Immobilienbesitzer: Wichtige Änderungen der Erbschaftsteuer ab 2023

Erbschaftsteuer 2023

Immobilienbesitzer: Wichtige Änderungen der Erbschaftsteuer ab 2023

Die Erbschaftsteuer gehört zu den Dingen, über die man sich erst Gedanken macht, wenn es zu spät ist. Sie kann wie ein abstraktes Thema erscheinen – etwas, das einen nicht sofort betrifft. Im Alltag ist man mit so vielen verschiedenen Projekten und Aufgaben beschäftigt, dringend erledigt werden müssen. Das Thema Erbschaftssteuer rückt meistens in den Hintergrund. Es ist aber ratsam, sich mit der Erbschaftssteuer rechtzeitig zu beschäftigen, um sich und die Familie auf die Zukunft vorzubereiten. Hier erfahren Sie, wie sich die neuen Regelungen bei der Erbschaftssteuer auf Erben auswirken.

Gesetzliche Vorgaben haben Auswirkungen auf die Steuerlast bei Immobilien

Ab 2023 werden die Werte von Immobilien aufgrund verfassungsgerichtlicher Vorgaben bundesweit vereinheitlicht und marktgerechter ermittelt werden. Dies hat eine direkte Auswirkung auf die Bemessung der Höhe der Steuerlast bei Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Da die Werte von Immobilien künftig realistischer dargestellt werden, kann es passieren, dass selbst bei Freibeträgen, höhere Steuern gezahlt werden müssen.

Diese Veränderung wird zu steigenden Immobilienwerten führen, da die Wertbestimmung auf einer objektiveren Basis erfolgt.

Die Änderungen basieren auf dem Gesetz, das vom Bundesinnenministerium verabschiedet und nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt wurde.

Welche konkreten Änderungen sind in Kraft getreten?

Kurz gesagt, handelt es sich um eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Immobilien. Dadurch kann sich der Wert einer Immobilie auf dem Papier in einigen Regionen stark erhöhen, was sich auch auf die Höhe der Erbschaftssteuer auswirkt. Die betreffende Passage im JStG 2022 lautet: “Anpassungen der Vorschriften zur Immobilienbewertung”. Hier geht es um zwei gängige Bewertungsmethoden für Immobilien: Substanzwert und Ertragswert.

Je nachdem, um welche Art von Immobilie es sich handelt, wird eine dieser beiden Methoden für die Bewertung einer geerbten oder sogar geschenkten Immobilie verwendet. Um den Steuerwert von Immobilien näher an ihren tatsächlichen Marktwert heranzuführen, enthält der Gesetzentwurf einige Änderungen:
Im Sachwertverfahren soll der sogenannte Sachwertfaktor um 0,4 Punkte erhöht werden. Je nach Region liegt er derzeit zwischen 0,9 und 1,1 Punkten.

All diese aufgelisteten Faktoren führen zu einer Erhöhung des steuerlichen Immobilienwerts. Der Bewertungsstichtag ist der 31. Dezember 2022.

      • Die Nutzungsdauer einer Immobilie wurde um 10 Jahre auf 80 Jahre verlängert. Dadurch verlängert sich die Restnutzungsdauer, was zu einer Verringerung des Altersabschlags führt. In anderen Worten, der Wert der Immobilie steigt.
      • Für die Immobilienbewertung im Sachwertverfahren wird ein Regionalfaktor eingeführt. Je nach Region kann dieser 1,1 oder höher sein. Stark nachgefragte Gebiete können so den Immobilienwert noch weiter erhöhen.
      • Im Ertragswertverfahren ist der Liegenschaftszinssatz zu kürzen. Dieser beschreibt das zukünftig zu erwartende Verhältnis zwischen Ertrag und Kaufpreis der Immobilie. Je niedriger der Liegenschaftszinssatz, desto höher der Immobilienwert. Dies treibt die Steuerlast in die Höhe.
      • Ferner ist auch eine Änderung bei der Ermittlung der Betriebskosten im Ertragswertverfahren beschlossen.

 All diese aufgelisteten Faktoren führen zu einer Erhöhung des steuerlichen Immobilienwerts. Der Bewertungsstichtag ist der 31. Dezember 2022.

Wird die Erbschafts- oder Schenkungssteuer in jedem Fall erhöht?

Sofern die individuellen Freibeträge nicht überstiegen werden, bleiben die Veränderungen ohne Konsequenzen. Die Freibeträge sehen derzeit wie folgt aus: 500.000 EUR können sich Ehegatten gegenseitig vererben oder schenken, ohne dass Steuern anfallen. Kinder können von jedem Elternteil 400.000 EUR steuerfrei erhalten. 200.000 EUR – das ist der Betrag, den Großeltern ihren Kindern steuerfrei vererben können. Für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gilt ein Freibetrag von 20.000 EUR.

