Lamellendach – ein wachsender Trend in Deutschlands Gärten

Lamellendach

Lamellendach – ein wachsender Trend in Deutschlands Gärten

Ob frei stehend oder mit Anbindung an das Haus, ein Lamellendach bietet nicht nur Schutz vor Sonne und Wetter, sondern wertet zugleich den Garten oder die Terrasse auch optisch auf. Lamellendächer erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen und sind in verschiedenen Varianten verfügbar.

Flexibler Sonnenschutz

Gegenüber Markise und Sonnenschirm besitzen Lamellendächer eine Reihe von Vorteilen. Zuvorderst ist hierbei ihre hohe Flexibilität zu nennen. Die einzelnen Lamellen des Daches können sich bequem dem Verlauf der Sonne über den Tag hinweg anpassen. Bei Markisen muss hierfür mehrfach am Tag die Kurbel verwendet werden. Sonnenschirme muss man gegebenenfalls umstellen. Bei einem Lamellendach reicht jedoch ein Knopfdruck auf der Fernsteuerung aus. Auch eine Steuerung per App ist möglich. Zudem lässt sich über die Stellung der Lamellen regeln, wie viel Sonnenlicht hereingelangen kann.

Wie kommt ein Lamellendach mit widrigen Witterungsbedingungen zurecht?

Gleichfalls bieten Lamellendächer bei Wind und Regen zuverlässigen Schutz. In ihrer geschlossenen Stellung bilden die Lamellen ein undurchlässiges Dach, sodass kein Regen hereingelangen kann. Weil die einzelnen Lamellen jeweils über ein Abflusssystem verfügen, muss man beim späteren Öffnen des Daches nicht fürchten, dass verbliebenes Wasser herabregnet. Gleichzeitig sind Lamellendächer stabil genug gebaut, um auch stärksten Unwettern zu widerstehen. Auch Windgeschwindigkeiten von bis zu 160 km/h machen dem Dach nichts aus. Im Falle starken Schneefalls kann ein Lamellendach eine Schneelast von bis zu 200 kg/m² aushalten.

Welche Extras bietet ein Lamellendach?

Lamellendächer bieten den Vorteil, dass Lichtzufuhr und Luftzirkulation durch eine Positionsveränderung der Lamellen beliebig gesteuert werden können. Abhängig vom Modell besteht die Möglichkeit, die Lamellen komplett einzufahren, um beispielsweise ungehindert in der Sonne baden zu können. Integrierte Lichtelemente sowie Heizstrahler erlauben eine komfortable Nutzung während der kühleren Abendstunden.

Ferner kann das Lamellendach mit einem passenden Wettersensor ausgestattet werden. Dieser macht es möglich, dass sich das Dach bei schlechtem Wetter von allein schließt. Zusätzlichen Schutz vor Wind und Wetter bieten Glasscheiben- und Wandelemente, welche bei vielen Modellen auf Wunsch hinzugefügt werden können. Auf diese Weise lässt sich in Kombination mit Beleuchtung und Heizung ein zusätzlicher Wohn- und Freizeitraum im Garten herrichten. Optionale Außensteckdosen samt Wetterschutzklappdeckel erlauben zudem die bequeme Nutzung von Musikanlagen, Elektrogrill oder einer Outdoor Küche.

Welche Optionen gibt es?

Ein Lamellendach ist für den Einsatz im Garten oder auf der Terrasse gedacht. Dabei besteht die Möglichkeit, dass Dach entweder freistehend aufzustellen oder an eine nahe gelegene Wand zu montieren. Wie offen oder geschlossen der Raum unterhalb des Daches ist, kann selbst bestimmt werden. Neben Schiebegläsern können hier beispielsweise auch Holzwände oder seitliche Markisen eingesetzt werden. Auf diese Weise lässt sich eine Veranda oder ein beliebiger Ort im Garten per Knopfdruck in ein wind- und wetterfestes Wohnzimmer für draußen verwandeln.

Es existieren auch Varianten, bei welchen die Lamellen des Daches gegen ein ausfahrbares Tuchdach, ähnlich einer Markise, getauscht werden. Ein hochwertiges Lamellendach wird oft als Maßanfertigung hergestellt. In Kombination mit den unterschiedlichen Designelementen kann das Dach daher stets an die jeweilige Gartenumgebung und Terrassenform angepasst werden.

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Wie wird ein Lamellendach gereinigt?

Weil das Dach das ganze Jahr über den Elementen ausgesetzt ist, ist ein- bis zweimal im Jahr eine Reinigung zu empfehlen. Diese erfordert jedoch keine größeren Anstrengungen. Gröberer Schmutz kann zuerst durch einfaches Abbürsten entfernt werden. Anschließend sollten warmes Wasser sowie eine Reinigungslösung verwendet werden, um die Lamellen und die Rahmenkonstruktion abzuwischen. Zwecks Schonung des Materials sollte auf den Einsatz aggressiver Chemikalien verzichtet werden. Abschließend kann das komplette Dach mit dem Gartenschlauch abgespritzt werden.
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Den Wohnungsmarkt für Mieter und Vermieter in der Corona-Krise schützen

Wohnungsmarkt schützen Corona Krise

Den Wohnungsmarkt für Mieter und Vermieter in der Corona-Krise schützen

Große Herausforderungen müssen bewältigt werden, um den Wohnungsmarkt funktionsfähig zu halten. Mieter und Vermieter müssen weitestgehend vor Verlust geschützt werden. Ziel ist es eine Verwerfung in der Gesellschaft zu vermeiden und den Immobilienmarkt zu beruhigen.

