Immobilienverkauf Hinweise zur Beurkundung

Wichtige Hinweise zur Beurkundung von notariellem Kaufvertrag

Immobilienverkauf

Gemäß deutschem Recht muss der Verkauf einer Immobilie durch einen Notar beurkundet werden. Im Unterschied zu Anwälten agiert ein Notar dabei unabhängig und unvoreingenommen. Denn dieser hat die Rechte und Pflichten des Verkäufers, wie auch des Käufers zu wahren und sachgemäß zu beraten, um Risiken zu vermeiden. Schließlich handelt es sich beim Immobilienverkauf häufig um ein bedeutendes Vermögen. Niemand will beim Verkauf seiner Immobilie den angemessenen Preis verlieren und am Ende ohne den vereinbarten Kaufpreis dastehen. Angesichts dessen haben wir ein paar wichtige Aspekte über die notarielle Abwicklung und Beurkundung beim Immobilienverkauf mit Direktzahlung (Standardabwicklung) für Sie zusammengefasst.

Wie ist das Verfahren vor dem Beurkundungstermin

Bevor man eine Immobilie verkaufen möchte, ist es unerlässlich, zuallererst das Grundbuch der betreffenden Immobilie einzusehen. Wir, als Immobilienmakler, holen beim zuständigen Grundbuchamt diesen Grundbuchauszug ein und stellen diesen dem Käufer zur Verfügung. Wir, Makler, gehen gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer alle verkaufsrelevanten Informationen durch und übermitteln diese dem Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrages für Ihren Immobilienverkauf. Der Notar wird für die Vorbereitung des Kaufvertrages selbst Einsicht in das Grundbuch einnehmen und erstellt dann den Vertragsentwurf. Dieser wird dem Verkäufer und dem Käufer zugesandt. Sofern Sie Unklarheiten haben oder Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen als Ihr Immobilienmakler gerne zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir eventuelle Unklarheiten beseitigen und gegebenenfalls Anpassungen oder Ergänzungen vornehmen.

Sollte trotz alledem noch etwas übersehen werden, können diese Sachverhalte können diese bis zum Beurkundungstermin geklärt werden. Eventuelle Schreibfehler können auch noch beim Beurkundungstermin korrigiert werden. Wir, als Immobilienmakler, begleiten Sie persönlich zur notariellen Beurkundung.

Aufgaben und Pflichten des Notars während beim Immobilienverkauf

Der Vertrag beim Immobilienverkauf ist kompliziert. Er muss individuell auf konkrete Situationen abgestimmt werden. Notare sind streng haftbar und verantwortlich für die Sicherung der Interessen von Käufer und Verkäufer bei Immobilienverkäufen. Während der Beurkundung ist es ihre Verpflichtung, den gesamten Vertragstext vorzulesen. Es ist erforderlich, dass wesentliche Passagen klar erklärt und Ihre Fragen vollständig und zufriedenstellend beantwortet werden. Außerdem hat er inhaltliche Änderungen auf Wunsch der Vertragsparteien beim Protokollierungstermin vorzunehmen, wenn diese nicht gegen Gesetzte verstoßen.

Für eine rechtmäßige Beurkundung des Immobilienverkaufs benötigt der Notar bei der Terminvereinbarung von Privatpersonen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Steueridentifikationsnummer. Für Gewerbetreibende und Freiberufler ist hingegen die Wirtschafts-Identifikationsnummer erforderlich, da auch die Weitergabe von Informationen an das Finanzamt bezüglich der Grunderwerbssteuer zu den Aufgaben des Notars gehört.

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Was geschieht nach der notariellen Beurkundung

Mit der Beurkundung beim Immobilienverkauf ist die Arbeit des Notars noch lange nicht beendet. Im Grundbuch müssen jetzt Änderungen und Eintragungen vorgenommen werden, wie die Auflassungsvormerkung, die Grundschuld und die Eigentumsumschreibung. Vormerkung bedeutet, dass der Notar den Rechtserwerb an einer Immobilie ankündigt. Die Eintragung einer Grundschuld ist immer dann nötig, wenn die verkaufte Immobilie mit einem Darlehen belastet wird.

Umgekehrt wird der Notar die Löschung dieser Eintragung veranlassen, wenn das Darlehen getilgt wurde. Und zu guter Letzt die Eigentumsumschreibung. Dafür bestimmt der Notar unter Übernahme der vollständigen Haftung die Kaufpreisfälligkeit und sorgt dafür, dass die Eigentumsumschreibung nicht vor Eingang des vollständigen Kaufpreises beim Verkäufer erfolgt.

Die Einholung alle Bescheinigungen und Genehmigungen, die zum vollständigen Immobilienverkauf benötigt werden, ist Aufgabe des Notars. Dazu wird das eine oder andere Mal auch Ihre Mithilfe vonnöten sein. Wir stehen Ihnen als Ihr Immobilienbüro in diesen Angelegenheiten immer mit Rat und Hilfe zur Verfügung.

Noch einen Hinweis zum Schluss

Da wir hier von einer Standardabwicklung beim Immobilienverkauf ausgegangen sind, weisen wir zuletzt noch einmal darauf hin, dass die Abwicklung unter gegebenen Umständen auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Das könnte zum Beispiel bei Erbengemeinschaften, ungeklärten Altlasten usw. der Fall sein. Dann ist es empfehlenswert, ein Notaranderkonto einzurichten. Das bedeutet, dass der Kaufbetrag erst einmal auf dieses Konto gelagert wird, bis alle Unstimmigkeiten geklärt wurden und der Übergang von Besitz, Lasten und Nutzung trotz langwieriger Abwicklung frühzeitig gewährleistet werden kann.
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Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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