Welche Kosten sind mit der Beurkundung eines Kaufvertrags verbunden?

Kaufvertrag Kosten

Welche Kosten sind mit der Beurkundung eines Kaufvertrags verbunden?

Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Vertrags beim Immobilienverkauf notwendig. Hier erfahren Sie, welche Kosten und Steuern beim Verkauf einer Immobilie entstehen. Dieser Artikel ist ein Teil einer Serie, in der wir uns mit den konkreten Inhalten eines Kaufvertrags beschäftigen, im Einzelnen sind es: die Beteiligten, der Kaufgegenstand, der Kaufpreis, die Haftung des Verkäufers für Mängel, Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr, Kosten und Steuern, Auflassung und Grundbucheintragung.

Wer trägt welche Kosten bei Immobilienverkauf

Käufer

  • Kosten des Vertrags
  • Kosten für Genehmigungen und Erklärungen
  • Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 % vom Kaufpreis)
  • Kosten, die der Käufer auslöst, wie z. B. Bestellung von Grundschulden und Hypotheken zur Finanzierung des Kaufpreises.

Verkäufer

  • Kosten, die der Verkäufer auslöst, wie z. B. Löschung von Belastungen der Immobilie, die der Käufer nicht übernimmt.

Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, also den Notar, zahlt der Käufer. So regelt es das BGB. Außerdem übernimmt der Käufer die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch. Zudem entstehen bei Verkauf einer Immobilie auch Kosten für verschiedenen behördlichen Genehmigungen, die erstellt werden müssen. Diese Kosten trägt ebenfalls der Käufer.

Der Verkäufer trägt die Kosten für Löschungen. Wenn Vermessungen notwendig sind, trägt die Kosten hierfür auch der Verkäufer.

Bei Immobilienkauf wird der Käufer auch vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Es fällt eine sog. Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer bewegt sich zwischen 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg.

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  • Bei uns erwartet Sie wahrer Kundenservice, der auf Offenheit, Transparenz und Erfolg basiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Baubranche – DIW äußert Wachstumsprognose und eine Empfehlung

Baustelle

Baubranche – DIW äußert Wachstumsprognose und eine Empfehlung

Die gesamte Bauwirtschaft (Tief-, Gewerbe- und Wohnungsbau) kann 2019 mit einem Wachstum des nominalen Bauvolumens von rund 7,5 Prozent rechnen. 2020 werden es wahrscheinlich 6,5 Prozent sein. Das prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Berlin im Rahmen seiner Bauvolumenprognose. Wachstumstreiber ist laut dem DIW der florierende Bau von Wohn-Immobilien, den die Politik mit zusätzlichen Impulsen antreibt. Statt mit der Gießkanne breit zu fördern, sollte die Politik die Gelder jedoch auf sozialen Wohnungsbau in Innenstädten konzentrieren, rät das Institut.

Maßnahmen wie Baukindergeld fördern Baupreis-Anstieg

Laut Prognose des DIW steigen die Baupreise 2019 um etwa 4,5 Prozent und 2020 voraussichtlich um zusätzliche 3,5 Prozent. Ursachen dafür sieht das DIW in einer hohen Kapazitätsauslastung sowie in einer starken Nachfrage im Bau von Wohn-Immobilien und im Bereich „Infrastruktur“ durch den Staat. Das bedeutet nicht zuletzt, dass ein nominales Wachstum in der Baubranche vor allem in überdurchschnittlich steigende Preise fließt.

2018 war das beim nominalen Wachstum von zehn Prozent im Neubau der Fall, vermutet das DIW. 2019 und 2020 wird es ähnlich sein. Laut Prognose steigt das Bauvolumen 2019 auf rund 430 Milliarden Euro und 2020 auf knapp 460 Milliarden Euro. Da ein Gutteil des Geldes in Preissteigerungen fließt, sind die prognostizierten Wachstumsraten deutlich schwächer. Das Wachstum liegt laut DIW 2019 bei 2,9 Prozent, während es im Jahr 2020 rund 3,1 Prozent erreichen könnte.

