Immobilienkauf: Wichtige Hinweise zur Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags

Immobilienkauf Hinweise zur Beurkundung

Immobilienkauf: Wichtige Hinweise zur Beurkundung eines notariellen Kaufvertrags

Der Immobilienverkauf muss nach deutschem Recht von einem Notar beurkundet werden. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten ist ein Notar grundsätzlich unparteiisch. Denn dieser hat die Rechte und Pflichten des Verkäufers, wie auch des Käufers zu wahren und sachgemäß zu beraten, um Risiken zu vermeiden. Schließlich handelt es sich beim Immobilienverkauf häufig um ein bedeutendes Vermögen. Keiner möchte beim Immobilienverkauf seine Immobilie verlieren, ohne den entsprechenden Preis auch wirklich zu erhalten. Angesichts dessen haben wir ein paar wichtige Aspekte über die notarielle Abwicklung und Beurkundung beim Immobilienverkauf mit Direktzahlung (Standardabwicklung) für Sie zusammengefasst.

Wie ist das Verfahren vor dem Beurkundungstermin

Vor dem Immobilienverkauf muss als erstes Einsicht in das Grundbuch der zu verkaufenden Immobilie genommen werden. Wir, als Immobilienmakler, holen beim zuständigen Grundbuchamt diesen Grundbuchauszug ein und stellen diesen dem Käufer zur Verfügung. Wir, Makler, gehen gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer alle Verkaufs-relevanten Informationen durch und übermitteln diese dem Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrages für Ihren Immobilienverkauf. Der Notar wird für die Vorbereitung des Kaufvertrages selbst Einsicht in das Grundbuch einnehmen und erstellt dann den Vertragsentwurf. Dieser wird dem Verkäufer und dem Käufer zugesandt.

Ergeben sich Fragen, oder ist etwas nicht verständlich für Sie formuliert, können Sie sich sehr gern an uns, als Ihren Immobilienmakler, wenden. Wir werden zusammen mit dem Notar Fragen klären, Änderungen und Ergänzungen vornehmen. Sollte trotz alledem noch etwas übersehen werden, können diese Sachverhalte können diese bis zum Beurkundungstermin geklärt werden. Eventuelle Schreibfehler können auch noch beim Beurkundungstermin korrigiert werden. Wir, als Immobilienmakler, begleiten Sie persönlich zur notariellen Beurkundung.

Aufgaben und Pflichten des Notars während beim Immobilienverkauf

Der Vertrag beim Immobilienverkauf ist kompliziert. Er muss individuell auf konkrete Situationen abgestimmt werden. Jeder Notar unterliegt einer strengen Haftung und hat für die erforderliche Sicherung des Käufers und Verkäufers zu sorgen. Es gehört zu seiner Pflicht, während der Beurkundung den gesamten Text des Vertrages vom Immobilienverkauf vorzulesen. Wichtige Stellen müssen verständlich erläutert und Ihre Fragen ausreichend und zufriedenstellend beantwortet werden. Außerdem hat er inhaltliche Änderungen auf Wunsch der Vertragsparteien beim Protokollierungstermin vorzunehmen, wenn diese nicht gegen Gesetzte verstoßen.

Um die Beurkundung beim Immobilienverkauf durchzuführen, benötigt der Notar von Ihnen zum Beurkundungstermin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Steueridentifikationsnummer. Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer benötigt. Denn auch die Angaben an das Finanzamt zwecks Grunderwerbssteuer gehören zur Pflicht eines Notars.

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Sie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.

Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:

  • Eine hochwertige und umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
  • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Was geschieht nach der notariellen Beurkundung

Mit der Beurkundung beim Immobilienverkauf ist die Arbeit des Notars noch lange nicht beendet. Im Grundbuch müssen jetzt Änderungen und Eintragungen vorgenommen werden, wie die Vormerkung, die Grundschuld und die Eigentumsumschreibung. Vormerkung bedeutet, dass der Notar den Rechtserwerb an einer Immobilie ankündigt. Die Eintragung einer Grundschuld ist immer dann nötig, wenn die verkaufte Immobilie mit einem Darlehen belastet wird.

Umgekehrt wird der Notar die Löschung dieser Eintragung veranlassen, wenn das Darlehen getilgt wurde. Und zu guter Letzt die Eigentumsumschreibung. Dafür bestimmt der Notar unter Übernahme der vollständigen Haftung die Kaufpreisfälligkeit und sorgt dafür, dass die Eigentumsumschreibung nicht vor Eingang des vollständigen Kaufpreises beim Verkäufer erfolgt.

Die Einholung alle Bescheinigungen und Genehmigungen, die zum vollständigen Immobilienverkauf benötigt werden, ist Aufgabe des Notars. Dazu wird das eine oder andere Mal auch Ihre Mithilfe notwendig sein. Wir stehen Ihnen als Ihr Immobilienbüro in diesen Angelegenheiten immer mit Rat und Hilfe zur Verfügung.

