Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft

Mietpreisbremse

Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft

Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Mietpreisbremse bis 2025 zu verschärfen, obwohl das Angebot an Immobilien sehr knapp ist. Es ist zu befürchten, dass diese Entscheidung noch zur weiteren Verknappung des Wohnungsangebots führt.

Was passiert, wenn Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen?

In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete maximal über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist eine strengere Rückerstattungspflicht der Vermieter vorgesehen. Die Rückzahlungspflicht für die zu viel gezahlte Miete gilt für einen Zeitraum von insgesamt 30 Monaten gerechnet ab Vertragsbeginn. Dabei ist wichtig, dass die Mieter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb dieses Zeitraums nach Mietbeginn rügen. Die derzeitige Rechtslage hat eine rückwirkende Forderung der Miete ausgeschlossen. Wenn die Mieter jedoch nicht innerhalb von 30 Monaten rügen oder das Mietverhältnis bereits beendet ist, soll die Rückwirkung einer Rüge ausgeschlossen sein.

Betrachtungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmiete wird länger

Für die Mietpreisbremse ist die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von entscheidender Bedeutung. In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden nach der derzeitigen Rechtslage Mieten der vergangenen vier Jahren einbezogen. Zukünftig soll der Betrachtungszeitraum auf sechs Jahren erweitert werden, um eine niedrigere ortsübliche Vergleichsmiete zu erzielen. Außerdem will der Gesetzgeber die Umwandlung von vermieteten Wohnungen in Eigentumswohnungen einschränken.
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Welche Probleme sind mit der Mietpreisbremse verbunden?

Mietwohnungsmarkt sehr wichtig und es kann sein, dass sie ihre Wohnungen nicht länger halten und veräußern müssen.

Die meisten Wissenschaftler warnen vor extremen Eingriffen in die Bildung des Mietpreises. Die Mietpreisbremse führt leider nicht dazu, dass alle Einkommensgruppen bezahlbaren Wohnraum in den sehr stark nachgefragten Lagen finden. Denn das Angebot an Wohnungen wird dadurch nicht größer. Das größte Problem ist die enorme Knappheit an Wohnraum in den Ballungsräumen.

Außerdem profitieren vor allem Gutverdienende von der Deckelung der Miete, den die meisten Vermieter werden sich eher für einen alleinstehenden Abteilungsleiter oder ein Akademikerpaar entscheiden, als für eine alleinerziehende Mutter. Deswegen kritisiert der wissenschaftliche Beirat bei Bundeswirtschaftsministerium Eingriffe in den Wohnungsmarkt – wie die Mietpreisbremse – sehr scharf. Stattdessen fordern sie den Bau von mehr Wohnraum, der durch die Abschaffung der gesetzlichen Hürden angekurbelt werden könnte.

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Bavaria Towers: Wichtige Impulse für Münchens Osten

Bavaria Towers Bogenhausen

Bavaria Towers: Wichtige Impulse für Münchens Osten

Als „eines der größten Bauprojekte der vergangenen Jahre“ bezeichnete die Süddeutsche Zeitung die Bavaria Towers in Bogenhausen bereits im Jahr 2017. Auf einer Gesamtfläche von 23.000 m² entstehen drei Office-Tower sowie ein Hotelturm. Das Areal gehört der Von der Heyden Group und einem institutionellen Investor. Entwickler des Projekts ist das Unternehmen Bayern-Projekt GmbH. Für Sven Renz, den geschäftsführenden Alleingesellschafter von Bayern Projekt, sind die Bavaria Towers nicht zuletzt ein Beitrag, um den Osten von München weiter aufzuwerten.

Attraktives Ensemble aus drei Bürotürmen und einem Hotelturm

Die Website des Projekts beschreibt die Bavaria Towers als „Münchens modernstes Immobilien-Ensemble“. Dieses Ensemble besteht aus drei Bürotürmen und einem Hotelturm. Die drei Office-Tower heißen Blue, Sky und Star Tower. Gemeinsam kommen sie auf eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 62.000 m². Ausgestattet sind sie unter anderem mit zwei Tiefgaragen (798 Stellplätze). Der vierte Turm ist der White Tower, der als Hotel geplant ist. Die H-Hotels AG eröffnet hier ein Hyperion Business Superior Hotel mit 345 Zimmern und Panoramasuiten. Darüber hinaus soll es diverse Restaurants geben.

