-Kontakt: Ob als Ansprechpartner bei diversen Problemen, Schwierigkeiten zwischen verschiedenen Miet-Parteien, Besichtigungen der Immobilie oder dem Eintreiben offenstehender Zahlungen: Die Hausverwaltung steht dem Vermieter in vielerlei Hinsicht zur Seite. Dazu gehören beispielsweise auch Kündigungen sowie die Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen. Ebenso helfen Verwaltungen bei Zwangsräumungen.
    • Technische Hilfe: Von Heizungen über Warmwasseranlagen bis hin zu Aufzügen sind Immobilien heutzutage mit umfangreicher Technik ausgestattet. Eine Verwaltung übernimmt beispielsweise die Wartung und Instandsetzung. Außerdem kümmert sie sich unter anderem um deren Sanierungen, die Termin-Koordination von Mietern und Handwerkern sowie gegebenenfalls notwendige Mietvertrags-Anpassungen.
    • Dienstleistungsverträge: Hausverwaltungen sind ebenfalls dazu berechtigt, notwendige Verträge zur Reinigung und zum Unterhalt der Immobilie abzuschließen. In diesem Zuge werden beispielsweise auch Versicherungs- und Hausmeisterverträge überprüft sowie die dementsprechenden Abrechnungen vorgenommen. Treten Schäden am Gebäude auf, kontaktieren Verwaltungen die Versicherungen und setzen sich für den Schadensersatz ein.
    • Alltägliches: Ebenso nimmt die Hausverwaltung den Vermietern diverse alltägliche Aufgaben ab. Dazu gehören etwa Verbuchungen der Mieteinnahmen und Dienstleister-Rechnungen. Von Berichten bezüglich des Gebäudezustandes und dessen Wirtschaftlichkeit, bis hin zur jährlichen Betriebskostenabrechnung, übernehmen die Verwaltungen ein sehr breit gefächertes Einsatzgebiet.
    • Vermietung: Außerdem helfen die Unternehmen bei der Suche nach neuen Mietern und setzen einen passenden Mietpreis sowie die monatlichen Abschläge der Nebenkosten fest. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Vermieter.
    • Rentabilität: Nicht zuletzt gehört es zu den Aufgaben einer Hausverwaltung, die Rentabilität der Immobilie zu gewährleisten. Hierzu gehört nicht nur die Erwirtschaftung der höchstmöglichen Rendite, sondern ebenfalls die Wert-Erhaltung und -Erhöhung.

    Außerdem stehen Hausverwaltung häufig in Kontakt mit den unterschiedlichsten Unternehmen, wie zum Beispiel Gärtner, Rechtsanwälte und Hausmeister. Dementsprechend ist es häufig einfacher, kompetente sowie seriöse Firmen zu finden.

    Was passiert, wenn man keine Hausverwaltung hat?

    Scheidet die Hausverwaltung aus, bleibt die Wohneigentümergemeinschaft dennoch weiterhin bestehen. Es existiert somit vonseiten des Gesetzgebers keine explizite Pflicht, eine externe Verwaltung einzusetzen. Der Hintergrund hierfür ist, dass laut Paragraf 18, Absatz 1, Wohneigentumsgesetz, die Verwaltung des kompletten, gemeinschaftlich vorhandenen Eigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft in deren Gesamtheit unterliegt. Dazu gehört auch, dass bei Nicht-Vorhandensein einer externen Verwaltung die Wohnungseigentümer selbst die gemeinschaftliche Vertretung in deren Gesamtheit übernehmen.

    Da in einem solchen Fall alle Eigentümer generell gemeinschaftlich die Wohneigentümerschaft zusammen vertreten sowie verwalten, ist diese jedoch kaum handlungsfähig. Vor allem bei großen Gebäuden ist das sehr schwierig.

    Wichtig ist hierbei auch, dass die sogenannte Selbstverwaltung zunächst gemeinschaftlich beschlossen werden muss. Stimmt nur ein Eigentümer dagegen, ist eine externe Verwaltung zu bestimmen.

    Kann die Hausverwaltung einen Mieter abmahnen?

    Sofern der Vermieter die Verwaltung mit einer dementsprechenden Vollmacht ausgestattet hat, ist der Verwalter dazu berechtigt, eine Abmahnung zu erteilen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Mieter seinen Vertragspflichten nicht nachgekommen ist.

    Wie schnell muss eine Hausverwaltung reagieren?

