Warum Sie eine exakte Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilie durchführen lassen sollten?

Wohnflächenberechnung

Warum Sie eine exakte Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilie durchführen lassen sollten?

Es gibt viele Gründe, warum Sie eine genaue Wohnflächenberechnung für Ihre Immobilie durchführen lassen sollten. Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, ist es wichtig, eine genaue Wohnflächenberechnung parat zu haben. Falls Sie keine aktuelle Wohnflächenberechnung haben, ist es ratsam diese von einem Fachmann anfertigen zu lassen. Denn eine genaue Wohnflächenberechnung ist ein verbindliches Dokument für Käufer, Verkäufer, Banken und verschiedene Behörden.

Genaue Wohnfläche ist für die Immobilienbewertung wichtig

Eine genaue Wohnflächenberechnung ist ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Bewertung und dem Immobilienverkauf. Die Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung sind nicht nur ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung des Verkaufspreises oder der Miete, sondern beeinflusst auch die Bezahlbarkeit einer Immobilie sowie die Einhaltung der Bauvorschriften.

Eine genaue Wohnflächenberechnung ist die Grundlage für die realistische Bestimmung des Preises einer Immobilie. Ein zu hoher Verkaufspreis kann dazu führen, dass eine Immobilie länger auf dem Markt bleibt und schließlich zu einem niedrigeren Preis verkauft wird. Ein zu niedriger Verkaufspreis hingegen führt dazu, dass der Verkäufer weniger Gewinn erzielt als möglich gewesen wäre. Eine genaue Wohnflächenberechnung ermöglicht es daher, den richtigen Preis für eine Immobilie zu ermitteln.

Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist auch wichtig, um Immobilien miteinander vergleichen zu können. Wenn die Angaben zur Wohnfläche nicht genau sind, kann es schwierig sein, die Größe und den Zustand von Objekten zu vergleichen. So lässt sich leichter entscheiden, welche Immobilie am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Mit korrekter Wohnflächenberechnung eventuelle Rechtsstreitigkeiten vermeiden

Um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Wohnfläche korrekt zu ermitteln. Die Wohnflächenverordnung enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die bei der Wohnflächenberechnung zu beachten sind (s. Wohnflächenverordnung). Besonders wichtig ist es, die baulichen Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt für die Frage, welche Räume als Wohnfläche anzusehen sind. Dies ist genau geregelt.

Eines kann man von vornherein sagen: Die Wohnfläche entspricht nicht der Grundfläche. Wenn Sie als Laie die Immobilie selbst vermessen, werden Sie schnell Fehler machen. Ein Fachmann hingegen macht das so gut wie jeden Tag und ist mit den aktuellen Vorschriften bestens vertraut. Das minimiert das Risiko, vom späteren Käufer auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, denn er müsste sehr genau beweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung mit einem Streit vor Gericht auseinandersetzen zu müssen! Übrigens: Ist der Wohnraum erst einmal vertraglich abgenommen, können Sie sich nicht auf eine Ausschlussklausel berufen, die in Ihrem Kaufvertrag vereinbart wurde.

Wenn die Wohnfläche falsch berechnet und die Toleranzregel überschritten wurde, haben die Mieter Anspruch auf eine Mietminderung. Das heißt, wenn ein Mieter für mehr Wohnfläche bezahlt hat, als in der Immobilie tatsächlich vorhanden ist, kann er einen Teil seines Geldes zurückfordern.

In ähnlicher Weise können Käufer, die eine Immobilie erwerben, ebenfalls Anspruch auf eine Preisminderung, sollte die Wohnfläche wesentlich kleiner sein als angegeben.

Banken fordern eine Wohnflächenberechnung für Immobilienfinanzierungen

Vielleicht haben Sie schon einmal gehört, dass Banken eine Menge Unterlagen sehen wollen, bevor sie einer Finanzierung zustimmen. Und obwohl es stimmt, dass sie viele Unterlagen sehen wollen, ist es nicht so schlimm, wie Sie vielleicht denken.

Die Grundlage jeder Immobilienfinanzierung ist die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und der zu beleihenden Immobilie. Um den Wert der Immobilie ermitteln zu können, benötigen die Banken zahlreiche Unterlagen über das belehnte Objekt. Leider sind diese Unterlagen oft unvollständig oder entsprechen nicht der Form, die die Banken verlangen. Dies kann die Finanzierung erheblich erschweren oder im schlimmsten Fall sogar unmöglich machen. Für eine Immobilienfinanzierung verlangen die Banken unter anderem eine Wohnflächenberechnung, die durch einen Fachmann bestätigt wird.

Die Wohnflächenberechnung ist Teil der Bauakte, die alle Informationen über Ihre Immobilie enthält. In der Regel verlangen die Banken diese detaillierte Berechnung von einem Architekten oder einem anderen Fachmann, der bescheinigen kann, dass alles korrekt gemessen wurde.

Sollten Eigentümer mit der Berechnung der Wohnfläche einen Fachmann beauftragen?

Die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Verfahren, das vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Viele Ausnahmen und Besonderheiten müssen berücksichtigt werden.

Heutzutage verwenden die meisten Menschen Bauzeichnungen, um die Wohnfläche ihres Hauses oder ihrer Wohnung zu ermitteln. In manchen Fällen kann es sich jedoch lohnen, die Maße noch einmal zu überprüfen und digitale Laser-Entfernungsmesser zu verwenden. Das gilt primär dann, wenn Sie seit der letzten Wohnflächenmessung Veränderungen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung vorgenommen haben.

Bei Schrägen, Treppen und anderen Besonderheiten sind Messungen nur bedingt möglich. Viele Laien stoßen hier schnell an ihre Grenzen, wenn sie versuchen, diese Dinge zu berücksichtigen. Deshalb können Profis durch ihr Fachwissen exakte Berechnungen zuverlässig durchführen und durch ihre Expertise Rechtssicherheit bieten. Denn eine falsche Berechnung kann schwerwiegende Folgen haben – zum Beispiel können falsche Berechnungen der vermieteten Wohnfläche dazu führen, dass Vermieter Miete oder zu viel gezahlte Nebenkosten an die Mieter zurückzahlen müssen. Wenn es eine Diskrepanz zwischen der vermeintlichen und der tatsächlichen Wohnfläche gibt, kann sich dies auch auf Ihre Versicherungskosten im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auswirken.

Zusammenfassung: Korrekte Wohnflächenberechnung ist für jede Immobilie elementar und eine entscheidende Grundlage für unterschiedliche Anlässe. Sie wird benötigt bei:

    • beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung
    • für die Berechnung des Mietzinses
    • Für die Angaben im Exposé beim Verkauf einer Immobilie
    • Für die Durchführung eines Immobiliengutachtens
    • Für die Finanzierung der Immobilie

Wenn Sie erfahren möchten, was alles zur Wohnfläche gehört und wie Sie die Wohnfläche richtig berechnen, können Sie auf unserer Seite Wohnfläche richtig berechnen erfahren.

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Was Privatverkäufer unbedingt beim Verkauf ohne Makler wegen des Geldwäschegesetzes beachten müssen

Geldwäschegesetz Immobilienverkauf

Was Privatverkäufer unbedingt beim Verkauf ohne Makler wegen des Geldwäschegesetzes beachten müssen

Nur weil Sie keinen Makler haben, heißt das nicht automatisch, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen können, an wen Sie wollen. Denn als privater Immobilienverkäufer dürfen Sie gesetzliche Vorschriften im Kontext der Geldwäscheprävention nicht außer Acht lassen. Ansonsten könnte es zu ernsthaften Schwierigkeiten mit den staatlichen Behörden kommen. Unser Artikel beschäftigt sich mit den Anforderungen des GwG an private Verkäufer und den Maßnahmen, die Sie explizit ergreifen müssen, um Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention zu erfüllen. Insbesondere geht es um die Identitätsprüfung von Interessenten und Vertragsparteien, die Dokumentation der Immobilientransaktion und die Einhaltung von Meldepflichten bei Verdachtsfällen.

Private Immobilienverkäufer müssen das Geldwäschegesetz beachten

Leider ist vielen privaten Immobilienverkäufern nicht bewusst, dass sie die gesetzlichen Vorgaben durch die Geldwäscheprävention einhalten müssen. Das Geldwäschegesetz (GwG) legt Maßnahmen fest, die Sie als Privatverkäufer genauso ergreifen müssen wie ein Immobilienunternehmen. Das vorrangige Ziel des GwG ist, die Immobilienbranche vor Missbrauch durch Betrüger und Geldwäscher zu schützen und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung (CTF). Bei Verdachtsfällen müssen Sie das Bundeskriminalamt (BKA) informieren. Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, drohen u. a. sehr hohe Strafzahlungen.

Wie Sie als Immobilienverkäufer die Geldwäschegesetze einhalten

Wenn Sie einen Kaufinteressenten gefunden haben, der sich für Ihre Immobilie näher interessiert, dann sollten Sie dessen Identität überprüfen. Dies geschieht dadurch, dass Sie den Personalausweis oder Reisepass anfordern und kopieren. Die Lichtbildkopien müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Auch bei der Besichtigung der Immobilie sollten Sie darauf achten, dass der Interessent persönlich erscheint und sich ausweist.

      • Achten Sie auch darauf, dass kein grobes Missverhältnis zwischen den wirtschaftlichen Verhältnissen, den Interessenten und dem zugrundeliegenden Immobiliengeschäft, vorliegt.
      • Vorsichtig sollten Sie auch sein, wenn unter anderem der Interessent Ihrer Immobilie nicht für eigene Zwecke, sondern für eine nicht näher benannte Person (Strohmann), erwerben möchte.
      • Außerdem ist Vorsicht geboten, wenn der Kaufinteressent den Kaufpreis in bar bezahlen möchte.
      • Bei Anbahnung eines Immobiliengeschäfts aus dem Ausland sind zusätzliche Nachforschungen und Erkundungen notwendig, um eine eventuelle Geldwäsche zu verhindern. Eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen der Geldwäscheprävention ist die Dokumentation von Immobilientransaktionen. Dies umfasst die Aufbewahrung von Unterlagen wie Kaufverträgen und Finanzierungsnachweisen. Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine Immobilientransaktion für Geldwäsche genutzt wird, sind Sie verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäsche beim Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln.