Noch einen Hinweis zum Schluss

Da wir hier von einer Standardabwicklung beim Immobilienverkauf ausgegangen sind, weisen wir zuletzt noch einmal darauf hin, dass die Abwicklung unter gegebenen Umständen auch eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Das könnte zum Beispiel bei Erbengemeinschaften, ungeklärten Altlasten usw. der Fall sein. Dann ist es empfehlenswert, ein Notaranderkonto einzurichten. Das bedeutet, dass der Kaufbetrag erst einmal auf dieses Konto gelagert wird, bis alle Unstimmigkeiten geklärt wurden und der Übergang von Besitz, Lasten und Nutzung trotz langwieriger Abwicklung frühzeitig gewährleistet werden kann.
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  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen in München.
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  • Bei uns können Sie sich auf authentischen Kundenservice verlassen, der von Ehrlichkeit, Klarheit und Erfolg geprägt ist.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

H.-G. J.

Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
W. O.

Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

G. R.

Ihre Nachricht an uns

Es würde uns sehr freuen, von Ihnen zu hören! Gerne können Sie uns entweder telefonisch kontaktieren – 089 70065020 – oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular senden. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter, falls Sie Fragen oder Anliegen haben. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!

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Immobilienverkauf: zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

Immobilienverkauf - Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung

Immobilienverkauf: zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

Ein bedeutender Fortschritt im Verkaufsprozess einer Immobilie ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar, der eine offizielle Beurkundung des Vertrags durchführt. Viele Käufer stellen sich die Frage, was nach der Beurkundung passiert und mit welcher zeitlichen Abfolge zu rechnen ist. Hier können Sie sich über den groben zeitlichen Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag informieren. Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei nur um geschätzte Werte handelt, die von Fall zu Fall anders verlaufen und auch deutlich überschritten werden können.

Der Kaufvertrag ist vor ca. 1 Woche beurkundet worden

Eine notariell beglaubigte Abschrift vom Kaufvertrag wird dem Käufer und Verkäufer wenige Tage nach der Beurkundung zugesandt. Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassung beim Grundbuchamt für den Käufer. Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung ist für jeden ersichtlich, dass der Käufer Anrecht an der verkauften Immobilie hat.

Der Kaufvertrag ist vor ca. 2 Wochen beurkundet worden

Ist der Kaufvertrag beurkundet, kann der Käufer, falls er zur Finanzierung des Immobilienkaufs einen Kredit aufnehmen muss, eine notarielle Grundschuldbestellung vornehmen lassen. Dafür benötigt der Käufer ein Grundschuldbestellungsformular seiner finanzierenden Bank, welches er dem Notar vorlegen muss. Die Grundschuldbestellung kann gleich im Anschluss nach der Verlesung und Unterzeichnung des Kaufvertrags stattfinden.

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  • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

Der Kaufvertrag ist vor 4 bis 10 Wochen beurkundet worden

Etwa vier bis neun Wochen nach dem der Kaufvertrag notariell wirksam wurde, wird der Käufer vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbssteuer erhalten. Diese sollte er auch fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen, denn erst nach Bezahlung erhält er die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Eigentumsumschreibung benötigt wird.
Grundsätzlich wird der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erst an den Käufer schicken, wenn er garantieren kann, dass der Käufer im Falle einer Zahlung auch vertragsgemäß das Eigentum erhält. Dazu gehört die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an vereinbarter Rangstelle, die Löschung der alten Lasten, falls diese vom Käufer nicht übernommen werden und beim Verkauf einer Wohnung die Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Beim Verkauf von Grundstücken wird außerdem noch ein Negativattest der Gemeinde, dass sie auf Ihr Vorkaufsrecht verzichtet benötigt. Bei der Beschaffung der Unterlagen sind wir als Ihr Immobilienbüro auch gerne behilflich. Hat der Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekommen, hat er Zeit, den Kaufpreis bis zur im Kaufvertrag vereinbarten Frist zu überweisen. Übernimmt der Käufer den Restkredit der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld der Bank des Verkäufers, erhält der Verkäufer nur den Restbetrag des Kaufpreises auf sein Konto.

Der Kaufvertrag ist vor 6 bis 12 Wochen beurkundet worden

Wurde der Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers bestätigt, wird der Antrag auf Umschreibung des Eigentums durch den Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Ebenfalls ist der Käufer dann Besitzer und berechtigt, die erworbene Immobilie zu nutzen. Aber auch alle Verpflichtungen und Lasten, wie zum Beispiel die Verkehrssicherungspflichten, gehen an den Käufer über. Erhält der Verkäufer noch Rechnungen, die mit der Immobilie zu tun haben, kann er diese an den Käufer weitergeben.

Der Kaufvertrag ist vor 5 bis 12 Monate beurkundet worden

In dieser Zeit erfolgt dann letztlich der Eintrag des Käufers in das öffentliche Register, dem Grundbuch, als Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks. Beide Parteien werden vom Notar durch eine Eintragungsnachricht informiert, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Außerdem geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über. Unverzüglich nach der Eigentumsumschreibung muss die Versicherungsgesellschaft der Gebäudeversicherung schriftlich informiert werden. Wer, ob Verkäufer oder Käufer dieses erledigt, ist egal. Danach hat der Käufer das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen. Entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode. Der Eigentumswechsel ist dem Finanzamt zwecks Grundstückssteuer innerhalb von drei Monaten nach Eigentumsumschreibung anzuzeigen.

