Grundsteuererklärung 2022

Die neue Grundsteuererklärung – Unsere Tipps für Sie

Immobilien News

Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken müssen ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen – pro Haus, Wohnung oder Grundstück. Da die Grundsteuerreform reformiert wurde, wird der gesamte Grundbesitz neu bewertet und alle Eigentümer sind daher verpflichtet, eine Grundsteuer-Erklärung digital einzureichen.

Für die Abgabe der Erklärung haben Sie in Bayern folgende drei Möglichkeiten:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Grundbuchauszug – bei Ihrem Grundbuchamt beantragen, falls nicht vorhanden.
  • Der finale Einheitswertbescheid, welcher vom Finanzamt ausgestellt wird, erfolgt automatisch nach dem Erwerb von Eigentum. Sollte dieser verloren gehen, kann eine erneute Anforderung veranlasst werden.
  • Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
  • Kaufvertrag über das Grundstück.
  • Bauunterlagen zu dem Gebäude
  • Informationsschreiben Ihrer Landesfinanzverwaltung (falls vorhanden) – wurde in den meisten Bundesländern versandt, aber nicht überall.
  • Teilungserklärung – ein vom Notar beglaubigtes Dokument, das die Aufteilung einer Immobilie wie z. B. eines Mehrfamilienhauses festlegt. Erst damit können einzelne Wohneinheiten ins Grundbuch eingetragen werden. Die Teilungserklärung ist primär für Käufer einer Eigentumswohnung sehr wichtig.

Das Bayerische Finanzministerium hat zur Unterstützung Videos erstellt

Bayerische Grundsteuer – Eigentumswohnung YouTube
Bayerische Grundsteuer – Einfamilienhaus YouTube

UNSER TIPP
Folgende Software (Windows) können wir Ihnen für die Erstellung der Grundsteuer-Erklärung empfehlen: Steuertipps.

Sie sind Mac-User oder haben kein Windows und müssen eine Grundsteuer-Erklärung abgeben? Dann können Sie die Onlineversion Grundsteuerlösung anwenden.

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