Der höchste der vier Türme ist der Sky Tower mit 83,60 Metern, der niedrigste der Star Tower mit 46,10 Metern. Die vom Architekturbüro Nieto Sobejano Arquitectos aus Madrid entworfenen Türme umgeben einen zentralen Platz. Mit Gastronomieangeboten sowie Wasser- und Grünflächen soll er für „hohe Aufenthaltsqualität und Anziehungskraft“ sorgen.

Bavaria Towers: Nachhaltigkeit trifft auf Komfortausstattung

Bayern-Projekt setzt bei den Bavaria Towers auf ein „energetisch effizientes Gesamtkonzept“. Die Türme werden mit einer zweischaligen Fassadenkonstruktion gebaut und mit Fernwärme und Geothermie geheizt. Die Gebäudeteile sollen nach DGNB Silber bzw. LEED Gold zertifiziert werden. Zur Komfortausstattung gehören in den Bürotürmen High-Speed-Aufzüge sowie eine raumhohe Verglasung bei einer lichten Raumhöhe von drei Metern in den Mietflächen. Darüber hinaus gibt es Dachterrassen im Star Tower und im Sky Tower: Von hier aus hat man einen attraktiven Blick auf Bayerns Hauptstadt.
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Beim Stadtbild geht es um die Qualität von Architektur

Renz positioniert sich im Interview auch gegen das Negativimage, das Hochhäuser in München oftmals haben. Zwar ist aus seiner Sicht durchaus eine Diskussion sinnvoll, welche Bebauung mit dem Münchner Stadtbild verträglich ist. Allerdings dürfe es dabei nicht ausschließlich um die Sichtbarkeit höherer Häuser gehen. Vor allem sollte man die Qualität der Architektur thematisieren. Kritik wie die, dass Hochhäuser ineffizient oder viel zu teuer sein, könne er so nicht stehen lassen, sagt Renz im Interview mit ManagementCircle.
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Baubranche – DIW äußert Wachstumsprognose und eine Empfehlung

Baustelle

Baubranche – DIW äußert Wachstumsprognose und eine Empfehlung

Die gesamte Bauwirtschaft (Tief-, Gewerbe- und Wohnungsbau) kann 2019 mit einem Wachstum des nominalen Bauvolumens von rund 7,5 Prozent rechnen. 2020 werden es wahrscheinlich 6,5 Prozent sein. Das prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Berlin im Rahmen seiner Bauvolumenprognose. Wachstumstreiber ist laut dem DIW der florierende Bau von Wohn-Immobilien, den die Politik mit zusätzlichen Impulsen antreibt. Statt mit der Gießkanne breit zu fördern, sollte die Politik die Gelder jedoch auf sozialen Wohnungsbau in Innenstädten konzentrieren, rät das Institut.

Maßnahmen wie Baukindergeld fördern Baupreis-Anstieg

Laut Prognose des DIW steigen die Baupreise 2019 um etwa 4,5 Prozent und 2020 voraussichtlich um zusätzliche 3,5 Prozent. Ursachen dafür sieht das DIW in einer hohen Kapazitätsauslastung sowie in einer starken Nachfrage im Bau von Wohn-Immobilien und im Bereich „Infrastruktur“ durch den Staat. Das bedeutet nicht zuletzt, dass ein nominales Wachstum in der Baubranche vor allem in überdurchschnittlich steigende Preise fließt.

2018 war das beim nominalen Wachstum von zehn Prozent im Neubau der Fall, vermutet das DIW. 2019 und 2020 wird es ähnlich sein. Laut Prognose steigt das Bauvolumen 2019 auf rund 430 Milliarden Euro und 2020 auf knapp 460 Milliarden Euro. Da ein Gutteil des Geldes in Preissteigerungen fließt, sind die prognostizierten Wachstumsraten deutlich schwächer. Das Wachstum liegt laut DIW 2019 bei 2,9 Prozent, während es im Jahr 2020 rund 3,1 Prozent erreichen könnte.

