Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

Mietrechtsaenderungen 2019

Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

Seit Anfang 2019 gilt eine Mietrechtsänderung, durch die sich für Vermieter einige deutlich veränderte Bedingungen ergeben. Sie betreffen beispielsweise die Möglichkeiten, Kosten für eine Modernisierung auf die Miete umzulegen.
Sie definieren neue Auskunftspflichten des Vermieters gegenüber potenziellen Neumietern und sie etablieren Maßnahmen gegen das sogenannte Heraus modernisieren, bei dem Modernisierungsarbeiten nur als Vorwand dienen. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Veränderungen vor, die sich durch die aktuelle Mietrechtsänderung ergeben.

Wie können Vermieter Modernisierungskosten weiterreichen?

Vermieter dürfen einen Teil der Kosten für eine Modernisierung ihrer Wohnimmobilie über eine Mieterhöhung an Mieter weiterreichen. Die Grenzen dafür sind Anfang 2019 allerdings enger gefasst worden. Vor der neuen Mietrechtsänderung konnten Vermieter maximal elf Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Miete aufschlagen. Seit Anfang 2019 sind es nur noch acht Prozent. Darüber hinaus gibt es jetzt eine sogenannte Kappungsgrenze.

Die Miete für jeden Quadratmeter Wohnfläche darf sich nach einer Modernisierung in sechs Jahren nur um maximal drei Euro/m² erhöhen. Das gilt bei allen Kaltmieten, die vor der Modernisierung bei mindestens sieben Euro/m² lagen. Lag die Quadratmeter miete vor der Modernisierung niedriger, darf die Miete innerhalb der sechs Jahre um maximal zwei Euro/m² ansteigen. Damit möchte der Gesetzesgeber verhindern, dass günstiger Wohnraum durch eine Modernisierung zu teuer für die bisherigen Mieter wird.

Welchen Vorteil haben modernisierende Vermieter künftig?

Für Vermieter wird es künftig in einigen Fällen einfacher, zu berechnen, wie viel Geld sie aufgrund der Modernisierung auf die Miete umlegen können. Liegen die Kosten der Modernisierung maximal bei 10.000 Euro pro Wohneinheit, können sie 70 Prozent dieser Kosten als Berechnungsgrundlage nehmen, um so die zulässige Mieterhöhung zu ermitteln.

Welche neuen Informationspflichten hat der Vermieter?

Durch die Mietrechtsänderung haben Vermieter neue Informationspflichten gegenüber potenziellen Neumietern. Sie gelten bei einer neu verlangten Miete, die in Regionen mit einer Mietpreisbindung über der ohne Ausnahmeregelung maximal möglichen liegt. Mietpreisbindungen gelten in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dort darf die Miete bei einer Neuvermietung von Bestandswohnungen in der Regel maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise nach einer Modernisierung der jeweiligen Immobilie.

Verlangt ein Vermieter bei einer Neuvermietung in einer Gegend mit Mietpreisbindung eine die Regel übersteigende Miete, greifen die Informationspflichten. Der Vermieter muss Wohnungsinteressenten dann unaufgefordert die Höhe der zuvor gezahlten Miete nennen. Er muss sie zusätzlich darüber informieren, dass die von ihm verlangte Neumiete das mit der Mietpreisbindung verbundene Plus von maximal zehn Prozent übersteigt.

Warum könnte es zu häufigeren Rügen gegen Vermieter kommen?

Mieter haben es seit der Mietrechtsänderung einfacher, sich gegen aus ihrer Sicht überhöhte Mieten zu wehren, die die Regeln der Mietpreisbremse verletzen. Sie können mit einer einfachen Rüge bei ihrem Vermieter reagieren, während zuvor eine qualifizierte Rüge nötig war. Die qualifizierte Rüge ist komplizierter und muss auf Basis der örtlichen Vergleichsmiete begründen, warum die geforderte Miete zu hoch ist. Das ist bei einer einfachen Rüge nicht nötig. Damit sinkt die Hürde für Mieter, was dazu führen könnte, dass sie häufiger rügen.
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Welche Maßnahmen greifen gegen „Herausmodernisieren”?

Bisweilen haben Vermieter in der Vergangenheit angekündigt, ihre Wohnimmobilie umfassend zu modernisieren, um Mieter so zu einer Kündigung zu veranlassen. Dieses Vorgehen wird „Herausmodernisieren“ genannt. Von „Herausmodernisieren“ wird auch dann gesprochen, wenn Vermieter nach einer Modernisierung eine sehr hohe Mieterhöhung planen oder eine andere sehr hohe Belastung von Mietern vorsehen.

