Das neue Gesetz zur Maklerprovision: Immobilienverkauf und Immobilienvermietung

Maklerprovision

Das neue Gesetz zur Maklerprovision: Immobilienverkauf und Immobilienvermietung

Wer zahlt die Maklerprovision laut dem neuen Gesetz? In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen rund um die Maklerprovision. Seit dem 23. Dezember 2020 ist eine gesetzliche Neuregelung bezüglich der Maklerprovision beim Immobilienverkauf in Kraft. Bei Vermietung von Immobilien wird die Zahlung der Maklerprovision bereits seit Mitte 2015 im Rahmen des Bestellerprinzips gesetzlich umgesetzt.

Das Wichtigste zur Maklerprovision im Überblick

Für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit bei Verkauf oder Vermietung eines Immobilienobjekts, hat ein Makler Anspruch auf Entlohnung. Es handelt sich um ein Honorar, dass der Makler für seine erfolgreiche Arbeit bekommt. Immobilienmakler werden für den Verkauf, den Kauf oder die Vermietung eines Objektes beauftragt.

Bei Kaufimmobilien wird die Maklerprovision seit dem 23. Dezember 2020 zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt. Der Auftraggeber darf maximal die Hälfte der Provision an die andere Vertragspartei umlegen. Die Höhe der Provision ist beim Immobilienverkauf grundsätzlich frei verhandelbar. Je nach Region kann die Maklergebühr insgesamt zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen. Der beurkundete Kaufpreis dient als Grundlage für die Berechnung der Maklergebühr. Die Vergütung ist nach Abschluss des Kaufvertrags, also nach der Beurkundung beim Notar fällig.

Bei Vermietung von Immobilien gilt das Bestellerprinzip, das für eine einheitliche Regelung zur Zahlung der Maklercourtage bei Immobilienvermietung sorgt. Der Immobilienmakler wird von demjenigen bezahlt, der ihn beauftragt hat. Dies ist in der Regel der Vermieter. Als Grundlage für die Berechnung der Maklercourtage dient die erzielte Monatskaltmiete.

Die Provisionshöhe bei Mietobjekten ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Meisten liegt sie bei zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer, wenn der Vermieter den Makler mit der Vermietung der Immobilie beauftragt hat. Falls der Mieter den Makler mit der Immobiliensuche beauftragt, richtet sich die Provisionshöhe für den Mieter nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG). Das Gesetz schreibt eine eindeutige Obergrenze vor. Sie liegt bei 2 Monatskaltmieten plus die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Der Immobilienmakler darf eine Provisionsrechnung stellen, sobald ein Kaufvertrag zustande kommt. Vor der neuen gesetzlichen Regelung war es den Vertragsparteien frei überlassen, wie sie die Provision zwischen den Parteien verteilen. Vor allem die Gepflogenheiten in dem jeweiligen Bundesland waren ausschlaggebend, wer provisionspflichtig war. In einigen Bundesländern war bereits eine Provisionsteilung üblich, in anderen Bundesländer war die Verkäufercourtage etabliert, in manchen Regionen eher die Käuferprovision.

Individuelle Lösungen bezüglich Provision bis 23. Dezember 2020

Der Auftraggeber und der Makler konnten bis 23. Dezember 2020 individuelle Vereinbarungen bezüglich der Provisionsteilung treffen. Der Käufer und der Verkäufer konnten je nach Situation mit dem Makler aushandeln, wie sie die Höhe der Maklercourtage für die Immobilienvermittlung aufteilen. Grundsätzlich war eine Innenprovision oder eine Außenprovision möglich. Bei der Vereinbarung einer Innenprovision stellt der Makler eine Rechnung für seine Dienstleistung ausschließlich an den Verkäufer. Wenn eine Außenprovision vereinbart wurde, hat der Immobilienkäufer die Kosten des Maklers vollständig gezahlt.

Die Aufteilung der Provision wurde immer von den Gepflogenheiten in dem jeweiligen Bundesland bestimmt. In sehr vielen Bundesländern ist es üblich, dass die Maklercourtage zwischen den Parteien hälftig verteilt wird.

Neuregelung der Provision ab dem 23. Dezember 2020

Ab dem 23. Dezember 2020 ist ein neues „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Somit kommt es bei der Provisionsregelung zu einer Vereinheitlichung. Der Gesetzgeber begründet die Neuregelung damit, dass der Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der Maklertätigkeit profitieren. Da die Immobilienpreise inklusive der Kaufnebenkosten primär in den Ballungsräumen stark gestiegen sind, sollten Käufer bei Immobilienkauf entlastet werden.

Dieses Gesetz regelt, wie die Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer erfolgen soll. Grundsätzlich gilt, wer den Makler zuerst beauftragt, darf maximal die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision auf die andere Vertragspartei übertragen. In der Praxis ist es meistens der Verkäufer, der den Makler mit der Vermittlung seiner Immobilie beauftragt. Somit muss er mindestens die Hälfte der Provision übernehmen. Der Rest der Provision darf der Makler von dem Käufer verlangen. Wenn beide sowohl der Verkäufer als auch der Käufer einen Vertrag mit dem Makler abschließen, müssen beide Parteien den gleichen Anteil an Provision zahlen. Wenn der Makler einen Preisnachlass bei der Provision dem Verkäufer gewährt, muss der Käufer davon gleichermaßen profitieren.

Diese neue gesetzliche Regelung gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Als Verbraucher schließt der Käufer einen Vertrag, wenn er ein Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus), eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück zum eigenen privaten Gebrauch erwirbt. Aber auch wenn der Immobilienkäufer das Objekt zur privaten Vermietung kauft, handelt er als Verbraucher und darf maximal die Hälfte der Maklercourtage zahlen. In dem Fall, dass der Käufer eine Immobilie gewerblich erwirbt, kann die Maklerprovision frei verhandelt werden. Auch wenn der Käufer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück kauft, ist die Teilung der Maklercourtage von der neuen gesetzlichen Regelung nicht betroffen und kann ebenfalls frei verhandelt werden. Verbraucher, die ein Grundstück für den Bau eines Eigenheims kaufen, sind von der Teilung der Provision ebenfalls nicht betroffen.

Wer ist ein Verbraucher?

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Im Gegensatz zu Verbrauchern steht der Unternehmer, der einen Vertrag aus gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt (§ 14 BGB).

Innen- oder Außenprovision bei Verkauf von Wohnimmobilien

Es ist aber auch möglich, dass nur eine Partei die volle Maklerprovision übernimmt. Der Makler und der Verkäufer können weiterhin eine reine Immobilienprovision vereinbaren. Das bedeutet, dass der Veräußerer die ganze Courtage übernimmt (z. B. sechs Prozent der Kaufpreissumme plus Mehrwertsteuer). Zulässig ist auch eine Käuferprovision, in dem der Käufer dem Makler einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt. Der Makler muss das Kaufobjekt erst akquirieren und zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht in seinem Objektbestand haben.

Höhe der Provision regional unterschiedlich

Der Gesetzgeber legt nicht genau fest, wie hoch die Maklerprovision sein darf. Abhängig vom Bundesland und Region liegt die Provision zwischen drei und sieben Prozent zuzüglich der Mehrwertsteuer. Als Berechnungsgrundlage dient die notariell beurkundete Kaufpreissumme. In Bayern liegt die Provision üblicherweise bei insgesamt 7,14 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie wird hälftig zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geteilt. Somit beträgt die Provision 3,57 % für beiden Seiten.

Kaufnebenkosten bei Immobilienkauf

Bei der Finanzierung sollten Kaufinteressenten nicht nur den Immobilienpreis im Auge haben, sondern auch die Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten. Diese setzen sich aus der Grunderwerbsteuer, den Notargebühren und der Maklerprovision. Die Grunderwerbsteuer kann unter bestimmten Umständen gemindert werden. Hier erfahren Sie dazu mehr.

Maklerprovision bei Vermietung

Bis Juni 2015 gab es keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Maklerprovision. In angespannten Wohnungsmärkten und bei gut nachgefragten Immobilienobjekten wurden die Maklerkosten von den Mietinteressenten getragen. Bei schwer vermietbaren Objekten hat der Besitzer den Maklerlohn übernommen. Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnimmobilien das Bestellerprinzip. Die Partei, die den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis bedeutet es, dass die Maklerprovision meistens von dem Vermieter bezahlt wird, wenn er den Makler beauftragt hat. 

Es ist nicht zulässig, die Provision auf den Mieter nachträglich umzulegen. Das Wohnungsvermittlungsgesetzt (WoVermittG) schützt Mieter vor einer unangebrachten Umlegung der Provisionskosten, indem es Entgeltvereinbarungen für unwirksam erklärt, wenn sie in „auffälligem Missverhältnis zum Wert der Einrichtung“ stehen. Falls also der Mieter eine Ablöse für vorhandene Gegenstände zahlen sollte, darf die Ablöse nicht mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Wert des Einrichtungsgegenstandes liegen. Wenn ein Mieter eine Maklerprovision zu Unrecht gezahlt hat, hat er insgesamt 3 Jahre Zeit, die Provision zurückzufordern.

Provisionshöhe bei Vermietung

Wenn der Mieter einen Makler mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt, ist die maximale Höhe der Provision gesetzlich geregelt. Sie darf laut WoVermittG maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer betragen. Mit dem Vermieter darf der Immobilienmakler die Provisionshöhe über die Vermittlung der Wohnräume frei verhandeln. Als Grundlage für die Vergütung gilt in der Regel die Monatskaltmiete. Der Mietinteressent muss nach Abschluss des Mietvertrags keine Provision, denn der Makler wird für seine Arbeit von dem Vermieter vergütet.

