Um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Wohnfläche korrekt zu ermitteln. Die Wohnflächenverordnung enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die bei der Wohnflächenberechnung zu beachten sind (s. Wohnflächenverordnung). Besonders wichtig ist es, die baulichen Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt für die Frage, welche Räume als Wohnfläche anzusehen sind. Dies ist genau geregelt.
Eines kann man von vornherein sagen: Die Wohnfläche entspricht nicht der Grundfläche. Wenn Sie als Laie die Immobilie selbst vermessen, werden Sie schnell Fehler machen. Ein Fachmann hingegen macht das so gut wie jeden Tag und ist mit den aktuellen Vorschriften bestens vertraut. Das minimiert das Risiko, vom späteren Käufer auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, denn er müsste sehr genau beweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung mit einem Streit vor Gericht auseinandersetzen zu müssen! Übrigens: Ist der Wohnraum erst einmal vertraglich abgenommen, können Sie sich nicht auf eine Ausschlussklausel berufen, die in Ihrem Kaufvertrag vereinbart wurde.
Wenn die Wohnfläche falsch berechnet und die Toleranzregel überschritten wurde, haben die Mieter Anspruch auf eine Mietminderung. Das heißt, wenn ein Mieter für mehr Wohnfläche bezahlt hat, als in der Immobilie tatsächlich vorhanden ist, kann er einen Teil seines Geldes zurückfordern.
In ähnlicher Weise können Käufer, die eine Immobilie erwerben, ebenfalls Anspruch auf eine Preisminderung, sollte die Wohnfläche wesentlich kleiner sein als angegeben.