Immobilieneigentümer müssen oft Immobilie verkaufen

Wenn eine vermietete Immobilie vererbt wird, sind die Erben oft gezwungen die Immobilie zu veräußern, weil die Erbschaftsteuer für sie zu hoch ist oder Miterben nicht ausbezahlt werden können. Einzelunternehmer sind nicht selten gezwungen ihre vermietete Immobilie auf den Markt zu bringen, um aus dem Erlös ihr eigenes Unternehmen am Leben zu erhalten.

Ein Großteil der potenziellen Kaufinteressenten sind meist Familien, die aber selber in die neue Immobilie einziehen wollen. Fällt diese Käuferschicht weg, weil sie selber knapp bei Kasse sind, so entsteht weniger Nachfrage an Kaufimmobilien und die Preise gehen zurück.

Wenn Kredite nicht mehr bedient werden, so kann die Bank diese versteigern lassen und reißt ein noch größeres Loch in der Kasse der ehemaligen Besitzer, da diese Immobilien meist unter ihrem Wert angeboten werden.

Gewinner auf dem Immobilienmarkt

Wenn die Preise aber massiv fallen, so treten vermehrt finanzkräftige und kapitalstarke Gesellschaften auf den Plan, die die Gunst der Stunde erkennen und auf Einkaufstour gehen, wie dies 2008 in den USA geschah. Nach der Krise haben sie die Immobilien – wen wundert’s – mit großen Gewinnen wieder veräußert.
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Worauf ist zu achten

  • Als Sozialstaat muss Deutschland garantieren, dass weder Selbstnutzer noch der Mieter über Nacht seine Immobilie verliert. Es muss also sichergestellt werden, dass ausreichend Wohngeld bereitsteht, um Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen kurzfristig in Anspruch nehmen können. Bei entstandener Arbeitslosigkeit oder Pleite eines Selbständigen ist unbürokratische Hilfe angebracht.
  • Die Mietzahlungen von den Behörden müssen direkt auf das Konto des Vermieters eingehen und gleichzeitig eine Wohnkosten-Garantie abgeben. Damit können die Vermieter beruhigt werden, was wiederum den Mietern zugutekommt.
  • Der Kündigungsschutz für Mieter muss erweitert werden.
  • Für laufende Kreditabzahlungen für Wohnimmobilien sollte der Staat eine Bürgschaft anbieten, damit Familien nicht in eine Schuldenfalle laufen.

Natürlich müssen noch weitere Faktoren berücksichtigt werden und ohne ein blaues Auge wird man nicht davonkommen. Es wird sehr, sehr viel Geld benötigt, die aber für einen funktionierenden Staat sehr gut investiert sind.
Wir möchten einen bekannten Spruch umwandeln in „Gebt dem Volk Brot und ein Dach über dem Kopf“ und Du hast Ruhe.

Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter liegt uns am Herzen!

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Haus & Grund fordert das Ende des Bedarfsausweises für Bestandsimmobilien

Bedarfsausweis

Haus & Grund fordert das Ende des Bedarfsausweises für Bestandsimmobilien

Welcher Energieausweis ist aussagekräftiger? Der Eigentümerverband Haus & Grund fordert zu Recht eine spürbare Vereinfachung der energetischen Anforderungen an Wohngebäude.

Welche Aufgabe erfüllt der Energieausweis?

Die Aufgabe von einem Energieausweis ist den Verbraucher über den energetischen Zustand einer Immobilie zu informieren. Die Einführung von Effizienzklassen soll den Vergleich mit anderen Gebäuden ermöglichen. Außerdem soll der Energieausweis Anhaltspunkte für künftige Modernisierungsoptionen geben. Der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Haus. Den energetischen Wert einer einzelnen Wohnung kann nicht aufgestellt werden.

Der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Für bereits vorhandenen Immobilien gibt es zwei unterschiedlichen Vorgehensweisen, um einen Energieausweis zu erstellen. In dem sogenannten Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch anhand von Heiz- und Warmwasserkosten und anderen Verbrauchsdaten erfasst und daraus der Energieverbrauchskennwert berechnet.

Im Gegensatz dazu gibt es den Bedarfsausweis. Die Erstellung von einem Bedarfsausweise ist komplizierter und mit höheren Kosten verbunden. Bei Berechnung des Energiebedarfs wird die physikalische Beschaffenheit eines Gebäudes betrachtet und ein Bedarfswert berechnet. Je nach vorhandenen Bausubstanz werden Empfehlungen für energetische Modernisierungen ausgesprochen.

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Welche Probleme bringt ein Bedarfsausweis mit sich?

Das individuelle Verhalten der Nutzer in Bezug auf Energieverbrauch spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle. Das bedeutet, dass er keine Aussage zum tatsächlichen Verbrauch geben kann. Der berechnete Wert ist also nur ein theoretisch. In der Praxis zeigt sich, dass der tatsächliche Verbrauch wesentlich niedriger ist. Dies ist aber hochproblematisch, denn es führt dazu, dass Modernisierungen empfohlen und womöglich durchgeführt werden, die gar nicht notwendig sind. So wird das Wohnen unnötig verteuert, was zu Unmut bei Eigentümern und Mietern führt.

Eine Evaluation, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Standentwicklung (BMVBS) durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass nur 29 Prozent der geprüften Bedarfsausweise, den Energiebedarf einer Immobilie nur annähert zutreffend darstellen. Auf der anderen Seite lagen die Verbrauchsausweise mit 66 Prozent in der zulässigen Toleranz. Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass die Fehleranfälligkeit beim Bedarfsausweis wesentlich höher liegt. Deswegen fordert das Eigentümerverband Haus & Grund zurecht die Abschaffung des Bedarfsausweises bei Bestandsimmobilien.

