Weihnachtsgrüße und ein glückliches neues Jahr 2026

Erbschaftsteuer 2023

Weihnachtsgrüße und ein glückliches neues Jahr 2026

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PV-Anlage effizient nutzen: 5 Tipps um den Eigenverbrauch zu erhöhen

Solar system

PV-Anlage effizient nutzen: 5 Tipps um den Eigenverbrauch zu erhöhen

Der Eigenverbrauch beschreibt die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom innerhalb Ihres Haushalts. Ohne zusätzliche Maßnahmen liegt dieser Anteil bei etwa 25 bis 35 Prozent. Durch gezielte Strategien lässt sich dieser Wert auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Damit reduzieren Sie den Bezug von Netzstrom, senken laufende Kosten und erhöhen Ihre Versorgungssicherheit.

1. Immobilie mit Stromspeicher nachrüsten

Die Nachrüstung eines Stromspeichers ermöglicht es, tagsüber produzierten Solarstrom für den Verbrauch in den Abend- oder Nachtstunden zu speichern. Je nach Dimensionierung erreichen Sie damit Autarkiegrade von bis zu 70 Prozent. Der Speicher sollte auf die Leistung Ihrer Photovoltaikanlage und Ihren Strombedarf abgestimmt sein. Förderprogramme und Herstellervergleiche unterstützen Sie bei der Auswahl.

Bei Lithium-Ionen-Speichern liegt die typische Kapazität für Einfamilienhäuser zwischen 5 und 15 kWh. Wichtig ist ein hoher Wirkungsgrad: Moderne Systeme erreichen Werte von über 90 Prozent. Achten Sie zudem auf die Entladeleistung: Diese bestimmt, wie viele Geräte gleichzeitig mit gespeicherter Energie betrieben werden können. Intelligente Speicherlösungen mit prognosebasierter Steuerung passen sich Ihrem Verbrauchsverhalten an und optimieren automatisch die Lade- und Entladezeiten.

2. Elektrofahrzeuge mit Solarstrom laden

Das Laden eines Elektroautos mit selbst erzeugtem Solarstrom trägt erheblich zur Steigerung Ihres Eigenverbrauchs bei. Hierfür empfiehlt sich der Einsatz einer Wallbox mit PV-Überschussladung. Diese Technik sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug vorrangig mit Solarstrom geladen wird, wenn Überschüsse verfügbar sind. Die Ladeleistung sollte an die PV-Leistung angepasst werden, um Netzstrombezug zu vermeiden.

Die Integration einer steuerbaren Wallbox in Ihr Energiemanagementsystem ermöglicht eine gezielte Nutzung von Überschussstrom. Moderne Wallboxen bieten Funktionen wie Phasenumschaltung oder dynamisches Lastmanagement.

Bei einer dreiphasigen PV-Anlage empfiehlt sich eine Wallbox mit 11 kW Ladeleistung, die sich flexibel regeln lässt. In Kombination mit einem EMS erfolgt das Laden automatisiert und priorisiert auf Eigenverbrauch – das reduziert nicht nur Ihre Stromkosten, sondern verlängert auch die Lebensdauer Ihres Speichers, da dieser entlastet wird.

Electric car

3. Elektroheizungen sinnvoll in das PV-System einbinden

Elektroheizungen eignen sich als Ergänzung zu Ihrer PV-Anlage, um überschüssigen Strom effizient zu nutzen. Sie lassen sich gezielt in Räumen einsetzen, in denen keine zentrale Heizung erforderlich ist. Eine Steuerung über ein Energiemanagementsystem stellt sicher, dass die Heizgeräte nur bei ausreichender Solarstromproduktion aktiv sind.
Zu den verfügbaren Technologien zählen Infrarotheizungen, Konvektoren, Natursteinheizungen oder Speicherheizungen. Besonders Infrarotheizungen sind wegen ihrer kurzen Aufwärmzeit und flachen Bauweise für punktuellen Einsatz in Wohn- und Arbeitsräumen geeignet.

Um die jeweils effizienteste Lösung zu finden, können Sie moderne Elektroheizungen mit persönlicher Beratung online kaufen. Je nach Einsatzort, Größe und Nutzung der Räume sowie dem individuellen Nutzerverhalten gibt es die passende Heizung.

Bei netzgekoppelten Systemen mit PV-Unterstützung ist eine Ansteuerung über Funkthermostate oder Smart-Home-Systeme sinnvoll. Wichtig: Die Heizlast sollte auf die PV-Leistung abgestimmt werden, damit keine unkontrollierten Lastspitzen entstehen.

4. Warmwasserbereitung mit Strom aus der PV-Anlage

Die Warmwasserbereitung mit elektrischen Heizstäben oder Durchlauferhitzern lässt sich gut mit Photovoltaik kombinieren. Die Geräte werden idealerweise in Zeiten hoher Solarstromproduktion betrieben. So entlasten Sie die konventionelle Warmwasserbereitung und erhöhen gleichzeitig den Eigenverbrauch. Eine Steuerung über PV-Überschusslogik ist empfehlenswert. Ein Heizstab im Pufferspeicher kann über einen Wechselrichter oder ein Energiemanagementsystem gezielt aktiviert werden. Systeme mit stufenloser Leistungsregelung passen die Heizleistung exakt an die verfügbare Solarstrommenge an. Auch Durchlauferhitzer können mithilfe einer intelligenten Steuerung gezielt in der Mittagszeit betrieben werden. Damit lassen sich Einspeisespitzen reduzieren und die PV-Anlage besser auslasten. Eine Kombination mit einem Warmwasserspeicher erhöht zusätzlich den Nutzungskomfort.
Tab

5. Energiemanagementsysteme intelligent einsetzen

Ein Energiemanagementsystem (EMS) steuert den Stromverbrauch in Ihrem Haushalt automatisiert und nutzt vorrangig selbst erzeugte Energie. Geräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler starten automatisch dann, wenn ausreichend Solarstrom verfügbar ist. Durch eine gezielte Lastverschiebung vermeiden Sie Einspeisungsverluste und steigern Ihren Eigenverbrauch effizient.

Moderne EMS-Systeme analysieren kontinuierlich Verbrauchs- und Erzeugungsdaten. Sie lassen sich mit PV-Wechselrichtern, Batteriespeichern, Wallboxen, Heizsystemen und Smart-Home-Geräten vernetzen. Eine benutzerfreundliche Visualisierung auf mobilen Endgeräten oder am PC ermöglicht es Ihnen, jederzeit auf den Energiefluss zuzugreifen und manuell einzugreifen. Systeme mit KI-basierter Prognosefunktion berücksichtigen zudem Wetterdaten und Verbrauchsverhalten, um die Steuerung kontinuierlich zu verbessern. So lassen sich PV-Erträge noch gezielter im Haushalt nutzen.