Die aktuelle staatliche Förderung ist ein Preistreiber

Die aktuell initiierten und in drei Jahren wieder auslaufenden Fördermaßnahmen animieren Bauunternehmen kaum dazu, zusätzliche Kapazitäten aufzubauen. In der aktuellen Situation einer „Bauwirtschaft an der Kapazitätsgrenze“ werden die Unternehmen stattdessen ihre Preissetzungsspielräume ausnutzen, vermutet das DIW. Deshalb erwartet das DIW, dass Maßnahmen wie höhere Abschreibungen für den Mietwohnungsbau (Sonder-AfA) und das Baukindergeld für mehr private Wohn-Immobilien die Preise in der Baubranche weiter antreiben.
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Fördermaßnahmen sollten andere Akzente setzen

Das DIW rät zu einer veränderten Förderung, um das Geld gezielt in jene Gebiete zu leiten, in denen es aktuell zu Verdrängungsprozessen kommt. Gemeint sind damit besonders gut nachgefragte Regionen in größeren Städten. Hier sei bei real sinkender Wachstumsdynamik im Wohnungsneubau und einer räumlich wenig fokussierten Neubautätigkeit keine schnelle Lösung des Wohnungsproblems zu erwarten.

Als brauchbaren Lösungsansatz sieht das DIW einen verstärkten sozialen Wohnungsbau, für den der Bund dank der jüngsten Verfassungsänderung einen größeren Spielraum besitzt. Bei den Baumaßnahmen für neue Immobilien sollte man aber laut DIW die Fehler der Vergangenheit wie Fehlbelegung, mangelnde Kosteneffizienz und Mitnahmeeffekte vermeiden. „Nicht die Masse zählt, sondern der richtige räumliche Zuschnitt“, schreibt das Institut und fordert, dass die Kommunen selbst für die Definition passender Gebiete, in denen in den Immobilien-Bau investiert wird, verantwortlich sein sollen.

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Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Basiszins

Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt 2x pro Jahr, und zwar zum 1.1. und 1.7. Seit sechs Jahren weist der Basiszins einen negativen Wert auf. Der Basiszinssatz liegt zum Anfang des Jahres 2019 weiterhin bei minus 0.88 Prozent. Dies entspricht dem Basiszinssatz aus dem Jahr 2018, eine Änderung wurde nicht vorgenommen.

Welche Funktion erfüllt der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Wenn Verträge (zum Beispiel bei Kauf einer Immobilie) zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden, liegen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkt über dem Basiszins. Dies ist im BGB § 288 Abs. 1 geregelt.

Vermieter, die Gewerbeimmobilien vermieten, sind berechtigt als Mindes-Verzugsschaden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).

Allerdings spielt bei der Berechnung der Verzugszinsen die Dauer des Mietverhältnisses eine Rolle. Wenn der gewerbliche Mietvertrag vor dem 29.07.2014 abgeschlossen wurde, liegen die Verzugszinsen für Mieten, die bis Juni 2016 fällig waren, lediglich 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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Aktuelle Basiszinssätze nach § 247 BGB

Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2019
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.7.2015
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2015
Zinssatz: – 0,73 Prozent, gültig seit 1.7.2014
Zinssatz: – 0,63 Prozent, gültig seit 1.1.2014
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Tipps für den notariellen Kaufvertrag

Immobilienverkauf Tipps notarieller Kaufvertrag

Tipps für den notariellen Kaufvertrag

Für viele ist der Immobilienverkauf oder Immobilienkauf keine alltägliche Angelegenheit. Eine notarielle Beurkundung ist immer erforderlich, wenn der Immobilienbesitz wechselt. Wenn Sie sich fragen, welche Elemente ein Kaufvertrag enthalten sollte, bieten wir Ihnen hier einige hilfreiche Tipps.