„Herausmodernisieren“ wird nach der Mietpreisänderung als Ordnungswidrigkeit interpretiert und kann eine Geldbuße bis zu maximal 100.000 Euro nach sich ziehen. Der Verdacht auf ein unzulässiges Herausmodernisieren besteht beispielsweise, wenn ein Vermieter umfangreiche Modernisierung ankündigt und in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Ankündigung nicht mit ihnen beginnt.

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Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

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Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

Hat es geschneit, bedeutet das oft Arbeit für Hauseigentümer: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen sie dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor ihrer Immobilie schnee- und eisfrei und damit begehbar wird. Eigentümer von Mietshäusern können diese Pflicht allerdings an ihre Mieter abtreten oder Dienstleister beauftragen. Welche Regeln für Eigentümer beziehungsweise Mieter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee gelten, verrät dieser Artikel.

Was genau regelt die Verkehrssicherungs­pflicht?

Laut Lexikon der Immobilienwirtschaft (Grabener Verlag) verpflichtet die Verkehrssicherungspflicht denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft, „alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit die Gefahrenquelle beseitigt wird“. Eine Gefahrenquelle schafft man bisweilen auch durch Unterlassung, zum Beispiel durch unterlassene Schneeräumarbeiten.

Wer definiert Regeln für Räumpflichten bei Eis und Schnee?

Verantwortlich dafür, Straßen und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien, sind zunächst einmal die Kommunen. Sie können die Pflichten bei Gehwegen aber in ihren Satzungen an Anwohner übertragen. Dann stehen die Hauseigentümer in der Verantwortung. Aber auch sie können die Pflicht weiterreichen.

Sind Mieter zum Schneeräumen verpflichtet?

Mieter eines Hauses oder einer Wohnung in einem Haus müssen den Schnee vor der Haustür räumen, wenn ein entsprechender Absatz im Mietvertrag sie dazu verpflichtet. Der Vermieter kann die Verkehrssicherungspflicht also weiterreichen. Dafür reicht es aber nicht, eine Räumpflicht für Mieter nur in der Hausordnung festzuschreiben.

Falls Mieter Schnee räumen müssen: Bleiben Pflichten für Vermieter?

Ja. Selbst, wenn Vermieter die Schneeräumpflicht an Mieter weitergereicht haben, sind sie nicht frei von der Verantwortung für schnee- und eisfreie Gehwege vor ihrer Immobilie. Letztlich haben sie eine Art Kontrollpflicht. Sie müssen darauf achten, dass ihre Mieter ihre Pflicht zur Schneeräumung einhalten. Kommt ein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann er im für ihn ungünstigsten Fall haftbar gemacht werden, falls sich jemand auf dem nicht geräumten Gehweg verletzt.

Drohen Strafen, wenn man den Schnee nicht räumt?

Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern existieren Strafen, für die obere Limits definiert werden. Andere Bundesländer legen nur fest, dass Geldstrafen grundsätzlich möglich sind, wieder andere sehen für versäumtes Schneeräumen keine Strafen vor. In jedem Fall drohen Kosten durch Schadensersatz, wenn sich jemand aufgrund versäumter Räumpflichten verletzt.

Befreien Krankheit oder Urlaub von der Verkehrssicherungs­pflicht?

Nein. Wer in Urlaub fährt oder krank wird, muss sich darum kümmern, dass jemand den Räumdienst übernimmt.

Können Vermieter Dienstleister zum Schneeräumen engagieren?

Falls Vermieter die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Eis nicht an Mieter weitergereicht haben, müssen sie selbst für geräumte Gehwege vor ihrer Immobilie sorgen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie diese Arbeiten selbst erledigen müssen. Sie können Dienstleister beauftragen und die Kosten eventuell in die Mietnebenkosten einfließen lassen.
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Wann und wie muss man Gehwege vom Schnee räumen?

Als grobe Richtwerte für die Zeiten gelten: Meistens muss man werktags dafür sorgen, dass der Gehweg vor der jeweiligen Immobilie von 7 bis 20 Uhr ausreichend von Schnee und Eis befreit ist. An Sonn- und Feiertagen muss der Gehweg oft erst ab 8 oder 9 Uhr ausreichend schnee- und eisfrei sein. Aber was bedeutet ausreichend?