Eine gute Vorbereitung sichert einen schnellen Ablauf

Die Vielzahl von Vorgängen, die ein Notar zu bearbeiten hat, nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie können sicher sein, dass sich der Notar bemüht, Ihren Kaufvertrag und die weiteren Vorgänge, so schnell wie möglich zu bearbeiten. Alle erforderlichen Unterlagen und wichtige Informationen werden Ihnen automatisch vom Notariat zugesandt. Bei Nachfragen sollten Sie immer das Aktenzeichen oder Urkundennummer angeben. Sie können sich selbstverständlich auch an Ihr Immobilienbüro wenden. Wir werden Sie in allen Fragen unterstützen. Der Ablauf eines Immobilienverkaufs mag sich zwar kompliziert anhören, ist aber ein Prozess, der klar gegliedert ist. Wir als Immobilienbüro werden alles tun, dass alle Vorbereitungen getroffen werden, um die Vorgänge zu beschleunigen. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir alle Prozesse noch einmal mit Ihnen besprechen.
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  • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
  • Wir bieten individuelle und persönliche Beratung.
  • Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen.
  • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.
  • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
  • Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.
  • Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Was sagen unsere Kunden

Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

… Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

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Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
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Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich… was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

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Immobilienkauf: Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

Immobilienkauf zeitlicher Ablauf nach Beurkundung

Immobilienkauf: Zeitlicher Ablauf nach Beurkundung vom Kaufvertrag

Die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar verbunden mit der Beurkundung des Vertrags ist ein großer Meilenstein beim Immobilienkauf. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags fragen sich viele Käufer, welche Schritte als Nächstes folgen und in welchem Zeitrahmen. An dieser Stelle können Sie Informationen über den ungefähren zeitlichen Ablauf nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhalten. Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei nur um geschätzte Werte handelt, die von Fall zu Fall anders verlaufen und auch deutlich überschritten werden können.

Der Kaufvertrag ist seit ca. 1 Woche beurkundet

Kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhalten sowohl der Käufer als auch der Verkäufer eine notariell beglaubigte Abschrift des Vertrags. Der Notar stellt zudem einen Antrag auf Eintragung einer Auflassung beim zuständigen Grundbuchamt für den Käufer. Mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung ist für jeden ersichtlich, dass der Käufer Anrecht an der verkauften Immobilie hat.

Der Kaufvertrag ist seit ca. 2 Wochen beurkundet

Ist der Kaufvertrag beurkundet, kann der Käufer, falls er zur Finanzierung des Immobilienkaufs einen Kredit aufnehmen muss, eine notarielle Grundschuldbestellung vornehmen lassen. Dafür benötigt der Käufer ein Grundschuldbestellungsformular seiner finanzierenden Bank, welches er dem Notar vorlegen muss. Die Grundschuldbestellung kann gleich im Anschluss nach der Verlesung und Unterzeichnung des Kaufvertrags stattfinden.

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Wir bieten individuelle und persönliche Beratung. Profitieren Sie von unseren Marktkenntnissen. Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück in München.

Bei uns erwartet Sie wahrer Kundenservice, der auf Offenheit, Transparenz und Erfolg basiert. Wir nehmen uns sehr gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns sehr.

Als erfahrener Immobilienmakler in München stellt Rogers Immobilien sicher, dass alle Schritte im Immobilienkaufprozess reibungslos ablaufen. Von der ersten Beratung bis zur finalen Eigentumsumschreibung im Grundbuch begleiten wir Sie bei jedem Schritt und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Vertrauen Sie auf die Expertise von Rogers Immobilien, Ihrem Makler in München, um den Kaufprozess erfolgreich abzuschließen.

    • Individuelle und persönliche Beratung
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    Der Kaufvertrag ist seit ca. 4 bis 10 Wochen beurkundet

    Etwa vier bis neun Wochen nach dem der Kaufvertrag notariell wirksam wurde, wird der Käufer vom Finanzamt den Bescheid für die Grunderwerbsteuer erhalten. Diese sollte er auch fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen, denn erst nach Bezahlung erhält er die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Eigentumsumschreibung benötigt wird.
    Grundsätzlich wird der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erst an den Käufer schicken, wenn er garantieren kann, dass der Käufer im Falle einer Zahlung auch vertragsgemäß das Eigentum erhält. Dazu gehört die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an vereinbarter Rangstelle, die Löschung der alten Lasten, falls diese vom Käufer nicht übernommen werden und beim Verkauf einer Wohnung die Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft.

    Beim Verkauf von Grundstücken wird außerdem noch ein Negativattest der Gemeinde, dass sie auf Ihr Vorkaufsrecht verzichtet benötigt. Bei der Beschaffung der Unterlagen sind wir als Ihr Immobilienbüro auch gerne behilflich. Hat der Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekommen, hat er Zeit, den Kaufpreis bis zur im Kaufvertrag vereinbarten Frist zu überweisen. Übernimmt der Käufer den Restkredit der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld der Bank des Verkäufers, erhält der Verkäufer nur den Restbetrag des Kaufpreises auf sein Konto.

    Der Kaufvertrag ist seit ca. 6 bis 12 Wochen beurkundet

    Wurde der Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers bestätigt, wird der Antrag auf Umschreibung des Eigentums durch den Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Ebenfalls ist der Käufer dann Besitzer und berechtigt, die erworbene Immobilie zu nutzen. Zusätzlich obliegen dem Käufer sämtliche Pflichten und Belastungen, einschließlich der Verkehrssicherungspflicht. Erhält der Verkäufer noch Rechnungen, die mit der Immobilie zu tun haben, kann er diese an den Käufer weitergeben.

