Der Energieausweis kann verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ausgestellt werden. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden die ausgewerteten Daten über die sogenannte Energieverbrauchskennzahl ermittelt. Dieses erfolgt in der Regel über die Heizkosten- und Energieabrechnungen oder durch Verbrauchsmessungen. Da der Verbrauch von Nutzer zu Nutzer unterschiedlich ist und vielen Einflüssen, wie Klima und Lage des Gebäudes unterliegen, kann die Energieverbrauchskennzahl erheblich vom realen Verbrauch der zukünftigen Bewohner abweichen. Der Energieverbrauch muss mindestens 36 Monate erfasst und witterungsbereinigt werden, und wird dann zu einem Durchschnittswert erfasst.
Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst die energetisch bewerteten Daten des Gebäudes, wie Außenwände, Fenster, Dachflächen, Bodenplatte, alle Außenbauteile und die Anlagentechnik. Mithilfe von Software und Simulation werden diese Daten unter einheitlichen Randbedingungen ausgewertet und die Energiebedarfskennzahl errechnet. Mit diesem Energieausweis lassen sich Gebäude und Wohnungen besser vergleichen. Er ist nicht abhängig vom individuellen Verbrauch der Bewohner.
Viele energiebewusste Hauseigentümer haben schon in Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie investiert. Der Strom, der damit erzeugt wird, muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen und vorrangig im Gebäude selbst genutzt werden. Nur dann kann er in die Berechnungen aufgenommen und vom Energiebedarf abgezogen werden. Grundsätzlich gilt, je geringer die Energiekennzahl ist, desto energieeffizienter ist das Gebäude und umso geringer sind die zu erwartenden Energie- und vor allem Heizungskosten.
Momentan existieren noch enorme Qualitätsunterschiede beim Ausstellen des Energieausweises. Die Ausstellungsberechtigung für Baumaßnahmen ist zwar klar im Baurecht der Bundesländer und für Bestandsgebäude bundeseinheitlich geregelt, wird aber in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich behandelt. Je nach Bundesland erbringen die Voraussetzungen zu Ausstellung des Energieausweises Sachverständiger, Architekten oder der Handwerker. Einige Ausweise sind sogar online zu erhalten. Dabei wird die Ausstellung des Energieausweises von der Selbstauskunft des Hauseigentümers abhängig gemacht. Ob der Energiekennwert den Tatsachen entspricht, lässt sich dann nur noch durch Kontrolle eines Experten nachvollziehen.