Weitere Maßnahmen zur Optimierung Ihres Eigenverbrauchs

Eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote setzt eine gute Abstimmung aller Komponenten voraus. Dazu zählen:
  • Anpassung Ihres Verbrauchsverhaltens an Sonnenstunden
  • Optimierung der Modulneigung und -ausrichtung
  • Umstellung bestehender Anlagen auf Eigenverbrauch statt Volleinspeisung
  • Kombination mit weiteren strombasierten Systemen wie Wärmepumpe oder Infrarotheizung

Potenziale im Immobilienbestand gezielt ausschöpfen

Wenn Sie eine Wohnimmobilie besitzen, ergeben sich durch die gezielte Optimierung der PV-Nutzung zahlreiche Vorteile. Eine Analyse Ihrer bestehenden Anlage, die Prüfung auf Nachrüstpotenziale sowie die technische Integration von Speicher, Ladeinfrastruktur oder Heizsystemen erhöhen die Wirtschaftlichkeit. Darüber hinaus steigern Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie und gestalten den Betrieb langfristig stabiler.

Bildnachweis: Bild 1 pixabay.com/ulleo, Bild 2 pixabay.com/bayern_reporter_com, Bild 3 pixabay.com/karolinagrabowska

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Eigenes Haus mit Kamera überwachen: Was ist in Deutschland erlaubt?

Weiße Überwachungskamera

Eigenes Haus mit Kamera überwachen: Was ist in Deutschland erlaubt?

Immer mehr Hausbesitzer denken über private Videoüberwachung nach, ob zur Abschreckung von Einbrechern oder zur Kontrolle des eigenen Grundstücks. Doch was gut gemeint ist, kann rechtlich schnell problematisch werden, insbesondere, wenn benachbarte Grundstücke oder öffentliche Wege im Sichtfeld der Kamera landen. In diesem Ratgeber beleuchten wir die wichtigsten Fragen rund um den Einsatz von Überwachungskameras am privaten Wohnsitz.

Was erlaubt ist und wo private Videoüberwachung ihre Grenzen hat

Überwachungskameras am eigenen Haus können ein Gefühl von Sicherheit geben. Doch es gibt klare Spielregeln. Grundsätzlich ist private Videoüberwachung erlaubt, solange sie sich auf das eigene Grundstück beschränkt. Bereiche wie Gehwege, Straßen, die Gemeinschaftsfläche eines Mehrfamilienhauses oder das Nachbargrundstück dürfen nicht erfasst werden, auch nicht am Bildrand.
Gesetzlich geregelt ist dies durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. Grundlage ist, dass man als Eigentümer ein berechtigtes Interesse hat, sein Eigentum zu schützen. Dieses Interesse muss jedoch gut gegen die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Dritter abgewogen werden. Allein die Einbruchsprävention reicht nicht automatisch aus, selbst wenn deutschlandweit jährlich über 78.000 Wohnungseinbrüche gemeldet werden.

Ein häufiger Streitpunkt sind technisch schwenkbare Kameras. Selbst wenn nur die Möglichkeit besteht, dass diese auch fremde Bereiche im Blick haben könnten, kann das als unzulässige Videoüberwachung gewertet werden. Denn bereits die „gefühlte“ Überwachungswirkung spielt rechtlich eine große Rolle. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, etwa in Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sollte potenzielle Gefahrenquellen im Vorfeld genau prüfen.

Da viele Kameras heute Teil eines Smart-Home-Systems sind und über das Heimnetzwerk oder die Cloud laufen, spielt neben der rechtlichen Zulässigkeit auch die digitale Sicherheit eine große Rolle. Wer seine Anlage vernetzt, sollte auf verschlüsselte Datenübertragung, regelmäßige Sicherheitsupdates und eine klare Verwaltung der Zugriffsrechte achten. Besonders Selbstständige mit Homeoffice-Struktur setzen zunehmend auf eine sichere Cloud-Lösung für Unternehmen, um sensible Daten und Aufnahmen bestmöglich zu schützen

Sichere Kameraüberwachung ohne Ärger

Schon kleine Details an einer Kamera können darüber entscheiden, ob sie rechtlich zulässig ist oder nicht. Kameras dürfen eben weder eine hohe Schwenkbarkeit noch eine besonders starke Auflösung besitzen, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass benachbarte Grundstücke oder öffentliche Wege mit überwacht werden könnten. Selbst wenn nichts aufgezeichnet wird, reicht oft schon das Gefühl ständiger Beobachtung und das kann eine unzulässige Videoüberwachung darstellen.

Besonders wichtig sind gut sichtbare Hinweisschilder, wenn regelmäßig Lieferdienste oder andere Personen das Grundstück betreten. Ohne diese Hinweise wird gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, denn jeder hat das Recht zu wissen, ob er gerade gefilmt wird. Die Persönlichkeitsrechte der Menschen müssen dabei jederzeit gewahrt bleiben.
Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nur dann erlaubt, wenn es einen konkreten Anlass gibt, zum Beispiel nach einem Einbruchsversuch oder wiederholtem Vandalismus. Die Speicherung muss in solchen Fällen verschlüsselt erfolgen, zeitlich begrenzt sein und darf nur dem klar festgelegten Zweck dienen. Eine langfristige Archivierung ohne konkreten Grund wäre ein Verstoß gegen die Vorgaben zum Datenschutz.

Rechtliche Stolperfallen vor der Montage der Kamera vermeiden

Bevor die Kamera an der Hauswand angebracht wird, sollten einige wichtige Punkte nicht übersehen werden. Grundlage jeder Kamerainstallation ist ein klar abgegrenzter Überwachungsbereich, der schriftlich dokumentiert werden sollte. Nur so lässt sich bei Rückfragen oder Prüfungen belegen, dass der Einsatz datenschutzrechtlich zulässig war.

In Mehrfamilienhäusern gelten besonders strenge Regeln. Wer in Gemeinschaftsbereichen filmen möchte, braucht die Zustimmung aller Bewohner. Ein Mehrheitsentscheid reicht laut Bundesgerichtshof nicht aus, wichtig ist die Einwilligung jeder einzelnen Partei.

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Was Eigentümer in München zur Grundsteuerreform 2025 wissen sollten

Münchenblick. Grundsteuerreform 2025

Was Eigentümer in München zur Grundsteuerreform 2025 wissen sollten

Ab dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit eine neue Regelung für die Grundsteuer, mit ganz eigenen Spielregeln für Bayern. Eigentümer in München sollten sich deshalb frühzeitig mit den Änderungen befassen, auch weil sich je nach Lage, Grundstücksgröße und Nutzung deutliche Abweichungen zur bisherigen Steuerbelastung ergeben. Was sich konkret ändert und welche Schritte jetzt wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Bayern geht eigene Wege bei der Berechnung

Während die meisten Bundesländer das sogenannte Bundesmodell anwenden, hat Bayern ein eigenes Flächenmodell eingeführt. Bewertet wird hierzulande nicht mehr anhand des Bodenrichtwerts oder der Lage und stattdessen rein nach Fläche, also der Grundstücksgröße und der Wohn- bzw. Nutzfläche der Immobilie. Für die Berechnung gelten landeseinheitliche Werte, nämlich 0,04 Euro pro Quadratmeter Grund und Boden sowie 0,50 Euro pro Quadratmeter Gebäudefläche. Auf Wohnflächen wird allerdings ein Abschlag von 30 Prozent gewährt, wodurch der tatsächliche Satz auf 0,35 Euro pro Quadratmeter sinkt. Im Vergleich zum Bundesmodell wirkt das Verfahren auf den ersten Blick einfacher, liefert jedoch je nach Immobilientyp überraschende Ergebnisse.