    Der Kaufvertrag ist seit ca. 5 bis 12 Monate beurkundet

    In dieser Zeit erfolgt dann letztlich der Eintrag des Käufers in das öffentliche Register, dem Grundbuch, als Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks. Beide Parteien werden vom Notar durch eine Eintragungsnachricht informiert, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Außerdem geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über.

    Unverzüglich nach der Eigentumsumschreibung muss die Versicherungsgesellschaft der Gebäudeversicherung schriftlich informiert werden. Wer, ob Verkäufer oder Käufer dieses erledigt, ist egal. Nach diesem Zeitpunkt kann der Käufer die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen, entweder zum Ende der Versicherungsperiode oder mit sofortiger Wirkung. Der Eigentumswechsel ist dem Finanzamt zwecks Grundstückssteuer innerhalb von drei Monaten nach Eigentumsumschreibung anzuzeigen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • 1 Woche: Notarielle Abschrift und Auflassungsvormerkung.
    • 2 Wochen: Grundschuldbestellung möglich.
    • 4–10 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid und Kaufpreisfälligkeitsmitteilung.
    • 6–12 Wochen: Überweisung des Kaufpreises und Einreichung der Umschreibung.
    • 5–12 Monate: Eintragung des Käufers als Eigentümer, Gebäudeversicherung und Anzeige des Eigentumswechsels beim Finanzamt.

    Gute Vorbereitung sichert einen schnellen Ablauf

    Die Vielzahl von Vorgängen, die ein Notar zu bearbeiten hat, nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie können sicher sein, dass sich der Notar bemüht, Ihren Kaufvertrag und die weiteren Vorgänge, so schnell wie möglich zu bearbeiten. Alle erforderlichen Unterlagen und wichtige Informationen werden Ihnen automatisch vom Notariat zugesandt. Bei Nachfragen sollten Sie immer das Aktenzeichen oder Urkundennummer angeben. Sie können sich selbstverständlich auch an Ihr Immobilienbüro wenden. Wir werden Sie in allen Fragen unterstützen.

    Der Ablauf eines Immobilienverkaufs mag sich zwar kompliziert anhören, ist aber ein Prozess, der klar gegliedert ist. Wir als Immobilienbüro werden alles tun, dass alle Vorbereitungen getroffen werden, um die Vorgänge zu beschleunigen. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir alle Prozesse noch einmal mit Ihnen besprechen.

    Ihr Immobilienmakler München: Persönliche Begleitung beim Immobilienkauf

    Sie möchten wissen, wie es nach der Beurkundung beim Immobilienkauf weitergeht? Als Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Rogers Immobilien begleiten wir Sie nicht nur bis zum Notartermin, sondern stehen Ihnen auch danach zuverlässig zur Seite. Gerade in dieser wichtigen Phase ist es hilfreich, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der den gesamten Ablauf kennt und Sie individuell unterstützen.

    Wenn Sie sich einen reibungslosen und stressfreien Immobilienkauf wünschen, profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Immobilienmakler München. Wir kümmern uns um alle Details – von der Eintragung der Auflassungsvormerkung bis zur endgültigen Grundbuchumschreibung – und sorgen dafür, dass Sie jederzeit bestens informiert sind. So können Sie sich entspannt auf Ihr neues Zuhause freuen, während wir uns um die Formalitäten kümmern.

    Sie haben Fragen zum Ablauf oder wünschen eine persönliche Beratung? Sprechen Sie uns gerne an – als Ihr Immobilienmakler München sind wir für Sie da und begleiten Sie mit Engagement, Fachwissen und Herz durch den gesamten Kaufprozess.

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    Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Kostenlos und unverbindlich

    Wollen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind Sie bei uns richtig.
    ie erreichen uns am besten unter der Telefonnummer 089 70065020 oder schreiben Sie uns an.

    Unsere Immobilienbewertung beinhaltet für Sie:

    • Eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie.
    • Fundierte Immobilienbewertung inkl. Marktanalyse.
    • Ideal für Eigentümer, Verkäufer und Käufer.

    Was sagen unsere Kunden

    Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten Ihnen daher einen Einblick geben, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. Lesen Sie gerne die Erfahrungsberichte unserer Kunden, um sich einen näheren Eindruck von unserer Arbeitsweise zu verschaffen. Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Fragen bestmöglich zu beantworten und stehen Ihnen daher jederzeit gerne zur Seite. Ihr Wohl liegt uns am Herzen und wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum gut aufgehoben fühlen.

    … Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

    H.-G. J.

    Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
    W. O.

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    G. R.

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    Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

    Mietrechtsaenderungen 2019

    Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

    Seit Anfang 2019 gilt eine Mietrechtsänderung, durch die sich für Vermieter einige deutlich veränderte Bedingungen ergeben. Sie betreffen beispielsweise die Möglichkeiten, Kosten für eine Modernisierung auf die Miete umzulegen.
    Sie definieren neue Auskunftspflichten des Vermieters gegenüber potenziellen Neumietern und sie etablieren Maßnahmen gegen das sogenannte Heraus modernisieren, bei dem Modernisierungsarbeiten nur als Vorwand dienen. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Veränderungen vor, die sich durch die aktuelle Mietrechtsänderung ergeben.

    Wie können Vermieter Modernisierungskosten weiterreichen?