Die aktuelle staatliche Förderung ist ein Preistreiber

Die aktuell initiierten und in drei Jahren wieder auslaufenden Fördermaßnahmen animieren Bauunternehmen kaum dazu, zusätzliche Kapazitäten aufzubauen. In der aktuellen Situation einer „Bauwirtschaft an der Kapazitätsgrenze“ werden die Unternehmen stattdessen ihre Preissetzungsspielräume ausnutzen, vermutet das DIW. Deshalb erwartet das DIW, dass Maßnahmen wie höhere Abschreibungen für den Mietwohnungsbau (Sonder-AfA) und das Baukindergeld für mehr private Wohn-Immobilien die Preise in der Baubranche weiter antreiben.
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Fördermaßnahmen sollten andere Akzente setzen

Das DIW rät zu einer veränderten Förderung, um das Geld gezielt in jene Gebiete zu leiten, in denen es aktuell zu Verdrängungsprozessen kommt. Gemeint sind damit besonders gut nachgefragte Regionen in größeren Städten. Hier sei bei real sinkender Wachstumsdynamik im Wohnungsneubau und einer räumlich wenig fokussierten Neubautätigkeit keine schnelle Lösung des Wohnungsproblems zu erwarten.

Als brauchbaren Lösungsansatz sieht das DIW einen verstärkten sozialen Wohnungsbau, für den der Bund dank der jüngsten Verfassungsänderung einen größeren Spielraum besitzt. Bei den Baumaßnahmen für neue Immobilien sollte man aber laut DIW die Fehler der Vergangenheit wie Fehlbelegung, mangelnde Kosteneffizienz und Mitnahmeeffekte vermeiden. „Nicht die Masse zählt, sondern der richtige räumliche Zuschnitt“, schreibt das Institut und fordert, dass die Kommunen selbst für die Definition passender Gebiete, in denen in den Immobilien-Bau investiert wird, verantwortlich sein sollen.

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Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Basiszins

Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt 2x pro Jahr, und zwar zum 1.1. und 1.7. Seit sechs Jahren weist der Basiszins einen negativen Wert auf. Der Basiszinssatz liegt zum Anfang des Jahres 2019 weiterhin bei minus 0.88 Prozent. Dies entspricht dem Basiszinssatz aus dem Jahr 2018, eine Änderung wurde nicht vorgenommen.

Welche Funktion erfüllt der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Wenn Verträge (zum Beispiel bei Kauf einer Immobilie) zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden, liegen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkt über dem Basiszins. Dies ist im BGB § 288 Abs. 1 geregelt.

Vermieter, die Gewerbeimmobilien vermieten, sind berechtigt als Mindes-Verzugsschaden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).

Allerdings spielt bei der Berechnung der Verzugszinsen die Dauer des Mietverhältnisses eine Rolle. Wenn der gewerbliche Mietvertrag vor dem 29.07.2014 abgeschlossen wurde, liegen die Verzugszinsen für Mieten, die bis Juni 2016 fällig waren, lediglich 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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Aktuelle Basiszinssätze nach § 247 BGB

Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2019
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2018
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.1.2017
Zinssatz: – 0,88 Prozent, gültig seit 1.7.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2016
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.7.2015
Zinssatz: – 0,83 Prozent, gültig seit 1.1.2015
Zinssatz: – 0,73 Prozent, gültig seit 1.7.2014
Zinssatz: – 0,63 Prozent, gültig seit 1.1.2014
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Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

Mietrechtsaenderungen 2019

Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

Seit Anfang 2019 gilt eine Mietrechtsänderung, durch die sich für Vermieter einige deutlich veränderte Bedingungen ergeben. Sie betreffen beispielsweise die Möglichkeiten, Kosten für eine Modernisierung auf die Miete umzulegen.
Sie definieren neue Auskunftspflichten des Vermieters gegenüber potenziellen Neumietern und sie etablieren Maßnahmen gegen das sogenannte Heraus modernisieren, bei dem Modernisierungsarbeiten nur als Vorwand dienen. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Veränderungen vor, die sich durch die aktuelle Mietrechtsänderung ergeben.

Wie können Vermieter Modernisierungskosten weiterreichen?

Vermieter dürfen einen Teil der Kosten für eine Modernisierung ihrer Wohnimmobilie über eine Mieterhöhung an Mieter weiterreichen. Die Grenzen dafür sind Anfang 2019 allerdings enger gefasst worden. Vor der neuen Mietrechtsänderung konnten Vermieter maximal elf Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Miete aufschlagen. Seit Anfang 2019 sind es nur noch acht Prozent. Darüber hinaus gibt es jetzt eine sogenannte Kappungsgrenze.