    Reagiert die Hausverwaltung beispielsweise nicht auf Anweisungen oder setzt festgelegte Beschlüsse nicht durch, können die Eigentümer schriftlich auf die Durchführung hinweisen beziehungsweise bestehen. Laut Paragraf 27, Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes, ist die Verwaltung dazu verpflichtet, eine bestimmte, in der Wohneigentümerversammlung bereits beschlossene Maßnahme, durchzuführen. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierfür keine genaue Frist vor. Aufgrund dessen ist in dem Schreiben unbedingt eine geeignete Frist anzugeben. Dies gilt ebenfalls für ausbleibende Jahresendabrechnungen. Hier verfügt jeder Eigentümer über einen Individualanspruch, wodurch keine Zustimmung der Eigentümerversammlung notwendig ist.

    Reagiert der Verwalter nicht auf die Fristsetzung, kann eine formlose, schriftliche Abmahnung erfolgen. Hierzu ist jeder Eigentümer eigenständig berechtigt, wobei es mehr Eindruck hinterlässt, wenn sämtliche Eigentümer die Abmahnung unterschreiben.

    Achtung: Handelt es sich um eine eilige Maßnahme, die von der Verwaltung nicht umgesetzt wird, ist von Alleingängen dringend abzuraten. Denn hier handelt der betreffende Eigentümer eigenständig und nicht als Stellvertreter der Wohneigentümergemeinschaft. Dementsprechend ist es möglich, dass die anfallenden Kosten vollständig selbst zu bezahlen sind.

    Reagiert die Verwaltung weiterhin nicht, kann eine regelrechte oder außerordentliche Eigentümerversammlung anberaumt werden. Hier ist das weitere Vorgehen gemeinschaftlich zu klären. Ist das Vertragsverhältnis zwischen der Verwaltung und der Wohneigentümergemeinschaft nachhaltig gestört, ist eine Abberufung möglich.

    Tipp: Um der Verwaltung zu kündigen, sind zwei verschiedene Dinge notwendig: So ist einerseits im Rahmen der Eigentümerversammlung durch einen Mehrheitsbeschluss dessen Abberufung festzulegen und andererseits die Kündigung des Verwaltervertrags zuzustimmen beziehungsweise durchzuführen. Anschließend übernimmt die Wohneigentümergemeinschaft entweder selbst die Hausverwaltung oder es wird eine neue, externe Verwaltung eingesetzt.

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    Warum Sie eine exakte Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilie durchführen lassen sollten?

    Wohnflächenberechnung

    Warum Sie eine exakte Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilie durchführen lassen sollten?

    Es gibt viele Gründe, warum Sie eine genaue Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilie durchführen lassen sollten. Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, ist es wichtig, eine genaue Wohnflächenberechnung parat zu haben. Falls Sie keine aktuelle Wohnflächenberechnung haben, ist es ratsam diese von einem Fachmann anfertigen zu lassen. Denn eine genaue Wohnflächenberechnung ist ein verbindliches Dokument für Käufer, Verkäufer, Banken und verschiedene Behörden.

    Genaue Wohnfläche ist für die Immobilienbewertung wichtig

    Eine genaue Wohnflächenberechnung ist ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Bewertung und dem Immobilienverkauf. Die Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung sind nicht nur ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung des Verkaufspreises oder der Miete, sondern beeinflusst auch die Bezahlbarkeit einer Immobilie sowie die Einhaltung der Bauvorschriften.

    Eine genaue Wohnflächenberechnung ist die Grundlage für die realistische Bestimmung des Preises einer Immobilie. Ein zu hoher Verkaufspreis kann dazu führen, dass eine Immobilie länger auf dem Markt bleibt und schließlich zu einem niedrigeren Preis verkauft wird. Ein zu niedriger Verkaufspreis hingegen führt dazu, dass der Verkäufer weniger Gewinn erzielt als möglich gewesen wäre. Eine genaue Wohnflächenberechnung ermöglicht es daher, den richtigen Preis für eine Immobilie zu ermitteln.

    Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist auch wichtig, um Immobilien miteinander vergleichen zu können. Wenn die Angaben zur Wohnfläche nicht genau sind, kann es schwierig sein, die Größe und den Zustand von Objekten zu vergleichen. So lässt sich leichter entscheiden, welche Immobilie am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.

    Mit korrekter Wohnflächenberechnung eventuelle Rechtsstreitigkeiten vermeiden

    Um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Wohnfläche korrekt zu ermitteln. Die Wohnflächenverordnung enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die bei der Wohnflächenberechnung zu beachten sind (s. Wohnflächenverordnung). Besonders wichtig ist es, die baulichen Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt für die Frage, welche Räume als Wohnfläche anzusehen sind. Dies ist genau geregelt.