Gewerbeimmobilien und die Provisionshöhe

Die Höhe der Maklercourtage ist bei Gewerberäumen grundsätzlich frei verhandelbar. Gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Provisionshöhe sind weder bei Vermieter noch bei Verkauf vorhanden.

Vermietung von Gewerbe

Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Wie die Maklercourtage bei Vermietung von Gewerbeimmobilien aufgeteilt wird, hängt von der Immobilie ab, von der Lage und der Nachfragen ab. Vielfach wird die Provision gänzlich vom Vermieter übernommen. Außerdem dienen die Gepflogenheiten der jeweiligen Bundesländer als Orientierung für die Gestaltung der Provision. Bei sehr hoher Nachfrage kann die Provision zwischen dem Vermieter und dem Mieter aufgeteilt oder gänzlich auf den Mieter umgelegt werden. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Maklerkosten für die Immobilienvermittlung steuerlich abzusetzen.

Die Höhe der Maklergebühr variiert bei Gewerbeimmobilien. Je länger die Laufzeit des Gewerbemietvertrags, desto höher die Maklervergütung. Wenn ein Mietvertrag bis zu fünft Jahren abgeschlossen wird, so beträgt die Provision drei Monatsmieten. Bei einer längeren Laufzeit vier Monatsmieten. Die für Berechnung der Courtage kann die Bruttomonatsmiete (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) oder Nettomonatsmiete (Kaltmiete ohne Nebenkosten) zugrunde gelegt werden.

Immobilienverkauf von Gewerbe

Wer die Maklercourtage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie zahlt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet. In manchen Ländern wird die Provision hälftig zwischen Käufer und Verkäufer verteilt. Bei Gewerbeobjekten ist die Höhe des Maklerlohns frei verhandelbar. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen keine überhöhten Kosten auf den Auftraggeber zukommen (s. Wucherverbot). Die Prüfung, ob Wucher vorliegt, wird am Verhältnis von vereinbarter und üblicher Gebühren beurteilt (BGH, Az.: : IX ZR 121/99)

Kann die Maklerprovision verhandelt werden?

Grundsätzlich können Käufer und Verkäufer über die Höhe der Courtage mit dem Immobilienmakler bei Verkaufsobjekten sprechen. Dies muss aber vor dem Kaufvertragsabschluss verhandelt werden. Nach der notariellen Beurkundung ist es nicht mehr möglich.

Immobilien in Ballungsräumen sind stark nachgefragt. Kaufinteressenten, die bereit sind, die volle Provision zu zahlen, werden in der Regel Vorzug erhalten. Wenn das Kaufobjekt schwer zu vermitteln ist, kann ein Preisnachlass eher erzielt werden. Bei der Vermietung ist die Maklerprovision selten verhandelbar, denn meistens werden gerade die Kosten des Maklers gedeckt.

Wie wird ein Maklervertrag abgeschlossen?

Für alle Beteiligten ist es wichtig, zu wissen, wie ein Maklervertrag abgeschlossen werden sollte. Bei Mietobjekten muss der Vertrag inklusive einer klaren Provisionsvereinbarung grundsätzlich in Textform abgeschlossen werden (s. 2 WoVermittG). Dies kann per Brief, E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Aufgrund einer mündlichen oder telefonischen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Makler entsteht kein Anspruch auf einen Maklerlohn.

Bei Verkaufsobjekten war es vor dem 23. Dezember 2020 grundsätzlich möglich, einen Maklervertrag auch stillschweigend zu vereinbaren. Dies erfolgte durch sog. konkludentes, also schlüssiges Verhalten. Obwohl dies gesetzlich möglich war, haben wir immer alle Kaufinteressenten über die Courtage sowohl mündlich als auch schriftlich informiert und eine Zustimmung gefordert. Denn es war stets wichtig, die Interessenten über alle Kosten klar zu informieren, die im Kontext des Kaufs der betreffenden Immobilie entstehen.

Ab dem 23. Dezember 2020 verlangt das Gesetz, dass der Maklervertrag in Textform formuliert werden muss, wenn eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (inkl. Doppelhaushälften und Reihenhäuser) an einen Verbraucher vermittelt wird. In dem Vertrag muss die Höhe der Courtage angegeben werden. Der Makler muss also einen Vertrag in Textform mit dem Verkäufer und den Kaufinteressenten abschließen. Dabei sind folgende schriftliche Formen möglich: E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp. Mündliche Vertragsabschlüsse oder konkludentes (schlüssiges) Handeln sind nicht mehr möglich.

Im gewerblichen Rahmen sind Vertragsabschlüsse und Provisionsvereinbarung weiterhin per Handschlag oder durch sonstiges schlüssiges Verhalten grundsätzlich erlaubt. Wir verwenden aber auch bei Vermittlung von Gewerberäumen ausschließlich Maklerverträge in Textform, um für alle Klarheit zu schaffen. Somit bildet der jeweilige Maklervertrag inklusive der Provisionsvereinbarung die Basis für den Provisionsanspruch, wenn das Objekt erfolgreich vermittelt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt, nachdem der Immobilienkaufvertrag beim Notar abgeschlossen wurde.

Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, schließt dieser nicht nur mit Ihnen als Verkäufer oder Vermieter einen Maklervertrag ab. Die Beziehung zwischen einem Makler und Kaufinteressenten ist jedoch ebenfalls geregelt. Zwischen dem Makler und den Kaufinteressenten kommt ein Vertrag zustande, wenn sie eine angebotene Immobilie besichtigen wollen. Sie werden über die die Geschäftsbedingungen des Maklers aufgeklärt und entscheiden, ob Sie diese akzeptieren möchten oder nicht. In der Praxis schließen wir auch mit Kaufinteressenten einen Maklervertrag in Textform ab, sobald sie näheres Interesse an einer Immobilie haben. In dem Vertrag wird der Interessent über die Provisionsregelung klar und verständlich informiert. Wenn das Maklerhonorar sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer gezahlt wird, handelt es sich um eine Doppeltätigkeit. Dabei sorgt der Makler dafür, dass die Interessen von beiden Parteien berücksichtigt werden.

Provisionsanspruch und die Zahlung der Maklerprovision

Der Makler kann erst dann seine Provisionsforderung stellen, wenn er seinen Auftrag erfolgreich abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass je nach Auftrag ein Kaufvertrag, Pachtvertrag oder Mietvertrag unterzeichnet sein muss (§ 652 BGB). Außerdem muss die Maklertätigkeit ursächlich für das Zustandekommen des Vertrags sein. Praktisch bedeutet es zum Beispiel, dass der Kaufinteressent über das Objekt von dem Makler erfährt, mit ihm eine Besichtigung durchführt oder Vertragsverhandlungen über den Makler laufen.

Wenn der Eigentümer des Immobilienobjekts selbst einen Käufer gefunden hat, entsteht dadurch in der Regel kein Provisionsanspruch. Allerdings kommt es darauf an, welche Auftragsform der Immobilieneigentümer mit dem Makler abgeschlossen hat. Denn bei einem qualifizierten Alleinauftrag ist der Eigentümer verpflichtet, private Immobilieninteressenten an den Makler weiterzuleiten. 

Als seriöse Makler arbeiten wir bei unserer Vermittlungstätigkeit ausschließlich mit qualifizierten Alleinaufträgen. Dies bringt Vorteile sowohl für den Eigentümer als auch für die Immobilieninteressenten. Der Verkäufer profitiert davon, dass wir uns mit voller Kraft für die erfolgreiche Vermarktung seiner Immobilie einsetzen und die Diskretion gewahrt wird. Interessenten wissen genau, wer Ansprechpartner ist, wenn sie ein ernsthaftes Interesse an dem Immobilienobjekt haben. Sie können sicher sein, dass die Immobilie noch nicht reserviert ist und sie ihre Zeit nicht verschwenden. Außerdem sind Überschneidungen bei Besichtigungsterminen ausgeschlossen. Ernsthafte Interessenten achten generell darauf, dass der Immobilienmakler einen Alleinauftrag hat.

Wenn der Immobilienmakler seine Pflichten und alle Vorschriften erfüllt hat, darf er den vereinbarten Honorar in Rechnung stellen.

Kann die Vermittlungsgebühr steuerlich abgesetzt werden?

Unter bestimmten Umständen darf der Auftraggeber die bezahlte Maklerleistung von der Steuer absetzen. Vermieter können die Kosten für den Immobilienmakler genauso wie viele weitere Ausgaben rund um die Mietwohnung als Einkommens-mindernd bei dem Finanzamt geltend machen. Auch Mieter können den Vermittlungshonorar als Werbungskosten steuerlich absetzen, wenn der Umzug beruflich erforderlich war oder wenn sie eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benötigen.

Immobilienbesitzer können die Maklerkosten steuerlich geltend machen, wenn aus dem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn resultiert. Dies ist zum Beispiel bei vermieteten Immobilien der Fall, wenn sie vor dem Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft werden. Die Maklergebühr zählt zu den Anschaffungsnebenkosten, die mit dem Hauskauf oder Wohnungskauf verbunden sind. Wenn der Käufer die Immobilie selbst bewohnt, kann er die Maklercourtage nicht absetzen. Wenn er die Immobilie jedoch vermietet, kann die Käufercourtage steuerlich abgeschrieben werden.