Die Miete für jeden Quadratmeter Wohnfläche darf sich nach einer Modernisierung in sechs Jahren nur um maximal drei Euro/m² erhöhen. Das gilt bei allen Kaltmieten, die vor der Modernisierung bei mindestens sieben Euro/m² lagen. Lag die Quadratmeter miete vor der Modernisierung niedriger, darf die Miete innerhalb der sechs Jahre um maximal zwei Euro/m² ansteigen. Damit möchte der Gesetzesgeber verhindern, dass günstiger Wohnraum durch eine Modernisierung zu teuer für die bisherigen Mieter wird.

Welchen Vorteil haben modernisierende Vermieter künftig?

Für Vermieter wird es künftig in einigen Fällen einfacher, zu berechnen, wie viel Geld sie aufgrund der Modernisierung auf die Miete umlegen können. Liegen die Kosten der Modernisierung maximal bei 10.000 Euro pro Wohneinheit, können sie 70 Prozent dieser Kosten als Berechnungsgrundlage nehmen, um so die zulässige Mieterhöhung zu ermitteln.

Welche neuen Informationspflichten hat der Vermieter?

Durch die Mietrechtsänderung haben Vermieter neue Informationspflichten gegenüber potenziellen Neumietern. Sie gelten bei einer neu verlangten Miete, die in Regionen mit einer Mietpreisbindung über der ohne Ausnahmeregelung maximal möglichen liegt. Mietpreisbindungen gelten in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dort darf die Miete bei einer Neuvermietung von Bestandswohnungen in der Regel maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise nach einer Modernisierung der jeweiligen Immobilie.

Verlangt ein Vermieter bei einer Neuvermietung in einer Gegend mit Mietpreisbindung eine die Regel übersteigende Miete, greifen die Informationspflichten. Der Vermieter muss Wohnungsinteressenten dann unaufgefordert die Höhe der zuvor gezahlten Miete nennen. Er muss sie zusätzlich darüber informieren, dass die von ihm verlangte Neumiete das mit der Mietpreisbindung verbundene Plus von maximal zehn Prozent übersteigt.

Warum könnte es zu häufigeren Rügen gegen Vermieter kommen?

Mieter haben es seit der Mietrechtsänderung einfacher, sich gegen aus ihrer Sicht überhöhte Mieten zu wehren, die die Regeln der Mietpreisbremse verletzen. Sie können mit einer einfachen Rüge bei ihrem Vermieter reagieren, während zuvor eine qualifizierte Rüge nötig war. Die qualifizierte Rüge ist komplizierter und muss auf Basis der örtlichen Vergleichsmiete begründen, warum die geforderte Miete zu hoch ist. Das ist bei einer einfachen Rüge nicht nötig. Damit sinkt die Hürde für Mieter, was dazu führen könnte, dass sie häufiger rügen.
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Welche Maßnahmen greifen gegen „Herausmodernisieren”?

Bisweilen haben Vermieter in der Vergangenheit angekündigt, ihre Wohnimmobilie umfassend zu modernisieren, um Mieter so zu einer Kündigung zu veranlassen. Dieses Vorgehen wird „Herausmodernisieren“ genannt. Von „Herausmodernisieren“ wird auch dann gesprochen, wenn Vermieter nach einer Modernisierung eine sehr hohe Mieterhöhung planen oder eine andere sehr hohe Belastung von Mietern vorsehen.

„Herausmodernisieren“ wird nach der Mietpreisänderung als Ordnungswidrigkeit interpretiert und kann eine Geldbuße bis zu maximal 100.000 Euro nach sich ziehen. Der Verdacht auf ein unzulässiges Herausmodernisieren besteht beispielsweise, wenn ein Vermieter umfangreiche Modernisierung ankündigt und in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Ankündigung nicht mit ihnen beginnt.

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Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

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Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

Hat es geschneit, bedeutet das oft Arbeit für Hauseigentümer: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen sie dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor ihrer Immobilie schnee- und eisfrei und damit begehbar wird. Eigentümer von Mietshäusern können diese Pflicht allerdings an ihre Mieter abtreten oder Dienstleister beauftragen. Welche Regeln für Eigentümer beziehungsweise Mieter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee gelten, verrät dieser Artikel.