    Vermieter dürfen einen Teil der Kosten für eine Modernisierung ihrer Wohnimmobilie über eine Mieterhöhung an Mieter weiterreichen. Die Grenzen dafür sind Anfang 2019 allerdings enger gefasst worden. Vor der neuen Mietrechtsänderung konnten Vermieter maximal elf Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Miete aufschlagen. Seit Anfang 2019 sind es nur noch acht Prozent. Darüber hinaus gibt es jetzt eine sogenannte Kappungsgrenze.

    Die Miete für jeden Quadratmeter Wohnfläche darf sich nach einer Modernisierung in sechs Jahren nur um maximal drei Euro/m² erhöhen. Das gilt bei allen Kaltmieten, die vor der Modernisierung bei mindestens sieben Euro/m² lagen. Lag die Quadratmeter miete vor der Modernisierung niedriger, darf die Miete innerhalb der sechs Jahre um maximal zwei Euro/m² ansteigen. Damit möchte der Gesetzesgeber verhindern, dass günstiger Wohnraum durch eine Modernisierung zu teuer für die bisherigen Mieter wird.

    Welchen Vorteil haben modernisierende Vermieter künftig?

    Für Vermieter wird es künftig in einigen Fällen einfacher, zu berechnen, wie viel Geld sie aufgrund der Modernisierung auf die Miete umlegen können. Liegen die Kosten der Modernisierung maximal bei 10.000 Euro pro Wohneinheit, können sie 70 Prozent dieser Kosten als Berechnungsgrundlage nehmen, um so die zulässige Mieterhöhung zu ermitteln.

    Welche neuen Informationspflichten hat der Vermieter?

    Durch die Mietrechtsänderung haben Vermieter neue Informationspflichten gegenüber potenziellen Neumietern. Sie gelten bei einer neu verlangten Miete, die in Regionen mit einer Mietpreisbindung über der ohne Ausnahmeregelung maximal möglichen liegt. Mietpreisbindungen gelten in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dort darf die Miete bei einer Neuvermietung von Bestandswohnungen in der Regel maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise nach einer Modernisierung der jeweiligen Immobilie.

    Verlangt ein Vermieter bei einer Neuvermietung in einer Gegend mit Mietpreisbindung eine die Regel übersteigende Miete, greifen die Informationspflichten. Der Vermieter muss Wohnungsinteressenten dann unaufgefordert die Höhe der zuvor gezahlten Miete nennen. Er muss sie zusätzlich darüber informieren, dass die von ihm verlangte Neumiete das mit der Mietpreisbindung verbundene Plus von maximal zehn Prozent übersteigt.

    Warum könnte es zu häufigeren Rügen gegen Vermieter kommen?

    Mieter haben es seit der Mietrechtsänderung einfacher, sich gegen aus ihrer Sicht überhöhte Mieten zu wehren, die die Regeln der Mietpreisbremse verletzen. Sie können mit einer einfachen Rüge bei ihrem Vermieter reagieren, während zuvor eine qualifizierte Rüge nötig war. Die qualifizierte Rüge ist komplizierter und muss auf Basis der örtlichen Vergleichsmiete begründen, warum die geforderte Miete zu hoch ist. Das ist bei einer einfachen Rüge nicht nötig. Damit sinkt die Hürde für Mieter, was dazu führen könnte, dass sie häufiger rügen.
    Immobilienbewertung München

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    Welche Maßnahmen greifen gegen „Herausmodernisieren”?

    Bisweilen haben Vermieter in der Vergangenheit angekündigt, ihre Wohnimmobilie umfassend zu modernisieren, um Mieter so zu einer Kündigung zu veranlassen. Dieses Vorgehen wird „Herausmodernisieren“ genannt. Von „Herausmodernisieren“ wird auch dann gesprochen, wenn Vermieter nach einer Modernisierung eine sehr hohe Mieterhöhung planen oder eine andere sehr hohe Belastung von Mietern vorsehen.

    „Herausmodernisieren“ wird nach der Mietpreisänderung als Ordnungswidrigkeit interpretiert und kann eine Geldbuße bis zu maximal 100.000 Euro nach sich ziehen. Der Verdacht auf ein unzulässiges Herausmodernisieren besteht beispielsweise, wenn ein Vermieter umfangreiche Modernisierung ankündigt und in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Ankündigung nicht mit ihnen beginnt.

    Immobilienmakler München Rogers

    Katerina und Thomas Rogers stellen sich kurz vor

    • Seit 2004 vermitteln wir erfolgreich Wohnungen, Häuser und Grundstücke in München.
    • Alle unsere Kunden erhalten individuelle und persönliche Beratung.
    • Wir kennen den Münchner Immobilienmarkt sehr gut und Sie profitieren von unserem Wissen außerordentlich.
    • Mit uns erzielen Sie schnell und sicher den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie.
    • Es erwartet Sie ein echter Service: offen, transparent und erfolgsorientiert.
    • Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freuen wir uns.

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    Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

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    Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

    Hat es geschneit, bedeutet das oft Arbeit für Hauseigentümer: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen sie dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor ihrer Immobilie schnee- und eisfrei und damit begehbar wird. Eigentümer von Mietshäusern können diese Pflicht allerdings an ihre Mieter abtreten oder Dienstleister beauftragen. Welche Regeln für Eigentümer beziehungsweise Mieter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee gelten, verrät dieser Artikel.