Zu der Pressemitteilung von Haus und Grund

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Stressfrei umziehen – So gelassen klappt der Umzugstag

Stressfreier Umzug

Stressfrei umziehen – So gelassen klappt der Umzugstag

Wer einen Umzug vor sich hat, hat auch jede Menge Arbeit. Aber es zahlt sich aus! Der Lohn dafür ist ein schönes, neues Zuhause. Damit am Umzugstag alles reibungslos funktioniert, brauchen Sie vor allem eines: gute Organisation. Je besser Sie im Vorfeld alles vorbereiten, umso schneller klappt auch der Umzug. Und umso schneller können Sie in der neuen Bleibe die Füße hochlegen, entspannt durchatmen und sich im neuen Heim wohlfühlen.

Umzug optimal vorbereiten

Wenn klar ist, dass Sie umziehen werden, sollten Sie einen Zeitplan für den Umzug erstellen. Schreiben Sie eine Checkliste, was alles zu erledigen und zu organisieren ist. An diese Aufgaben sollten Sie denken:
  • Umzugskartons und -helfer organisieren
  • Ausmisten/entrümpeln
  • Einpacken, was nicht mehr benötigt wird
  • Fahrzeug(e) reservieren
  • Möbel abbauen bzw. Umzugs-fertig machen
  • Behörden neue Adresse bekannt geben
  • Eventuell Nachsendeantrag bei der Post machen
  • Nachbarn über Umzugstag informieren
  • Parkplätze organisieren
  • Urlaub anmelden

Mut für Altes, Ungeliebtes und Ungenutztes loszulassen

Ganz einfach: Vor dem Packen sollten Sie ausmisten! Bei einem Umzug gibt es mehr als genug zu tun! Je weniger Sie mitnehmen müssen, umso besser, denn das reduziert die Arbeit. Seien Sie also streng mit sich selbst und misten Sie aus. Es ist empfehlenswert das Hab und Gut in vier Kategorien einzuteilen:
  • Umzug (Nehme ich mit)
  • Verkaufe ich (eBay Kleinanzeigen, momox.de, Aushang in der Umgebung, Flohmarkt, Garage etc.)
  • Spende/verschenke ich
  • Wertstoffhof
Natürlich dauert es länger, wenn Sie alles durchschauen und aufteilen müssen. Aber jeder Karton weniger macht Ihnen den Umzug leichter. Und für den einen oder anderen „Schatz“ bekommen Sie vielleicht sogar Geld, das Sie für die neue Wohnung oder das neue Haus bestimmt gut gebrauchen können.

Wie viele Umzugskartons werden benötigt?

Als Richtlinie gilt: Pro Quadratmeter Wohnfläche wird ein Umzugskarton benötigt. Allerdings hängt das stark davon ab, was Sie alles in Ihre Wohnung oder im Haus, im Keller und am Dachboden gelagert haben. Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis, ob jemand Umzugskartons zur Verfügung stellen kann. Auch im Internet werden Sie oft fündig und können einen guten Preis aushandeln. In jedem Baumarkt können Sie Kartons kaufen, auch spezielle Kartons für Gläser, Geschirr, Bilder oder auch Kleidungsstücke gibt es.

Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Kartons reißfest und wasserabweisend sind. Sie sollten aus zwei welligen Karton gefertigt sein und einen verstärkten Boden haben. Umklappbare Tragegriffe und Deckel, die sich gut schließen lassen, sind beim Umzug sehr hilfreich.

Richtig packen!

Dinge, die Sie nicht zeitnah benötigen, können Sie frühzeitig einpacken. Darunter fallen zum Beispiel Kleidungsstücke für eine andere Jahreszeit, Bücher, Bilder oder Dekoration. Was noch benötigt wird, bleibt in der alten Bleibe. Einige Dinge, wie vielleicht den Thermomix, werden erst kurz vor dem Umzug verstaut.

Packen Sie so, dass sich die Kartons noch gut heben und sich tragen lassen. Achten Sie einerseits auf das maximale Füllgewicht und andererseits auf Ihre Umzugshelfer. Mehr als 15 bis maximal 20 Kilo sollte kein Karton wiegen. Stellen Sie auch Sackkarren, Rollwagen und Tragegurte für die Waschmaschine, zur Verfügung.

Beschriften Sie alle Umzugskartons – und zwar auf allen Seiten – groß und deutlich mit dem Zimmer, in das sie kommen. Fortlaufende Nummern (z. B. SZ 1, Büro 2, Bad 2, Keller 2) helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren. Hilfreich wäre es hier, an den Türen der neuen bleibe diese ebenfalls zu beschriften, damit sich die Umzugshelfer schneller zurechtfinden und die Kartons in den richtigen Räumen ablegen.

Wie können Sie Umzugshelfer organisieren?

Fragen Sie schon früh im Freundeskreis nach, wer bereit ist, Ihnen beim Umzug zu helfen. Eine WhatsApp-Gruppe erleichtert Ihnen die Kommunikation. Es ist wichtig, die Umzugshelfer gut zu briefen.
  • Wann und wo ist der Treffpunkt?
  • Was ist mitzubringen? (Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Werkzeug)
  • Wo kann geparkt werden?
Führen Sie Ihre Helfer zuerst durch die Wohnung oder das Haus und erklären Sie, was zu tun ist. Es sollte allen bekannt sein, wo welches Zimmer ist, damit auch alles im richtigen Raum landet. Außerdem sind Fragen zu klären wie:
  • Wo ist die Toilette?
  • Wo gibt es gekühlte Getränke?
  • Ist Kaffee verfügbar bzw. ein kleiner Snack etc.?
Möchten Sie ein professionelles Umzugsunternehmen organisieren, sollten Sie bereits frühzeitig anfragen und mehrere Angebote einholen.
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Welches Fahrzeug sollte organisiert werden?