Um Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention optimal erfüllen zu können, empfiehlt es sich, eine Risikoanalyse durchzuführen.

Diese sollte unter anderem die Risikofaktoren der Klientel und der Immobiliengeschäfte sowie die Risiken der Immobilienbranche insgesamt berücksichtigen. Aufgrund dieser Analyse können Sie anschließend geeignete Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um das Geldwäscherisiko zu minimieren.

Zu den Sicherungsmaßnahmen, die Sie als private Immobilienverkäufer ergreifen können, gehört etwa die Einführung von Verfahren zur Identifizierung von Interessenten und Vertragsparteien.

Hierzu können Sie insbesondere das Transparenzregister nutzen, in dem Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen hinterlegt sind. Dies kann Ihnen bei der Überprüfung der Identität von Käuferinnen und Käufern helfen und dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Auch die Prüfung von Kapitalnachweisen bei Käuferinnen und Käufern, kann dazu beitragen, das Risiko von Geldwäsche zu minimieren.

48-Stunden-Regel nach Meldung eines Verdachts für Geldwäsche

Sollten Sie bei den zuständigen Stellen eine Verdachtsmeldung abgeben, dann dürfen Sie in den ersten 48 Stunden nach dieser Verdachtsanzeige die Geschäftsanbahnung nicht fortsetzen. Wenn Sie nicht von der Staatsanwaltschaft binnen 48 Stunden kontaktiert werden, können Sie die Arbeit im Kontext des Immobilienverkaufs fortsetzen.

Es ist wichtig, dass Sie als privater Immobilienverkäufer Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention ernst nehmen und die oben genannten Maßnahmen umfassend sowie genau umsetzen. Letztlich erleichtert das Geldwäschegesetz die Aufdeckung illegaler Aktivitäten, verlangt aber auch von privaten Verkäufern eine größere Vorsicht als in den vergangenen Jahren.

Rogers Immobilien hilft Ihnen, Komplikationen mit dem Anti-Geldwäsche-Gesetz zu vermeiden.

Es ist für private Immobilienverkäufer daher ratsam, über einen professionellen Immobilienmakler wie Rogers Immobilien zu verkaufen, da dieser über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung im Umgang mit dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) verfügt. Wir, als ein professioneller Makler, kennen die Sorgfaltspflichten und Meldepflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention und können daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Durch unsere Erfahrung und Know-how können wir zudem dazu beitragen, dass die gesamten Immobilientransaktionen schnell und reibungslos abläuft. Sie als ein privater Immobilienverkäufer sparen sich jeder Menge Zeit und können sicher sein, dass Sie nicht in Konflikt mit dem Geldwäschegesetz geraten.

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  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
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  • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
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Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

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Darum ist ein Makleralleinauftrag so wichtig!

Makleralleinauftrag

Darum ist ein Makleralleinauftrag so wichtig!

Manche Immobilienverkäufer fragen sich, warum sie einen Makleralleinauftrag erteilen und sich für nur einen Makler entscheiden sollten. Es ist aber eine Tatsache, dass die Beauftragung von möglichst vielen Maklern die Verkaufschancen der Immobilie nicht erhöht. Ganz im Gegenteil.

In der Regel bedarf ein Maklervertrag keiner bestimmten Auftragsform, somit sind verschiedene Ausgestaltungen möglich und die Beauftragung eines Maklers kann unterschiedlich erfolgen. Der Vertrag kann also sowohl mündlich oder durch sogenanntes schlüssiges (konkludentes) Verhalten zustande kommen. Grundsätzlich sind unterschiedliche Vertragsformen möglich.

Der freie oder einfache Maklervertrag

Dieser Vertrag (auch Allgemeinauftrag genannt) ist dadurch geprägt, dass er die Vertragsparteien so gut wie gar nicht zu einem bestimmten Handeln verpflichtet. Es müssen nur die allgemein geltenden Treuepflichten beachtet werden. Ob es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt, hängt natürlich von dem Einsatz des Maklers ab. Davon ist auch die Zahlung der Provision abhängig. Wenn der Makler nicht tätig wird, hat dies für ihn keine Folgen. Denn der einfache Maklervertrag verpflichtet den Makler nicht zu einer Tätigkeit. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit widerrufen und die Zusammenarbeit mit dem Makler beenden, es sei denn, die Vertragspartner hätten etwas anderes vereinbart. Einen Kündigungsgrund muss nicht vereinbart werden, eine Kündigungsfrist gibt es ebenfalls nicht. Somit ist der Immobilieneigentümer an den Makler nicht in irgendeiner Weise gebunden und kann jederzeit kündigen.

Wenn der Makler eine große Initiative und kostenaufwendige Marketingaktivitäten entwickelt, und das Objekt nicht vermittelt wird, dann hat der Makler keinen Anspruch auf eine Provision. Die Erstattung der aufgewendeten Kosten erfolgt ebenfalls nicht. Der einfache Maklerauftrag ist für beide Vertragsparteien sehr wenig wert und mit vielen Nachteilen verbunden. Er ist weder bei Veräußerung noch bei einer Vermietung einer Immobilie zielführend.

Bei einem Allgemeinauftrag können mehrere Immobilienmakler mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt werden. Dies verringert aber die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss. Wenn die Immobilie von mehreren Anbietern vermarktet wird, sind Kaufinteressenten verunsichert. Es entstehen unweigerlich Bedenken in Bezug auf die Qualität der Immobilie. Die Interessenten fragen sich, ob die Immobilie so schlecht ist, dass sie von mehreren Maklern angeboten werden muss. Außerdem wird die ernsthafte Verkaufsabsicht des Immobilieneigentümers infrage gestellt. Selbst wenn die Interessenten besichtigen und sich anschließend für den Kauf entscheiden, werden sie von Zweifeln geplant, ob sie den Weg bis zum Notartermin unter so unsicheren Bedingen gehen wollen. Denn die Beschaffung einer Finanzierung ist mit Zeit und Aufwand verbunden. Wer weiß, ob nicht ein anderer Makler weitere Interessenten bringt und somit der gewünschte Vertragsabschluss doch nicht stattfindet. Auch die Banken hören es nicht gerne, dass sie einen Darlehensvertrag unter solchen Bedingungen vorbereiten sollten.

Seriöse und erfolgreiche Immobilienmakler werden einen einfachen Maklerauftrag gar nicht akzeptieren. Daher läuft der Eigentümer die Gefahr, dass seine Immobilie von unseriösen Anbietern vermittelt wird. Das kann sich auch sehr negativ auf den Kaufpreis und sonstige Schwierigkeiten schaffen. Die Einschaltung mehrere Makler erschwert die Käufersuche erheblich und sollte unbedingt vermieden werden.

Der Alleinauftrag

Bei einem Alleinauftrag (auch Makleralleinauftrag genannt) ist der Makler zu einer intensiven und schnellen Tätigkeit verpflichtet. Der Auftraggeber muss sich darauf verlassen können, dass der Makler diese exklusive Beauftragung zu schätzen weiß. Aus diesem Maklerauftrag ergeben sich andere Verpflichtungen für die Vertragsparteien. Der Sinn des Alleinauftrags besteht in einer stärkeren Bindung des Auftraggebers an den Makler. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich (exklusiv) die Leistungen des Maklers in Anspruch zu nehmen, um seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Auf der anderen Seite erhöhen sich die Pflichten des Maklers gegenüber dem Auftraggeber. Es ist üblich bei einem Makleralleinauftrag eine Frist für die Zusammenarbeit zu vereinbaren. Der Eigentümer kann neben dem Vertragsmakler keinen weiteren Immobilienmakler mit Nachweis und/oder Vermittlung seines Objekts beauftragen.

Der Immobilienmakler ist verpflichtet zu einer intensiven und zügigen Arbeit, um einen passenden Käufer oder Mieter zu finden. Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn ein Kaufvertrag beim Notar oder ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

Vorteile eines qualifizierten Makleralleinauftrags

Der qualifizierte Alleinauftrag stellt für Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler die beste Lösung, wenn es um eine erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie geht. Der Auftraggeber kann sich auf eine intensive und qualitative hochwertige Vermarktung seiner Immobilie verlassen und vielen Vorteilen rechnen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählen etwa, die Objektbewertung, die Erstellung eines Verkaufskonzepts und passende Werbemaßnahmen. Die Kosten hierfür trägt der Immobilienmakler. Außerdem profitiert der Immobilienbesitzer von dem ganzen Fachwissen, den Verbindungen und den Marktkenntnissen des Maklers.

Die Parteien regeln schriftlich alle Leistungen, Verpflichtungen und die Laufzeit. Der Vertrag schafft Transparenz und bietet hohe Sicherheit für Käufer, denn die Interessenten werden nicht durch mehrfaches Anbieten der Immobilie unnötig verunsichert. Wenn Sie die Vermietung oder der Verkauf Ihrer Immobilie mit Erfolg gekrönt sehen wollen, ist der qualifizierte Makleralleinauftrag die richtige Entscheidung.

Wenn Sie sich fragen, was Sie bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers beachten müssen, sprechen Sie uns einfach an! Wir sind sehr gerne für Sie da und beraten Sie individuell. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein Mustervertragsexemplar zur Verfügung.

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Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Daher möchten wir Ihnen gerne die Erfahrungen von Verkäufern, Käufern, Vermietern und Mietern näherbringen, die bereits mit uns zusammengearbeitet haben.

Lesen Sie die Bewertungen unserer Kunden, um mehr über unsere Arbeitsweise zu erfahren. Wir sind stets darauf bedacht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und wir Ihnen einen ausgezeichneten Service bieten können.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

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Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Spekulationssteuer

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss an Vieles denken. Dabei wird oft vergessen, dass auch das Finanzamt einen genauen Blick auf den Immobilienverkauf wirft. Gegebenenfalls muss die sogenannte „Spekulationssteuer“ abgeführt werden. Abhängig vom Immobilienpreis und persönlichem Steuersatz kann das recht teuer werden – daher lohnt es sich, schon vor dem Immobilienverkauf genau hinzusehen. Dabei lässt sich die Höhe der Spekulationssteuer beeinflussen, wenn man geschickt vorgeht.