    Was genau regelt die Verkehrssicherungs­pflicht?

    Laut Lexikon der Immobilienwirtschaft (Grabener Verlag) verpflichtet die Verkehrssicherungspflicht denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft, „alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit die Gefahrenquelle beseitigt wird“. Eine Gefahrenquelle schafft man bisweilen auch durch Unterlassung, zum Beispiel durch unterlassene Schneeräumarbeiten.

    Wer definiert Regeln für Räumpflichten bei Eis und Schnee?

    Verantwortlich dafür, Straßen und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien, sind zunächst einmal die Kommunen. Sie können die Pflichten bei Gehwegen aber in ihren Satzungen an Anwohner übertragen. Dann stehen die Hauseigentümer in der Verantwortung. Aber auch sie können die Pflicht weiterreichen.

    Sind Mieter zum Schneeräumen verpflichtet?

    Mieter eines Hauses oder einer Wohnung in einem Haus müssen den Schnee vor der Haustür räumen, wenn ein entsprechender Absatz im Mietvertrag sie dazu verpflichtet. Der Vermieter kann die Verkehrssicherungspflicht also weiterreichen. Dafür reicht es aber nicht, eine Räumpflicht für Mieter nur in der Hausordnung festzuschreiben.

    Falls Mieter Schnee räumen müssen: Bleiben Pflichten für Vermieter?

    Ja. Selbst, wenn Vermieter die Schneeräumpflicht an Mieter weitergereicht haben, sind sie nicht frei von der Verantwortung für schnee- und eisfreie Gehwege vor ihrer Immobilie. Letztlich haben sie eine Art Kontrollpflicht. Sie müssen darauf achten, dass ihre Mieter ihre Pflicht zur Schneeräumung einhalten. Kommt ein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann er im für ihn ungünstigsten Fall haftbar gemacht werden, falls sich jemand auf dem nicht geräumten Gehweg verletzt.

    Drohen Strafen, wenn man den Schnee nicht räumt?

    Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern existieren Strafen, für die obere Limits definiert werden. Andere Bundesländer legen nur fest, dass Geldstrafen grundsätzlich möglich sind, wieder andere sehen für versäumtes Schneeräumen keine Strafen vor. In jedem Fall drohen Kosten durch Schadensersatz, wenn sich jemand aufgrund versäumter Räumpflichten verletzt.

    Befreien Krankheit oder Urlaub von der Verkehrssicherungs­pflicht?

    Nein. Wer in Urlaub fährt oder krank wird, muss sich darum kümmern, dass jemand den Räumdienst übernimmt.

    Können Vermieter Dienstleister zum Schneeräumen engagieren?

    Falls Vermieter die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Eis nicht an Mieter weitergereicht haben, müssen sie selbst für geräumte Gehwege vor ihrer Immobilie sorgen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie diese Arbeiten selbst erledigen müssen. Sie können Dienstleister beauftragen und die Kosten eventuell in die Mietnebenkosten einfließen lassen.
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    Wann und wie muss man Gehwege vom Schnee räumen?

    Als grobe Richtwerte für die Zeiten gelten: Meistens muss man werktags dafür sorgen, dass der Gehweg vor der jeweiligen Immobilie von 7 bis 20 Uhr ausreichend von Schnee und Eis befreit ist. An Sonn- und Feiertagen muss der Gehweg oft erst ab 8 oder 9 Uhr ausreichend schnee- und eisfrei sein. Aber was bedeutet ausreichend?

    Die Grundregel lautet hier: Die vom Eis und Schnee befreite Fläche muss mindestens so breit sein, dass zwei Personen nebeneinanderstehen können. Ein Meter ist also Mindestbreite. Einige Gemeinden fordern aber noch mehr. Deshalb sollte man sich im Zweifelsfall bei der Gemeinde erkundigen. Sie definieren die Regeln, die selbst im Haus wohnende Eigentümer, Vermieter oder Mieter einzuhalten haben, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Und die können von den hier angegebenen Orientierungswerten abweichen.

    Darf man bei Eis auf dem Gehweg mit Salz streuen?

    Privatpersonen ist das Verstreuen von Streusalz in vielen Gemeinden nicht gestattet.
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    Tipps zur Immobilienvermietung

    Immobilien Vermietung

    Tipps zur Immobilienvermietung

    Bei Immobilienvermietung muss einiges beachtet werden, denn ein Fehler kann Sie als Vermieter eine Menge Geld kosten und viel Ärger verursachen. Grundsätzlich sollten bei der Immobilienvermietung zwei Aspekte beachtet werden: Die Findung eines soliden Mieters und darüber hinaus sollte der Wert der Immobilie gesichert werden.

    Selbstauskunft: schriftlich und ausführlich

    Um eine zuverlässige Vermietung sicherzustellen, ist es entscheidend, dass der potenzielle Mieter vorab auf seine Zahlungsfähigkeit geprüft wird. Hierzu ist es unerlässlich, dass der Mietinteressent eine ausführliche Selbstauskunft ausfüllt und unterzeichnet, in der Angaben zur finanziellen Situation sowie zum bisherigen Vermieter gemacht werden müssen. Nur so kann eine solide Mieterschaft gewährleistet werden. Wir empfehlen Ihnen, die Selbstauskunft, als Bestandteil des Mietvertrags zu erklären. Sollten Sie ein bewährtes Selbstauskunft-Formular benötigen, können Sie dieses bei uns gerne anfordern. Für die Immobilienvermietung ist ausschlaggebend, ob der Interessent, die von ihm gemachten Angaben nachweisen kann. Das Einkommen kann z. B. über die letzten Gehaltsnachweise geprüft werden und die Schufa-Auskunft kann über das Zahlungsverhalten des Interessenten wertvolle Informationen liefern.

