
Betriebskosten: Die zweite Miete
Betriebskosten für Immobilien sind genau definiert
Der Blick auf die im Mietvertrag und in der Jahresabrechnung enthaltenen Positionen mag auf den ersten Blick verwirrend sein: Hier findet man mehrere Kostenarten aufgelistet, die in den vergangenen Jahren meist kontinuierlich gestiegen sind. Für Mieter und für Eigentümer ist es deshalb gut zu wissen, dass die Betriebskosten für Immobilien zur Miete und zum Kauf genau festgelegt sind.
Die juristischen Grundlagen sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgehalten. Dort ist verankert, dass 17 Kostenarten als Betriebskosten für Immobilien erhoben werden dürfen. Sowohl für Mieter als auch für Eigentümer ist es ratsam, die Betriebskosten regelmäßig im Auge zu behalten, um im Fall eines gravierenden Anstiegs schnell reagieren zu können. Dabei hilft die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Die Betriebskostenabrechnung offenbart Handlungsbedarf
Für Mehrfamilienhäuser oder Reihenhaussiedlungen wird durch die Hausverwaltung in der Regel eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt. Aus dieser Abrechnung ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben an Betriebskosten. Eigentümer und Mieter von Immobilien sind gut beraten, ihre Abrechnung sorgfältig zu prüfen. Vor allem bei den Energiekosten berichten Verbraucherschützer regelmäßig von falschen Ablesungen, die sich unmittelbar als überteuerte Heizkosten niederschlagen. Jede Abrechnung sollte deshalb genau überprüft werden, ob der berechnete Energiebedarf realistisch ist und dem Verbrauch des Vorjahres entspricht. Ist das nicht der Fall, lohnt sich eine Klärung mit dem Versorger.
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Viele Betriebskosten sind beeinflussbar
Aus der neuesten Auflistung des Deutschen Mieterbundes geht unter anderem hervor, an welchen Standorten in Deutschland die Mieter und Eigentümer von Immobilien mit besonders hohen Betriebskosten zu rechnen haben. Ein Blick auf die Analyse ist durchaus lohnenswert. Sie offenbart, ob sich die Betriebskosten für die eigenen Immobilien in einem durchschnittlichen Rahmen halten. Stellt man fest, dass einige Positionen überteuert erscheinen, lohnt sich eine genauere Prüfung. Viele Betriebskosten sind nämlich durchaus zu beeinflussen.
Versicherungen, Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Gebäudereinigung oder Kabelanschlussgebühren sind die üblichen Positionen auf einer Abrechnung, die man für alle Immobilien beeinflussen kann. Ein Wechsel des Anbieters kann helfen, die Kosten nachhaltig zu senken.
Die Energiekosten als größter Kostentreiber
Die Kosten für Strom, Gas und Öl sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Lassen sich die erhöhten Auslagen anhand der Betriebskostenabrechnung nachweisen, kommt unter Umständen ein Wechsel des Versorgers in Betracht. Die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die bisher lokalen Anbieter deutschlandweit tätig werden dürfen. Deshalb finden Eigentümer und Mieter von Immobilien heute ein breites Spektrum an Versorgern. Hat der eigene Anbieter seine Energiepreise in der jüngeren Vergangenheit kontinuierlich erhöht, kann ein Wechsel zur Konkurrenz angebracht sein. Der Wechsel des Versorgers ist nach sorgfältiger Prüfung aller Angebote recht schnell erledigt, sofern der bestehende Vertrag zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. So lassen sich die Betriebskosten von Immobilien für Mieter und für Eigentümer senken und auf ein angemessenes Niveau reduzieren.
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