  • Der Kaufvertrag muss alle Vertragsparteien nennen, und zwar mit: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift.
  • Die Vertragsparteien müssen sich gegenüber dem Notar ausweisen (z. B. mit Personalausweis oder Reisepass), außer die betreffende Vertragspartei ist dem Notar persönlich bekannt.
  • Das Grundstück muss im Kaufvertrag genannt werden. Hierzu sollte zumindest das Grundbuch und Grundbuchblatt richtig festgehalten werden. Auch Eigentumswohnungen sind in diesem Sinne Grundstücke.
  • Wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen oder kaufen, sollte in dem Kaufvertrag vermerkt werden, in welcher Entwicklungsstufe sich das Grundstück baurechtlich befindet (z. B. Bauerwartungsland, baureifes Land etc.)
  • Liegt Ihnen ein aktueller Grundbuchauszug vor und welche Belastungen sind darin vermerkt?
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  • Es ist von großer Bedeutung, eventuell vorhandene Belastungen im Grundbuch zu kennen und im Kaufvertrag entsprechend zu berücksichtigen. Im Einzelnen sollte geprüft werden:
    – Ist die Immobilie mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
    – Wer sind die Gläubiger und ihre Forderungen?
    – Valutieren die eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken noch? Wenn ja, in welcher Höhe?
    Möchte der Immobilienkäufer die bestehenden Verbindlichkeiten übernehmen? Dies kann bei guten Konditionen vorteilhaft sein.
    – Wird das Grundstück von dem Gläubiger freigegeben?
    – Wenn die Hypotheken bereits getilgt sind, ist dann die Frage nach der Erteilung einer Löschungsbewilligung aktuell.
  • Wann ist der Kaufpreis fällig? Wird ein konkreter Zeitpunkt in dem Kaufvertrag genannt?
  • An wen soll der Kaufpreis gezahlt werden? An das Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer?
  • Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises wird die Immobilie übergeben.
  • Es ist ratsam, vor der Zahlung des Kaufpreises eines unbebauten Grundstücks sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Hierzu zählen beispielsweise eine Teilungsgenehmigung des zuständigen Bauamts, falls das Grundstück noch nicht geteilt wurde.
  • Es ist wichtig, im Kaufvertrag klar zu vereinbaren, dass der Verkäufer eine Vormerkung beantragt und bewilligt. Nur durch diese Vormerkung ist es möglich, den Käufer als rechtmäßigen Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen.
  • Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.

    Der Notar ist, anders als ein Rechtsanwalt, immer zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, er darf Sie also nicht über den Kaufpreis beraten. Ist der Notartermin bestimmt, können Sie dem Notar, bzw. dem Notargehilfen alle Fragen stellen, die den Kaufvertrag betreffen. Die Notargebühren sind einheitlich festgeschrieben und er darf Ihnen keinen Rabatt einräumen. Sie müssen ca. 1,5 % vom Kaufpreis an Notargebühren kalkulieren. Sollte sich eine Partei vor der Beurkundung vom Kaufvertrag zurückziehen, so zahlt derjenige die Stornogebühren, der den Notar beauftragt hat.

    Spartipp: Um die Grunderwerbsteuer zu senken, können Sie die beweglichen Einrichtungsgegenstände, wie z. B. die Einbauküche aus dem gesamten Kaufpreis gesondert aufstellen. Dieser Betrag sollte jedenfalls realistisch sein, ansonsten könnte dies vom Finanzamt moniert werden.

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    Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

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    Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
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    Umschuldung von Altkrediten: Aus teuren Darlehensverträgen aussteigen

    Umschuldung Altkredit

    Umschuldung von Altkrediten: Aus teuren Darlehensverträgen aussteigen

    Für Besitzer von Immobilien kann es zahlreiche Gründe geben, einen Altkredit umzuschulden. Viele Baufinanzierer wollen vor ihrem Ruhestand schuldenfrei sein oder ihre Immobilie verkaufen. Auch historisch niedrige Zinsen verleiten dazu, einen teureren Immobilienkredit abzulösen und auf die preiswertere Variante umzuschulden.

    Zu Beginn des Jahrtausends lagen die Zinsen für Immobilienkredite im Durchschnitt noch zwischen sechs und sieben Prozent. Heute verharren sie noch immer bei durchschnittlich vier Prozent. Wer ein altes Darlehen durch ein neues ersetzt, kann seine Zinsbelastung also erheblich reduzieren. Was aber könne Darlehensnehmer machen, die ihre Immobilien mit einer laufenden Zinsfestschreibung finanzieren und aussteigen wollen?

    Was die Banken dürfen

    Wollen Hausfinanzierer ihre Immobilien mit einem günstigeren Anschlusskredit weiter finanzieren, muss zunächst die Bank mitspielen. Denn wer mit seinem alten Darlehensgeber nicht geschickt verhandelt, bleibt auf seinem Altkredit sitzen oder er verliert beim Ausstieg viel Geld. Die Kreditinstitute lassen sich den Ausstieg aus einem Hypothekendarlehen vor dem Ende der Zinsbindung nämlich recht vernünftig entschädigen.

