Kein blauer Himmel über München? Macht nichts, hier die Indoor-Tipps!

Indoor Tipps München

Kein blauer Himmel über München? Macht nichts, hier die Indoor-Tipps!

Spielt das Wetter in München einmal nicht mit, da es nass und kalt ist, sollten Sie sich davon nicht die gute Laune verderben lassen. Die bayerische Landeshauptstadt hält viele Sehenswürdigkeiten, Kulturstätten und sportliche Einrichtungen bereit, mit denen erst gar keine Langeweile aufkommt. Für jeden ist das Richtige dabei, egal, ob Sie in Nostalgie schwelgen, aktiv sein oder einfach nur die Seele baumeln lassen möchten.

München erkunden mit der 19er-Tram

Für wenig Geld, nur mit einem normalen Fahrschein, können Sie an regnerischen Tagen mit der 19er-Tram eine Stadtrundfahrt durch die bayerische Landeshauptstadt unternehmen. Die besten Plätze sichern Sie sich, wenn Sie an einer der beiden Endhaltestellen Pasing oder Berg am Laim einsteigen. Die Tram hält am Lenbachplatz, in der Theatinerstraße und am Max-Joseph-Platz. Sie kommen am beeindruckenden Bau der Regierung von Oberbayern und am Maximilianeum vorbei. Hier gibt es die Minifahrpläne der MVG.

Streifzüge durch das Deutsche Museum

Das Deutsche Museum in München ist immer wieder einen Besuch wert. Spannung für kleine Besucher bietet das Kinderreich. Einen Einblick in die Arbeit der Bergleute gewinnen Sie beim Gang durch das Bergwerk. Auch der Bereich Schifffahrt ist sehenswert. Hier geht es zu den Öffnungszeiten und Eintrittspreisen des Deutschen Museums.

Kunst auf vier Rädern in der BMW Welt

Schon rein äußerlich besticht die BMW Welt in München durch ihre moderne Architektur. Alle Fans von eleganten Autodesigns kommen hier auf ihre Kosten. In der Markenwelt sind eigene Fahrzeuge von BMW sowie Fahrzeuge anderer Hersteller ausgestellt. Im benachbarten BMW Museum sind immer wieder spannende Wechselausstellungen zu sehen.

Olympiaturm mit Indoor-Programm

München von oben können Sie vom Olympiaturm aus erleben. Bei regnerischem Wetter müssen Sie nicht lange am Lift warten und sich die Aussichtsplattform nicht mit anderen Besuchern teilen. Gleich nebenan befindet sich das Sea Life, in dem Sie mehr als 4.000 Meeresbewohner erwarten.

Exotische Pflanzen im Botanischen Garten

Die drei großen Gewächshäusern im Botanischen Garten in München begeistern nach der Renovierung mit lichtdurchlässigen Scheiben und einer verbesserten Wärme-Isolation. In der tropischen Pflanzenwelt mit Agaven, Orchideen, Palmen und anderen Exoten ist es angenehm warm. In der Eingangshalle beeindrucken riesige Kakteen.

Beach38 mit Strandfeeling

Strandfeeling können Sie in München im Beach38 erleben. Wer sportlich aktiv sein möchte, kann auf fünf Indoor-Courts Beachvolleyball spielen. Zur Belohnung können Sie anschließend an der Beachbar tropische Drinks genießen.

Das Richtige für schlechtes Wetter: Bouldern und Bowlen

Bowlen können Sie in München an trüben Tagen auf Bowling-Bahnen, die in der ganzen Stadt verteilt sind. Haben Sie Lust zum Bouldern, dem Sportklettern ohne Seil und Gurt, können Sie im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-Süd und -Nord luftige Höhen erklimmen. Hier die Links zu DAV München Süd und DAV München Nord.

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Die Grundsteuerreform – Wissenswertes für Immobilienbesitzer

Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform – Wissenswertes für Immobilienbesitzer

Die Reform der Grundsteuer beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit am 18. Oktober 2019. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018, das die bisher geltende Regelung wegen einer „gravierenden Ungleichbehandlung“ von Immobilienbesitzern für verfassungswidrig erklärte. Voraussichtlich wird die neue Berechnung 2025 in Kraft treten und alle Haushalte im gesamten Bundesgebiet betreffen – sowohl Eigentümer wie auch Mieter, da die Steuer auf die Miete umgelegt werden kann.

Warum verstößt die geltende Grundsteuer gegen das Grundgesetz?

Nach dem bisher angewendeten Modell berechnet sich die Höhe der Abgaben für einen Immobilienbesitzer nach unterschiedlichen Faktoren wie die Art des Grundstücks, die Bebauung und dem Hebesatz einer Kommune. Darüber hinaus besteht ein Unterschied zwischen den alten und den neuen Bundesländern, da unterschiedliche Steuersätze gelten: Im ehemaligen Westdeutschland sind diese durch das Grundsteuergesetz von 1973 definiert, während in den neuen Ländern die 1935 erlassene Vorschrift für die Erhebung der Steuermesszahlen auf Grund- und Immobilienbesitz Anwendung findet.