Welches Fahrzeug benötigt wird, hängt vor allem von der Menge ab, die mitgenommen wird. Haben Sie viele sperrige Möbel, brauchen Sie einen Lkw. Gibt es vor allem Umzugskartons und kleinere Möbel, reicht ein Transporter.

Nutzen Sie den Platz im Fahrzeug optimal. Große Möbelstücke kommen ganz nach hinten, damit sie nicht umfallen können. Davor werden die Kartons gestapelt. Wertvolle Möbelstücke können Sie mit einer Umzugsdecke absichern.

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Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter liegt uns am Herzen!

Coronavirus München

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Liebe Kunden, wir wissen und verstehen, dass viele von Ihnen bezüglich der Ausbreitung von Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Erkrankung COVID-19 (Coronavirus Disease 2019) besorgt sind. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die Maßnahmen erläutern, die wir als Immobilienmakler ergreifen, um bestmöglich auf eine potenzielle Ausbreitung des Coronavirus vorbereitet zu sein und somit zur Verlangsamung der Verbreitung beizutragen. Wir halten uns bezüglich der Corona-Pandemie an folgende Regeln.

Vorbeugemaßnahmen zum Coronavirus

  • Regelmäßiges und intensives Händewaschen, insbesondere nach Außenterminen und Rückkehr ins Büro.
  • Vermeidung von Berührungen bei der Begrüßung, insbesondere Verzicht auf das Schütteln von Händen.
  • Niesen oder Husten sollte in ein Papiertaschentuch erfolgen, das danach weggeworfen wird. Sollte kein Taschentuch zur Hand sein, ist das Niesen oder Husten in die Ellenbeuge empfohlen.
  • In grundlegender Hinsicht sollte ein erweiterter Abstand zu anderen Personen im Vergleich zu gewöhnlichen Situationen berücksichtigt werden.

Da wir mit diesen Vorgaben den Empfehlungen der Bundesregierung folgen, hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Welche weitere Maßnahmen ergreift Rogers Immobilien?

Besichtigung. Zum Thema der aktuellen Verbreitung des Coronavirus haben wir uns entschlossen kurzfristig Desinfektionsmittel, einmal Geschichtsmasken, Taschentücher, Einmalhandschuhe und Überziehschuhe bei Besichtigungen bereitzustellen.

Wir organisieren keine Massenbesichtigungen, sondern vergeben nur Einzeltermine. Überdies halten wir uns eng an die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch-Instituts.

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Schutz vor dem Corona-Virus
Robert Koch Institut

Hier wird unter anderem explizit von einem übermäßigen Einsatz von Desinfektionsmitteln abgeraten, da die verbundenen Nachteile überwiegen. Außerdem ist es wichtig, bei den Desinfektionsmitteln den richtigen Anwendungszweck im Auge zu behalten. Leider sind die meisten Desinfektionsmittel lediglich gegen Bakterien wirksam. Jedoch ist das Coronavirus ein Virustyp und nicht bakteriell. Die Empfehlung der o.g. Stellen ist ausreichend lange die Hände zu waschen und möglichst Körperkontakt (z. B. Handschlag zur Begrüßung) zu vermeiden. Wir empfehlen zusätzlich, die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen vor Ort und Treffen bei uns im Büro zu minimieren.

Bei allen unseren Immobilien, die wir als Makler vermitteln, setzen wir eine moderne 360 Grad Online-Besichtigungs-Technik ein. Diese ist für unsere Kunden kostenfrei und hat den großen Vorteil, dass Interessenten sich intensiv die Immobilie vorab online ansehen können. Dies reduziert die Besichtigung auf ein Minimum. Einen Eindruck darüber, wie eine Onlinebesichtigung aussieht, können Sie sich hier verschaffen: zur virtuellen Besichtigung.

Falls Sie nicht in der Lage sind, an einem persönlichen Treffen teilzunehmen, stellen wir gerne eine Videokonferenz zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen diesbezüglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie und Ihre Besucher ohne physischen Kontakt empfangen, das bedeutet mit einem Winken statt mit einem Handschlag, und wir empfehlen Ihnen, diese Praktiken auch bei Ihren Mitarbeitern und Besuchern anzuwenden.

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Vorgehen bei bestätigten Coronavirus-Fällen

Natürlich hat unser Büro weiterhin regulär geöffnet. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir bei einem bestätigten Fall verpflichtet sind, den Anweisungen der lokalen Behörden zu folgen.

Falls Sie oder einer Ihrer Begleitpersonen mit einem bestätigten Coronavirus-Patienten in Kontakt waren, unternehmen Sie bitte die folgenden Schritte:

  • Bitte informieren Sie unser Team vor Ort umgehend.
  • Stellen Sie sicher, dass diese Person sich in Selbstisolierung befindet und die Anweisungen der örtlichen Gesundheitsbehörden befolgt. Vergewissern Sie sich auf jeden Fall, dass dieser Person der Zutritt zum Büro untersagt ist.

Die tagesaktuellen Informationen zum Coronavirus vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie auf folgender Seite: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

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Was ist beim Kauf eines Altbaus zu beachten?

Altbau kaufen

Was ist beim Kauf eines Altbaus zu beachten?