    Die von vielen Immobilienfinanzierern zu Recht gefürchtete Zahlung nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung. Auf diese haben Kreditinstitute juristisch einen Anspruch. Immerhin haben Darlehensgeber und Darlehensnehmer einst freiwillig dem Abschluss des Kreditvertrages zugestimmt. Steigt der Darlehensnehmer vor der Zeit aus einem laufen Vertrag aus, könnten der Bank als Darlehensgeber die Zinsen für die restliche Laufzeit entgehen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist also eine Art Schadensersatz.

    Schlecht fahren Kreditinstitute als Darlehensgeber für Immobilien selbst für den Fall nicht, dass der Darlehensnehmer umschuldet und damit vorzeitig abspringt. Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) hat für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Belastung von 10.000 EUR für Darlehensnehmer errechnet, die nach fünf Jahren aus einem Darlehen über 200.000 EUR aussteigen wollen, für das ursprünglich eine Laufzeit von zehn Jahren vereinbart war. Zum Vergleich: Österreich fordert nach Deutschland die zweithöchste Vorfälligkeitsentschädigung. Hier wird nur die Hälfte der Summe fällig.

    Was die Rechtslage aussagt

    Vollkommen verwehren dürfen Kreditinstitute den Ausstieg aus Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz auch in der Bundesrepublik nicht. Das haben Gerichte in einer großen Zahl von Urteilen entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberste rechtliche Instanz hat Darlehensnehmern in zwei Fällen ein berechtigtes Interesse zuerkannt, Altkredite vorzeitig abzulösen. Ohne Einwilligung der kreditgebenden Bank geht das, wenn Immobilien verkauft werden sollen. Das ist bei einer laufenden Finanzierung nämlich nicht ohne eine Ablösung des Darlehens und der damit einhergehenden grundpfandrechtlichen Belastung möglich.

    Ein berechtigtes Interesse liegt auch dann vor, wenn Grundstücke oder Immobilien zur Beleihung eines zusätzlichen Darlehens benötigt werden, das aber nur von einem anderen Institut kommen kann. Eine Entschädigung steht der Bank auch bei berechtigtem Interesse des Kreditnehmers zu. Ganz ohne Zahlung klappt ein Ausstieg nur, wenn der Zins über mehr als zehn Jahre vereinbart worden ist. Nach dem Ablauf von zehn Jahren und mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten darf der Darlehensnehmer ohne zusätzliche Kosten aussteigen.

    Übrigens: Zwar dürfen die Kreditinstitute für die Ablösung eines Hypothekendarlehens vor der Zeit eine Entschädigung verlangen. Dem Kunden gegenüber sind sie jedoch zu Transparenz verpflichtet. Dieser muss nachvollziehen können, wie die Ausfallforderung berechnet worden ist. Auch das hat der BGH in mehreren Urteilen vorgegeben.

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    Welche Interessen Banken haben

    Kann der Kunde kein berechtigtes Interesse vorweisen, muss er unter Umständen kämpfen. Für Banken und Sparkassen sind zwei Argumente interessant, den Besitzern von Immobilien einen frühzeitigen Ausstieg aus einem Kredit mit einem festen Zinssatz zu erlauben. Handelt es sich zum Beispiel um gute Kunden, sind Kreditinstitute an einem weiterhin ungestörten Geschäftsverhältnis interessiert.

    Damit der Kunde nicht spätestens dann zur Konkurrenz abwandert, wenn der Kreditvertrag ausläuft, machen Institute sogar freiwillig ein Angebot zur Umschuldung. Weiterhin müssen Darlehensgeber bei der sofortigen Rückzahlung eines Hypothekenkredites keinen Kreditausfall mehr fürchten. Das kann die Bereitschaft der Banken, den Kunden ziehen zu lassen, ebenfalls fördern.