Bei Schenkungen ist es möglich, diese Freibeträge alle zehn Jahre auszuschöpfen.

Wer wird von der gestiegenen Steuerlast betroffen?

Einfamilienhäuser, Wohnungen und Grundstücke in Großstädten und hohen Immobilienpreisen übersteigen die Freibeträge mühelos um ein Vielfaches. Konkret heißt das: Wer in einer Region mit hohen Immobilienpreisen wie München ein Haus oder eine Wohnung geschenkt oder vererbt bekommt, dem greift der Staat tief in die Taschen.

Normalverdiener, die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht zahlen können, müssen die geerbte Immobilie verkaufen, auch wenn sie das nicht wollen. Bei vermieteten Immobilien droht eine Mieterhöhung, die die Erben nutzen können, um den Kredit zu tilgen, den sie wegen der Steuer aufnehmen mussten.

Experten schließen nicht aus, dass sich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer für eine Immobilie, die nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren bewertet wird, um bis zu 30 Prozent erhöhen könnte.

Gibt es Änderungen bei den Freibeträgen

Der aktuelle bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) drängt darauf, die Freibeträge zu erhöhen – gerade weil der Wert von Immobilien und damit die Besteuerung steigt. “Es kann und darf nicht sein, dass Kinder das Haus ihrer Eltern verkaufen müssen, weil sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten können”, hatte er kürzlich in einem Zeitungsinterview gesagt. Die Erbschaftssteuer dürfe nicht dazu führen, dass die Übertragung von Wohneigentum von einer Generation auf die andere verhindert wird. Zu diesem Zeitpunkt ist allerdings eine Erhöhung der Freibeträge nicht vorgesehen.

Unter welchen Umständen können Sie mit einer Steuerbefreiung rechnen?

Wenn Sie eine Immobilie erben, haben Sie Anspruch auf Steuerbefreiung, wenn es sich um das Familienheim handelt. Dies ist möglich, weil Kinder, die in diese Immobilie ziehen, keine Steuern zahlen.

Um diese Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, darf Ihr neues Haus nicht größer als 200 Quadratmeter sein. Außerdem müssen die Erben mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie leben.

Haben Sie vor, Ihre Immobilie zu verkaufen?

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Was Privatverkäufer unbedingt beim Verkauf ohne Makler wegen des Geldwäschegesetzes beachten müssen

Geldwäschegesetz Immobilienverkauf

Was Privatverkäufer unbedingt beim Verkauf ohne Makler wegen des Geldwäschegesetzes beachten müssen

Nur weil Sie keinen Makler haben, heißt das nicht automatisch, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen können, an wen Sie wollen. Denn als privater Immobilienverkäufer dürfen Sie gesetzliche Vorschriften im Kontext der Geldwäscheprävention nicht außer Acht lassen. Ansonsten könnte es zu ernsthaften Schwierigkeiten mit den staatlichen Behörden kommen. Unser Artikel beschäftigt sich mit den Anforderungen des GwG an private Verkäufer und den Maßnahmen, die Sie explizit ergreifen müssen, um Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention zu erfüllen. Insbesondere geht es um die Identitätsprüfung von Interessenten und Vertragsparteien, die Dokumentation der Immobilientransaktion und die Einhaltung von Meldepflichten bei Verdachtsfällen.

Private Immobilienverkäufer müssen das Geldwäschegesetz beachten

Leider ist vielen privaten Immobilienverkäufern nicht bewusst, dass sie die gesetzlichen Vorgaben durch die Geldwäscheprävention einhalten müssen. Das Geldwäschegesetz (GwG) legt Maßnahmen fest, die Sie als Privatverkäufer genauso ergreifen müssen wie ein Immobilienunternehmen. Das vorrangige Ziel des GwG ist, die Immobilienbranche vor Missbrauch durch Betrüger und Geldwäscher zu schützen und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung (CTF). Bei Verdachtsfällen müssen Sie das Bundeskriminalamt (BKA) informieren. Wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, drohen u. a. sehr hohe Strafzahlungen.

Wie Sie als Immobilienverkäufer die Geldwäschegesetze einhalten

Wenn Sie einen Kaufinteressenten gefunden haben, der sich für Ihre Immobilie näher interessiert, dann sollten Sie dessen Identität überprüfen. Dies geschieht dadurch, dass Sie den Personalausweis oder Reisepass anfordern und kopieren. Die Lichtbildkopien müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Auch bei der Besichtigung der Immobilie sollten Sie darauf achten, dass der Interessent persönlich erscheint und sich ausweist.