Fälligkeit

Jeder Immobilienverkauf und Immobilienkauf wird in Deutschland notariell beurkundet. Der Notar ist verpflichtet eine Abschrift jedes Kaufvertrags, an das Finanzamt zu senden. Der Fiskus prüft, ob es sich eventuell um ein Spekulationsgeschäft handelt und der Gewinn steuerpflichtig ist.

Die Spekulationssteuer im Zusammenhang mit Immobilienobjekten wird im § 23 EStG geregelt. Die Spekulationssteuer wird grundsätzlich fällig, wenn eine Privatperson „Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften“, wie durch den Verkauf einer Immobilie, erzielt. Wie so oft im Steuerrecht sollte man auf Details achten. Denn die Besteuerung der Gewinne durch den Immobilienverkauf erfolgt nur dann, wenn tatsächlich die Absicht zur Gewinnerzielung vorliegt. Das heißt mit anderen Worten: Wenn Privatpersonen Immobilien kaufen und verkaufen, wird die Steuer nur fällig, wenn die Absicht zur Gewinnerzielung im Vordergrund steht. Vor diesem Hintergrund ist auch der Name der Steuer zutreffend, der sich im Volksmund eingebürgert hat: Die Spekulationssteuer fällt an, wenn man mit Immobilien spekuliert. Dabei gibt es klare und einfache Kriterien, die der Gesetzgeber definiert hat, um eine Gewinnerzielungsabsicht bzw. Spekulation zu identifizieren. Sobald diese Kriterien erfüllt sind, wird die Steuer fällig. Die Versteuerung des Spekulationsgewinns erfolgt mit dem individuellen Einkommensteuersatz.

Steuerpflicht bei Immobilienspekulation: Was Sie über die 10-Jahres-Frist wissen sollten

Das wichtigste Kriterium hinsichtlich der Spekulationssteuer bezieht auch den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie, die sogenannte Spekulationsfrist. Die Spekulationsfrist ist also der Zeitraum, indem der Eigentümer die Immobilie behalten muss, damit der Verkauf steuerfrei bleibt. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei sehr kurzen Zeiträumen die Spekulation und die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, im Vordergrund stehen. Im Allgemeinen wird ein Immobilienverkauf innerhalb der Frist von zehn Jahren nach dem Kauf als Spekulation betrachtet, was bedeutet, dass die Spekulationssteuer fällig wird. Wenn man jedoch die 10-Jahres-Frist für Gebäude, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte einhält, kann man Steuern sparen. Wenn etwa das Objekt vor neun Jahren gekauft wurde, kann es ratsam sein, mit dem Immobilienverkauf ein Jahr zu warten, damit die Frist überschritten wird. In vielen Fällen kann es also sinnvoll sein, lieber den Verkauf noch ein wenig aufzuschieben und der Ablauf der Spekulationsfrist abzuwarten.

Keine Spekulationssteuer bei selbst genutzten Immobilien

Viele Menschen investieren in Immobilien, um im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu wohnen. Veränderte Lebensumstände, eine Trennung oder ein beruflicher Wechsel machen jedoch oft den Immobilienverkauf notwendig. Natürlich wäre es in diesen Fällen nicht angemessen, eine Spekulation zu unterstellen und den Verkäufer der Immobilie mit der Spekulationssteuer zu belasten.

Konkret schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei selbst genutzten Immobilien keine Steuer abzuführen ist – auch wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde und zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Somit sind Objekte, die zur Eigennutzung erworben wurden, durch keine Veräußerungsfrist eingeschränkt und können jederzeit steuerfrei verkauft werden.

Bei Immobilien, die innerhalb der 10-Jahres-Frist teils vermietet und, teils selbst genutzt wurden, gilt folgende Regel: Verkäufer sind von der Spekulationssteuer befreit, wenn sie in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf die Immobilie selbst bewohnt haben. Bei Immobilien wiederum, die aus mehreren Wohneinheiten bestehen, von denen eine Wohnung selbst genutzt wurde, wird nur für den Teil Spekulationssteuer fällig, der an Dritte vermietet wurde. Eigentümer, die Ihre Immobilienobjekte zur Vermietung oder Verpachtung erwerben und weniger aus zehn Jahre halten, müssen Veräußerungsgewinne versteuern.

Höhe der Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer errechnet sich aus der Höhe des Gewinns, der durch den Immobilienverkauf erzielt wurde, und dem persönlichen Steuersatz. Grundsätzlich wird dabei der Gewinn aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis errechnet. Doch Vorsicht: Auch Abschreibungen, die bei vermieteten Immobilien geltend gemacht wurden, erhöhen den Wert der Immobilie und sind dabei bei der Festsetzung der Spekulationssteuer zu berücksichtigen. Bei Denkmalschutz-Immobilien kommen noch Sonderabschreibungen dazu.

Umgekehrt lässt sich der Verkaufsgewinn – und damit die Höhe der Spekulationssteuer – mindern, wenn vor dem Immobilienverkauf Modernisierungen und Renovierungen durchgeführt werden. Die Kosten dafür können auf die Steuer angerechnet werden. Das lohnt sich durchaus. Denn in vielen Fällen lässt sich mit einigen Aufwertungen gleichzeitig der Verkaufspreis steigern.

Ist der Gewinn aus dem Immobilienverkauf bestimmt, wird dieser Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein Beispiel: Wer eine Immobilie für 100.000 EUR kauft und für 120.000 EUR verkauft, hat ohne Berücksichtigung von Abschreibungen und Schönheitsreparaturen einen Gewinn von 20.000 EUR erzielt. Unterliegt der Verkäufer einem persönlichen Steuersatz von 40 %, werden folglich 8.000 EUR Spekulationssteuer fällig.

Maklerkosten senken Steuerlast

Wer übrigens einen Makler beauftragt, kann die dadurch entstehend steuermindernd auf den Gewinn durch den Immobilienverkauf anrechnen. Auch die restlichen Nebenkosten, die mit dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie verbunden sind, mindern die Gewinnmarge und somit die Besteuerung. Weiterhin können auch Sanierungskosten und Modernisierungskosten die Steuerlast mindern, da es sich um Werbungskosten handelt. Zinsen und Tilgungen für den Kredit wirken sich leider nicht mindern aus. Gerne können Sie sich an uns bei dem Verkauf Ihrer Immobilie wenden und von unserem Praxiswissen profitieren.

FAQ – Diese Fragen stellen Immobilieneigentümer häufig

Hat der Gesetzbergeber einen Freibetrag bei der Erhebung der Spekulationssteuer eingeräumt?

Grundsätzlich gibt es bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze von insgesamt 600 EUR pro Jahr. Wenn Verkaufsgewinne unter dieser Grenze liegen, werden sie nicht besteuert. Wenn der Spekulationsgewinn diese Schwelle nur um einen Cent überschreitet, dann muss der gesamte Betrag versteuert werden. Der Freibetrag gilt pro Person. Letztlich heißt es, dass der Wertgewinn bei der Veräußerung nicht zu hoch ausfallen darf.

Ab wann wird die Spekulationssteuer gerechnet?

Entscheidend für bei der Fristberechnung ist der Kaufzeitpunkt und nicht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
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Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

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Wie Sie einen guten Immobilienmakler in München finden: 10 Merkmale seriöser Makler

Guter Immobilienmakler München

Wie Sie einen guten Immobilienmakler in München finden: 10 Merkmale seriöser Makler

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Haus verkaufen oder vermieten möchten, wollen Sie ganz sicher gehen, dass Sie einen guten Makler finden, der sich auch hervorragend auf dem Münchner Immobilienmarkt auskennt und professionell die Immobilie vermarktet. Viele Immobilienbesitzer fragen sich, woran sie denn einen guten Immobilienmakler erkennen? Hier finden Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen bei der Suche nach einem guten Makler in München ganz sicher helfen werden.

Bestens informiert: Ein Immobilienmakler muss gute Marktkenntnisse besitzen

Eine hervorragende Marktkenntnis ist ein wichtiges Handwerkzeug für jeden Makler. Ein umfangreiches und aktuelles Wissen über den Immobilienmarkt in München ist eine Voraussetzung dafür, dass Ihre Immobilie gut verkauft oder vermietet wird. Ein Profi Immobilienmakler kann Sie über diee Immobilienpreise beraten, denn er hat über die aktuellen Angebote einen guten Überblick. Er weiß auch, welche Immobilien besonders nachgefragt sind und somit können auch hervorragende Preise erzielt werden.

Kann der Immobilienmakler nachvollziehbare Referenzen und Empfehlungen vorweisen?

Wenn Sie mit einem Immobilienmakler zum ersten Mal zusammenarbeiten möchten, ist es empfehlenswert nach Referenzen zu fragen. Ein guter Immobilienmakler in München wird diese sicher vorweisen können. Sie können erfahren, welche Objekte der Makler vermittelt hat und wie zufrieden die Eigentümer mit seiner Immobilienvermittlung waren. Dadurch bekommen Sie einen guten Einblick in seine Tätigkeit. Außerdem sollte er Sie durch seine langjährigen Erfahrungen am Markt gut beraten können.

Immobilienbewertung München

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Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind wir Ihr Ansprechpartner. Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an, um den erfahrenen Immobilienmakler in München mit der bestmöglichen Betreuung für den Immobilienverkauf kennen zu lernen.
  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Heute ist die Internetseite die Visitenkarte eines Unternehmens. Diese sollte übersichtlich, klar strukturiert und ansprechend gestaltet sein. Ein guter Immobilienmakler wird einen professionellen Internetauftritt haben. Außerdem sollte er die Vertriebskanäle von sozialen Medien nutzen, wie LinkedIn, Facebook, Twitter, Instagram etc. Dies ist in der heutigen Zeit ein Muss.

Lässt sich der Immobilienmakler bei der Beratung ausreichend Zeit?

Wenn ein Makler nicht bereit ist sich ausreichend Zeit für Sie und Ihre Anliegen zu nehmen, ist Vorsicht geboten. Ein guter Immobilienmakler wird Sie niemals zu einer Entscheidung drängen oder auf Zeit spielen. Achten Sie auch darauf, welche Versprechungen Ihnen der Immobilienmakler macht. Wenn er behauptet, dass er den richtigen Käufer oder Mieter für Ihre Immobilie hat und der Vertragsabschluss nur eine Formsache sei, ist dies ein Versuch Sie zu ködern. Solchen Versprechungen sollten Sie kein Ohr leihen, denn jede Immobilienvermittlung ist individuell und die Vertragsparteien müssen auch zueinander gut passen. Dies zu prüfen, erfordert Zeit und Sorgfalt.