Problematisch sah das Gericht allerdings in erster Linie die Verwendung von veralteten Einheitswerten. Eigentlich sieht das Gesetz eine Neubewertung von Immobilien in einem regelmäßigen Turnus von sechs Jahren vor – faktisch wurde diese wegen des hohen Aufwands nur in Ausnahmen wie umfassenden Sanierungen, Neubauten oder dem Aufteilen bestehender Objekte auf mehrere Eigentümer vorgenommen. Aufgrund dieser fehlenden Aktualität gelten für einige Grundstücke und Bauwerke Berechnungen, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen und nicht die aktuelle Entwicklung widerspiegeln. Das führte dazu, dass ähnliche Immobilien von der Grundsteuer vollständig unterschiedlich betroffen sind – statt eines Realwerts ist das Baujahr und das Datum der Feststellung entscheidend.

Wer profitiert direkt von der Grundsteuer?

Eine Begründung für die Einziehung der Grundsteuern ist, dass die Kommunen für ihre Einwohner eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen – also Wege bauen und erhalten, öffentliche Verkehrsmittel bereitstellen und die Energie- und Wasserversorgung sicherstellen und überwachen. Diese Leistungen, von denen die Allgemeinheit und jeder Bewohner profitieren, sollen die Kommunen durch die Einnahmen aus der Grundsteuer erbringen. Es handelt sich deshalb um eine kommunale Steuer, die in die Kassen der örtlichen Verwaltung fließt.

Was ist die Öffnungsklausel?

Die Öffnungsklausel ist ursprünglich ein Instrument aus dem Tarifgesetz, das es zulässt, bei verschiedenen Bedingungen von der allgemeinen Regelung abzuweichen. Sie ermöglicht es, entsprechend den lokalen Gegebenheiten in einem fest definierten Rahmen von der einheitlichen Grundlage abzuweichen und eigene Prioritäten zu setzen. Konkret bedeutet dies, dass die nationale Gesetzgebung lediglich einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen sich die untergeordneten Instanzen nach eigenem Ermessen bewegen können.

Besonders das Bundesland Bayern bestand bei der Reform der Grundsteuer darauf, dass durch die Öffnungsklausel ein Freiraum geschaffen wird, innerhalb dessen die Beteiligten agieren können. Ein Argument dafür war, dass eine bundesweit einheitliche Bestimmung die regionalen Unterschiede auf nicht ausreichend reflektieren könne und deshalb in jedem Fall eine kommunale Anpassung erforderlich mache.

Welche Kontroversen existieren um die Grundsteuerreform?

Es ist parteiübergreifend unbestritten, dass das derzeitige Modell nicht zeitgemäß ist und dringend verändert werden muss, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Es bestehen allerdings erhebliche Differenzen über die Art der Anwendung und der Umlage auf den Mieter. In der Diskussion haben sich vor allem in zwei Punkten konträre Standpunkte herausgebildet. Der Erste befasst sich mit der Frage, ob die Grundsteuer weiterhin als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden darf. Der Zweite betrifft den Länderfinanzausgleich, der sich ebenfalls aus dem Steuereinkommen berechnet. Erheben finanzstarke Bundesländer nur eine niedrige Basissteuer, müssen sie weniger in diesen Fond einzahlen – Kritiker befürchten, dass dieses Verfahren für politische Zwecke missbraucht werden könnte.

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Wie wirkt sich die Grundsteuerreform konkret auf Immobilienbesitzer aus?

Es sind noch nicht alle Details der künftigen Erhebung bekannt, da diese – wie oben dargestellt – lediglich einen verbindlichen Rahmen vorgibt. Ziel ist in erster Linie, die Steuer innerhalb einzelner Bezirke zu vereinheitlichen, während die konkrete Höhe nach wie vor dem entsprechenden Wohnort abhängt. Aus diesem Grund ist noch nicht abzuschätzen, ob sich die Belastung für den Besitzer einer Immobilie erhöhen oder verringern wird. Zunächst sollen alle Immobilien bis 2022 neu evaluiert werden, um den aktuellen Grundstückswert zu ermitteln. Sollte sich allerdings bis zum 1. Januar 2020 keine Mehrheit in dem Bundesrat finden, fiele die Grundsteuer ersatzlos weg.

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Pasing: Nachhaltiges Konzept mit 200 neuen Wohnungen

Pasing Bahnhof

Pasing: Nachhaltiges Konzept mit 200 neuen Wohnungen

In München-Pasing entsteht ein neues und modernes Wohn- und Gewerbequartier mit insgesamt 200 Wohnungen genannt Paseo Carré. Hierfür hat die Stadt München bereits die Baugenehmigung erteilt. Geplant ist ein nachhaltiges, urbanes Gesamtkonzept bestehend aus sechs Gebäuden und sog. Sharing-Flächen im Bezirksteil Am Westbad. Außerdem werden auch neue Büroflächen entstehen.

Wohnen und Arbeiten harmonieren

In dem Projekt ist Wohnen und Arbeiten inkludiert. Angeboten werden kleine Apartments für Singles, Pendler oder Studenten, und auch sehr großzügige Wohneinheiten für Familien. Sowohl Eigennutzer als auch Investoren können hier eine passende Immobilie finden. Vor allem die Nachfrage nach kleinen Einheiten ist bei diesem Projekt sehr groß. Bereit 65 Prozent der Apartments wurden im Vorverkauf reserviert. Projektiert wurde ein großzügiges Grundstück mit ca. 8.500 Quadratmeter. Bis Ende 2020 sollte das Bauprojekt, mit seinen vier Bauabschnitten abgeschlossen sein.

Verschiedene Immobilientypen stehen zur Auswahl

Entlang der Offenbachstraße wird ein Apartmentgebäude mit insgesamt 100 kompakten Wohneinheiten sowie einer Gewerbeeinheit mit Ausrichtung zur öffentlichen Flächen entstehen. Die Bewohner werden von einem serviceorientierten Sharing-Konzept profitieren, das aus zwei großzügigen Dachterrassen, eine Lounge Area, eine moderne Laundry Lounge mit Waschmaschinen sowie Wäschetrocknern besteht. Eine Paketstation und Angebote zum E-Bike-Sharing werden ebenfalls inkludiert.

Weiterhin sind drei kleine Punkthäuser geplant bestehend aus 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen mit Balkonen oder Terrassen und Wohnflächen bis zu 165 Quadratmeter. Jedes Haus erhält ein sehr großzügiges Penthouse mit über 200 Quadratmetern Wohnfläche. An der Landsberger Straße entstehen Stadthäuser mit Eigentumswohnungen mit Wohnflächen bis zu 80 Quadratmeter.

In dem Bürohaus werden verschiedene Büroflächen entstehen, die funktionale und flexible Lösungen bieten. Die Ansprüche an das moderne Arbeiten erfüllen Open Spaces, Einzel- und Kombibüros sowie Kommunikationsflächen. Ein Highlight sind sicher die großzügigen Dachterrassen mit Ausblicken über Pasing, die Innenstadt und die Berge.

Der Innenhof wird für Entspannung sorgen und Ausblicke ins Grüne bieten. Parken können die Bewohner in der zweigeschossigen Tiefgarage mit Ladestationen für 100 Prozent Ökostrom der Stadtwerke München.

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Perfekte Infrastruktur in Pasing

Die Bewohner werden von der hervorragenden Infrastruktur in der nahen Umgebung profitieren. Fußläufig kann man den historischen Stadtkern von Pasing im Bereich des Marienplatzes erreichen. Hier stehen vielfältige Einkaufmöglichkeiten, Viktualienmarkt, das moderne Einkaufszentrum Pasing Arcaden, sowie eine große Auswahl an Bildungseinrichtungen und Ärzten zur Verfügung.

Der nahegelegene Pasinger Stadtpark, der über die beide Seiten der Würm erstreckt, das Westbad mit einer Saunalandschaft und großzügigen Liegewiesen bieten Entspannung nach der Arbeit.

Vorteilhaft ist vor allem die Nähe zu dem Pasinger Bahnhof und die Straßenanbindung, die für eine schnelle Erreichbarkeit der Münchner Innenstadt sorgen. Außerdem ist eine Verlängerung der U-Bahnlinie U5 bis Pasinger Bahnhof bereits beschlossen, was die Attraktivität der Lage zusätzlich erhöht.

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Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft

Mietpreisbremse

Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft

Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Mietpreisbremse bis 2025 zu verschärfen, obwohl das Angebot an Immobilien sehr knapp ist. Es ist zu befürchten, dass diese Entscheidung noch zur weiteren Verknappung des Wohnungsangebots führt.

Was passiert, wenn Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen?

In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete maximal über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist eine strengere Rückerstattungspflicht der Vermieter vorgesehen. Die Rückzahlungspflicht für die zu viel gezahlte Miete gilt für einen Zeitraum von insgesamt 30 Monaten gerechnet ab Vertragsbeginn. Dabei ist wichtig, dass die Mieter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb dieses Zeitraums nach Mietbeginn rügen. Die derzeitige Rechtslage hat eine rückwirkende Forderung der Miete ausgeschlossen. Wenn die Mieter jedoch nicht innerhalb von 30 Monaten rügen oder das Mietverhältnis bereits beendet ist, soll die Rückwirkung einer Rüge ausgeschlossen sein.

Betrachtungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmiete wird länger

Für die Mietpreisbremse ist die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von entscheidender Bedeutung. In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden nach der derzeitigen Rechtslage Mieten der vergangenen vier Jahren einbezogen. Zukünftig soll der Betrachtungszeitraum auf sechs Jahren erweitert werden, um eine niedrigere ortsübliche Vergleichsmiete zu erzielen. Außerdem will der Gesetzgeber die Umwandlung von vermieteten Wohnungen in Eigentumswohnungen einschränken.
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Welche Probleme sind mit der Mietpreisbremse verbunden?

Mietwohnungsmarkt sehr wichtig und es kann sein, dass sie ihre Wohnungen nicht länger halten und veräußern müssen.

Die meisten Wissenschaftler warnen vor extremen Eingriffen in die Bildung des Mietpreises. Die Mietpreisbremse führt leider nicht dazu, dass alle Einkommensgruppen bezahlbaren Wohnraum in den sehr stark nachgefragten Lagen finden. Denn das Angebot an Wohnungen wird dadurch nicht größer. Das größte Problem ist die enorme Knappheit an Wohnraum in den Ballungsräumen.

Außerdem profitieren vor allem Gutverdienende von der Deckelung der Miete, den die meisten Vermieter werden sich eher für einen alleinstehenden Abteilungsleiter oder ein Akademikerpaar entscheiden, als für eine alleinerziehende Mutter. Deswegen kritisiert der wissenschaftliche Beirat bei Bundeswirtschaftsministerium Eingriffe in den Wohnungsmarkt – wie die Mietpreisbremse – sehr scharf. Stattdessen fordern sie den Bau von mehr Wohnraum, der durch die Abschaffung der gesetzlichen Hürden angekurbelt werden könnte.

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Bavaria Towers: Wichtige Impulse für Münchens Osten

Bavaria Towers Bogenhausen

Bavaria Towers: Wichtige Impulse für Münchens Osten

Als „eines der größten Bauprojekte der vergangenen Jahre“ bezeichnete die Süddeutsche Zeitung die Bavaria Towers in Bogenhausen bereits im Jahr 2017. Auf einer Gesamtfläche von 23.000 m² entstehen drei Office-Tower sowie ein Hotelturm. Das Areal gehört der Von der Heyden Group und einem institutionellen Investor. Entwickler des Projekts ist das Unternehmen Bayern-Projekt GmbH. Für Sven Renz, den geschäftsführenden Alleingesellschafter von Bayern Projekt, sind die Bavaria Towers nicht zuletzt ein Beitrag, um den Osten von München weiter aufzuwerten.

Attraktives Ensemble aus drei Bürotürmen und einem Hotelturm

Die Website des Projekts beschreibt die Bavaria Towers als „Münchens modernstes Immobilien-Ensemble“. Dieses Ensemble besteht aus drei Bürotürmen und einem Hotelturm. Die drei Office-Tower heißen Blue, Sky und Star Tower. Gemeinsam kommen sie auf eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 62.000 m². Ausgestattet sind sie unter anderem mit zwei Tiefgaragen (798 Stellplätze). Der vierte Turm ist der White Tower, der als Hotel geplant ist. Die H-Hotels AG eröffnet hier ein Hyperion Business Superior Hotel mit 345 Zimmern und Panoramasuiten. Darüber hinaus soll es diverse Restaurants geben.

Der höchste der vier Türme ist der Sky Tower mit 83,60 Metern, der niedrigste der Star Tower mit 46,10 Metern. Die vom Architekturbüro Nieto Sobejano Arquitectos aus Madrid entworfenen Türme umgeben einen zentralen Platz. Mit Gastronomieangeboten sowie Wasser- und Grünflächen soll er für „hohe Aufenthaltsqualität und Anziehungskraft“ sorgen.

Bavaria Towers: Nachhaltigkeit trifft auf Komfortausstattung

Bayern-Projekt setzt bei den Bavaria Towers auf ein „energetisch effizientes Gesamtkonzept“. Die Türme werden mit einer zweischaligen Fassadenkonstruktion gebaut und mit Fernwärme und Geothermie geheizt. Die Gebäudeteile sollen nach DGNB Silber bzw. LEED Gold zertifiziert werden. Zur Komfortausstattung gehören in den Bürotürmen High-Speed-Aufzüge sowie eine raumhohe Verglasung bei einer lichten Raumhöhe von drei Metern in den Mietflächen. Darüber hinaus gibt es Dachterrassen im Star Tower und im Sky Tower: Von hier aus hat man einen attraktiven Blick auf Bayerns Hauptstadt.
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Beim Stadtbild geht es um die Qualität von Architektur

Renz positioniert sich im Interview auch gegen das Negativimage, das Hochhäuser in München oftmals haben. Zwar ist aus seiner Sicht durchaus eine Diskussion sinnvoll, welche Bebauung mit dem Münchner Stadtbild verträglich ist. Allerdings dürfe es dabei nicht ausschließlich um die Sichtbarkeit höherer Häuser gehen. Vor allem sollte man die Qualität der Architektur thematisieren. Kritik wie die, dass Hochhäuser ineffizient oder viel zu teuer sein, könne er so nicht stehen lassen, sagt Renz im Interview mit ManagementCircle.

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Baubranche – DIW äußert Wachstumsprognose und eine Empfehlung

Baustelle

Baubranche – DIW äußert Wachstumsprognose und eine Empfehlung

Die gesamte Bauwirtschaft (Tief-, Gewerbe- und Wohnungsbau) kann 2019 mit einem Wachstum des nominalen Bauvolumens von rund 7,5 Prozent rechnen. 2020 werden es wahrscheinlich 6,5 Prozent sein. Das prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Berlin im Rahmen seiner Bauvolumenprognose. Wachstumstreiber ist laut dem DIW der florierende Bau von Wohn-Immobilien, den die Politik mit zusätzlichen Impulsen antreibt. Statt mit der Gießkanne breit zu fördern, sollte die Politik die Gelder jedoch auf sozialen Wohnungsbau in Innenstädten konzentrieren, rät das Institut.

Maßnahmen wie Baukindergeld fördern Baupreis-Anstieg

Laut Prognose des DIW steigen die Baupreise 2019 um etwa 4,5 Prozent und 2020 voraussichtlich um zusätzliche 3,5 Prozent. Ursachen dafür sieht das DIW in einer hohen Kapazitätsauslastung sowie in einer starken Nachfrage im Bau von Wohn-Immobilien und im Bereich „Infrastruktur“ durch den Staat. Das bedeutet nicht zuletzt, dass ein nominales Wachstum in der Baubranche vor allem in überdurchschnittlich steigende Preise fließt.

2018 war das beim nominalen Wachstum von zehn Prozent im Neubau der Fall, vermutet das DIW. 2019 und 2020 wird es ähnlich sein. Laut Prognose steigt das Bauvolumen 2019 auf rund 430 Milliarden Euro und 2020 auf knapp 460 Milliarden Euro. Da ein Gutteil des Geldes in Preissteigerungen fließt, sind die prognostizierten Wachstumsraten deutlich schwächer. Das Wachstum liegt laut DIW 2019 bei 2,9 Prozent, während es im Jahr 2020 rund 3,1 Prozent erreichen könnte.

Die aktuelle staatliche Förderung ist ein Preistreiber

Die aktuell initiierten und in drei Jahren wieder auslaufenden Fördermaßnahmen animieren Bauunternehmen kaum dazu, zusätzliche Kapazitäten aufzubauen. In der aktuellen Situation einer „Bauwirtschaft an der Kapazitätsgrenze“ werden die Unternehmen stattdessen ihre Preissetzungsspielräume ausnutzen, vermutet das DIW. Deshalb erwartet das DIW, dass Maßnahmen wie höhere Abschreibungen für den Mietwohnungsbau (Sonder-AfA) und das Baukindergeld für mehr private Wohn-Immobilien die Preise in der Baubranche weiter antreiben.
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Fördermaßnahmen sollten andere Akzente setzen

Das DIW rät zu einer veränderten Förderung, um das Geld gezielt in jene Gebiete zu leiten, in denen es aktuell zu Verdrängungsprozessen kommt. Gemeint sind damit besonders gut nachgefragte Regionen in größeren Städten. Hier sei bei real sinkender Wachstumsdynamik im Wohnungsneubau und einer räumlich wenig fokussierten Neubautätigkeit keine schnelle Lösung des Wohnungsproblems zu erwarten.

Als brauchbaren Lösungsansatz sieht das DIW einen verstärkten sozialen Wohnungsbau, für den der Bund dank der jüngsten Verfassungsänderung einen größeren Spielraum besitzt. Bei den Baumaßnahmen für neue Immobilien sollte man aber laut DIW die Fehler der Vergangenheit wie Fehlbelegung, mangelnde Kosteneffizienz und Mitnahmeeffekte vermeiden. „Nicht die Masse zählt, sondern der richtige räumliche Zuschnitt“, schreibt das Institut und fordert, dass die Kommunen selbst für die Definition passender Gebiete, in denen in den Immobilien-Bau investiert wird, verantwortlich sein sollen.

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Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Basiszins

Basiszinssatz bleibt auch Anfang 2019 unverändert

Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt 2x pro Jahr, und zwar zum 1.1. und 1.7. Seit sechs Jahren weist der Basiszins einen negativen Wert auf. Der Basiszinssatz liegt zum Anfang des Jahres 2019 weiterhin bei minus 0.88 Prozent. Dies entspricht dem Basiszinssatz aus dem Jahr 2018, eine Änderung wurde nicht vorgenommen.

Welche Funktion erfüllt der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz bildet die Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Wenn Verträge (zum Beispiel bei Kauf einer Immobilie) zwischen Privatpersonen abgeschlossen werden, liegen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkt über dem Basiszins. Dies ist im BGB § 288 Abs. 1 geregelt.

Vermieter, die Gewerbeimmobilien vermieten, sind berechtigt als Mindes-Verzugsschaden 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).

Allerdings spielt bei der Berechnung der Verzugszinsen die Dauer des Mietverhältnisses eine Rolle. Wenn der gewerbliche Mietvertrag vor dem 29.07.2014 abgeschlossen wurde, liegen die Verzugszinsen für Mieten, die bis Juni 2016 fällig waren, lediglich 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

Mietrechtsaenderungen 2019

Mietrechtsänderung 2019: Was ändert sich für Vermieter?

Seit Anfang 2019 gilt eine Mietrechtsänderung, durch die sich für Vermieter einige deutlich veränderte Bedingungen ergeben. Sie betreffen beispielsweise die Möglichkeiten, Kosten für eine Modernisierung auf die Miete umzulegen.
Sie definieren neue Auskunftspflichten des Vermieters gegenüber potenziellen Neumietern und sie etablieren Maßnahmen gegen das sogenannte Heraus modernisieren, bei dem Modernisierungsarbeiten nur als Vorwand dienen. Dieser Artikel stellt die verschiedenen Veränderungen vor, die sich durch die aktuelle Mietrechtsänderung ergeben.

Wie können Vermieter Modernisierungskosten weiterreichen?

Vermieter dürfen einen Teil der Kosten für eine Modernisierung ihrer Wohnimmobilie über eine Mieterhöhung an Mieter weiterreichen. Die Grenzen dafür sind Anfang 2019 allerdings enger gefasst worden. Vor der neuen Mietrechtsänderung konnten Vermieter maximal elf Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Miete aufschlagen. Seit Anfang 2019 sind es nur noch acht Prozent. Darüber hinaus gibt es jetzt eine sogenannte Kappungsgrenze.

Die Miete für jeden Quadratmeter Wohnfläche darf sich nach einer Modernisierung in sechs Jahren nur um maximal drei Euro/m² erhöhen. Das gilt bei allen Kaltmieten, die vor der Modernisierung bei mindestens sieben Euro/m² lagen. Lag die Quadratmeter miete vor der Modernisierung niedriger, darf die Miete innerhalb der sechs Jahre um maximal zwei Euro/m² ansteigen. Damit möchte der Gesetzesgeber verhindern, dass günstiger Wohnraum durch eine Modernisierung zu teuer für die bisherigen Mieter wird.

Welchen Vorteil haben modernisierende Vermieter künftig?

Für Vermieter wird es künftig in einigen Fällen einfacher, zu berechnen, wie viel Geld sie aufgrund der Modernisierung auf die Miete umlegen können. Liegen die Kosten der Modernisierung maximal bei 10.000 Euro pro Wohneinheit, können sie 70 Prozent dieser Kosten als Berechnungsgrundlage nehmen, um so die zulässige Mieterhöhung zu ermitteln.

Welche neuen Informationspflichten hat der Vermieter?

Durch die Mietrechtsänderung haben Vermieter neue Informationspflichten gegenüber potenziellen Neumietern. Sie gelten bei einer neu verlangten Miete, die in Regionen mit einer Mietpreisbindung über der ohne Ausnahmeregelung maximal möglichen liegt. Mietpreisbindungen gelten in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dort darf die Miete bei einer Neuvermietung von Bestandswohnungen in der Regel maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise nach einer Modernisierung der jeweiligen Immobilie.

Verlangt ein Vermieter bei einer Neuvermietung in einer Gegend mit Mietpreisbindung eine die Regel übersteigende Miete, greifen die Informationspflichten. Der Vermieter muss Wohnungsinteressenten dann unaufgefordert die Höhe der zuvor gezahlten Miete nennen. Er muss sie zusätzlich darüber informieren, dass die von ihm verlangte Neumiete das mit der Mietpreisbindung verbundene Plus von maximal zehn Prozent übersteigt.

Warum könnte es zu häufigeren Rügen gegen Vermieter kommen?

Mieter haben es seit der Mietrechtsänderung einfacher, sich gegen aus ihrer Sicht überhöhte Mieten zu wehren, die die Regeln der Mietpreisbremse verletzen. Sie können mit einer einfachen Rüge bei ihrem Vermieter reagieren, während zuvor eine qualifizierte Rüge nötig war. Die qualifizierte Rüge ist komplizierter und muss auf Basis der örtlichen Vergleichsmiete begründen, warum die geforderte Miete zu hoch ist. Das ist bei einer einfachen Rüge nicht nötig. Damit sinkt die Hürde für Mieter, was dazu führen könnte, dass sie häufiger rügen.
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Welche Maßnahmen greifen gegen „Herausmodernisieren”?

Bisweilen haben Vermieter in der Vergangenheit angekündigt, ihre Wohnimmobilie umfassend zu modernisieren, um Mieter so zu einer Kündigung zu veranlassen. Dieses Vorgehen wird „Herausmodernisieren“ genannt. Von „Herausmodernisieren“ wird auch dann gesprochen, wenn Vermieter nach einer Modernisierung eine sehr hohe Mieterhöhung planen oder eine andere sehr hohe Belastung von Mietern vorsehen.

„Herausmodernisieren“ wird nach der Mietpreisänderung als Ordnungswidrigkeit interpretiert und kann eine Geldbuße bis zu maximal 100.000 Euro nach sich ziehen. Der Verdacht auf ein unzulässiges Herausmodernisieren besteht beispielsweise, wenn ein Vermieter umfangreiche Modernisierung ankündigt und in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Ankündigung nicht mit ihnen beginnt.

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Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

Winterdienst

Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter bei Eis und Schnee

Hat es geschneit, bedeutet das oft Arbeit für Hauseigentümer: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen sie dafür sorgen, dass der Bürgersteig vor ihrer Immobilie schnee- und eisfrei und damit begehbar wird. Eigentümer von Mietshäusern können diese Pflicht allerdings an ihre Mieter abtreten oder Dienstleister beauftragen. Welche Regeln für Eigentümer beziehungsweise Mieter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee gelten, verrät dieser Artikel.

Was genau regelt die Verkehrssicherungs­pflicht?

Laut Lexikon der Immobilienwirtschaft (Grabener Verlag) verpflichtet die Verkehrssicherungspflicht denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft, „alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit die Gefahrenquelle beseitigt wird“. Eine Gefahrenquelle schafft man bisweilen auch durch Unterlassung, zum Beispiel durch unterlassene Schneeräumarbeiten.

Wer definiert Regeln für Räumpflichten bei Eis und Schnee?

Verantwortlich dafür, Straßen und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien, sind zunächst einmal die Kommunen. Sie können die Pflichten bei Gehwegen aber in ihren Satzungen an Anwohner übertragen. Dann stehen die Hauseigentümer in der Verantwortung. Aber auch sie können die Pflicht weiterreichen.

Sind Mieter zum Schneeräumen verpflichtet?

Mieter eines Hauses oder einer Wohnung in einem Haus müssen den Schnee vor der Haustür räumen, wenn ein entsprechender Absatz im Mietvertrag sie dazu verpflichtet. Der Vermieter kann die Verkehrssicherungspflicht also weiterreichen. Dafür reicht es aber nicht, eine Räumpflicht für Mieter nur in der Hausordnung festzuschreiben.

Falls Mieter Schnee räumen müssen: Bleiben Pflichten für Vermieter?

Ja. Selbst, wenn Vermieter die Schneeräumpflicht an Mieter weitergereicht haben, sind sie nicht frei von der Verantwortung für schnee- und eisfreie Gehwege vor ihrer Immobilie. Letztlich haben sie eine Art Kontrollpflicht. Sie müssen darauf achten, dass ihre Mieter ihre Pflicht zur Schneeräumung einhalten. Kommt ein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann er im für ihn ungünstigsten Fall haftbar gemacht werden, falls sich jemand auf dem nicht geräumten Gehweg verletzt.

Drohen Strafen, wenn man den Schnee nicht räumt?

Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern existieren Strafen, für die obere Limits definiert werden. Andere Bundesländer legen nur fest, dass Geldstrafen grundsätzlich möglich sind, wieder andere sehen für versäumtes Schneeräumen keine Strafen vor. In jedem Fall drohen Kosten durch Schadensersatz, wenn sich jemand aufgrund versäumter Räumpflichten verletzt.

Befreien Krankheit oder Urlaub von der Verkehrssicherungs­pflicht?

Nein. Wer in Urlaub fährt oder krank wird, muss sich darum kümmern, dass jemand den Räumdienst übernimmt.

Können Vermieter Dienstleister zum Schneeräumen engagieren?

Falls Vermieter die Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Eis nicht an Mieter weitergereicht haben, müssen sie selbst für geräumte Gehwege vor ihrer Immobilie sorgen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie diese Arbeiten selbst erledigen müssen. Sie können Dienstleister beauftragen und die Kosten eventuell in die Mietnebenkosten einfließen lassen.
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Wann und wie muss man Gehwege vom Schnee räumen?

Als grobe Richtwerte für die Zeiten gelten: Meistens muss man werktags dafür sorgen, dass der Gehweg vor der jeweiligen Immobilie von 7 bis 20 Uhr ausreichend von Schnee und Eis befreit ist. An Sonn- und Feiertagen muss der Gehweg oft erst ab 8 oder 9 Uhr ausreichend schnee- und eisfrei sein. Aber was bedeutet ausreichend?

Die Grundregel lautet hier: Die vom Eis und Schnee befreite Fläche muss mindestens so breit sein, dass zwei Personen nebeneinanderstehen können. Ein Meter ist also Mindestbreite. Einige Gemeinden fordern aber noch mehr. Deshalb sollte man sich im Zweifelsfall bei der Gemeinde erkundigen. Sie definieren die Regeln, die selbst im Haus wohnende Eigentümer, Vermieter oder Mieter einzuhalten haben, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Und die können von den hier angegebenen Orientierungswerten abweichen.

Darf man bei Eis auf dem Gehweg mit Salz streuen?

Privatpersonen ist das Verstreuen von Streusalz in vielen Gemeinden nicht gestattet.

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Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

Baukindergeld

Baukindergeld: knapp 50.000 Anträge – vor allem auf dem Land

Fast 50.000 Familien haben Baukindergeld beantragt. Das meldete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Bundesbauministerium) in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2018. Laut Angaben des Ministeriums betrug das Fördervolumen zum damaligen Zeitpunkt rund eine Milliarde Euro. Allerdings riefen Familien das Baukindergeld vor allem für Wohneigentum in ländlichen Regionen ab. Das berichtete die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Wer hat bisher Baukindergeld beantragt?

Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.

Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.

Wirkt das Baukindergeld?

Laut Mitteilung des Bauministeriums vom 18. Dezember hatten damals exakt 47.741 Familien mit 82.865 Kindern die Fördermittel beantragt. Ein Großteil der Anträge stellenden Familien haben demnach ein bis zwei Kinder. Über 9.500 Anträge gab es bei der KfW-Bankengruppe bereits in der ersten Woche nach Start des Baukindergeldes im September 2018. Pro Woche – so das Bundesbauministerium – kommen knapp 3.000 neue Anträge hinzu.
Wo werden die Fördermittel besonders oft abgerufen?

Im Vergleich der Bundesländer war Nordrhein-Westfalen mit 10.728 Anträgen Spitzenreiter bei den Antragsstellungen. Auf den Plätzen dahinter lagen Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Nimmt man allerdings die Anzahl der Familien in den einzelnen Bundesländern und berechnet daraus den Anteil derjenigen, die Baukindergeld beantragt haben, könnte der Anteil beispielsweise in Baden-Württemberg größer als in NRW sein.
Wirkt das Baukindergeld?

„Gerade dort, wo die Wohnpreise jetzt schon am höchsten sind, wirkt das Baukindergeld nicht – in den Metropolen“. Mit diesen Worten wurde FDP-Baupolitiker Daniel Föst in einer Mitteilung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) vom 12. Januar 2019 zitiert. Grundlage dieser Bewertung war die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP vom Dezember 2018.

In den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg seien insgesamt 13.88 Anträge gestellt worden. Das sei auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine geringe Zahl, berichtete das ZDF. Alleine in Berlin gab es von September bis November 2018 insgesamt 619 Anträge auf Baukindergeld. Das Saarland kam auf 622 Anträge. Dagegen ist die Einwohnerzahl Berlins mit etwa 4,6 Millionen über dreimal so groß wie die im Saarland (ca. 995.000).
Auch die Zahl der Familien ist in Berlin größer: Laut Statistischem Bundesamt lebten 2017 in Berlin 462.000 Familien und im Saarland nur 145.000. In Ostdeutschland wurden die meisten Anträge auf Baukindergeld in Sachsen (1.755) und in Brandenburg (1.535) gestellt.

Reichen die Fördermittel pro Jahr aus?

Insgesamt stellt der Bund drei Milliarden Euro pro Jahr für das Baukindergeld zur Verfügung. Da das Fördervolumen bereits in den ersten drei Monaten seit Start der Förderung bei einer Milliarde Euro gelegen hat, ergibt sich bei Hochrechnung auf ein Jahr ein Bedarf von ungefähr vier Milliarden Euro. Falls das Niveau der Antragsstellung also gleich bleibt, reichen die jährlichen Fördermittel nicht. Eine Aufstockung ist bisher nicht geplant.

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Was ist das Baukindergeld überhaupt?

Familien mit Kindern können die Fördermittel beantragen, nachdem sie in ein neu gebautes oder gekauftes Haus eingezogen sind. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Liegt das Haushaltseinkommen unter einem Maximalbetrag und wird der Antrag bewilligt, erhalten die Familien pro Kind zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro.

Weitere Informationen zu dem Antrag für das Baukindergeld finden Sie auf der KFW Seite.

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