    Wann sich eine Umschuldung lohnt

    Eine Umschuldung vor Ende der Laufzeit muss sich natürlich auch für Besitzer von Immobilien rechnen. Eines der wichtigsten Kriterien dabei ist, welche Zinsentwicklung der Baufinanzierer für die kommenden Jahre erwartet. Sind die Zinsen für alle folgenden Anschlussfinanzierungen günstig, hebt die Ersparnis die doch sehr hohen Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen auf. Eine belastbare Berechnung dazu kann ein Fachmann für Immobilienfinanzierung anstellen.

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    Viele gute Gründe für den Immobilienkauf

    Gründe für Immobilienkauf

    Viele gute Gründe für den Immobilienkauf

    Vom eigenen Heim träumen viele Menschen. Eine Immobilie bringt Freiheit und Unabhängigkeit. Sie bedeutet Sicherheit und ist eine Geldanlage. Wer den Immobilienkauf plant, kann in Zeiten niedriger Zinsen von günstigen Immobiliendarlehen profitieren. Für verschiedene Maßnahmen können unter bestimmten Bedingungen staatliche Förderungen genutzt werden. Egal, ob Baugrundstück, Eigenheim oder Eigentumswohnung – die Investition in eine Immobilie kann sich aus mehreren Gründen lohnen.

    Mehr Lebensqualität mit einer Immobilie

    Der Immobilienkauf bringt mehr Lebensqualität. Für Besitzer von Eigenheimen bereitet es deutlich mehr Freude, das Heim zu bewohnen, zu gestalten und den Garten zu pflegen als für Bewohner von Mietobjekten. Ein Mietobjekt ist kein Eigentum und bietet nicht immer Sicherheit, denn der Vermieter kann Eigenbedarf anmelden.

    Wer in einem Eigenheim wohnt, wird daher bei der Auswahl der Materialien und Produkte für die Gestaltung mehr auf Qualität als auf einen günstigen Preis achten als ein Bewohner eines Mietobjekts. Zu mehr Lebensqualität gehört mehr Freiheit. Das ist ein wichtiges Argument für den Immobilienkauf. Solange niemand gestört wird, ist ein Eigentumsbesitzer auf seinem Grund und Boden keinen Zwängen unterworfen.

    Auch wenn diese Tatsache häufig unter den Tisch gekehrt wird, ist eine Immobilie ein Statussymbol. Besitzer von Eigentum genießen in der Gesellschaft mehr Ansehen als Bewohner von Mietobjekten. Ein Beispiel dafür sind Verhandlungen über Kredite. Eine abgezahlte Immobilie ist eine hervorragende Sicherheit und wirkt sich günstig auf die Konditionen für das Darlehen aus.

    Wertzuwachs und reale Werte

    Der Immobilienkauf ist mit Wertzuwachs und realen Werten verbunden. Die eigene Immobilie ist ein realer Wert, anders als die Investition in Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere. Während eine Immobilie nur selten an Wert verliert, können andere Geldanlagen bereits in kurzer Zeit stark an Wert verlieren. Auch Totalverluste sind nicht auszuschließen.

    In der Regel gewinnt eine Immobilie ständig an Wert. Modernisierungsmaßnahmen tragen zu einer Wertsteigerung bei. Ein bedeutungsvoller Aspekt ist die Lage. Immobilien in attraktiver Lage sind begehrt, weshalb sie an Wert gewinnen.

    Immobilienbewertung München

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    • Eine hochwertige und umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
    • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
    • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

    Die Immobilie als Altersversorgung

    Ein Grund für den Immobilienkauf ist die Altersversorgung. Über die Entwicklung der Renten und der Mietpreise in der Zukunft kann nur spekuliert werden. Ziemlich sicher ist jedoch, dass Menschen, die heute mitten im Berufsleben stehen oder gerade erst im erwerbsfähigen Alter sind, nur mit einer geringen Rente rechnen können. Auch künftig werden die Lebenshaltungskosten steigen. Eine schuldenfreie Immobilie bedeutet Sicherheit im Alter, da keine Miete mehr bezahlt werden muss. Besitzer abgezahlter Immobilien müssen keine Mieterhöhungen oder Kündigungen fürchten und haben auch mit einer niedrigen Rente einen gewissen Lebensstandard.