      • Achten Sie auch darauf, dass kein grobes Missverhältnis zwischen den wirtschaftlichen Verhältnissen, den Interessenten und dem zugrundeliegenden Immobiliengeschäft, vorliegt.
      • Vorsichtig sollten Sie auch sein, wenn unter anderem der Interessent Ihrer Immobilie nicht für eigene Zwecke, sondern für eine nicht näher benannte Person (Strohmann), erwerben möchte.
      • Außerdem ist Vorsicht geboten, wenn der Kaufinteressent den Kaufpreis in bar bezahlen möchte.
      • Bei Anbahnung eines Immobiliengeschäfts aus dem Ausland sind zusätzliche Nachforschungen und Erkundungen notwendig, um eine eventuelle Geldwäsche zu verhindern. Eine weitere wichtige Maßnahme im Rahmen der Geldwäscheprävention ist die Dokumentation von Immobilientransaktionen. Dies umfasst die Aufbewahrung von Unterlagen wie Kaufverträgen und Finanzierungsnachweisen. Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine Immobilientransaktion für Geldwäsche genutzt wird, sind Sie verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäsche beim Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln.

Um Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention optimal erfüllen zu können, empfiehlt es sich, eine Risikoanalyse durchzuführen.

Diese sollte unter anderem die Risikofaktoren der Klientel und der Immobiliengeschäfte sowie die Risiken der Immobilienbranche insgesamt berücksichtigen. Aufgrund dieser Analyse können Sie anschließend geeignete Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um das Geldwäscherisiko zu minimieren.

Zu den Sicherungsmaßnahmen, die Sie als private Immobilienverkäufer ergreifen können, gehört etwa die Einführung von Verfahren zur Identifizierung von Interessenten und Vertragsparteien.

Hierzu können Sie insbesondere das Transparenzregister nutzen, in dem Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen hinterlegt sind. Dies kann Ihnen bei der Überprüfung der Identität von Käuferinnen und Käufern helfen und dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Auch die Prüfung von Kapitalnachweisen bei Käuferinnen und Käufern, kann dazu beitragen, das Risiko von Geldwäsche zu minimieren.

48-Stunden-Regel nach Meldung eines Verdachts für Geldwäsche

Sollten Sie bei den zuständigen Stellen eine Verdachtsmeldung abgeben, dann dürfen Sie in den ersten 48 Stunden nach dieser Verdachtsanzeige die Geschäftsanbahnung nicht fortsetzen. Wenn Sie nicht von der Staatsanwaltschaft binnen 48 Stunden kontaktiert werden, können Sie die Arbeit im Kontext des Immobilienverkaufs fortsetzen.

Es ist wichtig, dass Sie als privater Immobilienverkäufer Ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention ernst nehmen und die oben genannten Maßnahmen umfassend sowie genau umsetzen. Letztlich erleichtert das Geldwäschegesetz die Aufdeckung illegaler Aktivitäten, verlangt aber auch von privaten Verkäufern eine größere Vorsicht als in den vergangenen Jahren.

Rogers Immobilien hilft Ihnen, Komplikationen mit dem Anti-Geldwäsche-Gesetz zu vermeiden.

Es ist für private Immobilienverkäufer daher ratsam, über einen professionellen Immobilienmakler wie Rogers Immobilien zu verkaufen, da dieser über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung im Umgang mit dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) verfügt. Wir, als ein professioneller Makler, kennen die Sorgfaltspflichten und Meldepflichten im Rahmen der Geldwäscheprävention und können daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Durch unsere Erfahrung und Know-how können wir zudem dazu beitragen, dass die gesamten Immobilientransaktionen schnell und reibungslos abläuft. Sie als ein privater Immobilienverkäufer sparen sich jeder Menge Zeit und können sicher sein, dass Sie nicht in Konflikt mit dem Geldwäschegesetz geraten.

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Manche Immobilienverkäufer fragen sich, warum sie einen Makleralleinauftrag erteilen und sich für nur einen Makler entscheiden sollten. Es ist aber eine Tatsache, dass die Beauftragung von möglichst vielen Maklern die Verkaufschancen der Immobilie nicht erhöht....

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W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

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Rentenversicherung ansparen oder Immobilie absparen?

Altersvorsorge Immobilien

Rentenversicherung ansparen oder Immobilie absparen?

Ist es überhaupt noch zeitgemäß, eine Rentenversicherung zur Altersvorsorge besparen? Hier streiten sich die Gemüter schon seit einigen Jahren. Fakt ist, dass mit Übergang in die berufsfreien Jahre ein großer Teil des monatlichen Einkommens wegfällt, das durch adäquate monatliche Liquiditätsströme, also alternativen monatlichen Geldeingang aufgefangen werden muss, um Rentenlücke zu schließen.