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Helle Wohnung mit sehr schöner Fernsicht

2-Zi-Whg Wohnzimmer

Helle Wohnung mit sehr schöner Fernsicht

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 81927 München – Bogenhausen
Objekt: Wohnung zum Kauf
Wohnfläche: ca. 54,32 m²
Baujahr: 1967
Zimmer: 2
Etage: 6. OG / oberste Wohnetage
Balkon: ja, zur Westseite ausgerichtet
Anzahl der Bäder: 1
Fenster: Kunststofffenster isoliert
Heizung: Zentralheizung
Aufzug: ja
Hausgeld inkl. Rücklage: 264 EUR/mtl.
Nutzung: ab Juli 2021 geräumt und verfügbar

Kosten

ERFOLGREICH VERMITTELT

Energiewerte

Verbrauchsausweis
Baujahr: 1967
Baujahr: Wärmeerzeuger 2013
Endenergieverbrauch: 79 kWh/(m²*a)
Energieklasse: C
Energieträger: Nah-/Fernwärme aus KWK – fossiler Brennstoff
Ausgestellt am 11.10.2019
Gültig bis 10.10.2029

2-Zi-Whg Weitblick

Die ersten Eindrücke

Hier erwartet Sie perfekter Grundriss und hervorragende Infrastruktur

2-Zi-Whg Außenansicht

Gepflegtes Mehrfamilienhaus

Diele mit Platz für Garderobe

2-Zi-Whg Diele

Immobilienbeschreibung

Die hübsche Wohnung liegt in einem sehr gepflegten Mehrfamilienhaus, das im Jahr 1967 in solider Bauweise errichtet wurde. Das Haus hat insgesamt sechs Stockwerke und verfügt über einen Aufzug, der bis zur Kellerebene fährt. Die Wohnung selber liegt in der 6. Etage, was gleichzeitig die oberste Wohnetage ist. Die optimale Aufteilung sowie die Größe der einzelnen Räume überzeugen auf den ersten Blick. Ein weiterer Vorteil ist die wunderbare Fernsicht, die das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, die Küche und auch der Balkon bieten.

Vorteile der Immobilie

  • Gepflegtes Mehrfamilienhaus
  • Optimaler Grundriss
  • Wunderschöner Weitblick
  • Perfekte Infrastruktur

Ausstattung

Die gesamte Wohnung befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand.

  • Parkettboden im Wohnzimmer.
  • Vinylboden im Schlafzimmer, in der Küche, Diele und im Bad. Der Vinylboden wurde im Jahr 2019 verlegt.
  • Das Bad verfügt über eine Wanne, ein Waschbecken und eine Toilette.
  • Weiße Kunststofffenster, die ca. im Jahr 2000 eingebaut wurden.
  • Sonniger Balkon mit schönem Weitblick. Der Balkon ist nach Westen ausgerichtet.

Wissenswertes zu der Immobilie

Die Heizung wurde im Jahr 2013 modernisiert. Sie verfügt über eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Bei der Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um eine Effizienztechnik, die einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung leistet.

  • 2019 Erneuerung und Sanierung der Flachdächer.

  • 2019 Anbindung von Fahrradständern vor den Hauseingängen.

  • 2018 Sanierungsmaßnahmen in der Grundleitungs- und Schmutzwasserleitung innerhalb und außerhalb der Gebäude und den Tiefgaragen.

  • 2018 Streichen des Treppenhauses.

Grundriss

2-Zi-Whg Grundriss

Lagebeschreibung

Die Immobilie liegt in Bogenhausen in der Nähe von Zamilapark. Bogenhausen bietet hohe Lebensqualität und gehört zu den am besten nachgefragten Wohnlagen in München.

Die Immobilie zeichnet sich durch eine hervorragende Verkehrsanbindung aus: Busanbindung ist zu Fuß in wenigen Gehminuten erreichbar, der zu der U-Bahn-Station Arabellapark fährt. Mit der U-Bahn erreichen Sie zügig die Innenstadt. Die S-Bahn-Station Daglfing ist 900 m von der Wohnung entfernt. Durch die S-Bahn-Linie ist eine Anbindung an die Stammstrecke sowie den Flughafen bestens gewährleistet. Die Anbindung mit dem Pkw ist ebenfalls ausgezeichnet. Von der Wohnung ist die Auffahrt auf die Autobahn A94 ca. 1,6 km entfernt. Der Mittlerer Ring sorgt für das schnelle Erreichen aller anderen Autobahnanschlüsse.

Ausgezeichnete und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Apotheke, Ärzte befinden sich in der nahen Umgebung. Darüber hinaus befinden sich im gesamten Stadtteil traditionelle Wirtshäuser, Biergärten und Cafés.

Der naturnahe Stadtteil hat aber auch großzügige Grünanlagen mit Spielplätzen, Wiesen und Biotopen zu bieten. Außerdem können die Freizeitangebote des südlichen Münchner Umlands sowie die Berge schnell erreicht werden. Diese Wohnlage bietet eine hervorragende Lebensqualität. Hier ist die City und die Natur zum Greifen nahe. Wer hier wohnt, kann beides genießen!

Verkehrsanbindung

  • Bus-Haltestelle, Hermann-Gmeiner-Weg, 81929 München – Entfernung 170 m
  • S-Bahn-Station Daglfing, 81929 München – Entfernung 900 m
  • U-Bahn-Station Arabellapark, 81925 München – Entfernung 1,8 km

  • U-Bahn-Station Richard-Strauss-Straße 45, 81677 München – Entfernung 2,2 km

Einkaufen

  • VollCorner Biomarkt, Warthestraße 1, 81927 München – Entfernung 97 m
  • Herrmannsdorfer im Biomarkt VollCorner, Warthestraße 1, 81927 München – Entfernung 97 m
  • Rewe, Daglfinger Str. 5, 81929 München – Entfernung 220 m
  • Vinzenzmurr Metzgerei, Ostpreußenstraße 22, 81927 München – Entfernung 450 m
  • Bäckerei Wimmer, Englschalkinger Str. 245, 81927 München – Entfernung 1,3 km
  • Backspielhaus Restaurant, Weltenburger Str. 6, 81677 München – Entfernung 1,3 km
  • AmalCafé/Bäckerei, Englschalkinger Str. 148, 81927 München – Entfernung 1,4 km
  • Rewe, Freischützstraße 13, 81927 München – Entfernung 1,4 km
  • Aldi Süd, Richard-Strauss-Straße 80+82, 81679 München – Entfernung 1,5 km
  • Rossmann Drogeriemarkt, Rosenkavalierpl. 12, 81925 München – Entfernung 1,8 km
  • basic Bio-Supermarkt, Richard-Strauss-Straße 48/1, 81677 München – Entfernung 2,4 km
  • MediaMarkt, Einsteinstraße 130, 81675 München – Entfernung 2,7 km
  • Konditorei Bäckerei Chocolatte, Prinzregentenstraße 111, 81677 München – Entfernung 2,8 km
  • Käfer Feinkostladen, Prinzregentenstraße 73, 81675 München – Entfernung 3,4 km

Sport & Freizeit

  • Alter Kernhof, Denninger Str. 233, 81927 München – Entfernung 190 m
  • Zamila Seestub’n, Sportanlage Zamdorf, Fritz-Lutz-Straße 25, 81929 München – Entfernung 650 m
  • Zamilapark, Ina-Seidel-Bogen 72, 81929 München – Entfernung 900 m
  • Ristorante Pizzeria Neptun, Lüderitzstraße 1, 81929 München – Entfernung 1 km
  • Bezirkssportanlage Englschalking, Westpreußenstraße 60, 81927 München – Entfernung 1,1 km
  • Mrs. Sporty Club, Englschalkinger Str. 198, 81927 München – Entfernung 1,5 km
  • Denninger Anger, 81925, Denninger Str. 120, 81925 München – Entfernung 1,2 km
  • Ristorante Martinelli, Wilhelm-Dieß-Weg 2, 81927 München – Entfernung 1,2 km
  • Rothof Sport und Restaurant, Denninger Str. 120, 81925 München – Entfernung 1,3 km
  • Wirtshaus Zamdorfer Biergarten, Schwarzwaldstraße 2a, 81677 München – Entfernung 1,4 km
  • Hans im Glück Burgergrill & Bar, Arabellastraße 17, 81925 München – Entfernung 1,5 km
  • Biergarten am Chinesischen Turm, Englischer Garten 3, 80538 München – Entfernung 3,5 km

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Mehr Informationen

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2 Zi-Wohnung in Bogenhausen

Immobilienmakler München Rogers Immobilien
BELLEVUE Best Property Agents 2026, Auszeichnung für Rogers Immobilien
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Rogers Immobilien – Top bewertet von JACASA als Immobilienmakler.
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Neuwertige Wohnung mit 2 Balkonen und hochwertiger Ausstattung

Bogenhausen Wohnung mieten Wohnzimmer

Neuwertige Wohnung mit 2 Balkonen und hochwertiger Ausstattung

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 81925 München–Bogenhausen
Objekt: 4 Zi-Wohnung zur Miete
Wohnfläche: ca. 105,62 m²
Baujahr: 2011
Einbauküche: ja
Balkone: 2
Bäder: 2
Aufzug: ja, bis zur Kellerebene
Keller: ja
Etage: 1. Stock
Hausmeisterdienst: ja
Weitere Ausstattung: attraktive Möblierung
Mietbeginn: ab 01.04.2021 möglich

Kosten

ERFOLGREICH VERMITTELT

Energiewerte

Verbrauchsausweis
Baujahr 2011
Baujahr: Wärmeerzeuger 2011
Energieverbrauch: 121 kWh/(m²*a)
Warmwasser enthalten
Energieausweis gültig bis: 30.04.24
Energieausweis ausgestellt: 30.04.14
Zentralheizung: ja
Energieträger: Wärmelieferung

Bogenhausen Wohnung mieten Blick aus dem Fenster

Die ersten Eindrücke

Die Wohnung bietet Ihnen hochwertiges Wohnen mit schöner Raumaufteilung.