Was genau regelt die Verkehrssicherungs­pflicht?

Laut Lexikon der Immobilienwirtschaft (Grabener Verlag) verpflichtet die Verkehrssicherungspflicht denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft, „alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit die Gefahrenquelle beseitigt wird“. Eine Gefahrenquelle schafft man bisweilen auch durch Unterlassung, zum Beispiel durch unterlassene Schneeräumarbeiten.

Wer definiert Regeln für Räumpflichten bei Eis und Schnee?

Verantwortlich dafür, Straßen und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien, sind zunächst einmal die Kommunen. Sie können die Pflichten bei Gehwegen aber in ihren Satzungen an Anwohner übertragen. Dann stehen die Hauseigentümer in der Verantwortung. Aber auch sie können die Pflicht weiterreichen.

Sind Mieter zum Schneeräumen verpflichtet?

Mieter eines Hauses oder einer Wohnung in einem Haus müssen den Schnee vor der Haustür räumen, wenn ein entsprechender Absatz im Mietvertrag sie dazu verpflichtet. Der Vermieter kann die Verkehrssicherungspflicht also weiterreichen. Dafür reicht es aber nicht, eine Räumpflicht für Mieter nur in der Hausordnung festzuschreiben.

Falls Mieter Schnee räumen müssen: Bleiben Pflichten für Vermieter?

Ja. Selbst, wenn Vermieter die Schneeräumpflicht an Mieter weitergereicht haben, sind sie nicht frei von der Verantwortung für schnee- und eisfreie Gehwege vor ihrer Immobilie. Letztlich haben sie eine Art Kontrollpflicht. Sie müssen darauf achten, dass ihre Mieter ihre Pflicht zur Schneeräumung einhalten. Kommt ein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann er im für ihn ungünstigsten Fall haftbar gemacht werden, falls sich jemand auf dem nicht geräumten Gehweg verletzt.

Drohen Strafen, wenn man den Schnee nicht räumt?

Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern existieren Strafen, für die obere Limits definiert werden. Andere Bundesländer legen nur fest, dass Geldstrafen grundsätzlich möglich sind, wieder andere sehen für versäumtes Schneeräumen keine Strafen vor. In jedem Fall drohen Kosten durch Schadensersatz, wenn sich jemand aufgrund versäumter Räumpflichten verletzt.

Befreien Krankheit oder Urlaub von der Verkehrssicherungs­pflicht?

Nein. Wer in Urlaub fährt oder krank wird, muss sich darum kümmern, dass jemand den Räumdienst übernimmt.

Können Vermieter Dienstleister zum Schneeräumen engagieren?

Falls Vermieter die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Eis nicht an Mieter weitergereicht haben, müssen sie selbst für geräumte Gehwege vor ihrer Immobilie sorgen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie diese Arbeiten selbst erledigen müssen. Sie können Dienstleister beauftragen und die Kosten eventuell in die Mietnebenkosten einfließen lassen.
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Wann und wie muss man Gehwege vom Schnee räumen?

Als grobe Richtwerte für die Zeiten gelten: Meistens muss man werktags dafür sorgen, dass der Gehweg vor der jeweiligen Immobilie von 7 bis 20 Uhr ausreichend von Schnee und Eis befreit ist. An Sonn- und Feiertagen muss der Gehweg oft erst ab 8 oder 9 Uhr ausreichend schnee- und eisfrei sein. Aber was bedeutet ausreichend?

Die Grundregel lautet hier: Die vom Eis und Schnee befreite Fläche muss mindestens so breit sein, dass zwei Personen nebeneinanderstehen können. Ein Meter ist also Mindestbreite. Einige Gemeinden fordern aber noch mehr. Deshalb sollte man sich im Zweifelsfall bei der Gemeinde erkundigen. Sie definieren die Regeln, die selbst im Haus wohnende Eigentümer, Vermieter oder Mieter einzuhalten haben, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Und die können von den hier angegebenen Orientierungswerten abweichen.

Darf man bei Eis auf dem Gehweg mit Salz streuen?