In München sind die Grundstücksgrößen ausschlaggebend

Im Stadtgebiet München sind viele Grundstücke aufgrund der extrem hohen Bodenpreise klein, wohingegen die Wohnflächen stellenweise überdurchschnittlich groß ausfallen. Das hat Auswirkungen auf die Berechnung der neuen Grundsteuer, denn für die Steuer sind die Grundstücksfläche und die Wohnfläche relevant. Dies führt insbesondere bei Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern mit gemischter Nutzung (Wohnen und Gewerbe) zu komplexeren Rechenschritten, da die Flächen separat bewertet werden.

Der Hebesatz der Stadt München, der aktuell 824 Prozent beträgt (Stand 2025), wird auf den vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbetrag angewendet und beeinflusst die Steuerhöhe spürbar.

Mietverhältnisse und Nebenkosten im Blick behalten

Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten, was bedeutet, dass sich eine Erhöhung dieser Steuer direkt auf die Betriebskostenabrechnung auswirkt. Vor allem in Bestandsmietverhältnissen ist es daher unerlässlich, die Anpassung klar und transparent zu kommunizieren. Gleichzeitig ist es sinnvoll, laufende Verträge zu prüfen, sodass Sie spätere Missverständnisse vermeiden. Je nach Immobilie und Zusammensetzung der Wohnparteien lassen sich auch individuelle Lösungen finden, beispielsweise über Staffelungen oder Vorauszahlungen.

Einfluss auf die Bewertung von Immobilien

Selbst wenn sich die neue Steuer nicht direkt am Marktwert orientiert, verändert sie mittelbar die Attraktivität einzelner Objekte, insbesondere bei Kapitalanlagen. Höhere laufende Kosten wirken sich nämlich auf die Nettorendite aus und werden bei Kaufentscheidungen zunehmend mitbedacht. Gleichzeitig ergeben sich bei besonders effizient geschnittenen Immobilien mit geringer Fläche mögliche Vorteile gegenüber ausladenderen Objekten mit vergleichbarer Nutzung. Für Kaufinteressierte ist es daher maßgeblich, bereits im Vorfeld die zu erwartende Grundsteuer zu erfragen.

Diese Maßnahmen helfen jetzt weiter

Um vorbereitet zu sein, sollten Sie folgende Unterlagen geordnet bereithalten.
  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Lageplan
  • Wohnflächenberechnung
  • Bauunterlagen oder Energieausweis (für Flächenangaben)
  • Steuerbescheide der Vorjahre zum Vergleich
Auch digitale Abfragen beim Katasteramt oder Bauamt geben Aufschluss über relevante Flächenangaben. Bei Abweichungen zwischen alten und neuen Werten sollte Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten werden.
München Stadtmitte. Grundsteuerreform 2025

Fristen, die Sie als Eigentümer kennen sollten

In Bayern endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am 30. April beziehungsweise am 2. Mai 2023.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer auf Grundlage des Flächenmodells verbindlich. Sollten wichtige Angaben fehlen oder die Erklärung bisher nicht abgegeben sein, empfiehlt sich deshalb zeitnah der Kontakt mit dem Finanzamt. Sonst drohen Verspätungszuschläge und weitere rechtliche Folgen. Zusätzlich kann das Finanzamt bei verspäteter Abgabe die Werte anhand eigener Daten selbst prüfen, was unter Umständen zu ungenauen oder ungünstigen Einstufungen führt.

Ansprechpartner bei offenen Fragen

Die wichtigsten Stellen für Auskünfte sind:
  • das Finanzamt München (für Rückfragen zu Bescheiden und Flächenwerten)
  • die Stadt München und das Kommunalreferat (Auskunft zum gültigen Hebesatz)
  • Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine (bei komplexeren Sachverhalten, zum Beispiel bei vermieteten Objekten oder Mischformen)
  • Ratgeber zur Grundsteuerreform (für tiefergehende Hintergrundinfos, Berechnungsbeispiele und juristische Einordnungen)

Bild: unsplash.com/@iankelsall1 und unsplash.com/@jankolar“

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Solarpflicht bei Dachsanierung: Finanzielle Vorteile durch Förderungen und KfW-Kredite in 2025

Haus mit Solardach

Solarpflicht bei Dachsanierung: Finanzielle Vorteile durch Förderungen und KfW-Kredite in 2025

Die Solarpflicht bei Dachsanierungen wird in immer mehr Bundesländern zur Realität und beeinflusst die Budgetplanung von Immobilienbesitzern erheblich. Trotz der anfänglichen Mehrkosten zeigt eine genauere Betrachtung, dass durch zahlreiche Förderprogramme, Zuschüsse und günstige Finanzierungsoptionen die finanzielle Belastung deutlich reduziert werden kann. Der folgende Artikel beleuchtet die regionalen Unterschiede der Solarpflicht, analysiert die tatsächlichen Kosten und stellt die verschiedenen Fördermöglichkeiten vor, die Hausbesitzern in Deutschland im Jahr 2025 zur Verfügung stehen.

Die Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen: Aktuelle Regelungen in Deutschland

Die Solardachpflicht ist mittlerweile in den meisten Bundesländern Deutschlands etabliert, wenn auch mit unterschiedlichen Regelungen und Anforderungen. Ursprünglich in einzelnen Regionen eingeführt, hat sich die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei umfassenden Dachsanierungen inzwischen ausgeweitet.

Die Photovoltaik-Pflicht gilt hauptsächlich für zwei Bereiche:

  • Neubauten
  • Wohngebäude mit umfassender Dachsanierung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die installierte Photovoltaikleistung in Deutschland bis 2030 auf 215 Gigawatt zu verdoppeln und den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix zu erhöhen.

Regionale Unterschiede der Solarpflicht

Die genauen Anforderungen und Regelungen zur Solarpflicht variieren je nach Bundesland erheblich. Während in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Bremen die Solarpflicht bei Dachsanierungen bereits länger gilt, ist sie in Niedersachsen erst seit Anfang 2025 in Kraft. In Bayern wurde die Solarpflicht zwar eingeführt, wird jedoch aktuell eher als Empfehlung denn als strikte Verpflichtung gehandhabt.

Bundesländer ohne Solardachpflicht für private Wohnhäuser:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
Ein konkretes Beispiel aus Berlin zeigt die Bedingungen der Solarpflicht: Sie greift bei einem “wesentlichen Dachumbau”, der mehr als 50 Prozent der Dachfläche betrifft. In diesem Fall müssen Photovoltaikanlagen 30 Prozent der Dachfläche abdecken, wobei es Erleichterungen für Häuser mit wenigen Wohneinheiten gibt.

Ausnahmen und Härtefallregelungen

Trotz der grundsätzlichen Verpflichtung existieren in den meisten Bundesländern Härtefallregelungen und Ausnahmen. Diese greifen beispielsweise, wenn:
  • Eine Dachfläche zu stark verschattet ist.
  • Die Dachkonstruktion keine Standardlösung ermöglicht.
  • Die Installation technisch nicht sinnvoll wäre.
  • Die Maßnahme wirtschaftlich unangemessen ist.
Diese Ausnahmen stellen sicher, dass die Solarpflicht nicht zu unbilligen Härten führt und berücksichtigen die individuellen Gegebenheiten der Immobilien.