Bogenhausen Wohnung mieten Küche
Separate Küche mit hochwertiger Einbauküche
Schlafzimmer mit bodentiefen Fenstern
Bogenhausen Wohnung mieten Zimmer
Bogenhausen Wohnung mieten Hauseingang
Außenansicht moderne Architektur

Immobilienbeschreibung

Diese attraktive Wohnung liegt im sehr begehrten München-Bogenhausen und überzeugt auf den ersten Blick. Hier erwarten Sie viele Highlights: hochwertige Ausstattung, perfekter Grundriss, repräsentativer Charakter und viel mehr. Die lichtdurchflutete Wohnung liegt ruhig oberhalb des Herzogparks und in der Nähe des Englischen Gartens. Diese Lage bietet Ihnen perfektes City-Wohnen und gleichzeitig tolle Freizeit- & Erholungsmöglichkeiten praktisch vor der Haustüre.

Bei der Wohnung fällt eines zuerst auf: Alles ist sehr hell. Das liegt an den großen Fenstern. Die Sonne macht die Räume hell und lebensfroh, selbst im Winter. Die Wohnung bietet Ihnen komfortables Wohnens, das Sie bestimmt genießen werden. Hier genießen Sie den Blick ins Grüne. So können Sie nach der Arbeit oder am Wochenende schön entspannen. Die Räume sind liebevoll ausgestattet und haben einen unaufdringlichen, charmanten Stil.

Vorteile der Immobilie

  • Schöne Lage
  • Zwei Balkone
  • Lichtdurchflutete Räume
  • Sehr gute Raumaufteilung
  • Zwei Bäder
3D virtuelle Besichtigung für Immobilie in 81925 München–Bogenhausen

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a) Um sich manuell vorwärtszubewegen, klicken Sie auf eine beliebige Bildstelle.
b) Für eine Drehung, bewegen Sie mit gedrückter Maustaste das Bild.

Diese Wohnung bietet Ihnen insgesamt ca. 105 m² Wohnfläche, die sich wie folgt, aufteilt:
  • Großzügiges Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon.
  • Drei optimal geschnittene Schlafzimmer.
  • Separate Küche, die mit einer neuen Einbauküche ausgestattet.
  • Zwei hochwertige Badezimmer.
  • Praktische Diele.

Die Wohnung hat hervorragende Energiewerte. Das Haus wurde in hochwertiger Bauweise im Jahr 2011 fertiggestellt. Das gesamte Haus ist barrierefrei und ist mit einem Aufzug ausgestattet. Zu der Wohnung gehört ein abschließbarer Kellerraum sowie ein bequemer Tiefgaragen-Stellplatz (Einzelstellplatz), der 100 EUR/mtl. kostet. Von der Garage aus erreichen Sie die Wohnung selbstverständlich trockenen Fußes.

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Ausstattung

Diese Wohnung wurde qualitativ hochwertig geplant und umgesetzt. Sowohl beim Bau als auch bei der Ausstattung des gesamten Hauses wurden ausschließlich hochwertige Materialien verwendet. Die gesamte Ausstattung zeichnet sich durch Neuwertigkeit aus. Die Räume sind liebevoll ausgestattet und zeitlos möbliert. Die Wohnung zeichnet sich durch eine perfekte Aufteilung und hochwertige Ausstattung, die sich durch ein zeitloses Design auszeichnet. Hier werden Sie sich sicher wohlfühlen.

  • Hochwertiger Eichen-Parkettboden im Wohnzimmer, Schlafzimmern und der Diele. Geschmackvoll gefliester Boden in der Küche.
  • Neue Einbauküche mit allen Elektrogeräten: Cerankochfeld und Ofen, Abzugshaube, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank
  • Zwei Badezimmer: Das Bad mit Fenster hat eine Wanne, ein Waschbecken und eine Toilette. Das Duschbad ist innen liegend und verfügt über eine Dusche, ein Waschbecken und eine Toilette.
  • Große, weiße Fenster, die den Räumen viel Helligkeit schenken.
  • Neue und hochwertige Möblierung im zeitlosen Design.
  • Fußbodenheizung
  • Eine Waschmaschine der Marke Miele steht zur Verfügung.
  • Abschließbares, gemauertes Kellerabteil mit Licht und Steckdose.
  • Aufzug, der bis zur Kellerebene fährt.
  • Tiefgaragen-Stellplatz: Es handelt sich um einen Einzelstellplatz in der Gemeinschaftstiefgarage in komfortabler Gehweite.

Lagebeschreibung

Die attraktive Wohnung liegt ruhig in München – Bogenhausen, oberhalb des Herzogparks und rechts des Englischen Gartens. Bogenhausen ist ein Stadtteil mit vielen Gesichtern. Entlang der Prinzregentenstraße sind repräsentative Villen zu finden. Herausragende Sehenswürdigkeiten sind das Prinzregententheater, der Friedensengel und das Museum „Villa Stuck“. Daneben gibt es im Nordosten moderne Wohn- und Bürogebäude, große Wohnsiedlungen und Hochhäuser, aber auch kleine Einfamilien- und Reihenhäuser. In dem naturnahen Stadtteil befinden sich großzügige Grünanlagen mit Spielplätzen, Wiesen und Biotopen. Bogenhausen wird von drei Hauptverkehrsachsen erschlossen und ist optimal in das öffentliche Verkehrsnetz München eingebunden. Die Wohnung befindet sich in einem hochwertig gebauten Mehrfamilienhaus. Die unmittelbare Umgebung ist durch neuwertige Bauten geprägt und vermittelt sehr hohe Wohnqualität.

Generell ist die Verkehrsanbindung optimal. Die Anbindung an die Innenstadt aber auch an die Naherholungsgebiete außerhalb der Landeshauptstadt ist bestens gewährleistet: Die Bushaltestelle ist nur 4 Gehminuten von der Haustüre entfernt. Den Mittleren Ring erreicht man mit dem Auto in nur 3 Minuten, die S-Bahn-Station in 5 Fahrminuten. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln benötigt man ca. 20 Minuten zum Odeonsplatz und Marienplatz. Der Münchner Flughafen ist ca. 20 Autominuten entfernt. Diverse Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, Apotheke, Ärzte, Kindergärten und Schulen sind in Gehweite bzw. in wenigen Autominuten bequem zu erreichen. Für Familien mit Kindern sind verschiedene neu-angelegte Spielplätze in unmittelbarer Nähe.

Auch für Erholung ist hier bestens gesorgt: Zahlreiche Sportmöglichkeiten z. B. Lauf- und Fahrradstrecken in und um den Englischen Garten, Sport-Check Allwetter Sportanlage ist ca. 10 Minuten entfernt, Cosimabad und Feringasee sind auch ganz nah. Mehrere ansprechende Restaurants und schöne Biergärten wie die St. Emmeram-Mühle sind in direkter Umgebung.

Verkehrsanbindung

  • U-Bahn-Station Arabellapark, 81925 München: Entfernung – 1,6 km
  • Bushaltestelle Effnerstraße, 81925 München: Entfernung – 250 m
  • Bushaltestelle Lohengrinstraße, 81925 München: Entfernung – 450 m

Einkaufen

  • Viktualien-Eck, Cosimastr. 121, 81925 München: Entfernung – 350 m
  • Yenice Backwaren, Oberföhringer Str. 172, 81925 München: Entfernung – 700 m
  • Bäckerei & Konditorei Riedmair, Oberföhringer Str. 172, 81925 München: Entfernung – 700 m
  • Aldi, Hochstiftsweg 4, 81927 München, Deutschland: Entfernung – 900 m
  • Tengelmann, Fürkhofstraße 9, 81927 München: Entfernung – 950 m
  • Der Grüne Korb, Oberföhringer Str. 212, 81925 München: Entfernung – 1,0 km
  • Ludwig Stocker Hofpfisterei, Cosimastr. 4, 81927 München: Entfernung – 1,3 km

Bildung

  • Kindergarten, Lohengrinstr. 33, 81925 München: Entfernung – 300 m
  • Phoenix Förderung, Oberföhringer Str. 150, 81925 München: Entfernung – 450 m
  • Grundschule, Ruth-Drexel-Straße 27, 81927 München: Entfernung – 600 m
  • Int. Montessori Zentrum, Oberföhringer Str. 156, 81925 München: Entfernung – 650 m
  • Städtische Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstr. 28, 81927 München: Entfernung – 1,0 km
  • Staatl. Grundschule, Regina-Ullmann-Str. 6, 81927 München: Entfernung – 1,2 km

Sport & Freizeit

  • Anema e Core Trattoria, Lohengrinstr. 11, 81925 München: Entfernung – 260 m
  • Lohengrins Wirtshaus und Bar, Cosimastr. 97, 81925 München: Entfernung – 500 m
  • Schlösselgarten, Cosimastr. 41, 81925 München: Entfernung – 900 m
  • Englischer Garten, 81925 München: Entfernung – 950 m
  • Cosimawellenbad, Cosimastr. 5, 81925 München: Entfernung – 1,3 km
  • First Health-Club, Grimmeisenstr. 37, 81927 München: Entfernung – 1,5 km

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4 Zi-Wohnung in Bogenhausen

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So können Sie Haus­verkauf und Hausbau unter einen Hut bringen

Hausverkauf und Hausbau

So können Sie Haus­verkauf und Hausbau unter einen Hut bringen

Viele träumen davon, ein eigenes Haus zu bauen. Das gilt auch für Menschen, die bereits ihre eigene Immobilie besitzen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Falls Sie sich dazu entschließen, ein neues Haus zu bauen, und Ihre alte Immobilie gleichzeitig verkaufen möchten, müssen Sie eine Menge berücksichtigen. Hausbau und Hausverkauf unter einen Hut zu bringen, ist möglich. Es bedarf jedoch der richtigen Planung.