Die Grundregel lautet hier: Die vom Eis und Schnee befreite Fläche muss mindestens so breit sein, dass zwei Personen nebeneinanderstehen können. Ein Meter ist also Mindestbreite. Einige Gemeinden fordern aber noch mehr. Deshalb sollte man sich im Zweifelsfall bei der Gemeinde erkundigen. Sie definieren die Regeln, die selbst im Haus wohnende Eigentümer, Vermieter oder Mieter einzuhalten haben, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Und die können von den hier angegebenen Orientierungswerten abweichen.

Darf man bei Eis auf dem Gehweg mit Salz streuen?

Privatpersonen ist das Verstreuen von Streusalz in vielen Gemeinden nicht gestattet.
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Tipps zur Immobilienvermietung

Immobilien Vermietung

Tipps zur Immobilienvermietung

Bei Immobilienvermietung muss einiges beachtet werden, denn ein Fehler kann Sie als Vermieter eine Menge Geld kosten und viel Ärger verursachen. Grundsätzlich sollten bei der Immobilienvermietung zwei Aspekte beachtet werden: Die Findung eines soliden Mieters und darüber hinaus sollte der Wert der Immobilie gesichert werden.

Selbstauskunft: schriftlich und ausführlich

Um eine zuverlässige Vermietung sicherzustellen, ist es entscheidend, dass der potenzielle Mieter vorab auf seine Zahlungsfähigkeit geprüft wird. Hierzu ist es unerlässlich, dass der Mietinteressent eine ausführliche Selbstauskunft ausfüllt und unterzeichnet, in der Angaben zur finanziellen Situation sowie zum bisherigen Vermieter gemacht werden müssen. Nur so kann eine solide Mieterschaft gewährleistet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Selbstauskunft, als Bestandteil des Mietvertrags zu erklären. Sollten Sie ein bewährtes Selbstauskunft-Formular benötigen, können Sie dieses bei uns gerne anfordern. Für die Immobilienvermietung ist ausschlaggebend, ob der Interessent, die von ihm gemachten Angaben nachweisen kann. Das Einkommen kann z. B. über die letzten Gehaltsnachweise geprüft werden und die Schufa-Auskunft kann über das Zahlungsverhalten des Interessenten wertvolle Informationen liefern.

Weiterhin kann das Nachfragen bei dem Vermieter des Interessenten viel Aufschluss geben. Hier kann man nicht nur erfahren, ob die Mieter rechtzeitig und vollständig gezahlt wurde, sondern auch Auskünfte zu dem Mietverhältnis erhalten.

Prüfen und nachweisen

Bei der Immobilienvermietung scheuen manche Vermieter das genaue Nachprüfen. Gerade dann, wenn das Auftreten des Mietinteressenten tadellos ist und er einen sehr gepflegten Eindruck macht. Der äußere Eindruck ist jedoch kein Garant für die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten und somit für die erfolgreiche Immobilienvermietung. Viele Vermieter, die sich einen Mietnomaden „ausgesucht“ haben, berichten darüber, dass er einen soliden Eindruck gemacht hat. Wenn der Mietinteressen also nicht in der Lage ist, die notwendigen Unterlagen zu liefern, dann ist Vorsicht geboten. Unter anderem sollte bei der Immobilienvermietung darauf geachtet werden, dass das Einkommen des Interessenten in einem ausgewogenen Verhältnis zur Höhe der Miete steht. Denn für eine erfolgreiche Immobilienvermietung ist es notwendig, dass die Miete vollständig und pünktlich gezahlt wird.

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Kaution ist ein muss

Auf die Zahlung der Kaution sollte der Vermieter niemals verzichten. Wenn der Mietinteressent anfragt, ob eine verspätete Zahlung der Kaution möglich ist, sollten bei dem Vermieter alle Alarmglocken klingeln.
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Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

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Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

Baukindergeld

Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

Fast 50.000 Familien haben Baukindergeld beantragt. Das meldete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Bundesbauministerium) in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2018. Laut Angaben des Ministeriums betrug das Fördervolumen zum damaligen Zeitpunkt rund eine Milliarde Euro. Allerdings riefen Familien das Baukindergeld vor allem für Wohneigentum in ländlichen Regionen ab. Das berichtete die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Wer hat bisher Baukindergeld beantragt?

Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.

Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.

Wirkt das Baukindergeld?

Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.
Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.
Wirkt das Baukindergeld?

„Gerade dort, wo die Wohnpreise jetzt schon am höchsten sind, wirkt das Baukindergeld nicht – in den Metropolen“. Mit diesen Worten wurde FDP-Baupolitiker Daniel Föst in einer Mitteilung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) vom 12. Januar 2019 zitiert. Grundlage dieser Bewertung war die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP vom Dezember 2018.