Tatsächliche Kosten und Finanzierung von Photovoltaikanlagen

Die Installation einer Photovoltaikanlage im Rahmen einer Dachsanierung bedeutet zunächst zusätzliche Kosten für Hausbesitzer. Diese Extra-Investition kann jedoch durch verschiedene Fördermaßnahmen und die langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten relativiert werden.

Kostenaufstellung einer typischen Photovoltaikanlage

Nach einer Modellrechnung des Anbieters Vattenfall kostet eine typische Installation mit 20 Solarmodulen, dem nötigen Wechselrichter und einem Batteriespeicher insgesamt 19.740 Euro.

Diese Summe setzt sich zusammen aus:

  • 4.507 Euro für die Solarmodule und den Wechselrichter
  • 5.192 Euro für den Batteriespeicher
  • 10.041 Euro für Arbeitskosten, Planung, Lieferung und Montage
Diese Anlage würde eine Nennleistung von 8,6 Kilowatt Peak (kWp) erreichen und etwa 39 Quadratmeter Dachfläche bedecken. Seit 2023 sind Photovoltaikanlagen selbst mehrwertsteuerfrei, was bereits eine erhebliche Kostenerleichterung darstellt.

KfW-Förderung und zinsgünstige Kredite

Eine zentrale Finanzierungsmöglichkeit bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Programm 270 “Erneuerbare Energien – Standard”. Dieses Programm ermöglicht die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern durch zinsgünstige Kredite ab 3,76% effektivem Jahreszins.

Vorteile des KfW-Programms:

  • Möglichkeit tilgungsfreier Anfangsjahre (nur Zinszahlung)
  • Kombinierbarkeit mit anderen öffentlichen Fördermitteln
  • Langfristige Planungssicherheit

Regionale Zuschüsse und Förderprogramme für Photovoltaikanlagen in 2025

Die finanzielle Unterstützung bei der Installation von Photovoltaikanlagen variiert stark je nach Bundesland und Kommune. In vielen Fällen können die verfügbaren Zuschüsse einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken.

Bundesländerspezifische Förderungen

Die Förderlandschaft in Deutschland ist vielfältig und regional unterschiedlich ausgeprägt. Bayern beispielsweise fördert Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher im Jahr 2025 mit bis zu 2.500 Euro. In Nordrhein-Westfalen können über das Marktanreizprogramm Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten bei der Installation von Photovoltaik bereitgestellt werden.

Kommunale Förderprogramme

Besonders attraktiv sind die zusätzlichen kommunalen Förderprogramme, die in vielen Städten und Gemeinden angeboten werden. Nach einer aktuellen Auswertung von ADAC Solar und des Climate-Tech-Unternehmens Zolar sind folgende Förderungen möglich:
  • Düsseldorf: Bis zu 20.500 Euro an Zuschüssen für eine typische Solaranlage mit Batteriespeicher, Wallbox und Wärmepumpe
  • Stuttgart: Bis zu 18.000 Euro für Hausbesitzer
  • München, Recklinghausen und Bremen: Attraktive Förderprogramme, die teilweise mehr als ein Drittel der Gesamtkosten abdecken können

Steuerliche Vorteile und Einspeisevergütung

Neben direkten Zuschüssen profitieren Besitzer von Photovoltaikanlagen auch von steuerlichen Vorteilen. Der Nullsteuersatz beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen unter 30 kWp stellt eine erhebliche Erleichterung dar. Zusätzlich gibt es die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die eine garantierte Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom bietet. Die aktuellen Vergütungssätze liegen zwischen 5,62 und 12,61 Cent pro Kilowattstunde (seit Februar 2025).

Fazit: Wirtschaftliche Perspektiven der Solarpflicht

Die Solarpflicht bei Dachsanierungen stellt zunächst eine zusätzliche Investition für Hausbesitzer dar, bietet jedoch langfristig sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile. Durch die geschickte Kombination verschiedener Förderprogramme, zinsgünstiger Kredite und steuerlicher Vorteile können die Initialkosten deutlich reduziert werden. Die regionalen Unterschiede in den Förderungen machen eine individuelle Recherche für jeden Standort unerlässlich. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig über die in ihrer Region geltenden Vorschriften und verfügbaren Fördermittel informieren. Durch eine strategische Planung der Dachsanierung in Verbindung mit der Installation einer Photovoltaikanlage können nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch langfristige Energiekosteneinsparungen erzielt werden. Die Solarpflicht erweist sich somit als ein wesentlicher Baustein der Energiewende in Deutschland, der durch die verfügbaren Fördermaßnahmen auch für private Hausbesitzer wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden kann. Möchten Sie wissen, welche Fördermittel in Ihrer Region verfügbar sind? Kontaktieren Sie einen Fachberater für Photovoltaikanlagen in Ihrer Nähe und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen.
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Katerina Rogers Immobilien ist ein renommiertes Immobilienbüro mit Sitz in München. Unter der Leitung von Inhaberin Katerina Rogers bieten wir unseren Kunden eine umfassende und professionelle Beratung rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien. Mit langjähriger Erfahrung und tiefgehender Marktkenntnis stehen wir für Qualität, Seriosität und Zuverlässigkeit. Unser Motto: „Ihre Immobilie in guten Händen.“

Auszeichnung als BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2025

Eine besondere Ehrung

Wir sind stolz darauf, von BELLEVUE, Europas führendem Immobilienmagazin, mit dem Qualitätssiegel „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2025“ ausgezeichnet worden zu sein. Diese Auszeichnung gilt als eine der höchsten Ehrungen in der Immobilienbranche und wird nur an Unternehmen verliehen, die durch herausragende Leistungen überzeugen. Besonders hervorzuheben ist, dass wir diese Auszeichnung bereits zum wiederholten Male erhalten haben – ein Beweis für unsere kontinuierliche Qualität und unser Engagement in der Immobilienbranche.

Warum diese Auszeichnung wichtig ist

Das Gütesiegel zeichnet sich durch seine Unabhängigkeit aus und genießt international ein hohes Ansehen. Es wird oft als „Oscar der Immobilienbranche“ bezeichnet und steht für:
  • Höchste Professionalität in der Branche
  • Transparenz und Vertrauen im Umgang mit Kunden
  • Exzellente Servicequalität

Unsere Stärken: Was uns auszeichnet

Erfahrung und Fachwissen

Mit langjähriger Erfahrung in der Münchner Immobilienlandschaft kennen wir die Trends und Entwicklungen des Marktes genau. Unsere Expertise ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für jeden Kunden zu entwickeln.

Kundenorientierter Service

Unsere oberste Priorität ist es, die Bedürfnisse unserer Kunden zu verstehen und individuell darauf einzugehen. Wir bieten:
  • Persönliche Beratung
  • Transparente Kommunikation
  • Zuverlässige Unterstützung während des gesamten Prozesses

Unsere Philosophie: Qualität und Vertrauen

Wir bei Katerina Rogers Immobilien glauben daran, dass Vertrauen die Grundlage jeder erfolgreichen Zusammenarbeit ist. Daher setzen wir auf:

  • Objektive Beratung
  • Höchste Diskretion
  • Nachhaltige Lösungen für unsere Kunden

Warum Katerina Rogers Immobilien?