Der Hausbau erfordert Zeit und Planung

Der Bau des eigenen Hauses ist ein langwieriger Prozess, der nicht selten viel von Ihrer Aufmerksamkeit erfordert. Es ist wichtig, dass sie nicht überstürzt an ein solches Projekt herangehen. Bevor überhaupt der Grundstein gelegt werden kann, müssen ein Baugrundstück gekauft, Baupartner und Bauträger gefunden sowie ein zufriedenstellender Bauplan erstellt werden. Zudem ist für jeden Hausbau die Zustimmung des jeweiligen Bauamtes notwendig, was die Zusammenstellung von Unterlagen und Behördengänge notwendig macht.

Hausverkauf bei gleichzeitigem Hausbau – Eine besondere Herausforderung

Falls Sie bereits in Ihrer eigenen Immobilie wohnen und diese nun gegen ein neu gebautes Haus eintauschen möchten, kommt schnell die Frage auf, was Sie mit dem alten Objekt anstellen. Der Hausverkauf ist eine nahe liegende Lösung. Er bietet den Vorteil, dass Sie relativ schnell eine hohe Geldsumme einnehmen. Besonders bei einem kostspieligen Projekt wie dem Bau eines Hauses kann eine solche Geldspritze sehr gelegen kommen.

Ähnlich wie beim Hausbau kann sich jedoch auch ein Immobilienverkauf schnell zu einer zeitintensiven Angelegenheit entwickeln. Zum einen müssen Sie einen geeigneten Käufer finden. Zum anderen benötigen Sie auch für den Verkauf zahlreiche Unterlagen. Hinzu kommt eine unbestimmt hohe Zahl an Besichtigungsterminen, Verkaufsgespräche sowie die Einbindung eines Notars.

Falls Ihre alte Bleibe noch nicht abbezahlt ist, müssen Sie zudem Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen. Solange Sie nicht alle Schulden im Grundbuch getilgt haben, kann Ihre Bank die Freigabe verweigern. Ohne die entsprechende Freigabe ist es Ihnen allerdings nicht möglich, die Eigentumsrechte an einen potenziellen Käufer zu übertragen. Daher müssen Sie sich in dem Fall vorher mit Ihrer Bank einigen.

Wenn Sie sich nun gleichzeitig für einen Hausbau sowie einen Hausverkauf entscheiden, kommt eine Menge Arbeit auf Sie zu. Umso wichtiger ist es, dass Sie alle notwendigen Schritte genau planen und einen detaillierten Zeitplan erstellen. Dabei sollten Sie jedoch ein ausreichendes Zeitpolster einbauen. Denn sowohl beim Bau eines Hauses als auch beim Haus- oder Wohnungsverkauf kann es schnell zu unerwarteten Verzögerungen kommen.

Immobilienbewertung München

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Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind Sie bei uns richtig.

Sie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.

Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:

  • Eine hochwertige Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung mit Marktanalyse.
  • Geeignet für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Eine Frage des Timings

Wie lange es braucht, bis Sie in Ihr neu gebautes Haus einziehen können, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Suche nach einem passenden Baupartner und Bauplaner sowie die anschließende Planung kann leicht mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die anschließende Baugenehmigung dauert zwischen einer und zwölf Wochen.

Viel hängt davon ab, was für ein Haus sie bauen möchten. Bei Fertighäusern gehen Planung und Bau meist deutlich schneller voran, als bei einem Massivhaus. Während die Rohbauphase bei einem Fertighaus vorwiegend nur wenige Tage in Anspruch nimmt, müssen Sie diesbezüglich bei einem Massivhaus eher drei bis vier Wochen einplanen. Der Bau des Kellers bzw. die Erstellung der Bodenplatte nehmen sowohl beim Fertighaus als auch beim Massivhaus zwischen zwei und fünf Wochen in Anspruch. Am langwierigsten ist der anschließende Innenausbau, welcher gerne zwischen acht und zwölf Wochen dauern kann. Bei all dem, sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass es immer wieder zu Problemen und Verzögerungen kommen kann.

Das Gleiche gilt jedoch auch für den Hausverkauf. Erfahrungen haben gezeigt, dass Privatverkäufe größtenteils deutlich länger dauern, als wenn Sie hierfür professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dies kann sich zum Problem entwickeln, falls Sie das Geld für die Finanzierung Ihres neuen Hauses benötigen. Im ungünstigsten Fall kann es hierdurch zu Verzögerungen kommen. Um dem vorzubeugen, sollten Sie darauf achten, dass der Immobilienverkauf und der Bau Ihres neuen Hauses gut aufeinander abgestimmt sind.

Überbrückung mit Zwischenfinanzierung

Fall es absehbar ist, dass sich der Hausverkauf hinauszögern wird, Sie jedoch dringend finanzielle Mittel für den Bau des Hauses benötigen, kann Ihnen Ihre Bank eine sogenannte Zwischenfinanzierung anbieten. Eine solche Zwischenfinanzierung vergeben Banken meist an Kunden, die mittelfristig gesehen über das notwendige Kapital für den Hausbau verfügen, kurzfristig jedoch nicht darauf zugreifen können. Dies trifft häufig bei einem geplanten Immobilienverkauf zu.

Eine solche Zwischenfinanzierung ist für gewöhnlich eine teure Angelegenheit, da es hierfür keinen festen Zinssatz gibt. Stattdessen erfolgt alle drei Monate eine Zinsanpassung, welche sich an der aktuellen Marktsituation sowie der Zinsentwicklung orientiert. Die Laufzeit hängt davon ab, wann Ihr Eigenkapital verfügbar ist. Banken gewähren für einen Zwischenkredit jedoch lediglich einen Zeitraum von 24 Monaten.

Zwar erfordert eine Zwischenfinanzierung nicht die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch. Ohne eine entsprechende Sicherheit wird die Bank jedoch keine Zwischenfinanzierung genehmigen. Als Sicherheit dient vorwiegend die erwartete Zahlung durch Ihren Hausverkauf. Ansonsten wird die Bank auf Ihrer Immobilie als Sicherheit bestehen.

Erst Hausverkauf, dann bauen?

Sie sollten während der Planung alle finanziellen Aspekte genau durchrechnen. Unter Umständen lohnt es sich, zuerst den Immobilienverkauf zu vollziehen und anschließend mit dem Bau des Hauses zu beginnen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass Sie sich nicht um alle anfallenden Probleme gleichzeitig kümmern müssen. Zudem erhalten Sie durch den Hausverkauf bereits zusätzliches Eigenkapital, mit welchem Sie evtl. eine kostspielige Zwischenfinanzierung vermeiden können.

Ein solches Arrangement bringt jedoch das zusätzliche Problem mit sich, dass Sie sich nun um eine zwischenzeitliche Bleibe kümmern müssen, ehe Ihr Haus fertiggestellt ist. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, mit dem Käufer Ihrer Immobilie eine Vereinbarung hinsichtlich Ihres Auszugs zu treffen. Sie können festlegen, dass Sie erst dann umziehen, wenn Ihre neue Immobilie fertiggestellt ist. Im Gegenzug könnten Sie dem Käufer anbieten, dass dieser zunächst lediglich eine Anzahlung überweist und der restliche Betrag erst nach Ihrem Auszug fällig wird.

Ein solcher Vertrag ist im Übrigen auch dann sinnvoll, wenn der Hausverkauf erst kurz vor Fertigstellung des Neubaus erfolgt. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie von einer plötzlich kurz vor Schluss auftretenden Verzögerung beim Bau überrascht werden und auf einmal keine feste Bleibe mehr haben.

Der Immobilienmakler kann helfen

Die Hinzunahme eines Maklers bietet Ihnen in einer solchen Situation diverse Vorteile. Zum einen kann ein Makler Ihnen beim Immobilienverkauf eine Menge Arbeit abnehmen, wodurch Sie mehr Zeit haben, um sich um die Planung und den Bau Ihres neuen Hauses zu kümmern. Ferner erhöht sich dadurch die Chance, dass Sie Ihre alte Immobilie schneller verkaufen. Auf diese Weise können Sie einem finanziellen Engpass vorbeugen und gegebenenfalls vermeiden, eine Zwischenfinanzierung aufnehmen zu müssen.

Zudem kann ein Makler Ihnen, falls notwendig, auch dabei helfen, einen passenden Kaufvertrag auszuhandeln, der es Ihnen erlaubt, bis zu Fertigstellung des neuen Hauses in Ihrem alten Haus weiter zu wohnen. Manche potenzielle Käufer könnten durch eine solche Forderung abgeschreckt werden, weshalb zusätzliche Erfahrung bezüglich Hausverkauf und Verhandlung von Vorteil ist.