In einer sanierten Stadtvilla wohnen, hohe Decken mit ausladendem Stuck-Elementen, edlen Parkettböden und großzügige Flügeltüren: Für viele von uns ist das ein Traum. Ebenso verlockend ist das schmucke Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren – hübsch im Grünen gelegen und in einer Zeit gebaut, als ein großzügiger Garten selbstverständlich dazugehörte. Der Kauf vom Altbau bietet viele Vorteile, wenn es richtig gemacht wird. Wer einen Altbau erwerben möchte, statt neu zu bauen, sollte ganz genau hinsehen. Und beim Rechnen einen kühlen Kopf bewahren.

Warum alte Liebe manchmal doch rosten kann

Häuser von früher haben viel erlebt. Als sie errichtet wurden, war Wärmedämmung ein Fremdwort. Die Gebäude wurden vielfach beschädigt, umgebaut und saniert – nach dem damaligen Baustandard. Besitzer kamen und gingen, auch sie haben ihre Spuren hinterlassen. Unsachgemäße Reparaturen, selbst verlegte Leitungen und verrottete Rohre: Ein Altbau ist in vielerlei Hinsicht eine Wundertüte.

Der Verband privater Bauherren rät potenziellen Käufern, vor der Vertragsunterschrift einen unabhängigen Bausachverständigen zurate zu ziehen. Denn: Es gibt zahlreiche Schwachstellen, die für den Laien einfach nicht erkennbar sind. Zu den häufigsten Mängeln im Altbau zählen eine mangelhafte Haustechnik, fehlender Wärme- und Schallschutz, feuchte Keller und Außenwände sowie undichte Dächer. Auch alte Wasserleitungen aus Blei, gesundheitsgefährdende Materialien und abenteuerliche Stromkabel entsprechen in keiner Weise dem heutigen Standard. Werden diese Mängel nicht fachmännisch behoben, beeinträchtigt das nicht nur den Wohnkomfort. Im schlimmsten Fall geht das sogar auf die Gesundheit.

Welche typischen Mängel treten in einem Altbau häufig auf?

Ob Stadtvilla aus dem 19. Jahrhundert oder Flachdach-Bungalow aus den Wirtschaftswunder-Jahren: Jeder Altbau hat seine spezifischen Problemzonen. Lesen Sie hier, welche Mängel bei Häusern von der Gründerzeit bis in die 1970er-Jahre besonders häufig auftreten.

Ein Altbau aus der Gründerzeit

Gebäude aus der Gründerzeit (1840 bis 1900) zählen zu den besonders beliebten Altbauten. Dabei können diese betagten Häuser einige Mängel bergen. Häufig müssen Dach, Außenwände und Keller umfassend saniert werden. Weil früher mit Holzelementen gearbeitet wurde, besteht das Risiko eines Schädlingsbefalls. Zudem sind in der Regel die Türen und Fenster unzureichend abgedichtet. Besonders zu prüfen sind außerdem sämtliche Elektroinstallationen sowie die Wasser- und Kanalanschlüsse. Die entscheidende Frage ist also, was wurde wann saniert, modernisiert oder renoviert.

Altbauten zwischen 1900 und 1950

Häuser aus dieser Zeit weisen dieselben Schwachstellen auf wie Gebäude aus der Gründerzeit: undichte Dächer, Risse im Putz, feuchte Keller, undichte Fenster und Türen, ausgetretene Treppen, Schädlingsbefall in Holzbauteilen und Schwamm in den Geschossdecken. Ab den 1930er-Jahren wurde schlichter gebaut – nach wie vor jedoch ohne Wärme- und Schallschutz. Bei einem Altbau aus dieser Zeit muss häufig die Putzfassade ausgebessert werden. Zudem sind die Keller feucht und die Elektroinstallationen schadhaft.

Altbauten aus der Nachkriegszeit

Nach dem Krieg wurde beim Bauen oft gespart. Auch Material war knapp, sodass eine umfangreiche Sanierung in der Regel unausweichlich ist. Problemzone Nummer eins: das Dach (vor allem bei Flachdächern), gefolgt von mangelhaftem Wärme- und Schallschutz. Vielfach machen sich bei einem Altbau aus dieser Zeit auch veraltete Verkleidungen der Außenwände durch feuchte Stellen im Gemäuer bemerkbar. Die Elektro-Installationen sind dafür vergleichsweise modern.

In den 1970er-Jahren kamen Fertighäuser auf den Markt. Im Rahmen der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) mussten Gebäude nun besser isoliert werden. Problematisch können damals übliche Baumaterialien wie Asbest sein. Auch sind in vielen Fällen eine Fassadensanierung und eine Erneuerung der Heizanlagen nötig.

Checkliste: Worauf Sie beim Altbau achten müssen

  • Keller und Wände: Sind diese ausreichend abgedichtet?
  • Decken und Gewölbekeller: Gibt es verrostete Stahlträger?
  • Sanitär-Installationen: Liegen Korrosion vor?
  • Gasleitungen: Gibt es undichte Stellen?
  • Heizung und Elektro-Systeme: Sind diese veraltet? Wie sieht es mit den Emissionen aus?
  • Kamine: Funktioniert der Abzug einwandfrei?
  • Dach und Dachstuhl: Ist alles dicht? Wie steht es um die Dämmung?
  • Türen, Treppen, Zwischendecken: Wie ist es um den Schallschutz bestellt?
  • Wärmeschutz: Entspricht die Dämmung der Energieeinsparverordnung? Sind Fenster und Türen dicht?
  • Brandschutz: Wo muss nachgebessert werden?