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Ausgezeichnete Expertise durch das BELLEVUE-Siegel
  • Individuelle Betreuung durch ein erfahrenes Team
  • Umfassendes Wissen über den Münchner Immobilienmarkt
  • Ein starkes Netzwerk für optimale Ergebnisse

Referenzen: Überzeugen Sie sich selbst!

Werfen Sie einen Blick auf unsere bisherigen Projekte und zufriedene Kunden. Besuchen Sie unsere Referenzen, um sich einen Eindruck von unserer Arbeit zu verschaffen.

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Katerina Rogers Immobilien
Maximilianstr. 2
80539 München
Tel.: 089 70065020

Mit unserer Auszeichnung als BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2025 unterstreichen wir unser Engagement für höchste Qualität und Kundenzufriedenheit. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – denn bei uns ist Ihre Immobilie in guten Händen!

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  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

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  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen in München.
  • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
  • Wir kennen den Münchner Immobilienmarkt hervorragend und Sie profitieren von unserem Wissen außerordentlich.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie.
  • Bei uns können Sie sich auf einen authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.
  • Möchten Sie mehr über uns erfahren? Entdecken Sie unsere Geschichte, Werte und Arbeitsweise auf unserer „Über uns“-Seite.

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Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024: Diese Regelungen betreffen Ihre Immobilie ab 2025

Weißes Haus

Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024: Diese Regelungen betreffen Ihre Immobilie ab 2025

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Für Immobilienbesitzer bringt das neue Gesetz wichtige Änderungen mit sich. Von der Grundsteuer über Photovoltaikanlagen bis hin zu Erbschaftsregelungen – die Neuerungen betreffen verschiedene Bereiche der Immobilienwirtschaft. Einige Regelungen greifen bereits ab der Verkündung des Gesetzes, andere treten erst 2025 in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst und erklären, was Sie als Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen.

Faire Grundsteuerbewertung: Mehr Mitspracherecht für Eigentümer

Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Grundsteuerbewertung. Viele Eigentümer kennen das Problem: Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert liegt deutlich über dem tatsächlichen Marktwert ihrer Immobilie. Ab 2024 können Sie sich dagegen besser wehren. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Immobilie weniger wert ist als vom Finanzamt angenommen, muss dieser niedrigere Wert berücksichtigt werden (s. nach § 220 Abs. 2 BewG). Diese Regelung sollte zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen. 

Neue Steuervorteile für Photovoltaikanlagen

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt deutliche Verbesserungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die steuerlich begünstigte Leistung von Photovoltaikanlagen erheblich ausgeweitet. Die zulässige Bruttoleistung für die Steuerbefreiung verdoppelt sich von bisher 15 auf künftig 30 Kilowatt Peak – und zwar pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Wichtige Details zur neuen Regelung bezüglich Photovoltaikanlagen

Die Steuerbefreiung gilt auch für Gebäude, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Hier können Sie ebenfalls von der erhöhten Leistung von 30 Kilowatt Peak pro Gewerbeeinheit profitieren. Beachten Sie dabei: Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, wenn Sie die Grenze überschreiten, entfällt die Steuerbefreiung vollständig.

Zeitliche Anwendung:

Die neue Regelung greift für alle Photovoltaikanlagen, die Sie nach dem 31. Dezember 2024:

  • neu anschaffen
  • erstmals in Betrieb nehmen
  • oder bestehende Anlagen erweitern
Wenn Sie also eine Investition in eine Solaranlage planen, lohnt es sich, die zeitliche Planung genau zu überdenken. Mit der richtigen Terminierung können Sie von den erweiterten Steuervorteilen optimal profitieren.

Erleichterungen bei Immobilienerbschaft und -schenkung

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt bedeutende Verbesserungen für Menschen, die eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen. Die neue Stundungsregelung ermöglicht es, die anfallende Steuer über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu bezahlen, wenn diese nur durch den Verkauf der Immobilie aufgebracht werden könnte.

Breiter Anwendungsbereich der neuen Regelung beim Erben und Verschenken von Immobilien

Die Stundungsmöglichkeit wurde deutlich ausgeweitet und gilt nun für alle Arten von Wohnimmobilien. Dies schließt ein:
  • Selbst genutzte Eigenheime
  • Vermietete Wohnungen
  • Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
  • Immobilien, die nach der Erbschaft oder Schenkung vermietet werden

Praktische Bedeutung für Erben

Die Neuregelung verhindert, dass Erben oder Beschenkte gezwungen sind, die Immobilie kurzfristig zu verkaufen, nur um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bezahlen zu können. Dies ist besonders wichtig bei Immobilien mit hohem Wert oder wenn keine anderen liquiden Mittel zur Verfügung stehen.

Besonderheit bei ausländischen Immobilien

Für Immobilien in Drittstaaten gelten besondere Voraussetzungen. Eine Stundung ist nur möglich, wenn mit dem betreffenden Staat ein steuerlicher Informationsaustausch besteht und die Steuerforderungen dort auch durchgesetzt werden können.

Neue Regelungen bei der Gebäudeabschreibung

Besonders interessant für Vermieter und Investoren sind die Änderungen bei der Gebäudeabschreibung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es hier mehr Flexibilität: Nach dem Ende einer Sonderabschreibung, wie sie etwa beim Mietwohnungsneubau möglich ist, können Sie die weitere Abschreibung nun nach dem Restwert und einem speziellen Prozentsatz berechnen.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Wenn Sie beispielsweise die Sonderabschreibung für einen Mietwohnungsneubau in Anspruch genommen haben, können Sie anschließend die degressive Abschreibung fortführen. Dies ist allerdings an eine wichtige Bedingung geknüpft – Sie müssen bereits vor dem Ende der Sonderabschreibung die degressive Abschreibungsmethode gewählt haben. Diese neue Regelung ist besonders vorteilhaft, da sie rückwirkend ab dem Steuerjahr 2023 gilt. Sie ermöglicht Ihnen eine optimierte steuerliche Planung und kann zu erheblichen Steuervorteilen führen. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater aufzeigen, wie Sie diese neue Regelung für Ihre speziellen Immobilieninvestitionen optimal nutzen können.

Digitalisierung im Bausektor: Neue Regelungen zum Steuerabzug

Ab dem 1. Januar 2026 modernisiert das Finanzamt die Verwaltung von Bausteuerabzügen. Nach § 48c des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen Anträge auf Erstattung des Bausteuerabzugsbetrages dann elektronisch eingereicht werden.

Was bedeutet das für Sie als Bauherr oder Auftraggeber?

Wenn Sie Bauleistungen in Auftrag geben und einen Erstattungsantrag stellen möchten, erfolgt dies künftig ausschließlich über das elektronische System des Finanzamts. Dies soll die Bearbeitung beschleunigen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Wichtige Ausnahmeregelung

Der Gesetzgeber hat eine wichtige Härtefallregelung eingebaut: Würde die elektronische Antragstellung für Sie eine “unbillige Härte” darstellen, können Sie weiterhin den klassischen Papierweg nutzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
  • Sie keinen Internetzugang haben.
  • Die technische Ausstattung fehlt.
  • Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, elektronische Anträge zu stellen.
Die neue Regelung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzverwaltung, behält aber durch die Härtefallregelung die nötige Flexibilität für besondere Situationen.