Immobilienmakler München Rogers

Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
  • Wir kennen den Münchner Immobilienmarkt hervorragend und Sie profitieren von unserem Wissen außerordentlich.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie.
  • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

Ihre Nachricht an uns

Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren – 089 70065020 – oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

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Moderne Wohnung mit Möblierung und Balkon in hervorragender Lage

Garching Wohnung Zimmer

Moderne Wohnung mit Möblierung und Balkon in hervorragender Lage

Daten zur Immobilie im Überblick 

Objektart: Wohnung
Baujahr: 2011/2012
Wohnfläche: ca. 20,61 m²
Zimmer: 1
Geschoss: 3. Obergeschoss
Aufzug: ja, bis zur Kellerebene
Heizung: Zentralheizung
Anzahl der Bäder: 1
Fenster: Weiße Isolierfenster
Einbauküche: ja
Ausstattung: Komplette Möblierung
Keller: ja
Parken: TG-Stellplatz, Einzelstellplatz
Bezugstermin: 01.04.2021

Kosten

Erfolgreich vermittelt

Energiewerte

Bedarfsausweis
Baujahr: 2011/2012
Baujahr Wärmeerzeuger: 2011/2012
Befeuerungsart: Abluftanlage
Primärenergiebedarf: 17 kWh/(m²*a)
Endenergiebedarf: 33 kWh/(m²*a)
Ausgestellt am: 04.12.2012
Gültig bis: 03.12.2022

Garching Wohnung Gemeinschaftsraum

Die ersten Eindrücke

Hübsche Single-Wohnung mit perfekter Ausstattung.

Garching Wohnung EBK

Schöne Einbauküche

Modernes Bad

Garching Wohnung Bad

Immobilienbeschreibung

Perfekte Lage, praktischer Schnitt, tolle Ausstattung und viel mehr bietet diese schöne Wohnung in Garching bei München. Sie liegt im 3. Stock eines sechsstöckigen Hauses, das im Jahr 2011 in solider Bauweise errichtet wurde. Aufzüge sind selbstverständlich vorhanden und sie fahren bis zur Kellerebene. Der Energiepass hat hervorragende Werte und wird Ihnen bei einer Besichtigung zur Einsicht vorgelegt. Das Gemeinschaftseigentum wird sehr hervorragend gepflegt und bestens verwaltet.

Die Wohnung mit insgesamt ca. 20,61 m² Wohnfläche ist sehr hell. Sie besteht aus einem Wohn-  und Schlafzimmer, Küchenbereich und Bad mit Dusche. Die gesamte Wohnung ist zum Osten ausgerichtet. Vorteilhaft ist, dass die Wohnung vollständig möbliert ist, somit können Sie mit einem Koffer einziehen. Die Möblierung ist modern und zeitlos. Hier werden Sie sich sicher wohlfühlen.

Zu der Wohnung gehört ein Kellerabteil sowie ein Tiefgaragenstellplatz. Es handelt sich um einen Einzelstellplatz (kein Duplex).

Vorteile der Immobilie

  • Praktischer Grundriss
  • Ideal für Singles
  • Balkon
  • Moderne Möblierung
  • Perfekte Infrastruktur

Ausstattung

Die Ausstattung ist modern, ansprechend und bietet schönes Wohnen. Insgesamt handelt es sich um eine sehr attraktive Wohnung.

  • Laminatboden
  • Geschmackvoll gefliestes Bad mit Dusche, Waschbecken und Toilette.
  • Ostbalkon mit Fernblick
  • Einbauküche mit Kühlschrank, Herd mit 2 Cerankochplatten, Mikrowelle, Ober- und Unterschränke
  • Komplette Möblierung: Bett, Tisch, Stuhl, Schränke.
  • Weiterhin stehen verschiedene Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung, wie z. B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessräume, Kino, gemeinschaftliche Küche, Studienräume, etc.

Grundriss

Garching Wohnung Grundriss

Lagebeschreibung

Die attraktive Wohnung liegt ruhig in Garching. Garching liegt im Norden von München und wird als Universitätsstadt bezeichnet. Das Hochschul- und Forschungszentrum hat die Stadt Garching international bekannt gemacht.

Die Wohnung befindet sich in dem Garching Living Center und liegt verkehrsgünstig. Die Bushaltestelle ist praktisch vor der Haustüre und die U-Bahn-Station Garching (Linie U6) kann man fußläufig bequem erreichen. Die U-Bahn-Linie verkehrt zwischen Garching im Norden und Klinikum Großhadern im Westen Münchens. Sie fährt durch Schwabing, Maxvorstadt, wo sich die Ludwigs-Maximilian-Universität befindet und über Marienplatz in der Innenstadt. Somit ist man hier bestens angebunden.

Vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten befinden sich direkt im Gebäude (z. B. Schwimmbad, Fitnesscenter, Kino und vieles mehr), aber auch in naher Umgebung. Garchinger See mit Bademöglichkeit, Liegewiesen sowie Grillplatz und das Waldgebiet Mallertshofer Holz sind sehr gut erreichbar. Weiterhin bietet Garching ein umfangreiches Kulturangebot der Stadtbücherei, des städtischen Kulturreferates sowie zahlreicher Kulturschaffender Vereine mit verschiedenen Theateraufführungen oder Konzerten. Außerdem ist eine perfekte Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden. Garching bietet die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start ins Studium und später ins Berufsleben.

Verkehrsanbindung

  • Bushaltestelle Maier-Leibnitz-Str., 85748 Garching bei München: Entfernung – 85 m
  • U-Bahn-Station Garching U6, 85748 Garching bei München: Entfernung – 650 m

Einkaufen

  • Penny, Schleißheimer Str. 30c, 85748 Garching: Entfernung – 20 m
  • Bäcker Hofpfisterei, Schleißheimer Str. 9B, 85748 Garching: Entfernung – 350 m
  • Biomarkt Garching, Schleißheimer Str. 10, 85748 Garching: Entfernung – 450 m
  • Bäckerei & Konditorei Ludwig Riedmair, Münchener Str. 11, 85748 Garching: Entfernung – 550 m
  • Ratschiller’s, Münchener Str. 6, 85748 Garching: Entfernung – 550 m
  • Einkaufen auf dem Bauernhof – Hofladen Popp, Münchener Str. 20, 85748 Garching: Entfernung – 700 m

Sport & Freizeit

  • Restaurant El Greco, Schleißheimer Str. 17, 85748 Garching: Entfernung – 220 m
  • Farmers Steakhouse, Schleißheimer Str. 22, 85748 Garching: Entfernung – 290 m
  • Nico’s Eis-Cafe-Bar, Schleißheimer Str. 12A, 85748 Garching: Entfernung – 350 m
  • Fitnesscenter Bodystreet, Bürgerpl. 7, 85748 Garching: Entfernung – 350 m
  • Ristorante Pizzeria Roma, Rathauspl. 7, 85748 Garching: Entfernung – 500 m
  • Ristorante Pizzeria Da Umberto, Schleißheimer Str. 40, 85748 Garching: Entfernung – 600 m
  • Fantastic Lady Fitness, Freisinger Landstraße 14, 85748 Garching: Entfernung – 800 m

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Wohnung in Garching

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Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Spekulationssteuer

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss an Vieles denken. Dabei wird oft vergessen, dass auch das Finanzamt einen genauen Blick auf den Immobilienverkauf wirft. Gegebenenfalls muss die sogenannte „Spekulationssteuer“ abgeführt werden. Abhängig vom Immobilienpreis und persönlichem Steuersatz kann das recht teuer werden – daher lohnt es sich, schon vor dem Immobilienverkauf genau hinzusehen. Dabei lässt sich die Höhe der Spekulationssteuer beeinflussen, wenn man geschickt vorgeht.

Fälligkeit

Jeder Immobilienverkauf und Immobilienkauf wird in Deutschland notariell beurkundet. Der Notar ist verpflichtet eine Abschrift jedes Kaufvertrags, an das Finanzamt zu senden. Der Fiskus prüft, ob es sich eventuell um ein Spekulationsgeschäft handelt und der Gewinn steuerpflichtig ist.

Die Spekulationssteuer im Zusammenhang mit Immobilienobjekten wird im § 23 EStG geregelt. Die Spekulationssteuer wird grundsätzlich fällig, wenn eine Privatperson „Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften“, wie durch den Verkauf einer Immobilie, erzielt. Wie so oft im Steuerrecht sollte man auf Details achten. Denn die Besteuerung der Gewinne durch den Immobilienverkauf erfolgt nur dann, wenn tatsächlich die Absicht zur Gewinnerzielung vorliegt. Das heißt mit anderen Worten: Wenn Privatpersonen Immobilien kaufen und verkaufen, wird die Steuer nur fällig, wenn die Absicht zur Gewinnerzielung im Vordergrund steht.

Vor diesem Hintergrund ist auch der Name der Steuer zutreffend, der sich im Volksmund eingebürgert hat: Die Spekulationssteuer fällt an, wenn man mit Immobilien spekuliert. Dabei gibt es klare und einfache Kriterien, die der Gesetzgeber definiert hat, um eine Gewinnerzielungsabsicht bzw. Spekulation zu identifizieren. Sobald diese Kriterien erfüllt sind, wird die Steuer fällig. Die Versteuerung des Spekulationsgewinns erfolgt mit dem individuellen Einkommensteuersatz.

Steuerpflicht bei Immobilienspekulation: Was Sie über die 10-Jahres-Frist wissen sollten

Das wichtigste Kriterium hinsichtlich der Spekulationssteuer bezieht auch den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie, die sogenannte Spekulationsfrist. Die Spekulationsfrist ist also der Zeitraum, indem der Eigentümer die Immobilie behalten muss, damit der Verkauf steuerfrei bleibt. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei sehr kurzen Zeiträumen die Spekulation und die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, im Vordergrund stehen. Im Allgemeinen wird ein Immobilienverkauf innerhalb der Frist von zehn Jahren nach dem Kauf als Spekulation betrachtet, was bedeutet, dass die Spekulationssteuer fällig wird.