In den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg seien insgesamt 13.88 Anträge gestellt worden. Das sei auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine geringe Zahl, berichtete das ZDF. Alleine in Berlin gab es von September bis November 2018 insgesamt 619 Anträge auf Baukindergeld. Das Saarland kam auf 622 Anträge. Dagegen ist die Einwohnerzahl Berlins mit etwa 4,6 Millionen über dreimal so groß wie die im Saarland (ca. 995.000).
Auch die Zahl der Familien ist in Berlin größer: Laut Statistischem Bundesamt lebten 2017 in Berlin 462.000 Familien und im Saarland nur 145.000. In Ostdeutschland wurden die meisten Anträge auf Baukindergeld in Sachsen (1.755) und in Brandenburg (1.535) gestellt.

Reichen die Fördermittel pro Jahr aus?

Insgesamt stellt der Bund drei Milliarden Euro pro Jahr für das Baukindergeld zur Verfügung. Da das Fördervolumen bereits in den ersten drei Monaten seit Start der Förderung bei einer Milliarde Euro gelegen hat, ergibt sich bei Hochrechnung auf ein Jahr ein Bedarf von ungefähr vier Milliarden Euro. Falls das Niveau der Antragsstellung also gleich bleibt, reichen die jährlichen Fördermittel nicht. Eine Aufstockung ist bisher nicht geplant.

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Was ist das Baukindergeld überhaupt?

Familien mit Kindern können die Fördermittel beantragen, nachdem sie in ein neu gebautes oder gekauftes Haus eingezogen sind. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Liegt das Haushaltseinkommen unter einem Maximalbetrag und wird der Antrag bewilligt, erhalten die Familien pro Kind zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro.

Weitere Informationen zu dem Antrag für das Baukindergeld finden Sie auf der KFW Seite.

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Neue Pläne für die McGraw-Kaserne in Giesing

Bauprojekt München Giesing

Neue Pläne für die McGraw-Kaserne in Giesing

In München-Giesing nimmt ein großes Immobilienprojekt Fahrt auf. Etwa 1.000 Wohnungen werden in den kommenden Jahren auf dem Areal der ehemaligen McGraw-Kaserne entstehen. Für den ersten von drei Bauabschnitten fand kürzlich ein städtebaulicher Wettbewerb statt. Gewonnen hat ihn ein Entwurf von zwei Berliner Architekturbüros und eines Büros für Landschaftsarchitektur aus Hamburg. Er sieht den Bau von 345 Wohnungen sowie eines Wohnheims für Staatsbedienstete in Giesing vor.

Um welches Areal in Giesing handelt es sich?

Der erste Bauabschnitt befindet sich zwischen der Warthofstraße, der Stadelheimer und der Tegernseer Landstraße im sogenannten McGraw-Graben. Das Areal liegt im Süden der ehemaligen McGraw-Kaserne. Sie wurde bis 1992 von den US-Streitkräften in München genutzt und war unter anderem Standort einer Hochschule des staatlichen „University of Maryland“ Systems.

Seit Abzug der US-Amerikaner gehört das Kasernengelände in Giesing dem Land Bayern. Auf Teilen des Geländes befinden sich derzeit unter anderem Dienststellen der Polizei sowie Institutionen wie die staatliche Bauverwaltung, die auch in Zukunft erhalten bleiben.

Was soll gebaut werden?

Neben den 345 Wohnungen und dem Wohnheim mit 215 Apartments sollen im ersten Bauabschnitt Nahversorger Flächen mit einer Größe von 4.040 Quadratmetern entstehen. Ebenfalls geplant sind zwei Kindertageseinrichtungen und Tiefgaragen für 628 Pkws. Bauherr des Projekts ist das Unternehmen Stadibau GmbH, das sich um den Wohnungsbau für Staatsbedienstete kümmert.

Eckdaten des Nutzungskonzepts für das Areal wurden im Juni 2018 vom Planungsausschuss sowie von der Vollversammlung des Stadtrates München beschlossen. Anschließend folgte der städtebauliche Wettbewerb. Er diente zugleich als Architektenwettbewerb, bei dem über die konkrete Bebauung entschieden wurde. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde am 14. Dezember in einer Pressemitteilung auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht. Das Preisgericht ermittelte den Siegerentwurf aus den Arbeiten von zehn Wettbewerbsteilnehmern. Der Entwurf stammt von den beiden Berliner Architekturbüros „Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus“ und MLA sowie vom Unternehmen Treibhaus Landschaftsarchitekten Hamburg.

Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart verspricht sich durch das Projekt eine Aufwertung der Gegend. „Ich stelle mir hier ein gut durchmischtes lebenswertes Wohnviertel vor, das nur wenige U-Bahn Minuten vom Marienplatz entfernt ist“, kommentierte er das Ergebnis des Wettbewerbs.

McGraw-Kaserne: Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Der Freistaat Bayern handelt nun die konkreten Konditionen der Zusammenarbeit mit den Wettbewerbssiegern aus. „Über Bauzeit und Kosten könne man derzeit keine seriösen Angaben machen“, zitierte die Süddeutsche Zeitung am 18. Dezember 2018 eine nicht näher benannte Ministeriumssprecherin. Noch in diesem Jahr soll der Baugrund in Giesing vorbereitet werden. Zugleich ist 2019 der Abbruch maroder Bestandsbauten geplant.
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Was geschieht in den anderen Bauabschnitten?

Nördlich vom ersten Bauabschnitt befindet sich der zweite Teilbereich des Bauvorhabens, für den 2019 eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Die noch zu gründende Firma BayernHeim GmbH soll hier im Rahmen staatlicher Wohnraumförderung Wohnungen bauen. Im dritten Bauabschnitt wird die Stadibau die ehemalige University of Maryland auf dem ehemaligen Militärgelände in Giesing umbauen, um hier etwa 150 Wohnungen zu schaffen.
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Wohnen am Riemer Park: Helle Wohnung mit tollem Schnitt

Riem Wohnung Küche

Wohnen am Riemer Park: Helle Wohnung mit tollem Schnitt

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 81829 München – Riem
Objekt: 4 Zi-Wohnung zum Kauf
Wohnfläche: ca. 95,75 m²
Nutzfläche: ca. 99,27 m²
Baujahr: 2007
Einbauküche: ja
Balkon: 1
Aufzug: ja
Keller: ja
Etage: 1. Obergeschoss
Parken: 1 TG-Einzelstellplatz
Hausmeisterdienst: ja

Kosten

Erfolgreich vermittelt

Energiewerte

Verbrauchsausweis
Energiebedarfswert: 58 kWh/(m²a)
Energieausweis gültig bis: 28.07.24
Energieausweis ausgestellt: 29.07.14
Zentralheizung: ja
Energieträger: Fernwärme
Baujahr: 2007
Baujahr Anlagetechnik: 2007

Riem Wohnung Hausansicht

Die ersten Eindrücke

Tolle Wohnung mit sehr gutem Grundriss und hochwertiger Ausstattung in perfekter Lage.

Riem Wohnung Eingang

Ansprechender Eingang ins Haus

Schönes Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon

Riem Wohnung Wohnzimmer
Riem Wohnung Essbereich

Platz für Essbereich im Wohnzimmer

Immobilienbeschreibung

Diese attraktive Wohnung besticht durch ihre Großzügigkeit und Helligkeit Gelegen in einer kleinen und ruhigen Anliegerstraße, ist diese Wohnung ein ideales Zuhause für Paare oder Familien. Der Grundriss ist mit Sinn für Detail durchdacht und überzeugt durch Vielseitigkeit. Mit insgesamt ca. 95,75 m² Wohnfläche haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Diese Wohnung liegt in einem eher kleinen Mehrfamilienhaus, das Haus wurde im Jahr 2007 in hochwertiger und solider Bauweise errichtet (Ziegelbauweise auch bei nichttragenden Wänden, Vollwärmeschutz). Hier kommen Sie in den Genuss von schönem Wohnen, das den modernen Ansprüchen gerecht wird. Bei dem Bauen wurden die ökologischen Vorgaben der Landeshauptstadt München berücksichtigt.

Vorteile der Immobilie

  • Ruhige Lage
  • Großzügige Aufteilung
  • Fußbodenheizung
  • Balkon
  • Gute Ausstattung

Ausstattung

Die attraktive Wohnung zeichnet sich durch sehr gute Ausstattung aus, die Ihnen schönes Wohnen bietet. Die Ausstattung ist zeitlos und bietet Ihnen viel Flexibilität bei der Einrichtung. Die Wohnung zeichnet sich durch eine sehr großzügige Aufteilung und einen optimalen, sehr gut durchdachten Schnitt.