Immobilien zu Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Rentenversicherung und Immobilien sind zwei wichtige Anlageoptionen für Menschen, die langfristig für ihre Altersvorsorge planen. Beide haben ihre eigenen Vorteile und Nachteile, und die Wahl zwischen beiden Optionen hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Anlegers ab.

Eine Rentenversicherung ist eine Art von Versicherung, die eine regelmäßige Rente im Alter garantiert. Sie erfordert in der Regel eine regelmäßige Einzahlung während des Arbeitslebens, und die Höhe der Rente hängt von den Beiträgen und den Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. Ein großer Vorteil einer Rentenversicherung ist, dass sie in der Regel steuerlich absetzbar ist. Dies bedeutet, dass Beiträge von der Steuer abgezogen werden können, was die Belastung des Anlegers reduziert. Zudem gibt es oft auch gesetzliche Rentenversicherungen, die zusätzlich zur privaten Versicherung beitragen.

Eine Immobilie hingegen ist ein reales Anlageobjekt, ein Sachwert, das von einer Person oder einem Unternehmen besessen und genutzt wird. Eine Immobilie kann als Wohnung oder Haus zur Selbstnutzung verwendet werden, aber auch als gewerblich genutzter Raum oder als Kapitalanlage. Ein großer Vorteil einer Immobilie als Anlage ist die Möglichkeit, durch Mieteinnahmen regelmäßige Einkommensquelle zu schaffen. Zusätzlich kommt die Wertsteigerung dazu, die der Altersvorsorge zusätzlich zugutekommen kann.

Bei dem Immobilienkauf ist es wichtig, auf die Vermietbarkeit zu achten. Weiterhin sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, um von einer Wertsteigerung profitieren zu kommen. Dabei spielt die Lage eine entscheidende Rolle, denn Immobilie ist eine langfristige Anlage. Bei Immobilienerwerb müssen Käufer auch höhere Kosten für den Notar sowie Grunderwerbsteuer berücksichtigen. Außerdem ist bei Immobilien eine höhere Eigenkapitalbindung nötig, als dies bei einer Rentenversicherung der Fall ist.

Immobilienkauf als Absicherung gegen Inflation

Bei der Frage, was tun, kennen wir die alte Bauernweisheit:
„Geld ist wie Mist. Alles auf einem ganzen Haufen stinkt’s.
Doch breiter gestreut trägt es nachhaltig reife Früchte!“

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass die Rentenversicherung über die letzten zwanzig Jahre kontinuierlich ihre Garantiezinsen und mittlerweile auch Überschüsse gesenkt haben? Haben Sie bemerkt, dass in den Jahresmitteilungen die mögliche monatliche Rente regelmäßig geringer ausfällt als im Vorjahr? Dies sind leider keine positiven Nachrichten für die Altersvorsorge, wenn man sich nur auf die Rentenversicherung verlässt.

Auf der anderen Seite werden Sie auch bestimmt gesehen haben, dass die Mieten von Wohnimmobilien die letzten zwanzig Jahre stetig gestiegen sind. Somit ist die Steigerung von Mietrendite immer nur eine Frage der Investitionszeit. Spannend ist auch die Tatsache, dass Geld in den vergangenen zwanzig Jahren immer mehr an Wert verloren hat, während Immobilien im Wert gestiegen sind. Einfach ausgedrückt:

Nach zwanzig Jahren ist ein noch bestehendes Immobiliendarlehen in Höhe von 100.000 € in der Regel weniger wert als die vor zwanzig Jahren davon für 100.000 € gekaufte Immobilie, die heute möglicherweise wesentlich mehr wert ist.

Die Entscheidung zwischen einer Rentenversicherung und einer Immobilie hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Anlegers ab. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und die Entscheidung sorgfältig zu überlegen. Eine Kombination aus beiden Anlageformen oder eine Beratung durch einen Finanzberater kann dabei helfen, die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Vorteile einer Immobilie als Altersvorsorge

Eine Immobilie als Absicherung für das Alter hat zahlreiche Vorteile. Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, durch Mieteinnahmen eine regelmäßige Einkommensquelle zu schaffen. Dies kann besonders wichtig sein, wenn die gesetzliche Rente nicht zu hoch ist, denn durch die Mieteinnahmen kann der Lebensstandard im Alter aufrechterhalten bleiben. Ein weiterer Vorteil einer Immobilie ist die Möglichkeit der Wertsteigerung. Immobilien sind in der Regel inflationssicher und können im Laufe der Zeit an Wert gewinnen. Dies bedeutet, dass man im Alter die Möglichkeit hat, die Immobilie zu einem höheren Preis als zu dem ursprünglichen Kaufpreis zu verkaufen. Dadurch profitiert man zusätzlich und hat außerdem eine größere Geldsumme zur Verfügung.