    Weiterhin kann das Nachfragen bei dem Vermieter des Interessenten viel Aufschluss geben. Hier kann man nicht nur erfahren, ob die Mieter rechtzeitig und vollständig gezahlt wurde, sondern auch Auskünfte zu dem Mietverhältnis erhalten.

    Prüfen und nachweisen

    Bei der Immobilienvermietung scheuen manche Vermieter das genaue Nachprüfen. Gerade dann, wenn das Auftreten des Mietinteressenten tadellos ist und er einen sehr gepflegten Eindruck macht. Der äußere Eindruck ist jedoch kein Garant für die Zahlungsfähigkeit des Mietinteressenten und somit für die erfolgreiche Immobilienvermietung. Viele Vermieter, die sich einen Mietnomaden „ausgesucht“ haben, berichten darüber, dass er einen soliden Eindruck gemacht hat. Wenn der Mietinteressen also nicht in der Lage ist, die notwendigen Unterlagen zu liefern, dann ist Vorsicht geboten. Unter anderem sollte bei der Immobilienvermietung darauf geachtet werden, dass das Einkommen des Interessenten in einem ausgewogenen Verhältnis zur Höhe der Miete steht. Denn für eine erfolgreiche Immobilienvermietung ist es notwendig, dass die Miete vollständig und pünktlich gezahlt wird.

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    Kaution ist ein muss

    Auf die Zahlung der Kaution sollte der Vermieter niemals verzichten. Wenn der Mietinteressent anfragt, ob eine verspätete Zahlung der Kaution möglich ist, sollten bei dem Vermieter alle Alarmglocken klingeln.
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    Was sagen unsere Kunden

    Die Zufriedenheit von unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Hier können Sie lesen, wie Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter unsere Arbeit empfunden haben. So könne Sie einen guten, näheren Einblick in unsere Arbeitsweise erhalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen sehr gerne zur Seite.

    … Besten Dank für die hervorragende und wirklich schnelle Abwicklung beim Verkauf meiner Eigentumswohnung. Fachliche Kompetenz, gute Beratung, Rund-Um-Service und absolute Freundlichkeit sowie die Betreuung für Käufer und Verkäufer über den Verkauf hinaus sind nur einige der positiven Aspekte, welche ich hier erwähnen kann. Vielen lieben Dank! …

    H.-G. J.

    Der Verkauf unserer Wohnung ging komplikationslos und schnell vonstatten. Wir wurden jederzeit über die einzelnen Schritte vollumfänglich informiert und hatten immer ein großes Vertrauen in die Abwicklung durch Frau und Herrn Rogers. Die Betreuung war durchweg super. Bei einem weiteren Verkauf würden wir wieder Katerina Rogers Immobilien wählen und können dieses Unternehmen ohne jegliche Einschränkungen weiterempfehlen.
    W. O.

    Einwandfreie und kompetente Beratung, ständig hilfsbereit, sehr nett und freundlich … was braucht man mehr?! Man wird während der ganzen Abwicklung begleitet, von der Wohnungsauswertung bis zum Notartermin, und ständig mit voller Hilfsbereitschaft, Kompetenz und guter Laune! Vielen Dank für alles!

    G. R.

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    Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

    Baukindergeld

    Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

    Fast 50.000 Familien haben Baukindergeld beantragt. Das meldete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Bundesbauministerium) in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2018. Laut Angaben des Ministeriums betrug das Fördervolumen zum damaligen Zeitpunkt rund eine Milliarde Euro. Allerdings riefen Familien das Baukindergeld vor allem für Wohneigentum in ländlichen Regionen ab. Das berichtete die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

    Wer hat bisher Baukindergeld beantragt?

    Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.

    Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

    Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.

    Wirkt das Baukindergeld?

    Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.
    Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

    Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.
    Wirkt das Baukindergeld?

    „Gerade dort, wo die Wohnpreise jetzt schon am höchsten sind, wirkt das Baukindergeld nicht – in den Metropolen“. Mit diesen Worten wurde FDP-Baupolitiker Daniel Föst in einer Mitteilung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) vom 12. Januar 2019 zitiert. Grundlage dieser Bewertung war die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP vom Dezember 2018.

    In den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg seien insgesamt 13.88 Anträge gestellt worden. Das sei auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine geringe Zahl, berichtete das ZDF. Alleine in Berlin gab es von September bis November 2018 insgesamt 619 Anträge auf Baukindergeld. Das Saarland kam auf 622 Anträge. Dagegen ist die Einwohnerzahl Berlins mit etwa 4,6 Millionen über dreimal so groß wie die im Saarland (ca. 995.000).
    Auch die Zahl der Familien ist in Berlin größer: Laut Statistischem Bundesamt lebten 2017 in Berlin 462.000 Familien und im Saarland nur 145.000. In Ostdeutschland wurden die meisten Anträge auf Baukindergeld in Sachsen (1.755) und in Brandenburg (1.535) gestellt.