Privatpersonen ist das Verstreuen von Streusalz in vielen Gemeinden nicht gestattet.
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Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

Baukindergeld

Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

Fast 50.000 Familien haben Baukindergeld beantragt. Das meldete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Bundesbauministerium) in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2018. Laut Angaben des Ministeriums betrug das Fördervolumen zum damaligen Zeitpunkt rund eine Milliarde Euro. Allerdings riefen Familien das Baukindergeld vor allem für Wohneigentum in ländlichen Regionen ab. Das berichtete die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Wer hat bisher Baukindergeld beantragt?

Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.

Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.

Wirkt das Baukindergeld?

Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.
Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.
Wirkt das Baukindergeld?

„Gerade dort, wo die Wohnpreise jetzt schon am höchsten sind, wirkt das Baukindergeld nicht – in den Metropolen“. Mit diesen Worten wurde FDP-Baupolitiker Daniel Föst in einer Mitteilung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) vom 12. Januar 2019 zitiert. Grundlage dieser Bewertung war die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP vom Dezember 2018.

In den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg seien insgesamt 13.88 Anträge gestellt worden. Das sei auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine geringe Zahl, berichtete das ZDF. Alleine in Berlin gab es von September bis November 2018 insgesamt 619 Anträge auf Baukindergeld. Das Saarland kam auf 622 Anträge. Dagegen ist die Einwohnerzahl Berlins mit etwa 4,6 Millionen über dreimal so groß wie die im Saarland (ca. 995.000).
Auch die Zahl der Familien ist in Berlin größer: Laut Statistischem Bundesamt lebten 2017 in Berlin 462.000 Familien und im Saarland nur 145.000. In Ostdeutschland wurden die meisten Anträge auf Baukindergeld in Sachsen (1.755) und in Brandenburg (1.535) gestellt.

Reichen die Fördermittel pro Jahr aus?

Insgesamt stellt der Bund drei Milliarden Euro pro Jahr für das Baukindergeld zur Verfügung. Da das Fördervolumen bereits in den ersten drei Monaten seit Start der Förderung bei einer Milliarde Euro gelegen hat, ergibt sich bei Hochrechnung auf ein Jahr ein Bedarf von ungefähr vier Milliarden Euro. Falls das Niveau der Antragsstellung also gleich bleibt, reichen die jährlichen Fördermittel nicht. Eine Aufstockung ist bisher nicht geplant.

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Was ist das Baukindergeld überhaupt?

Familien mit Kindern können die Fördermittel beantragen, nachdem sie in ein neu gebautes oder gekauftes Haus eingezogen sind. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Liegt das Haushaltseinkommen unter einem Maximalbetrag und wird der Antrag bewilligt, erhalten die Familien pro Kind zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro.

Weitere Informationen zu dem Antrag für das Baukindergeld finden Sie auf der KFW Seite.

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Neue Pläne für die McGraw-Kaserne in Giesing

Bauprojekt München Giesing

Neue Pläne für die McGraw-Kaserne in Giesing

In München-Giesing nimmt ein großes Immobilienprojekt Fahrt auf. Etwa 1.000 Wohnungen werden in den kommenden Jahren auf dem Areal der ehemaligen McGraw-Kaserne entstehen. Für den ersten von drei Bauabschnitten fand kürzlich ein städtebaulicher Wettbewerb statt. Gewonnen hat ihn ein Entwurf von zwei Berliner Architekturbüros und eines Büros für Landschaftsarchitektur aus Hamburg. Er sieht den Bau von 345 Wohnungen sowie eines Wohnheims für Staatsbedienstete in Giesing vor.

Um welches Areal in Giesing handelt es sich?

Der erste Bauabschnitt befindet sich zwischen der Warthofstraße, der Stadelheimer und der Tegernseer Landstraße im sogenannten McGraw-Graben. Das Areal liegt im Süden der ehemaligen McGraw-Kaserne. Sie wurde bis 1992 von den US-Streitkräften in München genutzt und war unter anderem Standort einer Hochschule des staatlichen „University of Maryland“ Systems.

Seit Abzug der US-Amerikaner gehört das Kasernengelände in Giesing dem Land Bayern. Auf Teilen des Geländes befinden sich derzeit unter anderem Dienststellen der Polizei sowie Institutionen wie die staatliche Bauverwaltung, die auch in Zukunft erhalten bleiben.

Was soll gebaut werden?