Änderungen bei der Gewerbesteuer ab 2025: Neue Regelung zur Grundbesitzkürzung

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine wichtige Neuerung bei der gewerbesteuerlichen Behandlung von Grundbesitz. Die Regelung betrifft die sogenannte “einfache Grundbesitzkürzung”, die im Gewerbesteuergesetz verankert ist.

Was ändert sich bei der Gewerbesteuer konkret?

Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Grundbesitzkürzung neu strukturiert. Ab dem Erhebungszeitraum 2025 orientiert sich die Kürzung an der tatsächlich als Betriebsausgabe verbuchten Grundsteuer.

Praktische Bedeutung für Unternehmen

  • Die Kürzung wird direkt an die real gezahlte Grundsteuer gekoppelt.
  • Maßgeblich ist der tatsächliche Erhebungszeitraum.
  • Die Neuregelung schafft mehr Transparenz bei der steuerlichen Behandlung.
Diese Änderung vereinfacht die Berechnung und stellt einen direkteren Bezug zwischen der gezahlten Grundsteuer und der möglichen Kürzung her. Unternehmen sollten ihre Buchhaltung entsprechend anpassen, um ab 2025 von der Neuregelung zu profitieren.

Neue Regelungen zur Grunderwerbsteuer: Präzisere Definition von Gesellschaftsvermögen

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt wichtige Klarstellungen im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Die Neuregelungen zielen darauf ab, Steuervermeidungsstrategien zu unterbinden.

Klare Definition des Gesellschaftsvermögens

Das Gesetz definiert nun in § 1 Abs. 4a GrEStG eindeutig, wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört:
  • Maßgeblich ist die Gesellschaft, die zuletzt einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang durchgeführt hat.
  • Die Zuordnung bleibt bestehen, solange keine Rückabwicklung erfolgt.

Schutz vor Missbrauch

Die neue Regelung verhindert Gestaltungen zur Steuervermeidung:
  • Rückgängig gemachte Erwerbsvorgänge werden nicht berücksichtigt.
  • Zurückerworbene Grundstücke fallen unter besondere Prüfung.
  • Die Regelung greift bei allen relevanten Gesellschaftstransaktionen.

Zeitliche Anwendung

Die neuen Vorschriften gelten:
  • Für alle neuen Erwerbsvorgänge nach Verkündung des Gesetzes.
  • Rückwirkend für bestimmte frühere Transaktionen.
  • Bei allen gesellschaftsrechtlichen Übertragungen von Grundstücken.
Diese Präzisierung schafft Rechtssicherheit und schließt bisherige Interpretationsspielräume bei der Grunderwerbsteuer.

Ausblick: Bessere Chancen durch neue Wohngemeinnützigkeit

Ein spannendes Zukunftsthema wartet 2025: Die neue Wohngemeinnützigkeit wird in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen. Dies eröffnet besonders für sozial engagierte Immobilienbesitzer interessante Perspektiven.

Praktische Empfehlungen für Ihre Steuerplanung

Um von allen Neuerungen optimal zu profitieren, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:
  • Sammeln Sie frühzeitig Nachweise über den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie.
  • Dokumentieren Sie sorgfältig alle Modernisierungsmaßnahmen.
  • Lassen Sie sich bei größeren Entscheidungen von einem Steuerberater beraten.
  • Planen Sie langfristig, besonders bei Investitionen in Solaranlagen.
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt verschiedene Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich. Eine sorgfältige Prüfung der neuen Regelungen und eine vorausschauende Planung können dabei helfen, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Ihre Immobilien optimal zu gestalten. Lassen Sie sich bei Fragen zu den einzelnen Maßnahmen von einem Steuerberater beraten.
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Frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr 2025

Park mit Schnee und Blumen

Frohe Festtage und ein glückliches neues Jahr 2025

“Freude lässt sich nur voll auskosten, wenn sich ein anderer mitfreut.”
Mark Twain

In dieser festlichen Zeit wünschen wir Ihnen und Ihren Liebsten
besinnliche Feiertage, Momente der Ruhe und viel Freude.
Für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen beste
Gesundheit, Glück und viel Erfolg bei all Ihren Vorhaben.
Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft mit Ihnen
in Kontakt zu bleiben.

Ihre Katerina und Thomas Rogers

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Energetische Sanierung von Wohnimmobilien: Der Schlüssel zur Klimaneutralität im Gebäudesektor

Klimaneutrales Haus

Energetische Sanierung von Wohnimmobilien: Der Schlüssel zur Klimaneutralität im Gebäudesektor

Die energetische Sanierung des deutschen Wohnimmobilienbestands ist eine der größten Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ein aktueller Bericht von führenden Unternehmen der Immobilien- und Finanzbranche beleuchtet die aktuelle Situation und zeigt konkrete Lösungswege auf.

Der Status quo: Eine ernüchternde Bilanz

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Über 40 % der Wohnimmobilien in Deutschland weisen eine Energieeffizienzklasse von E oder schlechter auf. Um die Klimaziele zu erreichen, wäre eine jährliche Sanierungsquote von etwa 2 % notwendig. Tatsächlich liegt sie jedoch bei nur 0,7 %. Diese Diskrepanz zeigt deutlich, dass die Energiewende im Wohngebäudebestand zu langsam vorankommt.

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass drei Viertel der rund 43 Millionen Wohneinheiten immer noch mit fossilen Energieträgern wie Gas und Öl beheizt werden. Dies unterstreicht das enorme Potenzial zur Treibhausgasreduktion sowohl im Bereich der Wärmeeffizienz als auch der Wärmeerzeugung.

Haupthindernisse für Sanierungen: Eine vielschichtige Problematik

Die Gründe, warum Eigentümer zögern, ihre Immobilien energetisch zu sanieren, sind vielfältig:
  • Hohe Kosten und finanzielle Belastung: Die Investitionskosten für umfassende energetische Sanierungen sind oft beträchtlich und übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer.
  • Großer Aufwand: Die Komplexität und der Zeitaufwand für Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen schrecken viele Eigentümer ab.
  • Mangelnde Planungssicherheit: Rasch wechselnde politische Vorgaben und kurzfristige Förderstopps haben in den letzten Jahren zu Verunsicherung geführt.
  • Komplexe Förderlandschaft: Die Vielfalt an Förderprogrammen und deren oft komplizierte Beantragungsprozesse stellen eine zusätzliche Hürde dar.