    Reichen die Fördermittel pro Jahr aus?

    Insgesamt stellt der Bund drei Milliarden Euro pro Jahr für das Baukindergeld zur Verfügung. Da das Fördervolumen bereits in den ersten drei Monaten seit Start der Förderung bei einer Milliarde Euro gelegen hat, ergibt sich bei Hochrechnung auf ein Jahr ein Bedarf von ungefähr vier Milliarden Euro. Falls das Niveau der Antragsstellung also gleich bleibt, reichen die jährlichen Fördermittel nicht. Eine Aufstockung ist bisher nicht geplant.

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    Was ist das Baukindergeld überhaupt?

    Familien mit Kindern können die Fördermittel beantragen, nachdem sie in ein neu gebautes oder gekauftes Haus eingezogen sind. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Liegt das Haushaltseinkommen unter einem Maximalbetrag und wird der Antrag bewilligt, erhalten die Familien pro Kind zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro.

    Weitere Informationen zu dem Antrag für das Baukindergeld finden Sie auf der KFW Seite.

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    Neue Pläne für die McGraw-Kaserne in Giesing

    Bauprojekt München Giesing

    Neue Pläne für die McGraw-Kaserne in Giesing

    In München-Giesing nimmt ein großes Immobilienprojekt Fahrt auf. Etwa 1.000 Wohnungen werden in den kommenden Jahren auf dem Areal der ehemaligen McGraw-Kaserne entstehen. Für den ersten von drei Bauabschnitten fand kürzlich ein städtebaulicher Wettbewerb statt. Gewonnen hat ihn ein Entwurf von zwei Berliner Architekturbüros und eines Büros für Landschaftsarchitektur aus Hamburg. Er sieht den Bau von 345 Wohnungen sowie eines Wohnheims für Staatsbedienstete in Giesing vor.

    Um welches Areal in Giesing handelt es sich?

    Der erste Bauabschnitt befindet sich zwischen der Warthofstraße, der Stadelheimer und der Tegernseer Landstraße im sogenannten McGraw-Graben. Das Areal liegt im Süden der ehemaligen McGraw-Kaserne. Sie wurde bis 1992 von den US-Streitkräften in München genutzt und war unter anderem Standort einer Hochschule des staatlichen „University of Maryland“ Systems.

    Seit Abzug der US-Amerikaner gehört das Kasernengelände in Giesing dem Land Bayern. Auf Teilen des Geländes befinden sich derzeit unter anderem Dienststellen der Polizei sowie Institutionen wie die staatliche Bauverwaltung, die auch in Zukunft erhalten bleiben.

    Was soll gebaut werden?

    Neben den 345 Wohnungen und dem Wohnheim mit 215 Apartments sollen im ersten Bauabschnitt Nahversorger Flächen mit einer Größe von 4.040 Quadratmetern entstehen. Ebenfalls geplant sind zwei Kindertageseinrichtungen und Tiefgaragen für 628 Pkws. Bauherr des Projekts ist das Unternehmen Stadibau GmbH, das sich um den Wohnungsbau für Staatsbedienstete kümmert.

    Eckdaten des Nutzungskonzepts für das Areal wurden im Juni 2018 vom Planungsausschuss sowie von der Vollversammlung des Stadtrates München beschlossen. Anschließend folgte der städtebauliche Wettbewerb. Er diente zugleich als Architektenwettbewerb, bei dem über die konkrete Bebauung entschieden wurde. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde am 14. Dezember in einer Pressemitteilung auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht. Das Preisgericht ermittelte den Siegerentwurf aus den Arbeiten von zehn Wettbewerbsteilnehmern. Der Entwurf stammt von den beiden Berliner Architekturbüros „Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus“ und MLA sowie vom Unternehmen Treibhaus Landschaftsarchitekten Hamburg.

    Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart verspricht sich durch das Projekt eine Aufwertung der Gegend. „Ich stelle mir hier ein gut durchmischtes lebenswertes Wohnviertel vor, das nur wenige U-Bahn Minuten vom Marienplatz entfernt ist“, kommentierte er das Ergebnis des Wettbewerbs.

    McGraw-Kaserne: Wie sehen die nächsten Schritte aus?

    Der Freistaat Bayern handelt nun die konkreten Konditionen der Zusammenarbeit mit den Wettbewerbssiegern aus. „Über Bauzeit und Kosten könne man derzeit keine seriösen Angaben machen“, zitierte die Süddeutsche Zeitung am 18. Dezember 2018 eine nicht näher benannte Ministeriumssprecherin. Noch in diesem Jahr soll der Baugrund in Giesing vorbereitet werden. Zugleich ist 2019 der Abbruch maroder Bestandsbauten geplant.
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    Was geschieht in den anderen Bauabschnitten?

    Nördlich vom ersten Bauabschnitt befindet sich der zweite Teilbereich des Bauvorhabens, für den 2019 eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Die noch zu gründende Firma BayernHeim GmbH soll hier im Rahmen staatlicher Wohnraumförderung Wohnungen bauen. Im dritten Bauabschnitt wird die Stadibau die ehemalige University of Maryland auf dem ehemaligen Militärgelände in Giesing umbauen, um hier etwa 150 Wohnungen zu schaffen.
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