Wenn man jedoch die 10-Jahres-Frist für Gebäude, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte einhält, kann man Steuern sparen. Wenn etwa das Objekt vor neun Jahren gekauft wurde, kann es ratsam sein, mit dem Immobilienverkauf ein Jahr zu warten, damit die Frist überschritten wird. In vielen Fällen kann es also sinnvoll sein, lieber den Verkauf noch ein wenig aufzuschieben und der Ablauf der Spekulationsfrist abzuwarten.

Keine Spekulationssteuer bei selbst genutzten Immobilien

Viele Menschen investieren in Immobilien, um im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu wohnen. Veränderte Lebensumstände, eine Trennung oder ein beruflicher Wechsel machen jedoch oft den Immobilienverkauf notwendig. Natürlich wäre es in diesen Fällen nicht angemessen, eine Spekulation zu unterstellen und den Verkäufer der Immobilie mit der Spekulationssteuer zu belasten.

Konkret schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei selbst genutzten Immobilien keine Steuer abzuführen ist – auch wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde und zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Somit sind Objekte, die zur Eigennutzung erworben wurden, durch keine Veräußerungsfrist eingeschränkt und können jederzeit steuerfrei verkauft werden.

Bei Immobilien, die innerhalb der 10-Jahres-Frist teils vermietet und, teils selbst genutzt wurden, gilt folgende Regel: Verkäufer sind von der Spekulationssteuer befreit, wenn sie in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf die Immobilie selbst bewohnt haben. Bei Immobilien wiederum, die aus mehreren Wohneinheiten bestehen, von denen eine Wohnung selbst genutzt wurde, wird nur für den Teil Spekulationssteuer fällig, der an Dritte vermietet wurde. Eigentümer, die Ihre Immobilienobjekte zur Vermietung oder Verpachtung erwerben und weniger aus zehn Jahre halten, müssen Veräußerungsgewinne versteuern.

Höhe der Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer errechnet sich aus der Höhe des Gewinns, der durch den Immobilienverkauf erzielt wurde, und dem persönlichen Steuersatz. Grundsätzlich wird dabei der Gewinn aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis errechnet. Doch Vorsicht: Auch Abschreibungen, die bei vermieteten Immobilien geltend gemacht wurden, erhöhen den Wert der Immobilie und sind dabei bei der Festsetzung der Spekulationssteuer zu berücksichtigen. Bei Denkmalschutz-Immobilien kommen noch Sonderabschreibungen dazu.

Umgekehrt lässt sich der Verkaufsgewinn – und damit die Höhe der Spekulationssteuer – mindern, wenn vor dem Immobilienverkauf Modernisierungen und Renovierungen durchgeführt werden. Die Kosten dafür können auf die Steuer angerechnet werden. Das lohnt sich durchaus. Denn in vielen Fällen lässt sich mit einigen Aufwertungen gleichzeitig der Verkaufspreis steigern.

Ist der Gewinn aus dem Immobilienverkauf bestimmt, wird dieser Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein Beispiel: Wer eine Immobilie für 100.000 EUR kauft und für 120.000 EUR verkauft, hat ohne Berücksichtigung von Abschreibungen und Schönheitsreparaturen einen Gewinn von 20.000 EUR erzielt. Unterliegt der Verkäufer einem persönlichen Steuersatz von 40 %, werden folglich 8.000 EUR Spekulationssteuer fällig.

Maklerkosten senken Steuerlast

Wer übrigens einen Makler beauftragt, kann die dadurch entstehend steuermindernd auf den Gewinn durch den Immobilienverkauf anrechnen. Auch die restlichen Nebenkosten, die mit dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie verbunden sind, mindern die Gewinnmarge und somit die Besteuerung. Weiterhin können auch Sanierungskosten und Modernisierungskosten die Steuerlast mindern, da es sich um Werbungskosten handelt. Zinsen und Tilgungen für den Kredit wirken sich leider nicht mindern aus. Gerne können Sie sich an uns bei dem Verkauf Ihrer Immobilie wenden und von unserem Praxiswissen profitieren.

FAQ – Diese Fragen stellen Immobilieneigentümer häufig

Hat der Gesetzbergeber einen Freibetrag bei der Erhebung der Spekulationssteuer eingeräumt?

Grundsätzlich gibt es bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze von insgesamt 600 EUR pro Jahr. Wenn Verkaufsgewinne unter dieser Grenze liegen, werden sie nicht besteuert. Wenn der Spekulationsgewinn diese Schwelle nur um einen Cent überschreitet, dann muss der gesamte Betrag versteuert werden. Der Freibetrag gilt pro Person. Letztlich heißt es, dass der Wertgewinn bei der Veräußerung nicht zu hoch ausfallen darf.

Ab wann wird die Spekulationssteuer gerechnet?

Entscheidend für bei der Fristberechnung ist der Kaufzeitpunkt und nicht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
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Immobilienmakler München Rogers

Ihr Immobilienmakler für München

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Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets darauf bedacht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Erneut als Bellevue Best Property Agent 2021 ausgezeichnet

Best Property Agents 2021

Erneut als Bellevue Best Property Agent 2021 ausgezeichnet

Als Münchner Immobilienmakler haben wir bereits zum 8. Mal in Folge vom Magazin Bellevue die Auszeichnung BEST PROPERTY AGENTS erhalten. Seit 2006 zeichnet BELLEVUE – Europas größtes Immobilien-Magazin – empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus aller Welt als BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS aus. BELLEVUE legt großen Wert auf Aspekte wie Vertrauenswürdigkeit, Erfahrung, unparteiische Beratung, fundierte Marktkenntnisse, vielfältige Angebote, herausragende Qualität und erstklassigen Kundendienst nach dem Kauf.

Auszeichnung mit beachtlichem Renommee

Als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister genießt die Auszeichnung BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ein beachtliches Renommee – national und international. Dazu trägt auch die jährlich wiederkehrende Überprüfung durch die BELLEVUE Jury bei. Bellevue nimmt diese Auszeichnung sehr ernst, weil sie mit ihrem guten Namen als Europas größtes Immobilien-Magazin dahinterstehen.

Die Auszeichnung Best Property Agent von Bellevue garantiert ein hohes Leistungsniveu

Nur solche Unternehmen, die eine konstant herausragende Leistung aufweisen, können sich jedes Jahr aufs Neue über die begehrte Ehrung freuen und das Symbol in ihrer Kundenkommunikation einsetzen.

Hervorragende Vermittlung Ihrer Immobilie

Es freut uns außerordentlich, dass unsere Arbeit so prominent gewürdigt wird und wir diese namhafte Auszeichnung erhalten haben. Es ist eine ehrenvolle Anerkennung für unsere langjährige, erfolgreiche Arbeit, unsere breite Kompetenz und unseren besonderen Kundenservice. Überlegen Sie sich, Ihre Immobilie zu verkaufen und zu vermieten? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und wir stellen Ihnen unsere Arbeit sehr gerne vor. Durch die Auszeichnung Bellevue Best Property Agents können unsere Kunden darauf vertrauen, dass eine professionelle Vermittlung ihrer Immobilie bei uns gewährleistet ist und zum bestmöglichen Ergebnis führt. Bei uns ist Ihre Immobilien in guten und zuverlässigen Händen.

Immobilienbewertung München

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  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.
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Vermieten oder verkaufen – was ist sinnvoller?

Vermieten oder verkaufen

Vermieten oder verkaufen – was ist sinnvoller?

Im Laufe Ihres Lebens stehen viele Immobilienbesitzer irgendwann vor der Frage, wie sie mit ihrer Immobilie weiter verfahren sollen. Besonders im Alter kann eine veränderte Lebenssituation dafür sorgen, dass das einstige Traumhaus nicht mehr länger den eigenen Bedürfnissen entspricht. In dem Fall stellt sich die Frage: Vermieten oder Verkaufen? Der folgende Artikel zeigt auf, welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten haben und worauf Sie jeweils achten müssen.

Lebenssituationen können sich ändern

Spätestens wenn die Rente in Blickweite rückt, beschäftigen sich viele Menschen mit ihrer künftigen Wohnsituation. Das einstige Traumhaus ist evtl. seit dem Auszug der Kinder zu groß oder es entspricht nicht mehr den eigenen körperlichen Bedürfnissen. Manchmal ist es möglich, Anpassungen am bestehenden Objekt vorzunehmen. Diese können jedoch kostspielig sein. Viele ältere Menschen suchen daher für ihren Lebensabend eine altersgerechte Wohnung.

Dabei kommt schnell die Frage auf, was aus der eigenen Immobilie wird. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung mit großer Tragweite. Sie sollte daher entsprechend gut überlegt sein. Die beiden am häufigsten gewählten Alternativen sind dabei die Vermietung der Verkauf. Doch welche Vor- und Nachteile bieten diese beiden Modelle jeweils?

Welche Vorteile hat die Vermietung?

Der große Vorteil einer Vermietung ist, dass das Haus oder die Wohnung weiterhin in Ihrem Besitz bleibt, Sie jedoch gleichzeitig über die Miete finanziell davon profitieren können. Eine solche Miete kann eine zuverlässige und inflationssichere Einnahmequelle darstellen. Wie lukrativ diese Mieteinnahmen sind, hängt jedoch auch stark von der jeweiligen Lage ab. In Ballungsräumen und begehrten Lagen steigen die Mietspiegel regelmäßig an. Auf dem Land und in weniger attraktiven Lagen können die Mieten hingegen eher stagnieren. Informieren Sie sich vor einer Entscheidung hinsichtlich der Vermietung über die aktuelle Nachfrage nach Mietimmobilien in Ihrer Region. Wenn Ihnen die sichere und zügige Vermietung auf wichtig ist, das sind Sie bei uns richtig. Sehr gerne sind wir für Sie, für Ihre Anliegen rund um die Vermietung da.