Lösungsansätze: Ein Maßnahmenkatalog für die Zukunft

Der Bericht schlägt verschiedene konkrete Maßnahmen vor, um die Sanierungsquote zu erhöhen:
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Finanzierung erleichtern:

  • Entwicklung flexiblerer und günstigerer Finanzierungsprodukte, die speziell auf energetische Sanierungen zugeschnitten sind.
  • Vereinfachung der KfW-Darlehen, um deren Implementierung und Angebot durch Banken zu beschleunigen.
  • Schaffung der Möglichkeit, bestehende Immobilienkredite für Sanierungen aufzustocken, ohne erneute Immobilienbewertung und Bonitätsprüfung.
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Förderung verbessern:

  • Etablierung langfristiger und verlässlicher Förderprogramme, um die Planungssicherheit zu gewährleisten.
  • Deutliche Vereinfachung der Beantragung von Fördermitteln, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Einführung zusätzlicher steuerlicher Anreize für Sanierungen, wie etwa Steuergutschriften bei Erreichen höherer Energieeffizienzklassen.
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Planungssicherheit schaffen:

  • Beschleunigte Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, um Eigentümern klare Entscheidungsgrundlagen zu bieten.
  • Einrichtung einer zentralen Datenbank für Gebäudeenergiedaten, die berechtigten Personen schnellen Zugang zu relevanten Informationen ermöglicht.
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Technische Innovationen fördern:

  • Beschleunigte Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, um Eigentümern klare Entscheidungsgrundlagen zu bieten.
  • Einrichtung einer zentralen Datenbank für Gebäudeenergiedaten ermöglicht, die berechtigten Personen schnellen Zugang zu relevanten Informationen ermöglicht.

Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die energetische Sanierung des Wohnimmobilienbestands ist eine Herausforderung, die nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten bewältigt werden kann. Politik, Finanzwirtschaft, Bauwirtschaft und Immobilieneigentümer müssen an einem Strang ziehen.

Klare Rahmenbedingungen, attraktive finanzielle Anreize und innovative Lösungen sind der Schlüssel zum Erfolg. Nur so kann die Sanierungsquote deutlich gesteigert und der Gebäudesektor seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

Für Immobilieneigentümer bietet die energetische Sanierung trotz der Herausforderungen auch Chancen: Sie kann den Wohnkomfort erhöhen, langfristig Energiekosten senken und den Wert der Immobilie steigern. Mit den richtigen Unterstützungsmaßnahmen kann die Energiewende im Gebäudesektor zu einer Erfolgsgeschichte werden.

Quelle: ImmoScout24, ING Deutschland, Interhyp Gruppe, Sprengnetter GmbH, Wüstenrot Bausparkasse AG (2024): Leistbarkeit von energieeffizienten Wohnimmobilien in Deutschland – Lösungswege.

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Jung kauft Alt: Das neue KfW Förderprogramm im Überblick

Einfamilienhaus mit Garten

Jung kauft Alt: Das neue KfW Förderprogramm im Überblick

In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum zur Mangelware wird und der Klimaschutz immer dringlicher, kommt das neue KfW-Förderprogramm “Jung kauft Alt” wie gerufen. Seit dem 3. September 2024 bietet es jungen Familien eine einzigartige Möglichkeit, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Das Programm schlägt gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Es macht den Erwerb von Bestandsimmobilien für junge Käufer attraktiver, fördert die energetische Sanierung alter Gebäude und belebt Ortskerne neu. Mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 200.000 Euro setzt die KfW einen starken Anreiz, in ältere Häuser zu investieren und diese auf moderne Energiestandards zu bringen.

In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Details, Vorteile und Herausforderungen dieses innovativen Programms, das das Potenzial hat, den Immobilienmarkt und die Energieeffizienz im Gebäudesektor nachhaltig zu verändern.

Eckdaten des KfW-Programms “Jung kauft Alt”

  • Startdatum: 3. September 2024
  • Zielgruppe: Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das Kind muss im Haushalt leben. Als Eigentümer bewohnen Sie die geförderte Immobilie selbst (mind. 50 % Eigentumsquote). Die erworbene Immobilie ist Ihre einzige Immobilie in Deutschland.
  • Einkommensgrenzen: Ihr Haushaltseinkommen (laut Steuerbescheid Ihr zu versteuerndes Einkommen) darf max. 90.000 Euro betragen bei einem minderjährigen Kind. Diese Grenze steigert sich um 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Fördermittelvolumen: für 2024 stehen insgesamt 350 Millionen Euro bereit.

Förderkonditionen 

  • Förderfähig: Kaufpreis einer Immobilie (max. eine Wohneinheit) inklusive der Grundstückskosten
  • Maximale Kredithöhen: richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt
    1. Kind: 100.000 Euro
    2. Kinder: 125.000 Euro
    3. Kinder und mehr: 150.000 Euro
  • Zinssätze: der Sollzins pro Jahr liegt Stand September 2024 zwischen 0,12 % p. a. bis 3,23 % p.a.
  • Zinsbindung: die Dauer der Zinsbindung kann zwischen 10 und 20 Jahren gewählt werden
  • Laufzeiten: mindestens 7 Jahre bis maximal 35 Jahre bei Annuitätendarlehen (Darlehen mit monatlicher Rückzahlung), tilgungsfreie Jahre je nach Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Bei einem endfälligen Darlehen beträgt die Laufzeit und Zinsbindung 7 bis 10 Jahre

Vergleich zu marktüblichen Konditionen

Das geförderte Darlehen bietet einen sehr attraktiven Zins, der je nach Laufzeit sehr deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen liegt. Dies ist der große Vorteil und Zugpferd dieses Programms.

Voraussetzungen für das neue Förderprogramm

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Energieeffizienzklasse der Immobilie:

Ein Ziel der KfW-Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand insgesamt, förderfähig sind nur Bestandsimmobilien mit einem Energie­bedarfs­ausweis oder Energie­verbrauchs­ausweis der Energie­effizienz­klasse F, G oder H.

Einkommensgrenze /Haushaltseinkommen der Antragsteller im Überblick:

  • Das durchschnittliche Einkommen (das als zu versteuerndes Ein­kommen im Einkommen­steuer­bescheid steht) des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2024 also der Durch­schnitt von 2022 und 2021)max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind
  • max. 100.000 Euro pro Jahr bei zwei Kindern
  • max. 110.000 Euro pro Jahr bei drei Kindern
  • + 10.000 Euro je weiterem Kind
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Selbstnutzung der Immobilie:

Sie müssen als Eigentümer/in die Immobilie selbst bewohnen, sie darf nicht als Ferienhaus oder -wohnung dienen.

Sanierungspflichten bei Altbau

Innerhalb von 4,5 Jahren (54 Monaten) nach Zusage der Förderung müssen Sie die Immobilie sanieren und mindestens das „Effizienz­haus 70 Erneuer­bare-Energien-Klasse“ gemäß der „Bundes­förderung für effiziente Ge­bäude“ erreichen.

Um dies zu erreichen, muss ein Energieberater hinzugezogen werden. Spätestens nach Sanierung bescheinigt dieser den geforderten Effizienzhaus-Stand.

Bevor Sie den Kauf abschließen, sollten Sie unbedingt mit einem Energieberater alle Sanierungsmaßnahmen besprechen, kalkulieren und zeitlich planen, um alle Anforderungen der Förderungen einhalten zu können. Auch sehen Sie dann vorab, welche Investitionssumme auf Sie zukommt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

  • BEG-Förderung für die Sanierung:
    Ebenfalls ein Förderprogramm der KfW, das die energetischen Maßnahmen einer Komplettsanierung fördert, um mindestens auf die Effizienzhaus-Stufe 80 zu kommen (was gegeben ist, da die Förderung “Jung kauf Alt” eine höhere/bessere Effizienzhausklasse fordert) neben einem zinsgünstigen Darlehen erhält man einen Tilgungszuschuss. Weitere Auskünfte hier erhalten Sie hier.
  • KFW-Wohneigentumsprogramm:
    Klassisches Darlehen für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und diesen selbst nutzen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
  • Heizungsförderung für Privatpersonen:
    hier winkt ein sehr großer Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Mehr erfahren Sie unter folgendem Link.
  • Ausschluss bestimmter Programme:
    Die KfW gibt hier klar vor, dass die Kombination mit bestimmten weiteren Programmen ausgeschlossen ist. Hierzu zählen  „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) oder „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308).