Wie realistisch ist die Beratung des Maklers?

Ein seriöser Immobilienmakler wird Ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen, sondern Sie realistisch beraten. Die Kaufpreise und Mieten in München sind zwar hoch, aber auch sie haben ihre Grenzen. Achten Sie auch darf, wie der Immobilienmakler den Kaufpreis oder den Mietpreis begründet. Immobilien, die zu unrealistischen Preisen angeboten werden, finden keine guten Interessenten.

Begutachtet der Makler die Immobilie genau oder rennt er nur durch?

Wie genau begutachtet der Immobilienmakler Ihre Immobilie? Darauf sollten Sie ganz besonders achten, wenn er Ihre Immobilie zum ersten Mal besichtigt. Ein kompetenter Immobilienmakler wird sehr gründlich besichtigen, Fragen stellen und sich Notizen machen. Außerdem wird er mögliche Probleme und Schwierigkeiten erkennen und dafür auch Lösungsvorschläge unterbreiten können.

Nimmt sich der Immobilienmakler auch Zeit für die Besichtigung oder werden die Interessenten nur durchgeschoben?

Ein Profi Immobilienmakler wird Ihnen immer erklären, wie er bei der Vermittlung vorgehen wird. Wo wird er Ihre Immobilie inserieren und wird er das Exposé aussagekräftig und kundenorientiert erstellen? Ist er in der Lage, professionelle und hochwertige Bilder und eine 3D-Tour von Ihrer Immobilie zu erstellen? Wissenswert ist auch, wie er bei den Besichtigungen vorgeht. Leider hören wir vielfach von Interessenten und Eigentümern, dass viele Makler „Massenbesichtigungen“ anbieten, d. h. es wird eine große Anzahl von Interessenten gleichzeitig zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Natürlich ist einem Immobilienmakler aus wirtschaftlichen Gründen lieber einen Verkaufsauftrag zu erhalten, aber für die Vermietung sollte er genauso viel Einsatz bringen und auf Massenbesichtigungen verzichten.

Einige Mieterinteressenten haben uns sogar berichtet, dass sich dadurch vor dem Objekt in München und Umgebung eine 20 m lange Schlage gebildet hat und die Interessenten sozusagen „durch geschoben“ wurden. Unter diesen Umständen ist es dem Immobilienmakler überhaupt nicht möglich, die Mieterinteressenten näher kennenzulernen und sich ein Bild zu machen, wer für die Immobilie am besten als Mieter infrage kommen würde. Viele Mieterinteressenten finden solche Vorgehensweise abstoßend und entscheiden sich gegen die Immobilie, vorher diese überhaupt gesehen zu haben. Dadurch gehen gute Mieterinteressenten dem Vermieter verloren. Ein seriöser Makler wird von solcher „Massenabfertigung“ also Abstand halten. Selbstverständlich wird er den Vermieter auch regelmäßig und ausführlich über den Stand und Verlauf der Immobilienvermittlung informieren.

Haftpflichtversicherung

Wie jeder weiß, ist kein Mensch vor Fehlern gefeit, deshalb sollte jeder erfahrener und seriöser Immobilienmakler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Denn dadurch schützt er nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kunden vor möglichen Schäden, die wegen eines Irrtums oder ein Versehen entstehen können. Deshalb zögern Sie nicht, sich zu erkundigen, ob der Immobilienvermittler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Nachhaltige Immobilienvermittlung

Nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss ist es für einen guten Immobilienmakler selbstverständlich, dass er für den Verkäufer und Vermieter und den neuen Käufer und Mieter weiterhin mit seiner Dienstleistung zur Verfügung steht. Er wird die Wohnungs- oder Hausübergabe durchführen und ein umfangreiches Übergabeprotokoll für alle Beteiligten anfertigen. Ein kundiger Immobilienmakler wird von sich selbst die Durchführung der Übergabe anbieten.

Aktueller Wissensstand

Ein vertrauenswürdiger Immobilienmakler bildet sich regelmäßig fort, besucht Schulungen, Seminare und erweitert sein Fachwissen. Er ist nicht nur über die aktuelle Marktlage auf dem letzten Stand, sondern auch über die erfolgreichen Marketingstrategien. Dieses Wissen kommt allen Beteiligten zugute.

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Grundstücke, Häuser und Wohnung in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen rund um den Immobilienverkauf oder Vermietung in München.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.
  • Lernen Sie uns besser kennen.

Was sagen unsere Kunden

Die Kundenzufriedenheit steht bei uns im Mittelpunkt, weshalb wir Ihnen gerne aufzeigen möchten, wie unsere Dienstleistungen von Verkäufern, Käufern, Vermietern und Mietern wahrgenommen werden. Wir laden Sie herzlich ein, die Kundenrezensionen zu lesen, um sich ein umfassendes Bild von unserem Engagement und unserer Arbeitsweise zu machen. Unser Ziel ist es, auf Ihre Bedürfnisse und Fragen optimal einzugehen und Ihnen stets zur Verfügung zu stehen. Ihr Wohlergehen ist uns wichtig, und wir streben danach, dass Sie sich bei uns vollkommen wohl und bestens betreut fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

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Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

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Was Sie vor dem Hausverkauf unbedingt beachten müssen – Innenbereich

Hausverkauf Innenbereich

Was Sie vor dem Hausverkauf unbedingt beachten müssen – Innenbereich

Bevor es mit dem Hausverkauf losgeht, sollten Sie es gründlich begutachten und prüfen, dass alles in bester Ordnung ist. Dieser Artikel beschäftigt sich ausführlich mit dem Innenbereich eines Hauses.

Hauseingang

Ein Kaufinteressent wird in der Regel durch Ihre Hauseingangstür kommen und hier möchten wir mit der Begutachtung anfangen. Sie wollen, dass der Kaufinteressent einen ordentlichen, sauberen, gut beleuchteten Eingangsbereich sieht. Entfernen Sie alle unnötige Gegenstände und stellen Sie sicher, dass Teppiche sauber und Böden poliert sind und die Wände frisch wirken (neutrale und helle Farben werden vorgezogen).

Geruch spielt eine wichtige Rolle, unterschätzen Sie nicht seine Wirkung. Gibt es irgendwelche unangenehmen Gerüche? Wenn ja, finden Sie heraus vorher sie kommen und beseitigen Sie diese. In speziellen Supermärkten oder in der Apotheke gibt es Duftöle oder Wohnraumsprays. Wir empfehlen ausschließlich biologische Produkte, die aus naturreinen ätherischen Ölen bestehen (z. B. Produkte von Primavera).

Versichern Sie sich, dass die Beleuchtung gut funktioniert und alle Beleuchtungskörper in Ordnung sind und keine Spinnweben im ganzen Haus vorhanden sind. Bei den Vorbereitungen für einen Hausverkauf verfolgen Sie ein Ziel: Sie möchten, dass Ihr Zuhause geräumig, hell und frisch aussieht. Es ist empfehlenswert, die wichtigsten Bereiche Ihres Hauses, und zwar die Küche und das Badezimmer, möglichst auf den Vordermann zu bringen.

Allgemeines Interieur

  • Überprüfen Sie die Treppen für lose Bretter, angerissene Teppiche, fehlende oder lose Gelände- und Schutzeinrichtungen.
  • Die meisten Probleme mit Innenwänden sind kosmetischer Natur und können mit Spachtel und Farbe ausgebessert werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Türen und Fenster richtig öffnen und schließen.
  • Halten Sie die Anzahl der Möbel auf ein Minimum, damit die Räume nicht kleiner erscheinen, als sie sind. Stellen Sie sicher, dass nichts im Wege steht. Wenn die Regale oder Schränke mit Büchern, Zeitschriften etc. überfüllt sind, entfernen Sie einige.
  • Stellen Sie sicher, dass Abstellbereiche und -räume geräumig, organisiert und ordentlich aussehen. Schaffen Sie Platz, indem Sie alte Sachen loswerden.
  • Entfernen Sie oder schließen Sie Wertsachen wie Schmuck, Münzen, Geld, Kameras oder Smartphones weg. Persönliche Fotos sollten ebenfalls nicht sichtbar sein.
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Küche und Badezimmer

  • Überprüfen Sie Waschbecken, Badewannen und Toiletten, und stellen Sie sicher, dass keine Lecks und Schimmel vorhanden sind.
  • In der Küche reinigen Sie gründlich alle Geräte, einschließlich Ihres Ofens. Reinigen oder ersetzen Sie Ihren Dunstabzugsfilter. Reinigen Sie die Schränke von innen und außen sowie die Arbeitsplatte. Reparieren Sie tropfende Wasserhähne.
  • Entfernen Sie Gegenstände, die auf dem Kühlschrank evtl. aufbewahrt werden sowie Magnete und Bilder vom Kühlschrank.
  • Reduzieren Sie die Anzahl der Gegenstände, die auf Arbeitsplatten aufbewahrt werden. Die Arbeitsplatte sollte dekorativ wirken.
  • Reduzieren Sie auch die Gegenstände, die unter der Spüle gelagert werden.
  • In Bädern: Waschbecken, Badewannen und Toiletten schrubben. Entfernen Sie evtl. Schimmelspuren und Verfärbungen von Duschen und Badewannen. Reparieren Sie auch hier evtl. tropfende Wasserhähne und reinigen Sie die Lüftungsgitter.
  • Putzen Sie Spiegel, Lichtschalter und Schrankengriffe.
  • Stellen Sie sicher, dass Fliesen sauber und intakt sind.