    Das Darlehen für den Immobilienkauf sollte so geplant werden, dass es beim Eintritt in das Rentenalter getilgt ist. Lediglich für eventuell erforderliche Reparaturen sollten Rücklagen gebildet werden.

    Geringer Energieverbrauch und Umweltschutz

    Besitzer von Eigenheimen haben viele Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Das ist mit verschiedenen Maßnahmen zur Wärmedämmung, mit einer Fotovoltaikanlage, einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder mit einer Wärmepumpenheizung möglich. Der Ausstoß von Schadstoffen kann reduziert werden. Auch bei den Kosten für Strom und Heizung zahlt sich das aus.

    Nicht zuletzt wird die Lebensqualität verbessert. Für solche Maßnahmen ist zwar zunächst eine Investition erforderlich, doch langfristig zahlt sie sich aus. Verschiedene Maßnahmen können staatlich gefördert werden.

    Finanzierung mit günstigen Darlehen

    In einer Niedrigzinsperiode ist der Immobilienkauf interessanter denn je, da sich Immobilienkäufer mit dem Immobiliendarlehen langfristig günstige Zinsen sichern können. Waren noch vor ungefähr zehn Jahren Zinssätze für Hypothekendarlehen um sechs Prozent üblich, so sind die Zinsen für Immobiliendarlehen jetzt so günstig wie nie.

    Abhängig von der Bank und von der Bonität des Darlehensnehmers liegen die Zinsen zwischen einem und zwei Prozent. Da ein Immobiliendarlehen durch eine hohe Summe und eine lange Laufzeit gekennzeichnet ist, wird eine Zinsbindungsperiode festgelegt, in der sich die Zinsen nicht verändern. Bei diesem historischen Zinstief können sich Immobilienkäufer mit einer langen Zinsbindungsperiode langfristig günstige Zinsen sichern. Das Darlehen sollte so geplant werden, dass die Immobilie beim Renteneintritt schuldenfrei ist.

    Staatliche Förderungen ausschöpfen

    Für den Immobilienkauf, aber auch für verschiedene Maßnahmen an der gekauften Immobilie werden verschiedene staatliche Förderungen angeboten. Wer den Immobilienkauf plant, kann Wohn-Riester nutzen und dabei von einer Förderung profitieren. Denkmalgeschützte Objekte sind steuerlich interessant, da Erhaltungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Für energiesparende Maßnahmen, die zum Umweltschutz beitragen, werden verschiedene Förderprogramme von der KfW angeboten.

    Immobilienmakler München Rogers

    Ihr Immobilienmakler für München

    • Seit 2004 wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
    • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
    • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
    • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
    • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
    • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
    • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

    Was sagen unsere Kunden

    Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

    … Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

    H.-G. J.

    Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
    W. O.

    Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

    G. R.

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    Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren – 089 70065020 – oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

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    12 Tipps für den notariellen Immobilienkaufvertrag

    Immobilienkauf Tipps notarieller Kaufvertrag

    12 Tipps für den notariellen Immobilienkaufvertrag

    Für viele ist der Immobilienverkauf oder Immobilienkauf keine alltägliche Angelegenheit. Der Wechsel des Immobilienbesitzes muss immer notariell beurkundet werden. Viele fragen sich, was ein Kaufvertrag beinhalten muss. Hier finden Sie einige wichtige Tipps.

    1) Der Kaufvertrag muss alle Vertragsparteien nennen, und zwar mit: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift.

    2) Die Vertragsparteien müssen sich gegenüber dem Notar ausweisen (z. B. mit Personalausweis oder Reisepass), außer die betreffende Vertragspartei ist dem Notar persönlich bekannt.

    3) Das Grundstück muss im Kaufvertrag genannt werden. Hierzu sollte zumindest das Grundbuch und Grundbuchblatt richtig festgehalten werden. Auch Eigentumswohnungen sind in diesem Sinne Grundstücke.

    14) Wenn Sie ein unbebautes Grundstück verkaufen oder kaufen, sollte in dem Kaufvertrag vermerkt werden, in welcher Entwicklungsstufe sich das Grundstück baurechtlich befindet (z. B. Bauerwartungsland, baureifes Land etc.).

    5) Liegt Ihnen ein aktueller Grundbuchauszug vor und welche Belastungen sind darin vermerkt?

    6) Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.