Ihr Finanzierungspartner, über den Sie den Förderkredit beantragen können, kann Ihnen aufzeigen, welche Kombinationen möglich sind und welche nicht.

Antragstellung und Ablauf

  • Zeitpunkt der Antragstellung:
    Absolut wichtig: dieser muss VOR DEM KAUF der Immobilie liegen!
  • Erforderliche Unterlagen:
    1. Die Einkommensteuerbescheide der Ehe- oder Lebens­partner bzw. Allein­erziehenden für das vorletzte und vor­vorletzte Jahr
    2. Die Geburtsurkunde aller im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren
    3. Den gültigen Energiebedarfsausweis oder Energie­verbrauchs­ausweis, aus dem die Ein­stufung der zum Kauf vor­gesehenen Wohn­immobilie in die Energie­effizienz­klasse F, G oder H hervorgeht.
  • Rolle der Hausbank:
    I.d.R. können Sie über Ihre Hausbank dieses Förderprogramm abwickeln. Von Antragstellung, Einreichung von Unterlagen über Auszahlung des Kredits wickelt diese für Sie alles mit der KfW ab. Sollte Ihre Hausbank dies nicht anbieten, können Sie sich auch an eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bau­spar­kasse oder Versicherung wenden.

Vor- und Nachteile des Programms

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Chancen für Familien

Das KfW-Förderprogramm “Jung kauft Alt” bietet eine vielversprechende Möglichkeit, den Erwerb von Wohneigentum für junge Familien zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Trotz einiger Herausforderungen überwiegen die Vorteile für Familien, Kommunen und die Umwelt. Mit der richtigen Planung und Beratung kann dieses Programm den Traum vom eigenen, nachhaltigen Zuhause für viele Familien Wirklichkeit werden lassen. 
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Kritikpunkte und Herausforderungen

Trotz der vielversprechenden Ansätze des “Jung kauft Alt”-Programms gibt es auch kritische Stimmen und Herausforderungen. Ein Hauptkritikpunkt ist die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Objekte, insbesondere in Ballungsräumen, wo der Immobilienmarkt ohnehin angespannt ist. Zudem bemängeln Experten, dass die Sanierungskosten oft unterschätzt werden, was für junge Familien zu einer finanziellen Belastung werden kann.

Die kurze Frist von 54 Monaten für die energetische Sanierung wird als ambitioniert angesehen und könnte manche Käufer überfordern. Auch die Komplexität der Förderrichtlinien und der damit verbundene bürokratische Aufwand werden kritisiert.

Schließlich gibt es Bedenken, dass das Programm zu einer Preiserhöhung bei Bestandsimmobilien führen könnte, was dem Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums entgegenwirken würde. Diese Aspekte zeigen, dass trotz der positiven Intentionen des Programms noch Herausforderungen zu bewältigen sind, um dessen volle Wirksamkeit zu entfalten.

Chancen und Herausforderungen für junge Familien und Klimaschutz

Das KfW-Förderprogramm “Jung kauft Alt” ist ein spannender Schritt, um jungen Familien den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben. Es bietet nicht nur finanzielle Unterstützung für den Kauf von Bestandsimmobilien, sondern fördert auch deren energetische Sanierung – eine Win-win-Situation!

Trotz einiger Herausforderungen, wie der Verfügbarkeit geeigneter Objekte und der hohen Sanierungskosten, hat das Programm das Potenzial, den Immobilienmarkt nachhaltig zu verändern. In den kommenden Jahren könnten wir Anpassungen sehen, die es noch attraktiver machen, in alte Häuser zu investieren. 

Wenn alles gut läuft, könnte “Jung kauft Alt” nicht nur die Wohnsituation vieler Familien verbessern, sondern auch als Vorbild für ähnliche Initiativen in anderen Ländern dienen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieses Programm entwickelt und welche positiven Veränderungen es für unsere Städte bringen kann!

FAQ – Diese Fragen werden zum KfW-Programm “Jung kauft Alt” oft gestellt

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Wer kann das Förderprogramm "Jung kauft Alt" in Anspruch nehmen?

Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung erwerben möchten.
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Welche Einkommensgrenzen gelten für das Programm?

Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Familiengröße und Region. Für eine vierköpfige Familie liegt die Grenze beispielsweise bei einem Jahresbruttoeinkommen von 90.000 Euro.
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Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die maximale Kredithöhe beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben.
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Welche Zinssätze und Laufzeiten bietet das Programm?

Die Zinssätze sind gegenüber marktüblichen Konditionen vergünstigt und beginnen bei 1,5 % effektiv p.a. Die Laufzeiten können bis zu 30 Jahre betragen.

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Muss die geförderte Immobilie saniert werden?

Ja, innerhalb von drei Jahren nach Erwerb muss die Immobilie auf den Standard Effizienzhaus 70 EE saniert werden.
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Kann das Programm mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, eine Kombination mit der BEG-Förderung für die energetische Sanierung ist möglich. Andere Programme können ausgeschlossen sein.
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Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden.
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Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Benötigt werden u.a. Einkommensnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, Kaufvertragsentwurf und ein Energiegutachten der Immobilie.
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Gibt es eine Mindesthaltefrist für die geförderte Immobilie?

Ja, die Immobilie muss mindestens 10 Jahre selbst genutzt werden.
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Was passiert, wenn die Sanierungspflicht nicht erfüllt wird?

Bei Nichteinhaltung der Sanierungspflicht kann die KfW den Kredit kündigen und eine vorzeitige Rückzahlung verlangen.
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Können auch Alleinerziehende das Programm nutzen?

Ja, auch Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind können die Förderung beantragen.
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Ist eine Teilfinanzierung möglich?

Ja, es muss nicht die gesamte Kaufsumme über das KfW-Programm finanziert werden.
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Gibt es regionale Unterschiede in der Förderung?

Die Einkommensgrenzen können je nach Region variieren, um unterschiedliche Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
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Wie lange läuft das Förderprogramm?

Das Programm ist zunächst unbefristet, kann aber je nach Mittelauslastung angepasst oder beendet werden.
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Kann ich den KfW-Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich, kann aber mit Vorfälligkeitsentschädigungen verbunden sein.
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Wie alt darf mein Kind maximal sein?

Es muss mindestens ein minderjährige Kind (unter 18. Jahren) im Haushalt leben. Am Tag der  Antragstellung darf das Kind volljährig werden.
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Werden ungeborene Kinder auch berücksichtigt?

Kinder die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht geboren sind, werden nicht berücksichtigt.
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Ist auch ein Neubau förderfähig?

Nein, die neue Kfw-Förderung bezieht sich nur auf Bestandsimmobilien.

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