Keller

Der Zustand des Fundaments ist für jedes Haus entscheidend. Deswegen wird der Kellerbereich von Kaufinteressenten mit besonderer Sorgfalt besichtigt. Das Ziel Ihrer Kontrolle ist, sicherzustellen, dass sich Ihr Keller in einem soliden Zustand befindet.
  • Achten Sie auf Risse, Wassereintritt, Ausblühungen (weiße Pulver-ähnliche Substanz), bröckelnden Mörtel oder Beton, Holz und Fäulnis. Wenn eines dieser Probleme vorhanden sind, müssen Sie weitere Schritte vornehmen, um mögliche Ursachen und Lösungen zu finden.
  • Wenn Ihr Keller feucht oder muffig ist, sollten Sie evtl. einen Luftentfeuchter einsetzen. Aber auch hier gilt es, die Ursache herauszufinden.
  • Genauso wie bei allen anderen Bereichen Ihres Hauses sollte Ihr Keller organisiert und übersichtlich gestaltet sein.

Garage

  • Entfernen Sie alle beschädigte Werkzeuge, alte Autoteile, leere Farbdosen und alle Gegenstände, die Sie nicht mehr benötigen. Auch wollen Sie Übersicht und Ordnung schaffen.
  • Verwenden Sie geeignete Reinigungslösungen, um Ölflecken vom Boden zu entfernen.

Wenn Besichtigungen anstehen

Sie haben Ihr Haus gründlich geprüft und Probleme gelöst. Jetzt ist Ihr Haus für den Hausverkauf bzw. die ersten Besichtigungen vorbereitet. Es ist vorteilhaft eine Aufgabenliste vorzubereiten, damit Sie wissen, was vor jeder Besichtigung erledigt werden muss, damit Ihr Haus schnell in Form ist. Wenn Sie eine Familie haben, können Sie die Aufgaben auch entsprechend aufteilen.
  • Machen Sie alle Vorhänge, Rollos, etc. auf und schalten Sie am besten, wenn es nicht gerade Mittagszeit ist, die Beleuchtung ein, wegen der Helligkeit.
  • Lüften Sie das gesamte Haus gründlich, um Koch-, Haustiergerüche und usw. loszuwerden.
  • Frische Blumen schaffen eine wunderbare Atmosphäre.
  • Räumen Sie alles, was herumliegt, weg und entleeren Sie den Müll.
  • Stellen Sie sicher, dass alles makellos aussieht.
  • Stellen Sie Ihren Heizungsthermostaten auf eine angenehme Temperatur ein.
  • Wenn möglich, bringen Sie Ihre großen Haustiere aus dem Haus.
  • Halten Sie Hausschuhe für Besichtigungen bereit, wenn Sie nicht möchten, dass Interessenten mit Straßenschuhen durch Ihr Haus laufen.

Durch Worte und Taten

Wenn Sie möchten, kommen wir gerne unverbindlich vorbei und helfen Ihnen mit der Begutachtung. Sollte Ihr Haus derzeit leer stehen, ist es im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit für uns eine Selbstverständlichkeit, sich um diese Details in Absprache mit Ihnen zu kümmern.

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Bei uns erwartet Sie wahrer Kundenservice, der auf Offenheit, Transparenz und Erfolg basiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
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Was Sie vor dem Hausverkauf unbedingt beachten müssen – Außenbereich

Hausverkauf Aussenbereich

Was Sie vor dem Hausverkauf unbedingt beachten müssen – Außenbereich

Gehen Sie nicht überstürzt und unüberlegt an das Abenteuer Hausverkauf heran. Ist die grundsätzliche Entscheidung getroffen, sein geliebtes Heim zu veräußern, dann muss es auch für den Verkauf gut vorbereitet sein. Hierzu sollten Sie einen Ablaufplan mit allen wichtigen Terminen aufstellen. Dem oft unterschätztem Thema „Gesamtbild Ihres Hauses“ wollen wir uns in diesem Artikel widmen.

Liebe auf den zweiten Blick?

Jedes Haus hat einen einzigartigen Charakter. Nur sieht dies nicht jeder Käufer auf den ersten Blick. Leider hat der erste Eindruck keine zweite Chance, wie es in anderen Lebensbereichen vielleicht sein mag. Deswegen ist es wichtig, die Vorzüge Ihres Hauses hervorzuheben und es im besten Licht darzustellen. Die neuesten Erkenntnisse der Verkaufspsychologie bestätigen, dass Emotionen bei Kaufentscheidungen eine große Rolle spielen. Wenn also das Bauchgefühl als sehr positiv empfunden wird, ist der Käufer auch eher bereit, einen höheren Preis zu akzeptieren.

Ein hübsches Sümmchen für ein hübsches Häuschen. Beide sind glücklich.

Natürlich sind Sie mit Ihrem Haus emotional verbunden und es ist für Sie sehr wertvoll. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihr Haus durch die Brille eines Käufers betrachten, der oft Mängel findet, um den Preis zu drücken. Denken Sie immer daran: Andere Mütter haben auch hübsche Töchter. Bei den Vorbereitungen für den Hausverkauf sollten Sie auf jeden Fall überdenken, im welchem Verhältnis der Renovierungsaufwand zu dem erzielbarem Verkaufserlös steht. Schließlich muss sich das ganze Unterfangen auch rentieren.

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Professioneller Bausachverständiger: ja oder nein?

Ernsthafte Käufer wollen oft vor der notariellen Beurkundung die Immobilie von einem Bausachverständigen auf Mängel begutachten lassen. Dies ist legitim, denn es geht schließlich um eine größere Kaufinvestition. Die Ergebnisse der Begutachtung spielen dann auch eine Rolle bei den Preisverhandlungen. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, können Sie selbst einen professionellen Bausachverständigen beauftragen. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn Ihr Haus schon sehr viele Sommer ins Land hat gehen sehen. Es ist der beste Weg, gravierende Mängel zu finden und sich dann um diese zu kümmern.

Größere Renovierungsarbeiten vor dem Hausverkauf angehen

Viele Immobilienkäufer führen einen sehr aktiven Lebensstil und schrecken möglicherweise zurück, wenn größere Reparaturen noch zu erledigen sind. Für Ihren Hausverkauf sollte also alles Tipptopp aussehen. Der Aufwand wird sich lohnen, denn dadurch lässt sich ein höherer Preis rechtfertigen. Aus unserem Erfahrungsschatz können wir hierzu Ihnen wichtige Hinweise geben. Somit haben Sie die Möglichkeit Mängel zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen vorzeitig zu treffen, bevor es mit dem Hausverkauf richtig losgeht.

Baustellen während des Hausverkaufs vermeiden

Wenn wichtige Reparaturen an Ihrem Haus fällig sind, erledigen Sie diese am besten, bevor Ihr Haus auf dem Markt angeboten wird. Viele Kaufinteressenten sind nicht besonders begeistert zu hören, dass Reparaturen vor dem Eigentümerwechsel noch erledigt werden. Zudem können sich die meisten Käufer auf der Baustelle schlecht ausmalen, wie es später aussehen soll. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, dass der Interessent nur ein mehr oder weniger Baustellen ähnlicher Zustand vom Objekt im Kopf behält.

Checkliste für Verkäufer

Wie sieht Ihr Haus von der Straße aus? Das ist der erste Eindruck, den die Kaufinteressenten bekommen werden und bereits hier machen sie sich ein Bild von Ihrer Immobilie. Stellen Sie sich auf die Straße vor Ihrem Haus und notieren Sie sich Dinge, die das Gesamtbild stören.
  • Hat der Straßenkehrer den einen oder anderen Papierschnipsel, kaputte Flaschen oder leere Dosen auf dem Gehweg übersehen?
  • Wenn Sie ein Einfahrtstor haben, ist es gut geölt? Das Gleiche gilt auch für das Garagentor.
  • Reparieren Sie rissige oder ungeraden Oberflächen in der Auffahrt oder am Zugang zum Hauseingang.
  • Entfernen Sie störende und überflüssige Gegenstände aus dem Vorgarten.

Sitzt das Kleid richtig?

Der Zustand der Außenwände, also das Kleid ihres Hauses, wirkt sich unmittelbar auf das Aussehen aus.
  • Sind die Außenwände sauber und vom grünen Moos befreit? Ein No-Go sind Graffiti an Hauswänden oder gemauerten Zäunen.
  • Sieht die Fassadenfarbe gut aus? Wenn die Farbe vom Regen o. Ä. beschädigt ist, sollten Verbesserungen vorgenommen werden.
  • Funktioniert die Außenbeleuchtung? Ersetzen Sie alle defekten Glühbirnen und reinigen Sie die Beleuchtung gründlich.
  • Befreien Sie die Kellerschächte und um das Haus herum vom Laub.
  • Entfernen Sie – naturschutzgerecht – alle Spinnweben mit Ihren Bewohnern um das Haus herum.
  • Haben Sie dekorative Holzverkleidung? Ist das Holz in gutem Zustand oder braucht es einen neuen Anstrich?

Hat der Hut eine Beule?

Wenn es Ihnen nicht danach ist auf das Dach zu klettern, können Sie das Meiste von dem Boden aus mit einem Fernglas begutachten. Andernfalls seien Sie vorsichtig bei der Arbeit. Bei den meisten Dachreparaturen werden Sie wahrscheinlich die Dienste eines Fachmanns in Anspruch nehmen müssen.

  • Überprüfen Sie den allgemeinen Zustand Ihres Daches. Wellige Schindeln, angesammeltes Wasser auf Flachdächern und Korrosion auf Metalldächern bedeuten, dass es Zeit für Nachbesserung oder Erneuerung ist.
  • Sowohl Mauerwerk- als auch Metall-Kamine müssen gerade und strukturell intakt sein, sie müssen angemessene Abdeckung haben und wasserdicht sein, da wo sie in das Dach eindringen.
  • Alle Dächer sind durch Regen und Schnee belastet, sodass Beschädigungen entstehen können. Prüfen Sie, ob Veränderungen oder Vertiefungen entstanden sind und beauftragen Sie mit der Reparatur einen Fachmann.
  • Stellen Sie sicher, dass die Dachrinnen frei sind und sich in gutem Zustand befinden.