  • Sehr schönes Parkettboden (Eiche) in allen Wohnräumen und Diele.
  • Bad mit Fenster sowie mit Wanne, Waschbecken und Toilette im zeitlosen Design.
  • Praktisches Duschbad mit Dusche, Waschbecken und Toilette.
  • Einbauküche mit allen Elektrogeräten: Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank, Cerankochfeld mit Ofen und Abzugshaube.
  • Loggia zum Entspannen. Sie ist zum Westen ausgerichtet.
  • Bodentiefe und endbeschichtete Holzfenster mit Wärmedämmverglasung, die den Räumen viel Helligkeit schenken.
  • Außenrollos an allen Fenstern.
  • Weiße Türen
  • Niedrig Temperatur-Fußbodenheizung in der gesamten Wohnung. In den Bädern stehen Ihnen außerdem Heizkörper als Handtuchwärmetrockner zur Verfügung.
  • Umweltfreundliche Fernwärmeversorgung mit außen temperaturabhängiger Regelung.
  • Abschließbares Kellerabteil im UG mit Licht und Steckdose
  • Aufzug bis zum Untergeschoss
  • Tiefgaragenstellplatz mit ausreichend Platz zum Rangieren.

Lagebeschreibung

Die Wohnung befindet sich in München Riem und liegt in einer ruhigen Lage. Die Infrastruktur ist sehr gut. Die U-Bahn-Station Messestadt Ost – U2 ist vom Haus ca. 550 m entfernt. Eine Busverbindung zu der U-Bahn-Station ist vorhanden. Mit der U-Bahn erreichen Sie in ca. 20 Minuten den Hauptbahnhof. Die Anbindung mit dem Pkw ist auch als ideal zu bezeichnen: Der Mittlerer Ring ist bestens erreichbar und somit die Anbindung in alle Richtungen Münchens mit allen Autobahnanschlüssen.

Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich in der Nähe und sind fußläufig leicht zu erreichen. Diverse Fachärzte, Apotheken, Banken etc. sind ebenfalls vorhanden. Vor allem die Riemarcaden bieten vielfältige Geschäfte sowie Restaurants. Darüber hinaus befinden sich im gesamten Stadtteil traditionelle Wirtshäuser, Biergärten und Cafés.

Riem ist besonders für das nahegelegene Messegelände bekannt. Die Freizeit können Sie u.a. in dem nahegelegenen Riemer Park mit See genießen, der wunderbare Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bietet. Weiterhin gehört die Galopprennbahn zu den beliebten Ausflugszielen. Außerdem können die Freizeitangebote des Münchner Umlands sowie die Berge schnell erreicht werden. Diese Wohnlage bietet eine hervorragende Lebensqualität. Sowohl die Natur als auch das Cityleben sind hier zum Greifen nahe. Hier lässt es sich prima wohnen.

Verkehrsanbindung

  • Bus Linie 190 Selma-Lagerlöf-Straße, 81829 München: Entfernung – 79 m
  • U-Bahn U2 Messestadt Ost, 81829 München: Entfernung – 550 m

Einkaufen

  • Café Messe, Heinrich-Böll-Straße 23, 81829 München: Entfernung – 450 m
  • Bäckerei & Konditorei Riedmair, E.-Castonier-Platz 25, 81829 München: Entfernung – 500 m
  • Rewe, Elisabeth-Castonier-Platz 25, 81829 München: Entfernung – 500 m
  • Vinzenzmurr, Elisabeth-Castonier-Platz 25, 81829 München: Entfernung – 500 m
  • Riem Arcaden, Willy-Brandt-Platz 5, 81829 München: Entfernung – 1,2 km

Bildung

  • Kinderkrippe und Kindergarten, Mutter-Teresa-Straße 3, 81829 München: Entfernung – 120 m
  • Grundschule, Astrid-Lindgren-Straße 11, 81829 München: Entfernung – 220 m
  • Kinderhaus Kai Riem, Heinrich-Böll-Straße 104, 81829 München: Entfernung – 450 m
  • Kindertagesstätte, Elisabeth-Mann-Borgese-Straße 7, 81829 München: Entfernung – 450 km
  • Städt. Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe, Astrid
  • Lindgren-Straße 1, 81829 München: Entfernung – 500 km