Eine Immobilie kann auch als sogenannter Sicherungsanker im Alter dienen. Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kann dazu beitragen, dass man im Alter unabhängig und selbstbestimmt leben kann. Man muss sich keine Gedanken wegen einer Eigenbedarfskündigung oder eventueller Mieterhöhungen machen, sondern kann das Wohneigentum genießen. Vorzugsweise sollte das Darlehen vor dem Renteneintritt abbezahlt sein, dass sich die monatlichen Ausgaben im Rahmen halten. Entscheidend ist, dass die Immobilie von ihrer Beschaffenheit Barriere frei und für das Wohnen im Alter insgesamt gut geeignet ist. So kann man möglichst lange in den eigenen vier Wänden bequem wohnen.

Zusätzlich können Immobilien vererbt und so kann das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. Wichtig ist, dass man die gesetzlichen Regelungen im Kontext der Erbschaftssteuer gut kennt und sich rechtzeitig von einem Fachmann beraten lässt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Immobilien als Altersvorsorge viele Vorteile haben und eine vielversprechende Möglichkeit ist, um sich langfristig abzusichern. Sie bieten die Möglichkeit von Mieteinnahmen, Wertsteigerungen, eine Sicherheit im Alter und eine Möglichkeit Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Wichtig ist, dass die Immobilie Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht. Außerdem ist es vorteilhaft, auch andere Anlageoptionen zu berücksichtigen und eine ausgewogene und diversifizierte Anlagestrategie zu verfolgen, um das Risiko zu minimieren und die Chancen auf eine erfolgreiche Altersvorsorge zu erhöhen, um einen möglichst hohen Lebensstandard im Alter zu genießen. Entscheidend ist, mit dem Vermögensaufbau möglichst bald anzufangen. Dies gilt besonders beim Erwerb von Immobilien. So kann sichergestellt werden, dass die Immobilie vor dem Renteneintritt abbezahlt ist.

Unser Tipp für Sie: Mischen Sie Ihrem Vermögensaufbau unbedingt Immobilien bei.
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Rogers Immobilien erneut mit BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023 Siegel ausgezeichnet

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Rogers Immobilien erneut mit BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023 Siegel ausgezeichnet

Seit 2006 verleiht BELLEVUE, das größte Immobilienmagazin Europas, das Qualitätssiegel BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS an empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus der ganzen Welt. Damit gehört Rogers Immobilien erneut zu den weltweit besten Immobilienunternehmen.

Bellevue Best Property Agents 2023 verliehen an Rogers Immobilien

Das Siegel, das als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister gilt, genießt ein hohes Ansehen in der Immobilienindustrie. Eine sechsköpfige Jury bestehend aus namhaften Experten der Immobilienwirtschaft und BELLEVUE-Redakteuren bewertet jedes Jahr, welche Unternehmen die Bewertungskriterien erfüllen und ausgezeichnet werden. Zu den Bewertungskriterien gehören Erfahrung, objektive Beratung, Seriosität, Fachwissen,  Marktkenntnis, attraktives Angebotsportfolio, Breitgefächertes Serviceportfolio gepaart mit beständiger Verlässlichkeit.

Zu den besten Immobilienunternehmen, die in diesem Jahr 2023 erneut das begehrte Siegel erhalten haben, gehört die Firma Katerina Rogers Immobilienvermittlung aus München.

 

Wir fühlen uns geehrt, dass unsere Firma auch in diesem Jahr wieder mit dem BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2023 Siegel ausgezeichnet wurde. Es ist eine Anerkennung für unsere nachhaltig erfolgreiche Arbeit, unsere Fachkompetenz und unseren besonderen Kundenservice“, sagt Katerina Rogers, Inhaberin von Katerina Rogers Immobilienvermittlung, München.

Über BELLEVUE

BELLEVUE ist seit 1990 als Europas größtes Immobilienmagazin etabliert und betreibt das gleichnamige Immobilienportal bellevue.de. Das hochwertig gestaltete Magazin bietet alle zwei Monate fundierte Berichte über nationale und internationale Immobilienmärkte, die von erfahrenen Journalisten zuverlässig recherchiert werden.
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Mietkautionskonto: Wer trägt die Kosten?

Kosten Mietkautionskonto

Mietkautionskonto: Wer trägt die Kosten?