Mit Blumen erobert man nicht nur Frauenherzen

Bei entsprechender Jahreszeit ist es sehr empfehlenswert ein paar hübsche blühende Blumen in Töpfen zu besorgen, somit wirkt Ihre Immobilie für das Auge viel attraktiver. Sprechen Sie mit Ihrem Gartencenter, vielleicht können Sie sich große, dekorative Blumentöpfe für den Hauseingangsbereich ausleihen.
  • Sind alle Gehwege auf Ihrem Grundstück auch im Hintergarten sauber? Wenn nicht, leihen Sie sich einen Hochdruckreiniger aus.
  • Wenn Ihr Rasen kahle Stellen hat, sollten sie unbedingt nachgebessert werden. Entfernen Sie trockene Äste und Laub von Bäumen und Sträuchern. Jäten Sie Blumenbeete, wenn Sie welche haben.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Rasen regelmäßig gemäht wird. Stellen Sie sicher, dass der Kompostbereich aufgeräumt ist.
  • Haben Sie ein Gartenhaus oder einen Schuppen? Sieht er vorzeigbar aus?
  • Müssen Fenster und Außentüren abgedichtet werden und lassen sie sich leicht schließen bzw. öffnen?
  • Sind alle Fenster geputzt?
  • Funktioniert die Markise und ist der Stoffbezug sauber und nicht eingerissen?
  • Dekorieren Sie die Terrasse mit Sonnenliegen, einem guten Buch und legen Sie eine hübsche Tischdecke auf. Der Grill sollte einsatzbereit in nächster Nähe stehen. Im Winter können Sie ein schönes Futterhäuschen für das Rotkelchen & Co. und das putzige Eichhörnchen aufstellen.

Durch Worte und Taten

Wenn Sie möchten, kommen wir gerne unverbindlich vorbei und helfen Ihnen mit der Begutachtung. Sollte Ihr Haus derzeit leer stehen, ist es im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit für uns eine Selbstverständlichkeit, sich um diese Details in Absprache mit Ihnen zu kümmern. In einem weiteren Artikel erfahren Sie, wie Sie den Innenbereich des Hauses auf den Verkauf vorbereiten und zeigen Ihnen vermeidbare Stolperfallen.

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Bei uns erwartet Sie wahrer Kundenservice, der auf Offenheit, Transparenz und Erfolg basiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

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Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
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Richtig verkaufen mit dem passenden Immobilienmakler

Immobilienverkauf mit Immobilienmakler

Richtig verkaufen mit dem passenden Immobilienmakler

Der Verkauf einer Immobilie kann sehr kompliziert sein, wenn man keinen erfahrenen Immobilienmakler an der Seite hat. Doch wie finden Eigentümer den Makler, der wirklich zu Ihnen passt und das Beste für den Verkäufer rausholt? Es existieren tatsächlich Kriterien, anhand derer Verkäufer einen guten Makler identifizieren können. Um Fehler und finanzielle Verluste bei der Veräußerung einer Immobilie zu vermeiden, sollten Verkäufer einen Experten konsultieren und von den Fähigkeiten eines Immobilienprofis profitieren. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Ein Immobilienmakler ist täglich im Kontakt mit Kaufinteressenten, kennt den Markt und der Ablauf eines Verkaufsprozesses ist ihm bestens vertraut.

Ein weiterer Vorteil, den der Immobilienmakler mitbringt, ist seine Neutralität und Distanz zu der Verkaufsimmobilie. Er kann sich auf die Wünsche der Käufer gut einstellen und das Haus oder die Wohnung den Käufern entsprechend präsentieren. Von unschätzbarem Wert ist vorrangig die Privatsphäre des Verkäufers, die durch die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler geschützt wird. Außerdem ist der Immobilienmakler in der Führung der Kaufpreisverhandlungen geschult und geübt, was dem Verkäufer zugutekommt.

Herausforderung Immobilienverkauf

Da ein Immobilienverkauf eine bedeutende Transaktion ist, sind die meisten Privatverkäufer zum ersten Mal mit einem so großen finanziellen Vorgang konfrontiert. Die meisten Eigentümer sind nur paar mal mit dem Verkauf einer Immobilie konfrontiert. Mitunter unterschätzt der Besitzer die Herausforderung, die ein solcher Verkauf bedeutet. Angesichts dessen ist es immer ratsam, den richtigen Immobilienmakler an seiner Seite zu haben. Dieser ist unabhängig und neutral und erhöht die Chance, einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen.

Durch seine Erfahrungen kann der Immobilienmakler unerfahrene Verkäufer vor Regressansprüchen beschützen. Aber woran erkennt ein Eigentümer, der seine Immobilie veräußern möchte, ob er den richtigen Immobilienmakler gefunden hat? Im Folgenden werden einige, wichtige Kriterien erläutert.

Am Anfang steht die Analyse

Es herrscht Ausnahmezustand auf dem Immobilienmarkt, der Nachfrage ist immens. Mit einem professionellen Immobilienmakler gelingt es, eine realistische Analyse zu erstellen und herauszufinden, welchen Wert das Objekt wirklich hat. Damit im Vorfeld der Marktwert festgestellt werden kann, sollte der Makler die aktuellen, regionalen Märkte kennen und professionelle Bewertungsmethoden nutzen.

Auch der aktuelle Bedarf an Immobilien und die Nachfrage spielen eine Rolle, die der Immobilienmakler berücksichtigen muss. Durch die Begutachtung vergleichbarer Angebote lässt sich ein optimaler Verkaufspreis ermitteln. Hierfür muss der Makler natürlich auch in der Lage sein, den technischen Zustand eines Objektes und die Qualität der Bausubstanz zu erkennen. Die meisten Eigentümer überschätzen den Wert einer Immobilie, weil sie emotionale Bindungen an das Objekt haben oder Laien-Wissen für die Kalkulation anwenden. Wird eine Immobilie zu teuer offeriert und schließlich der Preis ausgehandelt, ist das Endresultat vornehmlich ein zu niedriger Verkaufspreis.

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Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind wir der richtige Ansprechpartner. Rufen Sie uns an: Tel. 089 70065020.

Unsere Immobilienbewertung für Sie:

  • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
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  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Das richtige Angebot machen

Der Immobilienmakler schaut sich die Immobilie zunächst objektiv an und analysiert die Unterlagen. Erst dann bereitet er ein ansprechendes Exposé vor, was der geeigneten Klientel offeriert wird. Das Exposé ist die Visitenkarte der Immobilie, vollständige Verkaufsunterlagen runden das Angebot ab. Der richtige Immobilienmakler ist in der Lage, das Objekt auf die bestmögliche Art anzubieten.

Wichtig ist zudem, dass ein Immobilienmakler nicht nur seine eigene Website nutzt, sondern auch andere, relevante Verkaufskanäle. Es ist nicht mehr zu leugnen, dass besonders die sozialen Medien immer mehr Zuwachs erlangen.

Bei der Erstellung des Exposés kommt es hauptsächlich auf gute Fotos und ansprechen, verkaufsfördernden Text an, das muss ein guter Makler wissen. Zudem sind technische Raffinessen wie ein virtueller Rundgang optimal geeignet, um Interessenten zu gewinnen. Ein positiver Ruf unterstützt den Makler dabei, dass seine Angebote bevorzugt genutzt werden.

Die optimale Aufbereitung

Damit der Immobilienmakler die höchsten Verkaufsaussichten hat, ist es notwendig, dass er das Objekt bestmöglich präsentiert. Nur wirklich ausgewählte Makler bieten Serviceleistungen dieser Art an. Ein guter Makler kann aber einen Handwerker beauftragen, der oberflächliche Kosmetik betreibt und das Objekt auf den ersten Blick ansehnlicher erscheinen lässt. Wird sogenanntes Home Staging angeboten, wird die Immobilie mit einer ansprechenden Möblierung ausgerüstet, um einen besseren Eindruck zu hinterlassen.

Um die besten Verkaufschancen zu erzielen, muss der Immobilienmakler das Objekt bestmöglich aufbereiten. Nur wirklich ausgewählte Makler bieten Serviceleistungen dieser Art an. Ein guter Makler kann aber einen Handwerker beauftragen, der oberflächliche Kosmetik betreibt und das Objekt auf den ersten Blick ansehnlicher erscheinen lässt. Wird sogenanntes Home Staging angeboten, wird die Immobilie mit einer ansprechenden Möblierung ausgerüstet, um einen besseren Eindruck zu hinterlassen.

Das Gespräch mit dem Interessenten

Einer der wichtigsten Schritte ist die Besichtigung des Objekts, die mit einem professionellen Makler optimal gelingt. Im Nachhinein sollte ein ausführliches Gespräch stattfinden, bei dem auch Gründe für eine eventuelle Absage erörtert werden. Diese Punkte können bei zukünftigen Besichtigungen berücksichtigt werden. Der Makler kann dem Interessenten zudem hilfreiche Tipps zur Finanzierung geben und dabei unterstützen, dass er die bestmöglichen Finanzierungskonditionen bekommt. Wenn schließlich ein Kaufvertrag zustande kommt, ist es der Makler, der begleitend bei dem Notartermin anwesend ist.

Es ist die Aufgabe des richtigen Maklers, dass er bis zum Ende an der Seite des Verkäufers bleibt. Auch erklärt er, welche Verkaufsmöglichkeiten es gibt, sorgt dafür, dass die Verträge überprüft werden und am Ende alle zufrieden sind.

Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren – 089 70065020 – oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

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Die häufigsten Fragen der Immobilienkäufer

Fragen von Käufern

Die häufigsten Fragen der Immobilienkäufer

Bereits vor der Besichtigung ist es ratsam, sich Gedanken zu machen, über eventuelle Fragen von Kaufinteressenten. Die wichtigsten Eckdaten zu der Immobilie sollten Sie im Kopf parat haben. Dazu zählt die Grundstücksgröße, die Wohnfläche, die letzte Wartung der Heizung, die Nebenkosten der Immobilie sowie der Zustand. Natürlich möchten Sie Ihre Immobilie von der schönsten Seite präsentieren und die Vorteile der Immobilie hervorheben. Die ist selbstverständlich in Ordnung.