Sport & Freizeit

  • BUGA Spielplatz und Riemer Park, 81829 München: Entfernung – 300 m
  • Riemer See, 81829 München: Entfernung – 450 m
  • CocoLoco Lounge, Lehrer-Wirth-Straße 23, 81829 München: Entfernung – 700 m
  • Astare Cafe-Bar-Grillrestaurant, Maria-Montessori-Str. 20, 81829 München: Entfernung – 750 m
  • Onthemat.Pilates, Erika-Cremer-Straße, 81829 München: Entfernung – 1 km
  • Riem Arcaden, Willy-Brandt-Platz 5, 81829 München: Entfernung – 1,2 km
  • Yoga am Park, Peter-Wolfram-Straße 4, 85540 Haar: Entfernung – 1,3 km

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4-Zimmer-Wohnung in München-Riem

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Haus im Haus: Ruhige Maisonette-Wohnung mit Garten an der Mangfall

Bruckmühl Wohnung Wohnzimmer

Haus im Haus: Ruhige Maisonette-Wohnung mit Garten an der Mangfall

Daten zur Immobilie im Überblick 

Lage: 83052 Bruckmühl
Objekt: 4 Zi-Wohnung zur Miete
Wohnfläche: ca.138,2 m²
Baujahr: 1991
Geschosse: EG, OG und DG
Garten: ja
Terrasse: ja
Kachelofen: ja
Parken: 1 Einzelgarage

Kosten

Erfolgreich vermittelt

Energiewerte

Verbrauchsausweis
Energieverbrauch: 56 kWh/(m²a), B
Energieausweis gültig bis: 08.03.18
Energieausweis ausgestellt: 08.03.08
Zentralheizung: ja
Energieträger: Leichtes Heizöl
Baujahr Anlagetechnik: 1991

Bruckmühl Wohnung Garten

Die ersten Eindrücke

Hübsche Wohnung mit guter Ausstattung in perfekter Lage.

Bruckmühl Wohnung Kachelofen

Gemütlicher Kachelofen für gemütliche Abende

Maisonettewohnung mit zwei Balkonen

Bruckmühl Wohnung Garten
Bruckmühl Wohnung Hausansicht

Maisonettewohnung mit zwei Balkonen

Immobilienbeschreibung

Diese schöne Wohnung überzeugt auf den ersten Blick. Hier erwarten Sie helle Räume, schöne Ausstattung und sehr guter Grundriss. In einer kleinen und ruhigen Anliegerstraße in Bruckmühl liegt die Wohnung, die in Ziegelbauweise im Jahr 1991 errichtet wurde. Der Grundriss ist gut durchdacht, die Terrasse und der schöne Garten mit Freiblick laden zum Entspannen ein.

In der Wohnung erwartet Sie im Erdgeschoss eine Diele mit ausreichend Platz für Garderobe, ein Wohnzimmer mit Kachelofen, ein Esszimmer, eine separate Küche sowie ein Gäste-WC. Vom Wohnzimmer aus erreichen Sie die schöne Terrasse und den sonnigen Garten, die zum Süden ausgerichtet sind.

Im Obergeschoss steht Ihnen ein großzügiges Schlafzimmer mit ca. 21,1 m² zur Verfügung sowie ein separates halbes Zimmer mit ca. 8,5 m². Außerdem befindet sich auf dieser Ebene das Badezimmer und der Balkon. Im Dachgeschoss erwartet Sie ein weiteres Zimmer, das sich zum Beispiel als Büro nutzen lässt.

Zu der Wohnung gehört ein abschließbares Kellerabteil. Ihre Waschmaschine können Sie in dem Gäste-WC anschließen. Ihr Fahrzeug parken Sie bequem in der Einzelgarage. Außerdem bietet die Anliegerstraße Platz zum Parken.

Vorteile der Immobilie

  • Ruhige Lage
  • Südgarten mit Freiblick
  • Kachelofen
  • Balkon
  • Gute Ausstattung

Ausstattung

Die Wohnung bietet Ihnen sehr gutes Wohnen, das Sie bestimmt genießen werden. Die Räume sind gut ausgestattet und haben einen unaufdringlichen Stil.

  • Fliesenboden im Erdgeschoss mit Fußbodenheizung.
  • Holzboden und Laminat in weiteren Räumen.
  • Kachelofen im Wohnzimmer sorgt für Gemütlichkeit.
  • Terrasse und Garten zur Südseite.
  • Einbauküche mit Cerankochfeld, Ofen, Abzugshaube, Kühlschrank und Spülmaschine kann vom Vormieter abgelöst werden.
  • Helle und geschmackvoll geflieste Sanitärräume.
  • Holztüre
  • Einzelgarage

Lagebeschreibung

Die Maisonette-Wohnung liegt in Bruckmühl in einer absolut ruhigen Anliegerstraße in unmittelbarer Nähe zur Mangfall. Die Nähe zu München macht die Lage auch für Pendler sehr attraktiv. Die Wohnung verfügt über eine sehr gute Infrastruktur: sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, Kindergärten, Grund- und Hauptschule, Realschule sowie Gymnasium. Der Bahnhof Hinrichssegen ist von der Wohnung ca. 950 m entfernt. Die Anbindung an die Autobahn A8 (Salzburg – München) sowie an die A93 (Rosenheim – Kufstein) ist ideal.