Eine Mietkaution ist eine übliche Praxis beim Abschluss eines Mietvertrages, um dem Vermieter eine Sicherheit zu bieten, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Obwohl die Höhe der Kaution üblicherweise verzinslich angelegt wird, können in Zeiten von geringen oder negativen Zinsen Kosten für das Mietkautionskonto entstehen. Diese können aus Führungs- und Auflösungskosten, sowie Negativzinsen und Verwahrentgelten bestehen. In diesem Artikel werden die Kosten für das Mietkautionskonto erörtert und was man dabei beachten sollte. Erfahren Sie in unseren Artikel, welche finanziellen Aspekte bei einer Mietkaution zu berücksichtigen sind.

Warum entstehen Kosten für das Mietkautionskonto

Jeder kennt sie, die Sicherheitsleistungen, die beim Abschluss eines Mietvertrages gefordert werden können: Das kann eine Bürgschaft sein oder eine Barkaution, es können Sparguthaben und ähnliches verpfändet werden. Bleiben wir bei der üblichsten Form: der Barkaution. Dabei wird dem Vermieter eine gewisse Summe an Geld überlassen, die nach Ende des Mietverhältnisses wieder ausgezahlt wird. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses entstehen. Die Höhe dieser Kaution wird zwischen Vermieter und Mieter vereinbart, wobei drei Nettokaltmieten als üblich angesehen werden.

Üblicherweise, und das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, wird die Kaution verzinslich, also gewinnbringend, angelegt. Das war in der Vergangenheit so, und hat dazu geführt, dass die Summe durch die Zinsen angewachsen ist. Daraus entstand auch der übliche Begriff Kautionssparbuch.

Doch in Zeiten geringer oder sogar negativer Zinsen entstehen keine Zuwächse, sondern Verluste. Wie sind diese nun zu verbuchen? Leider gibt es dazu (noch) keine klare und eindeutige gesetzliche Regelung.

Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Kaution?

Zum einen gibt es Kosten für die Führung und Auflösung des Kontos. Diese werden dem Vermieter vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt. Hier ist die Rechtsprechung so getroffen worden, dass diese Kosten vom Konto abgezogen werden können, also die Kaution vermindern. Hierbei handelt es sich aber um einmalige oder meist geringe Kosten.

Doch die sogenannten Negativzinsen und Verwahrentgelte fallen für die gesamte Laufzeit an und können sich daher summieren. Sie werden größtenteils jährlich in Rechnung gestellt. Da die Rechtsprechung eindeutig sagt, dass Erträge des Kontos (Zinsen) dem Mieter zuzuschlagen sind, wäre das im Umkehrschluss bei negativen Erträgen (entstehenden Kosten für das Mietkautionskonto) ebenso. Ob der Zinssatz positiv oder negativ ist, fällt daher in den Risikobereich des Mieters. Allerdings ist dies nicht unumstritten, und eine eindeutige Rechtsprechung dazu steht noch aus.

Wie werden die Kosten für das Mietkautionskonto belastet?

Entstehende Kosten für das Mietkautionskonto können entweder dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, oder sie werden dem entsprechenden Kautionskonto direkt belastet. Es bleibt allerdings dem Vermieter derzeit überlassen, ob er die Kosten dem Mieter laufend in Rechnung stellt, oder sie am Ende der Mietzeit vom Kautionsbetrag abzieht.

Zieht der Vermieter die Kosten laufend vom Mietkautionskonto ab, entsteht ein neues Problem: Die Kaution schrumpft, die jedoch auf der ursprünglich vereinbarten Höhe verbleiben muss. Daher ist es die Pflicht des Mieters, diese wieder aufzufüllen.

Was ist also zu beachten?

Aufgrund der früher nicht relevanten Situation, dass auf dem Kautionskonto Belastungen statt Zugewinne entstehen, ist es anzuraten, bei der Neuanlage eine sogenannte Kostentragungsregelung in den Mietvertrag einzubinden. Diese sollte enthalten, von wem und in welcher Weise die Kosten für das Mietkautionskonto getragen werden.

Da in der momentanen Situation davon ausgegangen werden muss, dass keine Gewinne auf dem Kautionskonto entstehen, sondern lediglich Kosten für das Mietkautionskonto gebucht werden, ist die Rechtsprechung hier dringend gefragt, eine eindeutige Entscheidung zu treffen.

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Bei Umzug früh an Energieverträge denken

Umzug Energieverträge

Bei Umzug früh an Energieverträge denken

Wenn ein Umzug bevorsteht, hat man alle Hände voll zu tun und muss einige Formalitäten erledigen, damit im neuen Heim nicht nur alle Möbel und Umzugskartons ankommen, sondern auch die Grundversorgung mit Strom und Gas. Am besten man macht sich eine kurze Checkliste, auf der Punkt für Punkt steht, was zu erledigen ist.