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    • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.
    6) Wenn Belastungen im Grundbuch vorhanden sind, ist es wichtig diese zu kennen und in dem Kaufvertrag entsprechend zu behandeln. Im Einzelnen sollte geprüft werden:
    • Ist die Immobilie mit Grundschulden oder Hypotheken belastet?
    • Wer sind die Gläubiger und die Forderungen?
    • Valutieren die eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken noch? Wenn ja, in welcher Höhe?
    • Möchte der Immobilienkäufer die bestehenden Verbindlichkeiten übernehmen? Dies kann bei guten Konditionen vorteilhaft sein.
    • Wird das Grundstück von dem Gläubiger freigegeben?
    • Wenn die Hypotheken bereits getilgt sind, ist dann die Frage nach der Erteilung einer Löschungsbewilligung aktuell

    7) Wann ist der Kaufpreis fällig? Wird ein konkreter Zeitpunkt in dem Kaufvertrag genannt?

    8) An wen soll der Kaufpreis gezahlt werden? An das Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer?

    9) Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen wurde. Die Übergabe der Immobilie erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

    10) Bei Kauf eines unbebauten Grundstücks sollten vor der Zahlung des Kaufpreises alle notwendigen Genehmigungen vorliegen (wie z. B. Teilungsgenehmigung des Bauamts bei einem noch nicht geteiltem Grundstück)

    11) In dem Kaufvertrag sollte auch eindeutig geregelt sein, dass der Verkäufer eine Vormerkung bewilligt und beantragt. Diese Vormerkung ist notwendig, damit der Käufer in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden kann.

    12) Übernimmt der Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit des Grundstücks eine Garantie? (z. B. Baujahr des Hauses, Bebaubarkeit, oder unvermietete Immobilie). Hier sollte sich der Verkäufer absichern und nur solche Garantien übernehmen, die er auch tatsächlich gewähren kann.

    Der Notar ist, anders als ein Rechtsanwalt, immer zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, er darf Sie also nicht über den Kaufpreis beraten. Ist der Notartermin bestimmt, können Sie dem Notar, bzw. dem Notargehilfen alle Fragen stellen, die den Kaufvertrag betreffen. Die Notargebühren sind einheitlich festgeschrieben und er darf Ihnen keinen Rabatt einräumen. Sie müssen ca. 1,5 % vom Kaufpreis an Notargebühren kalkulieren. Sollte sich eine Partei vor der Beurkundung vom Kaufvertrag zurückziehen, so zahlt derjenige die Stornogebühren, der den Notar beauftragt hat.

    Spartipp: Um die Grunderwerbssteuer zu senken, können Sie die beweglichen Einrichtungsgegenstände, wie z. B. die Einbauküche aus dem gesamten Kaufpreis gesondert aufstellen. Dieser Betrag sollte jedenfalls realistisch sein, ansonsten könnte dies vom Finanzamt moniert werden.

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    Immobilienkauf: Wichtige Hinweise zur Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags

    Immobilienkauf Hinweise zur Beurkundung

    Immobilienkauf: Wichtige Hinweise zur Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags

    Der Immobilienverkauf muss nach deutschem Recht von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten ist ein Notar grundsätzlich unparteiisch. Denn dieser hat die Rechte und Pflichten des Verkäufers, wie auch des Käufers zu wahren und sachgemäß zu beraten, um Risiken zu vermeiden. Schließlich handelt es sich beim Immobilienverkauf häufig um ein bedeutendes Vermögen. Keiner möchte beim Immobilienverkauf seine Immobilie verlieren, ohne den entsprechenden Preis auch wirklich zu erhalten. Angesichts dessen haben wir ein paar wichtige Aspekte über die notarielle Abwicklung und Beurkundung beim Immobilienverkauf mit Direktzahlung (Standardabwicklung) für Sie zusammengefasst.

    Wie ist das Verfahren vor dem Beurkundungstermin

    Vor dem Immobilienverkauf muss als erstes Einsicht in das Grundbuch der zu verkaufenden Immobilie genommen werden. Wir, als Immobilienmakler, holen beim zuständigen Grundbuchamt diesen Grundbuchauszug ein und stellen diesen dem Käufer zur Verfügung. Wir, Makler, gehen gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer alle Verkaufs-relevanten Informationen durch und übermitteln diese dem Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrages für Ihren Immobilienverkauf. Der Notar wird für die Vorbereitung des Kaufvertrages selbst Einsicht in das Grundbuch einnehmen und erstellt dann den Vertragsentwurf. Dieser wird dem Verkäufer und dem Käufer zugesandt.