Warum sich ein Gutachten vom Fachmann lohnt

Sicher wollen Sie nicht die Katze im Sack kaufen. Natürlich muss der Verkäufer Ihnen bekannte Schäden mitteilen. Jede Immobilie, die wir in unserem Portfolio anbieten, prüfen wir und klären Kaufinteressenten über eventuelle Probleme und einen Renovierungsbedarf ausführlich auf. Unsere Exposés geben eine genaue Auskunft darüber, was wurde wann renoviert, saniert oder modernisiert. Das gehört zu unserer Leistung als Immobilienmakler. Wir sorgen dafür, dass Kaufinteressenten ausreichende Informationen über jede Immobilie erhalten und eine fundierte Entscheidung treffen können. Wir legen viel Wert auf Transparenz.

Wenn Sie jedoch eine Immobilie ohne einen professionellen Immobilienmakler auf der Seite zu haben, ist es ratsam beim Kauf eines Altbaus auf einen Experten nicht zu verzichten. Was auf den ersten Blick aussieht wie ein Schönheitsfehler, könnte sich schnell als ernster Bauschaden entpuppen und erhebliche Kosten nach sich ziehen. Möglicherweise müssen Sie zusätzlich Vorgaben des Denkmalschutzes beachten. Wer Schimmel, Schädlinge und einen porösen Untergrund rechtzeitig entdeckt, kann vom Kauf zurücktreten oder beim Preis deutlich nachverhandeln, wenn dieser Mangel in dem Angebotspreis bereits nicht berücksichtigt wurde. Wenn Sie einen Altbau kaufen, können Sie ein Gutachten von Sachverständigen einholen. Die Kosten dafür liegen im Schnitt bei rund 500 Euro. Das ist eine sinnvolle Investition und deutlich günstiger als böse Überraschungen.

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Kaufen oder nicht kaufen: Wann lohnt sich eine Sanierung?

Vieles spricht für einen Altbau: der Preis, die oftmals attraktive Lage, der Bestandsschutz. Als Käufer müssen Sie sich zudem nicht mit Bauplänen, Behörden, Baufirmen und Architekten auseinandersetzen. Sie kaufen Ihr Traumhaus, bringen es auf Vordermann und können vergleichsweise schnell einziehen – ein Grund, warum der Altbau gerade bei jungen Familien so beliebt ist. Wenn Sie die Kosten für die Sanierung realistisch kalkulieren, dann greifen Sie zu. Wenn die nötigen Sanierungskosten den Gesamtpreis deutlich in die Höhe treiben – lassen Sie die Finger von dem Altbau.

Bei einem unrenovierten und unsanierten Altbau reicht ein bisschen Farbe meistens nicht. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, eine Sanierung im Sinne der gültigen Energieeinsparverordnung durchzuführen. Dabei sollten Sie auch die Vorteile von entsprechenden Förderprogrammen mitberücksichtigen, die Ihnen eventuell preislich entgegenkommen können.

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Bauvorhaben: Modernes Wohnen auf sieben Etagen in Sendling geplant

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Bauvorhaben: Modernes Wohnen auf sieben Etagen in Sendling geplant

In der Alramstraße in Sendling werden auf einem ehemaligen Supermarkt-Gelände neue Eigentumswohnungen sowie hochwertige Gewerbeflächen entstehen. Die Baugenehmigung wurde Ende des Jahres 2019 erteilt.

Das großzügige Grundstück mit ca. 5.000 Quadratmeter wurde bisher ausschließlich gewerblich genutzt. Es ist zu begrüßen, dass neuer Wohnraum auf einem ehemaligen Supermarkt-Gelände entsteht. Dies ist aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Wohnimmobilien in München ein Schritt in die richtige Richtung. Für die zukünftigen Bewohner des Areals wird eine gute Infrastruktur inklusive Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Kindergarten geplant.

Gebaut werden Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 30 und 140 Quadratmeter in hochwertiger Ausführung. Außerdem sind etwa 45 barrierefreie Wohnungen vorgesehen. Für Parkplätze in einer dreigeschossigen Tiefgarage ist ebenfalls gesorgt.

Der Projektentwickler M-Concept Real Estate plant den Rohbaustart für das dritte Quartal dieses Jahres. Die Fertigstellung für das Wohn- und Geschäftsensemble 14 ALRAM ist für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen.

Quelle: Pressemeldung M-Concept vom 22. Januar 2020

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Der Unterschied zwischen sanieren, renovieren und modernisieren

sanieren renovieren modernisieren

Der Unterschied zwischen sanieren, renovieren und modernisieren

Geht es um die Verbesserung einer Wohnung hinsichtlich der Optik oder technischen Ausstattung, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Schnell werden hier die bekannten Begrifflichkeiten „sanieren“, „renovieren“ und „modernisieren“ durcheinandergebracht. Dennoch gibt es klare Abgrenzungen zwischen den drei gängigen Verfahren, welche alle auf unterschiedliche Art und Weise für bessere Wohnverhältnisse sorgen.