Der Umzug steht vor der Tür – diese wichtigen Schritte sind erforderlich

Wenn man eine Wohnung kündigt, besteht zunächst ein Sonderkündigungsrecht auf den bestehenden Versorgungsvertrag. Hat man seine Energieverträge beim Grundversorger, kann man innerhalb von zwei Wochen kündigen. Ist man bei einem der zahlreichen anderen Stromanbieter angemeldet, lohnt sich ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Meistens beläuft sich die Kündigungsfrist in diesem Fall auf bis zu drei Monate.

Wichtig ist bei einem Umzug, dass man sich rechtzeitig um die Ummeldung beziehungsweise um die Kündigung der Energieverträge kümmert, damit die Belieferung mit Strom bzw. Gas im neuen Heim reibungslos verläuft. Dies sollte immer in schriftlicher Form passieren. Nicht immer kann bei einem Umzug der alte Vertrag mitgenommen werden, oder die Konditionen sind am neuen Wohnort besser oder schlechter.

Tarifvergleich der Energieverträge – in der Energiekrise wichtiger denn je

Gerade in Zeiten der Energiekrise und der sich rasant entwickelnden Preisspirale sollte man auf jeden Fall auf einem der zahlreichen Vergleichsportale die aktuellen Preise der jeweiligen Stromanbieter checken. Durch die Angabe der Wohnadresse und den ungefähren jährlichen Verbrauch kann ein passender Stromanbieter ermittelt und, wenn die Leistung stimmt, ein Versorgerwechsel durchgeführt werden. Das kann man ganz einfach online machen. Der neue Anbieter kümmert sich in der Regel um alle Formalitäten der Energieverträge.

Konnte man bis vor einem Jahr noch aus zahlreichen Anbietern die besten Konditionen aussuchen und lukrative Neukundenboni ergattern, so ist die Lage heute aufgrund der gestiegenen Energiepreise um ein Vielfaches schwieriger geworden. Versorger mit attraktiven Preisen sind rar geworden und viele Energielieferanten nehmen keine Kunden mehr an. Mittlerweile lohnt es sich oft schon wieder, den Grundversorger vor Ort in Anspruch zu nehmen, da hier die Preise der Energieverträge noch relativ stabil sind. Versorgungsverträge mit Preisgarantie, wie sie bis vor ein paar Monaten noch gerne vergeben wurden, findet man ebenfalls nur mehr selten.

Das Ablesen des korrekten Zählerstands – das A und O beim Umzug in das neue Heim

Ist der Umzugstag endlich da, sollte man sich beim endgültigen Auszug unbedingt den Zählerstand in der alten Wohnstätte und beim Einzug ins neue Heim den aktuellen Zählerstand notieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Abrechnung korrekt vorgenommen wird und man nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen bleibt oder Ärger mit den Nachmietern bekommt. Mit Angabe der Kundennummer beim aktuellen Energieanbieter werden die Angaben gespeichert und der Vertragsinhaber erhält im Laufe der nächsten Wochen eine Abschlussrechnung.

Lohnt sich im Falle eines Umzugs Energieverträge zu vergleichen?

Es lohnt sich in jedem Fall vor dem Umzug die Konditionen der verschiedenen Strom- und Gasanbieter zu vergleichen. Vor allem ist es wichtig, die Fristen für die Sonderkündigung einzuhalten. Verpasst man diese, kommen hohe Zusatzkosten auf einen zu, da man schlimmstenfalls die Kosten von zwei Verträgen übernehmen muss.

Ein wichtiger Umzugstipp zum Schluss. Wenn der bisherige Energielieferant die Versorgung am neuen Standort zu den gleichen Konditionen übernehmen kann, kann man sich keinen neuen Stromanbieter aussuchen. Wichtig ist, dass man erst die Bestätigung abwartet, dass die Kündigung erfolgt ist.

Eine Umzugsplanung erfordert einige Sorgfalt und die Beachtung wichtiger Fristen. Hält man diese ein, wird der Einzug in die neue Wohnung bestimmt ein gelungener Neustart.

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Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für energetisches Sanieren

Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für energetisches Sanieren

CO₂ -Emissionen reduzieren, Energiewende, Klimawandel – das sind alles Schlagworte, die in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen haben. In den vergangenen Monaten, auch bedingt durch die weltpolitische Lage, hat das Thema Energiewende noch an Brisanz zugenommen. Was kann jeder Besitzer einer Immobilie dazu beitragen, um seinen eigenen Beitrag zu leisten, Energiekosten zu senken und durch eine Gebäudesanierung energetische Maßnahmen zu treffen?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – was genau ist das?