Eine Vermietung kann sich zudem auch sehr gut als Überbrückungsmaßnahme eignen. Falls Sie die Immobilie später einmal selbst beziehen oder vererben möchten, kann eine zwischenzeitliche Vermietung sinnvoll sein. Ferner sollten Sie die zukünftige Entwicklung auf dem Immobilienmarkt in Ihrer Region im Blick haben. Es ist zu erwarten, dass der Wert Ihrer Immobilie in den kommenden Jahren noch weiter steigt, ist es finanziell gesehen vielleicht besser, das Objekt zwischenzeitlich zu vermieten und auf einen günstigeren Verkaufszeitpunkt zu warten. Die zukünftige Entwicklung von Immobilienpreisen wird von diversen Faktoren bestimmt und lässt sich von Laien nur eingeschränkt vorhersagen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Immobilienexperten, um weitere Informationen einzuholen.

Manche Immobilienbesitzer schrecken aufgrund einer möglichen Abnutzung und des damit verbundenen Wertverlustes vor einer Vermietung zurück. Eine derartige Abnutzung lässt sich allerdings gegenüber dem Finanzamt geltend machen. In dem Fall greift die sogenannte Absetzung der Abnutzung (AfA). Anschaffungs- und Fertigungskosten lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Der Abschreibungszeitraum beträgt dabei 50 Jahre bzw. 40 Jahre für Objekte, welche vor 1925 errichtet wurden.

 

Welche Nachteile sind mit der Vermietung verbunden?

Die Vermietung einer Immobilie ist nicht nur mit zusätzlichen Einnahmen verbunden. Mit ihr gehen auch diverse Pflichten einher. Die erste Hürde, welche Sie nicht unterschätzen sollten, ist die Suche nach einem geeigneten Mieter. Hierbei sollten Sie große Sorgfalt walten lassen, da unpassende Mieter schnell zum Problem werden können. So müssen Sie vorher prüfen, ob sich der Mieter die entsprechende Miete überhaupt leisten kann. Mietnomaden, welche sich anschließend weigern, die Miete zu zahlen, sind vielerorts ein Problem. Es kann zudem äußerst schwierig und nervenaufreibend sein, solche Mieter wieder aus der eigenen Wohnung zu bekommen.

Weiterhin müssen Sie auf den Zustand der Immobilie achten. Größere Schäden, Schimmelbefall oder umfassende Sanierungsarbeiten sind vom Vermieter zu tragen und können schnell mit erheblichen Kosten verbunden sein. Zahlt der Mieter zwar die Miete, lässt die Wohnung ansonsten aber verkommen, müssen Sie evtl. für zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen aufkommen.

Ziehen Mieter aus, müssen Sie sich zudem um Nachmieter kümmern. Im ungünstigsten Fall kann dies einen zwischenzeitlichen Leerstand und damit verbundene Einnahmeverluste bedeuten. Sie sollten verpasste Mieteinnahmen sowie Instandsetzungskosten daher immer in gewissem Rahmen mit einkalkulieren, um nicht vor unerwarteten finanziellen Engpässen zu stehen.

Zusätzlich kommen verschiedene Aufgaben auf Sie als Vermieter zu. Sie müssen die jährlichen Heiz- und Betriebskosten zusammenstellen und grundsätzlich alle relevanten Einnahmen und Kosten für das Finanzamt dokumentieren. Gegebenenfalls stehen Nach- oder Rückzahlungen für Ihre Vermieter an. Bei Reparaturbedarf müssen Sie sich zudem um einen Handwerker kümmern. Sie können sich die Arbeit erleichtern, indem Sie einen Verwalter beauftragen. Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Welche Vorteile hat ein Immobilienverkauf?

Durch einen Verkauf ihrer Immobilie erhalten Sie sofort eine größere Summe. Dies kann vorteilhaft sein, falls Sie in unmittelbarer Zukunft bereits eine Verwendung für das Geld haben. Sie könnten damit unter anderem einen laufenden Kredit tilgen und sich somit größere finanzielle Freiräume schaffen. Falls Sie sich hingegen eine kleinere Wohnung kaufen möchten, kann ein vorheriger Verkauf Ihrer alten Immobilie dafür sorgen, dass Sie im Alter keinen weiteren Kredit aufnehmen müssen. Grundsätzlich kann ein Verkauf auch interessant sein, falls die zu erwartende Mietrendite geringer ausfällt als bei anderen Geldanlagen.

Ein Hausverkauf kann sich auch dann lohnen, falls dadurch signifikante Kosten eingespart werden können. Mit jedem Haus sind im Laufe der Zeit auch erhebliche Instandhaltungs- und Modernisierungskosten verbunden. Diese können je nach Alter und Zustand der Immobilie eine große Belastung darstellen.

Vor dem Verkauf sollten Sie sich stets über die jeweilige Marktlage informieren. Ist die Nachfrage hoch und Ihre Immobilie ist hoch bewertet, lohnt sich ein Verkauf eher. Wir verkaufen Häuser, Grundstücke, Wohnungen in München und Umland und können Sie über die aktuelle Marktlage in der Region bestens informieren. Wenn Sie eine Bewertung Ihrer Immobilie wünschen, werden wir diese sehr gerne erstellen. Unsere Kunden profitieren von exzellenten Verkaufsunterlagen und hervorragendem Marketing. Beliebt sind unsere virtuellen Touren, die den Interessenten die Immobilie drei-dimensional erleben lassen.

Als Makler bieten wir Ihnen einen starken Verkaufsservice für den Immobilienverkauf an. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Immobilienmarkt und wissen, wie man Ihre Immobilie erfolgreich verkauft. Informieren Sie sich über unseren erprobten Immobilienverkaufsservice!

Selbstverständlich freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme über E-Mail oder telefonisch.

Welche Nachteile kann ein Immobilienverkauf haben?

Beim Verkauf einer Immobilie müssen neben den rein finanziellen auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Sollten Sie die Wohnung oder das Haus bereits vermietet haben, müssen Sie auf die Spekulationsfrist von 10 Jahren achten. Wenn Sie eine fremdgenutzte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder verkaufen, kommen meistens zusätzliche steuerliche Belastungen in Form der Spekulationssteuer auf Sie zu. Sollten Sie die Wohnung selbst nutzen, gilt diese Frist nicht. Sie müssen dafür nicht über die komplette Zeit zwischen Kauf und Verkauf dort gewohnt haben. Eine Eigennutzung über die letzten beiden Kalenderjahre sowie im Jahr des Verkaufs reicht aus, um diese Steuer zu vermeiden.

Ferner sollten Sie vor einem Verkauf auf die laufende Finanzierung der Immobilie achten. Läuft zu diesem Zweck noch ein Darlehen, sollten Sie in der Lage sein, dieses abzulösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen. Andernfalls steht Ihnen womöglich auch nach dem Verkauf nicht ausreichend Kapital zur Verfügung. Prüfen Sie, ob die Möglichkeit besteht, ein langfristiges Darlehen, welches über die Grundschuld der Immobilie besichert ist, umzuleiten. Hierfür bietet sich unter Umständen ein anderes Objekt an.

Immobilienbewertung München

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Prüfen Sie Ihre Optionen

Sowohl die Vermietung wie auch der Verkauf der eigenen Immobilie bieten jeweils Vor- und Nachteile. Welche Variante für Sie persönlich jeweils die beste Entscheidung ist, hängt von Ihrer Lebenssituation, ihren Plänen, dem Zustand des Objektes sowie einer Reihe externer Faktoren ab. Sie sollten sich daher vor der Entscheidung gründlich informieren. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und uns zurate ziehen. 

Reformierung Grundsteuer

Reformierung der Grundsteuer

Die Grundsteuerbelastung trifft sowohl Eigentümer als auch Mieter. Schon 2016 hat die Grundsteuer den Kommunen weit mehr als 13. Milliarden Euro eingebracht. Im Juni 2016 wurde die Grundsteuerreform beschlossen, Hamburg und Bayern stimmten dagegen. Das Bundesverfassungsgericht erwartet nun eine neue Reform bis zum 31.Dezember 2019, da die aktuellen Regelungen zur Grundsteuer als verfassungswidrig gelten.

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Neugierige Käuferfragen

Wie Sie auf neugier­ige Käufer­fragen richtig reagieren

So reagieren Sie kompetent und souverän auf neugierige Käufer! Die Frage zu den Beweggründen für den Verkauf der Immobilie sind von Käufern durchaus berechtigt. Eine plausible, ehrliche sowie positive Antwort bestärkt das Kaufinteresse. Zudem trägt es zur Vertrauensbildung zwischen den Verkäufer und der Käuferseite. Eine vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Käufer und Verkäufer schafft ein gutes Klima für einen erfolgreichen Immobilienverkauf.

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Großes Grundstück

Lamellendach – ein wachsender Trend in Deutschlands Gärten

Ob freistehend oder mit Anbindung an das Haus, ein Lamellendach bietet nicht nur Schutz vor Sonne und Wetter, sondern wertet den Garten oder die Terrasse auch optisch auf. Lamellendächer erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen und sind in verschiedenen Varianten verfügbar.

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