Sanieren – grundlegende Maßnahmen zum Schutz der Bausubstanz

Bei der Modernisierung geht es stets um die Verbesserung einer Wohnung. Hierzu werden neue technische Errungenschaften sowie gegenwärtige wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Diese betreffen häufig Energie- oder Wassersparmaßnahmen. Als gängige Beispiele lassen sich neue Heizsysteme sowie eine bessere Wärmedämmung aufführen. Die baulichen Veränderungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen tragen in der Regel zur allgemeinen Verbesserung der Wohnverhältnisse bei. Hierzu zählen ebenso die barrierefreie Erschließung einer Wohnung, die Gestaltung besserer Außenanlagen sowie die Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Einige der genannten Modernisierungsmaßnahmen tragen zur Schonung der Ressourcen bei. Aus diesem Grund werden die betreffenden Maßnahmen oftmals staatlich gefördert. Hieraus ziehen allerdings meist nur die Eigentümer ihren Vorteil. Wird die Wohnung vermietet, profitiert der Mieter zwar von der durchgeführten Modernisierung, muss aber leider auch mit steigenden Wohnkosten rechnen. Nach Abschluss der Maßnahmen erwartet ihn häufig eine Mieterhöhung. Diese rechtfertigt der Vermieter mit der Wohnwertsteigerung, resultierend aus den umfassenden Modernisierungsmaßnahmen. Allerdings hat der Vermieter den Mieter drei Monate im Voraus über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Der Mieter hat daraufhin die Möglichkeit zu widersprechen.

Modernisieren – zur Berücksichtigung des Fortschritts

Die Renovierung ist in der Regel die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, die Immobilie wieder in einen optisch ansprechenden Zustand zu versetzen. Beim Renovieren geht es um die Beseitigung von Gebrauchsspuren, welche auch bei einer sachgemäßen und pfleglichen Nutzung des Wohnraums im Laufe der Zeit nicht ausbleiben. Renovierungsarbeiten dienen der oberflächlichen Erneuerung. Hierzu gehören das Streichen und Tapezieren von Wänden, das Streichen von Fenstern und Türen sowie die Verlegung eines neuen Fußbodens. Anders formuliert, umfasst eine Renovierung sämtliche Arbeiten, welche im Mietrecht als Schönheitsreparatur bezeichnet werden.

Der Vorteil: Mieter oder auch Eigentümer haben die Möglichkeit, schnell und ohne immensen Kostenaufwand den Räumen einen individuellen Look zu verleihen und sie dem persönlichen Geschmack nachzugestalten.

Experte oder Heimhandwerker – wer darf die Arbeiten übernehmen?

Bei der Frage, wer die anfallenden Arbeiten übernehmen kann oder darf, müssen zunächst die anstehenden Maßnahmen definiert werden. Geht es lediglich um die oberflächliche Erneuerung einer Wohnung zur Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes, also eine Renovierung, sind die Fähigkeiten und Kenntnisse eines motivierten Heimhandwerkers völlig ausreichend. Wer Spaß am Renovieren hat und sich das Geld für einen professionellen Handwerker sparen möchte, darf gerne selbst tätig werden. Wer sich allerdings nicht zutraut, die Arbeiten zur eigenen Zufriedenheit zu erledigen oder möglicherweise nicht über ausreichend zeitliche Kapazitäten verfügt, darf den Auftrag gerne an einen erfahrenen Handwerker in der Umgebung vergeben. Stehen dagegen Maßnahmen zur Modernisierung oder Sanierung einer Wohnung an, empfiehlt sich definitiv die Unterstützung durch einen Experten. Dieser hat die Möglichkeit, zuverlässig und umfassend in baurechtlichen Fragen zu beraten sowie die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen und in Anspruch zu nehmen. Zudem sollte gerade bei diesen umfassenden Maßnahmen kein Geld an der falschen Stelle gespart werden. Unprofessionelle Arbeiten sowie die Verwendung minderwertigen Materials gefährden den langfristigen Nutzen und Erfolg einer Modernisierung oder Sanierung. Suchen Sie nach einer Möglichkeit, um Kosten zu sparen, unterstützen Sie den Experten bei seiner Arbeit. Übernehmen Sie dazu die aufwendigen, aber wenig anspruchsvollen Arbeiten, wie zum Beispiel das Abziehen der alten Tapete oder das Abschlagen alter Fliesen.
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Fazit

Ob Modernisieren, Sanieren oder Renovieren, all dies dient dem gleichen Ziel. Durch verschiedene Maßnahmen soll der Wohnraum erhalten und verbessert werden. Dennoch sind die Begriffe in der Theorie klar voneinander zu unterscheiden. In der Praxis verschwimmen die Grenzen jedoch häufig. Wer als Eigentümer seine Wohnung saniert, wird wahrscheinlich gleichzeitig auch Maßnahmen zur Modernisierung ergreifen. Und auch beim Renovieren wird sich der Heimhandwerker Gedanken zu möglichen Veränderungen machen, welche dem Bereich der Modernisierung zuzuordnen sind. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer das Recht zu, seine Immobilie gemäß seinen Wünschen zu verändern. Betreffen die geplanten Maßnahmen allerdings ein vermietetes Objekt, sind unter Umständen gewisse Vorgaben zu beachten. Und auch der Mieter darf seine Wohnung nicht immer beliebig umgestalten oder umfangreiche Veränderungen vornehmen. Schließlich handelt es sich um das Eigentum seines Vermieters. Ein klärendes Gespräch im Vorfeld sorgt auf beiden Seiten für Sicherheit und vermeidet darüber hinaus unnötigen Ärger.
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Das neue staatliche Förderprogramm für Heizungen im Überblick

Förderprogramm Heizungen

Das neue staatliche Förderprogramm für Heizungen im Überblick

Um seine CO² Emissionsziele bis 2030 zu erreichen, hat der deutsche Staat für 2020 eine Reihe von Änderungen hinsichtlich seines Energieförderprogramms veranlasst. Wer ein Haus besitzt und seine alte Heizung gegen ein neues, energiesparendes Modell austauscht, kann mit großzügigen Zuschüssen rechnen. Es lohnt sich daher, einen Blick auf das Förderprogramm zu werfen. Folgendes ist ab 2020 neu.