Wenn man plant, seine Immobilie zu sanieren, sollte man sich idealerweise an einen geprüften Energieberater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, wenden. Der Experte entwickelt mit Ihnen zusammen einen umfassenden Sanierungsfahrplan, der alle Maßnahmen enthält, um Ihr Wohngebäude wirtschaftlich und energetisch zu optimieren. Dabei ist natürlich auch wichtig, dass die Reihenfolge der erforderlichen Baumaßnahmen genau unter die Lupe genommen wird. Zuerst eine neue Heizung installieren und dann umfangreiche Dämmungsarbeiten durchführen oder Fenster tauschen, ergibt natürlich keinen Sinn.

In dem Sanierungsfahrplan wird sowohl der Ist-Zustand als auch der erwünschte Soll-Zustand des Gebäudes dokumentiert. Anhand eines farblichen Ampelsystems kann man auf einen Blick erkennen, wie der energetische Zustand der Immobilie ist. Dunkelrot steht beispielsweise für unsanierte, gelb für teilsanierte Gebäude und grün für Neubauten, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Ob der Immobilienbesitzer alle Sanierungsmaßnahmen oder nur einzelne Sanierungsschritte durchführen lässt, ist seine eigene Entscheidung und hängt natürlich auch von den finanziellen Mitteln ab. Wer eine Energieberatung und im nächsten Schritt die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen durchführen lässt, kann Fördergelder beantragen und nach Beendigung der Arbeiten sogar noch einen zusätzlichen Zuschuss von 5 % erhalten. Wer sich demnach für die Sanierung seiner Immobilie entscheidet, entscheidet sich gleichzeitig durch das Energiesparpotenzial auch für eine erhebliche Aufwertung seines Besitzes.

Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans – der konkrete Ablauf

Der erste Schritt des Hausbesitzers, um einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, ist die Kontaktaufnahme mit dem Energieberater. Für den Anfang reicht zunächst ein Telefonat. Um eine optimale Beratung durchführen zu können, benötigt der Experte so viele Unterlagen wie möglich vom Wohngebäude: Grundrisse, den bestehenden Energieausweis, idealerweise auch Unterlagen über die Energiekosten wie Strom oder Heizung. Als nächster Schritt wird ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um ins Detail zu gehen.

Wie sieht die Wärmedämmung des Gebäudes aus, muss die Heiztechnik erneuert werden?

Das sind Fragen, die geklärt werden müssen, um die Schritt für Schritt Maßnahmen der Sanierung vorzubereiten. Ist soweit alles geklärt, kann der Energieberater die Förderung des Sanierungsfahrplans beim Amt beantragen und sich an die Erstellung des Dokuments machen.

Ist alles fertiggestellt, erhält der Immobilienbesitzer die Unterlagen zur Prüfung und Klärung noch offener Fragen. Wenn alles im grünen Bereich liegt, kann der Sanierungsfahrplan beim BAfA eingereicht werden. Um die Anträge der Fördergelder kümmert sich ebenfalls der energetische Experte. Sobald alle Formalitäten erledigt sind, kann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.

Wie hoch sind die Kosten für einen Sanierungsfahrplan Ihrer Immobilie?

Da es natürlich auch im Interesse des Staates ist, die CO₂-Emissionen einzudämmen und die Energiewende voranzutreiben, wird die Sanierung von Gebäuden durch Fördergelder unterstützt. Das Honorar für einen Energieberater und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans beläuft sich auf rund 1.500-2000 EUR, je nachdem wie umfangreich die Ausarbeitung der Unterlagen ist. Da man 80 % des Honorars durch Fördergelder erstattet bekommt, zahlt man in der Regel zwischen 200 und 800 EUR. Das lohnt sich auf jeden Fall, wenn man in Betracht zieht, dass nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen eine große Menge an Gelde in Form von Energiekosten gespart werden kann.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein individuell abgestimmter Sanierungsfahrplan eine hervorragende Investition in die Zukunft ist. Es lebt sich besser und vermittelt ein gutes Gefühl, wenn man nicht nur in einem sanierten Heim wohnt, sondern auch noch etwas für die Umwelt tut. Ein Pluspunkt obendrauf ist, dass man für die ausgearbeiteten Baumaßnahmen 15 Jahre Zeit hat, diese umzusetzen, um noch in den Genuss von Fördermitteln zu kommen.

Fazit: ein grüner Daumen hoch für den ökologischen Fußabdruck in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans.

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