    Eines kann man von vornherein sagen: Die Wohnfläche entspricht nicht der Grundfläche. Wenn Sie als Laie die Immobilie selbst vermessen, werden Sie schnell Fehler machen. Ein Fachmann hingegen macht das so gut wie jeden Tag und ist mit den aktuellen Vorschriften bestens vertraut. Das minimiert das Risiko, vom späteren Käufer auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, denn er müsste sehr genau beweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung mit einem Streit vor Gericht auseinandersetzen zu müssen! Übrigens: Ist der Wohnraum erst einmal vertraglich abgenommen, können Sie sich nicht auf eine Ausschlussklausel berufen, die in Ihrem Kaufvertrag vereinbart wurde.

    Wenn die Wohnfläche falsch berechnet und die Toleranzregel überschritten wurde, haben die Mieter Anspruch auf eine Mietminderung. Das heißt, wenn ein Mieter für mehr Wohnfläche bezahlt hat, als in der Immobilie tatsächlich vorhanden ist, kann er einen Teil seines Geldes zurückfordern.

    In ähnlicher Weise können Käufer, die eine Immobilie erwerben, ebenfalls Anspruch auf eine Preisminderung, sollte die Wohnfläche wesentlich kleiner sein als angegeben.

    Banken fordern eine Wohnflächenberechnung für Immobilienfinanzierungen

    Vielleicht haben Sie schon einmal gehört, dass Banken eine Menge Unterlagen sehen wollen, bevor sie einer Finanzierung zustimmen. Und obwohl es stimmt, dass sie viele Unterlagen sehen wollen, ist es nicht so schlimm, wie Sie vielleicht denken.

    Die Grundlage jeder Immobilienfinanzierung ist die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der zu beleihenden Immobilie. Um den Wert der Immobilie ermitteln zu können, benötigen die Banken zahlreiche Unterlagen über das belehnte Objekt. Leider sind diese Unterlagen oft unvollständig oder entsprechen nicht der Form, die die Banken verlangen. Dies kann die Finanzierung erheblich erschweren oder im schlimmsten Fall sogar unmöglich machen. Für eine Immobilienfinanzierung verlangen die Banken unter anderem eine Wohnflächenberechnung, die durch einen Fachmann bestätigt wird.

    Die Wohnflächenberechnung ist Teil der Bauakte, die alle Informationen über Ihre Immobilie enthält. In der Regel verlangen die Banken diese detaillierte Berechnung von einem Architekten oder einem anderen Fachmann, der bescheinigen kann, dass alles korrekt gemessen wurde.

    Sollten Eigentümer mit der Berechnung der Wohnfläche einen Fachmann beauftragen?

    Die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Verfahren, das vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Viele Ausnahmen und Besonderheiten müssen berücksichtigt werden.

    Heutzutage verwenden die meisten Menschen Bauzeichnungen, um die Wohnfläche ihres Hauses oder ihrer Wohnung zu ermitteln. In manchen Fällen kann es sich jedoch lohnen, die Maße noch einmal zu überprüfen und digitale Laser-Entfernungsmesser zu verwenden. Das gilt primär dann, wenn Sie seit der letzten Wohnflächenmessung Veränderungen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung vorgenommen haben.

    Bei Schrägen, Treppen und anderen Besonderheiten sind Messungen nur bedingt möglich. Viele Laien stoßen hier schnell an ihre Grenzen, wenn sie versuchen, diese Dinge zu berücksichtigen. Deshalb können Profis durch ihr Fachwissen exakte Berechnungen zuverlässig durchführen und durch ihre Expertise Rechtssicherheit bieten. Denn eine falsche Berechnung kann schwerwiegende Folgen haben – zum Beispiel können falsche Berechnungen der vermieteten Wohnfläche dazu führen, dass Vermieter Miete oder zu viel gezahlte Nebenkosten an die Mieter zurückzahlen müssen. Wenn es eine Diskrepanz zwischen der vermeintlichen und der tatsächlichen Wohnfläche gibt, kann sich dies auch auf Ihre Versicherungskosten im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auswirken.

    Zusammenfassung: Korrekte Wohnflächenberechnung ist für jede Immobilie elementar und eine entscheidende Grundlage für unterschiedliche Anlässe. Sie wird benötigt bei:

      • beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung
      • für die Berechnung des Mietzinses
      • Für die Angaben im Exposé beim Verkauf einer Immobilie
      • Für die Durchführung eines Immobiliengutachtens
      • Für die Finanzierung der Immobilie

    Wenn Sie erfahren möchten, was alles zur Wohnfläche gehört und wie Sie die Wohnfläche richtig berechnen, können Sie auf unserer Seite Wohnfläche richtig berechnen erfahren.

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