Überwachungskameras am eigenen Haus können ein Gefühl von Sicherheit geben. Doch es gibt klare Spielregeln. Grundsätzlich ist private Videoüberwachung erlaubt, solange sie sich auf das eigene Grundstück beschränkt. Bereiche wie Gehwege, Straßen, die Gemeinschaftsfläche eines Mehrfamilienhauses oder das Nachbargrundstück dürfen nicht erfasst werden, auch nicht am Bildrand.
Gesetzlich geregelt ist dies durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz. Grundlage ist, dass man als Eigentümer ein berechtigtes Interesse hat, sein Eigentum zu schützen. Dieses Interesse muss jedoch gut gegen die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Dritter abgewogen werden. Allein die Einbruchsprävention reicht nicht automatisch aus, selbst wenn deutschlandweit jährlich über 78.000 Wohnungseinbrüche gemeldet werden.
Ein häufiger Streitpunkt sind technisch schwenkbare Kameras. Selbst wenn nur die Möglichkeit besteht, dass diese auch fremde Bereiche im Blick haben könnten, kann das als unzulässige Videoüberwachung gewertet werden. Denn bereits die „gefühlte“ Überwachungswirkung spielt rechtlich eine große Rolle. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, etwa in Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sollte potenzielle Gefahrenquellen im Vorfeld genau prüfen.
Da viele Kameras heute Teil eines Smart-Home-Systems sind und über das Heimnetzwerk oder die Cloud laufen, spielt neben der rechtlichen Zulässigkeit auch die digitale Sicherheit eine große Rolle. Wer seine Anlage vernetzt, sollte auf verschlüsselte Datenübertragung, regelmäßige Sicherheitsupdates und eine klare Verwaltung der Zugriffsrechte achten. Besonders Selbstständige mit Homeoffice-Struktur setzen zunehmend auf eine sichere Cloud-Lösung für Unternehmen, um sensible Daten und Aufnahmen bestmöglich zu schützen