    Ergeben sich Fragen, oder ist etwas nicht verständlich für Sie formuliert, können Sie sich sehr gern an uns, als Ihren Immobilienmakler, wenden. Wir werden zusammen mit dem Notar Fragen klären, Änderungen und Ergänzungen vornehmen. Sollte trotz alledem noch etwas übersehen werden, können diese Sachverhalte können diese bis zum Beurkundungstermin geklärt werden. Eventuelle Schreibfehler können auch noch beim Beurkundungstermin korrigiert werden. Wir, als Immobilienmakler, begleiten Sie persönlich zur notariellen Beurkundung.

    Aufgaben und Pflichten des Notars während beim Immobilienverkauf

    Der Vertrag beim Immobilienverkauf ist kompliziert. Er muss individuell auf konkrete Situationen abgestimmt werden. Jeder Notar unterliegt einer strengen Haftung und hat für die erforderliche Sicherung des Käufers und Verkäufers zu sorgen. Es gehört zu seiner Pflicht, während der Beurkundung den gesamten Text des Vertrages vom Immobilienverkauf vorzulesen. Wichtige Stellen müssen verständlich erläutert und Ihre Fragen ausreichend und zufriedenstellend beantwortet werden. Außerdem hat er inhaltliche Änderungen auf Wunsch der Vertragsparteien beim Protokollierungstermin vorzunehmen, wenn diese nicht gegen Gesetzte verstoßen.

    Um die Beurkundung beim Immobilienverkauf durchzuführen, benötigt der Notar von Ihnen zum Beurkundungstermin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Steueridentifikationsnummer. Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer benötigt. Denn auch die Angaben an das Finanzamt zwecks Grunderwerbssteuer gehören zur Pflicht eines Notars.

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    Was geschieht nach der notariellen Beurkundung

    Mit der Beurkundung beim Immobilienverkauf ist die Arbeit des Notars noch lange nicht beendet. Im Grundbuch müssen jetzt Änderungen und Eintragungen vorgenommen werden, wie die Vormerkung, die Grundschuld und die Eigentumsumschreibung. Vormerkung bedeutet, dass der Notar den Rechtserwerb an einer Immobilie ankündigt. Die Eintragung einer Grundschuld ist immer dann nötig, wenn die verkaufte Immobilie mit einem Darlehen belastet wird.

    Umgekehrt wird der Notar die Löschung dieser Eintragung veranlassen, wenn das Darlehen getilgt wurde. Und zu guter Letzt die Eigentumsumschreibung. Dafür bestimmt der Notar unter Übernahme der vollständigen Haftung die Kaufpreisfälligkeit und sorgt dafür, dass die Eigentumsumschreibung nicht vor Eingang des vollständigen Kaufpreises beim Verkäufer erfolgt.

    Die Einholung alle Bescheinigungen und Genehmigungen, die zum vollständigen Immobilienverkauf benötigt werden, ist Aufgabe des Notars. Dazu wird das eine oder andere Mal auch Ihre Mithilfe notwendig sein. Wir stehen Ihnen als Ihr Immobilienbüro in diesen Angelegenheiten immer mit Rat und Hilfe zur Verfügung.

    Noch einen Hinweis zum Schluss

    Da wir hier von einer Standardabwicklung beim Immobilienverkauf ausgegangen sind, weisen wir zuletzt noch einmal darauf hin, dass die Abwicklung unter gegebenen Umständen auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Das könnte zum Beispiel bei Erbengemeinschaften, ungeklärten Altlasten usw. der Fall sein. Dann ist es empfehlenswert, ein Notaranderkonto einzurichten. Das bedeutet, dass der Kaufbetrag erst einmal auf dieses Konto gelagert wird, bis alle Unstimmigkeiten geklärt wurden und der Übergang von Besitz, Lasten und Nutzung trotz langwieriger Abwicklung frühzeitig gewährleistet werden kann.
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