Geldwäschegesetz Immobilienverkauf

Was Privatverkäufer unbedingt beim Verkauf ohne Makler wegen des Geldwäschegesetzes beachten müssen

Immobilienverkauf

Nur weil Sie keinen Makler haben, heißt das nicht automatisch, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen können, an wen Sie wollen. Denn als privater Immobilienverkäufer dürfen Sie gesetzliche Vorschriften im Kontext der Geldwäscheprävention nicht außer Acht lassen. Ansonsten könnte es zu ernsthaften Schwierigkeiten mit den staatlichen Behörden kommen. Unser Artikel beschäftigt sich mit den Anforderungen des GwG an private Verkäufer und den Maßnahmen, die Sie explizit ergreifen müssen, um Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention zu erfüllen. Insbesondere geht es um die Identitätsprüfung von Interessenten und Vertragsparteien, die Dokumentation der Immobilientransaktion und die Einhaltung von Meldepflichten bei Verdachtsfällen.

Private Immobilienverkäufer müssen das Geldwäschegesetz beachten

Leider ist vielen privaten Immobilienverkäufern nicht bewusst, dass sie die gesetzlichen Vorgaben durch die Geldwäscheprävention einhalten müssen. Das Geldwäschegesetz (GwG) legt Maßnahmen fest, die Sie als Privatverkäufer genauso ergreifen müssen wie ein Immobilienunternehmen. Das vorrangige Ziel des GwG ist, die Immobilienbranche vor Missbrauch durch Betrüger und Geldwäscher zu schützen und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung (CTF). Bei Verdachtsfällen müssen Sie das Bundeskriminalamt (BKA) informieren. Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, drohen u. a. sehr hohe Strafzahlungen.

Wie Sie als Immobilienverkäufer die Geldwäschegesetze einhalten

Wenn Sie einen Kaufinteressenten gefunden haben, der sich für Ihre Immobilie näher interessiert, dann sollten Sie dessen Identität überprüfen. Dies geschieht dadurch, dass Sie den Personalausweis oder Reisepass anfordern und kopieren. Die Lichtbildkopien müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Auch bei der Besichtigung der Immobilie sollten Sie darauf achten, dass der Interessent persönlich erscheint und sich ausweist.

      • Achten Sie auch darauf, dass kein grobes Missverhältnis zwischen den wirtschaftlichen Verhältnissen, den Interessenten und dem zugrundeliegenden Immobiliengeschäft, vorliegt.
      • Vorsichtig sollten Sie auch sein, wenn unter anderem der Interessent Ihrer Immobilie nicht für eigene Zwecke, sondern für eine nicht näher benannte Person (Strohmann), erwerben möchte.
      • Außerdem ist Vorsicht geboten, wenn der Kaufinteressent den Kaufpreis in bar bezahlen möchte.
      • Bei Anbahnung eines Immobiliengeschäfts aus dem Ausland sind zusätzliche Nachforschungen und Erkundungen notwendig, um eine eventuelle Geldwäsche zu verhindern. Eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen der Geldwäscheprävention ist die Dokumentation von Immobilientransaktionen. Dies umfasst die Aufbewahrung von Unterlagen wie Kaufverträgen und Finanzierungsnachweisen. Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine Immobilientransaktion für Geldwäsche genutzt wird, sind Sie verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäsche beim Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln.

Um Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention optimal erfüllen zu können, empfiehlt es sich, eine Risikoanalyse durchzuführen.

Diese sollte unter anderem die Risikofaktoren der Klientel und der Immobiliengeschäfte sowie die Risiken der Immobilienbranche insgesamt berücksichtigen. Aufgrund dieser Analyse können Sie anschließend geeignete Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um das Geldwäscherisiko zu minimieren.

Zu den Sicherungsmaßnahmen, die Sie als private Immobilienverkäufer ergreifen können, gehört etwa die Einführung von Verfahren zur Identifizierung von Interessenten und Vertragsparteien.

Hierzu können Sie insbesondere das Transparenzregister nutzen, in dem Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen hinterlegt sind. Dies kann Ihnen bei der Überprüfung der Identität von Käuferinnen und Käufern helfen und dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Auch die Prüfung von Kapitalnachweisen bei Käuferinnen und Käufern, kann dazu beitragen, das Risiko von Geldwäsche zu minimieren.

48-Stunden-Regel nach Meldung eines Verdachts für Geldwäsche

Sollten Sie bei den zuständigen Stellen eine Verdachtsmeldung abgeben, dann dürfen Sie in den ersten 48 Stunden nach dieser Verdachtsanzeige die Geschäftsanbahnung nicht fortsetzen. Wenn Sie nicht von der Staatsanwaltschaft binnen 48 Stunden kontaktiert werden, können Sie die Arbeit im Kontext des Immobilienverkaufs fortsetzen.

Es ist wichtig, dass Sie als privater Immobilienverkäufer Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention ernst nehmen und die oben genannten Maßnahmen umfassend sowie genau umsetzen. Letztlich erleichtert das Geldwäschegesetz die Aufdeckung illegaler Aktivitäten, verlangt aber auch von privaten Verkäufern eine größere Vorsicht als in den vergangenen Jahren.

Rogers Immobilien hilft Ihnen, Komplikationen mit dem Anti-Geldwäsche-Gesetz zu vermeiden.

Es ist für private Immobilienverkäufer daher ratsam, über einen professionellen Immobilienmakler wie Rogers Immobilien zu verkaufen, da dieser über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung im Umgang mit dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) verfügt. Wir, als ein professioneller Makler, kennen die Sorgfaltspflichten und Meldepflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention und können daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Durch unsere Erfahrung und Know-how können wir zudem dazu beitragen, dass die gesamten Immobilientransaktionen schnell und reibungslos abläuft. Sie als ein privater Immobilienverkäufer sparen sich jeder Menge Zeit und können sicher sein, dass Sie nicht in Konflikt mit dem Geldwäschegesetz geraten.

Hilfreiche Links:

Immobilienbewertung München

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

 Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind wir der richtige Ansprechpartner. Rufen Sie uns an: Tel. 089 70065020.
Unsere Immobilienbewertung für Sie:

  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.
Makleralleinauftrag

Darum ist ein Makleralleinauftrag so wichtig!

Manche Immobilienverkäufer fragen sich, warum sie einen Makleralleinauftrag erteilen und sich für nur einen Makler entscheiden sollten. Es ist aber eine Tatsache, dass die Beauftragung von möglichst vielen Maklern die Verkaufschancen der Immobilie nicht erhöht....

Mehr lesen

Spekulationssteuer

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss an Vieles denken. Dabei wird oft vergessen, dass auch das Finanzamt einen genauen Blick auf den Immobilienverkauf wirft. Gegebenenfalls muss die sogenannte „Spekulationssteuer“ abgeführt werden. Abhängig vom Immobilienpreis...

Mehr lesen

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

Ihre Nachricht an uns

Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren! Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Tel. 089 70065020.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören

Haus und Grund Logo
Siegel von BVFI
immobilie1 Siegel
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2023
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2022
Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2021
Immobilienmakler AG Siegel
ImmobilienScout24 Experte, seit 2022, Siegel
Erfahrungen & Bewertungen zu Katerina Rogers Immobilienvermittlung
Katerina Rogers Immobilienvermittlung hat 4,92 von 5 Sternen 254 Bewertungen auf ProvenExpert.com