Die Wahl der Heizung bestimmt die Höhe der Förderung

Seit Januar 2020 wird der Kauf energiesparender Heizungen einheitlich gefördert. Dabei gelten prozentuale Fördersätze. Deren Höhe richtet sich danach, welche Art von Heizungen Immobilienbesitzer in ihre Häuser einbauen. Grundsätzlich gilt, dass für Anlagen mit besserer Klimabilanz höhere Förderungssätze gezahlt werden. Ölheizungen sind davon jedoch explizit ausgeschlossen. Wird in einem Haus lediglich eine alte Ölheizung durch eine neuere ersetzt, zahlt der Staat von nun an keinen Zuschuss mehr.

Wie sieht die Förderung in Zahlen konkret aus?

Eigentümer, die ihre Häuser mit einer modernen Gas-Brennwertheizung ausstatten, können bis zu 20 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Wer sich für seine Immobilien stattdessen Solarthermieanlagen oder Gas-Hybridheizungen anschafft, darf mit bis zu 30 % Förderung rechnen. In der höchsten Förderungsstufe befinden sich Biomasseanlagen, EE-Hybridheizungen sowie effiziente Wärmepumpen. Wird eine solche Anlage in ein Haus eingebaut, ist eine Förderung von bis zu 35 % vorgesehen.

Auch die KfW kann weiterhin bei der Finanzierung helfen

Zwar hat das Bafa das direkte Förderprogramm von der KfW übernommen. Die staatliche Förderbank kann Hausbesitzern aber auf andere Weise bei der Finanzierung der neuen Heizung helfen. Unter der Bezeichnung „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit bei der KfW“ bietet die Bank ein vergünstigtes Darlehen mit derzeit 0,78 % Jahreszins an. Dieser Kredit gilt speziell für neue Heizungen. Wird die komplette Immobilie einer Sanierung unterzogen, infolge der ein höherer Energiestandard erzielt wird, vergibt die KfW auch weiterhin eigene Zuschüsse.
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Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Es existieren eine Reihe von Programmen für die Förderung energieeffizienterer Häuser. Häufig handelt es sich dabei um lokale oder regionale Förderprogramme. Das Portal CO2Online gibt Auskunft darüber, welche Förderungen in der jeweiligen Region möglich sind. Auch die Beauftragung eines Energieberaters kann gefördert werden.

Ferner kann sich der Austausch einer alten Heizung auch steuerlich gesehen lohnen. Es besteht die Möglichkeit, die energetische Sanierung von Immobilien von der Steuer abzusetzen. Die Anschaffung einer energiesparenden Heizung fällt unter diese Regelung. Insgesamt lassen sich dadurch, verteilt über drei Jahre hinweg, bis zu 20 % gegenüber der Steuer geltend machen. Das gilt jedoch nur für Häuser, für die keine Förderung von der Bafa beantragt wurde. Man muss sich daher zwischen einer Steuererleichterung und einer finanziellen Förderung

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Dürfen Kosten für Hausmeister-Notdienst auf den Mieter umgelegt werden?

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Dürfen Kosten für Hausmeister-Notdienst auf den Mieter umgelegt werden?

Immobilien können gelegentlich von Notfällen wie ein Wasserrohrbruch, Rohrverstopfung oder Stromausfall betroffen werden. Dann wird ein effektiver und kostenbewusster Hausmeister-Notdienst benötigt. Viele Vermieter stellen sich die Frage, ob sie die Kosten für den unerwarteten Hausmeistereinsatz auf den Mieter umlegen können? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Notdienstpauschale für Hausmeister nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört, sondern zu den Verwaltungskosten. Somit muss sie von dem Vermieter beglichen werden.

Ausgangssituation: Vermieter legt Notdienstpauschale auf den Mieter um

Die Vermieterin einer Wohnung verlangt in der Betriebskostenabrechnung von ihren Mietern eine sog. Notdienstpauschale für den Hausmeister, der unerwartete Störungen außerhalb der üblichen Geschäftszeichen beseitigt. Die Mieter sind jedoch überzeugt, dass diese Pauschale nicht umlagefähig ist und zahlen diese Position nicht.

BHG entscheidet: Kosten für Rufbereitschaft dürfen an den Mieter nicht umgelegt werden.
Die Kosten für die Notdienstpauschale werden zu den Verwaltungskosten zugeordnet und müssen deswegen von dem Vermieter getragen werden. Eine Umlegung der Kosten auf den Mieter ist somit nicht möglich.

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Kosten für regelmäßige Hausmeisterarbeiten sind umlagefähig

Die typischen Kosten, die ein Hausmeister in einem Mehrfamilienhaus regelmäßig durchführt, zählen zu den Betriebskosten und dürfen somit auf den Mieter umgelegt werden. Dazu gehören die Kosten für Wartung-, Pflege- und Reinigungsarbeiten und sonstige typische Hausmeisteraufgaben, die in der Immobilie für Sicherheit und Ordnung sorgen. Dieser Aufgaben werden in bestimmten zeitlichen Abständen durchgeführt und zeichnen sich durch Regelmäßigkeit und Routine aus.

Die Notdienstpauschale dient zur Aufnahme von Störungen und ist mit Beauftragung von erforderlichen Reparaturen verbunden, was typisch für Verwaltungstätigkeit ist. Daher dürfen Notdienstpauschale nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Die Kosten für eine Rufbereitschaft für Abzüge dürfen allerdings auf den Mieter umgelegt werden. Dies ist in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich festgelegt.

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