Allerdings sollten Sie die Ihnen bekannten Mängel unter keinen Umständen verschweigen. Denn dies könnte unangenehme rechtliche Folgen für Sie haben. Um für eine Besichtigung optimal vorbereitet zu sein, sollten Sie sich in die Situation der Kaufinteressenten versetzen und sich auf mögliche Fragen gut vorbereiten. Die richtigen Antworten parat zu haben, kann die Kaufentscheidung von Interessenten positiv beeinflussen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Alle Kaufinteressenten wünschen sich ausführliche und präzise Informationen über die angebotene Immobilie, die Lage und Umgebung, die Infrastruktur sowie die Energieeffizienz des Hauses.
  • Außerdem möchten sie wissen, wann die Immobilie zur Verfügung stehen wird und wann sie einziehen können. Selbstverständlich sind alle relevanten Unterlagen für den Verkauf entscheidend und sollten ernsthaften Interessenten zügig zur Verfügung gestellt werden.
  • Verkäufer, die wir bei dem Immobilienverkauf unterstützen, überlassen uns die kompetente und fachkundige Beantwortung von Fragen. Die Käufer erhalten professionelle Auskunft nicht nur über die Immobilie, sondern über den gesamten Kaufprozess. Dies stärkt ihr Vertrauen und beeinflusst den Verkaufsprozess positiv.

Typische Fragen zur Immobilie

Typische Fragen zur Immobilie

  • Wie komme ich am besten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt? Wie lange dauert die Fahrt?
  • Sind weitere Verkehrsanbindungen in Planung?
  • Wo befinden sich Schulen, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten?
  • Gibt es eventuell Geruchsbelästigung oder Lärmbelästigungen?
  • Wie sieht es mit Strahlung durch Hochspannungsmasten oder eine Mobilfunkantenne?
  • Welche Erholungsmöglichkeiten bietet der Standort? (insbesondere Parks, Seen, Wälder)
  • Gibt es Naherholungsgebiete?
  • Wie sieht es mit Kulturangeboten aus?
  • Gibt es Sport- oder Spielplätze in der Nähe?
  • In welcher Entfernung liegen die nächsten medizinischen Einrichtungen?
  • Stehen in der Nachbarschaft Bauvorhaben an? Wenn ja, welche?
  • Die Entfernung zur nächsten Einkaufsmöglichkeit und Bäckerei?

Fragen zum Grundstück

  • Welche Bebauungsmöglichkeiten sind durchsetzbar?
  • Wie ist die Bodenbeschaffenheit?
  • Wie hoch ist der Grundwasserspiegel?
  • Kann das Grundstück geteilt werden?
  • Gibt es Vorbelastungen?

Fragen zum Haus

  • Wie ist die Beschaffenheit der Bausubstanz?
  • In welchem Zustand ist das Dach?
  • Welche Dacheindeckung hat das Haus?
  • Welche Bauweise hat das Haus? (Mauerwerk, Skelettbauweise, Stahlbeton, Fertigbauweise, etc.)
  • Ist eine Schallisolierung vorhanden?
  • Wurden frühere Mängel beseitigt? Wenn ja, welche und wann war es genau?
  • Wie hoch sind die aktuellen Betriebskosten?
  • Welche Wände sind tragend?
  • Welche Renovierungsarbeiten wurden seit dem Baujahr durchgeführt und wann genau?
  • Gibt es Probleme mit Feuchtigkeit?
  • Wurde die Immobilie energetisch saniert? Wann erfolgte die Sanierung, war es?
  • Sind separate Sicherungen vorhanden (etwa FI-Schalter)?
  • Wie schnell ist die Internetverbindung?

Fragen zur Eigentumswohnung
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung stellen Kaufinteressenten ähnliche Fragen, wie bei einem Haus. Allerdings gibt es hier einige Fragen, die für Wohnungen typisch sind.

  • Ist ein Hausmeister vorhanden und welche Arbeiten werden von ihm durchgeführt?
  • Wie setzt sich die Eigentümergemeinschaft zusammen?
  • Wie hoch ist der Anteil der vermieteten Wohnungen in der Anlage?
  • Gibt es einen Wasch- und Trockenraum?
  • Kann man in dem Waschraum eine eigene Waschmaschine anschließen?
  • Wie werden die Verantwortlichkeiten für Winterdienst und Treppenreinigung innerhalb der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt?
  • Welche Fahrradabstellmöglichkeiten sind vorhanden?
  • Wie hoch ist aktuell das Hausgeld und die angesparte Instandhaltungsrücklage?
  • Welche Pläne gibt es für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums?
  • Welche Richtlinien gibt es in Bezug auf Tierhaltung?

Fragen zum energetischen Zustand der Immobilie
Der Energieausweis ist bei Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung vom Gesetz her verpflichtend und muss den Kaufinteressenten zur Einsicht vorgelegt werden. Es ist hilfreich, den Interessenten die Aussagekraft des Energieausweises fachkundig zu erklären. Ebenso kommen bei Besichtigungen oft folgende Fragen zu dem energetischen Zustand des Gebäudes:

  • Ist die Immobilie gedämmt? Wenn ja, welche Wärmedämmung wurde angebracht?
  • Welches Baujahr hat die Heizungsanlage?
  • Welche energetischen Sanierungen wurden seit dem Baujahr durchgeführt?
  • Bei Wohnungen: Welche Sanierungsmaßnahmen sind in Bezug auf den energetischen Zustand geplant?
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Häufige Fragen von Kaufinteressenten

Diese Fragen stellen vorrangig Familien mit Kindern

  • Wie weit ist der Kindergarten?
  • Welche Schulen gibt es in der Nähe und wie sind sie erreichbar?
  • Welche Freizeitmöglichkeiten sind für Kinder in der nahen Umgebung vorhanden? (z. B. Sportvereine, Spielplätze, Musikschulen, Schwimmbäder etc.)
  • Gibt es Kinder in der Nachbarschaft? Wenn ja, in welchem Alter?

Fragen zu anderen Kaufinteressenten
Selbstverständlich möchten Kaufinteressenten wissen, welche Chancen sie auf eine Zusage vom Verkäufer erhalten. Deswegen versuchen sie mehr Informationen zu ihren „Konkurrenten“ herauszufinden.

  • Gibt es noch weitere Interessenten?
  • Wie viele Besichtigungen haben Sie schon durchgeführt?
  • Wie viel ernsthafte Kaufinteressenten gibt es für die Immobilie?
  • Haben Sie bereits ernst zu nehmende Kaufangebote für die Immobilie erhalten?
  • Bis wann sollten wir ein Kaufangebot abgeben?

Persönliche Fragen
Sie sollten auch mit persönlichen Fragen von Kaufinteressenten rechnen.

  • Wie lagen wohnen Sie hier?
  • Warum möchten Sie die Immobilie verkaufen?
  • Würden bestimmte Einrichtungsgegenstände bleiben?

Häufige Fragen bei vermieteten Immobilien

  • Wie lange wohnt der Mieter in dem Haus oder in der Wohnung?
  • Sind die Mieter ruhig, ordentlich und zuverlässig?
  • Gab es jemals Schwierigkeiten mit der Zahlung der Miete?
  • Wann wurde die Miete zuletzt erhöht?
  • Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich?
  • Haben die Mieter Kinder, wenn ja, in welchem Alter?
  • Darf der Mieter die Wohnung untervermieten?
  • Welchen Beruf haben die Mieter?
  • Wie alt sind die Mieter?
  • Wie viele Personen leben insgesamt in der Wohnung?

Typische Fragen zu Umbaumöglichkeiten
Bei gebrauchten Immobilie möchten Kaufinteressenten wissen, welche Umbaumaßnahmen durchgeführt werden können. Viele möchten gerne ihr zukünftiges Zuhause auf die eigenen Bedürfnisse individuell anpassen und möchten im Voraus erfahren, inwiefern dies möglich ist.

  • Welche Wände sind tragend?
  • Wo verlaufen die Lüftungsschächte und der Kamin?
  • Ist es möglich, das Dach auszubauen?
  • Können auch Gauben errichtet werden?
  • Bei Wohneigentum: Gibt es Einschränkungen seitens der Eigentümergemeinschaft?
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… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

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Grundschuld löschen lassen: Vor- und Nachteile der Entfernung aus dem Grundbuch und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Grundschuld löschen

Grundschuld löschen lassen: Vor- und Nachteile der Entfernung aus dem Grundbuch und mit welchen Kosten muss man rechnen?

Da die meisten Käufer den Kauf einer Immobilie mit einem Kredit finanzieren, wird im Grundbuch hierfür eine Grundschuld in Abteilung drei eingetragen. Wenn der Immobilienkredit abbezahlt ist, stellen sich viele Eigentümer die Frage, ob sie die Grundschuld löschen lassen sollen oder ob sie diese lieber doch im Grundbuch stehen bleiben soll. Dieser Artikel hilft Ihnen, die Fragen rund um den Antrag auf Löschung der Grundschuld zu beantworten.

Was ist eine Grundschuld und warum wird Grundschuld im Grundbuch eingetragen?

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus und nehmen dafür einen Kredit bei der Bank auf. Um sicherzustellen, dass Sie den Kredit zurückzahlen, wird eine Art “Sicherheitsmarke”, die sogenannte Grundschuld, ins Grundbuch Ihres Hauses eingetragen. Diese Eintragung einer neuen Grundschuld ist wie ein Versprechen an die Bank: Falls Sie aus einem Grund den Kredit nicht zurückzahlen können, darf die Bank Ihr Haus verkaufen, um das Geld zurückzubekommen. Dieser Verkauf kann durch eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung geschehen.

Diese Grundschuld ist für die Bank wie ein Sicherheitsnetz. Wenn Sie Ihre Kreditraten nicht bezahlen können, vielleicht wegen finanzieller Schwierigkeiten, hat die Bank etwas in der Hand, um ihr Geld zurückzuerhalten. Diese Grundschuld bleibt so lange im Grundbuch stehen, bis Sie Ihren Kredit vollständig abbezahlt haben. So dient die Grundschuld als Sicherheit, bevor die vollständige Tilgung erfolgt.

Nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits verschwindet die Grundschuld nicht von allein aus dem Grundbuch. Hier müssen Sie selbst aktiv werden. Sie müssen einen Antrag stellen, um die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Es ist wie das Entfernen eines abgelaufenen Sicherheitssiegels, das zeigt, dass Ihre Verpflichtung gegenüber der Bank erfüllt ist.

Wann ist es sinnvoll die Grundschuld im Grundbuch stehenzulassen?