Diese Wohnlage bietet Ihnen eine hervorragende Lebensqualität. Wer hier wohnt, der fühlt sich einfach wohl!

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Maisonette-Wohnung in Bruckmühl

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Entspannt wohnen: Stadtquartier Fürst am Bahnhof Laim

Bauprojekt Laim

Entspannt wohnen: Stadtquartier Fürst am Bahnhof Laim

„Fürst“ nennt sich ein attraktives neues Stadtquartier in München, das am Bahnhof Laim im Westen der Stadt entwickelt wird. Die Baywobau Immobilien AG hat es in Kooperation mit dem Büro Steidle Architekten konzipiert und möchte es bis 2021 fertigstellen. Auf dem Areal „Landsberger Straße / Fürstenrieder Allee“ in Laim entsteht eine eindrucksvolle Anlage mit 217 Wohneinheiten. Zusätzlich gibt es einen begrünten Innenhof, eine Tiefgarage, Geschäfte und eine Kinderkrippe. Neben vielen Mietwohnungen werden auch Eigentumswohnungen gebaut, deren Vermarktung im Juni 2018 erfolgreich begonnen hat.

Attraktive Wohnungen mit bis zu vier Zimmern

Knapp 160 der entstehenden Wohnungen sind für den Eigenbestand der Baywobau geplant und sollen nach Fertigstellung vermietet werden. Darüber hinaus gehören moderne 2- bis 4,5-Zimmer-Eigentumswohnungen mit einer Größe von 45 bis etwa 95 Quadratmetern zum Projekt Fürst in Laim. Komplettiert wird das Wohnangebot durch drei reizvolle Penthouse-Wohnungen. Die Vermarktung der Eigentumswohnungen in Laim lief bisher sehr erfolgreich.
Ende Oktober 2018 waren bereits etwas über die Hälfte reserviert.

Alle Wohnungen des Projekts bieten einen Freisitz zum begrünten Innenhof, der als urbane Ruheoase mit Sitzflächen und Spielgelegenheiten dient. Für ausreichend Parkraum sorgt die zweigeschossige Tiefgarage mit 222 Einzelstellplätzen. Sie ist über barrierefreie Aufzüge an die oberen Stockwerke angebunden. Die Stellplätze erhalten bei Bedarf eine Ladestation für Elektromobilität. Für einen hohen Grad an Energieeffizienz setzt Baywobau auf sichere und umweltverträgliche Materialien wie schwer entflammbare Mineralwolle zur Dämmung.

Mit der S-Bahn ist man in zehn Minuten am Marienplatz

Für die Nahversorgung dienen neben den Geschäften im Erdgeschoss des Projektes Supermärkte, Fachgeschäfte und Discounter in unmittelbarer Nähe. Ärzte, Banken und Drogerien sowie Bildungseinrichtungen wie Grund- und weiterführende Schulen sind ebenfalls nicht weit entfernt. In etwa zwei Minuten erreicht man vom Projekt aus zu Fuß die S-Bahn-Station Laim. Von hier aus gelangt man in ungefähr zehn Minuten zum Marienplatz. Bis zum Starnberger See und zum Wörthsee fährt man etwa 25 Minuten mit dem Auto.
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Das Grundstück, auf dem das Projekt Fürst in Laim entsteht, ist traditionsreich. Viele Jahre lang war es Standort der Gaststätte „Großwirt“, die eine der bekanntesten in Laim gewesen ist. Das Bahnhofsumfeld, zu dem auch das Grundstück gehört, war viele Jahre geprägt von gewerblicher Nutzung und als Wohngebiet nicht sehr begehrt. Bauprojekte wie die in den letzten Jahren entstandenen Hotels und Wohnbauten haben das Areal aber aufgewertet. Heute präsentiert es sich als attraktive und relativ zentral in München gelegene Wohnlage. Das Projekt Fürst wird diese Attraktivität weiter steigern.
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Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor

  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
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  • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

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