Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollte man die Bestellungsurkunde der, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollte man die Bestellungsurkunde der Grundschuld genau durchlesen. Die Lektüre ist zwar nicht einfach, dafür aber angebracht.
Axel Drücker von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern macht auf eine Gefahr aufmerksam, die in der Grundschuld steckt, und zwar: „Da steht drin, dass ich mich der Zwangsvollstreckung über mein ganzes Vermögen unterwerfe.“ Dieser Passus könnte hochproblematisch werden, wenn mehrere Immobilieneigentümer da sind, aber nur einer von ihnen Schulden macht. Praktisch bedeutet es, dass alle für die Schulden des Einzelnen haften und letztlich das Haus oder die Wohnung verlieren könnten. In so einer Konstellation ist es natürlich empfehlenswert, die Grundschuld aus dem Grundbuch so bald wie möglich löschen zu lassen.
Auch beim Verkauf der Immobilie ist die Löschung der Grundschuld meistens eine Voraussetzung, dass die Eigentumsübertragung vollzogen wird. Die meisten Käufer suchen sich eine Bank mit den bestmöglichen Konditionen für die Finanzierung der Immobilie aus. In den meisten Fällen ist es aber ein anderes Institut, als im Grundbuch bereits eingetragen ist. Die Löschung der vorhandenen Grundschuld wird in dem Kaufvertrag notariell beglaubigt und der Notar hierfür bevollmächtigt. Die Bank des Käufers wird die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt beantragen und sicherstellen, dass die Immobilie frei von Belastungen ist, bevor die Finanzierung abgeschlossen wird. Sobald die Löschung vollzogen ist, wird die neue Grundschuld der finanzierenden Bank eingetragen.
Die Löschung der Grundschuld ist daher nicht nur eine formelle Angelegenheit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf des Immobilienverkaufs und der Finanzierung. Sie gibt dem Käufer die Sicherheit, dass die Immobilie frei von Vorbelastungen ist und der Verkäufer die Gewissheit, dass er seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank erfüllt hat.
Selbst wenn der Kredit noch nicht vollständig abbezahlt ist, kann die Grundschuld beim Verkauf gelöscht werden. Allerdings muss die Bank die Sicherheit haben, dass der valutierende Restbetrag an die Bank bezahlt wird, ansonsten wird die Bank keine Löschungsbewilligung erteilen. Praktisch bedeutet es, dass der Kaufpreis, unter Berücksichtigung der Höhe der Grundschuld, höher sein muss als die Schulden, die der Verkäufer noch bei der Bank hat. Der Käufer wird dann vom Notar angewiesen, den fälligen Kaufpreis zwischen dem Verkäufer und der Bank entsprechend aufzuteilen, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen.