Was Eigentümer in München zur Grundsteuerreform 2025 wissen sollten
Bayern geht eigene Wege bei der Berechnung
Während die meisten Bundesländer das sogenannte Bundesmodell anwenden, hat Bayern ein eigenes Flächenmodell eingeführt. Bewertet wird hierzulande nicht mehr anhand des Bodenrichtwerts oder der Lage und stattdessen rein nach Fläche, also der Grundstücksgröße und der Wohn- bzw. Nutzfläche der Immobilie. Für die Berechnung gelten landeseinheitliche Werte, nämlich 0,04 Euro pro Quadratmeter Grund und Boden sowie 0,50 Euro pro Quadratmeter Gebäudefläche. Auf Wohnflächen wird allerdings ein Abschlag von 30 Prozent gewährt, wodurch der tatsächliche Satz auf 0,35 Euro pro Quadratmeter sinkt. Im Vergleich zum Bundesmodell wirkt das Verfahren auf den ersten Blick einfacher, liefert jedoch je nach Immobilientyp überraschende Ergebnisse.
In München sind die Grundstücksgrößen ausschlaggebend
Der Hebesatz der Stadt München, der aktuell 824 Prozent beträgt (Stand 2025), wird auf den vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbetrag angewendet und beeinflusst die Steuerhöhe spürbar.
Mietverhältnisse und Nebenkosten im Blick behalten
Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten, was bedeutet, dass sich eine Erhöhung dieser Steuer direkt auf die Betriebskostenabrechnung auswirkt. Vor allem in Bestandsmietverhältnissen ist es daher unerlässlich, die Anpassung klar und transparent zu kommunizieren. Gleichzeitig ist es sinnvoll, laufende Verträge zu prüfen, sodass Sie spätere Missverständnisse vermeiden. Je nach Immobilie und Zusammensetzung der Wohnparteien lassen sich auch individuelle Lösungen finden, beispielsweise über Staffelungen oder Vorauszahlungen.
Einfluss auf die Bewertung von Immobilien
Diese Maßnahmen helfen jetzt weiter
- Grundbuchauszug
- Flurkarte oder Lageplan
- Wohnflächenberechnung
- Bauunterlagen oder Energieausweis (für Flächenangaben)
- Steuerbescheide der Vorjahre zum Vergleich
Fristen, die Sie als Eigentümer kennen sollten
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer auf Grundlage des Flächenmodells verbindlich. Sollten wichtige Angaben fehlen oder die Erklärung bisher nicht abgegeben sein, empfiehlt sich deshalb zeitnah der Kontakt mit dem Finanzamt. Sonst drohen Verspätungszuschläge und weitere rechtliche Folgen. Zusätzlich kann das Finanzamt bei verspäteter Abgabe die Werte anhand eigener Daten selbst prüfen, was unter Umständen zu ungenauen oder ungünstigen Einstufungen führt.
Ansprechpartner bei offenen Fragen
- das Finanzamt München (für Rückfragen zu Bescheiden und Flächenwerten)
- die Stadt München und das Kommunalreferat (Auskunft zum gültigen Hebesatz)
- Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine (bei komplexeren Sachverhalten, zum Beispiel bei vermieteten Objekten oder Mischformen)
- Ratgeber zur Grundsteuerreform (für tiefergehende Hintergrundinfos, Berechnungsbeispiele und juristische Einordnungen)
Bild: unsplash.com/@iankelsall1 und unsplash.com/@jankolar“
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