Neben den 345 Wohnungen und dem Wohnheim mit 215 Apartments sollen im ersten Bauabschnitt Nahversorger Flächen mit einer Größe von 4.040 Quadratmetern entstehen. Ebenfalls geplant sind zwei Kindertageseinrichtungen und Tiefgaragen für 628 Pkws. Bauherr des Projekts ist das Unternehmen Stadibau GmbH, das sich um den Wohnungsbau für Staatsbedienstete kümmert.

Eckdaten des Nutzungskonzepts für das Areal wurden im Juni 2018 vom Planungsausschuss sowie von der Vollversammlung des Stadtrates München beschlossen. Anschließend folgte der städtebauliche Wettbewerb. Er diente zugleich als Architektenwettbewerb, bei dem über die konkrete Bebauung entschieden wurde. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde am 14. Dezember in einer Pressemitteilung auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht. Das Preisgericht ermittelte den Siegerentwurf aus den Arbeiten von zehn Wettbewerbsteilnehmern. Der Entwurf stammt von den beiden Berliner Architekturbüros „Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus“ und MLA sowie vom Unternehmen Treibhaus Landschaftsarchitekten Hamburg.

Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart verspricht sich durch das Projekt eine Aufwertung der Gegend. „Ich stelle mir hier ein gut durchmischtes lebenswertes Wohnviertel vor, das nur wenige U-Bahn Minuten vom Marienplatz entfernt ist“, kommentierte er das Ergebnis des Wettbewerbs.

McGraw-Kaserne: Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Der Freistaat Bayern handelt nun die konkreten Konditionen der Zusammenarbeit mit den Wettbewerbssiegern aus. „Über Bauzeit und Kosten könne man derzeit keine seriösen Angaben machen“, zitierte die Süddeutsche Zeitung am 18. Dezember 2018 eine nicht näher benannte Ministeriumssprecherin. Noch in diesem Jahr soll der Baugrund in Giesing vorbereitet werden. Zugleich ist 2019 der Abbruch maroder Bestandsbauten geplant.
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Was geschieht in den anderen Bauabschnitten?

Nördlich vom ersten Bauabschnitt befindet sich der zweite Teilbereich des Bauvorhabens, für den 2019 eine Machbarkeitsstudie erstellt wird. Die noch zu gründende Firma BayernHeim GmbH soll hier im Rahmen staatlicher Wohnraumförderung Wohnungen bauen. Im dritten Bauabschnitt wird die Stadibau die ehemalige University of Maryland auf dem ehemaligen Militärgelände in Giesing umbauen, um hier etwa 150 Wohnungen zu schaffen.
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Entspannt wohnen: Stadtquartier Fürst am Bahnhof Laim

Bauprojekt Laim

Entspannt wohnen: Stadtquartier Fürst am Bahnhof Laim

„Fürst“ nennt sich ein attraktives neues Stadtquartier in München, das am Bahnhof Laim im Westen der Stadt entwickelt wird. Die Baywobau Immobilien AG hat es in Kooperation mit dem Büro Steidle Architekten konzipiert und möchte es bis 2021 fertigstellen. Auf dem Areal „Landsberger Straße / Fürstenrieder Allee“ in Laim entsteht eine eindrucksvolle Anlage mit 217 Wohneinheiten. Zusätzlich gibt es einen begrünten Innenhof, eine Tiefgarage, Geschäfte und eine Kinderkrippe. Neben vielen Mietwohnungen werden auch Eigentumswohnungen gebaut, deren Vermarktung im Juni 2018 erfolgreich begonnen hat.

Attraktive Wohnungen mit bis zu vier Zimmern

Knapp 160 der entstehenden Wohnungen sind für den Eigenbestand der Baywobau geplant und sollen nach Fertigstellung vermietet werden. Darüber hinaus gehören moderne 2- bis 4,5-Zimmer-Eigentumswohnungen mit einer Größe von 45 bis etwa 95 Quadratmetern zum Projekt Fürst in Laim. Komplettiert wird das Wohnangebot durch drei reizvolle Penthouse-Wohnungen. Die Vermarktung der Eigentumswohnungen in Laim lief bisher sehr erfolgreich.
Ende Oktober 2018 waren bereits etwas über die Hälfte reserviert.