Es ist ein befreiendes Gefühl, wenn die Tilgung des Darlehens abgeschlossen ist und man die Löschungsbewilligung der Bank erhalten hat. Wenn das Grundbuch keine Einträge zugunsten der Bank mehr beinhaltet, hat die Bank auch keinen Zugriff auf die Immobilie und könnte somit bei Bedarf keine Zwangsversteigerung veranlassen. Es gibt aber einige Gründe, warum die eingetragene Grundschuld im Grundbuch stehen bleiben sollte, obwohl der Kredit bereits vollständig abbezahlt ist.
  • Die Löschung der bestehenden Grundschuld verursacht Kosten. Wenn die Grundschuld im Grundbuch stehen bleibt, fallen auch keine Kosten an.
  • Die Grundschuld kann für eine neue Finanzierung verwendet werden, wenn man einen Umbau oder Modernisierung plant.
  • Verwendung der Grundschuld für den Kauf einer weiteren Immobilie. Wenn die Grundschuld im Grundbuch verbleibt, dann fallen keine Gebühren an den Notar und beim Grundbuchamt.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Übertragung der Grundschuld auf ein anderes Institut in den meisten Fällen höhere Kosten veranlasst, als eine Neubestellung. Wenn Sie gute Finanzierungskonditionen mit der im Grundbuch stehende Bank aushandeln, ist es vorteilhaft, die bereits eingetragene Grundschuld zu nutzen. Auf alle Fälle ist es empfehlenswert, alle Optionen durchzurechnen und dann eine kluge Entscheidung zu treffen.

Welche Gründe sprechen für die Löschung einer Grundschuld?

Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollte man die Bestellungsurkunde der, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollte man die Bestellungsurkunde der Grundschuld genau durchlesen. Die Lektüre ist zwar nicht einfach, dafür aber angebracht.

Axel Drücker von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern macht auf eine Gefahr aufmerksam, die in der Grundschuld steckt, und zwar: „Da steht drin, dass ich mich der Zwangsvollstreckung über mein ganzes Vermögen unterwerfe.“ Dieser Passus könnte hochproblematisch werden, wenn mehrere Immobilieneigentümer da sind, aber nur einer von ihnen Schulden macht. Praktisch bedeutet es, dass alle für die Schulden des Einzelnen haften und letztlich das Haus oder die Wohnung verlieren könnten. In so einer Konstellation ist es natürlich empfehlenswert, die Grundschuld aus dem Grundbuch so bald wie möglich löschen zu lassen.

Auch beim Verkauf der Immobilie ist die Löschung der Grundschuld meistens eine Voraussetzung, dass die Eigentumsübertragung vollzogen wird. Die meisten Käufer suchen sich eine Bank mit den bestmöglichen Konditionen für die Finanzierung der Immobilie aus. In den meisten Fällen ist es aber ein anderes Institut, als im Grundbuch bereits eingetragen ist. Die Löschung der vorhandenen Grundschuld wird in dem Kaufvertrag notariell beglaubigt und der Notar hierfür bevollmächtigt. Die Bank des Käufers wird die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt beantragen und sicherstellen, dass die Immobilie frei von Belastungen ist, bevor die Finanzierung abgeschlossen wird. Sobald die Löschung vollzogen ist, wird die neue Grundschuld der finanzierenden Bank eingetragen.

Die Löschung der Grundschuld ist daher nicht nur eine formelle Angelegenheit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf des Immobilienverkaufs und der Finanzierung. Sie gibt dem Käufer die Sicherheit, dass die Immobilie frei von Vorbelastungen ist und der Verkäufer die Gewissheit, dass er seine Verbindlichkeiten gegenüber der Bank erfüllt hat.

Selbst wenn der Kredit noch nicht vollständig abbezahlt ist, kann die Grundschuld beim Verkauf gelöscht werden. Allerdings muss die Bank die Sicherheit haben, dass der valutierende Restbetrag an die Bank bezahlt wird, ansonsten wird die Bank keine Löschungsbewilligung erteilen. Praktisch bedeutet es, dass der Kaufpreis, unter Berücksichtigung der Höhe der Grundschuld, höher sein muss als die Schulden, die der Verkäufer noch bei der Bank hat. Der Käufer wird dann vom Notar angewiesen, den fälligen Kaufpreis zwischen dem Verkäufer und der Bank entsprechend aufzuteilen, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen.

Wie gehe ich praktisch vor, wenn ich die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen möchte?

Angenommen, Sie haben den Kredit für Ihre Immobilie vollständig bezahlt. Sie beabsichtigen nicht, die Immobilie zeitnah zu verkaufen. Sie wollen die Grundschuld auch nicht für einen weiteren Kredit bei der gleichen Bank für Umbau, Sanierung oder Ähnliches verwenden. Ihnen ist es wichtig, die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen und ein sauberes Grundbuch ohne Lasten zu haben. Wenn dies der Fall ist, gehen Sie wie folgt vor: 1. Als Immobilieneigentümer benötigen Sie zwingend die Löschungsbewilligung des Gläubigers, sprich der Bank. Diese wird der Gläubiger nur ausstellen, wenn das Darlehen vollständig abgezahlt ist. 2. Mit der Löschungsbewilligung müssen Sie zum Notar gehen. 3. Der Notar wird die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt veranlassen.

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und suchen nun nach der passenden Finanzierung? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Expertin Kathrin Kaufmann von Best-Finanzierung. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zur Immobilienfinanzierung.

Was kostet es die Grundschuld löschen zu lassen?

Kosten für die Löschung der Grundschuld werden sowohl vom Grundbuchamt als auch vom Notar in Rechnung gestellt. Die Bank darf keine Gebühren für die Ausstellung der Löschungsbewilligung verlangen. Die Höhe der Kosten hängt von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab.

Notare verlangen circa 0,2 Prozent und das Grundbuchamt ebenfalls circa 0,2 Prozent. Ist also eine Grundschuld in Höhe von 300.000 EUR eingetragen, liegen die Gebühren in diesem Fall bei insgesamt bei 1.200. Somit geht 600 EUR an Grundbuchamt und 600 EUR an den Notar.

FAQ zum Thema: Grundschuldlöschung und Löschungsbewilligung

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Wie erhalte ich die Erlaubnis, eine Grundschuld zu löschen?

Ganz einfach: Sobald Sie Ihren Immobilienkredit vollständig zurückgezahlt haben, schickt Ihnen Ihre Bank dieses wichtige Dokument, die sog. Löschungsbewilligung, normalerweise automatisch zu. Denken Sie daran, es ist ein besonderes Papier, fast wie ein Diplom, das bestätigt, dass Sie Ihre Schulden bezahlt haben. Es ist offiziell und notariell beglaubigt, also bewahren Sie es gut auf – es ist der Schlüssel, um die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen zu lassen.

9

Kann ich die eine Grundschuld löschen, ohne die Löschungsbewilligung zu haben?

Nein, das geht nicht. Stellen Sie sich das wie bei einem gesperrten Handy vor: Ohne den richtigen Code können Sie es nicht entsperren. Genau so brauchen Sie eine notariell beglaubigte Erlaubnis, um eine Grundschuld oder Hypothek aus dem Grundbuch zu entfernen.

Es gibt aber eine Alternative zur Löschung der Grundschuld: die Grundschuldabtretung. Das ist so ähnlich, als würden Sie Ihr Handy an jemand anderen weitergeben, aber der Sperrcode bleibt bestehen. Wenn Sie beispielsweise Ihren Kredit zu einer anderen Bank wechseln, kann die bereits eingetragene Grundschuld an die neue Bank übergehen. Das ist praktisch, weil Sie dann nicht alles von vorne beginnen müssen. Die Banken kümmern sich um die nötigen Schritte, und im Grundbuch wird einfach ein Vermerk zur Übertragung hinzugefügt.

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Brauche ich einen Notar, um eine Grundschuld zu löschen?

Ja, das ist unbedingt nötig. Stellen Sie sich das wie das Kündigen eines wichtigen Vertrags vor: Sie können es nicht einfach alleine machen. Sie brauchen eine offizielle Bestätigung, dass Sie die Grundschuld löschen dürfen. Diese Bestätigung und den Antrag zur Löschung der Grundschuld reicht der Notar dann für Sie beim Grundbuchamt ein. Ohne diesen Schritt ist es nicht möglich, die Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen.
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Welche Unterlagen brauche ich, um die Löschung der Grundschuld vorzunehmen?

Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen wichtigen Stempel aus Ihrem Reisepass entfernen. Dafür brauchen Sie zwei Dinge: erstens die Erlaubnis (das ist die Löschungsbewilligung) und zweitens einen offiziellen Antrag, in dem Sie um die Entfernung des Stempels bitten. Wenn Sie diese beiden Dokumente haben, gehen Sie damit zu einem Notar. Der Notar ist wie ein offizieller Stempeldienst, der bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat. Er sorgt dafür, dass Ihre Dokumente offiziell beglaubigt und dann an das Grundbuchamt geschickt werden. Ohne diesen Schritt kann die Grundschuld nicht aus dem Grundbuch gelöscht werden.
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Wie lange dauert es, ich die Erlaubnis zur Löschung einer Grundschuld (Löschungsbewilligung) bekomme?

Normalerweise geht das Löschen der Grundschuld recht schnell – oft nur ein paar Tage oder manchmal ein paar Wochen. Es kommt darauf an, wie zügig Ihre Bank arbeitet. Wenn Sie dann auch die Grundschuld tatsächlich aus dem Grundbuch löschen lassen wollen, dauert es meist noch ein paar Wochen länger. Es ist ähnlich wie beim Warten auf eine Lieferung: Manchmal geht es schneller, manchmal braucht es etwas länger, je nachdem, wie schnell der Absender ist.
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Gibt es eine Vorlage für die Erlaubnis, eine Grundschuld zu löschen?

Ja, die gibt es. Meistens stellt die Bank, von der Sie den Kredit bekommen haben, so eine Art Formular bereit. Sie müssen dieses Formular nur ausfüllen und an die Bank zurücksenden. Dann schickt Ihnen die Bank das fertige Dokument zu, damit die finale Löschung der Grundschuld vorgenommen werden kann. Denken Sie an dieses Dokument wie an eine wichtige Quittung, die bestätigt, dass Sie Ihr Darlehen abbezahlt haben und die Tilgung abgeschlossen ist. Bewahren Sie es gut auf, am besten bei Ihren anderen wichtigen Unterlagen.
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