Alle Wohnungen des Projekts bieten einen Freisitz zum begrünten Innenhof, der als urbane Ruheoase mit Sitzflächen und Spielgelegenheiten dient. Für ausreichend Parkraum sorgt die zweigeschossige Tiefgarage mit 222 Einzelstellplätzen. Sie ist über barrierefreie Aufzüge an die oberen Stockwerke angebunden. Die Stellplätze erhalten bei Bedarf eine Ladestation für Elektromobilität. Für einen hohen Grad an Energieeffizienz setzt Baywobau auf sichere und umweltverträgliche Materialien wie schwer entflammbare Mineralwolle zur Dämmung.

Mit der S-Bahn ist man in zehn Minuten am Marienplatz

Für die Nahversorgung dienen neben den Geschäften im Erdgeschoss des Projektes Supermärkte, Fachgeschäfte und Discounter in unmittelbarer Nähe. Ärzte, Banken und Drogerien sowie Bildungseinrichtungen wie Grund- und weiterführende Schulen sind ebenfalls nicht weit entfernt. In etwa zwei Minuten erreicht man vom Projekt aus zu Fuß die S-Bahn-Station Laim. Von hier aus gelangt man in ungefähr zehn Minuten zum Marienplatz. Bis zum Starnberger See und zum Wörthsee fährt man etwa 25 Minuten mit dem Auto.
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Das Grundstück, auf dem das Projekt Fürst in Laim entsteht, ist traditionsreich. Viele Jahre lang war es Standort der Gaststätte „Großwirt“, die eine der bekanntesten in Laim gewesen ist. Das Bahnhofsumfeld, zu dem auch das Grundstück gehört, war viele Jahre geprägt von gewerblicher Nutzung und als Wohngebiet nicht sehr begehrt. Bauprojekte wie die in den letzten Jahren entstandenen Hotels und Wohnbauten haben das Areal aber aufgewertet. Heute präsentiert es sich als attraktive und relativ zentral in München gelegene Wohnlage. Das Projekt Fürst wird diese Attraktivität weiter steigern.
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Wir suchen Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke

Immobilie verkaufen an vorgemerkte Kunden

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Es ist gut möglich, dass wir einen passenden Käufer für Ihr Grundstück, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung bereits haben. Befindet sich Ihre Immobilie in München oder im Münchner Umland? Wir haben viele vorgemerkte Kunden, die nach einer passenden Immobilie suchen. Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick in die Wunschliste von fünf Interessenten.

Eigentumswohnung zur Kapitalanlage

Objektart: Eigentumswohnung zur Kapitalanlage
Lage: München oder Umland
Kaufpreis: bis ca. 350.000 EUR
Zimmer: 2 Zimmer
Wohnfläche: ab ca. 55 m²

Eigentumswohnung zur Selbstnutzung

Objektart: Eigentumswohnung zur Selbstnutzung
Lage: München Innenstadt und alles, das an der Isar liegt, Thalkirchen bis Oberföhring
Kaufpreis: bis 520.000 EUR
Zimmer: ab 2 Zimmer
Wohnfläche: ab 65 m²

Baugrundstück für weltweit bekannten Hersteller von erstklassigen Werkzeug- und Laserschneidmaschinen

Objektart: Baugrundstück für Gewerbe zum Kauf
Grundstücksgröße: ca. 10.000 m²
Weitere Wünsche: Gute Anbindung an Flughafen erreichbar
Direkt an der Autobahn, damit das Gebäude von der Fahrbahn sichtbar ist.
In Planung ist zunächst ein einstöckiges Gebäude mit einer Ausstellungshalle für Maschinen, diverse Büros, Küche, Besprechungsräumen, Parkplatz.

Immobilie in Münchner Süd-Osten zum Kauf gesucht

Objektart: Haus oder Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil
Lage: Einzugsgebiete München U-/S-Bahn (vorzugsweise Münchner Süd-Osten, Trudering, Riem, Giesing, Harlaching, Taufkirchen, Unterhaching, Deisenhofen, Ottobrunn, Neubiberg
Kaufpreis: ca. 700.000 EUR
Wohnfläche: ab 85 m²
Zimmeranzahl: ab 3,5 Zimmer
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Mehrfamilienhaus bis zu 50 Wohneinheiten

Objektart: Mehrfamilienhaus ab zwei bis ca. 50 Wohneinheiten
Lage: Im Stadtgebiet München oder im Würmtal
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